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Volume 1, No. 3 Dezember 2000
Re-Analyse als Vergleich von Konstruktionsleistungen
Jochen Gläser & Grit Laudel
Zusammenfassung: Sekundäranalysen sind vor allem
deshalb von methodologischem Interesse, weil sie es erlauben, die
Konstruktionsleistungen zu vergleichen, die in die Auswertung
qualitativer Daten eingehen und in eine theoretische
Interpretation des empirischen Materials münden. Re-Analysen
spitzen diesen Vergleich noch einmal zu, weil sie sich auf
dieselbe Datenbasis beziehen und eine der Primäruntersuchung
entstammende Frage behandeln. Die diesem Beitrag zugrunde
liegende Re-Analyse nutzte Transkripte von Leitfadeninterviews,
die im SFB 186 in Bremen archiviert sind. Ein Ergebnis der
Primärstudie wurde auf eine Hypothese zugespitzt, die mit
einer qualitativen Inhaltsanalyse geprüft wurde.
Der Vergleich von Primärstudie und Re-Analyse deckt einige
kritische Entscheidungen auf, die die Datenauswertung in
unterschiedliche Richtungen steuern und zu gegensätzlichen
Ergebnissen führen können. Solche Entscheidungen
bleiben gewöhnlich implizit und werden nur thematisiert,
wenn Widersprüche zwischen Ergebnissen erklärt werden
müssen. Ein zweites Ergebnis betrifft typische Gefahren von
Primärstudien und Sekundäranalysen. Erstere scheinen
einem "Gestaltschließungszwang" zu unterliegen: Im
Bestreben, den Daten einen Sinn zu geben, werden Datenlücken
durch Plausibilitätsbetrachtungen geschlossen und
Gegenevidenz vernachlässigt. Sekundärstudien haben vor
allem das Problem, dass sie durch die vorgängige Erhebung
thematisch und methodisch beschränkt werden. Ein Ergebnis
betrifft die mit der Archivierung und Anonymisierung verbundenen
Informationsverluste. Sie haben die Re-Analyse anscheinend wenig
beeinträchtigt.
Keywords: Re-Analyse, Sekundäranalyse, Leitfadeninterviews, Archivierung, qualitative Inhaltsanalyse
1. |
Sekundäranalysen als methodologische Herausforderung |
2. |
Beschreibung der Primäruntersuchung |
3. |
Die Re-Analyse |
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3.1 |
Fragestellung |
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3.2 |
Empirische Basis und Methode |
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3.3 |
Überblick über die empirischen Befunde |
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3.4 |
"Prüfung der Hypothese" |
4. |
Diskussion: Vergleich zweier Konstruktionen |
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4.1 |
Vergleich der Vorgehensweisen von Primärstudie und Re-Analyse |
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4.2 |
Differenz der Interpretationen |
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4.3 |
Hypothesen über methodologische Probleme von Primärstudien |
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4.4 |
Hypothesen über methodologische Probleme von Sekundäranalysen |
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4.5 |
Methodische Probleme der Archivierung von Leitfadeninterviews |
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Sekundäranalysen als methodologische Herausforderung
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Zu den Grundpositionen qualitativer Methodologie gehört
die Erkenntnis, dass Sozialforschung ein Konstruktionsprozess
ist.1) Sie besagt, dass die
ForscherInnen die Forschungsergebnisse durch ihr Handeln
erzeugen, statt als neutrales Medium in der Realität
vorhandene Zusammenhänge abzubilden. Durch ihr Handeln sind
die ForscherInnen außerdem eine wichtige
Vermittlungsinstanz für psychische und soziale Bedingungen,
die die Handlungsresultate (Forschungsergebnisse) prägen.
Sekundäranalysen sind in dieser Perspektive besondere
Konstruktionen, die interessante Fragen an die Methodologie
qualitativer Sozialforschung stellen. Die mit
Sekundäranalysen einhergehende räumliche, zeitliche und
personelle Entkopplung von Datenerhebung und -auswertung
ermöglicht und erzwingt! die Diskussion der
Faktoren, die die jeweiligen Konstruktionsprozesse beeinflussen.
Sekundäranalysen unterstellen ja, dass die zur Beantwortung
einer bestimmten Forschungsfrage erhobenen qualitativen Daten
archiviert und später in ganz verschiedenen anderen
Kontexten ausgewertet werden können. Das setzt Wissen
darüber voraus, wie die der Primärstudie zugrunde
liegende Fragestellung, die Vorannahmen und die aus ihnen
resultierenden Entscheidungen im Erhebungsprozess Inhalt und Form
der Daten beeinflusst haben. Außerdem müssen die
Konsequenzen der Dekontextualisierung qualitativer Daten
geklärt werden. Solange man Daten aus eigenen Projekten
verwendet, profitiert man bei der Auswertung von einem
umfangreichen Kontextwissen. Eine Sekundäranalyse, die
archivierte Daten nutzt, geht dieses Vorteils verlustig, denn
archivierte Daten sind objektivierte, d.h. subjektunabhängig
fixierte Daten. Übernimmt ein Archiv qualitative Daten von
den WissenschaftlerInnen, die sie erhoben haben, dann entstehen
auf drei Ebenen Informationsverluste:
Das implizite, nicht explizierbare Wissen und das
explizierbare, aber nicht fixierte Wissen des Forschers werden
abgetrennt.
Das explizierte Wissen wird auf das tatsächlich
archivierte reduziert. Ein Teil der Notizen, wichtige Dokumente
usw. gehen verloren.
Durch die erforderliche Anonymisierung werden Informationen
entfernt, die eine Identifizierung der Untersuchten gestatten
würden. [1]
Schließlich wirft die nochmalige Auswertung eines
Datenpools die Frage auf, in welchem Verhältnis die beiden
Konstruktionen zueinander stehen. Selbst wenn die
Sekundäranalyse ein gänzlich anderes Ziel verfolgt als
die Primärstudie, werden die Konstruktionen einander
tangieren, da ja mit den genannten Einschränkungen
die selben Daten interpretiert werden. Eine besondere
Zuspitzung erfährt dieses Verhältnis im Falle einer
Re-Analyse. Unter einer Re-Analyse verstehen wir eine spezielle
Variante von Sekundäranalysen: eine Analyse, die dieselben Daten noch einmal unter der gleichen Fragestellung analysiert.
Primärstudie und Re-Analyse können einander
bestätigen, oder sie konkurrieren miteinander. Diese
Konkurrenz um Geltungsansprüche kann nur unter Verweis auf
die Datengrundlage und auf das methodische Vorgehen ausgetragen
werden. Gerade hier liegt unserer Ansicht nach ein bislang
unzureichend genutztes methodisches Potential von Re-Analysen:
Durch den zwangsläufig entstehenden Vergleich von
Konstruktionsprozessen in der Datenauswertung ermöglichen
sie es, diese Konstruktionsprozesse besser zu verstehen. [2]
Wir wollen in diesem Artikel an einem Beispiel demonstrieren,
wo wir dieses methodologische Potential sehen. Die unserem
Artikel zugrunde liegende Re-Analyse entstand durch einen Zufall.
Sie wurde als Übung in einer Lehrveranstaltung zur
qualitativen Inhaltsanalyse an der Freien Universität Berlin
im Wintersemester 1999/2000 durchgeführt. Die Vermittlung
von Methoden stößt häufig auf das Problem, dass
den Übungen keine längere Beschäftigung mit dem
Stand der Forschung, dem Untersuchungsfeld usw. kurz: mit
dem Forschungskontext eines Projekts vorausgehen kann.
Deshalb ist es besonders wichtig, dass in den Übungen eine
anschauliche Frage bearbeitet wird, die mit der allgemeinen
soziologischen Bildung im Hauptstudium verstanden werden kann. Da
unser eigenes Arbeitsgebiet, die Wissenschaftssoziologie, dieses
Kriterium eher nicht erfüllt, nutzten wir die Gelegenheit
und griffen auf im Sonderforschungsbereich 186 "Statuspassagen
und Risikolagen im Lebensverlauf" der Universität Bremen
(Sfb 186; siehe auch KLUGE & OPITZ in diesem Band) archivierte Interviews
zur betrieblichen Ausbildung zurück. Diese Interviews wurden
uns verschlüsselt und anonymisiert als Textdateien auf
CD-ROM zur Verfügung gestellt. Sie wurden ergänzt durch
eine ausführliche Beschreibung des Projektkontexts, in dem
die Interviews ursprünglich durchgeführt wurden. In der
Übung haben die Studierenden zwei Interviews mittels
qualitativer Inhaltsanalyse analysiert. Um hinreichend Material
für Übungen zur Zusammenfassung, Auswertung und
Interpretation zu gewinnen, haben wir alle übrigen uns
übergebenen Interviews mit AusbilderInnen ebenfalls
analysiert. Dieser Beitrag stützt sich also auf die Analyse
aller relevanten Interviews durch die AutorInnen. [3]
Unsere Re-Analyse hat von der Primärstudie abweichende
Ergebnisse erbracht. Diese interessante Differenz gestattet es,
einige methodologische Probleme von Primärstudien, von
Re-Analysen und der Archivierung qualitativer Daten zu
diskutieren. Wir beschreiben zunächst die Primärstudie
(2.) und die durchgeführte Re-Analyse (3.). Dann
konfrontieren wir unsere Ergebnisse mit denen der
Primärstudie und versuchen, die Differenzen zu
erklären. Der Vergleich verweist auf methodische und
methodologische Probleme, die sich aus dem konstruierenden
Charakter qualitativer Auswertungsmethoden ergeben (4.). [4]
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Beschreibung der Primäruntersuchung
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Unsere Re-Analyse baut auf einer Publikation zu
Problembereichen der beruflichen Erstausbildung auf ("Zur
Konstruktion des ordentlichen Menschen: Normierungen in
Ausbildung und Beruf": MARIAK & KLUGE 1998). Im allgemeinsten
Sinne kann als Gegenstand der Primäruntersuchung der
Zusammenhang zwischen Selektionsprozessen in der beruflichen
Bildung und deviantem Verhalten der Auszubildenden benannt
werden. Als "Hauptebenen der Analyse" werden folgende Fragen
aufgelistet:
a) Welche impliziten Alltagstheorien leiten berufsschulische
und betriebliche AusbilderInnen im Selektionsprozess? Welchen
Stellenwert nehmen dabei Überlegungen zur Förderung der
Jugend, speziell bildungsdefizitärer Jugendlicher, ein?
Welches Verständnis von Devianz/ Verhaltensabweichung ist zu
erkennen?
b) Welches Interesse bringen die Institutionen Berufsschule
und Betrieb dem devianten/ abweichenden Verhalten von
LehrbewerberInnen bzw. Auszubildenden in der Praxis entgegen?
c) In welchem Maße kooperieren die Instanzen des
Ausbildungsbereiches mit denen der offiziellen Sozialkontrolle
(Jugendamt, Polizei, Gericht)? Welcher Gestalt sind diese
Informationsnetze im Alltag der Berufsausbildung? (ibid., S.27)
[5]
Diese Hauptthemen sollen mit Blick auf drei markante
Abschnitte bzw. Hürden der Statuspassage Berufsausbildung
behandelt werden: Bewerbungsphase und Einstieg in die Lehre,
Lehrzeit und betriebliche Übernahme sowie Einstieg in den
Lehrberuf (ibid., S.27-28). [6]
Gegenstand der Untersuchung sind dieser Darstellung zufolge
sowohl die subjektiven Theorien der Ausbildenden ("pragmatische
Devianztheorien", "Bewertungsmuster", "Argumentationsmuster",
"Meinungsbilder") als auch ihre tatsächlichen Handlungen
("Reaktionsmuster", "Rekrutierung", "Leistungsbeurteilung",
"Selektion"). Das Ziel der Untersuchung besteht offensichtlich
darin, den Zusammenhang zwischen den subjektiven Theorien der
Ausbildenden und ihren Selektionsentscheidungen aufzuklären
(Frage a), die anderen beiden Fragen können dieser
generellen Frage untergeordnet werden. [7]
Um die genannten Fragen zu beantworten, wurden insgesamt 40
leitfadengestützte Interviews geführt, davon 21 mit
betrieblichen AusbilderInnen des Dualen Systems, 13 mit
Lehrkräften der berufsbezogenen teilzeitschulischen und
vollzeitschulischen Ausbildung und 6 mit BerufserzieherInnen in
betrieblichen Einrichtungen des Ausbildungsvorbereitungs- bzw.
Berufsgrundbildungsjahres (zu den Leitfäden siehe ibid.,
S.351-358). Der Auswahl von AusbilderInnen für die
Interviews wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Lehrberufe, die in einer SchulabgängerInnen-Befragung
bevorzugt genannt wurden,
Einbeziehung von haupt- und nebenberuflichen
Ausbildungsformen,
Variation von Branche und Betriebsgröße,
ausgewogene regionale Verteilung in einer Stadt und
Einbeziehung forschungsrelevanter Fallgeschichten befragter
SchulabgängerInnen (ibid., S.30). [8]
Bei der Auswertung der Interviewtranskripte wurden
unterschiedliche Techniken kombiniert (ibid., S.313-340). Die
Auswertung begann mit einer (rechnerunterstützten) Kodierung
der Transkripte. Die Kodes wurden aus den theoretischen
Vorüberlegungen (die auf sechs wichtige Themenbereiche
führten) und aus dem Interviewleitfaden abgeleitet.
Außerdem wurden relevante Themen, die in den Leitfäden
nicht bedacht worden waren, aber von den Befragten angesprochen
wurden, anhand des Interviewmaterials ergänzt (ibid.,
S.317). Die als für die Hauptthemen relevant kodierten
Interviewpassagen wurden zusammengestellt und mit Techniken der
qualitativen Inhaltsanalyse nach MAYRING (1985, S.194ff)
ausgewertet. Zur Anwendung kamen (MARIAK & KLUGE 1998,
S.325-326):
die Paraphrasierung ("Streichung ausschmückender
Redewendungen sowie Bündelung und Zuordnung von
Propositionen zu entsprechenden Leitthemen"),
die Explikation (Heranziehen zusätzlichen Materials, "um
zu einem tieferen Verständnis der Textstellen und somit
stärker gesicherter Interpretation zu gelangen"), und
die Strukturierung des Textmaterials durch
Schlüsselkategorien, die Empfehlungen von STRAUSS (1991,
S.67) folgend gebildet wurden. [9]
Der letztgenannte Schritt stellt offensichtlich das Bindeglied
zwischen Auswertung und Präsentation der empirischen Daten
dar. Leider wird die begrüßenswerte und bei der
Kodierung sehr gut nachvollziehbare Darstellung des methodischen
Vorgehens bezogen auf den letzten Schritt ausgesprochen unscharf:
MAYRINGs Strukturierungstechniken beruhen ja auf der Analyse des
gesamten Textes mit einem induktiv gewonnenen Kategoriensystem
(MAYRING 1993, 2000). Was dagegen mit der "Strukturierung des
Textmaterials durch Schlüsselkategorien" genau gemeint ist
und wie diese Strukturierung zu den Ergebnissen der Studie
geführt hat, ist nicht nachvollziehbar. Es wird nicht klar,
auf welche Weise die beschriebenen Auswertungsschritte zu den
inhaltlichen Aussagen geführt haben. [10]
Es ist unmöglich, in diesem Aufsatz alle Ergebnisse der
Studie zu resümieren. Wir beschränken uns deshalb auf
den Ausschnitt, der unserer Re-Analyse zugrunde lag. Das ist der
Abschnitt 2.2.3 "Betriebliche AusbilderInnen; Aussagen zum
Stellenwert deviantem Verhaltensformen im beruflichen Alltag"
(MARIAK & KLUGE 1998, S.80-107). In diesem Abschnitt werden
die Ergebnisse zu
betrieblichen Verhaltensnormierungen (ibid., S.80-83),
devianten Verhaltensformen, ihrer Bewertung durch die
AusbilderInnen und deren Reaktionen (ibid., S.83-89)
Indizien pragmatischer Devianztheorien (ibid., S.89-93)
und
Reaktionen auf Devianz in der Freizeit (ibid., S.93-101)
dargestellt. Dabei wird anhand von Beispielen, unbestimmten
Häufigkeitsaussagen und Zitaten aus Interviews ein
Überblick über die empirischen Befunde gegeben. Bei
einigen Themen wird auch die Bandbreite der empirischen Befunde
dargestellt und auf einander widersprechende Aussagen
eingegangen. An die Darstellung der empirischen Befunde
schließt sich ein "Resümee" an (ibid., S.101-107).
Hier geben die AutorInnen eine verallgemeinerte Beschreibung des
Verhaltens der AusbilderInnen und erklären es. [11]
Wir geben im folgenden ein längeres Zitat aus dem
Resümee wieder, aus dem wir die Fragestellung unserer
Re-Analyse abgeleitet haben. Insbesondere die im folgenden Zitat
fett gesetzten Passagen bilden die Grundlage für unsere im
anschließenden Abschnitt abgeleitete
Untersuchungshypothese. Kursive Hervorhebungen wurden aus dem
Original übernommen.
Eine weitere Parallele zu berufsschulischen Lehrkräften
ergibt sich auf Grund des Gebots, Fehlverhalten auszuschalten
bzw. zu sanktionieren, damit ein geregelter, routinisierter
Arbeitsablauf möglich wird. Der störungsfreien
Wahrnehmung des gesetzlichen Bildungsauftrages steht hier jedoch
die störungsfreie Durchführung von Produktion und/ oder
Dienstleistung gegenüber. Diesem betriebswirtschaftlichen
Ziel wird absolute Priorität eingeräumt. Entsprechend
gravierend sind Reaktionen auf Devianz, wobei Verstöße
gegen kardinale Arbeitstugenden (z.B. Absentismus und mangelnde
Bereitschaft zur Unterordnung) ebenso schwer wiegen können
wie innerbetriebliche Delinquenz (z.B. Diebstahl,
Sachbeschädigung). Es lohnt die spätere Diskussion darüber, dass die meisten befragten AusbilderInnen in
mangelnder Arbeitstugend einen Indikator für Delinquenz
schlechthin sahen.
Auf der Folie betriebsrelevanter rechtlicher Vorgaben und
persönlicher Ermessensspielräume determiniert auch hier
das Kriterium vorrangiger institutioneller Zielsetzung Bewertung
und Selektion: Die Ausschaltung von Fehlverhalten im Sinne
eines Krisenmanagements. ...
Die Reaktion der AusbilderInnen auf Devianz, die nicht im
Arbeitsalltag geschieht, wurde zunächst von der
Überlegung bestimmt, ob nicht doch mittelbar eine
Betriebsschädigung vorlag oder zu erwarten stand.
Beispielhaft dafür ist die Einstellung zum Diebstahl in den
Ausbildungsleitungen der Kaufhäuser: Auch wenn das Delikt in
der Freizeit erfolgt, zerstört es das
Vertrauensverhältnis zu den Jugendlichen, da man dann von
der Annahme ausgehen muss, dass sich Delinquenz nicht nur auf
außerbetriebliche Bereiche beschränkt.
Sieht man aber von der Wahrung betrieblicher Interessen ab,
so bleibt der allgemein formulierte Erziehungsgedanke, der bei
den AusbilderInnen mit dem Stichwort "Hinführung zum
ordentlichen Menschen" Bezeichnung fand.
Dieses Stichwort, ... welches auf das Ziel einer umfassenden
moralischen Sozialisation hindeutete, ließe vermuten, dass
man Devianz nicht nur aus Betriebsinteresse ablehnt und negativ
sanktioniert. Tatsächlich finden sich kaum Aussagen,
die sich aus anderen als betrieblichen Gründen gegen Devianz
wenden. Dazu zählt zum Beispiel die Erfahrung
persönlicher Betroffenheit als Opfer einer Straftat oder die
der öffentlichen Meinung folgende Argumentation gegen den
Konsum illegaler Drogen. Aber gerade bezogen auf den
Freizeitbereich, in dem man eine vom betriebswirtschaftlichen
Denken abgekoppelte, moralisch fundierte Devianz-Verurteilung von
BerufserzieherInnen erwartet hätte, fand sie nur im
Ausnahmefall statt, obgleich das Berufsbildungsgesetz
ausdrücklich aufträgt, dafür Sorge zu tragen, dass
der Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich
nicht gefährdet wird (§6 BBiG). (MARIAK & KLUGE
1998, S.101-102) [12]
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Um die oben zitierten Ergebnisse als Ausgangspunkt für
eine Re-Analyse benutzen zu können, haben wir sie auf
folgende Aussage zugespitzt: Abweichendes Verhalten von
Auszubildenden wird durch die AusbilderInnen primär unter
dem Gesichtspunkt der Aufrechterhaltung störungsfreier
betrieblicher Abläufe wahrgenommen, bewertet und
sanktioniert. [13]
Die im Zitat unterstrichenen Textstellen belegen, dass es sich
bei dieser Aussage um eine Zuspitzung von Ergebnissen der
Primärstudie handelt, die diese nicht inhaltlich
verändert. Es handelt sich um eine klare, auf alle
AusbilderInnen verallgemeinerte Aussage der Primärstudie: In
den pragmatischen Devianztheorien und im Verhalten der
AusbilderInnen dominiert das Ziel, störungsfreie
betriebliche Abläufe aufrechtzuerhalten, gegenüber
allen anderen Erwägungen. Erst an zweiter Stelle kommt die
"Hinführung zum ordentlichen Menschen". [14]
Diese Aussage haben wir als
Untersuchungshypothese für unsere Re-Analyse benutzt. Mit der
Re-Analyse sollte geprüft werden, ob die Hypothese durch das
empirische Material gestützt wird. Diese Verwendung einer
Hypothese weicht in mehrerlei Hinsicht von der Praxis
qualitativer Sozialforschung ab und bedarf deshalb einiger
Erläuterungen. Erstens muss festgehalten werden, dass wir
ein Ergebnis der Primärstudie als Hypothese
benutzen, d.h. den Bezugsrahmen wechseln: Was im Kontext
der Primärstudie ein Ergebnis war, wird im Kontext der
Re-Analyse als Hypothese behandelt und damit zu einer Frage an das
empirische Material. Zweitens hat unsere Hypothese eine andere
Funktion, als sie Hypothesen in qualitativen Auswertungsverfahren
für gewöhnlich zukommt. Hypothesen spielen in der
qualitativen Datenauswertung eine wichtige Rolle, weil sie erste
Interpretationen des empirischen Materials zuspitzen, damit diese
in der weiteren Auswertung mit dem Material kontrastiert werden
können. Hypothesen sind in diesem Prozess also Instrumente
der Theoriekonstruktion: Sie werden aus dem empirischen Material
abgeleitet, am empirischen Material geprüft, mit
Gegenevidenz konfrontiert, gegebenenfalls verändert usw.
(Eine Beschreibung dieses Prozesses der Theoriekonstruktion gibt
KELLE 1994, S.358-368, für verschiedene Varianten
computergestützter Hypothesenprüfung siehe HESSE-BIBER,
DUPUIS & KINDER 1991, HICKS 1994 und HUBER 1996). Da wir die
Ergebnisse einer qualitativen Studie verwenden, setzen wir
voraus, dass diese Schritte bereits gegangen wurden. Deshalb kann
es nicht mehr um die schrittweise Veränderung der Hypothese
im Sinne einer Fortsetzung der Theoriekonstruktion gehen. Unsere
Frage ist vielmehr, ob das Ergebnis dieser in der
Primärstudie erfolgten Theoriekonstruktion die empirischen
Befunde erklärt. Deshalb ist unser Vorgehen stärker am
"Test" von Ex-ante-Hypothesen orientiert. Auch solche
"Hypothesentests" sind in der qualitativen Sozialforschung
möglich (HOPF 1995, MEINEFELD 1997), sie sind jedoch meist
sehr voraussetzungsvoll und spielen deshalb in der
Forschungspraxis nur eine untergeordnete Rolle. Da sich eine
Re-Analyse auf dieselbe empirische Basis bezieht wie die
Primärstudie, ermöglicht sie einen solchen "Test" von
aus den Ergebnissen der Primärstudie abgeleiteten
Hypothesen.2) Wenn wir aber die Aussage aus der
Primärstudie als Ex-ante-Hypothese in unsere Re-Analyse
einführen und sie in einem ganz einfachen Sinne "testen",
dann stellt sich drittens die Frage, was dies mit dem Vergleich
von Konstruktionen zu tun hat. Die Antwort darauf ist einfach:
Auch unser "Hypothesentest" ist eine Konstruktion: Wir
müssen die vorliegenden Interviewtranskripte interpretieren,
sie zur Hypothese in Beziehung setzen und eine Argumentation
entwickeln, warum die Hypothese die Daten erklärt oder
nicht. Obwohl also die Analyse ein bereits bekanntes Ergebnis
prüft, bleibt sie dennoch ein Konstruktionsprozess, in dem
empirische Daten interpretiert werden. Die Prüfung (Annahme
oder Zurückweisung) der Hypothese ist in diesem Fall das
Mittel, mit dem die Konstruktionen verglichen werden. [15]
Wie lässt sich nun die Untersuchungshypothese
"operationalisieren", d.h. in Fragen an das empirische Material
übersetzen? Wenn die Hypothese zutrifft, dann müssten
sich im empirischen Material folgende Beschreibungen auffinden
lassen:
(1) Abweichendes Verhalten, das betriebliche Abläufe
stört oder gefährdet, wird
sanktioniert als abweichendes Verhalten, von dem keine solchen
Störungen oder Gefährdungen ausgehen. Störungen
oder Gefährdungen betrieblicher Abläufe können von
allen Handlungen erwartet werden, die im Betrieb selbst erfolgen
oder im Betrieb Sekundärwirkungen entfalten (geringere
Arbeitsleistungen, Erwartung der Ausdehnung von abweichendem
Verhalten auf den Betrieb usw.). [16]
(2) Begründungen für Sanktionen beziehen sich immer
oder zumindest primär auf die Gefährdung betrieblicher
Abläufe. [17]
(3) Die Sanktionen für abweichendes Verhalten werden so
gewählt, dass Störungen bzw. Gefährdungen
betrieblicher Abläufe ausgeschlossen werden. In Betracht
kommen hier Prävention (Nichteinstellung von Jugendlichen,
von denen abweichendes Verhalten befürchtet wird) und sehr
starke Sanktionen bis hin zur Entfernung des Auszubildenden aus
dem Betrieb. [18]
Das empirische Material ist also auf die Wahrnehmungen,
Bewertungen und Handlungen der AusbilderInnen hin zu untersuchen.
Es muss jeweils ermittelt werden,
welches Verhalten der Auszubildenden als abweichend
wahrgenommen wird,
wie als abweichend wahrgenommenes Verhalten bewertet wird,
wie die AusbilderInnen auf als abweichend wahrgenommenes
Verhalten reagieren und
welche Gründe für diese Reaktionen existieren.
[19]
Wie die Primärstudie auch, wurde die Re-Analyse als
vergleichende Fallanalyse durchgeführt. Fälle
existieren dabei auf zwei Ebenen: Erstens verweist die
Fragestellung der Re-Analyse darauf, dass es um den Zusammenhang
zwischen Alltagstheorien der AusbilderInnen und deren Umgang mit
Devianz geht, dass also jeder Ausbilder und jede Ausbilderin mit
seiner bzw. ihrer Strategie des Umgangs mit Devianz einen Fall
konstituiert. Wenn aber festgestellt werden soll, welche
Wahrnehmungs-, Bewertungs- und Verhaltensmuster jeweils bei den
AusbilderInnen dominieren, dann müssen auch bei jedem
Ausbilder und jeder Ausbilderin noch einmal Fälle
unterschieden werden, und zwar die Wahrnehmung, Bewertung und
Sanktionierung jedes einzelnen Falles von abweichendem Verhalten.
Die Re-Analyse wurde deshalb auf beiden Ebenen durchgeführt.
[20]
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Empirische Basis und Methode
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Von den insgesamt 21 Interviews mit betrieblichen
AusbilderInnen erhielten wir aus dem Archiv des SFB 186 17
Interviews. Vier Interviews mit AusbilderInnen waren aufgrund
eines hohen Re-Identifizierungsrisikos von der Weitergabe
ausgeschlossen worden. Zwei dieser Interviews (4 und 20) waren
nicht auswertbar: Wegen der schlechten Qualität der
Tonbandaufzeichnung enthielten die Transkripte zahlreiche
Lücken unbekannter Größe, die durch Fragezeichen
oder Auslassungspunkte gekennzeichnet waren. Da beide Transkripte
das geführte Interview unvollständig und
möglicherweise verzerrt abbilden, wurden sie nicht in die
Auswertung einbezogen. Uns ist nicht bekannt, wie mit diesen
Interviews in der Primärstudie verfahren wurde. [21]
Die Interviews waren mit einem einheitlichen Schlüssel
anonymisiert worden. Die Anonymisierung bezieht Personennamen,
Ortsbezeichnungen, Funktionsbezeichnungen, Zahlenangaben usw. ein
(KLUGE & OPITZ 1999, S.55-58). Für die Re-Analyse war
insbesondere die Anonymisierung von Zahlen relevant. In den
Interviews waren Zahlen durch den Buchstaben X ersetzt worden,
wobei X für eine einstellige Zahl, XX für eine
zweistellige Zahl steht usw. Diese Methode wurde auch auf
Jahreszahlen angewendet, deren letzte Ziffer jeweils durch ein X
ersetzt wurde. [22]
Zur Beantwortung der Forschungsfrage wurde ein Verfahren der
qualitativen Inhaltsanalyse (LAUDEL 1999, GLÄSER &
LAUDEL 1999) angewendet, das sich an die von MAYRING (1993)
entwickelten Ideen anlehnt, sich zugleich jedoch in
methodologisch zentralen Punkten unterscheidet. Insbesondere
gegen die induktive Gewinnung eines Kategoriensystems (MAYRING
2000) und die Arbeit mit geschlossenen Kategoriensystemen
können methodologisch begründete Einwände erhoben
werden (GLÄSER & LAUDEL 1999). Diese methodologische
Diskussion kann hier nicht geführt werden, wir
beschränken uns auf eine nachvollziehbare Darstellung
unseres eigenen Verfahrens, aus der die Differenz zu dem von
MAYRING vorgeschlagenen Vorgehen deutlich wird. [23]
Die qualitative Inhaltsanalyse ist ein extrahierendes
Verfahren, das dem Text in einem ersten Auswertungsschritt
Informationen entnimmt und diese getrennt vom Text
weiterverarbeitet. Darin unterscheidet sich die Inhaltsanalyse
von kodierenden Verfahren: Die Kodierung indiziert den Text, um
ihn z.B. durch die synoptische Analyse kodierter
Textteile auswerten zu können; sie macht also Text
und Index zum gemeinsamen Gegenstand der Auswertung (siehe z.B.
die Darstellung bei KELLE & KLUGE 1999, S.54-74). Auch wenn
in späteren Phasen der Auswertung z.B. Typologien
konstruiert werden, geschieht das auf der Grundlage der kodierten
Textteile (ibid., S.75-97). Im Gegensatz dazu erfolgt bei der
qualitativen Inhaltsanalyse eine Extraktion von
Informationen mittels eines Suchrasters (Kategoriensystems).
Die in einem Textteil enthaltenen für die Untersuchung
relevanten Informationen werden interpretiert und auf der
Grundlage dieser Interpretation einer Auswertungskategorie
zugeordnet. Das bedeutet, die Information wird hinsichtlich der
beschriebenen Merkmalsausprägungen interpretiert, und diese
Merkmalsausprägungen werden unter den Sachdimensionen der
entsprechenden Kategorie (nominal- oder ordinalskaliert)
eingetragen. [24]
In unserem Verfahren wird das Kategoriensystem ausgehend von
theoretischen Vorüberlegungen konstruiert. Seine Grundlage
bilden Untersuchungsvariablen, die aber nicht wie durch die
Statistik vorgegeben als eindimensionale quantitative Konstrukte
verstanden werden. Wir lehnen uns statt dessen an die Verwendung
von komplexen (mehrdimensionalen), nominalskalierten Variablen
an, die häufig in der soziologischen Theorie zu finden ist,
z.B. in der Behandlung des Begriffs "Staatsnähe" bei MAYNTZ
und SCHARPF:
Freilich ist "Staatsnähe" nicht ein einfaches Merkmal,
sondern eine mehrdimensionale Variable, wie etwa ein Blick auf
die verschiedenen Formen der Organisation und Finanzierung des
Gesundheitswesens im internationalen Vergleich verdeutlicht ...
Als Dimensionen der Staatsnähe kommen insbesondere
Abstufungen der Extension und Intensität rechtlicher
Regulierung und in der organisatorischen, finanziellen,
personellen und sachlichen Abhängigkeit vom Staatsapparat in
Frage. Da die Merkmalsausprägungen in diesen Dimensionen
unabhängig voneinander variieren können (wie sich am
Beispiel der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder der
Max-Planck-Gesellschaft zeigt, die trotz totaler finanzieller
Staatsabhängigkeit hohe organisatorische, personelle und
sachliche Autonomie genießen), lässt sich auch nicht
ohne wesentlichen Informationsverlust von der größeren
oder geringeren Staatsnähe eines Sektors im Vergleich zu
anderen sprechen. Wir verwenden den Begriff deshalb eher als
zusammenfassende Beschreibung denn als theoretische Kategorie.
(MAYNTZ & SCHARPF 1995, S.14) [25]
Die Offenheit des Kategoriensystems wird auf zwei Wegen
sichergestellt: Erstens wird der Merkmalsraum des
Kategoriensystems nicht ex ante vorgegeben, sondern während
der Extraktion bestimmt. Die Informationen im Text werden also
nicht unter feststehende Merkmalsausprägungen subsumiert,
sondern es wird bei der Extraktion festgelegt, wie die
Merkmalsausprägung zu beschreiben ist. Deshalb dominieren
nominalskalierte Auswertungskategorien. Zweitens können
während der Extraktion neue Sachdimensionen von Variablen
oder neue Variablen in das Auswertungsraster aufgenommen werden,
wenn die empirischen Befunde das notwendig machen. Die ex ante
aus den theoretischen Vorüberlegungen abgeleiteten Variablen
werden aber nicht ersetzt, sondern beibehalten und weiter
mitgeführt, damit Widersprüche zwischen Theorie und
Empirie nach der Extraktion, in Ansehung des gesamten empirischen
Materials, behandelt werden können. [26]
Bei der Konstruktion von Untersuchungsvariablen für die
qualitative Inhaltsanalyse wäre es zweckmäßig
gewesen, auf die theoretischen Vorüberlegungen der
Primärstudie zurückzugreifen. Das war leider nur
partiell möglich. Die in der Studie angestellten
Vorüberlegungen bezogen sich auf Selektionsprozesse in der
beruflichen Bildung (MARIAK & KLUGE 1998, S.13-28, 34-46) und
auf "pragmatische Devianztheorien" (ibid., S.47-52). Zwei
für die Analyse des Verhaltens von AusbilderInnen mindestens
ebenso wichtige theoretische Kontexte Handlungstheorie
und Organisationssoziologie wurden dagegen explizit nicht
behandelt. Organisationssoziologische Überlegungen flossen
indirekt ein, wenn es um das Verhältnis der AusbilderInnen
zum Ausbildungsbetrieb ging. Insbesondere das Fehlen akteur- und
handlungstheoretischer Überlegungen war aber folgenreich, wo
es um den Stellenwert der Alltagstheorien von AusbilderInnen
für das Verhalten ging. Wir werden auf dieses Problem
zurückkommen. [27]
Unsere theoretischen Vorüberlegungen hatten nicht die
Aufgabe, eine empirische Erhebung zu strukturieren, sondern
mussten lediglich die Prüfung einer Hypothese über das
Verhalten der AusbilderInnen unterstützen. Wir haben deshalb
allgemeine handlungstheoretische Überlegungen zugrundegelegt
und Untersuchungsvariablen zur Beschreibung von
Akteureigenschaften, Handlungsbedingungen und Handlungen
konstruiert. Außerdem wurden die im empirischen Material
enthaltenen Beschreibungen daraufhin analysiert, welche Faktoren
variieren. [28]
Die Akteure, deren Verhalten analysiert werden soll, wurden
mit den eindimensionalen Variablen "Alter", "Berufserfahrungen"
und "Erfahrungen in der Ausbildung" beschrieben. Für die
Beschreibung der Arbeitsumwelt der AusbilderInnen und
Auszubildenden wurden die gleichfalls eindimensionalen Variablen
"Branche", "Größe des Betriebes" und "Zahl der
Auszubildenden im Betrieb" herangezogen. Eine weitere
Handlungsbedingung ist die komplexe Variable "Normen". Diese
Variable hat zwei Sachdimensionen: Inhalt und
Geltungsbereich. Auch die Variable "Wahrnehmungen von
abweichendem Verhalten der Auszubildenden durch AusbilderInnen"
hat mehrere Sachdimensionen Art der Abweichung, Umfang
der Abweichung und Handlungsbereich, in dem das Verhalten
beobachtet wird (Schule, Betrieb, Freizeit ...). Eine weitere
Variable beschreibt "Bewertungen von abweichendem Verhalten der
Jugendlichen durch die AusbilderInnen". Sie hat die
Sachdimensionen Gegenstand der Bewertung (Verhalten,
Folgen für Betrieb, Folgen für Jugendlichen ...) und
Inhalt der Bewertung. Die Variable "Reaktionen der
AusbilderInnen auf Wahrnehmungen von abweichendem Verhalten" hat
die Sachdimensionen Gegenstand der Reaktion, Inhalt der
Reaktion (was wird getan) und Ziel der Reaktion. Alle
genannten Variablen haben nicht nur Sachdimensionen, sondern auch
eine Zeitdimension, die angibt, zu welchem Zeitpunkt bzw. in
welchem Zeitraum Merkmalsausprägungen existieren. [29]
Diese ex ante konstruierten Variablen mussten im Verlauf der
Extraktion noch einmal verändert werden. So wurde es
erforderlich, "andere Informationen" über Betriebe und
AusbilderInnen aufzunehmen. Außerdem stellte sich bei der
Extraktion heraus, dass der Typ der Wahrnehmung bzw. Reaktion
erheblich variiert. Deshalb wurden bei mehreren Variablen neue
Sachdimensionen integriert, und zwar:
bei der Variablen "Wahrnehmungen" die Sachdimension
Informationsquelle,
bei der Variablen "Bewertungen" die Sachdimension
Situationstyp (hypothetisch, regelmäßig, konkreter
Einzelfall ...) und
bei der Variablen "Reaktionen" die Sachdimension
Reaktionstyp (hypothetisch, regelmäßig, konkreter
Einzelfall ...). [30]
Für die Inhaltsanalyse werden die Variablen um zwei
Kausal"dimensionen" erweitert: eine Ursachendimension und eine
Wirkungsdimension. Dabei handelt es sich nicht um Dimensionen
einer Variablen, sondern um Beziehungen zwischen Variablen: Die
Kausaldimensionen ermöglichen es, im empirischen Material
berichtete Kausalzusammenhänge und Querbeziehungen zwischen
Variablen aufzunehmen. Darüber hinaus werden in der
Ursachendimension Informationen über Einflüsse auf
Variablen extrahiert, die bei der Konstruktion der Variablen
nicht vorhergesehen wurden. Auch auf diese Weise wird die
Offenheit der Extraktion gegenüber unvorgesehenen
Informationen gewährleistet. [31]
Bei der (computergestützten) Extraktion erzeugt man
Tabellen, die die aus einem Interview entnommenen Informationen
zu jeder Variablen enthalten (ein Beispiel ist im Anhang 1 angefügt). Im nächsten Schritt werden diese
extrahierten "Roh"daten aufbereitet, d.h. zusammengefasst, auf
Redundanzen und Widersprüche geprüft usw. Dadurch
entsteht eine strukturierte Informationsbasis, die die
empirischen Informationen über die zu rekonstruierenden
Fälle zusammenfasst. Daran schließt sich der Schritt
der Auswertung (im engeren Sinne) an. In diesem Schritt wird die
Rekonstruktion der Fälle vorgenommen, und es wird nach den
interessierenden Kausalzusammenhängen und -mechanismen
gesucht. Um die Auswertung wenigstens ansatzweise nachvollziehbar
zu machen, haben wir einen (reduzierten und komprimierten) Auszug
aus der Informationsbasis im Anhang 2 angefügt. Unser
Vorgehen bei der Auswertung der Informationsbasis wird im
Abschnitt 3.4 deutlich werden. [32]
|
|
|
Überblick über die empirischen Befunde
|
|
Um einen Überblick über die Art der in den
Interviews enthaltenen Informationen zu geben, fassen wir in
Tabelle 1 die Informationen aus Anhang 2 noch einmal in stark
reduzierter Form zusammen. In die Übersicht wurden Formen
abweichenden Verhaltens aufgenommen, nach denen die
AusbilderInnen in allen Interviews gefragt wurden. Die ebenfalls
in allen Interviews gestellte Frage, ob die Polizei schon einmal
im Betrieb aufgetaucht sei und sich nach einem Auszubildenden
erkundigt habe, erbrachte durchgehend negative Antworten und wird
deshalb nicht einbezogen. Mangelnde Bereitschaft zur Unterordnung
wurde gelegentlich erwähnt, wird hier jedoch als minder
schwere Form abweichenden Verhaltens ausgeklammert. [33]
In der Tabelle sind vier unterschiedliche Typen von
Erfahrungen unterschieden worden. Ein erster Typ von Erfahrungen
sind konkrete Einzelfälle und die Reaktionen der
Interviewten darauf, über die in den Interviews berichtet
wurde. Diese Informationen sind in der Tabelle rot hinterlegt.
Ein zweiter Typ sind wiederkehrende Erfahrungen, d.h.
regelmäßig auftretende Situationen, in denen Routinen
zur Anwendung kommen (in der Tabelle grün hinterlegt). Ein
dritter Typ sind fehlende Erfahrungen, d.h. Formen abweichenden
Verhaltens, die ein Ausbilder oder eine Ausbilderin noch nicht
erlebt haben. Diese Felder wurden grau hinterlegt. Der vierte Typ
sind die vorgestellten Situationen und Reaktionen. Hier handelt
es sich nicht um Erfahrungen, sondern um Antworten auf
hypothetische Fragen. Die Interviewten haben jeweils versucht,
sich die Situation vorzustellen und erklärt, wie sie in
einer solchen Situation reagieren würden. Weiße Felder
bezeichnen fehlende Informationen aufgrund nicht gestellter
Fragen oder nicht auswertbarer Antworten. [34]
Die Tabelle zeigt, dass die Erfahrungen der AusbilderInnen
ganz unterschiedlich verteilt sind. Nur im Fall 1 hat der
Interviewte Erfahrungen mit allen Formen abweichenden Verhaltens,
während in den Fällen 12 und 14 solche Erfahrungen kaum
benannt werden. Außerdem ist das Material bezüglich
des Typs der Erfahrungen sehr heterogen. In der
Primäruntersuchung sollte aus diesem Material sowohl auf die
"pragmatischen Devianztheorien" der AusbilderInnen als auch auf
deren tatsächliches Verhalten geschlossen werden. Unsere
Hypothese bezog sich auf den praktischen Umgang mit abweichendem
Verhalten, d.h. auf die berichteten Reaktionen in konkreten
einzelnen und wiederkehrenden Situationen. Die hypothetischen
Situationen, die bei einigen Formen abweichenden Verhaltens im
empirischen Material dominieren, würden zur Prüfung
dieser Hypothese nur dann etwas beitragen, wenn aus dem Bericht
der Interviewten über ihr hypothetisches Verhalten auf ihr
tatsächliches Verhalten geschlossen werden könnte. Wir
sind nicht der Ansicht, dass dies in unserem Fall möglich
ist. Die AutorInnen der Primärstudie haben anscheinend das
hypothetische Verhalten als gleichberechtigtes Material
verwendet, diesen Schritt aber weder explizit gemacht noch
begründet, so dass wir auch nichts über die
theoretischen Positionen wissen, die ihm zugrunde liegen. Da der
Umgang mit dem hypothetischen Material wegen dessen Umfangs
entscheidenden Einfluss auf die gesamte Auswertung der Daten hat,
möchten wir hier die Gründe nennen, aus denen wir die
Einbeziehung der hypothetischen Antworten ablehnen.

Tabelle 1: Übersicht über die empirischen Befunde
(leer: keine Informationen, grau: tritt nicht auf, grün:
regelmäßiges Verhalten, rot: Beschreibung konkreter
Fälle, gelb: Beschreibung hypothetischen Verhaltens)
Bitte klicken Sie auf die Tabelle für eine Vergrößerung.
[35]
Erstens halten wir es im vorliegenden Fall für
unzulässig, aus Aussagen über Handlungen in einer
angenommenen Situation auf das Handeln in einer tatsächlich
eintretenden Situation zu schließen. In der quantitativen
Sozialforschung gilt der Schluss von Einstellungen auf Verhalten
seit langem als problematisch (z.B. LÜDEMANN 1993, DIEKMANN
& PREISENDÖRFER 1993), es wurde aber bestätigt,
dass es einen Zusammenhang zwischen beiden gibt. Mit den
quantitativen Belegen dafür, dass sich Menschen tendenziell
konsistent verhalten, ist aber einer auf der Mikroebene in bezug
auf Einzelfälle argumentierenden qualitativen Studie noch
nicht geholfen. Das hinter dieser Frage stehende interessante
allgemeine Problem ist, wie auf Wahrscheinlichkeitsaussagen
quantitativer Untersuchungen beruhende theoretische Befunde
überhaupt in qualitative Studien integriert werden
können. Um aus hypothetischem Verhalten auf reales
schließen zu können, müssten wir schon wissen,
unter welchen Bedingungen das Verhalten den subjektiven
Theorien entspricht. Solange das nicht bekannt und damit eine
selektive Einbeziehung hypothetischem Verhaltens nicht
möglich ist, bleiben nur zwei Varianten. In der
Primärstudie wurde das gesamte hypothetische Verhalten
unreflektiert einbezogen und damit mit realem Verhalten
gleichgesetzt. Das wird auch daran deutlich, dass die Differenz
hypothetisch/ real nicht kodiert wurde (MARIAK & KLUGE 1998,
S.341-349). Die Alternative zur Gleichsetzung bestünde
darin, das hypothetische Verhalten als eine in allen Fällen
gültige, aber insgesamt schwächere Evidenz zu
behandeln. Dann muss man die Stärke der Evidenz beurteilen
und eine Synthese von unterschiedlich starken Evidenzen
vornehmen. Dieses Vorgehen halten wir in Einzelfällen
für zulässig, auch wenn erhebliche methodische Probleme
zu erwarten sind. Es stellt jedoch hohe Anforderungen an die
Informationen über die subjektiven Theorien und das
hypothetische Verhalten. [36]
Zweitens birgt die angewendete Erhebungsstrategie erhebliche
Probleme. Bereits der Schluss von im Interview berichteten
hypothetischem Verhalten auf Alltagstheorien ist nicht
selbstverständlich. Wenn man davon ausgeht, dass
Alltagstheorien verallgemeinerte Erfahrungen sind, dann ist der
Schluss von einer Spekulation (d.h. von einer Aussage, die nicht
auf Erfahrungen gegründet ist) auf die Alltagstheorie
fragwürdig. Hinzu kommt, dass Alltagstheorien sowohl in
quantitativen als auch in qualitativen Studien mit sehr
elaborierten Methoden erhoben werden. Beispiele dafür sind
ein sehr konkretes Szenario in einer quantitativen Untersuchung
(SEIPEL 2000, S.407), das methodische Vorgehen in einem Projekt
zu Alltagstheorien von Berufsschullehrern (FÜGLISTER et al. 1985, zitiert bei SEMPACH 1991, S.115-119) und das "diskursive
Interview" als Instrument zur Erhebung von Deutungsmustern
(ULLRICH 1999). In den uns vorliegenden Interviews wurde dagegen
mit einfachen hypothetischen Fragen gearbeitet, in denen die
jeweilige hypothetische Situation nur mit wenigen Worten und
dadurch sehr verschwommen präsentiert wurde (ein Beispiel
findet sich in Absatz 47). [37]
Da also bereits die Erhebung des hypothetischen Verhaltens mit
Schwächen behaftet war und keine befriedigende analytische
Strategie verfügbar ist, mit der die hypothetischen Aussagen
in der Auswertung behandelt werden können, sahen wir uns
gezwungen, hypothetisches Verhalten aus der Analyse
ausschließen. Man kann zweifellos eine optimistischere
theoretische Position zum Zusammenhang von Alltagstheorien und
Verhalten einnehmen (dafür gibt es empirische Argumente) und
auf dieser Grundlage das hypothetische Verhalten einbeziehen.
Dadurch ergibt sich sofort ein ganz anderer Blick auf das
empirische Material: Es erscheint dann reichhaltig und
unproblematisch. Aus unserer Perspektive bietet die
Übersicht über das empirische Material dagegen ein
anderes Bild: Die Informationen zum Verhalten der AusbilderInnen,
d.h. über ihre Wahrnehmung, Bewertung und Sanktionierung
abweichenden Verhaltens der Auszubildenden, sind sehr
lückenhaft. Zu den Themen "Diebstahl im Betrieb" und
"Schwarzarbeit" gibt es überwiegend hypothetisches Material,
d.h. Statements der AusbilderInnen darüber, wie sie
reagieren würden, wenn sie solches Verhalten
wahrnehmen würden. Auch bei den Themen "Alkohol am
Arbeitsplatz" und "Auszubildende sind auf die schiefe Bahn
geraten" ist der Anteil hypothetischer Situationen
beträchtlich. Verschärft wird das Problem durch
fehlende Informationen und fehlende Erlebnisse mit abweichendem
Verhalten. Die Ursache für das Fehlen von Informationen
dürfte in der Fallauswahl liegen, in der ja
tatsächliche Erfahrungen mit abweichendem Verhalten nur
durch eines von sechs Selektionskriterien für Fälle
berücksichtigt werden (siehe 2.). [38]
|
|
Ausgehend von unseren Vorüberlegungen im Abschnitt 3.1
sind die im empirischen Material enthaltenen Fälle nun
daraufhin zu analysieren, ob die Sanktionen und die dafür
gegebenen Begründungen dem Modell "Vermeidung betrieblicher
Störungen" entsprechen. Dafür muss das abweichende
Verhalten klassifiziert werden. Formen abweichenden Verhaltens,
von denen eine Störung betrieblicher Abläufe ausgeht
oder erwartet wird, müssen den Formen gegenübergestellt
werden, von denen eine solche Störung weder ausgeht noch
erwartet wird (Tabelle 2). In der Primärstudie findet sich
keine derartige explizite Unterscheidung. In der Re-Analyse haben
wir "betriebliche Abläufe" als Produktionsprozesse und
darauf bezogene Abläufe im Ausbildungsbetrieb definiert.
Berufsschule, Familie, Freizeit usw. wurden als außerhalb
des Betriebes liegend angesehen. Von den in den Interviews
behandelten Formen können dann, Unpünktlichkeit,
Alkoholgenuss im Betrieb sowie Diebstahl im Betrieb klar den
"störenden" Formen und Schwarzarbeit, Absentismus in der
Berufsschule sowie Freizeitdelinquenz klar den "nicht
störenden" Formen zugerechnet werden. Alkoholgenuss im
Betrieb, Freizeitdelinquenz und Schwarzarbeit sind aber insofern
nicht eindeutig klassifizierbar, als sie unter Bezug auf ihre
störenden Sekundäreffekte im Betrieb (gravierende
Formen von Schwarzarbeit und Freizeitdelinquenz) behandelt
wurden. Bei diesen Formen abweichenden Verhaltens ist im
Einzelfall zu prüfen, ob sie nicht doch der jeweils anderen
Kategorie zugeordnet werden müssen.
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|
Formen abweichenden Verhaltens,
die
|
|
betriebliche Abläufe stören
|
betriebliche Abläufe nicht
stören
|
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Unpünktlichkeit im Betrieb
(Alkoholgenuss im Betrieb)
Diebstahl im Betrieb
|
(Schwarzarbeit)
Absentismus in der Berufsschule
(Freizeitdelinquenz)
|
Tabelle 2: Betriebliche Abläufe "störende" und
"nicht störende" Formen abweichenden Verhaltens (Verhaltensformen, die in Einzelfällen auch der anderen Kategorie angehören können, stehen in Klammern) [39]
In den Vorüberlegungen hatten wir festgestellt, dass das
empirische Material auf zwei Ebenen ausgewertet werden kann: auf
der Ebene der Verhaltensmuster von AusbilderInnen und auf der
Ebene einzelner Fälle abweichenden Verhaltens. Wir
prüfen im folgenden auf diesen beiden Ebenen, inwieweit das
empirische Material unsere Untersuchungshypothese stützt.
[40]
3.4.1 Verhaltensmuster von AusbilderInnen
Auf der Ebene der AusbilderInnen umfasst ein Fall eine
"pragmatische Devianztheorie" und damit korrespondierende
Wahrnehmungs-, Bewertungs- und Verhaltensmuster. Unserer
Hypothese zufolge müssten die AusbilderInnen jeweils
abweichendes Verhalten aus der Perspektive tatsächlicher und
möglicher Störungen betrieblicher Abläufe
wahrnehmen, bewerten und sanktionieren. Ob ein Ausbilder dem
behaupteten Muster entspricht, kann nur beurteilt werden, wenn
ausreichend Informationen über seine Reaktion auf
abweichendes Verhalten beider Formen vorliegen. Da auf der Ebene
"AusbilderInnen" auf stabile Deutungs- und Verhaltensmuster
geschlossen werden soll, scheint uns erforderlich, dass
Informationen über jeweils mehr als eine Form
"störenden" und "nicht störenden" abweichenden
Verhaltens vorliegen müssen. Nur die Fälle 1, 7 und 16
erfüllen dieses Kriterium. [41]
Fall 1 entspricht eindeutig der formulierten Hypothese. Der
Ausbilder hat Erfahrungen mit mehreren Formen von abweichendem
Verhalten. Die Sanktionierung von Unpünktlichkeit, Alkohol
am Arbeitsplatz und Diebstahl wird jeweils mit der
Gefährdung betrieblicher Abläufe begründet (bei
Schwarzarbeit gibt es diese Begründung nicht). Ein zweites
Motiv, das in den Begründungen für abweichendes
Verhalten auftaucht, ist das Bestreben, den erfolgreichen
Abschluss der Lehre zu sichern. Dass dieses Motiv eine Rolle
spielt, wird unter anderem daran deutlich, dass in einem Fall von
Freizeitdelinquenz anscheinend (der Fall wurde nicht
ausführlich beschrieben) erheblich mehr investiert worden
war, als die Vermeidung betrieblicher Störungen erfordert
hätte der Auszubildende wurde "ausgelöst".
Gegen die Hypothese spricht, dass Absentismus in der Berufsschule
ebenfalls hart sanktioniert wird (Abzug von Urlaub), obwohl von
ihr keine Störung betrieblicher Abläufe erwartbar ist.
[42]
Fall 7 bietet ebenfalls ein konsistentes Bild, dieses
widerspricht aber der Hypothese. Bei beiden AusbilderInnen (das
Interview wurde mit zwei Personen geführt) dominiert das
Motiv, den Auszubildenden "nicht die Zukunft zu versauen". Ein
ordnungsgemäßer Abschluss der Lehre und eine
erfolgreiche Gesellenprüfung haben Priorität. Dieses
Motiv spielte vor allem beim Umgang mit Diebstahl im Betrieb eine
Rolle: Es wurde eine erhebliche Belastung des Betriebsklimas in
Kauf genommen, um zwei Auszubildenden, die ein Vierteljahr vor
Abschluss der Lehre beim Diebstahl ertappt wurden, den Abschluss
der Lehre zu ermöglichen. Bei dem entlassenen Alkoholiker
ist nicht klar, ob es sich um einen Auszubildenden gehandelt hat.
[43]
Fall 16 ergibt kein klares Bild, da die Sanktionierung von
Unpünktlichkeit und Diebstahl nicht begründet wird.
Gegen die Hypothese spricht, dass ein Fall von Freizeitdelinquenz
(Drogenkonsum) nicht sanktioniert wurde. Die Kontaktaufnahme mit
den Eltern hatte zum Ziel, dem Auszubildenden zu helfen. [44]
3.4.2 Wahrnehmung, Bewertung und Sanktionierung einzelner Fälle abweichenden Verhaltens
Auf der Ebene einzelner Wahrnehmungen, Bewertungen und
Sanktionierungen gibt es mehr Material, da nun auch Informationen
aus den nicht als "Fall" auswertbaren Interviews einbezogen
werden können. Wie nach der Diskussion der drei Fälle
im vorangegangenen Abschnitt zu erwarten war, ergibt sich auch
auf der Ebene einzelner Sequenzen von Wahrnehmung, Bewertung und
Sanktionierung kein klares Bild. [45]
Am häufigsten tritt Absentismus in der
Berufsschule auf. Hier gibt es unterschiedliche Sanktionen
(Abzug von Urlaub, Kürzen der Lehrlingsbeihilfe, Ermahnungen
und Abmahnungen), die durch die AusbilderInnen überwiegend
als erfolgreich charakterisiert werden. Als Begründung
für die Sanktionen wird meist angegeben, dass
Berufsschulzeit Arbeitszeit sei und der Auszubildende dafür
bezahlt wird. Eine Störung betrieblicher Abläufe geht
von diesem Verhalten nicht aus, so dass als Motiv für die
Sanktionen lediglich die Erziehung zu Arbeitstugenden angenommen
werden kann. Ein zweites Motiv ist das Bestreben der
AusbilderInnen, den erfolgreichen Abschluss der Lehre zu sichern.
Dieses Motiv, das in der Primäranalyse an zwei Stellen
erwähnt wird (MARIAK & KLUGE 1998, S.91), aber in das
Resümee nicht einfließt, klang z.B. an, wenn ein
Auszubildender trotz dreier Abmahnungen wegen Absentismus in der
Berufsschule bis zur Prüfung geführt wurde. [46]
Auch über Freizeitdelinquenz gibt es anscheinend
viele Informationen. Hier ist aber große Vorsicht geboten,
da es in mehreren Interviews Kommunikationsprobleme gab:
Während die Interviewer mit der von ihnen gewählten
Standardformel "Auszubildende geraten auf die schiefe Bahn"
Freizeitdelinquenz meinten, interpretierten zumindest einige der
befragten AusbilderInnen diese Formel so, dass darunter alles
fiel, was die Leistungen des Auszubildenden im Betrieb oder in
der Berufsschule beeinträchtigt, wie z.B. in der folgenden
Passage:
I: Äh, was kann man denn als Ausbilder jetzt tun, um
Jugendliche von der schiefen Bahn abzubringen? Gibt es da
überhaupt Möglichkeiten, wie sehen Sie das?
A: Ja, also, wenn, falls Sie dahinterkommen, dass da irgendwas
am Laufen, können Sie also nur mit ihm reden, oder, nicht,
also ihn versuchen, mit guten Worten da was beizubringen. Mehr
können Sie da nicht machen da.
I: Äh, woran merken Sie denn, dass irgendwie so 'ne
kritische Entwicklung im Gange ist?
A: Na, ja, das ist, also, das zeigt dann erst mal also eben,
dass er plötzlich hier sehr trübsinnig durchs
Gelände läuft, und dass er unpünktlich ist und
lustlos, nicht war, und vor allen Dingen immer sehr drauf bedacht
ist, möglichst viel frei und dann an irgendwelchen
bestimmten Tagen und dann kommt, haben sie dauernd Wünsche:
Kann ich da frei haben, dort frei haben, nicht. Dann merken Sie
schon, dass da irgend etwas, da was ist, nicht. Entweder
heißt es 'ne neue Freundin, oder hat er 'nen neuen Umgang
da, nicht. (Fall 16, Hervorhebung in der letzten Passage
durch uns) [47]
Mehrere Ausbilder berichteten, dass der während der Lehre
erfolgende Auszug aus dem Elternhaus, der Erwerb des
Führerscheins oder ein neuer Freund bzw. eine neue Freundin
erhebliche Einschnitte im Freizeitbereich mit sich bringen, die
Sekundärwirkungen im Betrieb entfalten
(Unpünktlichkeit, Desinteresse, Unlust usw.). Da das
betriebliche Verhalten häufig der einzige Indikator für
Veränderungen des Freizeitverhaltens ist, ist es durchaus
plausibel, dass die Befragten unter "schiefe Bahn" alle
Veränderungen außerhalb des Betriebes subsumierten,
die zu innerbetrieblichem Fehlverhalten führen. Deshalb sind
nur solche Beschreibungen auswertbar, bei denen sich die
Reaktionen eindeutig auf Delinquenz in der Freizeit beziehen.
Alle nichtdelinquenten Varianten der "schiefen Bahn" werden dort
behandelt, wo ihre Sekundärwirkungen (wie z.B.
Unpünktlichkeit) als abweichend wahrgenommen und
sanktioniert werden. [48]
Gerade die konkreten Fälle von Freizeitdelinquenz stellen
die der Re-Analyse zugrunde liegende Hypothese in Frage. Der
Hypothese zufolge hätte Freizeitdelinquenz, von der
Störungen betrieblicher Abläufe ausgehen oder erwartet
werden müssen, mit der Entfernung des Jugendlichen aus dem
Betrieb beantwortet werden müssen. Wieso werden
Auszubildende, die illegale Drogen konsumieren, nicht so schnell
wie möglich aus dem Betrieb entfernt? In unserem Sample gab
es vier Fälle des Konsums illegaler Drogen (Tabelle 3).
|
Fall
|
Wahrgenommenes
Verhalten
|
Reaktion
|
Gegebene
Begründungen
|
|
11
|
Heroinabhängigkeit
|
Eltern aufgesucht, gegen das Zurückschicken
in die Türkei argumentiert, Beratung und Therapie
organisiert, Lehre nach der Therapie fortgesetzt
|
Abschluss der Lehre sichern
|
|
13a)
|
Drogenabhängigkeit eines Auszubildenden
|
Lange Zeit "versucht, es zu decken, und
während der Arbeitszeit versucht, es auszuhalten". Als der
Auszubildende im Jugendstrafgefängnis gelandet ist, "musste
er, natürlich, ist ganz klar, entfernt werden"
|
Keine
|
|
13b)
|
Drogenabhängigkeit einer Verkäuferin,
die die Lehre gerade abgeschlossen hatte
|
Hat sich im Betrieb nichts zuschulden kommen
lassen, ist von selbst gegangen, weil sie körperlich zu der
Arbeit nicht mehr in der Lage war.
|
Keine
|
|
16
|
Haschisch-Konsum
|
Mit der Mutter geredet, den Auszubildenden zum
Arzt geschickt
|
Keine andere Handlungsmöglichkeit
gesehen, als mit den Eltern zu reden
|
Tabelle 3: Wahrnehmung des Konsums illegaler Drogen und
Reaktionen der AusbilderInnen [49]
In allen vier Fällen haben die betrieblichen
AusbilderInnen zusätzliche Belastungen in Kauf genommen,
anstatt das für den Betrieb tatsächlich
(Koordinationsstörungen des Auszubildenden im Fall 11) oder
möglicherweise (körperliche Arbeitsunfähigkeit im
Fall 13b) entstehende Problem "rasch und effizient" durch
Sanktionen zu lösen. Das gilt auch für andere Formen
von Freizeitdelinquenz: wie das "Auslösen" eines
Auszubildenden (Fall 1) oder das Akzeptieren einer
Gefängnisstrafe von 6 Wochen (Fall 18). In einem weiteren,
nicht näher beschriebenen Fall von Freizeitdelinquenz, in
dem der Ausbilder nicht mehr mit einem Auszubildenden
"zurechtkam", wurde das Ausbildungsverhältnis nicht einfach
beendet, sondern ein Betrieb gesucht, in dem der Auszubildende
seine Lehre beenden konnte. All diese Fälle sprechen gegen
die Untersuchungshypothese, die ja eine Priorität der
Sicherung störungsfreier betrieblicher Abläufe
behauptet. Die Beispiele machen vielmehr deutlich, dass das Motiv
"Abschluss der Lehre sichern" beim Umgang mit Freizeitdelinquenz
dominiert. [50]
Eine dritte Form von abweichendem Verhalten, die relativ
häufig erlebt wird, ist Unpünktlichkeit im
Betrieb. Hier ist das Bild von Wahrnehmung und Sanktionen
relativ einheitlich: es wird ermahnt, Kontakt zu den Eltern
aufgenommen und abgemahnt. Diese Maßnahmen werden auch als
erfolgreich beschrieben. Obwohl aber Unpünktlichkeit
häufig als Problem genannt und sanktioniert wird, spielt die
von ihr ausgehende Störung betrieblicher Abläufe in den
meisten uns vorliegenden Interviews keine Rolle. In den
Fällen 1, 5, 7, 8, 10, 16, 18 und 19 wird keine
Begründung für die Sanktionierung von
Unpünktlichkeit gegeben (im Fall 1 wird lediglich die
rechtzeitige Entschuldigung als allgemeine Höflichkeitsnorm
eingeklagt). Eine Störung betrieblicher Abläufe durch
Unpünktlichkeit wird lediglich in den Fällen 17 und 21
thematisiert. [51]
Über tatsächlich auftretende Diebstähle im
Betrieb und deren Sanktionierung wird in sechs Interviews
berichtet. Tabelle 4 gibt eine Übersicht über diese
Fälle. In einem Fall (21) ist dem Interview nicht zu
entnehmen, ob es sich um einen Auszubildenden handelt. Insgesamt
wird gerade auch bei dieser Form von Delinquenz deutlich, dass
das Motiv, Störungen betrieblicher Abläufe zu
vermeiden, nicht das einzige und nicht einmal das dominierende
ist. In zwei der drei konkreten Einzelfälle, die eindeutig
Auszubildende betreffen, wurde keine Entlassung vorgenommen, um
den Auszubildenden eine Beendigung der Lehre zu ermöglichen.
Im Fall 1 wurde ein Auszubildender nach einem gravierenden
Diebstahl entlassen, weil in der Beispielwirkung eine Gefahr
für die betrieblichen Abläufe gesehen wurde. Im Fall 21
wurde für die Entlassung (von der nicht klar wird, ob sie
eine Auszubildende betraf) zwar keine Begründung gegeben,
die Vermeidung von Nachteilen für den Betrieb ist aber
hochplausibel.
|
Fall
|
Wahrgenommenes
Verhalten
|
Reaktion
|
Gegebene
Begründungen
|
|
1
|
Gravierender Diebstahl von Arbeitsmaterial
|
Entlassung
|
Mögliche Beispielwirkung des Diebstahls
|
|
7a)
|
Nicht näher beschriebene Diebstähle
|
Durfte weiterarbeiten
|
Stand kurz vor der Gesellenprüfung
|
|
7b)
|
Nicht näher beschriebene Diebstähle
|
Durfte weiterarbeiten
|
Stand kurz vor der Gesellenprüfung
|
|
12
|
Geringfügiger Diebstahl
|
Durfte weiterarbeiten
|
Hätte nach seiner Entlassung keine
Lehrstelle mehr erhalten
|
|
16
|
Kein konkreter Fall: Als reguläre Praxis
beschrieben, könnte aber auch hypothetisch sein
|
In geringfügigen Fällen Abmahnung, in
gravierenden Fällen/ bei Wiederholung Entlassung
|
Keine
|
|
21
|
Gravierender Diebstahl (von Einnahmen des
Betriebes) durch einen Mitarbeiter (möglicherweise ein
Auszubildender)
|
Entlassung
|
Keine
|
Tabelle 4: Wahrnehmung von Diebstählen im Betrieb und
Reaktionen der AusbilderInnen [52]
Auch bei Alkoholgenuss im Betrieb und Schwarzarbeit gibt es
nur wenige tatsächlich wahrgenommene und sanktionierte
Fälle. Es dominieren hypothetische Situationen und
Fehlmeldungen ("tritt nicht auf"). Bei der einzigen
tatsächlich vorgenommenen Entlassung wegen Alkoholgenuss
am Arbeitsplatz ist dem Interview nicht zu entnehmen, ob es
sich um einen Auszubildenden gehandelt hat. Bei
Schwarzarbeit wurden in einem konkreten Fall die Eltern
informiert, zwei andere AusbilderInnen tolerieren sie, wenn sie
geringfügig ist, in einem Fall wird würde? umfangreiche Schwarzarbeit mit Entlassung geahndet, ohne dass
eine Begründung dafür angegeben wird. [53]
3.4.3 Schlussfolgerungen aus den empirischen Befunden
Bilanziert man nun diese Ergebnisse, dann wird deutlich, dass
die empirischen Befunde in ihrer Gesamtheit die Hypothese, die
Sicherung störungsfreier betrieblicher Abläufe
hätte für die AusbilderInnen Priorität, nicht
stützen. Im Verhalten der AusbilderInnen spielt zwar die
Abwendung von Störungen betrieblicher Abläufe durchaus
eine Rolle, dieses Verhaltensmuster kann aber nicht als das
einzige oder wenigstens als dominant bezeichnet werden.
Tatsächlich stützt das empirische Material eine andere
Hypothese mindestens genauso gut. Diese Hypothese könnte
folgendermaßen formuliert werden:
Abweichendes Verhalten von Auszubildenden wird durch die
AusbilderInnnen primär unter dem Gesichtspunkt der "Bildung
ordentlicher Facharbeiter", d.h. der arbeitsmoralischen
Sozialisation und der Sicherung einer erfolgreichen Lehre,
wahrgenommen, bewertet und sanktioniert. Störungen
betrieblicher Abläufe werden solange in Kauf genommen, bis
eine (nach Branche, Betrieb und Person der AusbilderInnen
variierende) "Schmerzgrenze" überschritten wird. [54]
Diese neue Hypothese ist der Untersuchungshypothese insofern
entgegengesetzt, als sie ein anderes Hauptmotiv für das
Handeln der AusbilderInnen behauptet: "Sicherung einer
erfolgreichen Lehre" statt "Vermeidung von Störungen
betrieblicher Abläufe". [55]
Im Lichte der Re-Analyse muss der Geltungsanspruch der aus der
Primärstudie abgeleiteten Hypothese deutlich
eingeschränkt werden. Jeder Kausalmechanismus, der im
Ergebnis qualitativer Forschung gefunden wird, muss alle
empirischen Befunde im beanspruchten Geltungsbereich
erklären. Unsere Ergebnisse zeigen, dass die aus der
Primärstudie abgeleitete Hypothese das nicht vermag. Sie
charakterisiert lediglich einen Kausalmechanismus, der im
empirischen Material tatsächlich auftritt, aber keineswegs
bei allen AusbilderInnen und keineswegs konkurrenzlos. Ein
alternativer Mechanismus ist in Form einer Hypothese benannt
worden. Mit anderen Worten (und noch einmal zugespitzt) die von
MARIAK und KLUGE formulierte Interpretation folgt nicht aus dem
uns vorliegenden empirischen Material. [56]
|
|
Diskussion: Vergleich zweier Konstruktionen
|
|
|
Vergleich der Vorgehensweisen von Primärstudie und Re-Analyse
|
|
Jede Re-Analyse, die zu der Primärstudie widersprechenden
Schlussfolgerungen gelangt, löst einen Konflikt aus: Wer hat
recht? Dieser Konflikt kann methodologisch fruchtbar sein, wenn
er die jeweiligen Analysestrategien miteinander kontrastiert und
zeigt, wie unterschiedliche Handlungen der ForscherInnen zu den
gegensätzlichen Ergebnissen geführt haben. Wir
möchten uns im folgenden auf diesen Aspekt konzentrieren und
die Frage, welche der Konstruktionen die überlegene ist,
zurückstellen.
|
Vergleichskriterium
|
Primärstudie
|
Re-Analyse
|
|
Ziel
|
Konstruktion einer Interpretation des empirischen
Materials
|
Prüfung einer aus dem Material entstandenen
Konstruktion
|
|
Strategie
|
Suche nach allgemeinen Mustern im empirischen
Material
|
Suche nach empirischen Belegen für ein
allgemeines Muster im Material
|
|
Empirisches Material
|
21 Interviews nicht anonymisiert
|
17 Interviews, davon 2 nicht auswertbar,
anonymisiert
|
|
Methode(n)
|
Kodierung, inhaltliche Strukturierung nach
MAYRING (Konstruktion von Kategorien)
|
Qualitative Inhaltsanalyse (Extraktion von
Informationen über Variablen)
|
|
Kontextwissen
|
Aus anderen Studien zu ähnlichen Themen, aus
dem Führen der Interviews
|
Beschränkt auf die Publikation zur
Primärstudie
|
|
Ergebnis
|
Ein Erklärungsmuster für den Umgang
betrieblicher AusbilderInnen mit deviantem Verhalten von
Auszubildenden
|
Ein konkurrierendes Erklärungsmuster und die
Feststellung, dass das empirische Material nicht ausreicht, um
die Frage zu beantworten
|
Tabelle 5: Vergleich von Primärstudie und Re-Analyse
[57]
Tabelle 5 fasst die unserer Ansicht nach wichtigsten
Unterschiede zusammen. Der Vergleich ist methodologisch
ausgerichtet und stellt nicht die inhaltlichen Unterschiede,
sondern die forschungsstrategisch bedeutsamen Differenzen heraus.
Eine wichtige Gemeinsamkeit, die die Tabelle nicht auf den ersten
Blick erkennen lässt, ist der konstruierende Charakter auch
der Re-Analyse. Eine Konstruktion durch die Suche nach empirischen
Belegen zu prüfen heißt ja, Fundstellen im Material so
auszuwählen und aufzubereiten (zu interpretieren), dass sie
als Belege für oder gegen die zu prüfende Konstruktion
verwendet werden können. Diese Tätigkeiten sind im
methodologischen Sinne genauso konstruierend wie die Suche nach
Mustern und Interpretationen im Rahmen einer Primärstudie.
Es geht uns im folgenden um einen Vergleich der Konstruktionen
und um die Frage, wie die unterschiedlichen Bedingungen,
Absichten und Herangehensweisen in den beiden Studien die
Konstruktionsergebnisse geprägt haben. Das ist
natürlich keine rein methodologische Frage, da die
Interpretation des Materials auch durch theoretische Perspektiven
beeinflusst wird. Deshalb werden wir zunächst versuchen, den
Einfluss der unterschiedlichen Interpretationen in
Primärstudie und Re-Analyse zu diskutieren.
Anschließend benutzen wir die jeweils andere Studie als
Folie, um auf methodologische Probleme von Primärstudien und
Re-Analysen aufmerksam zu machen. [58]
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Differenz der Interpretationen
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Die Re-Analyse hat mehrere "kritische Punkte" aufgedeckt, an
denen Interpretationen der ForscherInnen die Ergebnisse der
Analyse erheblich beeinflussen.3) Wir möchten diese
Punkte noch einmal kurz zusammenfassen:
Eine wichtige Differenz zwischen Primärstudie und
Sekundäranalyse besteht im Umgang mit den Antworten auf
hypothetische Fragen. Wir haben im Abschnitt 3.3 begründet,
warum wir diese Antworten nicht in unsere Auswertung einbezogen
haben. Man kann natürlich eine "liberalere" theoretische
Position einnehmen und die Antworten auf hypothetische Fragen
einbeziehen.4) In diesem Fall gelangt man dann
möglicherweise zu anderen Erkenntnissen.5) Die
impliziten und expliziten Datentheorien, die die Auswertung
qualitativer Daten leiten, können offensichtlich den
Auswertungsprozess in ganz unterschiedliche Richtungen
steuern.
Wir mussten unserer "Operationalisierung" der
Untersuchungshypothese eine Definition von betrieblichen
Abläufen zugrunde legen. Verändert man diese
Definition, dann verändert sich auch die Einteilung von
abweichendem Verhalten in "störendes" und "nicht
störendes" Verhalten. Das betrifft insbesondere die
Einordnung von Absentismus in der Berufsschule. Wir haben hier
entschieden, dass der Besuch der Berufsschule zwar Arbeit ist,
diese Arbeit aber außerhalb der Organisation
durchgeführt wird. Aus dieser organisationssoziologischen
Perspektive haben wir zwischen der Teilnahme an betrieblichen
Arbeitsprozessen (die betriebliche Abläufe tangiert) und
Berufsschulbesuch unterschieden. In der Primärstudie wird
nicht erklärt, was unter betrieblichen Abläufen
verstanden wird. Wenn sich die Interpretation von unserer
unterscheidet, dann gelangt man zu anderen Ergebnissen. Das
gleiche gilt für die Frage, was eine Störung
betrieblicher Abläufe ist.
Nicht vergleichbar, weil in beiden Studien nicht dokumentiert,
sind die primären Interpretationsschritte, d.h. das Zuweisen
von Bedeutungen zu Textpassagen bei der Kodierung und der
strukturierenden Zusammenfassung (Primärstudie) bzw. bei der
Extraktion (Re-Analyse). So war z.B. den Beschreibungen in den
Interviewtranskripten nicht immer eindeutig zu entnehmen, ob
regelmäßiges oder hypothetisches Verhalten beschrieben
wurde. Wir haben eine Kategorie "hypothetisch oder
regelmäßig" eingeführt, um diese Unschärfe
aufzufangen, und bei der Auswertung die Grundsatzentscheidung
getroffen, immer die "stärkere" Form
(regelmäßiges Verhalten) zu wählen. Andere
ForscherInnen könnten hier zu ganz anderen
Einschätzungen gelangen. Diese primären
Interpretationsschritte können nur gemeinsam mit dem
interpretierten Material dokumentiert werden. Aufgrund der
großen Textmengen scheidet eine Publikation aber aus.
[59]
Der Vergleich der beiden Analysen macht deutlich, wie wichtig
die Explikation von Vorannahmen ist (siehe dazu MEINEFELD 1997).
Wir haben beim Lesen der Primärstudie weder die
Gleichbehandlung hypothetischer und realer Verhaltensweisen noch
die fehlende Definition "betrieblicher Abläufe" bemerkt,
sondern unbewusst und ganz selbstverständlich mit unserem
eigenen Verständnis dieser Konstrukte gearbeitet. Erst der
von der Re-Analyse ausgehende Zwang, Differenzen zur
Primärstudie zu erklären, ließ uns das eigene
Verständnis explizieren und die entsprechende Explikation in
der Primärstudie vermissen. [60]
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Hypothesen über methodologische Probleme von Primärstudien
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Natürlich ist es nicht möglich, von einem einzigen
Vergleich einer Primärstudie mit einer Re-Analyse generelle
Schlussfolgerungen über Primärstudien, d.h. über
qualitative Studien schlechthin, zu ziehen. Die Überlegungen
in diesem und im folgenden Abschnitt sind deshalb Hypothesen, mit
denen wir eine Diskussion über Konstruktionsprozesse in der
qualitativen Sozialforschung anregen wollen. [61]
Der Versuch, die Re-Analyse als Folie für die Kritik der
Primärstudie zu benutzen, führt zunächst zu einer
Kritik des vorliegenden empirischen Materials. Beide Auswertungen
wurden durch erhebliche Lücken im empirischen Material
beeinträchtigt. Unsere Behauptung, dass die
Schlussfolgerungen der Primärstudie durch das empirische
Material nicht gestützt werden, ist in erster Linie eine
Kritik an den vorliegenden Interviewtranskripten. Die Fallauswahl
hat nicht auf Interviewpartner geführt, die für die
hier behandelte Frage geeignet gewesen wären. Wenn eine
Untersuchung verallgemeinerte Aussagen über den Umgang mit
Devianz im Betrieb zum Ziel hat, dann müssen bei der
Erhebung Personen interviewt werden, die tatsächlich
Erfahrungen mit deviantem Verhalten haben. Tabelle 1 und Anhang 2 haben den Mangel an Informationen über solche Erfahrungen
verdeutlicht. Wenn man Prozesse rekonstruieren muss, um seine
Untersuchungsfrage zu beantworten, und die Informationen
über die Prozesse lückenhaft sind, dann müssen die
Informationslücken durch plausible Annahmen geschlossen
werden. Diese Aufgabe ist um so schwieriger, je weniger
Informationen über den Prozess die Erhebung erbracht hat.
Die Lückenhaftigkeit von Informationen erzwingt
"lückenfüllende Spekulationen", d.h. aus dem
übrigen empirischen Material abgeleitete Vermutungen
über nicht dokumentierte Vorgänge im Untersuchungsfeld.
Wir halten es für wichtig, zwischen diesen Spekulationen,
die Annahmen über unbekannte empirische Phänomene sind,
und den stets notwendigen Interpretationen, die den erhobenen
empirischen Daten Sinn geben, zu unterscheiden. Letzteres ist ein
zentraler Schritt qualitativer Auswertung, während das
erzwungene Spekulieren über empirische Sachverhalte gerade
die Grundlage für Interpretationen schwächt. [62]
Das Schließen von Lücken im
empirischen Material durch plausible Annahmen ist ein generelles,
zu wenig diskutiertes Phänomen qualitativer
Auswertungsmethoden. Unsere Re-Analyse verweist aber darüber
hinaus noch auf eine zweite Ebene der Schließung. Die
kognitive Situation der ForscherInnen in der Primärstudie
und in unserer Re-Analyse unterschied sich grundsätzlich: In
der Primärstudie ging es darum, einer großen Menge
empirischer Informationen dadurch einen Sinn zu geben, dass
Kausalmechanismen im untersuchten Feld identifiziert werden. Der
Re-Analyse lagen diese Ergebnisse schon vor, und es wurde
geprüft, in welchem Verhältnis eines der Ergebnisse zum
empirischen Material stand. Den unterschiedlichen Strategien
entsprachen unterschiedliche Auswertungsstrategien. Die
entscheidende Differenz sehen wir darin, dass in unserer
Re-Analyse der kritische Blick auf die Daten gewissermaßen
institutionalisiert war. Da sie außerdem als Methodentest
angelegt war, konnte sie nicht erfolglos bleiben, wie kritisch
sie auch immer mit den Daten umging.6) Die
Primäranalyse dagegen konnte scheitern, wenn kein Muster
gefunden wird, das den Daten Sinn gibt. Der Vergleich der Studien
legt eine generelle Schlussfolgerung nahe, die einer weiteren
methodologischen Diskussion bedarf: Qualitative
Primäranalysen unterliegen einem
"Gestaltschließungszwang", weil sie anders als
hypothesentestende Forschung durch eine stärkere
Asymmetrie der möglichen Ergebnisse bestimmt werden.
Bestätigung und Widerlegung einer Hypothese sind
gleichermaßen wissenschaftlich wertvolle Ergebnisse,
während der Misserfolg einer theoriegenerierenden
qualitativen Studie das angestrebte allgemeine Muster in
den Daten nicht zu finden deren Wert erheblich mindert.
[63]
Aus dem "Gestaltschließungszwang"
resultieren methodologische Unsauberkeiten analog zu der von HOPF
beschriebenen "stillschweigenden Verkodung": die frühzeitige
Herausbildung eines Erklärungsmusters, das dann die
Aufmerksamkeit im weiteren Prozess der Auswertung lenkt. Ohne
dass es den Auswertenden unbedingt bewusst sein muss, kann das
Erklärungsmuster die Aufnahme ihm widersprechender
Informationen erschweren und die Aufmerksamkeit auf
unterstützende Informationen fokussieren (HOPF 1982,
S.316).7) Wir halten es deshalb für
erforderlich, bei der Auswertung qualitativer Daten und in der
Publikation qualitativer Studien stärker und systematischer
auf empirische Befunde einzugehen, die der jeweils
vorgeschlagenen Interpretation widersprechen. Einen
methodologischen Vorschlag dazu hat KELLE (1994, S.358-368)
unterbreitet. In der Forschungspraxis scheint es aber häufig
schwer genug zu sein, überhaupt eine Theorie zu
konstruieren, wodurch die kritische Distanz zum
Konstruktionsergebnis unterminiert wird. [64]
Unsere Re-Analyse weist also darauf hin, dass der methodisch
kontrollierte Umgang mit dem "Gestaltschließungszwang" ein
wichtiges forschungsstrategisches Problem theoriekonstruierender
Forschung ist, dem bisher nicht genügend Beachtung zuteil
wurde. Demgegenüber sind die Differenzen auf der
methodischen Ebene von untergeordneter Bedeutung. Wir bevorzugen
die gegenüber MAYRINGs Vorschlägen erheblich
modifizierte qualitative Inhaltsanalyse, weil sie ein
theorie- und regelgeleitetes Vorgehen stärker
unterstützt als andere Auswertungsmethoden. Wir sind nicht
der Ansicht, dass die unterschiedlichen Ergebnisse von
Primärstudie und Sekundäranalyse durch die
unterschiedlichen Auswertungsmethoden erzeugt wurden. Re-Analysen
können aber auch zur methodologischen Beurteilung von
qualitativen Auswertungsmethoden beitragen, wenn die Wege von den
Daten zu den Interpretationen detailliert verglichen werden. Das
konnten wir mit unserer Re-Analyse nicht tun, weil entscheidende
Schritte zwischen Material und Ergebnis der Primärstudie
nicht nachvollziehbar dokumentiert wurden. [65]
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Hypothesen über methodologische Probleme von Sekundäranalysen
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Aus den Erfahrungen mit unserer Re-Analyse lassen sich
wieder hypothetisch einige Schlussfolgerungen über
methodologische Probleme von Sekundäranalysen ziehen. Eine
Re-Analyse ist insofern parasitär, als sie nicht nur das
Material, sondern auch ihre Fragestellung der Primärstudie
entnimmt und im Geltungsbereich ihrer Ergebnisse durch die
Erhebung der Primärstudie limitiert wird. Der
parasitäre Charakter der Re-Analyse impliziert
gewissermaßen eine weitgehende Abhängigkeit vom Wirt.
[66]
Sekundäranalysen können dagegen auch andere Fragen
behandeln als die Primärstudie. Die Texte, die mit
qualitativen Erhebungen erzeugt werden, erhalten ja einen
beträchtlichen Informationsüberschuss, d.h. wesentlich
mehr Informationen, als für die Primärstudie
ausgewertet werden. Auch hier gibt es aber erhebliche
Beschränkungen: Um eine Sekundäranalyse zu
ermöglichen, muss der Informationsüberschuss ein
anderes Untersuchungsfeld systematisch sowie in der nötigen
Vollständigkeit und Tiefe abdecken. Da die Erhebung mit
Leitfadeninterviews zielgerichtet erfolgt, ist es eher
unwahrscheinlich, dass ein auf ein anderes Ziel bezogener
konsistenter Informationsüberschuss erzeugt wird. Aus diesem
Dilemma kommt man nur heraus, wenn man eine Sekundäranalyse
von Material aus mehreren verschiedenen Primärstudien
durchführt. Damit verschärfen sich aber auch die in der
Einleitung genannten methodologischen Probleme: Man hat es dann
mit den Konstruktionsergebnissen mehrerer unterschiedlicher
Erhebungen zu tun, denen jeweils eigene Forschungsstrategien
zugrunde lagen. [67]
Dass uns für unsere Re-Analyse nur ein Teil des
empirischen Materials zur Verfügung stand, schränkt
ihre Aussagekraft nicht ein. Das Ergebnis war ja, dass das
empirische Material zu widersprüchlich und zu
lückenhaft ist, um aus ihm einen konsistenten
Kausalmechanismus abzuleiten, der das Verhalten betrieblicher
AusbilderInnen erklärt. Zusätzliches empirisches
Material macht das vorhandene nicht weniger lückenhaft oder
widerspruchsvoll. Liest man die Übersicht über das
empirische Material zu unserem Thema in der Primärstudie
(MARIAK & KLUGE 1998, S.83-107), dann kann man den Eindruck
gewinnen, dass gerade die Interviews, die wegen ihrer
Nicht-Anonymisierbarkeit nicht weitergegeben werden konnten,
unsere Untersuchungshypothese gestützt hätten. Hier
tritt möglicherweise ein spezielles Problem qualitativer
Sozialforschung auf, für das noch keine Lösung
existiert: Es gibt Studien, bei denen gerade die Informationen,
die das empirische Material wissenschaftlich interessant machen,
die Identifizierung des Falles gestatten (GLÄSER 1999). Auf
Probleme des Informationsverlustes durch Anonymisierung gehen wir
im folgenden Abschnitt noch einmal ein. [68]
Kontextwissen, das die Interpretation der empirischen Daten
beeinflusst haben könnte, existiert auf der Ebene der
einzelnen Interviews und auf der Ebene des
Forschungskontextes:
Die InterviewerInnen erlangen stets zusätzliche
Informationen über das Verhalten der Interviewten, aus
Gesprächen vor und nach dem Interview, aus dem Besuch des
Betriebes, in dem das Interview geführt wurde usw. Wir
können natürlich nicht beurteilen, wie das Fehlen
dieses Wissens unsere Re-Analyse beeinflusst hat. Der
Primärstudie war kein Hinweis zu entnehmen, dass aufgrund
besonderer Umstände beim Interview Passagen eines
Transkripts anders interpretiert werden müssen, als es der
Text nahe legt. Allerdings ist auch bekannt, dass die Wahrnehmung
des Gesprächspartners die spätere Interpretation der
Relevanz und des Wahrheitsgehaltes von Aussagen beeinflusst, ohne
dass diese den Interpretierenden immer bewusst ist. Re-Analysen
bieten hier einen interessanten methodischen Zugang zum Studium
der Rolle, die das Kontextwissen in Interpretationen spielt.
Die Primärstudie war eingebettet in ein
Forschungsprogramm, das z.B. andere Untersuchungen zur Devianz
von Auszubildenden einschloss. Die theoretischen
Überlegungen und die Ergebnisse dieser Untersuchungen
standen den KollegInnen, die die Primärstudie
durchgeführt haben, zur Verfügung. Auch der Kontakt zu
den ForscherInnen, die die anderen Untersuchungen
durchführten, war kein Problem. Die daran gebundene Art von
Kontextwissen hätte uns vermittelt über
Publikationen zumindest begrenzt zur Verfügung
gestanden. Wir haben sie ausgeklammert, weil in dem uns
interessierenden Teil der Primärstudie kein starkes
empirisches Argument mit den Daten der anderen Studien
begründet wurde. Dennoch wollen wir hier festhalten, dass
der weitere kognitive und soziale Forschungskontext der
Primärstudie im Falle einer Re-Analyse nicht zur
Verfügung steht. [69]
Diese Probleme machen Re-Analysen und Sekundäranalysen
nicht fragwürdig oder unfruchtbar, sondern zwingen
lediglich, genauer darüber nachzudenken, wie das empirische
Material beschaffen sein muss, mit dem man eine bestimmte
Forschungsfrage beantworten kann. Offensichtlich kann man aus
empirischem Material immer Hypothesen ableiten, aber nur unter
speziellen Bedingungen Theorien konstruieren. Theorien
beanspruchen, alle Fälle in einem bestimmten Geltungsbereich
kausal zu erklären. Unsere Re-Analyse hat deutlich gemacht,
dass die Konstruktion einer Theorie eine Vollständigkeit von
empirischen Fallbeschreibungen voraussetzt, die aus
Gründen, die keineswegs nur bei den ForscherInnen liegen!
nicht leicht zu erreichen ist. [70]
Aus unseren Erfahrungen mit der Re-Analyse möchten wir
zwei zusätzliche Anwendungen von Sekundäranalysen
neben der Theoriekonstruktion nachdrücklich
empfehlen. Eine Sekundäranalyse von Leitfadeninterviews
bietet sich erstens immer an, wenn man sich mit einem neuen
Forschungsfeld vertraut machen will. Wenn wir zukünftig
Probleme betrieblicher Ausbildung hätten untersuchen wollen,
wäre unsere Re-Analyse ein idealer Einstieg gewesen. Zweitens
halten wir Sekundäranalysen für ein unersetzliches
Instrument methodologischer Forschung, gerade auch in der
qualitativen Sozialforschung. Wir haben versucht deutlich zu
machen, dass von der Fallauswahl und Erhebung über die Rolle
von Vorannahmen und Interpretationen, den Vergleich von
Auswertungsmethoden bis hin zur Art und Weise der Darstellung von
Ergebnissen qualitativer Forschung ein breites Spektrum von
methodologischen Problemen existiert, auf das
Sekundäranalysen ein überraschendes Licht werfen
können. [71]
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Methodische Probleme der Archivierung von Leitfadeninterviews
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Unsere Re-Analyse gestattet auch Schlussfolgerungen über
die Möglichkeit und die Erfolgsbedingungen von
Sekundäranalysen archivierter Leitfadeninterviews, auf die
wir abschließend eingehen wollen. Sie betreffen
Eigenschaften des uns vorliegenden Materials, die die Auswertung
unmittelbar beeinflusst haben. [72]
Eine Sekundäranalyse muss ohne das Kontextwissen und die
persönliche Erfahrung mit dem Interview auskommen und stellt
deshalb höhere Anforderungen an die Daten als die
Primärstudie. Methodisch ist entscheidend, dass die
im Interview gestellten Fragen tatsächlich offene, neutrale
Erzählanregungen sind. Bei unserer Re-Analyse machte sich
immer wieder unangenehm bemerkbar, dass die Fragetechnik der
Interviewer zu oft hinter dem Stand der Methodik
zurückblieb, wie er zum Beispiel bei HOPF (1978), PATTON
(1990, S.277-368) und SEIDMAN (1991) beschrieben wurde: Immer
wieder trafen wir auf Suggestivfragen, dichotome Fragen, durch
den Interviewer unterbrochene Antworten,
"Leitfadenbürokratie" (HOPF 1978) oder unterlassene
Nachfragen. Die dadurch entstehenden Informationslücken und
-unschärfen können insbesondere Sekundäranalysen,
die das Material mit einem neuen Untersuchungsziel auswerten
sollen, in schwierige Situationen bringen. Andere Interviews
zeigten, dass auch gute Fragen nichts helfen, wenn
Interviewpartner sich verweigern, einsilbig oder ausweichend
antworten. Nach unseren Erfahrungen scheint es uns deshalb
wichtig, dass der Archivierung eine methodologische Beurteilung
des Informationswertes der Interviews vorausgeht. [73]
In der Methodenliteratur findet sich die Empfehlung,
Informationen über die geführten Interviews
(Situationsbeschreibungen, Einschätzungen der
Gesprächspartner, Informationen auf vor- und nachgelagerten
Gesprächen) in einem Interviewbericht festzuhalten (WITZEL
1982, S.91-92, FROSCHAUER & LUEGER 1998, S.41-42). Dieser
Interviewbericht muss bei zu archivierenden Interviews unbedingt
angefertigt und mit archiviert werden, weil so wenigstens ein
Teil des Kontextwissens für die Sekundäranalyse bewahrt
wird. [74]
Ein nicht zu unterschätzendes technisches Problem
ist die Qualität der Transkription. Die archivierten
Interviews zeigen, dass auch die Transkription von
Leitfadeninterviews gewisser Standards bedarf. Insbesondere die
Kennzeichnung von Auslassungen und unverständlichen Passagen
muss eindeutig sein. Wir schlagen vor, dass die Archive für
qualitative Daten einen Standard für Transkriptionen von
Leitfadeninterviews entwickeln, veröffentlichen und den
weitergegebenen Transkripten beilegen. [75]
Interviews, in denen häufig unverständliche Passagen
enthalten sind, sind für eine Sekundäranalyse nicht
geeignet und sollten nicht archiviert werden. Den
Sekundäranalysten fehlt einfach jegliche Vorstellung davon,
was in den mit unverständlich gekennzeichneten Passagen
gesagt worden sein könnte. In qualitativen Untersuchungen
ist der Gesamtkontext des Interviews wichtig. Das spricht
dagegen, Teile aus Leitfadeninterviews zu verwenden, in denen
dieser Kontext große Lücken aufweist. [76]
Die Anonymisierung erwies sich für unsere
Re-Analyse überwiegend als unproblematisch. Das Weglassen der
Namen von Personen, Orten und Betrieben bedeutete keine
Einschränkung. Die Anonymisierung beruflicher Positionen
oder Funktionen hat unsere Re-Analyse ebenfalls nicht
beeinträchtigt. Da es sich hier um Eigenschaften von
Befragten handelt, die in anderen Re-Analysen eine Rolle spielen
können, halten wir eine strukturierende Beschreibung
für erforderlich, die etwa das mit der Position verbundene
Sozialprestige oder die daran geknüpften Rechte und
Pflichten charakterisiert. "C1 [Position in der Innung]" reicht
möglicherweise für andere Untersuchungen nicht aus.
[77]
Ein besonderes Problem stellte für uns die Anonymisierung
der Zahlen dar, die in den uns übergebenen Interviews noch
vorgenommen worden war. Das komplette Anonymisieren insbesondere
kleiner Zahlen bringt nicht nur die beabsichtigte quantitative
Unschärfe, sondern auch ein qualitatives Problem: Wenn ein
Befragter "seit X Jahren" ausbildet und ständig für "X
Auszubildende" verantwortlich ist, dann beziehen sich seine
Erfahrungen auf 4 (2x2) bis 81 (9x9) Auszubildende. Das ist eine
riesige Spanne, die für die Untersuchung wichtige
unterschiedliche Qualitäten verbirgt. Dieses Problem hat das
Bremer Archiv mittlerweile gelöst. [78]
Eine strukturierende Anonymisierung ist aufwendiger,
dürfte aber den Zweck genauso gut erfüllen und steigert
den Wert der Interviews. Generell hatten wir eher den Eindruck
einer "Über-Anonymisierung", bei der mehr Daten weggelassen
wurden als erforderlich. Wir halten es z.B. für nahezu
unmöglich, Betriebe über die Zahl der Auszubildenden zu
identifizieren, wenn eine hinreichend große Anzahl von
Betrieben des Gewerbes in Bremen existiert. Wir halten es
für sinnvoll, unterschiedliche Varianten der Anonymisierung
qualitativer Daten mit "De-Anonymisierungs-Studien" zu testen.
Ideal wäre eine auf die Sekundäranalyse zugeschnittene
Anonymisierung, die die jeweils für die Sekundäranalyse
notwendigen Daten unverändert lässt und die
Anonymisierung anhand nicht benötigter Daten sicherstellt.
Das erfordert aber einen hohen Aufwand vor jeder
Sekundäranalyse und wird auch nicht immer durchführbar
sein. [79]
Die mit der Archivierung verbundenen Veränderungen der
Daten haben unsere Re-Analyse kaum beeinträchtigt. Wir haben
mit den uns aus dem Archiv des SFB 186 zur Verfügung
gestellten Interviews nicht nur unsere Lehrveranstaltung
qualifizieren und den Studierenden ein sie sehr interessierendes
Projekt anbieten können, sondern auch selbst sehr wichtige
Erfahrungen gemacht. Eine Re-Analyse qualitativer Daten
sensibilisiert auch für die eigene Arbeit. Wir bedanken uns
bei Susann KLUGE und Diane OPITZ vom Bereich "Methoden und EDV"
des SFB 186 und bei den KollegInnen, die die Primärstudie
durchgeführt haben, für die interessante Erfahrung und
für den Erkenntniszuwachs, den uns die Re-Analyse
ermöglichte. [80]
Für kritische Hinweise und Fragen, die uns bei der
Entwicklung unserer eigenen Position sehr geholfen haben,
bedanken wir und bei Susann KLUGE, Renate MAYNTZ, Diane OPITZ und
einem unbekannten Gutachter bzw. einer unbekannten
Gutachterin.
1) Diese Erkenntnis wird häufig als
ontologische Position (bezüglich der Existenz oder
Nichtexistenz einer subjektunabhängigen Realität) oder
als epistemologische Position (bezüglich der Erkennbarkeit
der Realität) missverstanden. Dass Sozialforschung ein
Konstruktionsprozess ist, ist aber zunächst nur eine
methodologische Prämisse, die mit unterschiedlichen
ontologischen und epistemologischen Positionen vereinbar ist. Die
häufig vorgenommene Entgegensetzung von Konstruktivismus und
Realismus ist deshalb mindestens vorschnell; nur der radikale
Konstruktivismus impliziert entsprechende epistemologische
Annahmen. Wegen der vielfältigen unterschiedlichen
Interpretationen von "Konstruktivismus" halten wir eine kurze
Klärung unserer eigenen Position für angebracht. Wir
legen hier einen "realistischen Konstruktivismus" oder
"konstruktivistischen Realismus" zugrunde, wie er für die
Sozialwissenschaften von MEINEFELD (1995) und für die
Naturwissenschaften von PICKERING (1995) formuliert wurde:
Wissenschaftliche Ergebnisse werden in der tätigen
Auseinandersetzung mit einer subjektunabhängig existierenden
Realität konstruiert. Da diese Realität systematisch in wissenschaftliche Konstruktionsprozesse interveniert, können wir etwas über sie erfahren. Als sozialer Konstruktionsprozess kann Forschung die Realität aber nicht "abbilden, wie sie wirklich ist". <zurück>
2) Dieses Herangehen lag auch der Re-Analyse
zugrunde, die VOWE (1993, 1997) durchgeführt hat. <zurück>
3) Es war nicht unsere Re-Analyse allein, die
diese "kritischen Punkte" aufgedeckt hat. Dieser Abschnitt
entstand aufgrund der Kritik durch Diane OPITZ und Susann KLUGE
und profitiert ganz wesentlich von ihren Fragen. <zurück>
4) Wenn das in der Primärstudie
geschehen ist (das ist nicht eindeutig festzustellen), dann
vermutlich durch die einfache Gleichbehandlung von hypothetischen
Aussagen und Verhaltensbeschreibungen. Das halten wir allerdings
für einen Fehler, der wahrscheinlich durch eine methodisch
nicht kontrollierte Verschmelzung zweier Fragen (nach den
Alltagstheorien und nach den Verhaltensmustern) entstanden ist. <zurück>
5) Allerdings schafft auch die Hinzunahme
des hypothetischen Verhaltens die von uns gefundene Gegenevidenz
nicht aus der Welt, und die Erklärungskraft der
ursprünglichen Hypothese bleibt beschränkt. Dies gilt
um so mehr, als auch das hypothetische Material die Hypothese
nicht durchgängig stützt, sondern ebenfalls
Gegen"evidenz" beiträgt. Wir nehmen deshalb an,
dass die methodisch kontrollierte Einbeziehung von hypothetischen
Aussagen zu einer dritten Interpretation führen würde. <zurück>
6) Das ist jedoch kein methodologischer
Vorteil von Re-Analysen. Wenn eine Re-Analyse die Primärstudie
lediglich bestätigt, ist sie relativ uninteressant. Deshalb
schweben sie in der Gefahr einer Überbetonung der
Dekonstruktion. <zurück>
7) Das implizite erste Erklärungsmuster
spielt eine um so größere Rolle, je mehr Lücken
es im empirischen Material gibt, je weniger Befunde also
existieren, an denen das implizite erste Erklärungsmuster
scheitern kann. Im Falle der lückenhaften und
widersprüchlichen empirischen Basis der Primärstudie
kann es einen erheblichen Einfluss gehabt haben.
<zurück>
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