Volume 19, No. 3, Art. 10 – September 2018



Partizipatives Forschen im Kontext der Organisation Polizei: Ethisches Forschen mit vulnerablen Gruppen am Beispiel der Schubhaft

Katharina Miko-Schefzig & Cornelia Reiter

Zusammenfassung: In diesem Artikel reflektieren wir ethische Implikationen eines partizipativen Sicherheitsforschungsprojekts zu Polizeianhaltezentren in Österreich, also zu jenen Haftanstalten, die im Gegensatz zur Justizhaft von Polizist/inn/en geleitet werden. In diesem Projekt arbeiteten wir mit sogenannten "Schubhäftlingen" zusammen, das sind Asylwerber/innen mit negativem Asylbescheid, die im Zuge einer bevorstehenden Abschiebung in Polizeianhaltezentren inhaftiert sind. Schubhäftlinge erlebten wir in ihrer spezifischen Situation als besonders vulnerabel. Gleichzeitig forschten wir mit der Partnerin Polizei, die als die Haft umsetzende Organisation in der Beziehung zu den Häftlingen machtvoll ist. Die partizipative Forschung mit zwei Partner/inne/n in derartiger Machtungleichheit wirft ethische Fragen auf: So stellte sich etwa die Frage nach der Möglichkeit, "frei" an der Forschung teilzunehmen angesichts bestehender Abhängigkeitsverhältnisse in Haft. Ebenso reflektieren wir, wie eine ermächtigende partizipative Forschung in dieser Konstellation gelingen kann. Unser Lösungsvorschlag bezieht sich auf das Forschungsdesign und beinhaltet das Verfahren einer vignettenbasierten Fokusgruppe.

Keywords: Abschiebung; Schubhaft; Sicherheitsforschung; Polizei; partizipative Forschung; Freiwilligkeit; vignettenbasierte Fokusgruppe; Macht; Vulnerabilität

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ethische Herausforderungen bei Sicherheitsforschung in Haftanstalten

3. Freiwillige Teilnahme und autonome Entscheidungen im Kontext ausgeprägter Unfreiheit?

3.1 Prekäre Lebenslage als Motivation zur "freiwilligen" Teilnahme

3.2 Die Rolle der Forschenden für die "freiwillige Teilnahme"

3.3 Vulnerabilität und Autonomie

4. Die Möglichkeit der gesellschaftlichen Veränderung in partizipativer Forschung mit der Polizei

4.1 Ein Pakt mit dem Teufel? Ethische Überlegungen zur partizipativen Forschung mit der Polizei

4.2 Der empirische Versuch eines Machtausgleichs: Vignettenbasierte Fokusgruppendiskussionen als Empowerment-Strategie

5. Conclusio

Danksagung

Anmerkungen

Literatur

Zu den Autorinnen

Zitation

 

1. Einleitung

Partizipative Forschung mit vulnerablen Gruppen (siehe etwa ALDRIDGE 2015; HUGMAN, PITTAWAY & BARTOLOMEI 2011; TEE & LATHLEAN 2004) bietet die Chance, Zielsetzungen der partizipativen Forschungsstrategie einzulösen. Partizipation wird in einem doppelten Sinne angestrebt: mehr Teilhabe an der Gesellschaft durch Teilhabe an der Forschung (VON UNGER 2014). Dieser Ansatz entspricht einer wertorientierten Ausrichtung, die das Empowerment marginalisierter Gruppen befördern will (BERGOLD & THOMAS 2012). Die Idee ist es, benachteiligten Gruppen als Ko-Forschenden in der Gesellschaft mehr (Mit-) Gestaltungsmöglichkeit und Gehör zu verschaffen (VON UNGER 2014). Die Zusammenarbeit erfordert dabei außerordentliche Umsicht und Achtsamkeit. Auch in partizipativen Forschungsprojekten reproduzieren sich Machtstrukturen, die marginalisierte Gruppen verletzlich, eben "vulnerabel", machen (GÖTSCH, KLINGER & THIESEN 2012; WILSON, KENNY & DICKSON-SWIFT 2018). Partizipative Forschung mit vulnerablen Gruppen fragt daher in besonderem Maße nach der Verantwortung der Forschenden sowie nach einer forschungsethischen Reflexion. [1]

In dem vorliegenden Artikel diskutieren wir forschungsethische Implikationen einer partizipativen Forschung am Beispiel von Schubhaft in Polizeianhaltezentren in Österreich. Das Polizeianhaltewesen ist eine österreichische Sonderform der Haft, die von Polizist/inn/en verwaltet wird und Verwaltungs-, Verwahrungs- und Schubhaft umfasst. Im Zentrum unserer Forschung steht die Schubhaft, eine Haft, bei der Asylwerber/innen mit negativem Asylbescheid vor ihrer Abschiebung angehalten1) werden. Formaler Zweck der Schubhaft ist es laut Fremdenpolizeigesetz §76, ein Verfahren zur Erlassung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbotes sowie die Abschiebung, Zurückschiebung oder Durchbeförderung der angehaltenen Personen sicherzustellen. Schubhäftlinge sind einerseits rechtlich durch eine fehlende Aufenthaltsberechtigung und andererseits als Insass/inn/en einer Haftanstalt in einer Situation strukturell bedingter Verletzbarkeit. Wir begreifen sie in diesem Sinne als vulnerabel in doppelter Hinsicht und reflektieren die ethischen Herausforderungen, die uns als Forscherinnen im Umgang mit ihnen und weiteren Teilnehmenden im Feld begegnet sind. [2]

Grundlage unserer Reflexionen sind Erfahrungen in einem Forschungsprojekt2), in dem wir die gesundheitliche und soziale Situation von Beschäftigten und Angehaltenen in Polizeianhaltezentren untersucht haben. Die partizipative Studie wurde von drei Forschungsinstitutionen3) mit je unterschiedlicher Expertise in der Sicherheitsforschung umgesetzt. Es wurde das Ziel verfolgt, wissenschaftliche Grundlagen und konkrete Instrumente für ein zeitgemäßes, die Grundrechte und Unversehrtheit der Häftlinge gewährleistendes Haftmanagement bereitzustellen. Wir untersuchten sowohl die Bedingungen, Bedarfe und die Lebenssituation der Angehaltenen als auch die Arbeitsbedingungen, Erfahrungen, Sichtweisen und Anliegen der Beschäftigten in vier österreichischen Polizeianhaltezentren. Dazu sprachen wir zum einen in "offenen Forschungsgesprächen" nach FROSCHAUER und LUEGER (2003) mit Angehaltenen und mit Beschäftigten. Zum anderen setzte eine Partnerorganisation4) eine quantitative Umfrage unter den Angehaltenen um. Mit der Methode der vignettenbasierten Fokusgruppenbefragungen (siehe Abschnitt 4.2) führten wir drittens die Perspektiven der Angehaltenen und Beschäftigten zusammen. Parallel dazu erstellten wir ein Kompetenzprofil für die Beschäftigen der Anhaltezentren. Die Projektergebnisse wurden in partizipativen Workshops zu Lösungsansätzen für identifizierte Probleme weiterentwickelt. [3]

Im vorliegenden Beitrag skizzieren wir ethische Herausforderungen, die uns als Forscherinnen in der Haftanstalt begegneten. Ausgehend von Grundsätzen ethischen Forschens mit Inhaftierten hinterfragen wir, wie freiwillig die Teilnahme unserer Partner/innen, der Schubhäftlinge aber auch der Beschäftigten, am Projekt angesichts der Unfreiheit in der Haftanstalt war, und reflektieren dabei auch unsere Rolle als Forschende. Daran anschließend setzen wir uns mit unserer Kooperation sowohl mit Akteur/inn/en der Polizei, die Schubhaft ausführen, als auch mit jenen Personen, die in Schubhaft genommen werden, auseinander und beleuchten die Machtbeziehungen, die dieser Zusammenarbeit inhärent sind. Wir diskutieren, wie eine Verbesserung der Haftsituation im Sinne der Schubhäftlinge in dieser situativen Machtkonstellation gelingen kann. Wir legen abschließend dar, dass eine nachhaltige Veränderung unserer Ansicht nach über eine wechselseitige Perspektivenvermittlung von Schubhäftlingen und Polizist/inn/en erreicht werden kann, die wir im Projekt über die Methode der vignettenbasierten Fokusgruppendiskussion angestoßen haben. [4]

2. Ethische Herausforderungen bei Sicherheitsforschung in Haftanstalten

Zunächst richten wir unseren Blick auf den angloamerikanischen Raum, in dem der ethische Umgang mit Inhaftierten in der Forschung stärker reguliert ist (ELGER 2009). Ethikkommissionen – in den USA sogenannte Institutional Review Boards – prüfen Forschungen mit Häftlingen. Die Forschungsvorhaben müssen dabei standardisierten ethischen Anforderungen genügen, die auch gesetzlich geregelt5) sind (OFFICE FOR HUMAN RESEARCH PROTECTIONS 2003). Es wird eine besondere Vorsicht für die Forschung mit Inhaftierten eingefordert, die zum einen aus der von Missbrauch geprägten Geschichte der Forschung mit Gefangenen herrührt und zum anderen wohl auch auf die rechtliche Absicherung der Forschungsinstitutionen abzielt (VON UNGER 2014). In der US-amerikanischen Vergangenheit wurden gesundheitsschädliche Studien, in Einzelfällen sogar mit tödlichen Folgen, an Gefangenen durchgeführt (KALMBACH & LYONS 2003; PONT 2008). Seit den 1970er Jahren wurden daher immer strengere Regularien zum Schutz von Inhaftierten in der Forschung etabliert. Was von Forschenden einerseits als wichtige Schutzmaßnahme gutgeheißen wird, wird andererseits als eine schwer zu überwindende Hürde und als Überregulierung der Forschung mit problematischen Effekten wahrgenommen (zur weiterführenden Diskussion von Ethikkommissionen siehe ANTHONY 2004; ROTH 2004, 2005; für den deutschsprachigen Raum VON UNGER & SIMON 2016; VON UNGER, DILGER & SCHÖNHUTH 2016). [5]

Im deutschsprachigen Raum gibt es neben den Ethik-Kodizes der Fachgesellschaften, beispielsweise der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und des Berufsverbandes Deutscher Soziologinnen und Soziologen (DGS & BDS 2017), keine verpflichtenden Richtlinien für die Forschung mit Häftlingen (zum Vergleich europäischer und US-amerikanischer Richtlinien siehe ELGER 2009; ELGER & SPAULDING 2010). Eine Ausnahme bildet das Additional Protocol to the Convention on Human Rights and Biomedicine, Concerning Biomedical Research des Council of Europe, das in Artikel 20 in einem kurzen Absatz auf "Research on Persons Deprived of Liberty" eingeht. Die Hauptaussage dieses Absatzes ist, dass Forschung mit Gefangenen einen direkten Vorteil für diese Gruppe haben soll. Diese Empfehlung unterstreicht die Sinnhaftigkeit von partizipativer Forschung in diesem Kontext (zur detaillierten Darstellung der Partizipation der Schubhäftlinge und dem Nutzen für diese Gruppe im hier vorgestellten Projekt siehe Abschnitt 4). [6]

In unserer Studie wurde keine Ethikkommission um eine Prüfung gebeten, unter anderem da dies für die Projektförderung6) nicht erforderlich war. Statt ethische Herausforderungen und Fragen am Projektanfang durch eine externe Begutachtung abzuklären, haben wir sie aktiv während des gesamten Forschungsprozesses reflektiert (eine Haltung, für die auch NARIMANI 2014 plädiert). Mit BANKS et al. (2013, S.263) gesprochen begleiteten uns "everyday ethics" durch das Projekt. [7]

Everyday Ethics, mit denen wir konfrontiert waren, resultierten beispielsweise aus der problematischen Vermischung von privater und beruflicher Sphäre im Forschungsfeld. Der "allumfassende Charakter" der "totalen Institution" Gefängnis (GOFFMAN 2016 [1961], S.15) bewirkt, dass der Wohnbereich der Häftlinge zugleich der Arbeitsbereich des Personals ist, eine paradoxe und per se grenzüberschreitende Situation, die auch aus Forschungen zur 24-Stunden- Pflege bekannt ist (REITER 2015). Die Forschungssituation in der totalen Institution Haftanstalt stellte auch besondere Anforderungen hinsichtlich der Anonymität von Gesprächspartner/inne/n. Dem Wesen des kontrollierten Freiheitsentzugs entsprechend können sich weder Beschäftigte noch Angehaltene im Polizeianhaltezentrum unbemerkt bewegen. Es blieb daher immer nachvollziehbar, wer an einem Forschungsgespräch teilgenommen hat. Dies erforderte von uns einen besonders umsichtigen Umgang mit dem Interviewmaterial. Eine Zuspitzung dieser Problematik wird auch in einer US-amerikanischen Studie (BOSWORTH, CAMPBELL, DEMBY, FERRANTI & SANTOS 2005) beschrieben, in der per Brief mit Gefangenen korrespondiert wurde. Diese Briefe wurden zum Teil von Justizbeamt/inn/en abgefangen und gelesen, was die Bemühungen, Vertraulichkeit zu gewährleisten, konterkarierte. [8]

3. Freiwillige Teilnahme und autonome Entscheidungen im Kontext ausgeprägter Unfreiheit?

Ein zentraler Grundsatz für ethisches Forschen, von dem nur in begründeten Fällen Ausnahmen möglich sind, ist die freiwillige Teilnahme und explizite Einwilligung der involvierten Personen (VON UNGER 2014). Diese Vorgabe stellte uns in den Polizeianhaltezentren vor ein ethisches Problem: Zwar wurden nur Personen einbezogen, die sich freiwillig für die Gespräche und Diskussionen meldeten; aber wie freiwillig war diese Zustimmung angesichts der ausgeprägten Unfreiheit in der Haft? [9]

3.1 Prekäre Lebenslage als Motivation zur "freiwilligen" Teilnahme

M'BAYO (2014, S.123) spricht von "fiktiver Autonomie", wenn vulnerable Gruppen sich nicht aufgrund einer "tatsächlichen Selbstbestimmung" zur Teilnahme an einer Forschung entscheiden (können), sondern sich wegen ihrer schwierigen Lebensumstände dazu entschließen. Menschen in Gefängnissen befinden sich in einer Situation, die durch Freiheitsentzug gekennzeichnet ist. Das schließt etwa auch die Freiheit ein, sich zu versorgen, den Tagesablauf zu strukturieren und sich sinnvoll zu beschäftigen. Diese Unfreiheit erzeugt Abhängigkeiten und versetzt Gefangene in eine prekäre Lage. In dieser kann die Teilnahme an Forschungsprojekten als Strategie zur Erfüllung von Bedürfnissen angesehen werden. Bereits die Aussicht, durch die Teilnahme an einem Forschungsprojekt mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen und über sich reden zu können, kann Häftlinge unabhängig vom Inhalt des Projekts dazu motivieren, mitzumachen (BOSWORTH et al. 2005). WARD und BAILEY (2012) sehen bereits in der Hoffnung der Inhaftierten, durch das Forschungsprojekt mit Personen interagieren zu können, aus der Zelle zu dürfen oder Abwechslung zu erleben, eine Art von Nötigung, weil der Entzug von Abwechslung und Unterhaltung bereits eine Form von Machtausübung ist. [10]

Wir teilen diese Einschätzung auf Basis unserer Daten nur zum Teil. In den Gesprächen mit den Häftlingen wurden uns zwei sehr belastende Momente berichtet: zum einen die Monotonie des Gefängnisalltags, zum anderen die Unkenntnis des genauen Zeitpunkts der Abschiebung. Von den Schubhäftlingen erhielten wir des Öfteren die Rückmeldung, dass das Forschungsgespräch per se (ohne Bezug auf die besprochenen Inhalte) eine entlastende Wirkung gehabt habe, weil es eine zwar temporäre, jedoch willkommene Abwechslung im und Ablenkung vom Warteprozess darstellte. WHYTE (1996 [1943]) hat bereits in seiner Studie "Street Corner Society" darauf hingewiesen, dass die Wahrnehmung der Forschenden durch die beforschte Gruppe nicht kontrolliert werden kann. Oftmals können Forschende auch nicht wirklich einschätzen, welchen Nutzen die Teilnehmenden aus der Forschung ziehen. Dieser Ansicht liegt durchaus ein gewisser Empowerment-Gedanke zugrunde: dass nämlich Forschende keinen umfassenden Zugang zu den Ressourcen der beforschten Gruppe haben. Aus wissenssoziologischer Sicht (SCHÜTZ & LUCKMANN 2003 [1975]) hat die Forschungscommunity also nicht die Fähigkeit, die Wissensbestände der Teilnehmenden umfassend einzuschätzen. Diese Überlegungen werfen grundsätzliche Fragen auf: Wer kann bzw. wie lässt sich überhaupt die "Vulnerabilität" einer Gruppe bestimmen? Und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für die Teilnahme an der Forschung? Wir werden diesen Aspekt, also die Problematik der Definition einer Gruppe als vulnerabel, an späterer Stelle nochmals aufgreifen und in Abschnitt 4 mit einer Diskussion von Machtfragen verbinden. In seiner Genealogie des Gefängnisses entwickelte FOUCAULT (1994 [1975]) ein produktives Verständnis von Macht. Das Neuartige an diesem Gedanken war, dass Verbote und Strafen eben nicht nur verhindern, sondern auch etwas hervorbringen. Durch das Gefängnis entsteht erst die Position der Gefangenen, die – in einem begrenzten Ausmaß – auch über Handlungsspielräume verfügen. Dieses Verständnis von Macht werden wir mit BUTLERs Konzept der Vulnerabilität (2014) verbinden. [11]

3.2 Die Rolle der Forschenden für die "freiwillige Teilnahme"

Die Teilnahme an Studien kann auch daher rühren, dass Personen in schwierigen Lebenssituationen Forschende als einflussreich einschätzen und sich von der Teilnahme eine Änderung ihrer Situation erhoffen. Diese Hoffnung wird besonders von Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus (THIELEN 2009), von geflüchteten Menschen (HUGMAN et al. 2011) und auch – wie wir feststellen konnten – von Menschen geteilt, die vor der Abschiebung stehen und versuchen, diese abwenden zu können. THIELEN (2009) zeigt anhand von biografischen Interviews mit Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltstitel, dass in den Interviewbeziehungen und -interaktionen Situationsrahmungen deutlich wurden, die in der rechtlichen und sozialen Situation der Teilnehmenden begründet lagen. Es wurden Rollen, Machtkonstellationen und -beziehungen reproduziert, die an Anhörungen in Asylverfahren erinnern. HUGMANN et al. (2011) beschreiben ein ähnliches Phänomen bei der Forschung mit Geflüchteten. Diese berichteten ihnen, dass sie an Studien teilgenommen hatten im Glauben, dass die Forscher/innen in ihrem Sinne intervenieren würden. Es enttäuschte sie, nie wieder etwas von den Forschenden gehört zu haben, und sie empfanden, dass ihre Geschichten als Waren gehandelt würden. HUGMANN et al. geben zu bedenken, dass sich auch in partizipativer Forschung mit Geflüchteten die gesellschaftlichen Machtstrukturen zwischen etablierten Akademiker/inne/n und Geflüchteten reproduzierten. Auch GÖTSCH et al. (2012) sehen gesellschaftliche Machtstrukturen als unausweichlichen Teil partizipativer Forschung: Die Mechanismen von Inklusion und Exklusion beeinflussten auch die Forschungssituation und müssten von den Forschenden reflektiert werden. Dies sei eine Grundvoraussetzung, um der differenzierenden Wirkung derartiger Muster in der Forschungskooperation entgegenwirken zu können. [12]

Auch im hier diskutierten Forschungsprojekt konnte beobachtet werden, dass die Beziehung zwischen Forschenden und Häftlingen Machtasymmetrien reproduzierte. Wir wurden von manchen Teilnehmenden als einflussreicher gedeutet, als dies unserer eigenen Einschätzung nach realiter gegeben war. So nutzten Schubhäftlinge Forschungsgespräche, um von ihrer Situation und ihren Sorgen zu erzählen und darum zu bitten, dass wir alles, was möglich ist, tun mögen, um ihre Situation zu verbessern. Ein Schubhäftling etwa schilderte uns, wie sehr ihn die Schubhaft und die bevorstehende Abschiebung von seinem Lebensplan abschneide, für den er seine Freiheit benötige: "I need my life."7) Er bat uns, wenn es uns möglich sei, ihm zu helfen: "If you have anything to do to help me because I need to leave here very soon. If you have any way to help me ... Maybe you can help?" Die Interviews wurden von den Häftlingen also nicht rein als Forschungsgespräche verstanden, sondern (möglicherweise gemäß dem Muster der Anhörungen mit Referent/inn/en der Ausländerbehörde) als Gespräche mit einflussreichen Personen gedeutet. Machtkonstellationen, die unrealistische Vorstellungen evozieren und Menschen zur Teilnahme an Forschungsprojekten bewegen, verstärken sich "through the prison lens" (WARD & BAILEY 2012, S.160). In einer von Hierarchie und Machtasymmetrie geprägten Umgebung erscheinen Forschende noch mächtiger und Häftlinge mit Fluchterfahrungen noch verletzlicher. [13]

Auch wir wurden als mächtig eingeschätzt, jedoch traf auch ein zweiter Aspekt zu, nämlich dass das Erzählen und empathische und passive Zuhören in der Interviewsituation (FROSCHAUER & LUEGER 2003) per se einen Gewinn für die Interviewten darstellte. Einige unserer Gesprächspartner/innen wiesen darauf hin, dass sie im Polizeianhaltezentrum wenig Ansprache ("Keine Ahnung, was ich mit diesen Leuten [den anderen Angehaltenen] spreche"8)) und wenig Kommunikation mit Personen außerhalb der Haftanstalt hätten ("I don't get letter from anybody"). Gleichzeitig erzählten uns Schubhäftlinge von ihren Kindern oder von Schulen oder Ausbildungen, die sie während ihres Asylverfahrens etwa in Deutschland besucht hatten. Sie nutzten die Interviewsituation, um mit uns über Dinge zu sprechen, die ihnen wichtig waren, auch wenn wir nicht danach gefragt hatten. Das Gespräch mit Schubhäftlingen leiteten wir so ein, dass wir unser Interesse an ihrer aktuellen Situation und ihrem Erleben des Polizeianhaltezentrums zum Ausdruck brachten. Wir betonten, wie wichtig es uns sei zu erfahren, wie es ihnen dort ergehe, ob sie etwas ändern wollten, wo sie Verbesserungsbedarf sähen und welche Erfahrungen sie mit den Polizist/inn/en gemacht hätten. Fragen nach der Vorgeschichte und den persönlichen Erlebnissen vor der Haft stellten wir nicht, auch um die Gefahr einer möglichen Retraumatisierung (NARIMANI 2014) zu vermeiden. Dennoch ergriffen Schubhäftlinge wiederholt die Möglichkeit, uns davon zu berichten, was die Abschiebung für sie bedeute und wie belastend ihre Lebenssituation für sie sei. [14]

3.3 Vulnerabilität und Autonomie

Das Konzept der Vulnerabilität ist im Kontext der freiwilligen Teilnahme an Forschungen sowie im Kontext partizipativer Forschung als ambivalent zu betrachten. Werden Häftlinge als vulnerabel definiert, erhalten sie dadurch zwar einerseits den Anspruch auf besonderen Schutz, andererseits wird ihnen damit abgesprochen, im vollen Umfang autonom entscheiden zu können (TEE & LATHLEAN 2004). Letzteres kann aus unserer Sicht jedoch als hegemoniale Sicht gewertet werden, da die Beurteilung der eingeschränkten Autonomie von den Forschenden vorgenommen wird. Für partizipative Forschung im Speziellen geht der Begriff der Vulnerabilität mit dem Paradox einher, dass einerseits die Partizipation der Mitglieder einer marginalisierten Gruppe auf Augenhöhe angestrebt wird, diese also als autonome Subjekte angesehen werden, ihnen aufgrund ihrer Vulnerabilität aber zugleich abgesprochen wird, autonom Entscheidungen treffen zu können (TEE & LATHLEAN 2004; WILSON et al. 2018). [15]

Wie Vulnerabilität im Ethik-Diskurs gewissen Gruppen zugeschrieben wird, ohne dies zu hinterfragen, ist also problematisch. Es kann einerseits zu einer "overprotection" der Gruppen führen, die als vulnerabel gelabelt werden, und andererseits zu einer "underprotection" von Personen, für die dies nicht zutrifft, die jedoch möglicherweise auch eines Schutzes bedürfen (GENNETA, ANDORNO & ELGER 2015, S.926). GENNETA et al. plädieren daher für ein risikobasiertes, relationales Verständnis von Vulnerabilität. [16]

In unserem Forschungsprojekt bezogen wir uns im besonderen Maße auf das Konzept von Vulnerabilität nach BUTLER (2014). Hier werden nicht Gruppen per se als verletzlich, sondern Vulnerabilität wird im Verhältnis zur Gesellschaft und mit Bezug auf den Körper definiert. Der vulnerable bzw. marginalisierte Körper wird bei BUTLER nicht als individuelle Problemlage verstanden, sondern als körperlicher Verweis auf kollektive, politische und soziale Phänomene und Machtstrukturen. Die zentrale These dieses Konzepts von Vulnerabilität ist demnach, dass es einen Zusammenhang zwischen Körpern, politischen Koalitionen (nicht im parteipolitischen Sinne) und Verletzbarkeit gibt: "If we have to have a definition, it will depend, rather, on being able to think vulnerable and agency together" (S.108). Diese Kombination wirkt kontraintuitiv, aber tatsächlich möchte BUTLER Verletzbarkeit aus einem Opferdiskurs herauslösen hin zu den performativen Möglichkeiten, die sich aus vulnerablen Körpern ergeben. Die performative Kraft der Körperlichkeit wird auch von anderen Autor/inn/en thematisiert (DENZIN 2003; ROTH 2011; WRENTSCHUR 2014). BUTLER zeigt jedoch, dass eine Voraussetzung darin besteht, sich Raum anzueignen (und in ihrem Sinne Infrastruktur im Allgemeinen) als Basis für diese vulnerablen Körper, damit diese Verbindung – vulnerability und agency – performativ hergestellt werden kann. Vulnerable Körper verfügen hiernach über ein performatives Potenzial, welches sie am Beispiel von Hungerstreiks in Gefängnissen beschreibt:

"Prisons depend upon the successful regulation of human acts and movements, the reproduction of the body of the prisoner, and when that regulatory power fails, as it does, for instance, in the hunger strike, so too does the prison lose its capacity to function" (2014, S.107). [17]

Wir werden im folgenden Abschnitt auf die Anwendbarkeit von BUTLERs Konzept auf forschungsethische Fragen zurückkommen. An dieser Stelle sei jedoch ein Grundgedanke dargelegt: Soziale Situationen finden immer in raum-zeitlichen Strukturen statt. Besonders pointiert fasst dies SPRADLEY zusammen: "Every social situation can be identified by three primary elements: a place, actors, and activities. In doing participant observation you will locate yourself in some place" (1980, S.39). Die Forschungssituation in Haftanstalten ist also als eigener Sozialraum zu denken, der Möglichkeiten für die dort agierenden Personen beinhaltet, etwa Handlungen (auch Sprachhandlungen) zu setzen, die überraschend sind. BUTLERs Extrembeispiel des Hungerstreiks macht einen gedanklichen Raum auf: Unsere Forschung zeigte, dass der Alltag in einem Polizeianhaltezentrum zwar stark formalisiert ist, die tatsächliche Routine aber eine Auslegung dieser Regeln bedeutet, die für jedes Polizeianhaltezentrum spezifisch ist und die von den involvierten Personen reproduziert und ständig neu ausgehandelt wird (FROSCHAUER 2012). Auf Basis dieses interaktiv hergestellten und (im Rahmen der Machtungleichheit/en) reproduzierten Alltags unterliegt die Haftanstalt einer spezifischen Ordnung. Diese kann auf vielfältige Weise performativ genutzt werden, ohne dass dies gleich bedeutet, dass das prinzipielle Machtgefälle zwischen Inhaftierten und Nicht-Inhaftieren zur Gänze aufgehoben wird. [18]

4. Die Möglichkeit der gesellschaftlichen Veränderung in partizipativer Forschung mit der Polizei

Unsere Zusammenarbeit mit Akteur/inn/en der Polizei (MIKO & MAYR 2014a) veranlasste uns zu einer ethischen Reflexion. Unter dem Titel "Dancing With the Devil" hinterfragt auch MARKS (2009) ihre partizipative Forschungstätigkeit mit der Polizei. Der Titel referiert dabei weniger auf ihre eigenen empirischen Erfahrungen als vielmehr auf die kritische Haltung einer Forschungscommunity, die ihr die Kollaboration mit den Mächtigen vorwarf – eine Erfahrung, die auch von uns geteilt wird. Tatsächlich ist partizipative Forschung mit der Polizei ethisch nicht unproblematisch. [19]

Die Identifizierung der Polizei als mächtige Partnerin verlangt nach einer machttheoretischen Einordnung. Wir unterscheiden zwischen einem strategischen, zumeist in der Tradition FOUCAULTs (2005 [1994]) stehenden, und einem institutionellen Machtverständnis in der Tradition WEBERs (1980 [1921/22]). FOUCAULT geht auf den Beziehungsaspekt der Macht ein, wobei ihn das Wie der Machtausführung, also die Machtstrategien interessieren: "Wenn wir das Thema Macht über eine Analyse des 'Wie' angehen, verschieben wir die Fragestellung gegenüber der Annahme einer fundamentalen Macht in mehrfacher Weise. Wir wählen als Gegenstand der Analyse nicht Macht, sondern Machtbeziehungen" (2005 [1994], S.254). Die selbstverständliche Gleichsetzung von Macht mit mächtigen Institutionen bzw. deren Analyse hält er für analytisch problematisch.

"Da ein großer Teil der eingesetzten Mechanismen der Selbsterhaltung der betreffenden Institution dient, läuft man Gefahr, vor allem in den 'innerinstitutionellen' Machtbeziehungen nur die Reproduktionsfunktion wahrzunehmen. Wenn man Machtbeziehungen auf der Basis der Institutionen untersucht, besteht zweitens die Gefahr, dass man in den Institutionen Ursprung und Erklärung der Machtbeziehungen sucht, letztlich also Macht durch Macht erklärt" (S.258). [20]

Eine institutionelle Betrachtung von Macht würde Polizist/inn/en bzw. polizeiliches Handeln (und dessen Wirkungen) insbesondere durch deren Position erklären. Aus organisationstheoretischer Perspektive ist dies eine sehr starre Sicht, die auf der empirischen Ebene des organisationalen Handelns v.a. durch die Perspektive des wissenssoziologischen Neoinstitutionalismus (CZARNIAWSKA & JOERGES 1996; WINTER 2017) und der interpretativen Organisationssoziologie (FROSCHAUER 2012) infrage gestellt wird. Polizist/inn/en sind in unseren Erhebungen widersprüchliche Akteur/inn/e/n, ihr polizeiliches Handeln keineswegs immer konsistent. Gleichzeitig ist FOUCAULTs Machtbegriff aus seinen historischen Genealogien entstanden; er wurde also empirisch entwickelt. Wir nehmen hier in unserem Projekt die Beziehung zwischen Schubhäftlingen und Beamt/inn/en in der zeitlich begrenzten Haftform in den Blick und versuchen davon ausgehend, empirisch begründet die partizipativen Potenziale und ethischen Herausforderungen zu analysieren. [21]

Das Gewaltmonopol der Polizei ist eine soziale Tatsache (WIMMER 2009) – wegen dieser Tatsache jedoch nicht partizipativ zu forschen würde eine aus unserer Sicht unangemessene Einschränkung des Ansatzes der partizipativen Forschung mit sich bringen. Auf theoretischer Ebene ist FOUCAULTs Machtbegriff hier hilfreich: "Ich bestreite nicht die Bedeutung der Institutionen bei der Verwaltung von Machtbeziehungen. Aber ich meine, man sollte Institutionen von den Machtbeziehungen her analysieren und nicht umgekehrt" (2005 [1994], S.258). Wenn wir die Polizei als Organisation von der Beziehungsebene her fokussieren, sehen wir aus dieser Perspektive, dass es innerhalb der Organisation Polizei verschiedene Gruppen, Hierarchie- und Machtebenen gibt, die unterschiedliche Positionen im Organisationsgefüge ermöglichen. Die Polizei als homogene Entität wahrzunehmen, sie also von ihrer Position im Staat her zu analysieren, würde die empirische Möglichkeit verstellen, ihre Ausformungen der Machtausübung und – nicht zu vergessen – die Versuche einiger Akteur/inn/e/n, diese zu brechen, zu erheben und zu analysieren. [22]

Die sozialwissenschaftliche Forschung zu und mit mächtigen Partner/inne/n ist nicht neu: Die Forschung zu Eliten bzw. die Auseinandersetzung mit Machtverhältnissen, die dabei auftreten, gehen bis auf MILLS' klassische Studie "The Power Elite" (1956) zurück, die als Startpunkt der Analyse von Machtstrukturen in den USA nach dem zweiten Weltkrieg gilt. CONTI und O'NEIL (2007, S.64) weisen darauf hin, dass das Bestreben "to study up" durch die Globalisierung wieder einen Aufschwung erlebt habe. In ihrer Studie untersuchten sie die Diskussionskultur und das Agenda-Setting der mächtigen World Trade Organization (WTO) und kommen hinsichtlich der Umsetzbarkeit ihrer zentralen Forschungsfrage zu einem ähnlichen Schluss wie wir in unserer Studie:

"The WTO is not a monolithic machine; rather, it is a complex social forum that is daily reproduced through the activities of many people engaged in WTO [...]. Some informants explained how they exercised their personal commitment to improving the situations of the Third World by working on the 'inside' of the WTO" (S.79). [23]

Die Analogie zwischen Polizei- und Elitenforschung erfordert zwei Anmerkungen: Zum einen liegt dem Verständnis der Polizei als Gesamtorganisation ein institutioneller Machtbegriff zugrunde. Mächtig sind Beamt/inn/e/n weniger durch ihren biografischen Hintergrund, sondern durch ihre Eingebundenheit in eine Organisation mit Gewaltmonopol. Gleichzeitig brechen bereits CONTI und O'NEIL in ihrer Analyse der WTO mit dieser monolithischen Vorstellung einer Organisation: Mitglieder handeln unterschiedlich und oft widersprüchlich. Es entspricht unserer empirischen Erfahrung mit der Organisation Polizei, dass die Beschäftigten sehr unterschiedliche und auch gegenläufige Anliegen innerhalb eines scheinbar einheitlichen Leitbildes bzw. staatlichen Auftrages verfolgen können. Die Tradition des "study up" sozialwissenschaftlicher Forschung mit dem partizipativen Anspruch zu verbinden, halten wir aus dieser Perspektive für gleichermaßen herausfordernd wie gewinnbringend. Wir ordnen uns dieser Forschungstradition zu, da Beamt/inn/e/n vor Ort qua ihrer Zuordnung zur Polizei Definitionsmacht in der Situation haben (etwa "es ist jetzt Einschlusszeit, also musst du in die Zelle"). "Study up" verstehen wir also in dem Sinne, dass es um Interaktionen geht, in denen Beteiligte sich in einer hierarchisch höheren Position befinden. Allerdings ist diese Eindimensionalität eben brüchig: Gerade die empirischen Befunde zeigen, dass es gemeinsame Interessen zwischen Häftlingen und Beschäftigten gibt und dass die Häftlinge durch ihr Handeln, beispielsweise durch die Ablehnung des Essens, den Organisationsalltag empfindlich stören können. [24]

4.1 Ein Pakt mit dem Teufel? Ethische Überlegungen zur partizipativen Forschung mit der Polizei

Bereits zu Beginn des Projektes haben wir uns die Frage gestellt, ob eine partizipative Zusammenarbeit mit jener Institution, die Schubhaft ausführt, für uns grundsätzlich ethisch vertretbar ist. Wir hatten Bedenken, dass wir damit eine Haftform als gegeben hinnehmen (und legitimieren), die wir auch grundsätzlich hinterfragen könnten. Gleichzeitig erschien uns der Umkehrschluss problematisch, nämlich eine Forschung abzulehnen, die eine Chance bietet, die Sichtweise der Schubhäftlinge auf diese Form der Haft und auf die Bedingungen in der Haft für Veränderungen zu nutzen. Wir entschieden uns bewusst für ein aktives Hinschauen und Forschen, um das bestehende System zu verbessern. [25]

Für das konkrete Projekt stellte sich angesichts unserer Zusammenarbeit mit der Polizei die Frage, wie und in welcher Position wir staatlichen Regulativen begegnen sollten. Wenn wir die Beziehung zwischen Polizist/inn/en und Schubhäftlingen in Polizeianhaltezentren als Erkenntnisinteresse definieren, dann sind sowohl die vulnerablen als auch die polizeilichen Körper von empirischem Interesse und somit forschungspraktisch gleichwertig. Wir verfolgten mit unserem Ansatz das Ziel, wissenschaftliches Wissen auch für die Polizeiarbeit nutzbar zu machen. Dieses Anliegen beinhaltete ein Apriori: dass dieser polizeilichen Strategie bzw. dem polizeilichen Thema eine Bedeutung und Legitimität zugesprochen wird. Obwohl wir im Folgenden darlegen werden, weshalb die partizipative Zusammenarbeit mit der Polizei auch den Schubhäftlingen zugutekommt, ist dieses Paradoxon (partizipativer Anspruch vs. Festschreibung polizeilicher Handlungslogik) tatsächlich zunächst unauflösbar. [26]

Dennoch handelt es sich nach unserem Ermessen nicht um einen Pakt mit dem Teufel, wenn wir in einem Forschungsprojekt sowohl mit der vulnerablen Gruppe der Schubhäftlinge als auch mit Akteur/inn/en der Polizei kooperieren. Einerseits muss Veränderung in diesem Projekt auf zwei Ebenen gedacht werden: Empowerment kann durch die Projektergebnisse nicht nur für die Gruppe der Schubhäftlinge angestoßen werden. Im Lauf der Forschung stellte sich heraus, dass auch die im Polizeianhaltezentrum beschäftigten Polizist/inn/en, mit denen wir sprachen, teilweise wenig Gehör fanden und sich eine Veränderung der Situation wünschten. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch ein anderes Forschungsprojekt, in dem Gefängnisbeamt/inn/e/n als "change agents" bezeichnet wurden, die ihre Position durch partizipative Forschung in der hierarchischen Organisation verändern konnten (PENROD, LOEB, LADONNE & MARTIN 2016). [27]

Andererseits müssen Polizei und Schubhäftlinge nicht automatisch als Opponenten betrachtet werden. Zwar befinden sie sich als Bewachende und Bewachte im Polizeianhaltezentrum in unterschiedlichen Situationen; was die Veränderung der Haft sowie ihre Ziele für den Sozialraum Haftanstalt anbelangt, liegen diese aber in gewissen Punkten nicht weit auseinander, wie unsere Forschung zeigte. Als Beispiel kann hier angeführt werden, dass sowohl Beschäftigte als auch Schubhäftlinge im Polizeianhaltezentrum darunter litten, dass die Kommunikation miteinander oftmals sehr schwierig, bis nicht möglich war. Probleme wurden in der Polizeianhaltung im wechselseitigen Aushandeln von Personal und Angehaltenen in der Regel vor allem kommunikativ gelöst bzw. bearbeitet. Verständnisschwierigkeiten – sprachliche als auch außersprachliche – führten zu massiven Problemen und erzeugten Spannungen. Für beide Gruppen war die Kommunikation einer der wesentlichsten Punkte, für die sie sich Veränderungen wünschten. Dies betraf in erster Linie die alltägliche Kommunikation zwischen Schubhäftlingen und Beschäftigten, wo an sich leicht zu lösende Anliegen zu Problemen wurden, weil die Schubhäftlinge ihre Bedürfnisse nicht selbst erfüllen konnten und Polizist/inn/en oft nicht verstanden, was sie brauchten. Etwa erzählte uns ein Polizist, dass ein Schubhäftling vor der Charterabschiebung unbedingt seine Frau anrufen wollte, da diese fünf Stunden für die Anfahrt zum Flughafen benötigte. Da Dolmetscher/innen nicht verfügbar waren, konnte dieses Anliegen lange nicht geklärt werden und die Situation eskalierte im Streit. Erst kurz vor dem Abflug traf der Dolmetscher ein und die Frau wurde angerufen. [28]

Ein weiteres Beispiel für ähnlich gelagerte Veränderungswünsche von Polizist/inn/en und Schubhäftlingen betraf die Verpflegung, die für tagtägliche Missstimmungen sorgte. Unsere Analyse zeigte, dass das Essen im Polizeianhaltezentrum für beide Seiten in emotionaler Hinsicht stark aufgeladen ist: Für Schubhäftlinge unterbrachen die Mahlzeiten die lähmende Monotonie ("I count the seconds, one, two ..."). Sie strukturierten den Tag und berührten auch deren Identität, weil das Essen, wie sich zeigte, stark sozialisatorisch geprägt war. Für die Beschäftigten war die Resonanz auf die zubereiteten Gerichte moralisch aufgeladen. Es kränkte sie, dass "unser frisch gekochtes Essen, außerdem verfügbar als Normalkost, vegetarische, muslimische und koschere Kost", abgelehnt wurde. Ein Beispiel ist hier das nicht nur sprichwörtliche, sondern tatsächliche Abendbrot. Die nigerianischen Schubhäftlinge erzählten uns, dass die Menge an Brotkonsum aus ihrer Sicht ungesund sei: "They want to kill us with cheese and bread". Die Beschäftigten wiederum fühlten sich angegriffen, versuchten sie doch das Abendessen aus ihrer Sicht sehr vielfältig anzubieten. Resultat dieser unterschiedlichen Einschätzung waren Spannungen zwischen Personal und Häftlingen und auf der manifesten Ebene eine Verweigerung des Essens. [29]

Dass Inhaftierte und Beschäftigte in gewissen Bereichen ähnliche Anliegen haben, gehört für uns zu einem kontraintuitiven Ergebnis dieser Studie. Es bestärkte uns darin, dass wir mit unserer Forschung für beide Seiten Verbesserungen der Situation in Haft erreichen können, auch wenn wir damit die Schubhaft nicht grundsätzlich infrage stellen. [30]

Der Grad der Teilhabe unserer feldinternen Forschungspartner/innen variierte: Während Akteur/inn/e/n der Polizei in die Konzeption des Projektes involviert waren, beeinflussten die Schubhäftlinge die Entwicklung der Forschung auf inhaltlicher Ebene. Die Situation der Häftlinge in den Polizeianhaltezentren wurde mit unterschiedlichen methodischen Zugängen mit den Inhaftierten erhoben9). Einerseits wurden qualitative Einzelinterviews mit Schubhäftlingen geführt, und diese wurden andererseits in einer quantitativen Umfrage zu ihren Erfahrungen und ihrer Lebenssituation in der Schubhaft befragt. Die Perspektive der Inhaftierten bildete dadurch, zusammen mit der Perspektive der Beschäftigten, die Grundlage für die weitere Projektgestaltung. Die Relevanzsetzungen (FROSCHAUER & LUEGER 2003, 2009), Lösungsvorschläge und Änderungswünsche der Schubhäftlinge definierten, welche Problemlagen in den Polizeianhaltezentren als am drängendsten erachtet werden müssen. Diese wurden in den folgenden, lösungsorientierten Projektabschnitten aufgegriffen und bearbeitet. Die Sichtweise der Schubhäftlinge war also Grundlage für Empfehlungen und Änderungsvorschläge, die dem Bundesministerium für Inneres am Ende des Projektes als Basis für ein zukünftiges modernes, die Grundrechte und Unversehrtheit der Häftlinge gewährleistendes Haftmanagement übergeben wurden. [31]

4.2 Der empirische Versuch eines Machtausgleichs: Vignettenbasierte Fokusgruppendiskussionen als Empowerment-Strategie

Im hier diskutierten Forschungsprojekt in Polizeianhaltezentren wurde bereits in der Konzeption ein ethisches Paradox reflektiert: Das Paradox ergibt sich daraus, dass Forschende in der Zusammenarbeit mit der Polizei und der vulnerablen Gruppe Empowerment fördern möchten, aber gleichzeitig die polizeiliche Handlungslogik, d.h. die Schubhaft als staatliche Tatsache, a priori akzeptieren und festschreiben. Diesem Paradox, das per se nicht aufzulösen ist, kann aber auf der Ebene des Forschungsdesigns und der Methodenwahl etwas entgegengesetzt werden. [32]

Im interpretativen Ansatz (FROSCHAUER & LUEGER 2009) geht es genau darum, kleinteilige Interaktionen und Praxen sichtbar zu machen. Die Verbindung zwischen der Chicago School und der Grounded-Theory-Methodologie (GLASER & STRAUSS 1967; SCHATZMANN & STRAUSS 1973) sowie die aktuellen Weiterentwicklungen dieser Tradition etwa in der Situationsanalyse (CLARKE 2012, CLARKE & KELLER 2014) sowie die Wiederentdeckung der Materialität (CARLILE, NICOLINI, LANGLEY & TSOUKAS 2013; FOX & ALLDRED 2015; LUEGER & FROSCHAUER 2018) verstehen wir als methodologische Absicherungen gegen einen ethnozentrischen, rassistischen und Machtverhältnisse ignorierenden empirischen Blickwinkel. [33]

Unser Anspruch an das empirische Forschungsdesign war es, im Sinne der partizipativen Forschung, Stimmen Gehör zu verschaffen (ähnlich der Sichtbarmachung von "fehlenden Positionen" im Sinne CLARKEs [2012, S.169]), die in der Gesellschaft sonst wenig Resonanz haben, und Veränderungen für diese Gruppen anzustoßen. Zu diesem Zweck haben wir in dem hier diskutierten Forschungsprojekt die Methode der vignettenbasierten Fokusgruppendiskussion eingesetzt (MAYR, MIKO STADLER-VIDA, SARDADVAR & SCHACHNER 2015; MIKO & MAYR 2014b; MIKO, MAYR & STADLER-VIDA 2013; MIKO, ATZMÜLLER, RAAB-STEINER & KUGLER 2010; MIKO-SCHEFZIG, SARDADVAR, MAYR & SCHACHNER 2016). Dabei handelt es sich um die Diskussion von kurzen, themenbezogenen Szenarien ─ Vignetten ─ welche auf Basis vorangegangener Beobachtungen und Interviews entwickelt wurden. Diese werden in Fokusgruppen eingesetzt und zielen darauf ab, typische Argumentations- und Einschätzungsmuster der befragten Personen sowie in manchen Forschungsprojekten auch Lösungsansätze hinsichtlich einer konkreten Situation zu erheben. Die vignettenbasierte Fokusgruppendiskussion integriert die Vignettenbefragung (STEINER & ATZMÜLLER 2006; STIEHLER, FRITSCHE & REUTLINGER 2012) in die Erhebungsmethode Fokusgruppe (GREENBAUM 1998; REMENYI 2013; zu Mehrpersoneninterviews etwa FROSCHAUER & LUEGER 2003). [34]

Die Teilnehmenden der Fokusgruppen wurden sowohl hierarchisch als auch von ihrer Funktion her sehr heterogen ausgewählt. Die nachfolgend vorgestellte Vignette wurde in einem Polizeianhaltezentrum mit zwei Schubhäftlingen, einer Schubhaft-Betreuerin, einem Stockwerksbeamten und einem leitenden Beamten diskutiert:

Erdgeschoss. Offener Vollzug.

Einschlusszeit.

Der Beamte geht auf eine Gruppe von acht Schubhäftlingen zu. Sie schauen den Beamten an und sagen etwas in einer ihm fremden Sprache. Sie lachen laut. Es ist kein Dolmetscher verfügbar.

Vignette für Fokusgruppendiskussion in Polizeianhaltezentrum [35]

Das hier vorgestellte Szenario wurde auf Basis vorhergegangener Erhebungen mit den Beschäftigten und Inhaftieren entwickelt. Inhaltlicher Kern der obigen Vignette ist das wechselseitige Nicht-Verstehen von Beschäftigten und Angehaltenen: Der Polizist (der hier zahlenmäßig unterlegen ist, was von Polizist/inn/en als problematisch wahrgenommen wird), muss die Schubhäftlinge dazu anhalten, in ihre Zellen zu gehen, kann aber deren Sprache weder sprechen noch verstehen. Das Lachen der Schubhäftlinge kann aus seiner Sicht gegen ihn gerichtet sein. Die Schubhäftlinge wiederum könnten missverstanden werden; entweder sie machen sich tatsächlich über den Polizisten lustig oder sie scherzen nur untereinander. Eine Disziplinierung wäre in beiden Fällen möglich. Aufgrund der Kommunikationsprobleme birgt die Situation – so erzählten uns beide Gruppen – massives Konfliktpotenzial. [36]

Die Erhebungssituation wurde von uns so gerahmt, dass wir Getränke und kleine Snacks mitbrachten. Bevor wir das Gespräch starteten, entstand Smalltalk, der interessanterweise oftmals bereits in den Kern der Anliegen beider Gruppen führte. So schauten sich etwa ein Stockwerksbeamter und ein Insasse an, als sie frischen Kaffee tranken. Sie lachten und meinten, "das ist wohl für uns beide jetzt seit langem der beste Kaffee". Dabei wandten sie sich zueinander und berührten sich kurz freundschaftlich. Aus diesem Start heraus begannen wir dann die formale Erhebung, wobei der Inhaftierte sich wieder zum Stockwerksbeamten wandte und anmerkte, dass er "keine Ahnung" habe, "was jetzt auf mich zukommt". Dieser lachte und erwiderte: "da geht es mir aber genauso. Aber bitte erzähle die Wahrheit, auch wenn ich jetzt da bin, wir wollen beide, dass sich die Situation ändert". Nicht jede der Forschungssituationen hatte den entspannten Charakter, den dieses Beispiel suggeriert. Auch muss darauf hingewiesen werden, dass die Haftsituation per se beide Gruppen bis zu einem gewissen Grad zwingt, gemeinsame Interessen zu verfolgen. Was uns jedoch überraschte (weil wir es eher gegenteilig erwartet hätten), war das durchgehend geteilte Anliegen, die Haftbedingungen zu reflektieren und zu verbessern. [37]

Es war überraschend zu beobachten, wie sehr die Teilnehmenden – zum Teil unter Anwesenheit von Dolmetscher/inne/n – die Chance nutzten, in diesem Rahmen ihre Erfahrungen und Sichtweise darzulegen. In der Vorstellungsrunde der oben beschriebenen Fokusgruppendiskussion betonte ein Stockwerksbeamter seine positiven Erwartungen:

"Ich freue mich schon auf die Diskussionsrunde, weil ich glaube oder hoffe, dass in dem Fall auch unser Chef sehr viele interessante, neuere Eindrücke davon bekommt. Also ich erwarte mir eigentlich schon einiges, auch zu erzählen, wo vielleicht Sachen auftauchen, die da nicht so besprochen werden, oder vielleicht auch einmal interessante Ansätze bekommen, ja, an so was hat man vielleicht noch gar nicht gedacht." [38]

Ein Schubhäftling brachte eine verschriftlichte Zusammenfassung seiner Anliegen mit, um sie in diesem Rahmen vorzulesen. Gleich zu Beginn sprach er sein Hauptproblem an:

"Ich bin Hausarbeiter im XY Trakt [anonymisiert] für die Einwohner, teilweise. Aber das Hauptproblem ist die Verständigung zwischen den Beamten und den Angehaltenen. Es gibt Leute, die haben keine Sprache gelernt, die haben nur Arabisch gelernt. Er hat gesagt, er versteht gar nicht die englische Sprache. Er kann nicht die deutsche Sprache. Und die Kommunikation ist schwer." [39]

Angestoßen von der Vignette entwickelte sich eine lebhafte und multiperspektivische Diskussion. Es wurden Erfahrungen und Sichtweisen ausgesprochen, die die Personengruppen, die eigentlich tagtäglich auf engem Raum miteinander zu tun haben, nicht voneinander wussten. Auch der leitende Beamte, der bedauerte, dass seine Mitarbeitenden ihm aus übergroßem Respekt wenig Rückmeldungen zum alltäglichen Geschehen gäben, begrüßte es, mitunter unangenehme, aber veränderungsrelevante Einsichten zu bekommen. [40]

Das Besondere ist hierbei, dass die Teilnehmenden nicht mit einzelnen Fragen konfrontiert wurden, sondern mit der Beschreibung einer konkreten Situation. Der Bezug auf die Vignette ermöglichte eine Erhebungssituation (JENKINS, BLOOR, FISCHER, BERNEY & NEALE 2010), in der die Bewertung der Situation in der Vignette nicht begründet werden musste, wodurch sich diese Methode für emotional oder moralisch sensitive Themen besonders gut eignete. Dies stellte für die partizipative Forschung mit der Polizei und vulnerablen Gruppen einen besonderen Vorteil dar, da es sich um Personen in divergierenden Positionen handelt, die hier miteinander diskutierten. Die Vignetten leisteten in diesem Sinne das, was nach BERGOLD und THOMAS (2012) in heterogenen partizipativen Forschungen gleichzeitig so wichtig und so schwierig ist, nämlich dass Menschen einander Dinge berichten, für die es eine Atmosphäre des Vertrauens braucht. Vor allem im Setting der Haft ist es schwierig, ein derartiges Vertrauen unter den beteiligten Gruppen im asymmetrischen Machtverhältnis aufzubauen. Die Vignetten nahmen hier Druck von den Diskutierenden, indem sie von den Personen abstrahierten und auf konkrete Situationen fokussierten. [41]

In diesem Sinne ist die vignettenbasierte Fokusgruppe durchaus auch eine performative Methode (DENZIN 2003), also eine Methode, die durch ihre Anwendbarkeit bereits ein performativer Akt des temporären Machtausgleichs sein kann. Interessanterweise ergab sich der performative Charakter gerade auch aus der weiter oben beschriebenen eigenen Dynamik des Forschungsgespräches als speziellem Sozialraum. Der performative Charakter liegt dabei im rollenspielartigen Vorgehen, das in manchen Aspekten an das "Theater der Unterdrückten" (BOAL 1979 [1973]) erinnert. Mit rollenspielartig meinen wir hier, dass zum einen die Situation aus der jeweiligen Sicht der Teilnehmenden besprochen wird. Zum anderen wurde vom Forschungsteam angeregt, dass die Teilnehmenden ihre Rollen tauschen und sich aktiv in eine andere Position hineinversetzen. Damit wurde marginalisierten Personen im Sinne der partizipativen Forschung durch methodische Mittel die Möglichkeit der Artikulation gegeben (WRENTSCHUR 2014). [42]

BUTLERs (2014) Ansatz ist aus forschungsethischer Hinsicht hilfreich, um den eigenen Anspruch nach Egalität durch partizipative Forschung zu reflektieren. Ihr Vulnerabilitätskonzept entstand aus der Analyse, inwieweit Vulnerabilität performativ eingesetzt und ermächtigend wirken kann. BUTLER spricht von "bodily enactment" (2014, S.107), einem Konzept, das für die vignettenbasierte Fokusgruppe durchaus passend erscheint: Dass überhaupt Polizist/inn/en, leitende Beamt/inn/e/n, Schubhäftlinge und Angehörige von Betreuungseinrichtungen an einen Tisch gebracht werden konnten, bedeutete eine körperliche Erhebungssituation, die den hierarchischen Strukturen der Rollenträger/innen diametral entgegensteht. Vielleicht können wir mit BUTLER pointiert sagen: "it enacts what it seeks to show; and to resist" (a.a.O.). Für die konkrete Forschungssituation heißt dies, dass schon das Zusammenbringen der in der Haftanstalt interagierenden Personengruppen mit situativ unterschiedlichen Machtverhältnissen 1. die hierarchischen Beziehungen deutlich macht, aber diesen 2. durch den egalitären und moderierten Diskurs gleichzeitig Widerstand entgegensetzt: Durch die wissenschaftliche Gesprächssituation wurde jeder Sichtweise gleich viel Bedeutung zugeschrieben. Außerdem stellte das Lesen und Besprechen der Vignetten für Polizist/inn/en und Inhaftierte gleichermaßen eine neue Situation dar. In diesem Aspekt entwickelte sich in der Gruppensituation eine Verbindung zwischen den beiden, oberflächlich betrachtet, opponierenden Gruppen. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass für den Moment der Diskussion das asymmetrische Verhältnis zwischen Häftlingen und Polizist/inn/en zwar performativ aufgehoben wurde, dass das inhärente Machtgefälle und die Abhängigkeit aber wieder griffen, sobald die Erhebung beendet war. [43]

Was die Methode leistete, war eine wechselseitige Perspektivenvermittlung. Diese ermöglichte es, dass die in der Interviewsituation verhandelten Themen nicht mehr implizit blieben, sondern expliziert wurden. Die Schubhäftlinge konnten den Polizist/inn/en gegenüber ihre Situation schildern, aber auch die Polizist/inn/en konnten den Schubhäftlingen gegenüber ihre Sichtweise darlegen. Wie bereits beschrieben, änderte das nichts am prinzipiellen Machtgefälle, es kann jedoch etwas daran ändern, wie sich die involvierten Personen in kommenden Aushandlungssituationen begegnen. Sie haben die Chance, einander besser zu verstehen und aus dieser Perspektive heraus aufeinander zuzugehen. Ein Beispiel dafür nahmen wir in einer weiteren Erhebungssituation wahr: Ein Stockwerksbeamter verwies darauf, dass sie eine Art schriftliches Anfragesystem hätten, mit dem sie die Anliegen der Schubhäftlinge aufnehmen und an zuständige Stellen weiterleiten könnten. Ein Inhaftierter merkte dazu an, dass die Schubhäftlinge oftmals glaubten, dass die Polizist/inn/en lügen und die Anfragen nicht weitergäben. Für den Beamten war dies überraschend, und er fasste den Entschluss, derartige Bedenken zukünftig vorweg zu zerstreuen. [44]

In einer ähnlichen Studie von EVERSOLE und ROUTH (2005) konnten Aborigines und Polizist/inn/en die Perspektive der jeweils anderen begreifen, indem die Aborigines in die Rolle der Polizist/inn/en schlüpften und für zehn Wochen deren Dienst versahen. Wesentlich waren hierbei auch die Gespräche zwischen Polizist/inn/en und den Jugendlichen, die es möglich machten, die Situation der anderen zu begreifen und dabei die eigene Sichtweise darauf zu hinterfragen. Auch dieses Projekt scheint zu dem Ergebnis geführt zu haben, dass die Praxis der Polizist/inn/en und die Haltung der Jugendlichen verändert wurden durch die intensive Annäherung und die Möglichkeit, einander zu verstehen. Auch wenn dies mit unserem Projekt nur bedingt vergleichbar ist – etwa, was den Grad der Marginalisierung von Aborigines vs. Schubhäftlingen anbelangt oder das Ausmaß des reziproken Perspektivenwechsels – kommen EVERSOLE und ROUTH zu einem ähnlichen Befund: Akteur/inn/e/n der marginalisierten Gruppe und der Polizei haben oft sehr unterschiedliche Ansichten zum Forschungsgegenstand und divergierende Erwartungen an die Forschung. Was eine partizipative Strategie hier aber leisten kann, ist die unterschiedlichen Perspektiven der involvierten Akteur/inn/e/n füreinander sichtbar und erlebbar zu machen. Eine gewinnbringende Veränderung stellt sich ein, wenn vormalige Antagonist/inn/en verstehen können, in welcher Situation sich die jeweils anderen befinden, und wenn ihnen dies nicht nur erklärt wird, sondern sie es selbst in der Kooperation mit den anderen erfahren. [45]

5. Conclusio

In diesem Artikel haben wir forschungsethische Herausforderungen in der partizipativen Forschung in Polizeianhaltezentren reflektiert. Zusammenfassend möchten wir festhalten, dass sich ein ethisches Paradoxon aufspüren lässt, an dem nicht vorbei argumentiert werden kann: Indem wir die Polizei als mächtige Partnerin in die Forschung integrieren, akzeptieren wir, dass der polizeilichen, staatlichen und politischen Hierarchisierung gesellschaftlicher Sinn zugeschrieben wird. Hilfreich ist an dieser Stelle die Unterscheidung von DONÁ (2007) zwischen "programmatic" und "transformative participation" (S.216), die sie anhand von Forschung mit Geflüchteten trifft. Eine programmatische Partizipation strebt Verbesserungen im gegebenen Rahmen an, bezogen auf Lager für Geflüchtete bedeutet dies etwa, dass die Bedingungen gemeinsam mit den Betroffenen verbessert werden. Transformativ wird ein Projekt, wenn grundlegende Änderungen erzielt werden sollen, also etwa die Existenz der Lager an sich hinterfragt wird. Wir greifen diese Unterscheidung auf und verorten uns in der programmatischen Variante. Der Vorteil, den die Schubhäftlinge von unserem Projekt hatten, lag im Rahmen der bestehenden Haftform, ohne diese per se infrage zu stellen. Dabei zeigt sich das Potenzial, das sich in einem reflexiven Zugang an das eigene Forschungsdesign und die Wahl der Methoden für diese herausfordernde Situation ergibt. Indem wir das Machtgefälle akzeptierten und uns proaktiv in die Situation hineinbegaben, entwickelten sich performative Situationen, die gerade die Alltäglichkeit dieses Machtgefälles nutzten. [46]

Ein Aspekt, der in der Diskussion rund um das partizipative Potenzial von Forschungsprojekten bislang eher vernachlässigt wurde, ist die Einbindung jener Akteur/inn/e/n, die für die ungleiche Machtverteilung verantwortlich sind oder diese verkörpern. Die einzelnen Polizist/inn/en sind nicht für die Struktur des Staates verantwortlich, ihre Position verkörpert jedoch das System des Gewaltenmonopols. Dabei zeigt unsere Studie ebenso wie einige Befunde aus dem angloamerikanischen Bereich ein weiteres wichtiges Faktum: Die Polizei kann nicht als monolithisches Konstrukt verstanden werden, sondern besteht aus vielen, teils gegenläufig handelnden Akteur/inn/en (siehe dazu in der Organisationssoziologie FROSCHAUER 2012). Es gilt, das widerständige Potenzial jener einzelnen Person in der Forschung und für die Forschung zu nutzen. Tun Forschende dies, erfüllen sie auch das partizipative Credo, dass sich die alltägliche Lebenswelt von vulnerablen Personen durch Forschung verbessern muss. [47]

Danksagung

Wir möchten uns bei allen Schubhäftlingen bedanken, die – in einer sehr labilen Lebenssituation – ihre Eindrücke zu den Haftbedingungen mit uns geteilt haben. Ebenso bedanken wir uns bei den Polizist/inn/en, die uns Einblick in ihre Arbeitssituation gewährt haben. Beiden gebührt jeglicher Dank und Respekt, denn ohne sie wäre dieser Artikel nicht zustande gekommen. Das Projekt MOMA wurde finanziert im Sicherheitsforschungs-Förderprogramm KIRAS vom österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.

Anmerkungen

1) Der im österreichischen Rechtssystem gebräuchliche Begriff "Anhaltung" (bzw. "anhalten") ist der offizielle Terminus für diese Form der polizeilichen Haft, der die Anhaltung auch formal von der Justizhaft abgrenzt; vgl. Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Anhaltung von Menschen durch die Sicherheitsbehörden und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (Anhalteordnung – AnhO) StF: BGBl. II Nr. 128/1999, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006102 [Zugriff: 17. Juli 2018]. <zurück>

2) Es handelt sich um das Projekt "MOMA – Modernes Management im Polizeianhaltewesen: Safe & Healthy Prisons" der österreichischen Sicherheitsforschungsreihe KIRAS. <zurück>

3) Am Projekt beteiligt waren das Kompetenzzentrum für empirische Forschungsmethoden der Wirtschaftsuniversität Wien, das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie sowie queraum. kultur- und sozialforschung. <zurück>

4) Die quantitative Erhebung wurde vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie durchgeführt. <zurück>

5) Gesetzlich wurde der Schutz von Inhaftierten in der Forschung im Teil C des US-amerikanischen Bundesgesetzes zur Forschung am Menschen (Code of Federal Regulation, 45 CFR 46 C) festgeschrieben. <zurück>

6) Das Projekt wurde finanziert vom österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie im Sicherheitsforschungs-Förderprogramm KIRAS. <zurück>

7) Alle Zitate von Teilnehmenden bzw. aus dem Material stammen aus Transkripten von Interviews, Gruppendiskussionen oder Feldnotizen. <zurück>

8) Dieses Zitat wurde nicht von uns übersetzt, sondern von einem Schubhäftling mit Deutschkenntnissen so im Gespräch formuliert. <zurück>

9) Ebenso haben wir die Situation der Beschäftigten mittels "offener Forschungsgespräche" nach FROSCHAUER und LUEGER (2003) erhoben, um eine multiperspektivische und ganzheitliche Sicht auf den Alltag sowie die dahinterliegenden Strukturen in Polizeianhaltezentren zu generieren. <zurück>

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Zu den Autorinnen

Katharina MIKO-SCHEFZIG hat eine Post-doc-Stelle (Assistant Professor) am Kompetenzzentrum für empirische Forschungsmethoden und ist Lektorin am Institut für Soziologie der Universität Wien. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Methoden der qualitativen Sozialforschung, Sicherheits- und Polizeiforschung sowie visuelle Soziologie und sozialwissenschaftlicher Film.

Kontakt:

Dr.in Katharina Miko-Schefzig

Kompetenzzentrum für empirische Forschungsmethoden
Wirtschaftsuniversität Wien
Welthandelsplatz 1
A 1020 Wien

Tel.: +43 1 31336 5319

E-Mail: katharina.miko-schefzig@wu.ac.at
URL: https://bach.wu.ac.at/d/research/ma/10456/#publications

 

Cornelia REITER ist Projektmitarbeiterin am Kompetenzzentrum für empirische Forschungsmethoden der Wirtschaftsuniversität Wien und Lektorin am Institut für Soziologie der Universität Wien. Sie arbeitet derzeit in Sicherheitsforschungsprojekten und forscht zu interaktiven Organisierungsprozessen in Pflege und Haft. Sie lehrt im Bereich qualitativer Methoden.

Kontakt:

Mag. Cornelia Reiter, MA

Kompetenzzentrum für empirische Forschungsmethoden
Wirtschaftsuniversität Wien
Welthandelsplatz 1
A 1020 Wien

Tel.: +43 1 31336 4337

E-Mail: cornelia.reiter@wu.ac.at
URL: https://www.wu.ac.at/methods/

Zitation

Miko-Schefzig, Katharina & Reiter, Cornelia (2018). Partizipatives Forschen im Kontext der Organisation Polizei: Ethisches Forschen mit vulnerablen Gruppen am Beispiel der Schubhaft [47 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 19(3), Art. 10, http://dx.doi.org/10.17169/fqs-19.3.3142.

Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS)

ISSN 1438-5627

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