Volume 21, No. 3, Art. 3 – September 2020

Moralisierungen als Modi der Sinngenese. Eine Diskussion zur Qualität beruflichen Wissens auf der Basis von Erzählungen über Aufenthaltsentscheidungen und -beratungen

Lisa Janotta

Zusammenfassung: In diesem Artikel werden Moralisierungen, die anhand beruflicher Fallerzählungen rekonstruiert wurden, als habitualisierte Werthaltungen diskutiert. Datengrundlage für die theoretischen Überlegungen sind Interviews mit Mitarbeiter*innen der deutschen Bundespolizei, Ausländerbehörden und Aufenthaltsberatungsstellen. Aus Erzählungen über die berufliche Fallarbeit konnten drei berufstypische Erzählmodi rekonstruiert werden. Die Erzählmodi verweisen auf berufliche Erfahrungen und Handlungen in Situationen, in denen Interaktionspartner*innen sich anders als erwartet bzw. erwünscht verhielten. Die drei Erzählmodi werden vor dem Hintergrund praxeologischer Konzepte als situierte, sinngenerierende Moralisierungen verstanden und stehen darin dem Konzept der Werthaltung nah. Im Anschluss an die methodologische Diskussion der Analyseergebnisse werden die Befunde der Studie im Lichte gegenstandstheoretischer Überlegungen zum Verhältnis von Organisationen, beruflichem Wissen und Moral reflektiert.

Keywords: Moral; berufliches Wissen; professionelles Wissen; Organisation; narratives Interview; Narrationsanalyse; dokumentarische Methode; soziale Arbeit; Beratung; Aufenthalt; Ausländerbehörde; Polizei; Fall; Fallarbeit

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung: Die alltägliche Praxis von Aufenthaltsentscheidungen und -beratungen

2. Praxeologisch und narrationstheoretisch fundierte Zugänge zum Wissen der beruflichen Akteur*innen über ihre "Fallarbeit"

3. Drei Modi der beruflichen Verhandlung über die Aufenthaltsberechtigung von Non-Citizens

3.1 Bundespolizei: Erziehung zur Ordnung – Wer nicht hören will, muss fühlen

3.2 Ausländerbehörden: Fatalismus im Ringen um Durchsetzungsmacht

3.3 Aufenthaltsberatung: Loyalität mit Ratsuchenden und ein ambivalenter Umgang mit Normen

4. Verdichtung: Moralisierungen als Modi der Sinngenese in beruflichen Fallerzählungen

4.1 Das Verhältnis von der Figuration des Gegenübers und dem Modus beruflicher Praxis

4.2 Moralisierungen als Modi der Sinngenese

5. Diskussion: Moral in Organisationen und im beruflichen Handeln

5.1 Normen und Normierungen als Eigenschaften und Gegenstände von Organisationen

5.2 "Moralisches Handeln" als individuelles Problem von Beamt*innen

5.3 Werthaltungen in der Praxis: Moralisierungen als Modi der Sinngenese

Danksagung

Anmerkungen

Literatur

Zur Autorin

Zitation

 

1. Einleitung: Die alltägliche Praxis von Aufenthaltsentscheidungen und -beratungen

Jenseits der Konjunkturen öffentlicher Debatten um die Legitimität bestimmter Gesetze arbeiten die Mitarbeiter*innen von Polizei, Verwaltung und Beratungsstellen routiniert und alltäglich an der Übersetzung von Gesetzen und Richtlinien in eine berufliche, soziale Praxis: Die deutsche Bundespolizei kontrolliert an Flughäfen und der sogenannten grünen Grenze die Ein- und Ausreiseberechtigung von Reisenden; die Ausländerbehörden vergeben oder verweigern auf kommunaler Ebene Aufenthaltstitel und -dokumente bzw. ordnen Abschiebungen an; unabhängige Aufenthaltsberatungsstellen beraten zu allen aufenthaltsrechtlichen und damit verbundenen sozialen Fragen. [1]

In bisherigen Studien wurden – u.a. in einem ethnografischen Zugang – die Praktiken der Grenz- und Aufenthaltsverwaltung in den Blick genommen. So komme im Asylverfahren der Produktion von Akten über die Antragsteller*innen eine sowohl das Verfahren "strukturierende" als auch "transformier[ende]" Funktion zu (SCHEFFER 1998, S.231); der "Fall" eines Asylbegehrens werde erst durch die Aktenherstellung geschaffen (SCHEFFER 2001). Dolmetscher*innen nähmen, so SCHEFFER (1997), bei der Akten- und Datenproduktion Einfluss. Mit Blick auf die Ausländerbehörden diskutierte EULE (2014), wie immer wieder ähnliche Entscheidungen in nach außen chaotisch wirkenden Prozessen getroffen würden, zugleich aber in Ausländerbehörden an unterschiedlichen Standorten das Recht unterschiedlich auslegt werde. BORRELLI (2018) entdeckte Formen des kreativen Umgangs von Grenzbeamt*innen mit Dienstanweisungen, Richtlinien und Regularien. [2]

Doch nicht nur die Praktiken, sondern auch Formen des Wissens von Grenzbeamt*innen wurden bisher erforscht. So fragten u.a. HEYMAN (2002) sowie BAHL und WORM (2018) nach den Bildern, die Grenzpolizist*innen von Migrant*innen haben. REICHERTZ (2002) analysierte Polizeimythen, die von Polizist*innen im beruflichen Alltag ausgetauscht werden. Für die Entscheidungsfindung in Asylverfahren beobachtete JOHANNESSON (2012), dass es ausschlaggebend sei, ob die Performance der Antragsteller*innen von Anhörer*innen als glaubwürdig empfunden werde. Auch hänge der Ausgang von Asylentscheidung von Werten, behördlicher (Sub-)Kultur und Vorurteilen ab (JUBANY 2011), weiterhin vom impliziten Erfahrungswissen der Entscheider*innen und deren Erfahrungen im Einstellungsverfahren (PROBST 2012) sowie von der anschließenden institutionellen Sozialisation und damit zusammenhängenden Wahrnehmungsroutinen (MIAZ 2017). In mehreren Veröffentlichungen wird betont, dass das Gefühl von Entscheider*innen für Fälle – eine Form des impliziten, praktischen Dienstwissens – die Entscheidungspraxis beeinflusse (AFFOLTER 2017; SCHITTENHELM 2015; SCHITTENHELM & SCHNEIDER 2017; SCHNEIDER & WOTTRICH 2017). [3]

Anschließend an die letztgenannten Überlegungen zu implizitem Wissen, das einerseits erst durch Praxis erworben werde, andererseits die Praxis strukturiere, stehen in diesem Artikel1) die unbewussten, konjunktiven Wissensgehalte beruflicher Akteur*innen im Zentrum. Dazu wird ein bisher neuer methodischer Zugang zum impliziten Wissen von Grenz(be)arbeiter*innen2) gewählt. Datengrundlage sind erzählte Fallgeschichten aus dem Arbeitsalltag von Mitarbeiter*innen in Bundespolizei, Ausländerbehörden und Aufenthaltsberatungsstellen. Dieser Zugang hat in der bisherigen Forschungslandschaft zur Grenzverwaltung einige Alleinstellungsmerkmale: Erstens erlaubt der Forschungszugang über Interviews (statt über beobachtete Praxis) einen Blick auf Prozesswissen, das teilweise in über Jahre bearbeiteten Fallkonstellationen entstanden ist. Zweitens wird durch die Fokussierung auf erzählte, geschichtenhaft wiedergegebene Berufserfahrung ein methodischer Zugang zum Praxiswissen hergestellt und dieses in Analyse und Reflexion ergebnisgenerierend aufgeschlüsselt. Drittens können durch den Berufsgruppen vergleichenden Zugang Differenzen zwischen Narrationen herausgearbeitet und in einer theoretischen Reflexion fruchtbar gemacht werden. [4]

In der praxeologisch angelegten Studie zeigte sich im Laufe der Datenanalyse, dass die Erzählungen zur beruflichen Fallarbeit den Umgang mit der Erwartung zuwiderlaufenden Erfahrungen zum Gegenstand haben (siehe dazu in Bezug auf Erzähltheorie BRUNER 1998). Erzählanlässe waren jeweils das Erleben von Interaktionspartner*innen (Non-Citizens)3), die sich anders verhielten, als Bundespolizist*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen oder Berater*innen es in ihren imaginativen Vorstellung (BOHNSACK 2017a) von den Interaktionspartner*innen erwarteten bzw. guthießen. In der habituellen Bezugnahme auf die erzählte erlebte Irritation wurde je Berufsgruppe ein Modus der Praxis (Modus Operandi) rekonstruiert. Da in diesem Modus der Bezugnahme auf die Interaktionspartner*innen wertende Qualitäten sichtbar wurden, habe ich dafür der Begriff der Moralisierung gewählt. Wie die rekonstruierten Moralisierungen in Bezug zu den imaginativen Normen/Orientierungsschemata der beruflichen Akteur*innen stehen und darüber hinaus als Modi der Praxis eigensinnig sinnbildend wirken, ist Gegenstand der Reflexion und Diskussion dieses Beitrags. An dieser Stelle soll bereits vorweg genommen werden, dass die Moralisierungsweisen als Modi Operandi erstens als Modi des (wertenden) Umgangs mit Interaktionsparter*innen verstanden werden, wenn letztere nicht den (imaginativen) Vorstellungen der Erzähler*innen gerecht werden. Zweitens diskutiere ich die Moralisierungen im Zusammenhang mit berufstypisch eigensinnigen und für mich unerwarteten, imaginativen sowie normativen Vorstellungen von den Interaktionspartner*innen. [5]

Zunächst wird in die methodologische Anlage der Studie eingeführt (Abschnitt 2). Nach der Vorstellung der empirischen Befunde (Abschnitt 3) werden diese dann im Zusammenhang zu aktuellen praxeologischen Überlegungen diskutiert (Abschnitt 4) und die Ergebnisse abschließend zu Erörterungen über Moral in beruflichem Wissen und in Organisationen ins Verhältnis gesetzt (Abschnitt 5). [6]

2. Praxeologisch und narrationstheoretisch fundierte Zugänge zum Wissen der beruflichen Akteur*innen über ihre "Fallarbeit"

Zur Eingrenzung des Forschungsgegenstandes muss zunächst konzeptionell bestimmt werden, in welchem Verhältnis (das berufliche Wissen von Mitarbeiter*innen in) Bundespolizei, Ausländerbehörden und Aufenthaltsberatung zueinander stehen. Dabei ist der Nationalstaat und seine Verwaltung in den Blick zu nehmen: Die Arbeit der drei Berufsgruppen bezieht sich auf das gesetzlich verankerte Aufenthaltsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Mit Pierre BOURDIEU (2015 [1980]) kann dieser rechtliche Wissenskomplex in Zusammenhang mit dem Konstrukt der Nationalstaatlichkeit als "common sense" (S.117) bezeichnet werden. Mit dieser theoretischen Figur beschrieb BOURDIEU (S.109ff.) das Wissen um den nationalstaatlichen Raum als eine verinnerlichte kognitive Struktur.4) [7]

Doch nicht nur die übergreifenden kognitiven Strukturen – wie Staatlichkeit und Recht – sind als Wissensbestände der beruflichen Akteur*innen zu reflektieren, sondern auch die jeweils spezifische, durch den Arbeitsauftrag bedingte berufliche Praxis. Die Arbeit der hier interessierenden Berufsgruppen besteht in der Vermittlung zwischen Aufenthaltsrecht(sregeln) und Einzelpersonen. In den professionstheoretischen Überlegungen zum "Fall als Fokus professionellen Handelns" diskutierte BERGMANN (2014), dass Professionelle in der beruflichen Fallarbeit ihr Wissen um berufliche Regeln (z.B. Wissen um das Aufenthaltsrecht und Verfahrensweisen) auf einen jeweils einzigartigen Fall anwenden würden; zugleich bringe die regel- und verfahrensbasierte Fallarbeit einen spezifischen Fall als Einzelfall erst hervor. Über das Verhältnis von Regel und Einzelfall schrieb er weiter: "[Z]wischen allgemeiner Regel und besonderem Einzelfall" bestehe ein "Hiatus", der nicht nach "Schema F" (S.19) überwunden werden könne. [8]

Das Bestehen eines Hiatus, eines Raumes zwischen theoretischem Wissen über berufliche Verfahren und praktisch realisierter Einzelfallarbeit5), bildet den Ausgangspunkt für die folgenden Überlegungen. Forschungsleitend ist die (praxeologisch-wissenssoziologische) Frage danach, wie die Praxis der Fallarbeit gestaltet wird und über welche Methoden ein Zugang zum handlungsleitenden Wissen gefunden werden kann. Die Theorie zur soziolinguistischen Prozessanalyse sowie die praxeologische Wissenssoziologie eröffnen hierzu einen konzeptionellen Rahmen. [9]

Metatheoretischer Ausgangspunkt ist die Annahme, dass zwischen Regelwissen und Erfahrung(swissen) eine "notorische Disparität" (MATTHES & SCHÜTZE 1973, S.40) bzw. eine "notorische Diskrepanz" (BOHNSACK 2017a, S.236) besteht – dass also das, was die Akteur*innen denken, dass sie tun, und die Art und Weise, wie sie es tatsächlich tun, nicht das Gleiche sind. Zugleich hätten Akteur*innen schlicht keinen kommunikativ verfügbaren Wissensbestand über ihre tatsächliche Handlungspraxis. In den Grundlegungen zur Narrationsanalyse und zur dokumentarischen Methode wird weiterhin davon ausgegangen, dass in besonderer Weise Erzählungen über selbst erlebte Erfahrungen einen Zugang zur Handlungs- und Erlebensdimension der (beruflichen) Alltagspraxis eröffnen, denn in Erzählungen würden ebenjene Spannungsverhältnisse zwischen Erwartung/Regelwissen einerseits und erlebter Praxis andererseits verhandelt (BOHNSACK 2017a; SCHÜTZE 1976). [10]

Über aufgezeichnete und transkribierte Erzählungen kann, so die theoretische Annahme, das inkorporierte Wissen rekonstruiert werden, das in der Praxis handlungsleitend ist und die Spannungsverhältnisse zwischen (berufsspezifischen) Konzeptionen und (professioneller) Praxis überbrückt (BOHNSACK 2017a, S.93f.). Dazu müsse der Modus Operandi in Forschungsdaten (z.B. Interviewtexten) rekonstruiert werden, also die Art und Weise, wie sich Erzähler*innen auf Konzepte und Normen des Handelns (Orientierungsschemata) beziehen und wie sie Herausforderungen und unerwartete Situationen bewältigen (BOHNSACK 2013, S.182ff.). [11]

Für die theoretische Fundierung der Studie habe ich die method(olog)ischen Prinzipien der soziologinguistischen Prozessanalyse und der dokumentarischen Methode ins Verhältnis gesetzt. Dabei war es mir wichtig, die handlungstheoretischen und praxeologisch-wissenssoziologischen Weiterentwicklungen, wie sie in der dokumentarischen Tradition geleistet wurden und die Narrationsanalyse grundlegend bereichern, zu reflektieren und begrifflich abzubilden (1). Weiterhin sollte das fruchtbare begriffliche Analyseinstrumentarium aus der Tradition der soziolinguistischen Prozessanalyse erhalten bleiben (2).

Auf der Basis dieser metatheoretischen Konzeption wurden die Interviewpartner*innen meiner Studie gebeten, selbst erlebte Fallarbeit aus ihrer beruflichen Praxis zu erzählen. Um möglichst erfahrungsbasierte Darstellungen zu erhalten, habe ich die Gespräche als narrative Interviews (PRZYBORSKI & WOHLRAB-SAHR 2014; SCHÜTZE 1976) gestaltet. In der Analyse legte ich das Hauptaugenmerk auf narrativen Sequenzen bzw. "Erzählungen" (SCHÜTZE 1976) und rekonstruierte deren Gestalt in ihrer sequenziellen Ordnung (BOHNSACK 2013; NOHL 2013; SCHÜTZE 1978). Im Verlaufe der Rekonstruktion zeigte sich, dass es besonders erkenntnisgenerierend war, neben den zu rekonstruierenden Orientierungsschemata und Orientierungsrahmen (BOHNSACK 2017a) auch die Qualität des Auftauchens der Interaktionspartner*innen und ihre Funktion im beruflichen Handlungsverlauf sowie innerhalb der erzählerischen Gesamtgestalt (SCHÜTZE 1976) genau in den Blick zu nehmen. Die Ergebnisse der vor diesem Hintergrund durchgeführten Datenanalysen werden im nächsten Abschnitt dargelegt. [13]

3. Drei Modi der beruflichen Verhandlung über die Aufenthaltsberechtigung von Non-Citizens

Die empirische Datenbasis der Dissertationsstudie waren neun aufgenommene und transkribierte Interviews in Bundespolizeiinspektionen, 13 Gespräche in Ausländerbehörden und zehn Interviews in Aufenthaltsberatungsstellen. Das Sampling erfolgte in Anlehnung an einen "qualitativen Stichprobenplan" (KELLE & KLUGE 2010, S.50). Während ich bei der Anfrage an die Organisationen qualitativen Auswahlkriterien folgte6), hatte ich keinen Einfluss auf die Auswahl der Mitarbeiter*innen innerhalb einer Ausländerbehörde oder einer Bundespolizeiinspektion. In beiden genannten Organisationen wurden die Teilnehmenden von den jeweiligen Leiter*innen für ein Gespräch angefragt, oder sie meldeten sich auf meinen von der Organisationsleitung verteilten Aufruf freiwillig bei den Leiter*innen. Die Interviews fanden bis auf wenige Ausnahmen in Eins-zu-eins-Situationen (Interviewerin und Gesprächspartner*in) statt und entstanden im Zeitraum von Juli 2015 bis September 2016. Im Folgenden werden an ausgewählten Sequenzen die Ergebnisse der Datenanalyse vorgestellt.7) Dabei wird je Berufsgruppe ein Erzählmodus rekonstruiert. [14]

3.1 Bundespolizei: Erziehung zur Ordnung – Wer nicht hören will, muss fühlen

Im Interview mit dem Bundespolizisten Gerd Schiffer8) (Dienstgruppenleiter) entwickelte dieser eine Argumentation darüber, dass man im Umgang mit Reisenden "Fachwissen" (Z.148), aber auch "Augenmaß" (Z.155) benötige. Man könne in unklaren Fällen durchaus "gucken, dass man für die Menschen halt das eine oder andere machen kann" (Z.157), manchmal müsse man aber auch "knallhart" (Z.159) sein. Die Interviewerin hakte an dieser Stelle ein und fragte nach einer konkreten Falldarstellung:

Interviewerin: "Und ähm/ oder haben Sie da auch noch n Beispiel im Kopf, wo Sie sagen, so da war's für Sie total zweifelsfrei?"

Schiffer: "Ja, da gibt's Beispiele, gibt's teilw/ gibt's viele Beispiele. (atmet ein) N aktueller Fall war – Einreise aus DRITTSTAAT, der wollte dann – hat angegeben, hier seine Frau zu heiraten, zu wollen, eine Deutsche, und hat aber dafür nicht das entsprechende Visum gehabt. Der hatte bloß n Besuchsvisum, nee, stimmt nicht, kein Besuchsvisum, der hatte auch n Aufenthaltstitel für EU-AUSLAND, so war das, womit er grundsätzlich hätte durch Deutschland nach EU-AUSLAND reisen dürfen, aber er hatte halt – sag ich mal jetzt den Fehler gemacht, da zu sagen, nach der Einreisebefragung auch, dass er hier in Deutschland heiraten will, also n langfristigen Aufenthalt haben will, somit brauch er für Deutschland n Aufenthaltstitel. Das ham wir dem so erklärt. Und er muss – über DRITTSTAAT halt das Visumsverfahren betreiben, und das is ja halt wirklich auch notwendig, um das Aufenthaltsrecht zu steuern, ob die Voraussetzungen der Ausländerbehörde zur Prüfung vorliegen zu können, und der wollt's partout nicht verstehen. Wurde unsachlich auch, wurde laut, und dann kam seine zukünftige Frau noch da, – nach eigenen Angaben ne BERUF, also ne hochgebildete Frau dann eigentlich, und die taten dann ei/ sie tat dann einfach nur doof, - und er wurde immer aggressiver und lauter, wo ich dann auch irgendwann gesagt hab, ja, is einfach Feierabend, dann ich auch meine Stimme gehoben habe, und dann unsere Maßnahmen so durchgezogen habe, dass er wieder zurück musste nach DRITTSTAAT. Hätt ich ja eventuell auch dann sagen können, mit Augenmaß, vielleicht, äh – versuch mer halt, über EU-AUSLAND die Sache zu regeln, ob der nicht gleich nach EU-AUSLAND kann, aber da war ebend so, wo ich sage, wenn – n Mensch gar nicht willens ist, – bisschen wenigstens unsere – Seite, unsere Rechte zu respektieren, ja dann muss er ebend – das, was das Gesetz hergibt, ebend ooch mal ertragen" (Gerd Schiffer, Z.164-185). [15]

Die Falldarstellung wurde – angeregt durch meine Wortwahl als Interviewerin – als "Beispiel" erzählt. Wird die Erzählcoda ("was das Gesetz hergibt, ebend ooch mal ertragen") auf die vorangegangene Argumentation bezogen, so ist die Falldarstellung als ein "Beispiel" für "knallhart[es]" Handeln zu lesen. [16]

Die Erzählung ist wie folgt aufgebaut: Auf die Darstellung der Sachlage ("Einreise aus DRITTSTAAT", "Aufenthaltstitel für EU-AUSLAND") folgt eine Interaktion mit dem Reisenden ("Das ham wir dem so erklärt"). In seiner Reaktion auf die polizeiliche Erklärung wird der Reisende als unverständig und uneinsichtig dargestellt ("und der wollt's partout nicht verstehen. Wurde unsachlich auch, wurde laut"). Daraufhin die Interaktion beendend, wechselt der Polizist in einen Exekutivmodus ("is einfach Feierabend", "unsere Maßnahmen so durchgezogen"). Abschließend argumentiert Schiffer, dass eine Handlungsalternative möglich gewesen wäre ("versuch mer halt, über EU-AUSLAND die Sache zu regeln") und entfaltet verallgemeinernd die Moral der Geschichte, dass ein respektloser Reisender ("n Mensch") die harten polizeilichen Konsequenzen fühlen müsse. [17]

Die hier ausgewählte Sequenz repräsentiert den aus den bundespolizeilichen Erzählungen rekonstruierten Erzähltypus. In der nun folgenden Rekonstruktion werden folgende Aspekte in den Blick genommen: Zunächst wird die Figur des Interaktionspartners (SCHÜTZE 1976, S.31) rekonstruiert. Anschließend wird die Praxis als eine Interaktion mit dem Interaktionspartner in ihrer Ereigniskette analysiert (S.28), wobei ein besonderes Augenmerk auf den erzählenden Handlungsträger (Polizist) gelegt wird. Daraufhin werden die Orientierungsschemata (Verweise auf Normen, Regeln, imaginative Figuren) (BOHNSACK 2013, 2017a) sowie der Modus Operandi (BOHNSACK 2013) rekonstruiert. [18]

Die Interaktionspartner*innen der Polizei wurden in allen analysierten Falldarstellungen als Reisende mit bestimmten Eigenschaften figuriert9). Der Mann in der Erzählung Gerd Schiffers reiste mit einem dem Reisezweck (Heirat) nicht angemessenen "Aufenthaltstitel für EU-AUSLAND" nach Deutschland ein und tat dies augenscheinlich sorglos, da er bei der "Einreisebefragung" den "Fehler" machte, seinen Reisezweck wahrheitsgemäß anzugeben. Obwohl er das Aufenthaltsrecht und die Regularien der Visavergabe anschließend "erklärt" bekam, sei er jedoch ignorant gegenüber der ihm transparent gemachten Aufenthaltsordnung gewesen. [19]

Die polizeiliche Praxis lässt sich als eine systematisch geführte Interaktion mit dem Reisenden rekonstruieren. In dieser Interaktion sind die Reaktionen des Reisenden relevant für die weiteren Schritte der polizeilichen Fallarbeit. Der Polizist erklärte die rechtlichen Sachverhalte und stellt dar, wie die Interaktionspartner*innen auf die Erklärung reagierten. In der ausgewählten Sequenz erkannte der Polizist, dass der Reisende trotz der polizeilichen Mühe, die Aufenthaltsordnung zu erklären, die Regeln "partout nicht verstehen [wollte]". Das gleiche galt für die "hochgebildete Frau". Der Erzähler vermittelt das Bild, dass die "unsachlich[e]" Ignoranz des Reisenden und seiner Frau gegenüber der Aufenthaltsordnung dem mangelnden Willen der beiden zuzuschreiben gewesen sei. Beide hätten kein Einsehen in das, was "wirklich auch notwendig" ist, gehabt. In Angesicht dieser Reaktion blieb ihm, so die Darstellung, nur das harte ("Feierabend") Durchziehen der "Maßnahmen". [20]

Gegenüber der Interviewerin sein Handeln legitimierend, führt Gerd Schiffer im Laufe der Falldarstellung den Zweck der Aufenthaltsordnung an ("und das is ja halt wirklich auch notwendig, um das Aufenthaltsrecht zu steuern"). Darüber hinaus gehend verweist er auf die informelle Norm des Respekts eines Reisenden ("unsere Rechte zu respektieren"). Aufenthaltsordnung und Respekt haben in der Erzählung die Funktion von Orientierungsschemen, nach denen sowohl der Polizist zu handeln vorgibt, sowie er auch erwartet, dass sich der Reisende daran orientiert. [21]

Die Erzählcoda eröffnet einen Zugang zum Orientierungsrahmen (im engeren Sinne) des Polizisten: In der Abwandlung des Sinnspruchs Wer nicht hören will, muss fühlen ("[W]enn n Mensch gar nicht willens ist, bisschen wenigstens unsere Seite, unsere Rechte zu respektieren, ja dann muss er ebend das, was das Gesetz hergibt, ebend ooch mal ertragen") verdichtet sich die Haltung des Polizisten gegenüber denjenigen Reisenden, die sich – aus polizeilicher Perspektive – nicht entsprechend der Vorstellung ("unsere Rechte zu respektieren") verhalten. In der metaphorisch-sinnbildlichen Deutung des eigenen Handelns, dem Reisenden den "Feierabend" zu machen, dokumentiert sich das habituelle Handlungsverständnis des Polizisten als ein Erziehungshandeln, mit dem die Aufenthaltsordnung dem ignoranten Reisenden "knallhart" leiblich erfahrbar gemacht werden muss. [22]

Ausgehend von dieser Gestaltschließung kann nun ein zweiter Blick auf die Figuration des Reisenden, die Qualität der polizeilichen Fallarbeit und die Legitimationsweise geworfen werden. Es zeigt sich ein sinnhafter Zusammenhang der Erzählfiguren. Die Figuration des Interaktionspartners als Reisender, der sorglos Grenzen überschreitet, aber gegenüber der Erklärung des Polizisten ignorant bleibt10), ist so angelegt, dass die Grenzverletzung – also das Reisen mit unvollständigen Papieren – auf mangelndes Wissen oder mangelnden Respekt vor der bundesdeutschen Aufenthaltsordnung zurückgeführt werden kann. Die auf Interaktionen mit dem Reisenden beruhende polizeiliche Praxis erfüllt in allen Falldarstellungen den Zweck, dass der Polizist sich ein Bild über die Figur der Reisenden machen kann (z.B.: Ist er*sie einsichtig oder ignorant gegenüber der Aufenthaltsordnung?). Der Respekt vor der Aufenthaltsordnung ist eine imaginative Norm (BOHNSACK 2017a, S.265ff.), der gerecht zu werden der Polizist vom Reisenden erwartet. Das Übertreten dieser Norm legitimiert polizeiliche Gewalt – das Erziehungshandeln nimmt direkt auf die Figur des (erziehungswürdigen) Reisenden Bezug. [23]

Besonders interessant ist nun, dass auf Basis der ausgeführten Analyse auch eine "Werthaltung" (BOHNSACK 2010, S.32) des Erzählers rekonstruiert werden kann. Diese beschreibt die (wertende!) Art und Weise, in der der Polizist auf die so wahrgenommene Abweichung des Reisenden von der imaginativen Norm reagierte. Die polizeiliche Praxis nimmt affirmativ nämlich nicht nur auf eine imaginative Norm (der Interaktionspartner soll "unsere Rechte zu respektieren") Bezug, sondern hat eine spezifische Qualität im Umgang mit denjenigen Interaktionspartner*innen, die als abweichend von der imaginativen Normfigur wahrgenommen werden. Dies geschieht in mehrfacher Hinsicht eigensinnig. Zum einen stellt die imaginative Figur der respektvollen Reisenden eine eigensinnige (und über das formale Aufenthaltsrecht hinaus gehende) Norm dar. Zum anderen enthält der Modus der Bearbeitung der Abweichung eine wertende Qualität, nämlich die Notwendigkeit zur Erziehung durch Bestrafung. Im Erleben des Gesprächspartners war nicht das Faktum der aufenthaltsrechtlichen Grenzverletzung ausschlaggebend. Die "Maßnahmen" wurden nicht "durchgezogen", weil der Interaktionspartner "nicht das entsprechende Visum [hatte]" – es wäre durchaus möglich gewesen, mit "Augenmaß" eine andere Lösung zu finden. Anlass für das polizeiliche "Erziehungshandeln" war die vom Erzähler so wahrgenommene Ignoranz des Reisenden gegenüber der Aufenthaltsordnung (bzw. das Erleben, dass der Reisende von der imaginativen Norm, Respekt zu haben, abwich). Das Erziehungshandeln als wertenden Handlungsmodus bezeichne ich als Moralisierung. Dieser erzählerische Modus, in dem der Polizist sein Handeln rekapituliert, schafft einen eigensinnig-sinnhaften Zusammenhang der Erzählbestandteile. In diesem Modus wird nicht nur auf eine eigensinnige imaginative Norm Bezug genommen, er vermittelt durch die Art und Weise des Umgangs mit der Abweichung auch eine starke Werthaltung des Erzählers. [24]

3.2 Ausländerbehörden: Fatalismus im Ringen um Durchsetzungsmacht

Die im Folgenden ausgewählte Falldarstellung von Sachbearbeiter Thomas Zeller lässt sich in eine von drei Fallformen ausländerbehördlicher Erzählungen, nämlich in die Fallform Durchsetzen eingruppieren.11) Es ist die Geschichte eines nach einem Unfall als "schwer behindert" (Z.557) bezeichneten deutschen Mannes, der seine "große Liebe [...] aus Afrika" (Z.562) über ein Internetportal kennengelernt und ihr qua Heirat ein Visum für Deutschland ermöglicht hatte. Die Ehe ging nach einigen Jahren in die Brüche und sollte geschieden werden:

"[...] Wir haben das ganze Verfahren da in Gang gesetzt, haben die dann vorgeladen, und so weiter, und er hat jetzt die Scheidung / hat er dann zwar auch vorangetrieben, war dann auch schon dann soweit, dass er die Scheidung auch eingereicht hat, über ne Anwältin, und wir, wie gesagt, auch das Verfahren dann schon so weit eingeleitet hatten, um ihr dann den Aufenthaltstitel dann zurück zu nehmen, aber dann kam es dann dazu, dass er dann doch nochmal rückfällig geworden ist, mit ihr geschlafen hat, und dadraus dann eben auch ein Kind entstanden ist. Ja? Also war/ kam auf einmal n/ (schlägt leicht auf den Tisch) (3) dass se eben schwanger ist, ja? Und er hat dann eben auch gesagt, ja, ist wahrscheinlich sein Kind, er hat nochmal mit ihr geschlafen, hat das auch anerkannt, also musst er nicht, sie waren ja noch verheiratet, also automatisch so, und sie hat sich dadurch dann eben das Aufenthaltsrecht dann verschafft. Sie ist jetzt weiterhin hier, hat eben ein deutsches Kind, das lebt auch bei ihr, und sie sind nicht mehr zusammen, die Scheidung wurde vollzogen, und er, er muss jetzt, ja, ihr ordentlich Unterhalt bezahlen, natürlich dem Kind auch, und das ist dann so. Und dem/ das sind so Fälle, die vergisst man eben nicht, weil man die dann eben auch praktisch dann von Anfang an dann so begleitet hat, und ja. Das sind so/ und davon gibt's auch wie gesagt mehrere Fälle. Ja? Die man ebend dann so in der Form dann begleitet hat, wo's dann auch mal was weiß ich für Probleme gab, und die behält man einfach. Das ist so. [...] Ne? Das ist, mh" (Thomas Zeller, Z.568-586). [25]

Die Sequenz ist durch einen Spannungsbogen gekennzeichnet, dessen Ausgang zunächst offen erscheint: Zeller entfaltet die Falldarstellung als ein Ringen um Durchsetzungsmacht zwischen der Ausländerbehörde und einer "ausländischen" Ehefrau. Offen war zunächst, ob es der Behörde gelingen würde, der unliebsam gewordenen Ehefrau das Aufenthaltsrecht zu entziehen. Die Behördenseite agierte geschlossen im Sinne des scheidungswilligen Ehemanns: Das "Verfahren [war] in Gang gesetzt", "um ihr dann den Aufenthaltstitel dann zurück zu nehmen". Der Ehemann fällt im Laufe der Erzählung jedoch aus der anfangs als zielgerichtet dargestellten Haltung heraus. Er wurde "rückfällig", schlief mit der Frau, und diese war dann "eben schwanger". Der Ehemann war "automatisch" Vater und habe das Kind "anerkannt". In der Pointe der Geschichte heißt es: "Sie ist jetzt weiterhin hier [...] und er, er muss jetzt, ja, ihr ordentlich Unterhalt bezahlen, natürlich dem Kind auch." [26]

Diese Falldarstellung ist in Gestalt und Aufbau typisch für die Fallform Durchsetzen in den ausländerbehördlichen Erzählungen. Im Folgenden werden wiederum die Figuration der Interaktionspartnerin (Fokus auf die Frau als Non-Citizen), die berufliche Praxis des Sachbearbeiters, die Legitimationen (Orientierungsschemata) sowie der sich durchziehende Modus Operandi rekonstruiert. [27]

Die Interaktionspartnerin Ehefrau – in den Behörden allgemein und auch von Thomas Zeller werden die Non-Citizens zumeist als "Ausländer" (u.a. Z.32, 58) bezeichnet – wird in der direkten Interaktion vom Erzähler als objekthaft und passiv dargestellt. Sie wurde von der Ausländerbehörde "vorgeladen"; zum Schluss "[ist sie] weiterhin hier" und mit ihrem Kind Empfängerin von "ordentlichen" Unterhaltszahlungen. In der direkten Interaktionsdimension ist sie Non-Akteurin. Zugleich wird der Ehefrau in der indirekten Interaktion eine hintergründige Wirksamkeit zugeschrieben. Durch eine ihr unausgesprochen unterstellte sexuelle Anziehungskraft sei der Mann "rückfällig" geworden. Dies hatte Folgen: Sie wurde "schwanger" und "hat sich dadurch dann eben das Aufenthaltsrecht dann verschafft". Ihre Figur ist die eines hintergründig, aber zielgerichtet wirksamen Agens, das sich dem sachbezogenen Zugriff der Behörde, des Ehemanns und der Anwältin entzieht. Sie machte den bereits als unfallbedingt "behindert" (Z.557) klassifizierten Ehemann einmal mehr zu einem Opfer, das nun "ordentlich Unterhalt bezahlen" muss. [28]

Die Praxis der Ausländerbehörde läuft in der Sequenz ins Leere. Im Ringen um Durchsetzungsmacht kann die Behörde die Scheidung nicht schnell genug vollziehen. Durch die bestehende Ehe ist der Mann "automatisch" Vater. Die in die Figur der Ehefrau hineingelegte verhängnisvolle Anziehungskraft durchkreuzt das Behördenhandeln; die Behörde ist handlungsunfähig. Die folgenden Darstellungen der Rechtssituation beschränken sich auf die passive Skizze der Sachlage, in der der Sachbearbeiter keinen Einfluss mehr nehmen kann ("Sie ist jetzt weiterhin hier, [...] die Scheidung wurde vollzogen, und er [...] muss jetzt [...] Unterhalt bezahlen"). [29]

Die Erzählung Zellers mündet in eine Wiederholung der Faktizität in der Fallkonstellation: "und das ist dann so"; "[d]as ist so". Zwar gibt er an, das Besondere des Falles sei gewesen, dass er "von Anfang [...] begleitet hat". In der Rekonstruktion des Fallverlaufs zeigt sich jedoch, dass die Besonderheit darin liegt, dass das Handeln der Behörde, der Anwältin und des Ehemanns zur Fallbeendigung durch die hintergründig wirksame Frau als Agens durchkreuzt wurde.12) Das repetitive Moment ("und das ist dann so") verweist negativ auf einen Horizont, in dem sich der Sachbearbeiter als derjenige entwirft, der im Ringen um Durchsetzungsmacht die Oberhand behalten möchte und selbst bestimmt, "was ist". In anderen Erzählungen wird diese imaginative Norm, sich als Sachbearbeiter*in stets gegenüber den Non-Citizens durchzusetzen, metaphorisch bearbeitet: So beschwerte sich eine Sachbearbeiterin über den "Riesenaufwand" (Interview Irena Wirke, Z.520), den eine Interaktionspartnerin provozierte; eine andere wollte ein "Ergebnis" (Interview Karen Enklanger, Z.299), das ihrer Wahrnehmung nach von Handlungen der Interaktionspartnerin konterkariert wurde.13) Das Orientierungsschema, sich gegenüber den Non-Citizens durchzusetzen bzw. dass Non-Citizens stets Non-Agens bleiben sollen, ist die imaginative Norm, an der sich die Sachbearbeiter*innen orientieren. [30]

Die Fallerzählung zeigt jedoch auch auf, dass das Orientierungsschema durch die Praxis überholt wird. Der Erzähler erlebte sich und die Behördenseite als nicht durchsetzungsfähig gegenüber der Ehefrau. Das Spannungsverhältnis zwischen der nicht eingelösten imaginativen Norm (Durchsetzen) und dem konkreten Erleben, sich nicht durchsetzen zu können, wird vom Erzähler habituell durch eine fatalistische Darstellungsweise bewältigt. Er wiederholt in mehreren Sätzen, dass es nun so sei, wie es ist ("und das ist dann so"; "[d]as ist so"), dass man so etwas nicht vergesse, dass man so etwas "einfach" behalte. Sinnhaft ist diese ausführliche Darstellung im rekonstruktiven Nachvollzug der Szene lediglich, wenn der Fatalismus als ein erzählerischer Bewältigungsmodus des Sachbearbeiters gelesen wird. [31]

Von dieser Zwischenbilanz ausgehend, kann nun noch einmal auf die Figuration der "Ausländer"14) geschaut werden. Eine schlüssige Relation der Bestandteile der Erzählung wird sichtbar. Die als (Non-)Akteur*in oder (Non-)Agens figurierten Interaktionspartner*innen sind relevante "Ereignisträger[*innen]" (SCHÜTZE 1984, S.84), die mit den Sachbearbeiter*innen um den Handlungserfolg konkurrieren und den behördlichen Arbeitserfolg potenziell verhindern können. Als Erfolgsvorstellung bzw. Orientierungsschema kann die imaginative Norm, sich gegenüber den Non-Citizens durchzusetzen, rekonstruiert werden. [32]

Der Fatalismus als habitualisierter Bewältigungsmodus der Erfahrung, dass sich der Erzähler Thomas Zeller nicht durchsetzen kann, hat wiederum moralisierende Qualitäten. Zum einen wird ein Bild von wünschenswerten "Ausländern" geschaffen. Diese sollen als Non-Akteur*innen und Non-Agens den Fallverlauf nicht mitbestimmen. Zugleich werden Interaktionspartner*innen, wenn sie als Akteur*innen und Agens wahrgenommen werden, in den von mir erhobenen Erzählungen von den Sachbearbeiter*innen systematisch abgewertet. In der Erzählung Zellers geschieht die Abwertung durch eine rassistisch-sexistische Reduktion der Ehefrau "aus Afrika" (Z.562) auf sexuelle Anziehungskraft sowie die diskursive, entmenschlichende Gleichsetzung mit einer süchtig machenden und dadurch verhängnisvoll werdenden Substanz, die "rückfällig" (Z.574) machen könne. In der Haltung des Fatalismus erscheint es schlüssig, dass sich der Sachbearbeiter gegenüber der hintergründig wirksamen Interaktionspartnerin (Agens) schlicht nicht durchsetzen kann. [33]

In der Erzählung von Sachbearbeiter Zeller scheint in der Gestalt des Fatalismus eine mehrfache Werthaltung auf. Einerseits fällt der affirmative Bezug auf eine eigensinnige Norm ins Auge ("Ausländer" sollen Non-Akteure/Non-Agens sein, der Sachbearbeiter möchte sich durchsetzen). Andererseits vermittelt der Erzähler durch seine Erzählpraxis die Moral, dass man gegenüber hintergründig wirksamen Agens keine Durchsetzungsmöglichkeiten mehr habe – ein Fatalismus, der wiederum mit der Abwertung der Interaktionspartnerin einhergeht. [34]

3.3 Aufenthaltsberatung: Loyalität mit Ratsuchenden und ein ambivalenter Umgang mit Normen

Die Sozialarbeiterin Hannelore Engel wurde nach einer "Fallbegleitung" gefragt, die zugleich herausfordernd und erfolgreich gewesen sei. Sie entwickelte diese Erzählung wie folgt:

Interviewerin: "Und können Sie vielleicht noch ne Geschichte erzählen, mit ner Herausforderung in ner Fallbegleitung, wo das – auch erfolgreich sozusagen war? [...]"

Engel: "(3) Es liegt schon länger zurück, aber ich hab eine Flüchtlingsfamilie über sehr viele Jahre begleitet, die ne Anerkennung hatten, dann wurde die wieder zurück genommen, dann ham se wieder ne Anerkennung, die wurde wieder zurück genommen, wir hatten damals ganz andere rechtliche Grundlagen. Das würde heute überhaupt nicht mehr passieren. Und ähm – da ging es äh sehr häufig auch da drum/ die waren super integriert, aber da ging es häufig da darum äh, dass sie an so nen Punkt kamen, wo sie sich sagten, Wozu eigentlich noch. Ne? Wozu racker ich mich hier so ab, ich kann nicht mehr. Ne? Es war - / Also teilweise ging es bis zu suizidalen Gedanken. [...] Und bei den Söhnen ging es darum, sie immer wieder zu motivieren, ihren Weg auch weiter zu gehen. Waren beide überdurchschnittlich intelligent und der älteste Sohn hat nachher n Abitur mit eins Komma irgendwas gemacht, hat hier, glaub ich, in der sechsten oder siebenten Klasse angefangen, ohne ein Wort Deutsch zu können, sofort auf n Gymnasium, ist jetzt Mediziner, und da da ging es halt wirklich darum, ihm immer wieder Mut zu machen, weiter zu machen, aber auch immer wieder Wege zu finden, dass man wusste, es gibt noch eine Option. Und dies sahen d/ diese Optionen sahen teilweise sehr unterschiedlich aus. [...] Und ja, war ne ziemliche Herausforderung, klar und man musste eben auch ne Perspektive anbieten können. Also einfach sagen, Wir kriegen das schon hin, oder wir kriegen das schon politisch hin, oder so, bringt nichts. Ich muss auch ne Basis haben. Ne? Es gab damals dann andere EU-Richtlinien, es gab ne neue Rechtsprechung, die mit eingeflossen is. [...] Und das alles, und Rechtsanwaltwechsel, das war sehr sehr intensiv, aber hat im Endeffekt zum Erfolg geführt. Und es war gut, immer am Ball zu bleiben, und es war gut, dass sie immer auch mit gemacht haben. Also – klar, dass sie auch so Zeiten hatten, wo sie so gesagt hatten, (ausatmend) Boah, mir stehts jetzt bis hier, und auch auch ehrlich gesagt haben, Im Moment kann ich nicht. Wenn wir uns nächste Woche unterhalten können, ist okay. Aber im Moment will ich gar nichts damit zu tun haben. Aber sie dann auch wieder bereit waren, zu sagen, Okay, wie sieht es jetzt aus? Und, Was hast du bis jetzt erreicht, was können wir auch tun? [...] Und das war insofern ne tolle Zusammenarbeit. Die wir da hatten (lacht)" (Hannelore Engel, Z.167-223). [35]

Die Falldarstellung von Frau Engel ist eingeleitet durch den Verweis auf eine rechtliche Situation, die "heute überhaupt nicht mehr passieren [würde]". Als beraterisches Problem erhält dann im Verlauf der Darstellung aber die Erschöpfung der Familienmitglieder bis hin zu "suizidalen Gedanken" ein stärkeres Gewicht als die herausfordernde rechtliche Situation. Die Fallentwicklung wird vornehmlich beschreibend rekapituliert. Lediglich die Zuspitzungen der Interaktion mit den Söhnen werden als wörtliche Rede wiedergegeben ("Wozu eigentlich noch"; "Boah, mir stehts jetzt bis hier", "Okay, wie sieht es jetzt aus?"). Dass die Fallentwicklung in der aufenthaltsrechtlichen Dimension positiv verlief, erfahren wir über wenige Anhaltspunkte zu Beginn der Darstellung ("ist jetzt Mediziner"). Die Fallerzählung wird mit dem Verweis auf die "tolle Zusammenarbeit" abgeschlossen und gerahmt. [36]

Aus der anwesenden Familie werden als Gegenüber nur die "Söhne" näher dargestellt. In der rechtlichen Dimension wird deren Fall zwar als schwierig skizziert, allerdings verweist die "Integration" der Söhne auch auf Handlungsoptionen in Bezug auf den Aufenthaltsstatus15). Die Söhne selbst zeigten sich, so Engels Darstellung, in Bezug auf diese Handlungsoptionen vornehmlich aktiv – sie werden als "überdurchschnittlich intelligent" und leistungsfähig beschrieben. [37]

Mit den Verweisen auf die Intelligenz der Söhne ("Abitur mit eins Komma irgendwas gemacht, [...] ohne ein Wort Deutsch zu können, sofort auf n Gymnasium, ist jetzt Mediziner") ruft Frau Engel die – auch im Aufenthaltsrecht verankerte16) – Norm der Leistungs- und Integrationsfähigkeit der Jugendlichen auf. Diese Norm zieht sich durch die gesamte Falldarstellung. In gewisser Weise repräsentiert die Sozialarbeiterin das Aufenthaltsrecht in dieser Falldarstellung. Die Leistungsnorm und das Aufenthaltsrecht flankieren als unhintergehbare Legitimations- und "Orientierungsschemata" (BOHNSACK 2017a, S.103ff.) das von Dringlichkeit geprägte Handeln der Professionellen ("Und ja, war ne ziemliche Herausforderung, klar und man musste eben auch ne Perspektive anbieten können. Also einfach sagen, Wir kriegen das schon hin [...] bringt nichts. Ich muss auch ne Basis haben"). [38]

Über die konkrete professionelle Praxis selbst verrät die Sequenz wenig. Eine intensive Arbeit in der rechtlichen Dimension wird angedeutet. Auf vage Weise wird metaphorisch formuliert, es sei darum gegangen, "immer wieder Mut zu machen, weiter zu machen, aber auch immer wieder Wege zu finden". In diesem Sinne geht es, so möchte ich theoretisch verdichten, um eine Bearbeitung der Ratsuchenden, die an die Bedingungen des Aufenthaltsrechts angepasst werden müssen17). [39]

Das Besondere bzw. das Prekäre, das die "Fallbegleitung" erzählenswert macht (BRUNER 1998), liegt also nicht in der überwundenen rechtlichen "Herausforderung". Der rahmende Erzählabschluss verweist vielmehr auf die – im Fallverlauf gefährdete – "tolle Zusammenarbeit", die die rekapitulierte Fallbegleitung "erfolgreich" werden ließ. Da Aktivität und Leistungsfähigkeit der Söhne – also die imaginativen Normen davon, wie die Söhne sein müssen, damit die Beratung erfolgreich ist – durch Suizidgedanken gefährdet waren, war es keineswegs selbstverständlich, dass das "Mut machen" der Sozialarbeiterin auch Früchte tragen würde. Dass die Söhne "immer auch mit gemacht haben" und nachfragten ("Was hast du bis jetzt erreicht, was können wir auch tun?"), lag nicht in der Hand der Sozialarbeiterin, war jedoch die glückliche Wendung des Falls. [40]

Mit Blick auf die rekonstruierte Besonderheit des Falls – die Prekarität des Handlungserfolgs – lässt sich auch der der Erzählung zugrunde liegende Modus Operandi rekonstruieren. Es liegt ein Spannungsverhältnis zwischen der Erwartung, wie die Ratsuchenden sein sollen (aktiv, integrations- und leistungsfähig) und den im Fallverlauf diese Erwartungen konterkarierenden "suizidalen Gedanken" der Söhne vor. Zwar entfaltet die Erzählerin die Norm der Leistungsfähigkeit als Orientierungsschema, jedoch ist die Bezugnahme auf diese Norm ambivalent: Die Beraterin repräsentiert die Norm, macht sie sich aber in der Arbeitsbeziehung mit den Ratsuchenden nicht vollständig zu eigen, sondern verweist auch auf psychische Belastungen, die Leistungsfähigkeit einschränken – ohne dabei als Beraterin die Norm gänzlich infrage zu stellen. Frau Engel bleibt den Söhnen gegenüber loyal, auch wenn nicht absehbar ist, ob diese sich aus der Hoffnungslosigkeit und den "suizidalen Gedanken" befreien und damit erneut Leistungsfähigkeit und Aktivität zeigen können. [41]

Auch in dieser Fallerzählung kann eine besondere Relationalität zwischen den Erzählbestandteilen beobachtet werden. Die Figuration der Interaktionspartner18) verweist auf einen Handlungsraum, in dem die rechtliche Dimension und die Eigenschaften der Ratsuchenden aufeinander bezogen sind. Dieses Verhältnis als ein Passungsverhältnis zu bearbeiten, ist die der erzählten Handlungspraxis zugrundeliegende Logik. Der – erst durch die Figuration der Ratsuchenden als aktiv, nicht jedoch als passiv – beschriebene Möglichkeitsraum eröffnet der Professionellen Anknüpfungspunkte für ihre Fallarbeit. Dass die Beratung nur erfolgreich ist, wenn Ratsuchende aktiv, also integrations- und damit leistungsfähig sind, ist das relevante Orientierungsschema bzw. die den Ratsuchenden zugeschriebene imaginative Identitätsnorm. [42]

Im Modus Operandi, der Loyalität mit den Ratsuchenden bei gleichzeitig ambivalenter Bezugnahme auf die imaginative Identitätsnorm der Integrations- und Leistungsfähigkeit, entfaltet sich auch in dieser Erzählung eine spezifische moralisierende Qualität der habituellen Erzählpraxis. Einerseits bestätigt die Beraterin Engel gegenüber den Ratsuchenden, denen sie "Mut" macht, die Gültigkeit der Identitätsnorm. Die Beratungsarbeit ist auf die Aktivität, Leistungs- und Integrationsfähigkeit der Ratsuchenden angewiesen. Andererseits dokumentiert die Verständnis erzeugende Darstellung der Verzweiflung bis hin zu "suizidalen Gedanken" eine Loyalität, die zu einem Bruch mit eben jener Identitätsnorm führt, da es offenbar Seinszustände von Ratsuchenden gibt, die Aktivität, Leistungs- und Integrationsfähigkeit legitimer Weise torpedieren. [43]

4. Verdichtung: Moralisierungen als Modi der Sinngenese in beruflichen Fallerzählungen

Im Anschluss an die Analyse des Datenmaterials lassen sich nun drei unterschiedliche Modi Operandi gegenüberstellen, die jeweils einen moralisierenden Charakter haben:

Bei dieser Verdichtung der als Modi Operandi verstandenen Moralisierungsweisen handelt es sich – im Sinne der dokumentarischen Methode – um praxeologisch rekonstruierte Typen des Handelns und des praktischen Wertens (im erzählerischen Nachvollzug des Handelns). Die rekonstruierten Modi Operandi gleichen sich innerhalb einer Berufsgruppe und unterscheiden sich zwischen den Berufsgruppen. Die Differenzen der je Berufsgruppe rekonstruierten Modi Operandi lassen sich daher auf die jeweiligen beruflichen Erfahrungsräume der Erzähler*innen zurückführen. [45]

Dieser Befund soll hier ergebnissichernd rekapituliert und diskutiert werden. Dazu werden zwei Schwerpunkte gesetzt. Zunächst wird das Verhältnis von der Figuration des Gegenübers und dem Modus beruflicher Bearbeitung von Abweichung noch einmal beschreibend verdichtet (Abschnitt 4.1) und anschließend wird danach gefragt, wie es zu den mitunter eigensinnigen imaginativen Figuren vom (wünschenswerten) Gegenüber kommt. Dass die berufliche Haltung bzw. das habitualisierte Wissen der beruflichen Akteur*innen sinngenerierenden Einfluss auf die Qualität der beruflichen Orientierungsschemata hat – dass also die Moralisierungen Modi der Sinngenese sind – ist die theoretische Überlegung, die zur Debatte steht (Abschnitt 4.2). [46]

4.1 Das Verhältnis von der Figuration des Gegenübers und dem Modus beruflicher Praxis

In der Rekonstruktion der beruflichen Fallerzählungen habe ich für jeden Handlungskontext spezifische Spannungsverhältnisse zwischen normativen Erwartungen (Orientierungsschemata) und den situativen, den Erwartungen zuwiderlaufender Erfahrungen rekonstruieren können. Für die drei Berufsgruppen fand ich die jeweiligen Orientierungsschemata auf dem Wege der Analyse der – in den Handlungsvollzug eingebetteten – Figuration der Interaktionspartner*innen (SCHÜTZE 1976):

Zunächst ist an dieser Stelle hervorzuheben, dass ich mit diesen Orientierungsschemata anders als in anderen aktuellen Studien zu beruflichem Wissen nicht Normen des beruflichen Könnens fokussiere. So diskutierten jüngst RAUSCHENBERG und HERICKS (2018), wie Lehrer*innen im Berufseinstieg die wahrgenommene Spannung zwischen den professionellen Erwartungen und selbsterlebtem Können bearbeiten. FANKHAUSER und KASPAR (2019) nahmen das Spannungsverhältnis von beruflichen Idealen und erlebtem Sein von Lehrkräften in den Blick. AMLING und GEIMER (2016) sowie GEIMER (2019) fokussierten "Normen" bzw. "Ideale des Selbst" als Orientierungsschemata von beruflichen Akteur*innen. Auch sie haben den theoretischen Fokus auf das Können der Professionellen in ihren beruflichen Rollenerfahrungen gelenkt. [48]

Demgegenüber zeigte ich mit den in diesem Artikel analysierten Interviews in den drei Organisationen (Bundespolizei, Ausländerbehörde, Aufenthaltsberatungsstelle), dass im Erfahrungsraum der Mitarbeitenden mit den Adressat*innen der Organisation19) den Adressat*innen als Interaktionspartner*innen eine besondere Rolle zukommt. Die anhand der erzählten Fallgeschichten rekonstruierten drei Orientierungsschemata lassen erkennen, dass für die interviewten Professionellen nicht die Frage des Gelingens oder Scheiterns an erwarteten professionellen Fertigkeiten relevant wird. Stattdessen habe ich in den Interviews rekonstruiert, wie die Interaktionspartner*innen auf eine spezifische Weise erlebt und daher in den Erzählungen figuriert werden, und dass die Orientierungsschemata im beruflichen Handeln das (erwartete, erwünschte) Sein der Interaktionspartner*innen bzw. das (erwartete, erwünschte) Verhältnis zu ihnen beschreiben. [49]

Mit den rekonstruierten Modi beruflicher Praxis werden dann die Spannungsverhältnisse zwischen der jeweiligen imaginativen Norm und der Art und Weise, wie die Interaktionspartner*innen abweichend erlebt werden, bearbeitet.20)

Dabei fällt auf, dass die Figuration der Non-Citizens als Interaktionspartner*innen in den jeweiligen Organisationen sich unterscheidet: Die Figur der Reisenden, die einsichtig oder ignorant gegenüber der Aufenthaltsordnung sind, steht in einem völlig anderen Bezug zur Handlungspraxis der beruflichen Akteur*innen als die Figur der "Ausländer", die als Agens die Durchsetzungsmacht der Ausländerbehörde bedrohen, oder als passive Ratsuchende, die (nicht) motiviert werden können. Wie kann die Unterschiedlichkeit der Figurationen und der Modi beruflicher Praxis theoretisch verstanden werden? Um diese Frage weiter zu bearbeiten, lohnt sich eine Reflexion zur "Trennung" unterschiedlicher Wissensgehalte:

"Es handelt sich hier um eine rein theoretisch-analytische Trennung [von konjunktivem und kommunikativem Wissen], da uns in der empirischen Rekonstruktion – also in der Text- oder Bildinterpretation – das habitualisierte und inkorporierte Wissen, der Habitus, immer schon in seiner Relation zu den als exterior erfahrenen Erwartungen und Ansprüchen der Norm und der Fremdidentifizierung, also innerhalb des konjunktiven Erfahrungsraum[s] und des Orientierungsrahmen[s] im weiteren Sinne, gegeben ist" (BOHNSACK 2017a, S.104). [51]

Während BOHNSACK an dieser Stelle diskutierte, dass das konjunktive Erleben "nicht nur das Produkt des gemeinsamen Erlebens [...], sondern immer auch des gemeinsamen [...] Erlebens der [...] notorischen Diskrepanz zwischen Regel und Praxis" (a.a.O.) ist, so müsste mit Blick auf die vorliegenden Interviewausschnitte auch gefragt werden, wieso sich nicht nur die Modi Operandi, sondern auch die Orientierungsschemata der beruflichen Akteur*innen so grundlegend unterscheiden?21) Wieso soll ein Non-Citizen gegenüber der Bundespolizei informiert und respektvoll, gegenüber der Ausländerbehörde ein Non-Agens und in einer Beratungsstelle leistungs- und integrationsfähig sein? Und wieso ist es für Polizist*innen in der Praxis erheblich zu erfahren, ob Reisende Respekt haben; für Sachbearbeiter*innen zu erleben, ob sie sich durchsetzen können; für Berater*innen zu erleben, dass Ratsuchende aktiv sind? [52]

In den Interviewanalysen (Abschnitte 3.1-3.3) wurde die Relationalität der Erzählbestandteile hervorgehoben – eine Relationalität, auf die auch BOHNSACK in konzeptionellen Reflexionen hingewiesen hat. Um diese Frage nach der Relationalität weiter zu reflektieren, soll nun abschließend diskutiert werden, inwiefern die Modi der Bearbeitung erlebter Spannungsverhältnisse nicht selbst sinngenerierend sind und die Art und Weise der Wahrnehmung sowie den Bezug auf das Gegenüber sinnstiftend moderieren. [53]

4.2 Moralisierungen als Modi der Sinngenese

Die Analyse der Fallgeschichten lief jeweils darauf hinaus zu rekonstruieren, dass im Modus der Fallbearbeitungen "Werthaltungen" (BOHNSACK 2010, S.32) der Erzähler*innen gegenüber den Interaktionspartner*innen ausgedrückt wurden. Die Bearbeitungsmodi (das Erziehen; der Fatalismus bei gleichzeitiger Abwertung des Gegenübers; die Loyalität bei ambivalentem Bezug auf die Normen) sind insofern wertend, als durch sie die jeweiligen, bereits berufsgruppenspezifisch eigensinnigen Orientierungsschemata bestätigt werden und damit auch die Vorstellung, wie jeweils gute bzw. wünschenswerte Interaktionspartner*innen sein sollten. In jeder Berufsgruppe lässt sich zugleich eine eigensinnige und wertende Praxis zur Bearbeitung der Abweichung beobachten: Der Modus der Praxis entfaltet eine berufsgruppenspezifische Sinnhaftigkeit, die über das Bestätigen der imaginativen Normen vom Gegenüber hinausgeht. Diese Werthaltungen habe ich in Anlehnung an KETTNERs Begriff der Moral22) als Moralisierungen bezeichnet und als Modi einer wertenden Bezugnahme auf das im organisationalen Kontext wahrgenommene Sein und Handeln der Interaktionspartner*innen verstanden. [54]

Mit Blick auf die rekonstruierten Relationalitäten der Erzählbestandteile (also die Unterschiedlichkeit der Orientierungsschemata und die berufsspezifischen Modi Operandi) ist nun zu diskutieren, wie es zur Herausbildung der jeweiligen – eigensinnigen, teilweise über die formale Rechtsgrundlage im Aufenthaltsrecht hinaus gehenden – Vorstellungen vom (erwünschten Sein und Verhalten eines) Non-Citizen(s) kommt. Eine mögliche Erklärung kann darin gefunden werden, dass die Moralisierungen als Modi Operandi selbst sinnstiftend sind und ihre eigenen Orientierungsschemata schaffen: Die beruflichen Erzähler*innen nähmen so nicht nur auf gegebene oder "exteriore" (BOHNSACK 2017a, S.104) Orientierungsschemata aus dem Wissensbestand des Common Sense Bezug. Vielmehr, so die theoretische Annahme, gestalteten und bestätigten sie in ihren Fallerzählungen auf eigensinnige Art und Weise die Figuration ihrer Interaktionspartner*innen, die potenziell respektlos sein können; die möglicherweise hintergründige Wirksamkeit entfalten können; die einmal nicht leistungsfähig sein können und der Loyalität bedürfen. Der Modus Operandi wäre in diesem Sinne nicht nur eine habituell bedingte Reaktion auf erlebte Spannungsverhältnisse zwischen Erwartung und Erleben, sondern auch eine sinnstiftende Art der (Re-)Produktion von (imaginativen) Figuren als Orientierungsschemata, sowie eben auch die wertende, praktische Bezugnahme auf die Erfahrung, dass ein Gegenüber von der imaginativen Figur abweicht. [55]

Wie nun lässt sich diese Überlegung zu praxeologischen Reflexionen über Werte und Moral ins Verhältnis setzen? Bereits Karl MANNHEIM (2015 [1929]) diskutierte, dass "das Auftreten der Moral und Ethik selbst an bestimmte Situationen gebunden ist, wie denn auch ihre Grundbegriffe: Pflicht, Vergehen, Sünde nicht immer da waren, sondern Korrelate bestimmter Lagen sind" (S.73). Mit BOHNSACK lassen sich die rekonstruierten Moralisierungen als praktische, atheoretische Werthaltungen bezeichnen: "[...] Werthaltungen [...] [sind] nicht Gegenstand des reflektierenden, des theoretischen Bewusstseins ihrer Träger: 'Weltanschauungen sind nicht Erzeugnisse des Denkens' heißt es bei Dilthey (1911, S.15). Weltanschauungen und Werte sind eben in diesem Sinne atheoretisch" (2010, S.32). [56]

Werthaltungen und Moralisierungen sind, folgt man MANNHEIM und BOHNSACK, nicht als theoretische Entscheidungen für bestimmte Normen und Vorstellungen vom Guten zu verstehen. Sie entstehen stattdessen, so ihre Überlegung, in atheoretischen, praktischen und habitualisierten Auseinandersetzungen von Menschen mit der Welt. Moral und Werthaltungen seien historisch partikular und damit in einer historischen Weise standortgebunden (MANNHEIM 2015 [1929], S.73). Im Vergleich der Erzählungen meiner Studie wurde sichtbar, dass die "Situationen" (BOHNSACK 2010, S.32), an die Moral gebunden ist und die dieses atheoretische Wissen (mit) hervor bringen bzw. in denen dieses Wissen entsteht (a.a.O.), sehr spezifische und verhältnismäßig kleine Räume sein können: nämlich berufliche Erfahrungsräume wie Bundespolizei, Ausländerbehörden und Aufenthaltsberatungsstellen. [57]

Die rekonstruierten Werthaltungen verstehe ich als eigensinnige, moralisierende Weisen des (erzählerischen) Umgangs mit Interaktionspartner*innen, die nicht der imaginativen Figur entsprechen. Die offene Frage ist jedoch: Wieso sind die imaginativen Figuren und damit die Orientierungsschemata berufsgruppenspezifisch so unterschiedlich und mitunter so eigensinnig – während sich doch alle Berufsgruppen formal auf das Aufenthaltsrecht beziehen? Als eine mögliche Erklärung stelle ich hiermit die Überlegung zur Debatte, dass die Moralisierungen als atheoretische Werthaltungen nicht nur den Umgang mit bestehenden, "als exterior erfahrenen Erwartungen" (BOHNSACK 2017a, S.104) moderieren, sondern auch eigensinnige Orientierungschemata hervorzubringen imstande sind. Dies würde – mit Blick auf methodologische Konzepte – vorläufig die Differenz der Orientierungsschemata und ihre berufsgruppenspezifische Eigensinnigkeit erklären. [58]

Über weitere Forschung (z.B. die Erhebung von Gesprächen zwischen Kolleg*innen innerhalb einer Organisation) könnte erhoben werde, inwiefern die imaginativen Figuren (Respekt haben, Non-Agens sein, leistungsfähig sein) zum kommunikativen Wissensbestand der beruflichen Akteur*innen gehören, ob sie beispielsweise in der Organisationskultur verhandelt werden. Auch könnte über die Beobachtung der Arbeitspraxis danach geforscht werden, ob die Orientierungsschemata der Erzählung auch in der alltäglichen Praxis sichtbar werden. Daran anschließend könnte eine Aussage darüber getroffen werden, ob diese eigensinnigen, berufsspezifischen Orientierungsschemata, die Vorstellungen vom (wünschenswerten) Sein des Gegenübers enthalten, in der Praxis als "performativer Performanz" (S.144) relevant gemacht oder aber ganz spezifisch in der Erzählform (der Rekapitulation von Fallarbeit, die sich teilweise über jahrelange Praxiserfahrung zu einem Fall erstreckt) entwickelt werden. [59]

5. Diskussion: Moral in Organisationen und im beruflichen Handeln

Nachdem im letzten Abschnitt die Ergebnisse der Datenanalyse verdichtet und in methodologischer Hinsicht diskutiert wurden, soll im Folgenden und abschließend skizziert werden, an welcher Stelle die Überlegungen zu Moralisierungen als Modi der Sinngenese im Kontext beruflicher Fallarbeit neue Impulse für das Feld der gegenstandstheoretischen Diskussionen zum Verhältnis von Moral, beruflichem Wissen und Organisationen geben können. Dabei nicht nur das Konzept der beruflichen Fallarbeit, sondern auch die Organisation als Rahmen beruflicher Arbeit in den Blick zu nehmen, ist naheliegend. [60]

5.1 Normen und Normierungen als Eigenschaften und Gegenstände von Organisationen

In der Kultur- und Organisationssoziologie diskutierte SPILLMAN (2002), dass in den gesellschaftlichen Strukturen und Organisationsformen je unterschiedliche Moralität und Normen begründet liegen, beispielsweise – so ORTMANN (2010) –durch Organisationsformen und durch wirklichkeitsbestimmende Verfahren. Neben diesem Verweis auf die normierenden Eigenschaften von Organisationen warfen andere Organisationsforscher*innen den Blick explizit auf die Kategorien, mit denen in Organisationen hantiert wird: [61]

Für die "Western bureaucracy" und die Verwaltungspraxis staatlicher Zugehörigkeit nannte HERZFELD (1992) die Kategorie der Staatsbürgerschaft einen "moral fact" (S.35). HASENFELD (1999) diskutierte den Charakter von Arbeitskategorien und -klassifikationen in "people processing organizations" (S.2): Klassifikationen würden moralisierend wirksam, indem Kategorien auf Klient*innen angewendet und somit bewertet werde, wer bspw. als zuwendungsbedürftig gelte. Darüber hinaus seien, so HASENFELD weiter, Moralitäten als veränderliche Werte konstitutiv in die jeweilige Struktur von Organisationen eingebettet. Für die Praxis der beruflichen Akteur*innen diskutierte er, dass Mitarbeiter*innen von Organisationen moralisch aktiv werden und sich ins Verhältnis zu den Moralitäten der Organisation setzen müssten (HASENFELD 2000). [62]

Das, was hier – im v.a. englischsprachigen Diskurs – als Moral bezeichnet wird, wäre aus der Perspektive der praxeologischen bzw. dokumentarischen Organisationsforschung jedoch nicht dem Konzept der Moral (bzw. dem der Moralisierungen, wie sie in diesem Artikel ausgearbeitet wurden), sondern vielmehr dem Wissensbestand des Common Sense zuzuordnen. So ging VOGD (2009) davon aus, dass Verfahren, aber auch ein "Name, Leitbilder, Logo und Gebrauchsgrafiken, Bezüge zur Geschichte nur eine Einheit stiften können, weil sie so abstrakt und allgemein formuliert sind, dass sich selbst Akteure mit gegensätzlichen Werten mit diesen 'Beschreibungen' identifizieren können" (S.28) – die Art und Weise des Umgangs damit zu analysieren, sei jedoch Gegenstand der rekonstruktiven Forschung. [63]

5.2 "Moralisches Handeln" als individuelles Problem von Beamt*innen

In verwaltungstheoretischen Diskussionen tauchte der Begriff der Moral bisher als Frage danach auf, ob und in welcher Weise Bürokrat*innen als Individuen verantwortungsvoll und sachlich handeln – oder auch individuell in Dilemmasituationen geraten. WEBER (1976 [1922]) ging zunächst davon aus, dass Moral und Ethik für die Verwaltung keine Probleme seien, denn es ginge in der Verwaltung um das arbeitsteilige Ausführen von vorher bestimmten Verwaltungsakten (siehe dazu auch FRY & NIGRO 1996; MARTINEZ 2009). Demgegenüber wurden in der neueren Verwaltungstheorie – in Kenntnis mitunter bestehender Schwierigkeiten, zwischen bürokratischen Vorgaben und den besonderen Lagen von Einzelfällen zu vermitteln – Ethik und Moral als verwaltungsspezifische Probleme diskutiert. So wurde den Angestellten in Verwaltungen eine eigene Verantwortung zu ethisch-moralischem Handeln zugeschrieben (COOPER 1990; MARTINEZ 2009; NEWSWANDER 2018) – nicht zuletzt, weil LIPSKY (1980, S.4ff.) davon ausging, dass sie immer Raum für Entscheidungsfreiheit (discretion) hätten. Auf der Basis dieser Erkenntnis setzten sich dann MARTINEZ (2009), REBSTOCK (1992), SEIBEL (2017) und WEIBEZAHN (2012) mit der theoretischen und praktischen Herausforderung auseinander, ethische Standards für die Verwaltung zu entwickeln und diese in der Verwaltung zu implementieren. Eine zentrale Frage innerhalb dieser Veröffentlichungen war, wie Individuen dazu gebracht werden können, moralisch wünschenswert zu handeln. [64]

Moral als ein individuelles Problem beruflichen Entscheidens war auch Gegenstand empirischer Grenzforschung. So untersuchten BORRELLI und LINDBERG (2018) interviewbasiert die Konflikte von Grenzbeamt*innen, die zwischen den unterschiedlichen (moralischen) Erwartungen von Organisationsleitungen, eigenen Werten und den Klient*innen entstünden. Sie siedelten, wie HASENFELD (2000), unterschiedliche Formen der Moral auf unterschiedlichen organisationalen Ebenen (Makro, Meso und Mikro) an. "Street-level bureaucrats" (BORRELLI& LINDBERG 2018, S.164) müssten diese Moralitäten situativ verhandeln. Die entstehenden Konflikte würden bearbeitet, indem die Professionellen "adjust their attitudes and practices in order to better meet their personal preferences (Fassin, 2015; Feldman, 2016), to the advantage or disadvantage of migrants subjected to their control" (S.167). HEYMAN diskutierte, dass Grenzbeamt*innen an der US-mexikanischen Grenze grundsätzlich im moralischen Dilemma stünden zwischen "liberal capitalist and democratic ideals of equal personhood" einerseits und andererseits gezwungen zu seien, "[to] enact extremely stratifying categorizations [...] in the face of the evident neediness of most entrants" (2000, S.638). Diese Widersprüche zwischen den Konzepten menschlicher Gleichheit und (staatlich legitimierter) Gewaltanwendung gegenüber Bedürftigen müssten, so HEYMANN (S.649), von den einzelnen Grenzpolizist*innen ausgehandelt werden. Deren jeweilige individuelle Moralisierungen seien dabei nicht nur lokal bedingt, sondern würden durch Ideologien, Schulen, politische Kampagnen und Medien mit geprägt. [65]

In den beiden empirischen Studien verhandelten BORELLI und LINDBERG (2018) bzw. HEYMAN (2000) unter dem Begriff der Moral einen Wissensaspekt, der mit den Begrifflichkeiten der praxeologischen Wissenssoziologie den Orientierungsschemata in Form von institutionalisierten und normativen Erwartungen (BOHNSACK 2017a; S.103) zugeschrieben werden kann. Die Bewältigung der Spannungsverhältnisse zwischen unterschiedlichen Erwartungen, welche in beiden Studien beobachtet wurden, wurde jedoch nicht praxeologisch (das heißt mit Blick auf habitualisierte Handlungsmodi und konjunktive Erfahrungsräume) erforscht, sondern unter den Vorzeichen der individuellen Bewältigung diskutiert. [66]

5.3 Werthaltungen in der Praxis: Moralisierungen als Modi der Sinngenese

Demgegenüber möchte ich in diesem Artikel aufzeigen, dass nicht nur äußere, organisational gesetzte Kategorien (wie beispielsweise die Staatsbürgerschaft, HERZFELD 1992), sondern auch die eigensinnigen sowie sinnstiftenden Bezugnahmen auf Orientierungsschemata ein interessanter und aufschlussreicher Gegenstand der Forschung zum beruflichen Handeln in Organisationen sein können. Mit dem empirisch fundierten Gedanken, Moralisierungen als Modi der Sinngenese zu verstehen, wird nicht nur nach der Herkunft der mitunter eigensinnigen imaginativen Identitätsnormen vom beruflichen Gegenüber gefragt, sondern auch die Art und Weise in den Blick genommen, wie diese imaginativen Identitätsnormen durch die Modi der Praxis bestätigt sowie Abweichungen davon habituell bewältigt werden. [67]

Moral ist, so das Ergebnis meiner Studie, nicht nur eine Verfahrensnorm, ein organisationales Verfahren oder eine Klassifikationen (Abschnitt 5.1). Moralisches Verhalten ist auch nicht nur das Problem der einzelnen Bürokrat*innen, deren Moralität womöglich noch durch Dritte bewertet werden könnte (Abschnitt 5.2). Die hier dargelegten Überlegungen (Abschnitt 4) machen Moralisierungen als ein implizites und kollektives, über-individuelles Wissen verstehbar. Für die Theoriebildung im Themenfeld Moral-Organisation-Beruf bzw. für die Forschung zu Moral(isierungen) als einer Form impliziten beruflichen Wissens in Organisationen ist mit den hier dargelegten Ausführungen ein neuer Akzent gesetzt. [68]

Daran anschließend ist die hiermit angestoßene Diskussion von Moralisierungen als situierten Modi der Sinngenese in beruflichen Handlungskontexten nicht nur in theoretischer Hinsicht interessant. Auch für organisationsbezogene, berufliche und professionelle Weiterbildungsformate können die vorangegangenen Überlegungen weitergeführt werden. So müsste gefragt werden, welche sinnhaften Zusammenhänge zwischen (erwünschten oder unerwünschten) Wahrnehmungsweisen gegenüber der Klient*innen und den (von außen kommenden oder selbst gesetzten) Handlungsaufträgen der beruflichen Akteur*innen bestehen. Im Anschluss an die in diesem Text ausgeführten Forschungsergebnisse müssten beispielsweise Antirassismustrainings oder Weiterbildungen zur sogenannten "interkulturellen Kompetenz" in Ausländerbehörden genau jene – im gesamten Handlungsprozess eingebettete – Sinnhaftigkeit erschließen, in der berufliche Akteur*innen auf rassistische Delegitimationsweisen ihrer Gegenüber zurückgreifen, sobald sie sich in ihrer Praxis unterlegen fühlen. Erst über ein solches analytisches und rekonstruktives Verständnis könnten dann Weiterbildungsformate entwickelt werden. Zugleich müssen aber auch nicht hintergehbare strukturelle Zusammenhänge diskutiert werden: Die für die Bundespolizei typische Erziehung zum Respekt und die damit potenziell einhergehende Infantilisierung von Reisenden ist nicht ohne die gleichzeitige – organisationell und strukturell verankerte – maximale, exekutive polizeiliche Bestimmungsgewalt über den Aufenthalt von Personen denkbar. Insofern muss die Veränderung von Wissensgehalten immer zusammen mit der Veränderung sozialer Ordnungen reflektiert werden. [69]

Danksagung

Ich danke meinen Institutskolleg*innen Julia SEIDEL, Franziska LEISSENBERGER, Stephanie MEILAND und Martin GROSSE sowie Martin HUNOLD für das Besprechen einer Manuskriptversion dieses Artikels.

Anmerkungen

1) Der vorliegende Beitrag beruht auf dem im Jahr 2019 abgeschlossenen Dissertationsprojekt "Moral und Staatlichkeit. Moralisierungen als Modi der Sinngenese in Erzählungen von Aufenthaltsentscheidungen und -beratungen" (JANOTTA 2020). <zurück>

2) Die Begriffe der Grenzarbeit, Grenzbearbeitung und Grenz(be)arbeiter*in basieren auf konzeptionellen Überlegungen zur Gemeinsamkeit der Arbeit von Mitarbeiter*innen in Bundespolizei, Ausländerbehörden und Aufenthaltsberatungsstellen: Alle drei Berufsgruppen bearbeiten die Probleme des Aufenthaltsrechts von Nicht-Staatsangehörigen und somit die Manifestationen der Grenzen des Aufenthaltsrechts (JANOTTA 2020, Teil I). <zurück>

3) Mit dem Begriff Non-Citizen bezeichne ich in diesem Text den formalen Status der jeweiligen Gegenüber/Interaktionspartner*innen der Erzähler*innen. Der englische Begriff Non-Citizen ist gewählt, da das formale deutsche Pendant Ausländer*in zu stark diskursiv überformt und teilweise negativ konnotiert ist. <zurück>

4) An dieser Stelle muss darauf verwiesen werden, dass BOURDIEUs Konzept des Common Sense mit demjenigen Ralf BOHNSACKs nicht deckungsgleich ist. Während BOURDIEU im Kontext des Nationalstaats davon ausgeht, dass der Common Sense als eine Ordnung von Recht, Sprache, Maßen, Gewichten, Formularen, Klassifizierungen (Alter und Geschlecht) (2015 [1980], S.106), Kalender und Stundensystem (2014 [2012], S.24) als "Wahrnehmungs- und Gliederungsprinzip[.]" (2015 [1980], S.109) in den Körper eingeschrieben sei, bezeichnet der Begriff des Common Sense bei BOHNSACK (2017a, S.85) die Dimension kommunikativen Wissens, mit der (sich) Akteur*innen alltagstheoretisch ihr Handeln erklären. <zurück>

5) Während die Beratung als ein Teilbereich der sozialen Arbeit den Professionen zugerechnet werden kann (u.a. SCHÜTZE 1992; STAUB-BERNASCONI 2013), gelten die Tätigkeitsbereiche von Polizei und Aufenthaltsverwaltung nicht als klassisch "professionell". Ein theoretischer und explorativer Fokus auf die – eigentlich für Professionen typische (HEINER 2012; MAIWALD 2008) – Fallarbeit erwies sich jedoch auch in den Gesprächen mit den Mitarbeiter*innen in Bundespolizei und Ausländerbehörden als fruchtbar. Diesen waren ebenso wie den Berater*innen in der Lage, "Fallgeschichten" in einem erzählerischen Spannungsbogen narrativ zu entfalten. <zurück>

6) Für das Sample in den Bundespolizeibehörden gelang es mir dank eines sehr engagierten Polizeiinspektionsleiters, an zwei Standorten (eine Polizeiinspektion an einem Flughafen und eine in der Nähe der bundesdeutschen Territorialgrenze) zu erheben. Hier sprach ich mit Funktionsträgern [sic] aus dem gehobenen Dienst (Dienstellen- und Dienstgruppenleitern) sowie einem Kontroll- und Streifenbeamten. Um ein Sample in den Ausländerbehörden zu generieren, fragte ich sowohl in Ausländerbehörden in Großstädten als auch in Kreisstädten sowie in den alten und den neuen Bundesländern an. Dies ging u.a. auf die Beobachtung von ZICK und KLEIN (2014) zurück, die in der sogenannten Mittestudie feststellten, dass die menschenfeindlichen Haltungen "Rassismus" (West: 8,1% – Ost: 11%) und "Fremdenfeindlichkeit" (West: 18,2% – Ost: 26,9%) in den neuen Bundesländern stärker vertreten seien (S.73) und ich zumindest theoretisch davon ausgehen musste, dass diese Haltungen auch in Ausländerbehörden sichtbar werden könnten. In meiner vergleichenden Analyse zeigten sich jedoch keine auf den Standort rückführbaren Differenzen in den Darstellungsweisen. Meine Anfragen an Aufenthaltsberater*innen richtete ich an Personen, die einerseits in Organisationen kirchlicher Trägerschaft und andererseits in Vereinen angestellt waren, in denen sie sich neben ihrer Beratungsarbeit politisch für eine Liberalisierung des Aufenthaltsrechts einsetzten. Auch hier wurden Standorte in den alten und neuen Bundesländern sowie im großstädtischen und ländlichen Raum berücksichtigt. Eine qualitative Differenz der Erzählweisen in Abhängigkeit vom Standort war auch in diesem Sample nicht beobachtbar. <zurück>

7) Zur Einordnung aller folgenden Erzählungen sollte reflektiert werden, dass nur die problematischen Fälle in der behördlichen Arbeit Zeit und Aufmerksamkeit beanspruchen (EULE 2014, S.27ff.) und somit auch erinner- und erzählbar werden. Die Mehrzahl behördlicher Fälle – also unproblematische Situationen, in denen bspw. Personen mit vollständigen Papieren reisen – können schnell abgearbeitet werden und werden dadurch auch schneller vergessen. Fallgeschichten sind dann kaum erzählbar. <zurück>

8) Die Interviewauszüge wurden anonymisiert und zur besseren Lesbarkeit leicht geglättet. In Großbuchstaben gesetzte Begriffe verweisen auf die Kategorie eines anonymisierten Begriffs. Mit Kursivschreibungen werden Betonungen, mit Gedankenstrichen kurze Pausen markiert. Ziffern in runden Klammern beziehen sich auf die Sekundenanzahl von Pausen. Mit kursiv gesetzten Bemerkungen in runden Klammern wie "(lacht)" werden parasprachliche Äußerungen beschrieben, Wort- oder Satzabbrüche mit Schrägstrichen wie bei "teilw/". <zurück>

9) Norbert ELIAS (u.a. 1997 [1939]) führte der Begriff der Figuration ein, um historische Interdependenzen sozialer, ökonomischer und räumlicher Aspekte von Gesellschaft mit den Affekten und Emotionen von Mitgliedern der Gesellschaft zu beschreiben. Spezifische Verhältnisse dieser Interdependenzen nannte er Figurationen. Für empirische Forschungen wurde das Figurationskonzept u.a. von ALHEIT (2005) sowie BAHL und WORM (2018) fruchtbar gemacht. Im Einklang mit den genannten Autor*innen gehe ich davon aus, dass die soziale Ordnung und die (mit Affekten und Emotionen verbundenen) Wahrnehmungen der sozialen Welt durch die Akteur*innen aufeinander bezogen sind. In der Datenanalyse geht es darum, die narrativ hervorgebrachten Figurationen zu rekonstruieren – also die Art und Weise, wie die Non-Citizens im erzählerisch hervorgebrachten sozialen Raum platziert werden. <zurück>

10) Die Reisenden werden – blickt man auch auf die anderen polizeilichen Darstellungen – stets als sorglos oder vorsätzlich mit unvollständigen Papieren reisend, sowie als einsichtig oder ignorant gegenüber der Aufenthaltsordnung figuriert. <zurück>

11) In Erzählungen von Sachbearbeiter*innen in Ausländerbehörden konnten drei unterschiedliche Formen der Falldarstellung rekonstruiert werden. In der ersten Form – u.a. als Selbstgänger (Berit Al-Nour, Z.22) bezeichnet – ist das Verhältnis von Antragstellung und Erteilungsanspruch so eindeutig, dass keine narrativen Falldarstellungen zustande kommen. In der zweiten Form – Entscheiden – werden Fallkonstellationen auf rechtliche Fragestellungen hin gedeutet sowie das persönliche Interesse von Antragsteller*innen gegenüber öffentlichen Interessen abgewogen. In der dritten Fallform – Durchsetzen – werden die rechtlichen Aspekte eines Falls mit den Figurationen der Antragsteller*innen in Beziehung gesetzt. Die Darstellungen der dritten Fallform werden als Narrationen entfaltet. <zurück>

12) Während in anderen Falldarstellungen mitunter die behördliche Seite überlegen bleibt, kann sich in der Darstellung Zellers die "Ausländer[in]" durchsetzen. An anderer Stelle habe ich diese Konstellation als "(Un-)gebrochene Handlungsmacht in deutschen Ausländerbehörden" bezeichnet (JANOTTA 2017). <zurück>

13) Dass es sich hierbei um ein Paradox handelt, da Sachbearbeiter*innen in der Verwaltung nicht nach Arbeitsaufwand oder Ergebnis bezahlt werden oder gar länger arbeiten müssen, wenn sie ein "Ziel" nicht erreichen, diskutiere ich in JANOTTA (2020, S.183). <zurück>

14) Dieser Kollektivbegriff wird hier als ein Zitat (u.a. Interview mit Thomas Zeller, Z.58) verwendet und daher nicht gegendert. Um die Figurationen der "Ausländer" in den Erzählungen von Sachbearbeiter*innen zu fassen, habe ich zwischen Figuration in der der direkten Interaktionsebene (Akteur*in oder Non-Akteur*in) sowie der hintergründigen Wirksamkeit in Bezug auf Sachlagen des Ausländerrechts bzw. in der indirekten Interaktion (Agens oder Non-Agens) differenziert. <zurück>

15) Der §25a AufenthG zur "Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden" eröffnet – so an dieser Stelle der fachliche Hintergrund – auch in Fallkonstellationen einer verweigerten Flüchtlingseigenschaft Optionen zur Aufenthaltsverstetigung von Jugendlichen und ggf. deren Eltern (http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25a.html [Datum des Zugriffs: 12. August 2020]). <zurück>

16) Zum an Leistungsnormen orientierten Integrationsbegriff im Aufenthaltsrecht und den daran geknüpften Aufenthaltsbedingungen siehe BAST (2011), EICHENHOFER (2013) und JANOTTA (2018a). <zurück>

17) Diesen Aspekt habe ich an anderer Stelle in der Terminologie "Aufenthaltsberatung als Grenzbearbeitung" (JANOTTA 2018b) vertieft. <zurück>

18) Die Darstellung der Interaktionspartner*innen (Ratsuchende) enthält – über alle Erzählungen der Berater*innen hinweg – die Figuration bestehende oder nicht bestehende Handlungsoptionen in rechtlicher Dimension sowie aktiv oder passiv in Bezug auf diese Handlungsoptionen. <zurück>

19) BOHNSACK sprach im Kontext von Organisationen von einem spezifischen Erfahrungsraum der "Praxis der Interaktion der [Organisations-] Mitglieder mit der Klientel in ihrer (performativen) Performanz" (2017a, S. 132), das heißt einem Erfahrungsraum, der in der Interaktion beruflicher Akteur*innen mit den Klient*innen der Organisation begründet ist. <zurück>

20) Erzähltheoretisch lässt sich konstatieren: Die Erfahrung der Abweichung der Gegenüber von diesen imaginativen Normen kann jeweils zum Erzählanlass und durch die Erzählung bearbeitet werden (BRUNER 1998; STEHR 2002; WHITE 1987). Die Spannungen zwischen der imaginativen Norm und dem Erleben der Interaktionspartner*innen werden in den Erzählungen dann unterschiedlich sinnhaft ausgestaltet. <zurück>

21) An dieser Stelle kann auch in Erinnerung gerufen werden, dass BOURDIEU (2015 [1980]) davon ausging, dass mit der Nationalstaatlichkeit ein gemeinsamer Common Sense geschaffen worden sei. Dieser, so könnte man annehmen, könnte auch zu berufsgruppenübergreifend ähnlichen Orientierungsschemata in Bezug auf das Sein der Non-Citizens führen (siehe dazu kritisch JANOTTA2020, S.43ff.). <zurück>

22) KETTNER (2011) bezeichnete "Moral" als Vorstellungen "des guten und richtigen Sichverhaltens", die die "soziale Funktion" haben, "dass man nach ihnen leben sowie eigenes und fremdes Verhalten beurteilen kann" (S.426f.). <zurück>

Literatur

Affolter, Laura (2017). Asyl-Verwaltung kraft Wissen: die Herstellung von Entscheidungswissen in einer Schweizer Asylbehörde. In Christian Lahusen & Stephanie Schneider (Hrsg.), Asyl verwalten (S.146-141). Bielefeld: transcript.

Alheit, Peter (2005). Zum Verhältnis von Biographie und kollektiven Orientierungen. Das Beispiel einer qualitativen Mentalitätsstudie in Ostdeutschland, Polen und Tschechien. Sozialersinn, 6(2), 291-310.

Amling, Steffen & Geimer, Alexander (2016). Techniken des Selbst in der Politik – Ansatzpunkte einer dokumentarischen Subjektivierungsanalyse. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 17(3), Art. 18, http://dx.doi.org/10.17169/fqs-17.3.2630 [Datum des Zugriffs: 23. Juli 2020].

Bahl, Eva & Worm, Arne (2018). Biographische und ethnographische Zugänge zu Wir-Bildern, Sie-Bildern und Handlungspraktiken in einer Organisation: die spanische Polizeieinheit Guardia Civil in Ceuta und Melilla. Zeitschrift für Qualitative Forschung, 19(1-2), 233-251.

Bast, Jürgen (2011). Aufenthaltsrecht und Migrationssteuerung. Tübingen: Mohr Siebeck.

Bergmann, Jörg R. (2014). Der Fall als Fokus professionellen Handelns. In Jörg R. Bergmann, Ulrich Dausendschön-Gay & Frank Oberzaucher (Hrsg.), "Der Fall": Studien zur epistemischen Praxis professionellen Handelns (S.17-33). Bielefeld: Transcript.

Bohnsack, Ralf (2010). Qualitative Evaluationsforschung und dokumentarische Methode. In Ralf Bohnsack & Iris Nentwig-Gesemann (Hrsg.), Dokumentarische Evaluationsforschung: theoretische Grundlagen und Beispiele aus der Praxis (S.9-62). Opladen: Verlag Barbara Budrich.

Bohnsack, Ralf (2013). Dokumentarische Methode und die Logik der Praxis. In Alexander Lenger, Christian Schneickert & Florian Schumacher (Hrsg.), Pierre Bourdieus Konzeption des Habitus (S.175-200). Wiesbaden: Springer VS.

Bohnsack, Ralf (2014). Rekonstruktive Sozialforschung: Einführung in qualitative Methoden (9. überarb. u. erw. Aufl.). Opladen: Verlag Barbara Budrich.

Bohnsack, Ralf (2017a). Praxeologische Wissenssoziologie. Opladen: Verlag Barbara Budrich.

Bohnsack, Ralf (2017b). Konjunktiver Erfahrungsraum, Regel und Organisation. In Steffen Amling & Werner Vogd (Hrsg.), Dokumentarische Organisationsforschung: Perspektiven der praxeologischen Wissenssoziologie (S.233-259). Opladen: Verlag Barbara Budrich.

Borrelli, Lisa M. (2018). Whisper down, up and between the lanes: Exclusionary policies and their limits of control in times of irregularized migration. Public Administration, 96(4), 803-816.

Borrelli, Lisa M. & Lindberg, Annika (2018). The creativity of coping: Alternative tales of moral dilemmas among migration control officers. International Journal of Migration and Border Studies, 4(3), 163-178.

Bourdieu, Pierre (2014 [2012]). Über den Staat: Vorlesungen am Collège de France; 1989 1992. Berlin: Suhrkamp.

Bourdieu, Pierre (2015 [1980]). Praktische Vernunft: zur Theorie des Handelns (9. Aufl). Frankfurt/M.: Suhrkamp.

Bruner, Jerome S. (1998). Vergangenheit und Gegenwart als narrative Konstruktion. Was ist gewonnen und was verloren, wenn Menschen auf narrative Weise Sinn bilden? In Jürgen Straub (Hrsg.), Erinnerung, Geschichte, Identität (S.46-80). Frankfurt/M.: Suhrkamp.

Cicourel, Aaron (1973 [1972]). Basisregeln und normative Regeln im Prozess des Aushandelns von Satus und Rolle. In Arbeitsgruppe Bielefelder Soziologen (Hrsg.), Alltagswissen, Interaktion und gesellschaftliche Wirklichkeit 1. Symbolischer Interaktionismus und Ethnomethodologie. (S.80-146). Reinbek: Rowohlt.

Cooper, Terry (1990). The responsible sdministrator: An approach to ethics for the administrative role. San Francisco, CA: Jossey-Bass.

Eichenhofer, Johannes (2013). Begriff und Konzept der Integration im Aufenthaltsgesetz. Baden-Baden: Nomos.

Elias, Norbert (1997 [1939]). Über den Prozeß der Zivilisation: soziogenetische und psychogenetische Untersuchungen (20. Aufl.). Frankfurt/M.: Suhrkamp.

Eule, Tobias G. (2014). Inside immigration law: Migration management and policy application in Germany. Farnham: Ashgate.

Fankhauser, Regula & Kaspar, Angela (2019). Habitusirritationen in einer Lehrpersonenweiterbildung. Zeitschrift für Qualitative Forschung, 20(1), 175-190.

Fry, Brian R. & Nigro, Lloyd G. (1996). Max Weber and US public administration: The administrator as neutral servant. Journal of Management History (Archive), 2(1), 37-46.

Geimer, Alexander (2019). Subjektnormen in Orientierungsrahmen: zur (Ir)Relevanz von Authentizitätsnormen für die künstlerische Praxis. Zeitschrift für Qualitative Forschung, 20(1), 157-174.

Hasenfeld, Yeheskel (1999). Human service organizations and the production of moral categories. Center for Research on Social Organization Working Paper Series, #586, http://deepblue.lib.umich.edu/bitstream/2027.42/51350/1/586.pdf [Datum des Zugriffs: 3. August 2020].

Hasenfeld, Yeheskel (2000). Organizational forms as moral practices: The case of welfare departments. Social Service Review, 74(3), 329-351.

Heiner, Maja (2012). Handlungskompetenz "Fallverstehen". In Roland Becker-Lenz, Stefan Busse, Gudrun Ehlert & Silke Müller-Hermann (Hrsg.), Professionalität Sozialer Arbeit und Hochschule (S.201-217). Wiesbaden: Springer VS.

Herzfeld, Michael (1992). The social production of indifference: Exploring the symbolic roots of Western bureaucracy. New York, NY: Berg.

Heyman, Josiah McC (2000). Respect for outsiders? Respect for the law? The moral evaluation of high scale issues by US immigration officers. Journal of the Royal Anthropological Institute, 6(4), 635-652.

Janotta, Lisa (2017). (Un-)gebrochene Handlungsmacht in deutschen Ausländerbehörden. Grenzanalyse in Erzählungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In Stephan Lessenich (Hrsg.), Geschlossene Gesellschaften. Verhandlungen des 38. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Bamberg 2016, http://publikationen.soziologie.de/index.php/kongressband_2016/article/view/444 [Datum des Zugriffs: 3. August 2020].

Janotta, Lisa (2018a). Inklusionsbegehren und Integrationsappelle: Aufenthalt, Soziale Arbeit und der Nationalstaat. neue praxis. Zeitschrift für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Sozialpolitik, 48(2), 122-143.

Janotta, Lisa (2018b). Aufenthaltsberatung als Grenzbearbeitung. Analyse von Interviews mit Berater*innen. In Sara Blumenthal, Karin Lauermann & Stephan Sting (Hrsg.), Soziale Arbeit und soziale Frage(n) (S.169-180). Opladen: Verlag Barbara Budrich.

Janotta, Lisa (2020). Moral und Staatlichkeit. Fallgeschichten von Mitarbeitenden in Bundespolizei, Ausländerbehörden und Aufenthaltsberatungsstellen (Bd. 16). Opladen: Verlag Barbara Budrich.

Johannesson, Livia (2012). Performing credibility: Assessments of asylum claims in Swedish migration courts. Retfaerd, 35(3), 69-84.

Jubany, Olga (2011). Constructing truths in a culture of disbelief: Understanding asylum screening from within. International Sociology, 26(1), 74-94.

Kelle, Udo & Kluge, Susann (2010). Vom Einzelfall zum Typus: Fallvergleich und Fallkontrastierung in der qualitativen Sozialforschung (2., überarb. Aufl.). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Lipsky, Michael (1980). Street-level bureaucracy: Dilemmas of the individual in public services. New York, NY: Russell Sage Foundation.

Kettner, Matthias (2011). Moral. In Marcus Düwell (Hrsg.), Handbuch Ethik (S.426-430). Stuttgart: Metzler.

Maiwald, Kai-Olaf (2008). Die Fallperspektive in der professionellen Praxis und ihrer reflexiven Selbstvergewisserung. Allgemeine Überlegungen und ein empirisches Beispiel aus der Familienmediation. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 9(1), Art. 3, http://dx.doi.org/10.17169/fqs-9.1.321 [Datum des Zugriffs: 23. Juli 2020].

Mannheim, Karl (2015 [1929]). Ideologie und Utopie (9. erw. Aufl.). Frankfurt/M.: Vittorio Klostermann.

Martinez, J. Michael (2009). Public administration ethics for the 21st century. Santa Barbara, CA: Praeger.

Matthes, Joachim & Schütze, Fritz (1973). Zur Einführung: Alltagswissen, Interaktion und Gesellschaftliche Wirklichkeit. In Arbeitsgruppe Bielefelder Soziologen (Hrsg.), Alltagswissen, Interaktion und gesellschaftliche Wirklichkeit 1. Symbolischer Interaktionismus und Ethnomethodologie (S.11-53). Reinbek: Rowohlt.

Mensching, Anja & Vogd, Werner (2013). Mit der dokumentarischen Methode im Gepäck auf der Suche nach dem Konjunktiven der Organisation. In Peter Loos, Arnd-Michael Nohl, Aglaja Przyborski & Burkhard Schäffer (Hrsg.), Dokumentarische Methode: Grundlagen Entwicklungen Anwendungen (S.320-336). Opladen: Verlag Barbara Budrich.

Miaz, Jonathan (2017). From the law to the decision: The social and legal conditions of asylum adjudication in Switzerland. European Policy Analysis, 3(2), 372-396.

Newswander, Chad B. (2018). Administrative ethics and executive decisions: channeling and containing administrative discretion. New York, NY: Routledge, Taylor & Francis Group.

Nohl, Arnd-Michael (2013). Interview und dokumentarische Methode. Wiesbaden: Springer VS.

Ortmann, Günther (2010). Organisation und Moral: die dunkle Seite. Weilerswist: Velbrück.

Probst, Johanna (2012). Instruire la demande d'asile. Étude comparative du processus décisionnel au sein de l'administration allemande et française [Den Asylantrag bearbeiten. Eine vergleichende Studie zum Entscheidungsprozess in der deutschen und der französischen Verwaltung]. Dissertation, Politikwissenschaften, Université de Strasbourg und Philipps Universität Marburg, https://tel.archives-ouvertes.fr/tel-00985215/document [Datum des Zugriffs: 20. Januar 2020].

Przyborski, Aglaja & Wohlrab-Sahr, Monika (2014). Qualitative Sozialforschung: ein Arbeitsbuch (4., erw. Aufl). München: Oldenbourg.

Rauschenberg, Anna & Hericks, Uwe (2018). Wie sich Lehrerinnen und Lehrer im Berufseinstieg mit Normen auseinandersetzen. In Martin Heinrich & Andreas Wernet (Hrsg.), Rekonstruktive Bildungsforschung (S.109-122). Wiesbaden: Springer VS.

Rebstock, Michael (1992). Organisation und Ethik: zur Entwicklung und Umsetzung individueller moralischer Kompetenz in Unternehmen. Frankfurt/M.: Lang.

Reichertz, Jo (2002). Prämissen einer hermeneutisch wissenssoziologischen Polizeiforschung. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 3(1), Art. 17, http://dx.doi.org/10.17169/fqs-3.1.881 [Datum des Zugriffs: 23. Juli 2020].

Renn, Joachim (2006). Übersetzugsverhätnisse. Perspektiven einer pragmatistischen Gesellschaftsthoerie. Weilerswist: Osnabrück.

Scheffer, Thomas (1997). Dolmetschen als Darstellungsproblem. Eine ethnographische Studie zur Rolle der Dolmetscher in Asylanhörungen. Zeitschrift für Soziologie, 26(3), 159-180.

Scheffer, Thomas (1998). Übergang von Wort und Schrift: Zur Genese und Gestaltung von Anhörungsprotokollen im Asylverfahren. Zeitschrift für Rechtssoziologie, 20(2), 230-265.

Scheffer, Thomas (2001). Asylgewährung. Eine ethnographische Analyse des deutschen Asylverfahrens. Stuttgart: Lucius & Lucius.

Schittenhelm, Karin (2015). Asylsuchende im Blickfeld der Behörde. Explizites und implizites Wissen in der Herstellung von Asylbescheiden in Deutschland. Soziale Probleme, 26(2), 137-150.

Schittenhelm, Karin & Schneider, Stephanie (2017). Official standards and local knowledge in asylum procedures: Decision-making in Germany's asylum system. Journal of Ethnic and Migration Studies, 43(10), 1696-1713.

Schneider, Stephanie & Wottrich, Kristina (2017). "Ohne 'ne ordentliche Anhörung kann ich keine ordentliche Entscheidung machen ..." – Zur Organisation von Anhörungen in deutschen und schwedischen Asylbehörden. In Christian Lahusen & Stephanie Schneider (Hrsg.), Asyl verwalten (S.81-115). Bielefeld: transcript.

Schütze, Fritz (1976). Zur soziologischen und linguistischen Analyse von Erzählungen. In Günter Dux & Thomas Luckmann (Hrsg.), Beiträge zur Wissenssoziologie Beiträge zur Religionssoziologie (S.7-41). Opladen: Westdeutscher Verlag.

Schütze, Fritz (1978). Zur Konstitution sprachlicher Bedeutungen in Interaktionszusammenhängen. In Uta Quasthoff (Hrsg.), Sprachstruktur Sozialstruktur: zur linguistischen Theorienbildung (S.98-113). Königstein: Scriptor.

Schütze, Fritz (1984). Kognitive Figuren des autobiographischen Stegreiferzählens. In Martin Kohli & Günther Robert (Hrsg.), Biographie und soziale Wirklichkeit: neue Beiträge und Forschungsperspektiven (S.78-117). Stuttgart: Metzler.

Schütze, Fritz (1992). Sozialarbeit als "bescheidene" Profession. In Bernd Dewe, Wilfried Ferchhoff & Frank-Olaf Radtke (Hrsg.), Erziehen als Profession. Zur Logik professionellen Handelns in pädagogischen Feldern (S.132-169). Opladen: Leske + Budrich.

Seibel, Wolfgang (2017). Verwaltung verstehen: eine theoriegeschichtliche Einführung (2. Aufl.). Berlin: Suhrkamp.

Spillman, Lyn (2002). How are structures meaningful? Cultural cociology and theories of structure. In Sing C. Chew & J. David Knottnerus (Hrsg.), Structure, culture, and history: Recent issues in social theory (S.63-83). Lanham, MD: Rowman & Littlefield.

Staub-Bernasconi, Silvia (2013). Der Professionalisierungsdiskurs zur Sozialen Arbeit (SA/SP) im deutschsprachigen Kontext im Spiegel internationaler Ausbildungsstandards. In Roland Becker-Lenz, Stefan Busse, Gudrun Ehlert & Silke Müller-Hermann (Hrsg.), Professionalität in der Sozialen Arbeit (S.23-48). Wiesbaden: Springer VS.

Stehr, Johannes (2002). Narrationsanalyse von Moralgeschichten [39 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 3(1), Art. 18, http://dx.doi.org/10.17169/fqs-3.1.882 [Datum des Zugriffs: 23. Juli 2020].

Vogd, Werner (2009). Rekonstruktive Organisationsforschung. Qualitative Methodologie und theoretische Integration eine Einführung (Bd. 1). Opladen: Verlag Barbara Budrich.

Weibezahn, Martin (2012). Ethische Standards in der Verwaltung: ein Beitrag zu Funktion und Legitimation des Amtes in der Bundesrepublik Deutschland unter Einbeziehung der angelsächsischen Perspektive. Berlin: Duncker & Humblot.

Weber, Max (1976 [1922]). Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie. Tübingen: J.C.B. Mohr.

White, Hayden (1987). The content of the form. Narrative discourse and historical representation. Baltimore, MD: John Hopkins University Press.

Zick, Andreas & Klein, Anna (2014). Fragile Mitte, feindselige Zustände: rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2014. Bonn: Dietz.

Zur Autorin

Dr. phil. Lisa JANOTTA ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der TU Dresden, Fakultät Erziehungswissenschaften. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Forschungsmethoden und -methodologien, Migrationsforschung und Professionsforschung mit besonderem Fokus auf soziale Arbeit.

Kontakt:

Dr. phil. Lisa Janotta

TU Dresden
Fakultät Erziehungswissenschaften
Institut für Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Wohlfahrtswissenschaften
D-01062 Dresden

E-Mail: lisa.janotta@tu-dresden.de
URL: https://tu-dresden.de/gsw/ew/die-fakultaet/beschaeftigte?profil=Janotta_Lisa

Zitation

Janotta, Lisa (2020). Moralisierungen als Modi der Sinngenese. Eine Diskussion zur Qualität beruflichen Wissens auf der Basis von Erzählungen über Aufenthaltsentscheidungen und -beratungen [69 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 21(3), Art. 3, http://dx.doi.org/10.17169/fqs-21.3.3460.

Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS)

ISSN 1438-5627

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