Volume 12, No. 2, Art. 27 – Mai 2011

Diskursive und biografische Konstruktion politischer Staatsfeind/innen. Kommunistinnen und Kommunisten in der frühen Bundesrepublik Deutschland

Martina Schiebel

Zusammenfassung: Der Beitrag handelt, basierend auf empirischen Ergebnissen eines Forschungsprojekts, von Personen, die in den 1950er und 1960er Jahren nach politischem Strafrecht sanktioniert wurden. Am Beispiel von westdeutschen Kommunistinnen und Kommunisten wird gezeigt, dass sie nicht nur im Rahmen politischer und justizieller Praxis, sondern auch innerhalb diskursiver Deutungsprozesse zu Staatsfeindinnen und -feinden wurden. Welche lebensgeschichtlichen Wirkungen diese politischen Stigmatisierungen und Exklusionsvorgänge für die Beteiligten hatten und welche Konsequenzen sich für die politische Kultur daraus ergaben, sind die Leitfragen des Artikels. Die politische Kultur wird in Anlehnung an Norbert ELIAS als Figuration begriffen. Konstitutiv für eine Figuration ist, dass sie ein Interdependenzgeflecht unterschiedlicher Akteur/innen darstellt, die in diesem Handlungs- und Diskursrahmen Definitions- und Wissenspolitiken betreiben. Zugleich stellt der Beitrag einen methodologischen Vorschlag zur Verknüpfung von soziologischer Biografieforschung mit diskursanalytischen Perspektiven zur Diskussion, der in einen Ansatz einer kulturhistorisch informierten, wissenssoziologisch fundierten Politikanalyse mündet. Für diesen Ansatz ist eine Methodentriangulation zentral.

Keywords: Biografieforschung; Diskursanalyse; politische Kultur; politische Strafverfolgungspraxis; deutsch-deutsche Nachkriegsgeschichte; Methodentriangulation

Inhaltsverzeichnis

1. Eine Generation zwischen politischer Partizipation und staatlicher Repression

1.1 Politische Themenfelder und Kontroversen in der Nachkriegszeit und frühen Bundesrepublik

2. Theoretischer Rahmen der Studie

2.1 Das Konzept der "politischen Kultur"

2.2 Diskurse, Macht und Biografien

3. Politische Sanktionierungen in den 1950er und 1960er Jahren: Forschungsdesign und ausgewählte Ergebnisse der Studie

3.1 Methodisches Vorgehen und "Quellenbasis" im Einzelnen

3.2 Printmediale Berichterstattung über politische Strafverfolgung bzw. staatsfeindliche Aktivitäten in der Bundesrepublik

3.3 Die biografische Bedeutung der politischen Strafverfolgung

3.4 Öffentliche und biografische Diskurse

4. Schlussfolgerung

Danksagung

Anmerkungen

Literatur

Zur Autorin

Zitation

 

1. Eine Generation zwischen politischer Partizipation und staatlicher Repression

Historische, soziologische und nicht zuletzt biografische Studien haben verdeutlichen können, dass es auch nach tief greifenden politischen Umbrüchen wie dem Ende des Nationalsozialismus oder dem Zerfall des Ostblocks einschließlich der DDR irrig ist, von einer "Stunde Null", einem völligen Neuanfang mit beliebigen gesellschaftspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten auszugehen (vgl. SCHIEBEL 2008a). Vielmehr wirken eingelebte Traditionen und Orientierungen – oft über mehrere Generationen – fort bzw. sind an neue politische Rahmenbedingungen anschlussfähig, wie etwa am problemlosen "Funktionieren" von Angehörigen der Hitler-Jugend-Generation gezeigt werden kann. So waren deren innerhalb der nationalsozialistischen Jugendorganisationen Hitler-Jugend (HJ) und Bund Deutscher Mädels (BDM) erworbene, internalisierte politische Sozialisationsinhalte auch für die Mitgliedschaft in der Freien Deutschen Jugend (FDJ)1) und den gesellschaftspolitischen Aufbauprozess der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) dienlich und können daher als systemübergreifende biografische Handlungsmuster bezeichnet werden (vgl. stellvertretend KARUTZ 2003; MIETHE & SCHIEBEL 2008; WIERLING 1993). Die Bedeutung der Personengruppe, die der HJ-Generation zugerechnet werden kann, für den Aufbau der SBZ/DDR ist in der Literatur schon mehrfach betont worden, da sie deren gesellschaftlichen Umstrukturierungsprozess in besonderem Maße mittrug und auch bis zum Ende der DDR oftmals in zentralen Positionen des Staatsapparats verblieb, was sich dann auch in der verwendeten Begrifflichkeit – der "FDJ-Generation", der "Aufbaugeneration" bzw. der "FDJ-Aufbaugeneration" – niederschlägt (vgl. AHBE & GRIES 2006; ENGLER 2005; NIETHAMMER, von PLATO & WIERLING 1991; WIERLING 1993; MERKEL 1994; ZWAHR 1994; zur Begriffsverwendung auch SCHIEBEL 2008b).2) [1]

Ausgeklammert bleiben in der bisherigen Forschung zumeist die Angehörigen dieser Generation, die sich in Westdeutschland bis zum Verbot der FDJ, das im Jahre 1951 durch die damalige Bundesregierung ausgesprochen wurde, ebenfalls in dieser Jugendorganisation engagierten und sich für eine gesamtdeutsche3), kommunistisch orientierte Gesellschaftsentwicklung einsetzten. So beschreibt BUDE (1987) die "Flakhelfergeneration" etwa als Kern der "skeptischen Generation" (SCHELSKY 1958 [1957], S.75ff.), die durch politische Abstinenz gekennzeichnet sei, sich auf die Bewältigung des Nachkriegsalltags und auf ihre beruflichen und familialen Karrieren konzentrierte und daher die desillusionierten und "lautlosen Macher des westdeutschen Wiederaufbaus" darstellten (BUDE 1987, S.70). [2]

Einerseits soll die Gültigkeit dieses empirischen Befunds für einen Großteil der ehemaligen westdeutschen Mitglieder von HJ und BDM auch gar nicht Abrede gestellt werden, standen sie doch vor der Herausforderung, "Gelerntes wieder verlernen zu müssen" (ROSENTHAL 1987, S.103). Diese Anforderung schlug sich dann oftmals in biografischen Re-Interpretationen nieder, in denen die Mitgliedschaft bzw. das Engagement in den NS-Jugendorganisationen entpolitisiert wurde und in ein "kollektives Schweigegebot" (vgl. ROSENTHAL 1992) mündete. Auch bei nach 1945 kommunistisch orientierten Personen findet sich mitunter die Tendenz, ihre vormalige HJ-Mitgliedschaft zu entpolitisieren oder die dort erfahrene politische Sozialisation in ihrer biografischen Bedeutung herunterzuspielen (vgl. SCHIEBEL & ROBEL 2010). Andererseits erscheint aufgrund neuerer empirischer Untersuchungsergebnisse, wie sie nachfolgend vorgestellt werden, auch eine weitere Differenzierung notwendig, denn als so durchgängig politisch inaktiv und im Hinblick auf die eigene bzw. familienbiografische NS-Verstrickung desinteressiert, wie diese nach 1945 in Westdeutschland lebende Generation oftmals wahrgenommen wurde, waren die in meiner Untersuchung befragten Biografinnen und Biografen nicht.4) Diese Personengruppe westdeutscher Kommunistinnen und Kommunisten, die als Kinder und/oder Jugendliche den Nationalsozialismus und Zweiten Weltkrieg selbst erlebten, steht im Fokus des vorliegenden Beitrags. Sie gerieten mit ihren politischen Vorstellungen – die sie mitunter schon in ihrem Elternhaus kennenlernten, zum Teil aber auch erst nach 1945 vertraten – rasch an die Grenzen der deutsch-deutschen Nachkriegspolitik, die spätestens nach Gründung der beiden deutschen Staaten im Jahr 1949 durch wechselseitige Abgrenzungen und Verflechtungen der Bundesrepublik mit der DDR gekennzeichnet waren.5) [3]

Allerdings griffe es zu kurz, diese Generation unabhängig von den entsprechenden politischen Themen, Entwicklungen und Kontroversen unterschiedlicher Akteur/innen zu betrachten. Daher werden zunächst knapp die politisch-historischen Themenfelder und (potenziellen) Konfliktlinien skizziert, bevor auf die Erfahrungen der hier im Zentrum stehenden westdeutschen Kommunistinnen und Kommunisten und auf Diskurse rings um die politische Strafverfolgungspraxis der 1950er und 1960er Jahre eingegangen wird. Eine solche Skizze kann lediglich ausgewählte Themenfelder behandeln bzw. die Hauptkonfliktlinien benennen, die in diesem Zeitraum für kontroverse politische Diskussion gesorgt haben. [4]

1.1 Politische Themenfelder und Kontroversen in der Nachkriegszeit und frühen Bundesrepublik

In der unmittelbaren Nachkriegszeit standen in West- gleichermaßen wie in Ostdeutschland zunächst Fragen der Entnazifizierung der Gesellschaft, der Entschädigung von NS-Verfolgten und der Demokratisierung bzw. des Aufbaus einer antifaschistischen Gesellschaftsordnung im Vordergrund politischer Diskussionen und entsprechender Regelungen. Parallel dazu wurde die Frage des zukünftigen Status Deutschlands kontrovers diskutiert, vor allem hinsichtlich einer gesamtdeutschen Zielperspektive und hinsichtlich einer möglichen politisch-militärischen Neutralität und Unabhängigkeit von militärischen Bündnissen und Systemblöcken. Damit hängt dann ein dritter Themenkomplex eng zusammen, an dem sich vielfältige Kontroversen entzündeten, nämlich die Frage der Bewaffnung (West-) Deutschlands. [5]

Zum Teil verliefen diese Kontroversen quer durch Parteizugehörigkeiten und weltanschauliche Orientierungen und führten zu Spaltungen, wie etwa an den Initiativen der Gegner und Gegnerinnen bzw. Befürworter und Befürworterinnen einer deutschen "Wiederbewaffnung", "Wiederaufrüstung" bzw. "Remilitarisierung" deutlich wird. Schon allein die unterschiedliche begriffliche Benennung des Phänomens barg enormes Konfliktpotenzial, das noch 30 Jahre später zu harschen Auseinandersetzungen führen konnte (vgl. ALBRECHT 1980, S.9). Wie Ulrich ALBRECHT ferner in seiner Arbeit aufzeigt, verharmlost der Terminus "Wiederbewaffnung" den damit verbundenen Aspekt der rüstungswirtschaftlichen Bedeutung, der jedoch im Ausdruck der "Wiederaufrüstung" mitschwingt. Beide Begriffe wurden und werden dennoch heute in der Literatur oftmals synonym gebraucht. Anfang der 1950er Jahre waren mit beiden Begriffen Verharmlosungen verbunden, da eine Kontinuität deutscher Militärtradition grundsätzlich nicht infrage gestellt wurde. Anders beim Terminus der "Remilitarisierung", der "in der Frühphase der Bundesrepublik" einen "politischen Kampfbegriff" darstellte (S.10), da mit ihm die Gefahr eines Wiederauflebens deutschen Militarismus beschworen wurde. [6]

Jenseits dieser begrifflichen Differenzierungen bildeten sich in der jungen Bundesrepublik mitunter Kooperationen und Allianzen außerhalb etablierter Organisationen, die einer neuen Bewaffnung und dem Aufbau einer Armee entschieden entgegentraten. So waren sich beispielsweise der damalige Innenminister und Politiker der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) Gustav HEINEMANN und die Abgeordnete der Zentrumspartei Helene WESSELS darin einig, eine Neubewaffnung aktiv handelnd verhindern zu müssen. Etwa ein Jahr nach HEINEMANNs Rücktritt, der mit dieser Kontroverse um eine Neubewaffnung der Bundesrepublik eng verknüpft war, kam es – maßgeblich von HEINEMANN mit initiiert – zur Gründung der "Notgemeinschaft für den Frieden Europas", die sich explizit als außerparlamentarische Sammlungsbewegung und als politisches Forum aller "nichtkommunistischen Wiederaufrüstungsgegner" (MÜLLER 1990, S.134) verstand. Diese politische Bewegung trat mit dem Selbstverständnis einer überparteilichen Interessenvertretung an und strebte, wie auch die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), eine Volksbefragung an, grenzte sich jedoch zugleich von der kommunistischen Initiative ab (vgl. ALBRECHT 1980; MÜLLER 1990). Die Rüstungspolitik der Bundesregierung polarisierte die etablierten Parteien, führte quer zur parteipolitischen Zugehörigkeit zur Lagerbildung in Opponent/innen und Befürworter/innen, sprengte konfessionelle Grenzen und mündete in vielfältige lokale und überregionale politische sowie christliche Initiativen (vgl. ALBRECHT 1980; MÜLLER 1990; HÖFNER 1990; DIETZFELBINGER 1984; PERMIEN 1994; BALD & WETTE 2008; GUNKEL 2009). [7]

Als Partei trat die KPD am geschlossensten als Remilitarisierungsgegnerin auf und brachte zahlreiche parlamentarische Initiativen, wie z.B. Gesetzentwürfe und Debatten, im Bundestag ein (vgl. ALBRECHT 1980, S.37). Darüber hinaus organisierte sie 1951 eine bundesweite "Volksbefragung gegen die Remilitarisierung" und unterstützte politische Demonstrationen der FDJ in Westdeutschland, z.B. die sogenannte "Essener Friedenskarawane" aus dem Jahr 1952.6) [8]

Die rüstungspolitischen Erwägungen der Bundesregierung stießen offensichtlich mehrheitlich auf Skepsis innerhalb weiter Bevölkerungskreise. Allerdings schienen sich die nicht-kommunistischen Gegner und Gegnerinnen der Neubewaffnung auch in der Abgrenzung gegenüber kommunistischen Aktivitäten einig gewesen zu sein. Deutlich wird diese Vorsicht nicht nur an der oben vorgestellten Bewegung der "Notgemeinschaft für den Frieden Europas", sondern auch an der Haltung der Sozialdemokratischen Partei (SPD). So rief die SPD ihre Mitglieder etwa dazu auf, sich nicht an der Petition der "Notgemeinschaft" zu beteiligen, um dem Verdacht der "kommunistischen Überfremdung" keinen Vorschub zu leisten (vgl. MÜLLER 1990, S.141). Schließlich lässt sich auch die Tatsache, dass die SPD-Parteiführung trotz heftiger kontroverser innerparteilicher Diskussionen letztendlich den Ratschlägen ihrer "Wehrexperten" folgte und eine grundsätzliche Zustimmung zum, wie es formuliert wurde, "Wehrbeitrag" gab, als Reaktion und Abgrenzungsbestrebung gegenüber kommunistischen Protestaktionen deuten, wie Ulrich ALBRECHT (1980, S.45) schlussfolgert. [9]

Auch Initiativen, die einen gesamtdeutschen und überparteilichen Anspruch vertraten, wie etwa die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), gerieten leicht in die Gefahr bzw. den Verdacht der einseitigen parteipolitischen Instrumentalisierung und/oder in den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit. Am Beispiel der 1946 gegründeten VVN lässt sich zeigen, dass das gemeinsame Bestreben der politisch Verfolgten, das Erbe des nationalsozialistischen Regimes zu überwinden, zunächst divergierende politische Vorstellungen zwischen verschiedenen Akteur/innen kurzzeitig in den Hintergrund treten ließ (vgl. SCHIEBEL & ROBEL 2009).7) Mit dem Ziel, mittels Entnazifizierung und Entmilitarisierung zur Demokratisierung Deutschlands beizutragen, arbeiteten anfangs sozialdemokratisch, kommunistisch, christlich und gewerkschaftlich orientierte Personen in der VVN zusammen. Doch kam es schon 1946 zu ersten Zerwürfnissen zwischen den westlichen und der sowjetischen Besatzungsmacht, sodass sich langfristig sowohl "unterschiedliche Vorstellungen über Ziele und Schwerpunkte der administrativen und juristischen Vergangenheitsaufarbeitung" (WEINKE 2002, S.26) als auch die sich forcierende Bipolarität West- und Ostdeutschlands auf die Arbeit der VVN auswirkten: Anfang der 1950er Jahre wurde die VVN in der Bundesrepublik als eine der 13 Organisationen geführt, deren Ziele von der damaligen Bundesregierung als "gegen die demokratische Grundordnung verstoßend" eingestuft wurden (vgl. von BRÜNNECK 1978, S.74; zur VVN weiterführend SCHIEBEL & ROBEL 2009).8) Damit beschloss die Bundesregierung als eine der ersten administrativen Maßnahmen ohne Eingriff der Besatzungsmächte die Entfernung von Mitgliedern kommunistischer Parteien und Organisationen aus dem öffentlichen Dienst (vgl. von BRÜNNECK 1978, S.54f.). Als unvereinbar mit den Dienstpflichten von Beamt/innen, Angestellten oder Arbeiter/innen im Bundesdienst wurde nicht nur die Mitgliedschaft in der KPD und allen Unterorganisationen angesehen, sondern auch in Organisationen, die zu diesem Zeitpunkt einen gesamtdeutschen Anspruch vertraten, wie etwa die FDJ oder die VVN. [10]

Diese antikommunistischen Tendenzen der Bundesregierung trafen auf gesellschaftspolitische Ambivalenzen in der bundesdeutschen Bevölkerung, da zum einen entsprechende Ängste vor einem "sowjetischen Aggressor" – z.T. noch durch sich tradierende nationalsozialistische Feindbilder vom "Russen" mit den entsprechenden Ressentiments unterstützt (vgl. HAUNSCHILD 2009) – anzutreffen waren. Zum anderen stand die bundesdeutsche kommunistische Partei nach Kriegsende durchaus in der Gunst der Wähler/innen und war bis Anfang/Mitte der 1950er Jahre in Kommunal- und Landesregierungen sowie dem Bundesparlament vertreten. Nach dem Verbot der KPD auf Bundesebene (1956)9) bemühten sich vormalige kommunistische Abgeordnete um weitere politische Partizipationsmöglichkeiten, indem sie sich als "unabhängige Kandidaten bzw. Kandidatinnen" zur Wahl stellten, womit sie kurzfristig in Ausnahmen, wie etwa in Bremen, auch Erfolg hatten. Trotz ihrer anfänglichen Wahlerfolge wurde westdeutschen Kommunisten und Kommunistinnen vielfach politische Skepsis bis hin zur Kriminalisierung entgegengebracht, vor allem bedingt durch deren unverhohlene Kontakte zur DDR und zur dortigen KPD bzw. – nach der Zwangsvereinigung von KPD und SPD – zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), was eine weitere "politische Radikalisierung der Partei" (BUNKE 1998, S.5) zur Folge hatte. So zeigen historische Studien, dass die KPD schon vor ihrem Verbot "in eine Halbillegalität gedrängt" (BUNKE 2001, S.265) wurde. [11]

Es ließe sich demnach folgern, dass sich hinsichtlich der politischen Sanktionierung und Strafverfolgungspraxis der Fokus zunehmend auf diejenigen verschob, denen ein "Gefährdungspotenzial" für die sich etablierende Nachkriegsgesellschaft zugeschrieben wurde. Nach Gründung der beiden deutschen Staaten im Jahr 1949 waren insbesondere die jeweiligen Abgrenzungen und Feindbilder des Kalten Krieges für die Ermittlung und Strafverfolgung verfassungswidrigen Verhaltens ausschlaggebend. Das heißt, obwohl die Verfassungen sowohl der Bundesrepublik Deutschland als auch der DDR ausdrücklich Grundrechte garantierten, zu denen Mitwirkungsrechte bei der politischen Willensbildung und Meinungsfreiheit zählten, unterlag die Definition verfassungskonformen bzw. -widrigen Verhaltens einem Interpretationsspielraum, der auf Basis politischer Norm- und Konformitätsvorstellungen ausgelegt wurde. [12]

Die 1950er und 1960er Jahre in der noch jungen Bundesrepublik können vor diesem Hintergrund auch als Beispiel gesellschaftlicher In- und Exklusionsprozesse angesehen werden. Fragen von Deutungsmacht, Herrschaftsausübung, Kontrollmechanismen einerseits sowie andererseits von Handlungs- und Deutungsspielräumen im Rahmen politischer Partizipation stehen im Horizont des Politischen jener zeithistorischen Phase im Vordergrund. [13]

Im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags stehen Personen, die in den 1950er und 1960er Jahren in der Bundesrepublik als "Staatsfeinde" bzw. "Staatsfeindinnen" angesehen wurden, weil sie sich innerhalb kommunistischer Organisationen engagierten oder an Aktionen beteiligten, die ebenfalls als verfassungswidrig angesehen wurden, so z.B. die Unterschriftensammlung gegen die Remilitarisierung der Bundesrepublik und entsprechende Demonstrationen.10) Basierend auf den Ergebnissen des von mir durchgeführten DFG-Projekts "Politische Biografien im Generationsverlauf 1945 – 1968"11) steht die Frage nach der biografischen Bedeutung dieser Erlebnisse von politischer Sanktionierung, d.h. der Machtwirkungen jener Diskurse, und nach den biografischen Verarbeitungsformen und Erinnerungsschemata der damaligen "Staatsfeind/innen" im Fokus. Vorgestellt wird ein im Forschungsprozess weiterentwickelter methodischer Zugang,12) der die Erfahrungen der politisch Sanktionierten ebenso berücksichtigt wie soziale Bedeutungszuschreibungen und Umdeutungsprozesse, juristische, gesellschaftliche und politisch-ideologische Rahmenbedingungen, familiale Konstellationen, kulturelle und gruppenspezifische Erinnerungsmuster bzw. Formen kollektiver Erinnerung, Generationszugehörigkeiten sowie Milieueinbindungen und Tradierungen der unterschiedlichen Beteiligten. Im Forschungsprojekt standen – in theoretischer Hinsicht – damit vor allem die Konstitutionsmechanismen von politischen Biografien unter sich verändernden gesellschaftspolitischen Bedingungen und Machtverhältnissen seit 1945 im Fokus. [14]

Vorangestellt werden zugrunde liegende theoretische Ausführungen zur politischen Kultur sowie daraus resultierende methodische Überlegungen (Abschnitt 2). Das konkrete methodische Vorgehen wird am Beispiel der empirischen Ergebnisse eines Teilsamples des Forschungsprojekts – der westdeutschen Kommunistinnen und Kommunisten – näher erläutert (Abschnitt 3). Der Beitrag schließt mit der Diskussion zur Verknüpfung von soziologischer Biografieforschung mit diskursanalytischen Perspektiven, die in einen Ansatz einer kulturhistorisch informierten, wissenssoziologisch fundierten Politikanalyse bzw. einen Vorschlag zur triangulierenden interpretativen Erforschung des Politischen münden (Abschnitt 4). [15]

2. Theoretischer Rahmen der Studie

"Mit der Bundesrepublik und der DDR", so GLAEßNER (1999, S.19), "entstanden zwei konträre politische und sozial-ökonomische Ordnungen", wobei sich die Frontstellung und Abgrenzung beider Staaten zueinander als "Stabilisierungsfaktor" (a.a.O.) erwiesen habe. Die jeweilige politische Systemstabilität basierte zudem auf dem wechselseitigen Spannungsverhältnis von Abgrenzung und Verflechtung in den deutsch-deutschen Beziehungen (vgl. KLEßMANN 1991; KLEßMANN, MISSELWITZ & WICHERT 1999), sodass gefragt werden kann, ob nicht gerade diese gemeinsame Abgrenzungsbestrebung beider deutscher Nachkriegsstaaten eine Parallele darstellt, die unberücksichtigt bleibt, wenn man, wie GLAEßNER (1999) schlussfolgert, von zwei getrennten politischen Kulturen in Ost- und Westdeutschland ausgeht. Zumindest für die 1950er und frühen 1960er Jahre lassen sich im Hinblick auf die soziale und diskursive Konstruktion von Staatsfeindinnen und -feinden strukturelle Ähnlichkeiten der politischen Kriminalisierung ausmachen, die allerdings in einen jeweils konträren Sinnhorizont politischer Legitimationen und Gründungsmythen eingebunden waren und zu unterschiedlichen juristischen Begründungen und Maßnahmen im Einzelnen führten. Darüber hinaus gilt es, die Sinnsetzungen der beteiligten Akteur/innen zu berücksichtigen und nach der biografischen Bedeutung jener Marginalisierung-, Stigmatisierungs- und Kriminalisierungsprozesse zu fragen. Mittels eines prozesshaft begriffenen Konzepts der "politischen Kultur", wie es nachfolgend dargestellt wird, lassen sich diese Dimensionen analytisch erfassen und in der empirischen Auswertung berücksichtigen. [16]

2.1 Das Konzept der "politischen Kultur"

Das Konzept der politischen Kultur ist kein einheitlicher Forschungsansatz, sondern durch Heterogenität der theoretischen Prämissen und methodischen Umsetzung gekennzeichnet. Unter dem Terminus "politische Kultur" wird in der (Politik-) Wissenschaft zumeist unstrittig das Verteilungsmuster politischer Orientierungen gegenüber dem politischen System und seinen Institutionen verstanden. Zu diesen Orientierungen werden sowohl Meinungen als auch Einstellungen (z.B. Parteienpräferenzen) sowie Werthaltungen und moralische, ethische oder religiöse (Grund-) Überzeugungen gezählt. Demgegenüber wird der Zusammenhang zwischen politischer Orientierung und politischem Handeln kontrovers diskutiert (vgl. GREIFFENHAGEN & GREIFFENHAGEN 2002, S.387). Ebenso heterogen sind die methodischen Konsequenzen, die daraus bei der Durchführung von Forschungen über politische Kultur gezogen werden. Doch während langjährig die Umfrageforschung als "Königsweg" in der empirischen politikwissenschaftlichen Erforschung der politischen Kultur galt, finden sich in jüngeren Studien auch Ansätze, die von einem historisch-hermeneutischen oder ethnografischen Verständnis ausgehen (vgl. ROHE 1990, 1994, 2003; LÖFFLER 2003). Grob lassen sich, wie Berthold LÖFFLER ausführt, zwei Richtungen der politischen Kulturforschung unterscheiden:

Im Forschungsprojekt habe ich in Anlehnung an Karl ROHE ein weit gespanntes Konzept von politischer Kultur zugrunde gelegt, das von einem "mit Sinnbezügen gefüllten politischen Denk-, Handlungs- und Diskursrahmen" (1994, S.1) sowie von einem sozialen Prozesscharakter politischer Kultur ausgeht, die von den Mitgliedern einer Sozialgemeinschaft als politisch soziale Praxis gestaltet wird. Zugleich ist eine politische Kultur jedoch auch als gegebener Strukturzusammenhang zu sehen (vgl. MANNHEIM 1964 [1928]), d.h. als Produkt vorheriger Generationen und kollektiver historischer Prozesse, in die nachfolgende Generationen sozialisiert bzw. in die Zuwanderer/innen eingeführt werden sollen. Insofern liegt der Studie ein Verständnis politischer Kultur zugrunde, das den sozialen Prozess betont und die gegenwärtige politische Kultur Gesamtdeutschlands als historisch entstandenes, sozial geteiltes, jedoch veränderbares politisches Ordnungskonzept begreift, das in einer sowohl historisch-juristischen als auch Ost-West vergleichenden Perspektive sowie in der konkreten biografischen Bedeutung für die Handelnden und im generationenübergreifenden Zusammenhang empirisch zu erfassen und zu analysieren ist. Zu einer politischen Kultur gehören demnach die historisch sich verändernden politisch-administrativen Rahmenbedingungen und deren justizielle Praxis. Außerdem werden Zugehörigkeiten zu Milieus, politischen Generationen, Interessenvertretungen und Vereinen berücksichtigt, die schließlich in den jeweiligen Biografien, Orientierungen und Handlungen der Akteur/innen ihren Ausdruck finden. Ausgehend von der Überlegung, dass Biografien als soziale Konstrukte immer auch auf "gesellschaftliche Regeln, Diskurse und soziale Bedingungen verweisen" (VÖLTER, DAUSIEN, LUTZ & ROSENTHAL 2005, S.7), bedarf es eines Verfahrens, diese wechselseitigen Prozesse zwischen lebensgeschichtlichen Erlebnissen und Erfahrungen, gesellschaftlichen Regeln und öffentlichen Diskursen in der Rekonstruktion sichtbar zu machen. [18]

Theoretischer und methodologischer Ausgangspunkt der Studie war, dass sich die Gestalt einer politischen Kultur erst unter Berücksichtigung dieser sich wechselseitig beeinflussenden Dimensionen analytisch erschließen lässt. Ein solches Verständnis von "politischer Kultur" ist zugleich anschlussfähig an die Überlegungen Thomas MERGELs (2002) zu einer Kulturgeschichte der Politik, ein Konzept, das nicht einen besonderen Gegenstandsbereich der Politik fokussiert, sondern sich als "spezifische Perspektive auf jede Art von Politik" (S.587) versteht. Zentral ist für MERGELs kulturgeschichtlichen Ansatz die Bedeutung der kommunikativen Konstruktion der sozialen Wirklichkeit, um Deutungen und Sinngebungsprozesse in einer sowohl erfahrungsgeschichtlich als auch handlungstheoretisch informierten Perspektive zu erfassen. "Politik" ist für ihn "immer soziales und kommunikatives Handeln, das sich in gegebenen Deutungszusammenhängen bewegt, damit hantiert und sie verändert" (S.593). Damit hat er mit Blick auf den Bereich der Politik gewissermaßen – ohne es selbst so zu benennen – eine geschichtswissenschaftliche Weiterentwicklung des wissenssoziologisch fundierten biografietheoretischen Ansatzes, der auch meinem Forschungsprojekt zugrunde liegt, geleistet. [19]

Die forschungsleitende Fragestellung des Projekts nach den Konstitutionsmechanismen von politischen Biografien unter sich verändernden gesellschaftspolitischen Bedingungen seit 1945 in Ost- und Westdeutschland legt es nahe, diese sozialen Deutungsprozesse der Konstruktion von Staatsfeinden und -feindinnen auch unter dem Gesichtspunkt der Machtverhältnisse zu betrachten. Die theoretische Konzeption der politischen Kultur als – kommunikative – Aushandlungsarena spricht nicht gegen die Wirkung von Macht. So bedürfen Institutionalisierungen nicht nur der fortwährenden (Wieder-) Herstellung ihres Sinns im Prozess der sozialen Praxis. Vielmehr sind, wie ich an anderer Stelle in Ergänzung zu BERGER und LUCKMANN (1986 [1969]) ausgeführt habe, "zur Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung (...) – neben der Internalisierung ihrer Sinngehalte – (...) Kontrollmechanismen notwendig, da die Möglichkeit der Abweichung von institutionell erwünschten Handlungsabläufen besteht" (SCHIEBEL 2008a, Abs.7). [20]

Politik einerseits als Aushandlungs- und Kommunikationsraum zu verstehen, andererseits aber auch Machtwirkungen nicht unberücksichtigt zu lassen, erweitert das Konzept der "politischen Kultur" um drei entscheidende Dimensionen: 1. der historischen Genese derselben, 2. der Berücksichtigung von Prozessen der Herstellung und Veränderung symbolischer Ordnungen und 3. der Frage nach institutionellen, diskursiven und biografischen Machtwirkungen, vor allem von Deutungs- und Definitionsmacht. Eine so verstandene politische Kulturforschung knüpft damit auch an sozialwissenschaftliche Theorietraditionen an, die die Bedeutung historischer Entwicklungen in der Genese gegenwärtiger Machtstrukturen betonen, wie es etwa Norbert ELIAS im "Prozess der Zivilisation" (1997 [1939]) und in den "Studien über die Deutschen" (1992 [1989]) eindrucksvoll verdeutlicht hat, und wofür auch Max WEBER (1980 [1921]) im Kontext seiner Herrschaftstypologie sensibilisierte. Macht als Kategorie bei der Analyse von Kommunikationsprozessen zu nutzen, gelang vor allem Pierre BOURDIEU in dem Buch "Was heisst sprechen?" (2005a [1990]), wodurch er die "verborgenen Mechanismen der Macht" (vgl. dazu auch 2005b) aufdeckte.14) Auf diese Machtdimension wies Michel FOUCAULT schon im Zusammenhang mit seiner diskursanalytischen Perspektive (2010 [1974]) hin, zeigte deren Wirkmächtigkeit jedoch noch expliziter im Rahmen der Untersuchung institutioneller und politischer Herrschaftspraktiken auf, wie beispielsweise bei der Geschichte der Psychiatrie und im Zusammenhang von Überwachungs- und Bestrafungszeremonien (1977 [1976], 2005 [1973]). [21]

Obwohl ELIAS sich selbst nie so bezeichnete, ordnet ihn Martin GREIFFENHAGEN (1997) in die Reihen der politischen Kulturforscher/innen ein, wohlweislich, dass dieser Wissenschaftszweig noch gar nicht etabliert war, als ELIAS eines seiner Hauptwerke "Über den Prozess der Zivilisation" (1997 [1939]) verfasste. Doch sind sowohl diese Analyse zivilisatorischer Prozesse als auch die "Studien über die Deutschen" (ELIAS 1992 [1989]) aufgrund der vergleichenden historischen Herangehensweise der Rekonstruktion einer prozessshaft verlaufenden Staatenentwicklung in Deutschland unter Berücksichtigung habitueller Erklärungsmomente, so GREIFFENHAGEN, Musterbeispiele einer politischen Kulturforschung. Ähnlich argumentiert GREIFFENHAGEN auch im Hinblick auf WEBERs Herrschaftstypologie, der mit dieser Analyse "die soziologischen Voraussetzungen unterschiedlicher Herrschaftsformen und die gegenseitige Abhängigkeit von politischem Bewußtsein und politischen Institutionen" (GREIFFENHAGEN 1997, S.6) gezeigt und damit einen wichtigen Beitrag zur politischen Kulturtheorie geleistet habe. Politikwissenschafter/innen wie Martin GREIFFENHAGEN (1997; gemeinsam mit Sylvia GREIFFENHAGEN auch 2002) und Berthold LÖFFLER (2003) stehen für einen interdisziplinären Zuschnitt dieses in sich heterogenen Forschungskonzepts: Während sich GREIFFENHAGEN und GREIFFENHAGEN insbesondere auf ELIAS und WEBER beziehen, integriert LÖFFLER wissenssoziologische Prämissen vor allem aus der Feder von Peter L. BERGER und Thomas LUCKMANN (1986 [1969]), wie sie sie in "Die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit" formuliert haben. Darüber hinaus knüpft LÖFFLER an Ideen von Maurice HALBWACHS (1966, 1967) zum kollektiven Gedächtnis an. So konstatiert LÖFFLER nicht nur, dass "das kollektive Gedächtnis (...) aus gemeinsamer historischer Erfahrung und gemeinsamem historischen Wissen gespeist [wird]" (2003, S.130), sondern er betont zudem die Bedeutung von

"Funktionäre[n] der politischen Deutungskultur, die auf das kollektive Gedächtnis einwirken. Die Funktionäre finden sich in der Politik (Geschichts- oder Erinnerungspolitik), in den Medien, in Wissenschaft und Bildung, bei den Kirchen und anderen gesellschaftlichen Organisationen. Über ihre Deutungsmacht nehmen sie Einfluss auf die Formierung des in einer Gesellschaft vorherrschenden Geschichtsbildes" (S.131) [22]

Entscheidend durch die Idee der Figuration von Norbert ELIAS inspiriert, schlage ich vor, eine politische Kultur als eine solche Figuration zu begreifen. Damit wäre eine politische Kultur als "ein Geflecht von Angewiesenheiten von interdependenten Menschen aufeinander" zu verstehen, die miteinander strukturierte Wandlungen der Figuration bilden (vgl. ELIAS 1997 [1939], S.51). In dieser langfristigen und historisch wie soziologisch zu rekonstruierenden Prozesshaftigkeit werden gestaltbildende soziale Strukturierungen gleichermaßen offenbar wie sich wandelnde soziale Selbstverständlichkeiten und Veränderungen sozialer Positionen innerhalb des Interdependenzgeflechts (S.72). Bei der Frage, wie dieses Interdependenzgeflecht empirisch und methodisch zu erfassen ist, sehe ich in Diskursen, Macht und Biografien die zentralen Komponenten, worauf nun ausführlicher eingegangen wird. [23]

2.2 Diskurse, Macht und Biografien

Beginnend mit einer konzeptionellen Erläuterung, was unter "Biografie" und "Diskurs" hier verstanden wird, liegt das besondere Augenmerk dieses Abschnittes jedoch auf den wechselseitigen Verwobenheiten von Macht, Diskursen und Biografien, die es erlauben, sie als miteinander interagierende Komponenten eines Interdependenzgeflechts zu begreifen. [24]

Unter Biografie verstehe ich in Anlehnung an die biografietheoretische Debatte der letzten Jahrzehnte ein transformier- und veränderbares soziales Konstrukt, das sich im interaktiven Austausch mit relevanten Anderen der Sozialwelt formt und modifiziert und dadurch seine orientierungswirksame Funktion erhält. Dieses soziale Konstrukt fixiert einerseits Deutungen von lebensgeschichtlichen Erlebnissen, hält sie aber andererseits immer wieder offen für weitere (Re-) Interpretationen und somit auch für biografische Wandlungen (vgl. aus der Fülle der Publikationen stellvertretend ALHEIT 1997; FISCHER & KOHLI 1987; FISCHER-ROSENTHAL 1989, 1995; ROSENTHAL 1995; SCHIEBEL 2003, 2008a, 2008b). Aufbauend auf gesellschaftlichen Voraussetzungen biografischer Kommunikation (vgl. FUCHS-HEINRITZ 2009, S.78ff.) erfüllen diese Thematisierungen nicht nur im Alltag zahlreiche Aufgaben, sondern sie dienen, wie Martin KOHLI (1981) es formulierte, dem Selbst- und Fremdverstehen sowie der Selbstdarstellung. Als retrospektive Gestalten sind erzählte Lebensgeschichten damit Ausdruck von "Verarbeitungsmustern in der Zeit" (vgl. ALHEIT & DAUSIEN 2000), die einen Einblick in die biografische Wirkung zurückliegender (und gegenwärtiger) diskursiver Prozesse – etwa der politischen Stigmatisierung als Staatsfeind/innen – ermöglichen. [25]

In den letzten Jahren hat es innerhalb der Biografieforschung eine zunehmende Diskussion über deren methodische Verknüpfung mit diskursanalytischen Verfahren gegeben. Gemeinhin wird davon ausgegangen, dass Diskurse gesellschaftliches Wissen hervorbringen, aber auch Selbst- und Subjektverständnisse schaffen und Handlungsweisen (mit) generieren und damit u.a. in einzelne Lebensgeschichten hineinwirken (vgl. etwa VÖLTER & ROSENTHAL 2008). Auf dieser Grundannahme aufbauend entstanden einige Vorschläge zur theoretischen und forschungspraktischen Vereinbarkeit beider Forschungsansätze, d.h. einer diskursanalytischen und einer biografieanalytischen Perspektive (vgl. VÖLTER 2003; FREITAG 2005; SCHÄFER & VÖLTER 2005; TUIDER 2007; TRUSCHKAT 2008; HANSES 2010; SPIES 2009; zum Stichwort "lebenslanges Lernen" mit eher erziehungswissenschaftlicher Konnotation siehe ALHEIT 2009; ROTHE 2009). In dieser methodologischen Diskussion kann sich auch der nachfolgend vorgeschlagene Ansatz der Verknüpfung dieser Konzepte verorten. [26]

In diesem Zusammenhang sind insbesondere Michel FOUCAULTs (2010 [1974]) Ausführungen zu diskursiven Praktiken, die sowohl auf deren institutionelle als auch soziale Einbettung verweisen, zentraler Ansatzpunkt. Vor allem die drei beschriebenen Maßnahmen oder Prozeduren zur Ordnung des Diskurses – externe Ausschließungsprozeduren, interne Kontrollmechanismen und die Verknappung der sprechenden Subjekte – bergen meines Erachtens ein anregendes sensibilisierendes theoretisches Konzept zur empirischen Analyse. Unter dem Begriff "Diskurs" ist demnach mehr zu verstehen als das bloße Sprechen über etwas. Vielmehr stellt ein Diskurs – im Sinne FOUCAULTs (2010 [1974]) – auch ein historisch gewachsenes Ordnungskonzept dar, mithilfe dessen gesellschaftliches Wissen geordnet, gewichtet, gewertet und ausgeschlossen werden kann. Aufgrund dieser Kriterien und Kennzeichnung als Ordnungskonzept ähnelt der Diskurs in seiner veränderbaren und doch zur Dauerhaftigkeit neigenden Gestalt anderen sozialen Ordnungskonzepten wie etwa "Institution" oder auch "Biografie". Welche Eigenschaften des Diskurses sind es nun genau, die für die Frage nach der sozialen Konstruktion von Staatsfeindinnen und Staatsfeinden bedeutsam erscheinen? [27]

Diskurse sind institutionell gestützte und auf einem "Geflecht von Praktiken" (S.15) basierende Wissensordnungen, die erstens durch drei Ausschließungssysteme geprägt werden. Diese sind: a) das verbotene Wort, b) die Ausgrenzung des Wahnsinns und c) der Wille zur Wahrheit, der seinerseits auf a) und b) sowie auf andere Diskurse Druck ausübt (S.16), wobei alle Ausschließungen und Verbote auch mit Machtprozessen in Verbindung stehen. Zweitens werden Diskurse durch interne Kontrollprozeduren strukturiert, die – im Zusammenspiel mit Macht (und Begehren) – als Anordnungs-, Klassifikations- und Verteilungsprinzipien wirken (S.17). Hier wird also danach gefragt, welche Wissensbestände zugelassen und als gültig anerkannt und welche in ein "Außen" verbannt und damit dem potenziellen Vergessen anheimgestellt werden. Zu den internen Kontrollen zählt auch das jeweilige (wissenschaftliche) Fachgebiet als bedeutsames Regulativ in der Produktion des Diskurses. Oder, wie Michel FOUCAULT (S.25) es formulierte: "Es ist immer möglich, dass man im Raum eines wilden Außen die Wahrheit sagt; aber im Wahren ist man nur, wenn man den Regeln einer diskursiven 'Polizei' gehorcht, die man in jedem seiner Diskurse reaktivieren muß." Die dritte Bedingung, die als Ordnungsprinzip auf Diskurse einwirkt (S.25ff.), ist in FOUCAULTs Ansatz die der Verknappung der Subjekte, die verhindert, dass jede/r am Diskurs gleichrangig partizipieren kann. Es bedarf einer Legitimation, um den Diskurs mitgestalten zu können – etwa einer formalen Qualifikation bzw. eines Zertifikats im beruflichen bzw. wissenschaftlichen Kontext – sowie bestimmter Rituale, die die Zugehörigkeit symbolisieren und festigen. [28]

Auch wenn der Machtaspekt in FOUCAULTs späteren Phasen der wissenschaftlichen Arbeit noch größeren Raum eingenommen hat als bei der diskursanalytischen Herangehensweise (vgl. RUOFF 2009)15), so konnte doch gezeigt werden, dass auch Diskurse nicht ohne diesen Aspekt auskommen, vor allem im Hinblick auf Fragen der Deutungs- und Definitionsmacht, die darüber entscheiden, welche Wissensbestände im kollektiven Gedächtnis einer Sozialgemeinschaft verankert werden können. [29]

Insbesondere diese Überlegungen FOUCAULTs zur Entstehung, Formierung und Kontrolle von diskursiven Praktiken und gesellschaftlichen Wissensvorräten – mithin also von der sozialen Konstruktion des Wissens – legen eine Verknüpfung mit wissenssoziologischen Ansätzen nahe, wie sie etwa von Reiner KELLER in seinem Forschungsprogramm der "wissenssoziologischen Diskursanalyse" (2006, 2007, 2008) vorgelegt wurde. KELLER geht es um die "Analyse der diskursiven Konstruktion symbolischer Ordnungen" (2008, S.11, Herv. im Original), wodurch auch "die Rückwirkungen dieser Ordnung auf soziale Akteure und deren subjektive Sinnkonstitution" (a.a.O.) erfasst werden sollen. Damit ist sich KELLER zugleich der Gemeinsamkeit und des Unterschieds zu FOUCAULTs Diskursanalyse bewusst, indem er im Anschluss an Letzteren das Interesse an den "gesellschaftlichen Effekten" von Diskursen und parallel dazu im Unterschied zu jenem die Bedeutung der "handelnden Akteure im Prozess der Diskursproduktion und Diskursrezeption" (KELLER 2008, S.12) betont und im Rahmen seines Ansatzes zu analysieren beabsichtigt. Allerdings weist KELLER auch auf eine "Akzentverschiebung" seiner Forschungsperspektive gegenüber wissenssoziologischen Theorietraditionen hin, womit er sich vor allem von neueren, als "hermeneutische Wissenssoziologie" bezeichneten Forschungen abgrenzt, da es ihm nicht um die "Deutungsleistungen individueller Akteure im Alltag" gehe, sondern um die Analyse von "diskursiven Prozessen der Erzeugung, Zirkulation und Manifestation kollektiver Wissensvorräte" (S.185). [30]

Diese vehemente Abgrenzung KELLERs von "individuellen Akteuren" und seine Betonung von "kollektiven Wissensvorräten" lässt sich als Vermittlungsversuch von handlungstheoretischen, interaktionistisch orientierten mit eher strukturtheoretischen soziologischen Debatten lesen, die eine Verbindung mit FOUCAULTs Überlegungen nahe liegender erscheinen lassen, zumal FOUCAULT vor allem hinsichtlich seiner subjekttheoretischen Ausführungen für Diskussionsstoff in der Soziologie sorgte (vgl. RUOFF 2009, S.13). Doch auch wenn das autonome Subjekt bei FOUCAULT infrage gestellt wird, ist es nicht gänzlich verschwunden, wie Achim LANDWEHR (2009, S.93) hervorhebt. Zwar wird es nach FOUCAULT von der diskursiven Praxis gewissermaßen dominiert und geleitet, indem es sich den Regeln des Diskurses unter- bzw. sich in diese einzuordnen hat (vgl. SARASIN 2010, S.105), doch weist der Diskurs durch die Existenz heterogener diskursiver Formationen, die nebeneinander konkurrierend bestehen, auch "zahlreiche individuelle Positionierungsmöglichkeiten" (LANDWEHR 2009, S.94) auf. In diese Richtung argumentiert auch Tina SPIES (2009), wenn sie im Rekurs auf Stuart HALL von fragmentierten Identitäten spricht, die nicht als Einheit verstanden werden sollen, sondern für die Differenz konstitutiv ist, um positioniert sein zu können. Hinsichtlich des Verhältnisses von Diskurs und Subjekt erfordere, so SPIES weiter,

"das Einnehmen einer Subjektposition (...) nicht nur, dass das Subjekt innerhalb eines Diskurses in die Subjektposition hineingerufen wird, sondern dass es auch in die Position investiert. Dies kann durch ein einfaches Hineinfügen geschehen, aber auch durch eine kreative Ausgestaltung oder Veränderung der Position bzw. durch einen anhaltenden Kampf gegen die Position" (Abs.54). [31]

Sie schlussfolgert, dass mithilfe des von HALL entwickelten Konzepts der Artikulation herausgearbeitet werden könne, welche "Positionierungen" in biografischen Erzählungen eingenommen werden und auf welche Art und Weise dies geschehe (Abs.63). [32]

Sowohl die Subjektkritik Michel FOUCAULTs als auch dessen Kritik an den Humanwissenschaften, die in subjektkonstituierender und normativer Weise das Individuum als Erkenntnisobjekt erst hervorbringen,16) ließen sich, wie SCHÄFER und VÖLTER (2005, S.161ff.) argumentieren, auf die Praxis der Biografieforschung anwenden, die damit zugleich auch "als Infragestellung der Biographieforschung gelesen werden könnte" (S.161). Ohne die dort formulierten Argumentationen hier im Einzelnen nachzeichnen zu können, stimme ich mit den Autor/innen darin überein, dass FOUCAULTs "These von der formenden Wirkung von Diskursen" (S.167) eine für die Biografieforschung hilfreiche Sensibilisierung dafür darstellt, dass biografische Selbstartikulationen im Interview die Tendenz der diskursiven Vereindeutigung aufweisen können und bei der Interpretation immer wieder solche Kohärenzbildungen kritisch hinterfragt werden sollten (S.169). Dennoch rekurrieren biografische Thematisierungen – im Alltag, wie im Interview – ja gerade auf "soziale Formtraditionen" biografischer Kommunikation, wie etwa die Beichte, Memoiren, Lebenslauf, Laudatio etc. (vgl. FUCHS-HEINRITZ 2009), die als Orientierungsfolie dienen und als soziale Erwartung in das Interview eingehen können. Gefragt werden muss demnach nach der Funktion der konkreten Gestalt der biografischen Selbstdarstellung. [33]

Unter Berücksichtigung von FOUCAULTs späteren Abhandlungen zur "Ethik des Selbst" bzw. zur "Hermeneutik des Subjekts", bei denen er davon ausgeht, dass sich die Freiheit des Subjekts "in Beziehungen, die (....) [es] mit seiner Umgebung unterhält" (RUOFF 2009, S.56) vollzieht, ergibt sich zudem eine Parallele zum Biografiekonzept, das ja als soziales Konstrukt mit Ordnungsfunktion und eben nicht als nur individuelle Leistung eines einzelnen Akteurs bzw. einer einzelnen Akteurin aufgefasst wird. [34]

Biografien und Diskurse fungieren insofern als sich wechselseitig konstituierende und lediglich analytisch zu trennende soziale Ordnungskonzepte innerhalb des von Machtverhältnissen durchzogenen Interdependenzgeflechtes (ELIAS), das im Sinne FOUCAULTs dann auch als Dispositiv17) begriffen werden kann. In diesem permanent auszuhandelndem Geflecht finden die Wirkungen der politischen Kultur ihren Niederschlag, und es lassen sich in deren formende Gestalten rekonstruieren. [35]

Am Beispiel des Teilsamples der westdeutschen Kommunistinnen und Kommunisten wird nachfolgend aufgezeigt, wie sich öffentliche, printmediale Diskurse und biografische Erfahrungen gegenseitig bedingen (Abschnitte 3.2, 3.3 und 3.4). Bevor diese ausgewählten empirischen Ergebnisse vorgestellt werden, richtet sich der Blick jedoch zunächst auf das Forschungsdesign und die konkreten Auswertungsschritte. [36]

3. Politische Sanktionierungen in den 1950er und 1960er Jahren: Forschungsdesign und ausgewählte Ergebnisse der Studie

Das Anliegen, Politik als Handlungs- und Kommunikationsraum zu verstehen, verfolgt das hier vorgestellte Forschungsprojekt in einem besonderen Bereich politischer Praxis: im Umgang mit politisch oppositionellem Handeln bzw. als verfassungsfeindlich definierten Verhaltensweisen und politischen Orientierungen der Akteur/innen. Im Fokus stehen somit politische Handlungen, die politische Diskriminierungen, Berufsverbote, die Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte – wie etwa aktives und passives Wahlrecht – sowie explizite politische Verfolgungen und Verurteilungen bis hin zu Inhaftierungen zur Folge hatten. In diesem konflikthaften Bereich werden sowohl die Grenzen dessen, was Gesellschaftsmitglieder an politischen Bedingungen zu akzeptieren bereit sind deutlich als auch die Grenzziehungen des politischen Institutionengefüges, d.h., welche Handlungsweisen der Bürger/innen es als tolerabel und verfassungskonform einschätzt und welche als nicht hinnehmbar erscheinen. Es wird nicht von vornherein aufgrund der divergierenden politischen Systeme und Ordnungsstrukturen in der Bundesrepublik und der DDR von zwei getrennten politischen Kulturen ausgegangen, sondern mit Blick auf die geteilte Vergangenheit auch nach tradierten Orientierungsmustern, Wertbezügen und fortwirkenden kulturellen Praxen gefragt. [37]

Der Fokus der Studie über politische Sanktionierungen in Ost- und Westdeutschland liegt auf dem Zusammenhang von politischen Orientierungen und deren biografischer Genese mit Erfahrungen der politischen Diskriminierung bzw. Inhaftierung und deren Folgen für die biografischen und diskursiven Konstruktionen der früheren Staatsfeind/innen. Dieser Zusammenhang wird darüber hinaus mit den historisch-gesellschaftlichen Rahmenbedingungen von 1945 bis 1968 in beiden deutschen Nachkriegsgesellschaften – unter Berücksichtigung von Ost-West- sowie West-Ost-Migrationen – kontextualisiert. [38]

Zu diesen Rahmenbedingungen zählen erstens historisch-politische Entwicklungen und Zeitereignisse wie z.B. die Staatengründungen, wechselnde politische Konstellationen innerhalb der deutschen Regierungen nach Wahlen, bilaterale Beziehungen beider deutscher Staaten und andere bedeutsame Zeitereignisse wie die Gründung von Bundeswehr und Armee, Parteiengründungen und -verbote, Protestkundgebungen im kleineren und größeren Maßstab (etwa die Essener Friedenskarawane, Kundgebungen gegen atomare Aufrüstung in Westdeutschland oder der Arbeiteraufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR). Zweitens werden juristische Entwicklungen der politischen Strafverfolgung – etwa Verbotsanträge und -verfahren von Parteien und Organisationen, Erlasse, Strafrechtsänderungen und andere relevante Gesetzgebungen wie z.B. die Notstandsgesetze – berücksichtigt. Neben diesen politisch-juristischen Rahmenbedingungen im engeren Sinne haben drittens auch öffentliche Diskurse in beiden deutschen Staaten Einfluss auf Erleben und Auswirkungen der politischen Strafverfolgung für die davon Betroffenen in Ost und West. [39]

Ob und inwiefern sich diese Rahmenbedingungen in den Biografien der (damaligen) "Staatsfeind/innen" niedergeschlagen haben, wird hier anhand der westdeutschen Kommunistinnen und Kommunisten, die der HJ-Generation zugerechnet werden können, aufgezeigt. Die biografischen Thematisierungen werden zudem mit der Berichterstattung der zeitgenössischen Printmedien in Beziehung gesetzt. [40]

3.1 Methodisches Vorgehen und "Quellenbasis" im Einzelnen

In methodischer Hinsicht ist eine Perspektiv- und Methodentriangulation (vgl. DENZIN 1989; FLICK 1995, 2000; KÖTTIG 2005) zentral, indem die biografische Perspektive mit einer historisch-juristischen Perspektive und einer Perspektive der öffentlichen Diskurse (Medienanalyse) systematisch verknüpft wird. Das konkrete methodische Vorgehen sah im Einzelnen folgendermaßen aus: [41]

3.1.1 Biografische Perspektive

Im Vordergrund der Studie standen die Biografien von politischen "Staatsfeind/innen" in Ost und West. Daher wurden mit insgesamt 69 ehemals politisch sanktionierten Personen beiderlei Geschlechts in zwei Generationen narrativ-biografische Interviews (vgl. SCHÜTZE 1977, 1983) geführt,18) die durchschnittlich etwa fünf Stunden dauerten, in wenigen Fällen jedoch auch kürzer ausfielen bzw. sich mitunter auch über zwei Tage/Termine erstreckten.19) [42]

Das Teilsample der in der Bundesrepublik Deutschland strafrechtlich Sanktionierten umfasst bezogen auf beide Generationen 26 narrativ-biografische Interviews mit insgesamt 33 Personen, die im Zeitraum von April 2008 bis Dezember 2008 geführt wurden.20) In diesem Beitrag konzentriere ich mich auf Angehörige der "HJ-Generation", die im Projektsample die ältere der beiden interviewten Generationen darstellt und Interviews mit 24 Biografinnen und Biografen umfasst: zehn Frauen und 14 Männer. Der Schwerpunkt der mit Angehörigen dieser Generation geführten Interviews liegt auf denjenigen, die wegen Kommunismusverdachts oder ebensolcher politischer Orientierung in den 1950er und 1960er Jahren sanktioniert worden sind. Nicht alle Gespräche waren Einzelinterviews, mitunter wurden Ehepaare oder Geschwister – auf deren Wunsch – gemeinsam interviewt. Ein Interview fand als Gruppengespräch mit vier Personen statt. Zusätzlich wurde auch ein Rechtsanwalt interviewt, der die strafrechtliche Verteidigung von Kommunistinnen und Kommunisten in den 1950er und 1960er Jahren übernommen hatte. Ein Großteil der Interviews mit westdeutschen Kommunist/innen der älteren Generation – hier ist, wie erwähnt, die HJ-Generation im Blick – kam mit Mitgliedern der "Initiativgruppe für die Rehabilitierung der Opfer des Kalten Krieges" zustande, die sich als Interessenvertretung der westdeutschen politisch Inhaftierten der 1950er und 1960er Jahre versteht. Um ein möglichst breites Spektrum an biografischen Umgangsweisen mit der politischen Sanktionierung erfassen zu können, also nicht nur Personen zu interviewen, die in der gleichen politischen Initiative organisiert sind bzw. waren, wurden die weiteren Wege, Interviewpartnerinnen und -partner zu gewinnen, intensiv genutzt.21) [43]

Einige der interviewten Biografen und Biografinnen waren während des Nationalsozialismus – mitunter sogar überzeugte – Mitglieder der Jugendorganisationen HJ und BDM; einige Männer waren als Soldaten zur Wehrmacht eingezogen worden. Während der Kriegsgefangenschaft, durch das Absolvieren sowjetischer Antifa-Schulen (vgl. MORRÉ 2001) oder durch Nachkriegserfahrungen und Gespräche vollzogen manche der interviewten Männer nach 1945 einen radikalen politischen Wandlungs- und Umorientierungsprozess. Andere interessierten sich erst nach 1945 für kommunistische Politikvorstellungen und begannen ein entsprechendes Engagement, obwohl sie aus Familien kamen, in denen ein oder beide Elternteile bzw. auch Großeltern und/oder weitere Verwandte in der KPD, dem Kampfbund gegen Faschismus, der Roten Hilfe oder dem Rote Frontkämpferbund22) aktiv und dem Nationalsozialismus gegenüber ablehnend eingestellt waren. Von den zehn interviewten Frauen dieses Teilsamples stammten acht aus einem solchen KPD-nahen, familienbiografischen Hintergrund. Die FDJ bot neben ihren politischen Aktivitäten auch Freizeitveranstaltungen wie Tanz- und Konzertabende an, wodurch einige der interviewten Männer und Frauen Kontakt zu dieser Organisation bekamen und erst später eine "Politisierung" erlebten, wie sich ein Interviewpartner ausdrückte. HERMS (2001, S.65ff.) wertet diese Freizeitangebote auch als bündnispolitische Taktik der Westarbeit der FDJ. [44]

Die Analyse der Interviews orientierte sich an den Auswertungsschritten der hermeneutischen Fallrekonstruktion, wie sie von Gabriele ROSENTHAL (1995) vorgestellt und mir in verschiedenen biografieanalytischen Studien angewendet wurde (vgl. SCHIEBEL 2000, 2003, 2008a; MIETHE & SCHIEBEL 2008, 2009). Konstitutiv für dieses Auswertungsverfahren ist die analytische Trennung von erlebter und erzählter Lebensgeschichte, weswegen die biografischen Daten zunächst unabhängig von den Selbstdeutungen der Interviewten ausgewertet werden. Bei der Auswertung meines Samples der politisch Sanktionierten habe ich bei der Analyse der biografischen Daten nicht nur deren historische, sondern auch die diskursive Kontextualisierung der biografischen Erlebnisse berücksichtigt. Zusätzlich zu der Text- und thematischen Feldanalyse wurden die Eingangserzählungen der transkribierten Interviews daraufhin ausgewertet, an welche Diskurse und Diskursstränge die Interviewten positiv angeschlossen und von welchen sie sich abgrenzten.23) Darüber hinaus ergab sich bei der feinanalytischen Auswertung einzelner Textstellen der Interviews zudem eine erste, punktuelle Verknüpfung mit der Analyse der medialen Berichterstattung, indem die Erzählungen aus den Interviews über bestimmte Ereignisse mit der Printmedienanalyse in Verbindung gebracht wurden. [45]

Bis auf diese punktuelle Verknüpfungsmöglichkeit im Auswertungsverlauf wurden die beiden Auswertungsstränge (Interviews und Printmedien) jedoch zunächst getrennt voreinander betrachtet, da sie unterschiedliche Materialien bzw. Quellen darstellen: Einerseits handelt es sich um mündliche, biografische Thematisierungen, die aus der Gegenwartsperspektive der Biografinnen und Biografen erfolgten, und andererseits wurden zeitgenössische Berichterstattungen zur politischen Strafverfolgung von Zeitungen der Bundesrepublik und der DDR aus den 1950er und 1960er Jahren analysiert. [46]

3.1.2 Öffentliche Diskurse in der printmedialen Berichterstattung

Zeitungen stellten, neben dem Radio, bis weit in die 1960er Jahre das dominante Medium der Informationsvermittlung, -diskussion und -interpretation dar. Das gilt sowohl für die Bundesrepublik Deutschland als auch für die DDR. Da die Printmedien aus dieser Zeit noch in Bibliotheken, Archiven oder online gut verfügbar sind, bot sich eine Auswertung von Zeitungsartikeln zum Thema der politischen Sanktionierung an, um die öffentlichen Diskurse jener Zeit, die die Biografen und Biografinnen erlebten zu rekonstruieren. Allerdings ist Öffentlichkeit nicht unbedingt gleichbedeutend mit Meinungsfreiheit bzw. -vielfalt. Vielmehr bilden auch printmediale Berichterstattungen ab, was in welcher Form sagbar ist und was nicht und spiegeln somit gesellschaftspolitische Machtwirkungen, Durchsetzungschancen und Durchsetzungsbegrenzungen ebenso wider wie etwaige ideologische Färbungen der Zeitungsredaktionen. Während bei den bundesrepublikanischen Zeitungen jener Zeit von einer (relativen) Unabhängigkeit der Medien von unmittelbarer politischer Einflussnahme ausgegangen und ein breiteres Meinungsspektrum vermutet werden kann, stellt sich die Situation in der SBZ/DDR anders dar. [47]

In der SBZ/DDR wurde der politische Diskurs der Nachkriegszeit durch den Antifaschismus als die zentrale legitimatorische Basis für die Gründung der DDR bestimmt (vgl. GROEHLER 1992; HERBERT 1992). Grundlage bildete die DIMITROFFsche Faschismusdefinition, wonach als Ursache für den Nationalsozialismus (NS) im Wesentlichen die "reaktionärsten, am meisten chauvinistischen, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals" (BUHR & KOSING 1974, S.403) verantwortlich gemacht wurden. Die DDR verstand sich als antifaschistischer Staat und als "Erbin der Widerstandsbewegung" (VÖLTER 2003, S.63) gegen den NS und lehnte – in Abgrenzung zur Bundesrepublik – eine Rechtsnachfolge des "Drittes Reiches" ab. Darüber hinaus wurde die Bereitschaft der Bevölkerung, sich aktiv am Aufbau des neuen sozialistischen Staates zu beteiligen, honoriert und somit gegenwärtiges Handeln gegenüber vergangenen Handlungen im NS höher bewertet; letztere wurden vernachlässigt bzw. "vergessen" (vgl. HERBERT 1992, S.20). Allerdings wurden diejenigen, die Kritik übten bzw. kein eindeutiges Engagement für den Aufbau des neuen Staates zeigten, sehr schnell kriminalisiert und verfolgt. Es erscheint nahe liegend, dass sich aufgrund der tief greifenden Repressionspraxis gegenüber Systemkritikern und Systemkritikerinnen in der DDR ein vergleichbarer Kommunikationsstil entwickelt hat, wie ihn VORONKOW (2000) anhand der sowjetischen Gesellschaft rekonstruiert hat. Dieser habe sich dadurch ausgezeichnet, dass der Kommunikationsraum "aufs Engste mit dem des Rechtsraums zusammenhängt" (S.152). Weiter führt VORONKOW aus: "Die Öffentlichkeit, die mit dem Raum der offiziellen Verlautbarungen und des offiziell sanktionierten Bildes von der sowjetischen Gesellschaft zusammenfällt, ist auch der Raum des Gesetzesrechts, während der nicht-offizielle Kommunikationsraum durch das Gewohnheitsrecht, durch Alltagsnormen und -konventionen reguliert war" (S.153). Infolgedessen strukturierten Personen, die unter diesen Bedingungen sozialisiert wurden, ihren diskursiven Austausch mittels besonderer Regeln. Es kam, denkt man diesen Gedanken nun weiter, zu tabuisierten Gegenstandsbereichen und Themenfeldern, die allenfalls in privaten Nischen oder in Witzen oder Fabeln kommunizierbar waren. Diese Praxis ist auch aus der DDR bekannt. Somit kann auch bei der DDR von einer systemloyalen Presse in den durch die SED legitimierten Medien ausgegangen werden, die sich zwar nicht durch Meinungsfreiheit und -heterogenität auszeichnen, sich aber zur Rekonstruktion des offiziellen Legitimationsdiskurses zur politischen Strafverfolgung eignen und damit Rückschlüsse auf die politische Kultur zulassen. [48]

In der printmedialen Berichterstattung der Bundesrepublik finden sich dagegen eine breitere öffentliche Diskussion von politischen Ereignissen und Regierungsbeschlüssen und mitunter auch kritische Auseinandersetzungen. So wurde etwa das 1. Strafrechtsänderungsgesetz24) im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag umfassend diskutiert und noch nach seiner Verabschiedung im Jahr 1951 mit großer öffentlicher Berichterstattung in der Presse verfolgt und zum Teil scharf kritisiert; Artikel erschienen etwa in der Welt, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und dem Spiegel (vgl. von BRÜNNECK 1978). Zugleich zeigte sich, ohne die Ergebnisse der Zeitungsauswertung vorwegnehmen zu wollen, eine dominante antikommunistische Tendenz in der sozialen Wirklichkeit der frühen Bundesrepublik, die sich auch auf Presseartikel auswirken konnte. Als ein entscheidender Einschnitt für die politische Kultur der Bundesrepublik wird die "Spiegel-Affäre" des Jahres 1962 angesehen (vgl. BOROWSKY 1998, S.5), die zu einer Regierungskrise führte. Angesichts der Verhaftung des Spiegel-Herausgebers Rudolf AUGSTEIN, des Verlagsdirektors und einiger leitender Mitarbeiter/innen wegen des Verdachts auf Landesverrats, landesverräterische Fälschung und aktive Bestechung sowie der Durchsuchung der Spiegel-Redaktion kam es zunächst zu Protesten von Schriftstellern und Schriftstellerinnen, Künstlerinnen und Künstlern, Geistlichen und Hochschullehrer/innen. Dann folgten Massenkundgebungen von Studierenden und Gewerkschaften gegen die Eingriffe der Bundesregierung in die Presse- und Meinungsfreiheit. Die Rolle des damaligen Verteidigungsministers, Franz-Josef STRAUß, dessen Verteidigungskonzept zu kontroversen Diskussionen führte und dessen Person Anlass von kritischen Spiegel-Artikeln gewesen war, bei der sog. "Spiegel-Affäre" ist bis heute umstritten und gilt als ungeklärt. Er trat 1962 als Verteidigungsminister zurück. Infolge dieser Affäre setzen sich immer häufiger Menschen unterschiedlicher politischer Richtungen für die Einhaltung der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte bzw. gegen deren Verletzung ein (vgl. BOROWSKY 1998, S.5). Eine Verfassungsbeschwerde des Spiegels gegen das administrative Vorgehen wurde jedoch im Jahr 1966 vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. [49]

Unter Berücksichtigung dieser Unterschiede in den öffentlichen, printmedialen Berichterstattungen in Ost- und Westdeutschland wurden für das Forschungsprojekt unterschiedliche Printmedien zur systematischen Analyse des Diskurses ausgewählt: Für die Bundesrepublik waren dies die FAZ, der Spiegel und die Zeit, für die SBZ/DDR das Neue Deutschland (ND) sowie die Junge Welt (JW), d.h., es wurden sowohl Tages- als auch Wochenzeitungen einbezogen. Die Auswertung der Zeitungen erfolgte entlang sogenannter "Ereignisknotenpunkte", die mit den jeweiligen politischen Strafverfolgungspraxen in Ost und West und/oder mit den deutsch-deutschen Beziehungen im Zeitraum 1945 bis 1968 zusammenhängen. Denn die Bedeutung von Diskursen läßt sich, so LACLAU und MOUFFE (2000), nie endgültig, sondern nur "partiell in so genannten Kontenpunkten fixieren" (LANDWEHR 2009, S.88). Diese Punkte sind historische Ereignis- bzw. Wendepunkte, etwa die Staatsgründungen (1949), der 17. Juni 1953, der Mauerbau 1961 oder auch Regierungswechsel und Gesetzesänderungen. Einbezogen wurden rund 30 historische Ereigniskontenpunkte, die für den bundesdeutschen und den Kontext der DDR bzw. darüber hinaus im internationalen Zusammenhang von Bedeutung waren, z.B. der Korea-Krieg (Beginn 1950), der Ungarnaufstand 1956, die Kuba-Krise 1962 oder der "Prager Frühling" 1968, da diese Ereignisse sich auch auf politische Sanktionierungs- und Kriminalisierungsprozesse in Deutschland ausgewirkt haben. Nach einer Sichtung der Berichterstattungen im zwei- bis dreiwöchigen Abstand rings um ein solches zeitliches Ereignis erfolgte die anschließende diskursanalytische Auswertung. Diese Auswertung der printmedialen Berichterstattung entlang von Ereigniskontenpunkten wurde parallel und zunächst unabhängig von der Interviewauswertung durchgeführt, wobei danach gefragt wurde, welche Diskurse und Diskursstränge in den Artikeln aufscheinen. Die Rekonstruktion dieser öffentlichen Diskurse erfolgte demnach zunächst innerhalb des zeitgenössischen Entstehungskontextes und fragte nach deren Bedeutungsstrukturen. Ziel dieser Analyse war die Rekonstruktion der dominanten öffentlichen Diskursformationen und Entwicklungslinien zum Problem der politischen Strafverfolgung in beiden deutschen Staaten. Ausgehend von der Überlegung, dass die Konstitutionsfaktoren für politisches Handeln auch durch Medienberichterstattung mit geprägt und gestaltet werden, steht dieser diskursanalytische Zugang für eine methodische Perspektiverweiterung auf das Forschungsthema. [50]

Zusätzlich zu diesen Ereignisknotenpunktanalysen wurden explizit Fall ergänzende Zeitungsartikel ausgewertet. Diese Artikel nehmen auf Ereignisse Bezug, denen eine biografische Bedeutung für einzelne Biografinnen und Biografen zukam bzw. die von einzelnen "Staatsfeindinnen" und "Staatsfeinden" handelten oder auch von ihnen selbst verfasst worden waren. Vor allem für das Sample der hier im Vordergrund stehenden westdeutschen Kommunist/innen fanden sich zahlreiche "personenbezogene" Artikel, die mitunter während des Interviews von den Interviewten selbst an die Forscherin25) ausgehändigt, z.T. jedoch erst während der biografischen Auswertung recherchiert und zusammengetragen wurden. Neben den oben erwähnten Zeitungen wurden dafür vor allem die Süddeutsche Zeitung (SZ) sowie Artikel aus der kommunistisch-orientierten Presse (z.B. dem Hamburger Volksblatt) hinzugezogen. [51]

3.1.3 Historische und juristische Rekonstruktionen

Die historische Analyseebene dient neben der Rekonstruktion politischer und juristischer Entwicklungslinien auch der Herauskristallisation von sogenannten Ereignisknotenpunkten in der deutsch-deutschen Geschichte, entlang derer die printmediale Berichterstattung, wie oben erläutert, ausgewertet wurde. Außerdem wurden historisch-juristische Entwicklungslinien im Umgang mit systemkritischen bzw. als verfassungsfeindlich definierten Verhaltensweisen von 1945 bis 1968 für die Bundesrepublik und die DDR erarbeitet, um eine entsprechende zeithistorische Kontextualisierung der biografischen Interviews durchführen zu können (vgl. ROSENTHAL 2005; MIETHE & SCHIEBEL 2008, 2009). Einerseits diente diese Rekonstruktion der historischen und juristischen Nachzeichnung der Entwicklungslinien und Veränderungen. Andererseits standen diese beiden Schritte der historischen Analyse auch mit der Auswertung der biografischen Interviews und mit der Analyse der Printmedien in einer engen Verbindung, indem sie zur jeweiligen zeithistorischen Einbettung der "Daten" und "Aussagen" beitrugen. [52]

Darüber hinaus wurden zusätzliche historische und juristische Recherchen durchgeführt, die der expliziten Ergänzung der biografischen Fallrekonstruktionen dienten. So wurden z.B. Recherchen in verschiedenen Archiven durchgeführt, um Detailfragen aus den Einzelfällen zu klären und Daten zu ergänzen: Von Interesse waren hier beispielsweise Mitgliedschaften in Parteien und sonstigen (Massen-) Organisationen, Dokumentationen über Ost- oder Westkontakte und Kontakte zum Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Außerdem wurden aus fallspezifischen Gründen punktuell auch Strafprozessakten einer textanalytischen Auswertung unterzogen, um Details der konkreten politischen und juristischen Begründungen für die erfolgten Sanktionierungen/Inhaftierungen im Einzelnen mit den biografischen Selbstdarstellungen in Relation setzen zu können. Einbezogen wurden zum einen die jeweils zum Zeitpunkt der Verurteilung gültigen juristischen Grundlagen, d.h. die Verfassung und das Strafgesetz in der veröffentlichten Fassung. Zum anderen wurde, soweit zugänglich, Einsicht in die Strafprozessakten einzelner Fälle genommen. Dieser Arbeitsschritt verfolgte nicht den Anspruch einer umfassenden rechtshistorischen Analyse der 1950er und 1960er Jahre. Vielmehr dienten die Strafprozessakten im Rahmen der biografischen Analyse einer zusätzlichen methodischen Perspektiverweiterung. Die Akten dokumentieren den Prozess der staatlich-juristischen Sanktionierung und damit repräsentieren sie eine institutionelle Perspektive, die mit den Selbstdeutungen der Biografinnen und Biografen kontrastiert werden kann. [53]

3.1.4 Sonstige "Ego-Dokumente" und schriftliche Selbstzeugnisse

Unter dem Begriff der "Ego-Dokumente" –, der auf Jacob PRESSER zurückgeht, der darunter historische Quellen wie Briefe und Tagebücher verstand und der in den 1980er Jahren von Rudolf DEKKER in die deutsche Diskussion eingeführt wurde (vgl. HÄDER 2004, S.16) – werden mitunter alle Quellen verstanden, "in denen ein Mensch Auskunft über sich selbst gibt" (SCHULZE 1996, S.21), unabhängig von den freiwilligen oder unfreiwilligen Umständen ihrer Entstehung. Sonja HÄDER (2004, S.17) plädiert daher für eine Differenzierung nach freiwilligen und erbetenen bzw. in administrativen Zusammenhängen entstandenen Dokumenten; eine Untergliederung, die sich vor allem dann bewährt, wenn politische Prozesse untersucht werden, in deren Kontext biografische Dokumente über Personen entstehen, die nicht ausschließlich freiwillig bzw. sogar erzwungenermaßen zustande gekommen sind (vgl. dazu MIETHE & SCHIEBEL 2008; zur Verbindung von biografischen Interviews und "Ego-Dokumenten" vgl. MÜLLER-BOTSCH 2008, 2009). [54]

Während die bereits angesprochenen Strafprozessakten sowie die Ermittlungsunterlagen der vorliegenden Studie oder auch die Zeitungsartikel, in denen Journalist/innen über einzelne Personen berichteten, unabhängig von den Biografinnen und Biografen entstanden sind und hier als "schriftliche Ego-Dokumente" aufgefasst werden, existieren weitere schriftliche oder visualisierte Selbstzeugnisse der Biografen und Biografinnen. Zu diesen dokumentierten Selbstzeugnissen zählen u.a. Briefe, Gedichte und Geschichten, die sie z.B. während der Haft schrieben, Eingaben und Artikel, veröffentlichte und unveröffentlichte verschriftlichte Autobiografien sowie biografische und gruppenbezogene Filmporträts und Fotos. Diese heterogenen Materialien kennzeichnet die Gemeinsamkeit ihres durch die Biograf/innen selbst verfassten Charakters, weswegen hier von schriftlichen/visualisierten Selbstzeugnissen bzw. dokumentierten Selbstzeugnissen gesprochen wird. Beide Formen der personenbezogenen Dokumente – Ego-Dokumente und Selbstzeugnisse – hatten im Rahmen der mündlichen Selbstpräsentationen der interviewten ehemaligen "Staatsfeinde und -feindinnen" in Ost- und Westdeutschland große Bedeutung. So griffen auch nahezu durchgängig die zum Teilsample der westdeutschen Kommunistinnen und Kommunisten gehörenden Biograf/innen auf diese Materialien zurück, bauten jene in ihre Narrationen ein und überreichten sie meist im Anschluss daran an die Interviewer/innen. Aufgrund der Relevanz dieser Dokumente für die biografischen Selbstpräsentationen wurden sie bei der sequenziellen Text- und thematischen Feldanalyse der Interviewtranskripte in der Einzelfallanalyse mit berücksichtigt. Da es wichtig ist zu unterscheiden, ob diese Dokumente durch die Interviewten selbst hinzugezogen wurden oder ob diese auf Recherchen der Forschenden zurückgingen, wurde im Forschungsprozess eine entsprechende Differenzierung der Ego-Dokumente vorgenommen. Die Auswertung der "Eingangserzählungen" zeigte ein breites Spektrum möglicher Bedeutungen, die der Rückgriff auf solche biografischen Dokumente im Rahmen der erzählten Lebensgeschichte haben kann: So nutzten Interviewpartnerinnen und -partner sie etwa, um ihre Selbstdarstellung mithilfe von Dokumenten und Zeitungsartikeln zu strukturieren und zu ordnen, um problematische Bereiche nicht selbst erzählen zu müssen und somit die verbale Thematisierung abzukürzen, zur Erinnerungsstütze, als Beleg und mitunter auch zur Betonung der juristischen Legitimation ihrer Erzählungen sowie zur "Anreicherung" der selbst erlebten Erfahrungen/Erinnerungen, um fremd erlebte Ereignisse und Erlebnisgehalte – zum Beispiel der Ehefrau oder der Kinder – in die Darstellung einzuweben (vgl. für Details SCHIEBEL & ROBEL 2011/im Druck). [55]

Die im Anschluss an die Auswertung der biografischen Materialien und der Zeitungsartikel vorgenommenen Vergleiche wurden zunächst jeweils innerhalb der beiden Auswertungsstränge – Interviews und Printmedien – durchgeführt. D.h., die im Rahmen der Auswertung der biografischen Interviews rekonstruierten Fallstrukturen wurden miteinander in Beziehung gesetzt, um so die möglichen biografischen Bedeutungen der Sanktionierungs- und Inhaftierungserfahrungen für die Biografiekonstruktionen zu rekonstruieren und eine Typologie zu entwickeln. In einem weiteren Schritt wurden die rekonstruierten Diskurse, auf die in den Interviews Bezug genommen wurde bzw. von denen sich die Biograf/innen abgegrenzt haben, miteinander verglichen und auf ihre Relation zum Gesamtsample hin befragt. Auch die Vergleiche der Berichterstattungen erfolgten zunächst innerhalb der Quellengattung der Printmedien, d.h., dass die Vergleiche der Diskurse und Diskursstränge innerhalb der Westmedien, innerhalb der Ostmedien und im Ost-West-Vergleich durchgeführt wurden. Erst nach Abschluss der Vergleiche innerhalb der Quellen (Interviews und Printmedien) wurden die gewonnenen Ergebnisse miteinander kontrastiert. Ziel war es, Gemeinsamkeiten und Analogien zu "entdecken", aber auch nach den jeweiligen "Lücken" zu fragen. Erst die vergleichende Betrachtung der Ankoppelungen, Abgrenzungen und Besonderheiten lässt Schlussfolgerungen über die wechselseitige Formung von öffentlichen und politischen Diskursen und biografischen Wissensbeständen und Deutungsprozessen zu. Biografiekonstruktionen und deren Korrelate, die erzählten Lebensgeschichten, gewinnen ihre Gestalt durch die retrospektive Zuwendung zu vergangenen Erlebnissen aus der Gegenwartsperspektive heraus. Erst wenn diese Temporalebenen auch im Hinblick auf die Diskurse und Diskursfragmente unterschieden werden, lassen sich Aussagen zur biografischen Bedeutung der Sanktionierungserfahrungen treffen. [56]

Mittels dieser analytischen Trennung einerseits und der Verschränkung verschiedener Perspektiven auf den Gegenstandsbereich der politischen Sanktionierung und Strafverfolgung als systematische methodische Triangulation andererseits lassen sich die einzelnen Facetten des "Dispositivs" "Staatsfeind/innen" sowohl in ihrer historischen Herausbildung und Entwicklung betrachten als auch deren lebensgeschichtliche Auswirkungen und (sich wandelnde) biografische Sinnsetzungen und Bedeutungszuschreibungen erfassen. [57]

3.2 Printmediale Berichterstattung über politische Strafverfolgung bzw. staatsfeindliche Aktivitäten in der Bundesrepublik

Im Folgenden soll anhand ausgewählter "Ereignisknotenpunkte" – dem sog. "Adenauer-Erlass" und dem Strafrechtsänderungsgesetz, das auch unter der Bezeichnung "Blitzgesetz" bekannt geworden ist – die jeweilige printmediale Berichterstattung in Ost- und in Westdeutschland gegenübergestellt werden. Anschließend werden die öffentlichen Diskurse, die in den Printmedien abgebildet sind, im Zeitverlauf betrachtet und dominante Diskursstränge dargestellt.26) [58]

3.2.1 Der sogenannte "Adenauer-Erlass"

Noch bevor das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1951 seine Arbeit aufnahm, wurde die Mitgliedschaft in 13 Organisationen – darunter zwei mit rechtsextremer Ausrichtung und elf kommunistisch bzw. gesamtdeutsch orientierte – von der damals amtierenden Bundesregierung als unvereinbar mit den Dienstpflichten von Beamt/innen bzw. Angestellten oder Arbeiter/innen im Bundesdienst angesehen, was in den sogenannten "Adenauer-Erlass" aus dem Jahr 1950 mündete. Dieser Beschluss der Bundesregierung sah vor, Personen mit als rechtsextrem oder als kommunistisch markierter politischer Orientierung aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen, was an der Mitgliedschaft in einer der 13 Organisationen gemessen wurde. In den ausgewerteten Westmedien, also der Zeit, dem Spiegel und der FAZ, wurde dieser Beschluss der Bundesregierung kaum diskursiv behandelt. So berichteten weder Zeit noch Spiegel explizit über diese Entscheidung. [59]

Hingegen finden sich einige wenige Artikel in der FAZ, die sich – in neutral gehaltenem Berichtsstil – mit diesem Exklusionsverfahren "politisch Andersdenkender" beschäftigten. Allerdings handelt es sich bei dieser Berichterstattung eher um Meldungen, die keine kritische Auseinandersetzung mit dem Ereignis erkennen lassen. Vielmehr wurden etwa der amtierende Bundeskanzler ADENAUER und der damalige Bundesinnenminister HEINEMANN wörtlich zitiert, z.B. mit Aussagen, dass die Bundesregierung entschlossen sei, gegen die "sowjetische Infiltration" vorzugehen.27) Solche Formulierungen wurden zwar angebracht, jedoch ungebrochen in der Perspektive der Bundesregierung wiedergegeben. Die in derselben Ausgabe gedruckte Liste der verbotenen Organisationen wurde dort etwas relativierender als "Liste der nicht gewünschten Organisationen" bezeichnet. Die der Aufzählung einzelner Organisationen folgenden Sätze wurden eher sachlich-berichtend formuliert und eine explizite Bewertung vermeidend gehalten, und dennoch scheint ein antikommunistischer Konsens durch, wenn z.B. die Betroffenen (aus dem öffentlichen Dienst zu entfernende Personen) als "Schuldige" bezeichnet wurden.28) Allerdings muss einschränkend gesagt werden, dass in der FAZ auch Meldungen über kritische Reaktionen auf den "Erlass" gedruckt wurden, z.B. dass der DGB sich übergangen fühlte bei der politischen Entscheidungsfindung29) und die VVN protestierte sowie vor neuerlicher politischer Verfolgung gewarnt habe.30) Parallel wurden Meldungen über die Umsetzung des "Erlasses" in einigen Bundesländern abgedruckt, wobei recht unreflektiert von "Säuberungen", dort jedoch ohne Anführungszeichen, die Rede war.31) Insgesamt scheinen die (wenn auch wenigen) Berichterstattungen, trotz der gedruckten kritischen Meldungen einiger Organisationen wie DGB oder VVN, die politische Entscheidung der Bundesregierung nicht infrage gestellt zu haben. Die Berichterstattung der Westmedien legt den Eindruck nahe, der in dem "Erlass" zum Ausdruck kommende Antikommunismus sei zum Schutz der demokratischen Ordnung berechtigt gewesen. Die Journalistinnen und Journalisten der FAZ schrieben somit eingebettet in eine antikommunistische politische Tendenz, die nicht erkennbar infrage gestellt wurde, unabhängig davon, ob ihnen diese diskursive Einbettung selbst bewusst oder sie gar intendiert war. [60]

Im Unterschied dazu häuften sich in den Ostmedien, vor allem im ND, ab Ende September 1950 Berichte und Meldungen über polizeiliche Maßnahmen gegen die KPD in Westdeutschland, z.B. die Beschlagnahmung des KPD-Parteigebäudes in Düsseldorf. Außerdem wurden Aktionen der FDJ – gewissermaßen als Gegen- und Protestbewegung – angekündigt. Darin lassen sich u.a. etwas versteckte Meldungen zum "Adenauer-Erlass" finden. So wurde bei der Benennung antikommunistischer Maßnahmen auch der "Adenauer-Befehl" erwähnt, der, wie es dort hieß, "die Entfernung sämtlicher demokratischer Kräfte aus den Verwaltungen vorschreibt"32). Das ND meldete weiterhin, dass der Kanzler der BRD ein Gesetz plane, das ihm ermögliche, politische unliebsame Personen mit Polizeimaßnahmen zu bekämpfen. Dennoch diente der "Adenauer-Erlass" lediglich als Aufhänger und wurde in eine Reihe antikommunistischer Maßnahmen der bundesdeutschen Regierung gestellt: "Nachdem Adenauer erst kürzlich verfügt hat, dass sämtliche aufrechten deutschen Patrioten aus den westdeutschen Verwaltungsbehörden entlassen werden ...", hieß es entsprechend zu Beginn des besagten ND-Artikels.33) Es scheint, als wäre der "Adenauer-Erlass" im ND nur als eine zusätzliche Bestätigung der antikommunistischen Politik der Bundesrepublik gesehen und daraus eine Notwendigkeit des "Friedenskämpfer-Treffens" abgeleitet worden. Die Berichterstattung über diesen "Erlass" wurde in den Ostmedien demnach in einen übergreifenden Diskursrahmen – den Antikommunismus der BRD – eingebettet und damit die Verstärkung von FDJ-Protesten – als "Friedenskampf" bezeichnet – legitimiert. Dementsprechend berichtete die Zeitung JW, die der FDJ nahestand und eher auf die Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene ausgerichtet war, vor allem über den Verlauf der Demonstrationen, wobei Ausschreitungen und unangemessene Verhaltensweisen der westdeutschen Polizei besonders betont wurden. [61]

3.2.2 Das Strafrechtsänderungsgesetz

Schon ab 1949, konkretisiert im Februar 1950 mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs durch die SPD-Fraktion, wurde die Verabschiedung eines neuen politischen Strafrechts vorbereitet (vgl. von BRÜNNECK 1978, S.71), das Formen der strafrechtlichen Ahndung von Hochverrat vorsah und sich vor allem auch gegen ein "Wiederaufleben des Nationalsozialismus" (a.a.O.) richtete. Kurz danach brachte auch die Bundesregierung einen eigenen Entwurf ein, der entsprechende Bestimmungen zu Hochverrat, Landesverrat und – angelehnt an das Schweizer Recht – auch Vorschriften zur Verfassungsstörung enthielt, wie von BRÜNNECK (S.71f.) weiter ausführt. Diese Bestimmungen wurden im Bundesrat zum Teil kritisch und kontrovers diskutiert, da vor allem die vorgesehenen Maßnahmen im Umgang mit Staatsgefährdung auch die verfassungsmäßige Opposition hätten treffen können, sodass eine erhebliche Überarbeitung des Gesetzentwurfs erfolgte, der danach im Juli 1951 als Strafrechtsänderungsgesetz mit nur wenigen Gegenstimmen, die vor allem aus den Reihen der KPD stammten, angenommen wurde (S.72).34) Das Gesetz trat ab August 1951 in Kraft und besaß, abgesehen von wenigen Novellen, bis 1968 Gültigkeit. Aufgrund der schnellen Verabschiedung im Bundestag wurde das 1. Strafrechtsänderungsgesetz auch "Blitzgesetz" genannt (vgl. BUNKE 2001, S.283). [62]

Inwiefern wurde nun in den untersuchten Zeitungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über diese erheblichen Änderungen im politischen Strafrecht der Bundesrepublik berichtet? Bereits im Vorfeld der konkreten Umsetzung des "Blitzgesetzes" hatte es im Spiegel (1950) einen Artikel gegeben, der den zu breiten Ermessensspielraum von im Gesetzentwurf verwendeten Begriffen kritisierte. Hierbei handelte es sich um Begriffe wie "Verächtlichmachung", "üble Nachrede" und "Verleumdung".35) Im Spiegel wurde im Rahmen der dort erschienenen Artikel und in einem Leserbrief Kritik an dem "Blitzgesetz" geäußert, vor allem im Hinblick auf eine damit drohende Einschränkung der Pressefreiheit.36) Kritisch kommentiert wurden dementsprechend insbesondere Formulierungen, die als "Fußangeln für die unabhängige Presse"37) hätten wirken können. In der FAZ wurden hingegen die Verhandlungen des Bundestages über die im Gesetzentwurf verankerten Bestimmungen zum Staatsschutz verhandelt, weswegen zunächst Stellungnahmen offizieller politischer Akteur/innen gedruckt wurden. So wurde z.B. die Verlautbarung des Bundesjustizministers mit den Worten zitiert: "er will nicht dem Beispiel des Staatsschutzgesetzes der Weimarer Republik folgen, die im Uebermaß der ihren Gegnern gewährten Freiheit untergegangen ist."38) Parallel fanden sich in der FAZ auch vorsichtig kritische Töne, wenn z.B. die Kritik aus den Reihen von SPD oder FDP39) am Gesetzentwurf zitiert bzw. redaktionell moniert wurde, dass einzelne Formulierungen einen breiten Ermessensspielraum eröffneten.40) Allerdings bewertete die FAZ zudem die Haltung der KPD kritisch, deren Ablehnung des gesamten Gesetzespaketes eine "allzu durchschaubare" Einstellung offenbare.41) [63]

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass westdeutsche Medien – wenn auch mit unterschiedlicher Vehemenz – vor allem die Einschränkungen von demokratischen Freiheiten und insbesondere der Pressefreiheit thematisierten. Das Bild, das das ND – auch von dieser bundesdeutschen Presselandschaft – zeichnete, war ein anderes: Hier scheint es, als habe es eine gesellschaftliche und mediale Front gegen das "Blitzgesetz" gegeben, die sich auf einen breiten gesellschaftlichen Protest stützte, und dass dieser Protest v.a. durch Analogien zum Nationalsozialismus untermauert gewesen sei: Die Berichterstattung im ND wurde zumeist von Analogisierungen zum Nationalsozialismus dominiert, wenn etwa von der "faschistischen Vorbereitung einer Abschaffung demokratischer Freiheiten" die Rede war.42) "Mit dem Zuchthausgesetz ist der Ungeist der Nazigesetzgebung wieder eingezogen", hieß es ferner.43) Besonders prägnant kommt diese Analogiebildung zum Nationalsozialismus auch in einer Karikatur zum Ausdruck, die ebenfalls im ND erschienen ist: Sie zeigte westdeutsche, ausschließlich männliche Politiker, wie sie aus den Büchern des Grundgesetzes, der Parteienverbote und dem "Blitzgesetz" ein Hakenkreuz legten.44) [64]

Neben dieser Parallelisierung bundesdeutscher Politik mit Maßnahmen des Nationalsozialismus kommt als weiterer Diskursstrang der ostdeutschen Medien hinzu, dass dort durchgängig auf Wortmeldungen westdeutscher Kommunistinnen und Kommunisten zurückgegriffen wurde, die oftmals auch in direkter Rede und sehr umfangreich zitiert wurden, wodurch andere "Ereignisknotenpunkte" wie etwa das kurz zuvor ausgesprochene Verbot der FDJ ebenfalls zur Sprache kamen. Außerdem fanden sich in der ostdeutschen Berichterstattung zum bundesdeutschen Strafrechtsänderungsgesetz Referenzen an westdeutsche Zeitungen, um zu verdeutlichen, dass auch die dortige bürgerliche Presse den "faschistischen Charakter des Gesetzes" erkenne.45) Daran sollte offensichtlich eine gemeinsame gesamtdeutsche Protestfront gegen das im Bundestag diskutierte Gesetz illustriert werden. Aktivitäten der westdeutschen Kommunistinnen und Kommunisten wurden in der ostdeutschen Berichterstattung somit gleichsam diskursiv in diesen breiten gesellschaftlichen Konsens der Gegner/innen des Strafrechtsänderungsgesetzes eingebettet. [65]

3.2.3 Printmediale Berichterstattung im Zeitverlauf der 1950er und 1960er Jahre

Betrachtet man vergleichend über den Zeitverlauf der 1950er und 1960er Jahre die Artikel in den westdeutschen Printmedien, die anlässlich von Ereignisknotenpunkten erschienen sind und mit der strafrechtlichen Sanktionierung westdeutscher Kommunist/innen im Zusammenhang standen, lassen sich zahlreiche übergreifende Diskursstränge aufzeigen, die alle zu einem dominanten antikommunistischen Diskurs zusammenfließen, wie er etwa auch in der damaligen Strafgesetzgebung gegen Kommunist/innen bzw. kommunistische Organisationen seine Entsprechung fand: [66]

Die Verfassungsfeindlichkeit von kommunistischen Organisationen und Aktionen wurde unhinterfragt als erwiesen erachtet. Auch die Mitte der 1960er Jahre zunehmende Tendenz, sich kritisch mit der bundesrepublikanischen politischen Strafgesetzgebung auseinanderzusetzen, änderte wenig an diesem Konsens. Insbesondere über einen Begriff wie "Tarnorganisationen" wurde dabei eine umfassende Kriminalisierung von Kommunist/innen oder von als "kommunistisch" definierten Personen und Organisationen vorgenommen und zugleich eine allgegenwärtige "kommunistische Gefahr" heraufbeschworen. Nicht zuletzt Verweise auf personelle, finanzielle und strukturelle Abhängigkeiten aller kommunistischen Organisationen von der SED (und damit der DDR) dienten dieser Kriminalisierung und Gefahrenkonstruktion. [67]

Zieht man die Artikel zu denselben Ereignissen aus den Ostmedien hinzu, zeigen sich ebenfalls übergreifende dominante Diskursstränge: Vordergründig wurde mit dem Gegensatz zwischen einer "postfaschistischen" Bundesrepublik und dem "antifaschistischen Staat" DDR operiert. Daran gebunden war das Bild eines dominanten Gegensatzes zwischen "Kriegstreibern"46) und "Friedenswahrern", vor welchem jedweder Zusammenstoß von westdeutschen Kommunist/innen mit der bundesrepublikanischen Justiz oder Polizei gedeutet wurde. Die "friedliebende" Jugend bzw. "friedliebende" Bevölkerung allgemein galt damit in den Ost-Printmedien als Gegenbild zur militanten bundesrepublikanischen Regierungspolitik. Das Motiv des Friedenskampfes mündete im Bild der gesamtdeutschen gesellschaftlichen Einheit gegen Remilitarisierung und Antikommunismus. Das Gegenbild der "postfaschistischen" Bundesrepublik wurde dabei immer wieder mit Kontinuitätslinien zwischen dem Nationalsozialismus und der Bundesrepublik der 1950er/60er Jahre zu belegen versucht. So wurden die Verbote der FDJ und der KPD beispielsweise in eine Reihe mit dem Verbot der KPD im Jahr 1933 gestellt. Einer ähnlichen Skandalisierungsstrategie dienten Vergleiche zwischen ADENAUER und HITLER. Auch wurden direkte Analogien zum NS gezogen, die sich auf Mittel und Formen staatlicher Gewalt gegen Kommunisten und Kommunistinnen bezogen. Hierbei dominierten Begrifflichkeiten wie "Terrorverfahren" oder "faschistische Schutzhaft", die als "Beweis" der inhaltlichen Kontinuitäten vom NS zur Bundesrepublik angeführt wurden. [68]

Diese Berichterstattungen der 1950er und 1960er Jahre wurden von den in der eigenen Studie interviewten westdeutschen Kommunistinnen und Kommunisten aufmerksam verfolgt. Auch über ihre biografischen Erlebnisse und Erfahrungen bzw. über Strafprozesse wurde berichtet, und dies in den Ost- und in den Westmedien. Außerdem waren sie auch selbst beteiligt, wenn sie in der kommunistischen oder KPD-nahen Presse bzw. mitunter auch in der DDR-Presse ihre Sicht der Ereignisse in Zeitungsartikeln schilderten. Ausgehend von der empirisch fundierten Überlegung, dass Biografien als soziale Konstrukte immer auch auf "gesellschaftliche Regeln, Diskurse und soziale Bedingungen verweisen" (VÖLTER et al. 2005, S.7), wird im Anschluss (Abschnitt 3.3) der biografischen Bedeutung der politischen Strafverfolgung nachgegangen, die als durch Diskurse und gesellschaftliche Bedingungen mit strukturierte Erfahrungen begriffen werden. Daher wird auch die in das fallrekonstruktive Vorgehen integrierte Perspektive der Analyse diskursiver Anschlüsse und Abgrenzungen innerhalb der Interviews jeweils mit dargestellt. [69]

3.3 Die biografische Bedeutung der politischen Strafverfolgung

Bei der Frage der biografischen Bedeutung der politischen Sanktionierungs- bzw. Inhaftierungserfahrung konnten für das oben beschriebene Teilsample der westdeutschen Kommunisten und Kommunistinnen vier Bedeutungsdimensionen rekonstruiert werden.

Betrachtet man die Diskurse, die in den biografischen Interviews aufscheinen, dann finden sich vor allem folgende dominante Diskursstränge:

Werden diese Diskurse mit den vier zuvor erläuterten biografischen Bedeutungsdimensionen der politischen Sanktionierung in Beziehung gesetzt, dann ergibt sich folgendes Bild: Obwohl sich alle sechs Diskursstränge in den Interviews beim Teilsample der westdeutschen Kommunisten und Kommunistinnen fanden, wurden sie doch – je nach biografischer Bedeutung der Sanktionierungserfahrung für die Gesamtbiografie – unterschiedlich "lebensgeschichtlich gefüllt" bzw. auch mit weiteren Diskurssträngen verwoben. Das möchte ich nachfolgend am Beispiel des Diskursstranges über den "Antikommunismus in der frühen Bundesrepublik" näher erläutern. [72]

3.3.1 "NS-Abgrenzung": Der Fall Markus Hulsberg48)

Biografinnen und Biografen des westdeutschen Samples, für die die Bedeutungsdimension "NS-Abgrenzung" lebensgeschichtlich konstitutiv ist, thematisierten den Antikommunismus der frühen Bundesrepublik vor allem anhand der Darstellung des bei Gerichtsprozessen Erlebten. Diese Schilderungen wurden als Beispiel für personelle NS-Kontinuitäten der Bundesrepublik herangezogen und somit mit diesem Diskursstrang verwoben. Die juristischen Urteile dienten ihnen als zusätzlicher Beleg des Antikommunismus und unterstützten/beförderten das eigene antifaschistische Selbstverständnis, die "wahren Antifaschisten" zu sein. [73]

Markus Hulsberg, den ich 2008 interviewte, repräsentiert dieses Muster der "NS-Abgrenzung". Er wurde als Sohn eines Arbeiters und einer Hausfrau 1924 als letztes Kind einer kinderreichen Familie im Ruhrgebiet geboren. Seine Eltern bezeichnete er als "katholisch orthodox", d.h., sie hätten aufgrund ihrer religiösen Überzeugung auch an die göttliche Legitimation der politischen Regierung, so auch der NSDAP und HITLERs, geglaubt. Den Nationalsozialismus ablehnende Orientierungen, die es im Katholizismus auch gab, thematisierte Herr Hulsberg nicht in seiner Deutung des quasi automatischen und unhinterfragten Glaubens an die NS-Regierung. Beide Eltern waren in christlichen Vereinigungen wie der Katholischen Arbeiterbewegung (KAB) bzw. die Mutter im katholischen Frauenverein ehrenamtlich aktiv. Politisch standen seine Eltern, so Herr Hulsberg, der Zentrumspartei nahe, wobei sie sich nicht aktiv parteipolitisch engagierten. [74]

Als Jugendlicher war Markus Hulsberg bis zu deren Auflösung durch die NS-Regierung (1935) Mitglied einer katholischen Jugendpfadfindergruppe und trat zwei Jahre später in die HJ ein, obwohl die Dienstpflicht für Jugendliche erst 1939 eingeführt wurde (vgl. KAMMER & BARTSCH 1986, S.90). Dieser Schritt ist als karrierestrategisches Kalkül – er besuchte mit Erfolg die Oberschule, die er mit dem Abitur abschloss – oder auch als weltanschaulich begründet interpretierbar. Die politische Indoktrination seitens des NS-Jugendverbandes ist jedoch in beiden Fällen nicht zu leugnen. Nachdem Markus Hulsberg im Alter von 18 Jahren zunächst zum Reichsarbeitsdienst, dann zur Wehrmacht eingezogen wurde und in Frankreich sowie in der Sowjetunion als Soldat eingesetzt war, geriet er im Oktober 1943 in sowjetische Kriegsgefangenschaft. Dort lernte er deutsche Exilkommunisten und -kommunistinnen kennen, die eine sogenannte Antifa-Schule zur politischen Umerziehung von Wehrmachtssoldaten betrieben. Er absolvierte die politischen Schulungen und wurde später selbst Lehrkraft in einer dieser Schulen. [75]

Nachdem er 1949 aus der Kriegsgefangenschaft nach Westdeutschland zurückkehrte, trat er sogleich in die KPD und in die Gewerkschaft ein und aus der katholischen Kirche aus. Parallel dazu nahm er eine Tätigkeit in der Abteilung für Bildung und Schulung eines Landesverbandes der KPD an, was als Fortführung seiner politisch-pädagogischen Arbeit innerhalb der Antifa-Schule angesehen werden kann. Markus Hulsberg stellte seine gesamte weitere berufliche Tätigkeit unter das weltanschauliche Anliegen, sich dafür einzusetzen, dass sich Nationalsozialismus/Faschismus in Deutschland nicht wiederholen sollten, indem er sich dafür politisch und pädagogisch engagierte. Damit grenzte er sich sowohl von der politischen Überzeugung seiner Eltern als auch von seinem eigenen Handeln als Wehrmachtssoldat ab. Er wurde Abgeordneter in einem Landesparlament der KPD und nahm eine Führungsposition in der westdeutschen FDJ an, für die er sich auch nach deren Verbot weiterhin betätigte. Anfang der 1950er wurde er wegen Verstoßes gegen das in Westdeutschland 1951 verhängte Verbot der FDJ verhaftet und zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Biografisch folgten weitere Verhaftungen, eine Tätigkeit für die KPD vor und nach deren Verbot 1956, die mit weiteren Verhaftungen verbunden war, seine Flucht in die DDR und – nach der Rückkehr in die Bundesrepublik – seine Arbeit in der neu gegründeten Deutschen Kommunistischen Partei (DKP). Markus Hulsberg blieb bis in die Gegenwart des Interviews politisch aktiv: als Teilnehmer und Redner bei Demonstrationen, als Mitglied der DKP und als Mitglied der VVN. [76]

Wenn er im Interview über seine Erfahrungen mit dem politischen Strafrecht und entsprechender -praxis sprach, betonte er die antikommunistische Praxis der politischen Justiz, wobei er diesen Diskursstrang mit einem deutlichen Rechts- und Unrechtsdiskurs und einem Legalitäts- und Legitimitätsdiskurs verknüpfte, bei denen jeweils die Abgrenzung gegen den Nationalsozialismus und die als Kontinuität gesehene politische Strafverfolgung in der jungen Bundesrepublik hervortrat. Er wurde durch die politische Sanktionierung, die er in den 1950/60er Jahren erfuhr, in seinem Selbstverständnis bestärkt, einer der "wahren Antifaschisten" zu sein. Seine Erlebnisse mit der bundesdeutschen Justiz und die Erfahrung, dass Richter/innen oftmals schon im NS tätig gewesen waren und nach 1945 über Kommunist/innen zu urteilen hatten, bewirkten nicht nur eine Abgrenzung vom Nationalsozialismus, sondern zugleich von der bundesdeutschen Justiz jener Zeit. So erzählte Herr Hulsberg etwa von seiner unfreiwilligen Begnadigung:

"Und im April, wurde ich=äh (2) zum Direktor gerufen (1) Mit- ja, Mitte April etwa, und der sagte mir: 'der Herr Generalbundesanwalt hat angerufen und lässt Ihnen mitteilen, der Herr Bundespräsident Lübke ist bereit Sie zu begnadigen, und 'äh' der Generalbundesanwalt fragt an ob Sie: einverstanden sind damit' da hab ich gesagt 'nein ich bin nicht einverstanden, //hm// von einem Mann der mit den Nazis zusammengearbeitet hat da=da=da=t lass ich mich nicht begnadigen', //'ja'// daraufhin sagte der Direktor 'ja dann werden Sie aber noch ein paar Monate hier bleiben müssen (1) denn der Bundespräsident der zukünftige' Heinemann der war schon gewählt aber noch nicht im Amt, äh: 'tritt sein Amt erst' was weiß ich 'Ende Juli an' hab ich gesacht 'ich blamier mich ja nicht', so zwei Tage später wurde ich wieder gerufen (1) und der: Zuchthausdirektor sagte (1) äh: 'der Herr Generalbundesanwalt hat erneut äh: angerufen, und lässt Ihnen mitteilen der Herr Bundespräsident kann Sie auch gegen ihren Willen begnadigen und /ob Sie unter diesen Umständen bereit wären auf eine politische Erklärung zu verzichten ((fragend))', da hab ich gesacht 'nein, //hm// das erste was ich tue wenn ich hier herauskomme wird sein dass ich eine politische Erklärung abgebe, und ich m=hm geh auch auf keine //hm// Bedingungen ein' also etwa polizeilich melden oder die Bundesrepublik zu verlassen 'ich werde nur unterschreiben dass ich mein Geld bekommen habe' (2) wieder zwei Tage später ((Schnalzen)) ließ mich der Direktor wieder rufen und teilte mit, teilte mir mit 'der Herr Bundespräsident Lübke hat Sie gegen ihren Willen begnadigt ((räuspert sich)) Auflagen gibt es nicht Sie bekommen ihren Entlassungsschein und ihr Geld Sie sind entlassen' ((räuspert sich))" (Interview Hulsberg, 5/18-43).49) [77]

Insgesamt sind Markus Hulsbergs Darstellungen im Interview von der Konstruktion politischer Gegenbilder gekennzeichnet: So argumentierte er etwa, die politische Strafverfolgung von Kommunist/innen sei nicht verfassungskonform gewesen. Dieses Argument untermauerte er durch eine Belegerzählung, indem er am Beispiel seiner eigenen Verhaftung – er war zu dieser Zeit noch Landtagsabgeordneter – einen Verfassungsbruch aufzeigte. In Hulsbergs Deutung wurde die Verfassung dadurch gebrochen, dass seine Immunität als Abgeordneter nicht beachtet wurde. Darüber hinaus wies er im Interview auf weitere formal-juristische Fehler der politischen Akteur/innen hin, die seine Argumentation vom Verfassungsbruch stützten. Verwoben sind diese Belegerzählungen Hulsbergs zum politischen Unrecht der frühen Bundesrepublik durchgängig mit der Betonung personeller NS-Kontinuitäten, wovon er sich vehement abgrenzte. Diese Abgrenzung weist auf der diskursiven Ebene in der Selbstpräsentation im Interview deutliche Parallelen zur Berichterstattung der Ostmedien auf. [78]

3.3.2 "Fortführung und Bewahrung familialer Traditionen": Der Fall Martha Kleefeld

Biografische Erzählungen, die an den Diskurs "Antikommunismus in der frühen Bundesrepublik" anknüpfen, wurden bei früheren "Staatsfeind/innen", für die die Bedeutungsdimension "Fortführung und Bewahrung familialer Traditionen" besonders relevant ist, mit Erlebnissen der Eltern und deren politischer Verfolgung im NS belegt. Auch hier wurden demnach die Kontinuitätslinien zwischen dem Nationalsozialismus und der Bundesrepublik der 1950er Jahre betont. [79]

Frau Kleefeld, die diesem Muster zugerechnet werden kann, erzählte im Interview, wie sie gemeinsam mit befreundeten Frauen verhaftet und in ein Untersuchungsgefängnis gebracht wurde, nachdem sie sich in einem Gartenrestaurant zum Frühstück getroffen und bei dieser Gelegenheit Unterschriftenlisten gegen die geplante Remilitarisierung der Bundesrepublik angefertigt hatten.50) Als sie einen Blick aus dem vergitterten Fenster des Untersuchungsgefängnisses werfen konnte, stellte sie fest:

"naja sind=wer da gelandet das war natürlich für mich so:n (2) komisch- doch komisches Gefühl nech wo ich gedacht nee, damals hat mein Vater ich wusste die Zelle wo er gesessen hatte meine Mutter hat mir die mal gezeigt, und das sind erst n paar Jahre her und jetzt bist du auch schon hier und aus den selben wieder (politischen) Gründen wie damals (die Nazis) und heute, das kann alles nicht wahr sein näh" (Interview Martha Kleefeld, 12/33-37). [80]

Martha Kleefeld wurde 1929 in Norddeutschland geboren und stammte aus einer kommunistischen Familie. Der Vater wurde als Kommunist von der Gestapo verhaftet und kam in einem KZ um. Während ihre Mutter und der Bruder sogleich in der Nachkriegszeit in die KPD eintraten, wollte Frau Kleefeld zunächst dieses politische Engagement des Vaters nicht fortsetzen, da sie Repressalien und finanzielle Probleme für die Familie fürchtete. Als sie jedoch nach ihrer Lehrzeit keine Stelle fand und auf Vermittlung der Mutter eine Bürotätigkeit bei der KPD begann, besuchte sie öfter politische Veranstaltungen. Bei einer solchen Veranstaltung hörte sie die Internationale, die der Vater immer gepfiffen hatte, erzählte sie, und sie trat ebenfalls der KPD bei. Im Rahmen ihrer Tätigkeit für die KPD lernte sie außerdem ihren zukünftigen Ehemann kennen, der wie sie aus einer kommunistischen Familie stammte. Für Frau Kleefeld war es nicht nur biografisch ganz zentral, aus einer "antifaschistischen Familie" zu stammen, sondern diese Tradition und damit auch das Erbe der politischen Verfolgung weiter zu tradieren. Zwar ärgerte sie sich zunächst, als sie in ihrer Nachbarschaft mit dem Label die "Kommunisten-Kleefelds" konfrontiert wurde, doch sie trägt diese Zuschreibung mittlerweile mit Stolz. Die Kriminalisierung und politische Sanktionierung von Kommunisten und Kommunistinnen in der Bundesrepublik hat diese familiale Tradition, in der sich Martha Kleefeld selbst verortete, noch weiter forciert. [81]

3.3.3 "Einsozialisation ins kommunistische Kollektiv": Der Fall Werner Schnell

Im Hinblick auf die Verwendung und den Anschluss an den Diskurs über den Antikommunismus der frühen Bundesrepublik sind bei den beiden Bedeutungsdimensionen "Einsozialisation ins kommunistische Kollektiv" und "Ver- bzw. Behinderung (berufs-) biografischer Entwürfe" Ähnlichkeiten zu verzeichnen. Biografen und Biografinnen betonten eher die Unverhältnismäßigkeit im Vorgehen der Ordnungsmacht (Polizei) gegenüber den als harmlose Jugendspäße oder als jugendlichen Eifer definierten eigenen politischen Aktionen. [82]

Am Beispiel von Werner Schnell, dessen politisches Engagement sich mitbedingt durch die politische Strafverfolgungspraxis der Bundesrepublik immer weiter intensivierte und der sich kontinuierlich tiefer in die kommunistische Bewegung involvierte, lässt sich dieses Muster aufzeigen. Betrachtet man Werner Schnells Erzählung darüber, welche Aktivitäten und Aufgaben er zunächst in der FDJ übernahm und wie er diese Zeit erlebte, dann ist eine Differenzierung in Haupterzählung und Nachfrageteil des Interviews angebracht. Denn Herr Schnell ist in der nicht-erzählerisch ausgebauten "Eingangserzählung" bemüht, das Bild eines politisch überzeugten Kaders zu zeichnen, der sich schon als Jugendlicher über politische Missstände der Nachkriegszeit und nachwirkende politische Orientierungen der Bevölkerung der Bundesrepublik ärgerte und deswegen in der FDJ und in der KPD engagierte. Im Nachfrageteil des Interviews zeigt sich dann weniger das Bild eines ernsthaften politischen Kaders als eher das eines übermütigen Jugendlichen; freilich eine Interpretation, die Herr Schnell selbst in der Eingangsevaluation anbietet:

"Wir haben dann damals, auch nicht immer, also heute, würde ich sagen manches war auch, dabei ein bisschen, jugendlicher Übermut, also beispielsweise bei den Unterschriftensammlungen gegen Remilitarisierung und für den Friedensvertrag in [X-Stadt] war ich ja, sind wir dann und in Kinovorstellungen, zum Schluss, der Kinovorstellung auf die Bühne gesprungen und haben dort Abstimmungen durchgeführt ein paar von uns haben sich vor die Tür, gestellt dass keiner raus /konnte und solche ((lachend)) Späße auch" (Interview Werner Schnell, 12/47-13/4). [83]

Obwohl für ihn offenbar die politischen Inhalte – hier der Kampf gegen die Wiederbewaffnung Westdeutschlands – im Vordergrund seines Engagements standen, werden die Formen des politischen Handelns als von jugendspezifischen Aktionsformen geprägt dargestellt. Diese Verbindung von Politik mit Spaß hat auch den besonderen Reiz und die dauerhafte Anziehungskraft der FDJ für ihn ausgemacht. Es ist konstitutiv für diese Form der politischen Einsozialisation, dass das Gemeinschaftserleben im Kreis Gleichgesinnter verwoben ist mit jugendspezifischen Aktionsformen. Aus heutiger Perspektive ist Werner Schnell zunächst bemüht, seine ernsthafte politische Karriere in den Vordergrund zu rücken, während diese Deutung im Zuge des detaillierteren Erzählens im Nachfrageteil des Interviews brüchig wurde. [84]

Allerdings waren seine Erlebnisse als Jugendlicher auch nicht durchgängig von Spaß geprägt, wie er in obiger Textpassage nahelegt. Vielmehr erlebte Werner Schnell auch physische Auswirkungen seines politischen Protestes. Der ihm und den anderen FDJ-Mitgliedern entgegengebrachte Antikommunismus äußerte sich Herrn Schnell zufolge vor allem im gewalttätigen Vorgehen der Polizei. Er erzählte über verschiedene Ereignisse, die er unter dem gemeinsamen thematischen Fokus, wie er im Rahmen seiner FDJ-Tätigkeit "Prügel gekriegt" habe, verknüpfte:

"Demonstrationen damals, gabs (3) das weiß ich auch nicht mehr genau aber das Datum aber das nannte sich denn Tag der, hunderttausend Friedenskämpfer, da gabs in [X-Stadt] eine große, Demonstration (2), wo dann die Polizei, mächtig geprügelt, hat, damals wurde die Bereitschaftspolizei gebildet, und eingesetzt, und hab ich in [X-Stadt] das erste Mal kräftige Prügel gekriegt (...) geprügelt wurde damals sehr viel (2) da weiß ich jetzt auch nicht mehr das, Datum in, [O-Stadt], also am [Region], fand damals (4) ein Treffen, statt, großes Treffen gegen die Remilitarisierung dort wurde auch Bereitschaftspolizei eingesetzt, und dort war, ich, gehörte ich mit einigen anderen FDJlern, zusammen auch Funktionären in der ersten Reihe (2) dann haben sie uns gegriffen und auf den, mit jeweils zwei Mann so, auf die LKWs draufgeworfen da war ich das erste Mal bewusstlos dann, //ach du Schande, so brutal// jajaja ganz brutal sind die vorgegangen (2) bin dann, ne Nacht eingesperrt gewesen aber zum Prozess ist es deshalb, nicht, gekommen (2) oder aber beim, wir haben dann auf dem, damals war die, von den Alliierten da der, diese, wie nannte sich das Ding (2) weiß ich nicht jedenfalls diese Kommission im Grunde genommen noch, obwohl die Bundesrepublik schon ne Regierung hatte aber die, noch darüber, standen, die hatten, da war der Sitz auf dem Petersberg, in bei Bonn, und dort haben wir gegenüber dem Petersberg damals eine, großes Treffen aus ganz Westdeutschland, gemacht wo auch ganz brutaler Polizeieinsatz war, damals war ich, hier aus [Bundesland] aus [X-Stadt] für einen Bus der Verantwortliche und als die Polizei ich hab die Polizei nicht rein gelassen in den Bus, dann haben sie die, Fenster zerschlagen, dass [sie] rein kamen und mich dann auch bewusstlos geschlagen dann nicht, (ja, mit dem Knüppel), das gehörte dazu in dieser Zeit nicht" (Interview Werner Schnell, 12/4-13-11). [85]

Deutlich wird an der Art der Darstellung, dass es Herrn hier nicht um die jeweilige historische Bedeutung und die damit verbundenen politischen Zielsetzungen der erwähnten Ereignisse ging. Es waren ihm weder Daten präsent, noch stand der konkrete Ablauf der Veranstaltungen im Zentrum seiner Erzählung. Vielmehr zeichnete er im ironisch-distanzierten Sprachduktus einen Gegensatz zwischen den friedlich demonstrierenden Jugendlichen und dem brutalen Vorgehen der Polizei. Der Einsatz der staatlichen Ordnungsmacht erscheint hier angesichts des Gesamtszenarios als völlig überzogen und unangemessen: Jugendliche wie er selbst wurden verprügelt und sogar bewusstlos geschlagen. Die Endevaluation "das gehörte dazu in dieser Zeit" fügt sich in das übergeordnete thematische Feld des Interviews, nämlich zu zeigen, wie er Kommunist und damit zum "Opfer des Kalten Krieges" wurde. [86]

Auch in Herrn Schnells Darstellung im Interview sind deutliche Parallelen zur printmedialen Berichterstattung der zeitgenössischen Ostmedien in Wortwahl, hinsichtlich der diskursiven Stränge und mit Blick auf die gezeichneten Freund- und Feindbilder zu verzeichnen.51) [87]

Vergleicht man die lebensgeschichtliche Erzählung Werner Schnells im Interview mit der Berichterstattung der 1950er/1960er Jahre in ausgewählten Zeitungen, die die öffentliche Wahrnehmung und diskursive Bearbeitung der damaligen Ereignisse widerspiegeln, dann zeigt sich, dass vor allem die Anfeindungen von außen und das brutale Vorgehen der Staats- und Ordnungsmacht zur Festigung der Zugehörigkeit Werner Schnells zum kommunistischen Kollektiv geführt haben. Der Einsatz physischer Gewalt in Kombination mit dem nachfolgenden juristischen Mittel des Verbots der Organisationen bewirkten bei ihm einen weiteren Politisierungsprozess, der ihn nachfolgend auch in der Illegalität für die FDJ – später auch für KPD – hat arbeiten lassen. Diese Radikalisierungstendenz verstärkte sich sogar noch während der mehrfachen Gefängnisaufenthalte Werner Schnells in den 1950er und 1960er Jahren. Er nutzte diese und die Zeit danach zur politischen Weiterqualifikation und zum Studium in der DDR und konnte so als Kommunist seine vormals konkurrierenden biografischen Entwürfe – als Arbeiterkind und als Akademiker – miteinander verbinden. [88]

3.4 Öffentliche und biografische Diskurse

Wie lässt sich das folgende Phänomen erklären? Einerseits kommt der politischen Sanktionierung in den Biografiekonstruktionen der westdeutschen Kommunistinnen und Kommunisten eine in vier Dimensionen zu differenzierende Bedeutung zu. Andererseits ist eine deutliche Homogenierungstendenz hinsichtlich des Anknüpfens an dominante Diskursstränge bei allen Biografinnen und Biografen des Teilsamples auszumachen. [89]

In diesem scheinbaren Widerspruch zeigt sich jedoch gerade die Stärke einer biografischen Perspektive in diesem Themenfeld: Der Diskurs über den Antikommunismus in der frühen Bundesrepublik wird von den in den 1950er/60er Jahren als Staatsfeindinnen und -feinde definierten Interviewten – je nach biografischer Bedeutung dieser Erfahrungen – unter Verweis auf verschiedene lebensgeschichtliche Erlebnisse erzählt und im Interview "belegt". "Leere Signifikanten", wie sie LACLAU (2002, S.65f.) etwa für die Begriffe Freiheit und Demokratie beschreibt und die sich dadurch auszeichnen, dass sie eine Platzhalterstellung einnehmen (vgl. LANDWEHR 2009, S.89), werden von den Biograf/innen mit entsprechendem lebensgeschichtlichem Sinn gefüllt. Der soziale Sinn des Diskurses über den Antikommunismus der frühen Bundesrepublik erschließt sich in dieser Hinsicht in seiner alltags- und lebenspraktischen Bedeutung für die Interviewten. Dadurch wird die "Biographizität" (vgl. ALHEIT 1990, 2010) diskursiver Praxis offenbar. Denn Diskurse sind Ordnungskonzepte, die nicht nur Lebensgeschichten formen, sie bedürfen auch der interpretierenden Aneignung, die hier am Beispiel der vier biografischen Beutungsdimensionen des Antikommunismusdiskurses aufgezeigt wurde. [90]

Dieser soziale Aneignungsprozess verweist auf einen "biografischen Eigensinn" (vgl. HANSES 2010), womit zugleich die Modifizierung und Veränderbarkeit der Bedeutung des Diskurses angesprochen ist. Anhand des FOUCAULTschen Konzepts der "unterdrückten disqualifizierenden Wissensarten" (vgl. FOUCAULT 1978) analysiert Andreas HANSES autobiografische Stegreiferzählungen. Er kommt nicht nur zu dem Schluss, dass diese "lokalen Wissensformen" an die konkreten Lebenszusammenhänge der Akteur/innen gebunden sind. Vielmehr, so HANSES weiter, zeige sich in diesen unterdrückten Wissensformen auch ein "kritisches Potenzial", das sich der Macht diskursiver Wissensordnungen widersetzen könne (2010, S.257). Auch wenn in dieser Formulierung HANSES' ein (sprachlicher) Lapsus zum Vorschein kommt, denn auch "unterdrückte Wissensarten" sind Teil von diskursiven Formationen, nur werden sie ggf. im jeweiligen Kontext nicht als "wahres Wissen" anerkannt, lohnt es sich, diesen Gedanken der Unterdrückung von Wissensarten auch für die vorliegende Untersuchung weiterzudenken. Bezogen auf die biografischen Thematisierungen der politisch verfolgten Kommunisten und Kommunistinnen erweist sich der in den Interviews aufscheinende Selbstentwurf als kritische, sich dem justiziellen und institutionellen Zugriff bundesdeutscher Ermittlungs- und Strafverfolgungsinstanzen widersetzende Opponent/innen auch als Ausdruck von unterdrücktem Wissen: Obwohl die Biografinnen und Biografen Zuschreibungen wie "illegal" und "staatsfeindlich" internalisiert zu haben scheinen, geht doch ihr biografisches Wissen über den westdeutschen öffentlichen Diskurs hinaus. Biografische Konstruktionen und ihre Korrelate der erzählten Lebensgeschichten rekurrieren auch auf lebensgeschichtliche Ressourcen und soziale Praktiken, die keinen Eingang in den hegemonialen antikommunistischen Diskurs der frühen Bundesrepublik gefunden haben. Vor allem die in Printmedien der DDR diskursiv gezeichneten Gegenbilder wie das der kommunistischen "Friedenswahrer", die gegen die militante bundesrepublikanische Politik und dementsprechende "Terrorverfahren" zu bestehen hatten, fanden Eingang in die biografischen Erzählungen und sind in diesem Sinne als unterdrückte Wissensarten verstehbar. [91]

Die Differenzierung des Antikommunismusdiskurses in vier biografische Bedeutungsdimensionen lässt sich auch dadurch erklären, dass die als verfassungsfeindlich eingestuften westdeutschen Kommunistinnen und Kommunisten in verschiedene Handlungsfelder eingebunden waren und sind. So betätigten sich zwar einige der Interviewten als Kommunal-, Landes- oder Bundespolitiker/innen, andere waren jedoch eher engagierte Mitglieder des VVN, der FDJ oder auch der Gewerkschaft bzw. übten keine aktiven berufsbiografischen Tätigkeiten als Kommunistinnen und Kommunisten aus, sondern waren in anderen Berufsfeldern beschäftigt oder gar nicht erwerbstätig. Darüber hinaus stammen sie nicht nur aus unterschiedlichen Familienhintergründen und sozialen Herkunftsmilieus, sondern waren und sind in die unterschiedlichsten familialen Kommunikations- und (De-) Thematisierungspraxen eingebunden. In diese Richtung weist auch die Argumentation Elisabeth TUIDERs (2007), die betont, dass Diskurse Subjektpositionen eröffnen, sich jedoch auch durch die Inkorporierung bzw. Partizipation an konkurrierenden Diskursen unterschiedliche diskursiv hergestellte Subjektivierungsweisen feststellen lassen. Es werde so möglich "zu erfassen, wie Menschen sich selbst in ihrer spezifischen Subjektposition verorten, und dies ganz konkret, d.h. mit welchen Begriffen, mittels welcher Erzählstrategien und Erzählformen und wie sie dabei auf Diskurse verweisen oder sie unterlaufen" (Abs.79, Herv. im Original). [92]

Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die interviewten Kommunist/innen handelnde Akteur/innen im politischen Prozess waren und sind, die sich aktiv auch selbst an der diskursiven Wissensproduktion beteiligten, etwa als Verfasser/innen entsprechender Zeitungsartikel, als Redakteur/innen und/oder als Inhaber/innen politischer Ämter. Damit waren sie im Sinne FOUCAULTs auch mit Definitions- und Deutungsmacht ausgestattet, denn sie verfügten über die Legitimation zu sprechen und den Diskurs mitzugestalten. [93]

Schließlich ist auch ein Ergebnis aus Rita HORVAYs (2010) Studie zur politischen Gefangenschaft in der DDR, den familienbiografischen Auseinandersetzungsprozessen und dem öffentlichen Umgang damit (vgl. auch HORVAY in diesem Band) für das hier behandelte Thema von besonderer Bedeutung. HORVAY schildert, welche Auswirkungen die oft langwierigen Prozesse der politischen und juristischen Anerkennung der Haftzeit und deren medial flankierte öffentliche Diskussion auf die Deutungen und interaktiven Austauschprozesse der früheren Inhaftierten hatten. Auch im meiner Untersuchung bzw. bei dem im vorliegenden Beitrag exemplarisch vorgestellten Sample der westdeutschen Kommunistinnen und Kommunisten wirkten sich vor allem zwei Aspekte auf ihre Auseinandersetzung und Thematisierung ihrer Strafverfolgungserfahrungen aus: [94]

Erstens erzeugte die politische Sanktionierungspraxis in der frühen Bundesrepublik und die gegenwärtig noch nicht erfolgte politische Amnestie eine Zugehörigkeit der Kommunist/innen nach innen und eine Abgrenzung nach außen. Zweitens erlebten sie 1989 nicht nur, wie durch den Zusammenbruch des "real existierenden Sozialismus" in der DDR die Weltanschauung, für die sie politisch gekämpft hatten, obsolet wurde. Darüber hinaus war der öffentliche Diskurs zu jener Zeit der deutschen Vereinigung auch durch wissenschaftliche und politische Bearbeitung der politischen Strafverfolgung in der SBZ/DDR dominiert; ein Prozess, in dem auch viele ostdeutsche Verfolgte ihre Erfahrungen und Erinnerungen thematisierten. Dadurch wurde bei den westdeutschen politisch sanktionierten Kommunist/innen retrospektiv eine Art "Kollektiverzählung der vergessenen Opfer des Kalten Krieges" entworfen, um ihrem Bemühen um soziale, politische und justizielle Anerkennung mehr Durchsetzungskraft zu verleihen. Vor dem Hintergrund der Dominanz dieses Deutungsmusters, das vor allem von Vertreter/innen von Opferverbänden getragen wird, scheinen sich biografische Differenzierungen zu verwischen und diskursiv zu überlagern. Es bleibt jedoch zu fragen, welche biografischen Differenzierungen und Bedeutungen der politischen Verfolgungserfahrungen trotz dieser so wahrgenommen neuerlichen Opferkonkurrenz jenseits der Selbstinszenierung als Zeitzeug/innen (vgl. SCHIEBEL & ROBEL 2011/im Druck) bestehen bleiben, die im Zeitverlauf an biografischer Relevanz (wieder) zunehmen. Die Auswertung der Interviews legt die Interpretation nahe, dass die diskursive Homogenisierungstendenz der Selbstpräsentationen auch als strategisches Kalkül zur (erhofften) Veränderung und Kontrolle des Diskurses zu deuten ist, um die persönlichen Erfahrungen im sozialen und kollektiven bundesrepublikanischen Gedächtnis zu verankern. [95]

4. Schlussfolgerung

Eine konsequente Verzahnung von biografischen Fallrekonstruktionen und Diskursanalysen, die auf der getrennten und gleichberechtigten Auswertung von Interviews und Printmedienartikeln und der Hinzuziehung weiteren Quellenmaterials beruht, dient dazu, Aussagen über die politische Kultur der 1950er/60er Jahre treffen zu können. Politische Kultur findet in lebensgeschichtlichen Konstruktionen, in der öffentlichen Berichterstattung der Zeit, aber auch in administrativen oder justiziellen Regelungen ihren Ausdruck. Es ist auch eine solche politische Kultur, innerhalb derer Biografien gestaltet und in deren Sinnhorizont spezifische Sanktionierungs- und Verfolgungserfahrungen in Biografien eingebettet werden. [96]

Damit kann die Verschränkung dieser beiden Perspektiven – der Biografieforschung und der Diskursanalyse – dazu beitragen, jene Prozeduren der Ausschließung und Kontrolle des Diskurses, wie sie FOUCAULT als zentral benennt zu rekonstruieren. Zugleich macht diese methodische Verknüpfung deutlich, inwiefern biografische Entwürfe und Prozesse über diese zwar machtvollen, aber nicht unhintergehbaren öffentlichen diskursiven Konstruktionen von "Staatsfeind/innen", wie sie in der medialen Berichterstattung angelegt waren, hinausgehen können. Ihnen stehen, wie hier am Forschungsgegenstand der politischen Strafverfolgung demonstriert wurde, biografische Konstruktionen – etwa von zu Unrecht verfolgten und verfassungstreuen, antifaschistischen Kommunisten und Kommunistinnen – gegenüber. Beide (Be-) Deutungen und Ausformungen der jeweiligen Feind- bzw. Selbstbilder sind soziale Konstruktionen mit jeweils unterschiedlichem Fokus, in die kollektive Wissensbestände und kulturelle Sinnsetzungen einfließen. Jedoch stellen Biografien und Diskurse Ordnungskonzepte von Wissensbeständen und sozialen Praxen dar, die bestimmte Auslassungen und Leerstellen aufweisen, und die letztendlich nur in ihrer wechselseitigen Verwobenheit ein facettenreiches Bild des jeweiligen Gegenstandes der Forschung zeichnen können: Staatsfeinde und -feindinnen der frühen Bundesrepublik wurden diskursiv und biografisch konstruiert. [97]

Der hier vorgeschlagene Ansatz ermöglicht, die politische Kultur als prozesshaft sich verändernde soziale Figuration im Sinne ELIAS' rekonstruieren zu können. Dabei werden historische Entwicklungslinien und Veränderungen diskursiver öffentlicher Deutungen ebenso berücksichtigt wie die "Temporalisierung sozialer Strukturen" (vgl. ALHEIT & DAUSIEN 2000), die in biografischen Konstruktionen als "Verarbeitungsmuster in der Zeit" (a.a.O.) in den Blick kommen und damit sowohl langfristige Sinndeutungen und Orientierungsmuster als auch Transitionsprozesse erklärbar werden. Diese Vorgehensweise bewahrt auch vor einer vorschnellen Kategorisierung der politischen Kultur, indem sie die Ambivalenzen, distinkten biografischen Bedeutungen sowie zugleich diskursive Homogenisierungstendenzen hervortreten lässt. [98]

Danksagung

An erster Stelle geht mein Dank an Yvonne ROBEL für ihre engagierte Mitarbeit im Forschungsprojekt, die Sichtung und Auswertung der Printmedien, die Beteiligung an der Auswertung der biografischen Interviews sowie für ihr Engagement bei der Weiterentwicklung des methodischen Ansatzes. Auch bei den studentischen Hilfskräften Meike HAUNSCHILD, Jenny HESTERMANN, Maiken VOGT und Dirk ALBRECHT, die das Projekt durch Transkriptionen, Recherchen sowie Mithilfe bei Sichtung und Auswertung der Printmedien unterstützt haben, bedanke ich mich herzlich. Für kritische und hilfreiche Kommentare zu diesem Beitrag danke ich Michaela KÖTTIG, Katja MRUCK sowie Yvonne ROBEL, Inge MARSZOLEK, Lena PRYDHODKO, Hans-Gerhard SCHMIDT, Henrike ILLIG und den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Bremer Werkstatt Kulturgeschichte (organisiert von Inge MARSZOLEK). Schließlich gilt mein besonderer Dank allen meinen Interviewpartnerinnen und -partnern, die mir Einblick in ihre Lebensgeschichten gewährt haben und ohne die diese Forschung nicht hätte durchgeführt werden können. Dem Fachbereich 09 der Universität Bremen ist es zu verdanken, dass das Forschungsprojekt über eine institutionelle Anbindung verfügt hat und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), dass das Vorhaben finanziell abgesichert und gefördert wurde, was ganz erheblich zum Erfolg beigetragen hat. Herzlichen Dank auch dafür.

Anmerkungen

1) Die FDJ existierte nach Ende des Zweiten Weltkrieges sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland, vertrat einen gesamtdeutschen jugendpolitischen Anspruch und zeichnete sich durch enge Ost-West-Verflechtungen aus (vgl. weiterführend MÄHLERT & STEPHAN 1996; zum kommunistischen Einfluss auch HERMS 2001). Im Jahr 1951 wurde diese Organisation in der Bundesrepublik Deutschland verboten, da sie als verfassungsfeindlich eingestuft wurde. Auf die Bedeutung dieser Jugendorganisation für die politische Kultur wird in Abschnitt 3 dieses Beitrags ausführlicher eingegangen. <zurück>

2) Die Bezeichnung Generation meint in den verschiedenen Studien meist etwas Unterschiedliches. In biografieanalytischen Untersuchungen findet sich vielfach eine begriffliche Orientierung an Karl MANNHEIM (1964 [1928]), der zwischen der Generationslagerung, einem Generationszusammenhang und einer Generationseinheit differenzierte: Demnach wird bei dem geteilten Erleben historischer Ereignisse von einer Generationslagerung gesprochen, womit nur eine erste Systematisierung möglich wird. Die Generation definiert sich laut MANNHEIM aufgrund einer spezifischen Lagerung im historisch-sozialen Raum, die nicht auf der Idee der Geburt in derselben Zeit basiert, sondern auf der "daraus entstehende[n] Möglichkeit, an denselben Ereignissen, Lebensgehalten usw. zu partizipieren" (S.536). Erst wenn diese potenziell gegebene Partizipationsmöglichkeit an einem Ereignis tatsächlich eintritt, spricht MANNHEIM von einem Generationszusammenhang, der wiederum erst dann zu einer Generationseinheit wird, wenn die Erlebenden auch gleichförmige Deutungen dieser historisch-sozialen Konstellation entwickeln. In diesem Beitrag beziehe ich mich auf Angehörige der sog. "HJ-Generation", die in der Literatur unterschiedlich benannt wird: Während die Termini "HJ-Generation" (ROSENTHAL 1986, 1987) und "Flakhelfergeneration" (BUDE 1987) den Fokus auf die biografische Involviertheit dieser Generation in nationalsozialistische Organisationen und damit auf deren politische Sozialisation legen, betonen vor allem zeithistorisch ausgerichtete generationentheoretische Ansätze eher den politischen Umbruch, da die Zäsur 1945 als generationenbildend angenommen wird. Diese Annahme kommt auch in der jeweils verwendeten Begrifflichkeit zum Ausdruck und mündet etwa in die Bezeichnung der "45er" (vgl. SCHÖRKEN 2004; von HODENBERG 2006; AHBE 2007). <zurück>

3) Mit der Bezeichnung "gesamtdeutsch" werden diejenigen Organisationen, Handlungen oder Initiativen umschrieben, die sich auf ein ungeteiltes Deutschland bezogen und nicht nur entweder für die Bundesrepublik oder für die DDR Gültigkeit beanspruchten, sondern stets ein sowohl Ost- als auch Westdeutschland umfassendes gesellschaftspolitisches Konzept vor Augen hatten. <zurück>

4) Im Rahmen des Forschungsprojekts wurden Frauen und Männer interviewt, die zwischen 1945 und 1968 entweder in der SBZ/DDR oder innerhalb der drei westlichen Besatzungszonen und der späteren Bundesrepublik Deutschland nach politischem Strafrecht sanktioniert wurden. Im vorliegenden Beitrag konzentriere ich mich auf das Teilsample derjenigen in Westdeutschland lebenden Kommunistinnen und Kommunisten, die den Nationalsozialismus und Zweiten Weltkrieg selbst erlebt haben. Dieses Teilsample wird in Abschnitt 3 näher beschrieben. <zurück>

5) Theoretisch anregend und für das Forschungsprojekt zentral war der Ansatz KLEßMANNs (1991), der die Wichtigkeit betont, das Spannungsverhältnis zwischen der Verflechtung und Abgrenzung der deutsch-deutschen Geschichte nach 1945 angemessen zu berücksichtigen. Freilich sollen dabei nicht fundamentale Unterschiede eingeebnet werden, etwa im politischen Strafrecht oder in den Möglichkeiten und Grenzen der Meinungs- und Pressefreiheit. Vielmehr werden sowohl die getrennt verlaufenden Entwicklungen und die jeweiligen Abgrenzungen voneinander in beiden deutschen Nachkriegsstaaten als auch die weiterhin bestehenden Verbindungen und Beziehungen entsprechend einbezogen. Diese deutsch-deutsche Verflechtung ist auch relevant, wenn lediglich ein Teilsample, wie im vorliegenden Beitrag, betrachtet wird. <zurück>

6) Zu nennen sind hier etwa das in Ost-Berlin durchgeführte sogenannte "Deutschlandtreffen der FDJ" (1950), die "Weltjugendfestspiele", ebenfalls von der FDJ in Ost-Berlin im Jahr 1951 organisiert, die "Essener Friedenskarawane" (1952) oder auch der "Tag der 100.000 Friedenskämpfer" (1950) – jeweils unter Beteiligung der West-FDJ gegen die Aufrüstungspolitik der Bundesregierung und ihrer Bündnispartner organisierte Protestkundgebungen. <zurück>

7) Konstitutiv für die Gründung und Entwicklung einer gesamtdeutschen Opfer-Vertretung war der Anspruch, die zukünftige politisch-moralische Führung eines neuen Deutschlands zu übernehmen, als sich im Juli 1946 Zusammenschlüsse aus allen vier Besatzungszonen in Frankfurt am Main zu einer ersten gemeinsamen Beratung zusammenfanden und die auch für eindeutig politische Aufgaben vorgesehene VVN gründeten (vgl. weiterführend SCHIEBEL & ROBEL 2009). <zurück>

8) Der "Erlass" richtete sich gegen elf als kommunistisch markierte und zwei rechtsextreme Organisationen. <zurück>

9) Der entsprechende Verbotsantrag wurde schon 1951 beim neugegründeten Bundesverfassungsgericht eingereicht. <zurück>

10) Siehe auch Anmerkung 5. <zurück>

11) Das Forschungsprojekt wurde von 2008 bis 2010 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert und war am Fachbereich "Kulturwissenschaften" der Universität Bremen angesiedelt. <zurück>

12) Das konkrete Vorgehen bei der methodischen Verknüpfung von Diskursanalyse und Biografieforschung wurde im Projektkontext von Martina SCHIEBEL und Yvonne ROBEL, wissenschaftliche Mitarbeiterin von 2008-2010, entwickelt und erprobt. <zurück>

13) Den Autoren dieser "klassischen Studie", mit der die Forschungsrichtung der politischen Kulturforschung in den Politikwissenschaften etabliert wurde, ging es vor allem um eine Systematisierung und Typisierung politischer Kulturen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. In dieser Studie wurde das Demokratiemodell der civic culture als normativer Bezugspunkt gesetzt (vgl. weiterführend zu diesem Ansatz PICKEL & PICKEL 2006, S.59-77); verglichen wurden die USA, Großbritannien, Italien, die Bundesrepublik Deutschland und Mexiko). <zurück>

14) Es wäre jedoch verfehlt, BOURDIEUs zentrale Heuristiken – des Raums, des Feldes, des ökonomischen, kulturellen und sozialen Kapitals sowie des Habitus' – ohne den Machtaspekt zu lesen. Vielmehr zeigt sich, dass die "Verfügung über eine bestimmte Menge und die Art von Kapital, die im jeweiligen Feld besonders anerkannt ist, (...) letztlich über die Position im sozialen Raum und über die Machtbefugnisse der Akteure" (GRIESE & SCHIEBEL 2011/im Druck) bestimmt. <zurück>

15) Michael RUOFF (2009) gliedert das Gesamtwerk FOUCAULTs in drei Hauptphasen, die er mit den Überschriften "Diskurs", "Macht" und "Ethik des Selbst" versieht. Diese Systematisierung ist m.E. jedoch nicht gleichbedeutend mit einer Negierung des einen Aspekts in einer anderen Phase. Vielmehr kann damit der jeweilige Fokus im theoretischen Denken FOUCAULTs verdeutlicht werden. <zurück>

16) Auf die Bedeutung der Subjektvorstellungen und -konzeptionen vor allem auch für die qualitative Sozialforschung kann an dieser Stelle nicht im Detail eingegangen werden. Diesbezüglich sei auf REICHERTZ (2010) verwiesen. <zurück>

17) Da FOUCAULT unter einem Dispositiv eine Gesamtheit aus Institutionen, Diskursen, gesetzlichen Regelungen, administrativen Maßnahmen, reglementierenden Entscheidungen, wissenschaftlichen und moralischen bzw. philosophischen Lehrsätzen und architektonischen Einrichtungen sah (vgl. RUOFF 2009, S.101), ein Dispositiv also Diskurse, soziale Praktiken und Artefakte umfasst, die sich historisch herausgebildet haben und in ihrem Zusammenspiel veränderbar sind, erscheint mir ein Vergleich mit der Idee ELIAS' vom Interdependenzgeflecht nahe liegend. <zurück>

18) Das Sample bildet, in einer Generationenperspektive, zwei Generationslagerungen im Sinne MANNHEIMs (1964 [1928]) ab, die sich durch das Erleben von Nationalsozialismus und Krieg (ältere Generation) bzw. das Nichterleben dieser historischen Ereignisse (jüngere Generation) unterscheiden. Inwiefern sich die Zugehörigkeit zu diesen Altersgruppen im historischen Raum hinsichtlich der politischen Biografien auf die Bildung von Generationszusammenhängen und gar von Generationseinheiten ausgewirkt hat, war eine im Projektzusammenhang empirisch zu beantwortende Frage. <zurück>

19) Einbezogen wurden die verschiedenen Sanktionierungsgründe, sodass das Spektrum der interviewten Personen folgende Gruppen umfasste: 1. Erwachsene, die nach 1945 als NS-Anhänger/innen im Zuge der Entnazifizierung in den drei westlichen sowie der sowjetischen Besatzungszone inhaftiert/interniert wurden (aufgrund des Lebensalters konnten nur wenige Interviews mit dieser Gruppe geführt werden), 2. Jugendliche, die entweder Führungspositionen in den NS-Jugendorganisationen (HJ und BDM) bekleideten oder die als sog. "Werwolfverdächtige" angesehen wurden und 1945 in Internierungslager eingewiesen wurden (vor allem in der SBZ, aber auch in den westlichen Besatzungszonen), 3. Anhänger/innen der KPD oder kommunistischer Organisationen (in der Bundesrepublik) sowie kommunistisch/stalinistisch verfolgte Sozialdemokrat/innen (DDR) und andere als systemfeindlich eingestufte Personen, z.B. Zeugen Jehovas, jeweils in den 1950er und 1960er Jahren (DDR), 4. Personen, die im Zusammenhang mit der Enteignung von Bauern, der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft, der Enteignung von Pensionsbesitzer/innen (in der sog. "Aktion Rose") sowie als Reaktion auf den Aufstand des 17. Juni 1953 oder Ereignisse mit internationalem Bezug sanktioniert wurden (dazu zählen der Ungarnaufstand, die Kuba-Krise und der sog. "Prager Frühling"), 5. politisch Oppositionelle, SED-kritische Personen sowie Ausreisewillige und Personen, die einen Fluchtversuch unternommen haben (DDR) sowie 6. Anhänger/innen der APO, Aktive der Studentenbewegung, Vietnamgegner/innen bzw. -demonstrant/innen, Mitglieder verschiedener Protestbewegungen, wie z.B. der Anti-Atomkraftbewegung oder der Protestierenden gegen die atomare Aufrüstungspolitik der NATO, sofern es in diesem Zusammenhang zu Strafverfolgungen und/oder Inhaftierungen der Demonstrant/innen gekommen ist (Bundesrepublik). Jugendliche Beat-Anhänger/innen, sog. "Gammler und Halbstarke" (1965, DDR) und andere Jugendliche, die mit den weltweiten Reformbestrebungen der Jahre 1967/68 sympathisierten, jene auch für die DDR erstrebenswert fanden und entsprechend sanktioniert wurden (DDR). <zurück>

20) Das "Ostsample" bildet das gesamte Spektrum unterschiedlichster Sanktionierungsgründe und politischer Orientierungen der Interviewten in der SBZ/DDR ab. Es umfasst 36 narrativ-biografische Interviews. <zurück>

21) Die Gesprächspartner/innen wurden über persönliche Hinweise bereits interviewter Personen, Hinweise aus dem Kollegen- und Kolleginnenkreis, über Zeitungsartikel, die das Projekt beschrieben und in mehreren Zeitungen veröffentlicht wurden und durch die Vermittlung von Interessenverbänden und Gedenkstätten gewonnen. Darüber hinaus wurden Personen interviewt, zu denen aus früheren Forschungsprojekten Kontakte bestanden (vgl. GRIESE & SCHIEBEL 2002, 2004). <zurück>

22) Der Rote Frontkämpferbund und Kampfbund gegen Faschismus gelten als paramilitärische Verbände der KPD. Die Rote Hilfe Deutschlands stand zwar der KPD nahe, verstand sich aber als überparteiliche Organisation, die insbesondere juristische und fürsorgliche Hilfe für politische Gefangene zur Verfügung stellte (BRAUNS 2003). <zurück>

23) Bettina VÖLTER und Gabriele ROSENTHAL (2008) weisen darauf hin, dass biografische Fallrekonstruktionen, da sie die Einbettung der Biografinnen und Biografen in zeitgeschichtliche Kontexte und Diskurse als Voraussetzung annehmen, in diesem Sinne zugleich auch Diskursanalysen darstellen. Vorgestellt wird von den beiden Autorinnen ein Verfahren der "rekonstruktiven Diskursanalyse", das dem hier durchgeführten methodischen Vorgehen durchaus ähnelt. <zurück>

24) Ab Ende der 1940er Jahre wurde in der Bundesrepublik über ein geändertes Strafrecht kontrovers diskutiert, das politische Delikte wie Hochverrat umfasste. Darauf wird im Verlauf des Beitrags noch näher eingegangen (vgl. Abschnitt 3.2.2). <zurück>

25) Die Interviews wurden größtenteils von mir, zum Teil von Yvonne ROBEL bzw. auch von uns beiden gemeinsam durchgeführt. <zurück>

26) Die Auswertung der Printmedien wurde im Forschungsprojekt vor allem von Yvonne ROBEL durchgeführt. <zurück>

27) "Keine Kommunisten im Bundesdienst", FAZ, 20.09.1950, S.1. <zurück>

28) "Unvereinbar mit den Dienstpflichten", FAZ, 20.09.1950, S.4. <zurück>

29) "Die Gewerkschaften fühlen sich übergangen", FAZ, 21.09.1950, S.3. <zurück>

30) "Ein Telegramm Ketterers an Heinemann", FAZ, 21.09.1950, S.3. <zurück>

31) "Hessen ordnet die Säuberung an"/ "Auch Stuttgart will säubern", FAZ, 21.09.1950, S.3. <zurück>

32) "Nun erst recht Treffen der Zweihunderttausend", ND, 28.09.1950, S.2. <zurück>

33) "Protestwelle gegen Adenauer-Terror", ND, 01.10.1950, S.2. <zurück>

34) Das im 1. Strafrechtsänderungsgesetz enthaltene politische Strafrecht beinhaltete u.a. Bestimmungen zu Hochverrat (§80), Staatsgefährdung (§88), Verfassungsverrat (§89), staatsgefährdender Störung (§90) und Verstoß gegen das Parteienverbot (§90a), Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§96), Landesverrat (§100), Geheimbündelei (§128), sowie zur Fortsetzung einer verbotenen Vereinigung (§129a), um nur einige Paragraphen zu nennen, nach denen in den Folgejahren vor allem Kommunisten und Kommunistinnen in der Bundesrepublik verurteilt wurden. Insoweit kann bis zum Jahr 1968, als das Strafrecht eine umfangreiche Novelle erhielt und abgelöst wurde, von einer antikommunistischen politischen Strafverfolgungspraxis ausgegangen werden (vgl. von BRÜNNECK 1978, S.73f.; BUNKE 2001, S.282ff.). <zurück>

35) "In voller Revolution", DerSpiegel, 22/1950, S. 5-7. <zurück>

36) "Staatsschutz: Uns ist nicht wohl dabei", Der Spiegel, 29/1951, S.10-12 und "Zweierlei Ehre", Der Spiegel, 30/1951, S.7. <zurück>

37) "Zweierlei Ehre", Der Spiegel, 30/1951, S.7. <zurück>

38) "Das Staatsschutzgesetz vor dem Bundestag", FAZ, 10.07.1951, S.1. <zurück>

39) "Was ist staatsfeindliche Verunglimpfung?", FAZ, 11.07.1951, S.3. <zurück>

40) "Das Staatsschutzgesetz vor dem Bundestag", FAZ, 10.07.1951, S.1. <zurück>

41) A.a.O. <zurück>

42) So lautete der Untertitel eines Artikels im ND "Bonn immer offener auf dem Weg zum Faschismus". Der Obertitel lautete "Lehr bereitet Verbot der KPD vor", ND, 12.07.1951, S.2. <zurück>

43) "Bonn sanktioniert Zuchthausgesetz", ND, 13.07.1951, S.2. Der Begriff "Zuchthausgesetz" weist darauf hin, dass Sachverhalte wie "Hochverrat" im neuen bundesrepublikanischen Strafrechtsänderungsgesetz auch mit Gefängnisstrafen belegt werden konnten. Nahezu durchgängig war in ostdeutschen Printmedien von dem "Zuchthausgesetz" die Rede. Der Begriff Strafrechtsänderungsgesetz fand keine Verwendung. <zurück>

44) Siehe ND, 17.07.1951, S.2. <zurück>

45) "Die Einschätzung des Bonner Zuchthausgesetzes durch die westdeutsche bürgerliche Presse erhärtet die schon von uns getroffenen Feststellungen über den verfassungswidrigen faschistischen Charakter dieses Terrorgesetzes gegen den Frieden", hieß es in einem Artikel des ND, in dem auf eine Coburger Regionalzeitung verwiesen wurde: "Coburger 'Neue Presse' zum Zuchthausgesetz", ND, 20.07.1951, S.2. Hier wurde auf ein Coburger Regionalblatt rekurriert, an anderer Stelle auf die ZEIT, das Hamburger evangelische Sonntagsblatt oder den Spiegel. <zurück>

46) Die Artikel des ND und der Jungen Welt zeichnen sich durchgängig durch einen männlichen Sprachgebrauch aus, weswegen diese Termini hier im Original belassen und nicht durch eine gendersensible Sprache ersetzt wurden. <zurück>

47) Diese Form des Verstehens basiert jedoch notwendigerweise auf geteilten Erlebnissen und Erfahrungen. Die von MANNHEIM zunächst nur für zwei Personen beschriebene Erfahrungs- und Interaktionsebene ist prinzipiell erweiterbar zur konjunktiven Erfahrungsgemeinschaft, die dadurch gekennzeichnet ist, dass alle Mitglieder eines nach außen abgegrenzten Erfahrungsraums durch eine "Wir-Gemeinschaft" miteinander verbunden sind (vgl. MANNHEIM 1980, S.215f.). Fehlt diese Form des erfahrungsbasierten Erlebens und Erinnerns, kann nicht von konjunktivem Wissen gesprochen werden: Unmittelbares Verstehen ist demzufolge nicht möglich, sondern die Bedeutungen und Wissensbestände können an Außenstehende bzw. nicht am konjunktiven Erfahrungsraum Teilhabende lediglich kommunikativ vermittelt und von ihnen interpretativ erschlossen werden (vgl. BOHNSACK 1998; BOHNSACK & SCHÄFFER 2002). <zurück>

48) Namen und Ortsangaben aus den Interviews wurden anonymisiert. <zurück>

49) Die Transkriptionsnotionen sind: Zahlen in Klammern stehen für Pause in Sekunden; Kommata stehen für kurzes Absetzen und erfüllen keine grammatikalischen Funktionen; Unterstreichungen stehen für betont gesprochene Worte; Doppelpunkt bedeutet Dehnung der Silbe; "=" heißt schneller Anschluss der Worte nacheinander; Wortabbrüche werden durch Gedankenstriche angezeigt; Worte in einfachen Klammern bedeuten unsichere Transkription; Worte in Doppelklammern sind Anmerkungen der Transkribierenden. <zurück>

50) Im Juni 1951 wurde die "Volksbefragung gegen die Remilitarisierung", an der sich u.a. die FDJ und die KPD beteiligten, durch die Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt, noch bevor die FDJ bundesweit verboten wurde und bevor das neue Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft trat. <zurück>

51) Ein detaillierter Vergleich des Interviewtextes mit den entsprechenden Zeitungsartikeln zu den drei von Werner Schnell angesprochenen Ereignissen ist nachzulesen bei SCHIEBEL und ROBEL (2010). <zurück>

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Zur Autorin

Dr. Martina SCHIEBEL, geb. 1965, Studium der Soziologie und Germanistik in Bielefeld (Dipl.-Soz.), Promotion in Göttingen an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät (Dr. disc.pol). Mitarbeit in zahlreichen Forschungsprojekten in Gießen, Bremen, Göttingen und Darmstadt sowie entsprechende Lehrtätigkeit; derzeit Lehrbeauftragte am Fachbereich 08 der Universität Bremen. Zuletzt Projektleitung ("eigene Stelle") des DFG-Projekts "Politische Biografien im Generationsverlauf 1945-1968" am Fachbereich 09 der Universität Bremen (Laufzeit 2008-2010). Arbeitsschwerpunkte: Interpretative Sozialforschung, insbesondere Biografieforschung, Biografie und Institution, Biografie und Politik, deutsch-deutsche Nachkriegsgeschichte, Transformation.

Kontakt:

Martina Schiebel

Universität Bremen
Postfach 330440
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Zitation

Schiebel, Martina (2011). Diskursive und biografische Konstruktion politischer Staatsfeind/innen. Kommunistinnen und Kommunisten in der frühen Bundesrepublik Deutschland [98 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 12(2), Art. 27, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs1102271.

Revised: 6/2011

Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS)

ISSN 1438-5627

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