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Volume 1, No. 2 Juni 2000
Methodische Reflexionen zur Forschung in Institutionen
Phänomenspiegelungen als Erkenntnisinstrument
Petra Muckel
Zusammenfassung: In meinem Dissertationsprojekt zu
Bürokratie-Phänomenen habe ich verschiedene Erfahrungen
mit unterschiedlichen Institutionen sammeln können. Diese
Erfahrungen möchte ich in methodischer Hinsicht reflektieren
und als Phänomenspiegelungen erkenntnis-produktiv werden
lassen. In einem kurzen sozialgeschichtlichen Rekurs auf die
Entstehung von Institutionen (FOUCAULT, GOFFMAN) werden diese in
ihren Grenzdynamiken konzeptuell entwickelt und in Beziehung
gesetzt zu Akten, die im Alltag jeder Institution eine Rolle
spielen. Dabei wird die Akte als Institution in der Institution
so beschrieben, daß u.a. ihre Kontrollfunktion deutlich
werden kann.
Keywords: Institutionen, Akten, Kontrolle, Grenze,
Reflexion der Forscher/innen-Perspektive
1.
Einführende Bemerkung
2. "Mein
Ansatz"
3. Sehen ohne
gesehen zu werden die Akte als Zugriff auf die
Biographie
4. Spiegelungen
des Phänomens der "Institution als Weltengrenze" im
Forschungsprozeß
5. Zusammenfassung
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Institutionen betrachten es in der Regel als
selbstverständlich, die von ihnen produzierte Wirklichkeit
als Informationen über ihre Insass/innen zu erheben und in
Akten schriftlich zu dokumentieren. Dieses Faktum wird im Alltag
selten problematisiert oder auf seine Implikationen hin befragt.
Im Rahmen meiner Dissertation (MUCKEL 1997a) habe ich
darüber nachgedacht, was eigentlich geschieht, wenn Akten
angelegt, in die Hand genommen, benutzt, gelesen, verlegt,
vergessen, geschützt oder vernichtet werden. Zu diesem Zweck
habe ich in unterschiedlichen Institutionen hospitiert und
Gespräche über den Alltag mit Akten geführt. Die
Bedeutung von Akten über Personen möchte ich in
Beziehung setzen mit den Erfahrungen und Beobachtungen, die ich
insbesondere bei meinen Kontaktaufnahmen mit den Institutionen
gesammelt habe. [1]
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Das Forschungsprojekt stand in der Tradition der Grounded
Theory (STRAUSS, CORBIN) und ihren "Übersetzungen" durch die
Münsteraner Schule (BREUER). Methoden dienen in meinem
Verständnis dazu, ein Phänomen in seiner
Vielgestaltigkeit zu erschließen und verschiedene
Perspektiven gleichberechtigt zu rekonstruieren. Dies trennt mich
von einem Wissenschaftsverständnis, in dem klassische
Falsifizierungs- oder Generalisierungsprozesse als Mittel der
Erkenntnisgewinnung favorisiert werden. Anhand von z.T.
mikroskopischen Analysen ausgewählter (häufig
narrativer) Daten-Passagen versuche ich statt dessen,
strukturelle Aspekte eines Phänomens zu beschreiben und
dadurch ein Forschungsfeld fragend und Begriffe
vorschlagend zugleich aufzuschließen. Bedeutsam
dabei sind für mich insbesondere Selbstreflexions- und
Reflexionsprozesse der Feldereignisse, die durch meine
Forschung ausgelöst werden. Ich erachte es als
erkenntnisproduktiv, z.B. darüber nachzudenken, warum es
schwierig bleibt, Einsicht in Akten zu nehmen, selbst wenn ich
zuvor bereits eine Schweigepflicht-Erklärung unterschrieben
habe; oder warum ich Unbehagen empfinde, wenn eine Angestellte
einer Institution die Wichtigkeit des Schutzes der
Privatsphäre betont, aber zugleich selbstverständlich
ungezählte private Informationen über die Insassen der
Institution kennt und benutzt. Die Reflexion und Analyse meiner
Erlebnisse und Eindrücke im Rahmen meiner Forschung werden
zu Wegweisern bei der Suche nach Kategorien, welche die
Strukturen eines Phänomens aufklären. [2]
Zum zweiten stolpere ich immer häufiger über die
"Sprachlichkeit" von Forschung: Reflexions- und Analyseprozesse
sind für mich u.a. durch das Finden von passenden und
anschaulichen Begriffen gekennzeichnet; dies führt mich
auch zu Texten, die eher poetischen oder literarischen Charakter
haben. Das dortige Feingefühl für differenzierte
Bedeutungsdimensionen von Wörtern war für mich oftmals
hilfreich, um Daten zu verstehen und Zusammenhänge zu
erkennen. M.E. sollte die Wissenschaft durchlässiger werden
für sog. fiktionale Texte, denn deren sprachliche
Prägnanz und Metaphorik erscheinen mir neben
wissenschaftlichen Regeln und Prüfprozessen als wertvolle
Instrumente zur Erkenntnisgewinnung. [3]
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Sehen ohne gesehen zu werden die
Akte als Zugriff auf die Biographie
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Außerhalb von Institutionen ist das Wissen um die eigene
Biographie primär privater Natur. Potentielle Adressat/innen
einzelner biographischer Erzählungen werden
sorgfältig ausgewählt, manche/viele Erfahrungen
und Kennzeichen werden gar nicht weitergegeben. Innerhalb einer
Institution wird spätestens in dem Moment, in dem eine Akte
angelegt wird,
"der Informationsvorbehalt hinsichtlich der eigenen Person
verletzt. Bei der Aufnahme [in die Institution] werden die Fakten
besonders die diskreditierenden über den
sozialen Status und die Vergangenheit der Insassen gesammelt
und in einem dem Personal zur Verfügung stehenden Dossier
zusammengestellt" (GOFFMAN 1973, S.33). [4]
Innerhalb einer Institution ist die Sammlung und
Verfügbarkeit solcher Erfahrungen in einer Akte für die
Trägerin/den Träger einer Biographie darum bedrohlich,
weil nun die Kontrolle über diese Informationen bei
denjenigen liegt, die Macht über die Akten haben. GOFFMANs
Analyse totaler Institutionen deckt verschiedene Strategien und
Mechanismen auf, mit denen die Identität, das Selbst, die
Person der Insass/innen "systematisch, wenn auch häufig
unbeabsichtigt, gedemütigt" (GOFFMAN 1973, S.25)
würden. Analog zu einer Tradition, die bei der Aufnahme in
eine (totale) Institution (Psychiatrie, Gefängnis, Kloster
...) die Abgabe persönlicher Gegenstände und Kleidung
vorsah und die Aspirant/innen häufig einer
Entblößung aussetzte, versteht GOFFMAN die
Sammlung von persönlichen, biographischen Fakten in
einem schriftlichen Dossier. [5]
Im Falle des Justizvollzugs ist die umfangreiche Sammlung von
Informationen über die Inhaftierten Ausdruck eines
umfassenden Kontrollbedürfnisses und einer
übergeordneten panoptischen Struktur. Die Akte sollte
in ihrer Perfektionierung eine ähnliche Funktion wie die
panoptische Bauweise des Gefängnisses
übernehmen.
"Die panoptische Straf- und Besserungsanstalt ist jedoch auch
ein lückenloses individualisierendes
Dokumentationssystem. Im selben Jahr [um 1840], in dem man die
Variationen des Panopticon für den Bau der
Gefängnisse empfahl, machte man das System der 'moralischen
Buchführung' verbindlich: ein individuelles Bulletin, das
einheitlich in allen Gefängnissen Verwendung findet und in
das der Direktor oder der Oberaufseher, der
Gefängnisgeistliche und -lehrer ihre Beobachtungen über
jeden Häftling eintragen sollen" (FOUCAULT 1977, S.321).
[6]
Die historische Koinzidenz der Einführung der
panoptischen Bauweise für Gefängnisse und der
Einführung umfassender Dokumentationssysteme legt es
nahe, die Akte einmal hinsichtlich ihrer eigenen panoptischen
Struktur zu befragen und dadurch den Herrschaftsmechanismus des
Sehens, ohne gesehen zu werden, auch für sie analytisch zu
erhellen. "Das Panopticon ist eine Maschine zur Scheidung des
Paares Sehen/Gesehenwerden: Im Außenring wird man
vollständig gesehen, ohne jemals zu sehen; im Zentralturm
sieht man alles, ohne je gesehen zu werden" (FOUCAULT 1977,
S.259). Der Asymmetrie des Sehens im panoptischen Gefängnis
entspricht die Asymmetrie des Wissens im Falle einer Akte.
Die Akte ermöglicht den Bediensteten einer Institution, ohne
direkten, persönlichen Kontakt Informationen über die
Inhaftierten zu erlangen, und zwar außerdem ohne ihr
Wissen, ihre aktuelle Zustimmung, damit aber auch ohne eine
Möglichkeit für die Inhaftierten, Informationen
auszuwählen. Eine Akte wird entsprechend ihrer
asymmetrischen Transparenz zu einer Form von
Öffentlichkeit, welche die Personen in den Akten
ausliefert.
"Der Häftling muß unter einem ständigen Blick
gehalten werden; alle Aufzeichnungen, die von ihm gemacht werden
können, müssen registriert und verbucht werden. Der
Gedanke des Panopticon zugleich Überwachung und
Beobachtung, Sicherheit und Wissen, Individualisierung und
Totalisierung, Isolierung und Transparenz hat im
Gefängnis seinen bevorzugten Realisierungsort gefunden"
(FOUCAULT 1977, S.319). [7]
Das Ansammeln von Wissen und Informationen über eine
Person mit Hilfe einer panoptisch organisierten Akte
begründet u.a. die Macht einer Institution. Dabei ist das
eigentliche Herrschaftsinstrument nicht die Akte als
konkrete, materialisierte Wissenssammlung. Nach meiner
Einschätzung ist die Wirkweise des Panopticons noch
subtiler. Weil die Inhaftierten nicht sehen sollen, daß und
wie sie in einer Akte gesehen und überwacht werden, bleiben
ihre Vorstellungen von den Informationen der anderen
über sie diffus. Dies erzeugt Ungewißheit und/oder
Mißtrauen. Das Panopticon wirkt um so besser als
Herrschaftsinstrument, je mehr das Beobachtet- und
Überwacht-Werden internalisiert und antizipiert werden.
Überwachung ist immer auch hauptsächlich
(vorauseilende) Kontrolle in den Köpfen der
Überwachten und Angst davor, überwacht zu
werden.
"Daraus ergibt sich die Hauptwirkung des Panopticon: die
Schaffung eines bewußten und permanenten
Sichtbarkeitszustandes beim Gefangenen, der das automatische
Funktionieren der Macht sicherstellt. Die Wirkung der
Überwachung 'ist permanent, auch wenn ihre Durchführung
sporadisch ist'" (FOUCAULT 1977, S.258). [8]
FOUCAULT (1976) unterstellt der Institution, daß sie das
Strafprinzip durch das Überwachungsprinzip ersetzt, weil "es
der Ökonomie der Macht zufolge wirkungsvoller und
einträglicher war zu überwachen als zu strafen"
(S.32).
"Die traditionelle Macht ist diejenige, die sich sehen
läßt, die sich zeigt, die sich kundtut und die
die Quelle ihrer Kraft gerade in der Bewegung ihrer
Äußerungen findet. Jene aber, an denen sich die Macht
entfaltet, bleiben im Dunkeln .... Ganz anders die
Disziplinarmacht: sie setzt sich durch, indem sie sich
unsichtbar macht, während sie den von ihr Unterworfenen die
Sichtbarkeit aufzwingt" (FOUCAULT 1977, S.241). [9]
Die Akte ist m.E. eine Variante dieser Disziplinarmacht
sie straft nicht, sie verletzt nicht die (Körper
der) Betroffenen, sie sammelt lediglich eine Vielzahl
überwiegend diskriminierender Informationen, die eine
wirkungsvollere, subtilere Verhaltenskontrolle
ermöglichen als traditionelle Bestrafungen. [10]
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Spiegelungen des Phänomens der
"Institution als Weltengrenze" im Forschungsprozeß
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Die Verfügbarkeit personenbezogener Informationen wird
aus Sicht der Institution u.a. aufgrund der gesetzliche
Verpflichtung zur Aktenführung nicht als (mehr oder weniger
schwerwiegende) Verletzung der Persönlichkeitssphäre
wahrgenommen. Die Welt der Institution wird aus der übrigen
außerinstitutionellen Welt ausgeklammert; darum gilt der
Informationsvorbehalt hinsichtlich persönlicher Daten
wie selbstverständlich nicht innerhalb ihrer Mauern. So
betont die Justizvollzugsbeamtin, daß problematische
Informationen über die Inhaftierten, beispielsweise solche,
die zu ihrer gesellschaftlichen Stigmatisierung führen
würden, nicht weitergegeben werden oder "an die breite
Öffentlichkeit" gelangen. Ihr eigenes Wissen um solche
Informationen wird unhinterfragt vorausgesetzt.
"Justizvollzugsbeamtin: Es könnten auch ganz ganz, ganz
besondere Hinweise für Gefangene sein. Nehmen wir nur mal
den HIV-Stigmatisierungspunkt an ... wenn damit einer
hausieren geht, ... das geht ja schon fast nicht mehr
schlimmer ... Der Gefangene ... selber ist ja auch eine
Persönlichkeit, die sehr wohl den Anspruch hat,
daß bestimmte Dinge von ihm nicht ... an die breite
Öffentlichkeit gelangen! Wenn er es selber tut, das ist eine
andere Sache. Aber wir dürfen da also nicht einfach wie auf
einem Jahrmarkt damit umgehen" (Interview mit einer
Justizvollzugsbeamtin im Gefängnis im Sommer 1995, S.7f).
[11]
Ein Problembewußtsein dafür, daß Inhaftierte
auch innerhalb der Institution Anspruch darauf haben, daß
Informationen über sie nicht bekannt werden, scheint nicht
zu existieren. Die Institution erhebt sich gleichsam zu einem
erweiterten Raum der Person: Wo früher die eigene Haut und
die Privatwohnung die Grenzen zur Außenwelt markierten,
sind es nun die Akten und die Mauern der Anstalt. Die Welt
außerhalb der Institution wird bezogen auf
personenbezogene Daten der Inhaftierten zum "Jahrmarkt";
würden solche Informationen die Institution verlassen,
käme das dem Hausieren gleich, also dem öffentlichen
Feilbieten von Waren von Tür zu Tür. Innerhalb der
Institution so wird argumentiert werden keine
Geschäfte mit personenbezogenen Informationen gemacht, hier
werden sie nur gewußt. [12]
Die Institution ermöglicht und legitimiert diese
Aufhebung der natürlichen Personengrenze möglicherweise
durch eine Negation oder Verleugnung der
Grenzüberschreitung, da sie sich selbst nicht als einen
öffentlichen Raum definiert, die "breite
Öffentlichkeit" ist außerhalb der Institution.
Vielleicht aber auch implizieren das Verbrechen und seine
gesetzmäßige Verurteilung eine teilweise Verwirkung
des Rechtes auf Privatheit, weil ein Gefängnis
andernfalls seine Vollzugsarbeit nicht leisten könnte.
Daß die Institution und ihre Bediensteten ein Wissen
über personnahe und intime Daten erhalten, wird auch darum
von den Bediensteten interessanterweise nicht als Verletzung der
Persönlichkeitssphäre der Inhaftierten erlebt und
geschildert. Die 'Verwahrung' dieses Wissens in
nicht-öffentlichen Akten und die Bindung an die
Schweigepflicht einerseits, die Rechtmäßigkeit
des Besitzes dieses Wissens andererseits kompensieren das sozial
und psychisch problematische Eindringen in die
Intimsphäre der Inhaftierten so sehr, daß die
darin enthaltene Überschreitung der Personengrenze nahezu
vollständig negiert wird. [13]
Die Dynamik der Grenzverschiebung spiegelt (vgl. auch MUCKEL
1996; 1997b) sich in meinem Forschungsprozeß an einer
weiteren Stelle, nämlich da, wo Informationen an die
Forscherin weitergegeben und zugleich mit der Auflage versehen
werden, sie nicht zu benutzen. So erhalte ich beispielsweise
im Rahmen meiner Forschung Informationen über die
Institution, die mit Etiketten wie "Du mußt jetzt einmal
weghören!" oder "Davon hast Du nie etwas gewußt"
versehen werden. Eine Information zu haben und zugleich so zu
leben (zu tun), als wüßte man sie nicht, kann zu
Konflikten, langfristig vielleicht auch zu Belastungen
führen, weil einerseits wissenschaftliche Forschung in der
Regel eine Publikation, also eine Veröffentlichung und damit
Transparenz einschließt; andererseits aber habe ich
bestimmte Informationen nur unter dem Siegel der Verschwiegenheit
erhalten (vgl. dazu auch HEEG 1996, S.57). Bezogen auf die
Forschungspraxis möchte ich solche Erfahrungen deuten als je
neue Versuche der Institution oder einzelner ihrer Mitglieder,
die Grenze zwischen drinnen und draußen so zu verschieben,
daß die Forscherin vorübergehend zu einem 'Mitglied'
der Institution gemacht wird, daß aber ihre Forschung
davon ausgenommen und Bestandteil des Draußen bleibt.
Solche 'Switch-Phänomene' sind im übrigen ein
Hinweis darauf, daß die Forschung im Feld immer auch
Anteile einer (als überwunden gewünschten und
kritisierten) Forschung im Labor enthält: Wenn das
Tonbandgerät zur Aufzeichnung eines Interviews eingeschaltet
wird, wenn die Forscherin eine Führung durch die Institution
erhält, wenn sie bei alltäglichen Ereignissen der
Institution teilnehmen darf, erhält sie Einblicke in
diejenigen Bereiche der Institution, die diese ihr zu
Forschungszwecken präsentiert und für sie
auswählt. Dies spricht m.E. allerdings nicht gegen die
Forschungskonzeption "Feldforschung", es deutet lediglich auf die
Notwendigkeit hin, für Grenzprozesse der Forschung zu
sensibilisieren und sie zu reflektieren. [14]
Die Differenzierung zwischen inner- und
außer-institutioneller Welt ist m.E. fundamental für
das Verstehen von Institutionen. In historischer Perspektive war
bei der Entstehung von Institutionen u.a. die räumliche
Abtrennung und die dadurch ermöglichte Kontrolle des Ein-
und Austritts in diesen Bezirk handlungsleitend.
"Die Fabrik nimmt sich ausdrücklich das Kloster, die
Festung, die geschlossene Stadt zum Vorbild. Der Aufseher
'öffnet die Pforten erst bei der Rückkehr der Arbeiter
und nach dem Läuten der Glocke, welche die Wiederaufnahme
der Arbeit ankündigt'; eine Viertelstunde später hat
niemand mehr das Recht auf Zutritt; am Ende des Tages
müssen die Werkstattleiter die Schlüssel dem
Schweizer der Manufaktur aushändigen, der die Pforten wieder
öffnet" (FOUCAULT 1977, S.182f). [15]
Eine Institution markiert eine Grenze, und zwar eine
Grenze, die in erster Linie dazu da ist, Grenzkontrollen zu
ermöglichen. Unter dieser Perspektive erscheint Forschung in
Institutionen auch als Versuch, diese Grenze zu passieren. Dies
aktiviert institutionelle Kontrollstrategien, deren Analyse
für das Verstehen von Institutionen hilfreich erscheint. So
haben einige der von mir beforschten Institutionen ihre
Forschungserlaubnisse von wiederholten Überarbeitungen
meines Dissertationsexposés abhängig gemacht.
Mehrmals wurde ich aufgefordert, mein Forschungsanliegen zu
konkretisieren, am besten zu standardisieren. In einem Fall wurde
mir nahegelegt, doch anstelle der narrativen Interviews
standardisierte Fragebögen ausfüllen zu lassen.
Ich deute dies als Versuche, forschendes Vagabundieren und
"Herumschweifen" (FOUCAULT 1977, S.183) zu beschränken und
die Forschung wie andere Ereignisse des institutionellen Alltags
zu kontrollieren. [16]
Das Passieren von Institutionengrenze im Rahmen meiner
Bürokratie-Forschung gewann zusätzliche Brisanz
dadurch, daß ich mich für Akten interessierte; diese
dürfe ich auf keinen Fall anschauen. Dabei wurden die Akten
für mich gleichsam zu einer Institution innerhalb der
Institution: Ist die Grenze, die jede Institution zu ihrer Umwelt
markiert, bereits sorgfältig bewacht, so ist die Grenze, die
eine Institution um ihre Akten zieht, noch einmal schwerer zu
überwinden. Akten erscheinen in diesem Diskurs als eine (in
der Regel zunächst vor der außerinstitutionellen Welt)
verborgene und geheimzuhaltende Wirklichkeit. M.E. erfüllt
diese Verborgenheit nicht nur den richtigen und notwendigen
Schutz der Personen und Informationen über sie, sondern
entfaltet ein Machtpotential. Die Geheimhaltung von
Informationen in und mit Akten innerhalb der Institution
ermöglicht u.a. Kontrolle über den Wissensstand
einzelner Personen und determiniert darüber z.T. auch die
Machtverteilung in den Beziehungen (a) zwischen Insass/innen und
Bediensteten, (b) zwischen Bediensteten und (c) zwischen der
inner- und der außerinstitutionellen Welt.
"Die bureaukratische Verwaltung bedeutet: Herrschaft kraft
Wissen ... Über die durch das Fachwissen bedingte gewaltige
Machtstellung hinaus hat die Bureaukratie (oder der Herr, der
sich ihrer bedient), die Tendenz, ihre Macht noch weiter zu
steigern durch das Dienstwissen: die durch den Dienstverkehr
erworbenen oder 'aktenkundigen' Tatsachenkenntnisse. Der
nicht nur, aber allerdings spezifisch bureaukratische Begriff des
'Amtsgeheimnisses' ... entstammt diesem Machtstreben" (WEBER
1972, S.129). [17]
In WEBERs Überlegungen zur Organisation der
bürokratischen Herrschaft arbeitet er die Funktion der
Geheimhaltung von Wissen für den Erhalt und die Steigerung
der Macht heraus. Weil die Macht (der Institution) auf Wissen
basiert, ist das gezielte Verteilen und Verweigern von
Informationen ein Hebel der Herrschaftsausübung. Daß
das Wissen in den Akten erst einmal unzugänglich ist,
scheint also weder ein zufälliges Moment zu sein, noch
ausschließlich im Interesse der Verakteten zu stehen
wie es das Argument des Datenschutzes nahezulegen
scheint. WEBER geht sogar noch einen Schritt weiter und
erklärt Geheimhaltung zu einem Mittel (Prinzip), zu dem jede
Herrschaft früher oder später greifen muß,
um ihren Fortbestand zu sichern: "Jede auf Kontinuierlichkeit
eingerichtete Herrschaft ist an irgendeinem entscheidenden Punkt
Geheimherrschaft" (WEBER 1972, S.548). Die Kontrolle, die eine
Institution über die Geheimhaltung ihrer Akten ausübt,
kann genau dadurch dosiert werden. Der Grad der Geheimhaltung sei
aussagekräftig im Hinblick auf die aktuelle Festigkeit
der Macht, der Mächtigen und ihrer Ängste. "Jede
Steigerung der Pflicht des 'Amtsgeheimnisses' ist ein
Symptom" (WEBER 1972, S.548), und zwar entweder dafür,
daß die Herrschenden ihre Herrschaft straffen wollten, oder
dafür, daß diese Herrschaft bedroht scheine (vgl.
ebd.). [18]
GOFFMAN (1973) konnte in seiner Analyse totaler Institutionen
eine solche Steigerungsform der Geheimhaltung in der Praxis
beobachten. Er entdeckte "heiße Aktenschränke"
(GOFFMAN 1973, S.156; vgl. auch Fußnote 39, S.156) für
die gesonderte, besonders gesicherte Aufbewahrung spezifischer
Akten, und zwar über (a) Patienten, die als Büroboten
arbeiten, (b) prominente Patienten, Patienten mit
Elite-Positionen und (c) Insassen, die möglicherweise
juristische Schritte gegen die Institution unternehmen
könnten. Diese sog. heißen Aktenschränke
erscheinen in meiner Konzeptualisierung dann gleichsam als dritte
Stufe der Verschlossenheit, als Institution in der Institution in
der Institution. [19]
Auch die von mir interviewte Historikerin greift auf das
Bild einer Grenze zurück, schildert aber einen Aspekt, der
das Öffnen einer Grenze im Sinne einer Eröffnung von
Erkenntnismöglichkeiten in den Blick rückt.
"Historikerin: Okay, das haben wir zur Verfügung, und ich
hab den Zugriff darauf, ... ich kann mich einfach direkt
reinbegeben, ohne daß da noch so eine Zwischengrenze
ist. Das ist ... das positive Gefühl, das mir sofort dann
aufkommt zum Thema Bürokratie, ... daß auch
Bürokratie letztendlich bedeutet, daß dieser Zugang
offen ist" (Interview mit einer Historikerin 29.06.1995,
S.1; Hervorh.: P.M.). [20]
Wenn Akten da sind, gibt es für eine Historikerin keine
Zwischengrenze mehr, weil ihre Forschungen nun beginnen
können Akten erscheinen dann wie ein offenes Tor in
die Vergangenheit. Darum werden sie positiv bewertet. Der Aspekt
der Offenheit und Unverborgenheit im Kontext von Akten erlangt
noch in anderer Hinsicht Bedeutung: Die Existenz von Akten wird
als Beweis dafür, daß alles in Ordnung ist,
herangezogen. "Grundsätzlich haben wir nichts zu
verbergen. Wenn also innerhalb der Behörde Akten
versandt werden, dann werden die komplett weggeschickt"
(Interview mit einem Kriminalbeamten vom 12.04.1995; S.15).
Nichts verbergen zu müssen heißt im Alltag soviel wie:
"Es ist alles legal und in Ordnung". Diese
Rechtmäßigkeit kann mit Hilfe einer Akte geprüft
werden, darum erscheint es in der Wahrnehmung der Institution so,
als wären Akten nicht dafür geeignet, um etwas zu
verbergen, sondern im Gegenteil: Sie sind geradezu der Beweis
dafür, daß nichts verborgen werden muß. [21]
Eine Akte besitzt also genau beide Dimensionen: Sie impliziert
Beschränkungen und Kontrollen von Wissen einerseits, sie
eröffnet Erkenntnismöglichkeiten und Einsichtnahme
in dokumentierte Wirklichkeiten andererseits. Akten werden vor
der Außenwelt geheimgehalten und zugleich für die
Mächtigen einer Institution inner-institutionell
öffentlich gemacht. [22]
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Ausgehend von der subtilen panoptischen Struktur einer Akte
und der sozialgeschichtlichen Bedeutung der
Abgrenzungsfunktion bei der Entstehung von Institutionen, die
dadurch vielfältige Kontrollmöglichkeiten erhielt
(FOUCAULT, GOFFMAN), habe ich versucht, die These von der Akte
als Institution innerhalb der Institution zu entwickeln und
zu belegen. Die Reflexion über die Probleme des Zugangs zu
Institutionen und die Einsichtnahme in Akten führte ich u.a.
zurück auf das Moment der Geheimhaltung (WEBER), das im
Dienste der Sicherung oder Steigerung der institutionellen Macht
steht. [23]
Foucault, Michel (1976). Mikrophysik der Macht.
Über Strafjustiz, Psychiatrie und Medizin. Berlin:
Merve.
Foucault, Michel (1977). Überwachen und Strafen.
Die Geburt des Gefängnisses. Frankf./M.:
Suhrkamp. (Orig. 1975: Surveiller et punir. La naissance
de la prison. Paris: Editions Gallimard)
Goffman, Erving (1973). Asyle. Über die soziale
Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen.
Frankf./M.: Suhrkamp. (Orig. 1961: Asylums. Essays on the
Social Situation of Mental Patients and Other Inmates)
Heeg, Paul (1996). Informative Forschungsinteraktionen. In
Franz Breuer (Hrsg.),Qualitative Psychologie.
Grundlagen, Methoden und Anwendungen eines Forschungsstils
(S.41-60). Opladen: Westdeutscher Verlag.
Muckel, Petra (1996). Selbstreflexivität und
Subjektivität im Forschungsprozeß. In Franz
Breuer (Hrsg.), Qualitative Psychologie. Grundlagen,
Methoden und Anwendungen eines Forschungsstils (S.61-78).
Opladen: Westdeutscher Verlag.
Muckel, Petra (1997a). Der Alltag mit Akten
psychologische Rekonstruktionen bürokratischer
Phänomene. Eine empirische Untersuchung in verschiedenen
Institutionen auf der Grundlage der Grounded Theory. Aachen:
Shaker (zugl. Oldenburg, Univ., Diss.).
Muckel, Petra (1997b). Das Problem der Beliebigkeit von
Kategorien in der qualitativ-empirischen Sozialforschung und
seine Spiegelungen im Versuchsaufbau (unveröffentl.
Vortragsmanuskript).
Weber, Max (1972). Wirtschaft und Gesellschaft.
Grundriß der verstehenden Soziologie. Studienausgabe.
Fünfte, revidierte Auflage, besorgt von Johannes
Winckelmann. Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck);
Dr. Petra MUCKEL, Dipl.-Psych., geboren 1966, Studium der
Psychologie, Philosophie und Germanistik in Münster; von
1992 bis 1997 wissenschaftliche Assistentin an der Carl von
Ossietzky Universität Oldenburg (Schwerpunkte: Qualitative
Methodenlehre und Qualitative Psychodiagnostik) ist seit 1998
Wissenschaftliche Mitarbeiterin in Oldenburg.
Veröffentlichungen zu methodologischen Themen der
Psychologie (u.a. Beobachtung als psychologische
Forschungsmethode, Subjektivität und Selbstreflexivität
im Forschungsprozeß) und zum Träumen und Erinnern.
Aktuelle Forschungsschwerpunkte sind u.a. "Kelly-Grids und
Grounded Theory", "Diagnostik und Einzelfall" und "Wahrnehmung
und Kontext".
Kontakt:
Carl von Ossietzky Universität, Fb. Psychologie
Postfach 2503
D - 26 129 Oldenburg
E-Mail:
petra.muckel@uni-oldenburg.de
Bitte zitieren Sie diesen Beitrag wie folgt (und zusätzliche Absatznummern, wenn notwendig):
Muckel, Petra (2000, Juni). Methodische Reflexionen zur
Forschung in Institutionen - Phänomenspiegelungen als
Erkenntnisinstrument [23 Absätze]. Forum Qualitative
Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research [On-line
Journal], 1(2).
Verfügbar über: http://www.qualitative-research.net/fqs-texte/2-00/2-00muckel-d.htm [Datum des Zugriffs: Tag, Monat, Jahr].
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Letzte Änderung: 03.02.2003
Volume 1, No. 2 Inhaltsverzeichnis
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