Volume 4, No. 2, Art. 10 – Mai 2003

Was ist Kriminalsoziologie? Disziplinäre Auffälligkeiten und qualitative Bezüge

Ralf Ottermann

Review Essay:

Stefanie Eifler (2002). Kriminalsoziologie. Bielefeld: transcript Verlag, 108 Seiten, ISBN 3-933127-62-9, EUR 10,50

Zusammenfassung: Das Buch "Kriminalsoziologie" von Stefanie EIFLER zeichnet die Entstehung und Entwicklung der Kriminalsoziologie nach und liefert eine Bestandsaufnahme der aktuellen soziologischen Zugänge zur Kriminalität. Die Autorin bemängelt die Vielfalt und das Nebeneinander kriminalsoziologischer Einzeltheorien. Gleichwohl gelingt es ihr, Verbindungslinien, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Theorien mittels der Ordnungsbegriffe "Konsens- versus Konfliktmodell von Gesellschaft" sowie "Makro- versus Mikrosoziologie" systematisch aufzuzeigen. Ihr Fazit hinsichtlich der empirischen Bewährung der Theorien fällt überwiegend negativ aus. Sie plädiert für eine Integration der Theorien in ein metatheoretisches Makro-Mikro-Makro-Modell der soziologischen Erklärung von Kriminalität. Der Rezensent ist ebenfalls Anhänger eines solchen Makro-Mikro-Makro-Modells. Er betrachtet das Buch indes aus sozialkonstruktivistischer Perspektive und im Hinblick auf qualitative Ansätze. Diesbezüglich ist das Buch relativ unergiebig, so dass ich als Rezensent Bezüge zu sozialkonstruktivistischen und qualitativen Ansätzen mittels Rückgriff auf anderweitige Literatur herstelle. Ähnlich anderen Einführungsbüchern in die Kriminalsoziologie bzw. in die Soziologie abweichenden Verhaltens erweist sich auch die vorliegende Medieneinheit als unzureichend hinsichtlich der Darstellung der Geschichte, der Methoden, der Erträge und der Hintergrundtheorien qualitativer Kriminalitätsforschung. Eine systematische Zusammenstellung der unterschiedlichen qualitativen Ansätze und Zugänge zu Phänomenen der Kriminalität bzw. abweichenden Verhaltens erscheint mir als eine lohnende Aufgabe für die Zukunft.

Keywords: Kriminalität, Kriminologie, Kriminalsoziologie, Sozialkonstruktivismus, abweichendes Verhalten, soziale Kontrolle, labeling approach, Chicago School, Makro-Mikro-Makro-Modell, utilitaristische Handlungstheorie, Deutungsmuster

Inhaltsverzeichnis

1. Zum kriminalsoziologischen Gegenstandsbereich und zur Perspektive des Rezensenten

2. Darstellung und Kritik von Stefanie EIFLERs "Kriminalsoziologie"

2.1 Zur "Einleitung"

2.2 Zu "Ausgangspunkte einer soziologischen Analyse von Kriminalität und kriminellen Handlungen"

2.3 Zu "Soziologische Theorien zur Analyse von Kriminalität und kriminellen Handlungen"

2.4 Zu "Neue Wege in der Kriminalsoziologie"

3. Einordnung und Gesamtbewertung der "Kriminalsoziologie" EIFLERs

Literatur

Zum Autor

Zitation

 

1. Zum kriminalsoziologischen Gegenstandsbereich und zur Perspektive des Rezensenten

Etymologisch liegt den Komposita "Kriminologie" und "Kriminalsoziologie" das lateinische Wort "crimen" zugrunde, welches dem deutschen Begriff "Verbrechen" entspricht. Kriminologie und Kriminalsoziologie haben demnach "Verbrechen" zum Gegenstand (vgl. BOCK 2000). Der soziologische Verbrechensbegriff von Kriminologie und Kriminalsoziologie ist allerdings weiter gefasst als der juristische des Strafrechts (vgl. LÜDEMANN & OHLEMACHER 2002; SCHWIND 2002). Neben Straftaten im engeren Sinne umfasst er z.B. auch Ordnungswidrigkeiten, mithin sämtliche Normverstöße, die potenziell nicht nur von straf- und zivilrechtlicher, sondern auch von sonstiger juristischer, gesetzgeberischer oder polizeilicher Relevanz sind. Selbst Sachverhalte wie Schuleschwänzen, Herumstreunen oder Ungehorsam gegenüber den Eltern sind Gegenstand kriminologischer bzw. kriminalsoziologischer Forschung und werden unter der Rubrik "Jugendkriminalität" zumindest als kriminogene soziale Auffälligkeiten behandelt, während sie im alltäglichen Sprachgebrauch doch eher als "pubertäres", vielleicht noch als von normativen Erwartungen (der Lehrer, Eltern etc.) abweichendes, wohl kaum aber als "kriminelles" Verhalten "im eigentlichen Sinne" gelten (vgl. BOCK 2000; SCHWIND 2002). [1]

Es besteht also bisweilen eine inhaltliche Diskrepanz, ein definitorischer Dissens, wenn nicht ein normativer Konflikt zwischen alltags- und wissenschaftssprachlicher Verwendung des Kriminalitätsbegriffs. Das juristische, soziologische und alltagssprachliche Verständnis von Kriminalität ist jedenfalls nicht immer deckungsgleich. Allerdings ist der soziologische Kriminalitätsbegriff der umfassendste. Alles, was juristisch oder alltagssprachlich als "kriminell" bezeichnet wird, gehört auch in den Gegenstandsbereich kriminalsoziologischer Forschung. Darüber hinaus können in der Kriminalsoziologie Formen abweichenden Verhaltens thematisiert werden, die weder im Alltag noch in der Rechtspflege als "kriminell" begriffen werden, weshalb innerhalb der soziologischen Zunft auch eher von der Soziologie abweichenden Verhaltens denn von Kriminalsoziologie gesprochen wird. Der Gegenstandsbereich der Soziologie abweichenden Verhaltens ist allerdings wiederum umfassender als der der Kriminalsoziologie, weil ein Bezug zu Kriminalitätsdiskursen, wie etwa im Falle unkonventionellen Verhaltens, nicht notwendig vorhanden sein bzw. hergestellt werden muss (vgl. LAMNEK 1990; LÜDEMANN & OHLEMACHER 2002; OPP 1974). [2]

Die Konsens- bzw. Dissenslinien hinsichtlich des adäquaten Kriminalitätsbegriffs verlaufen unterschiedlich. Beispielsweise können Ordnungswidrigkeiten im engeren (zivilrechtlichen) Sinne zwar von Kriminologen bzw. Kriminalsoziologen unter die Begriffe etwa der "Wirtschafts-" oder "Umweltkriminalität" subsumiert werden, doch keinesfalls von Juristen, sofern es sich nicht um "Verbrechen im strafrechtlichen Sinne" handelt. Eventuell fühlen sich auch Laien (Täter, Opfer, Dritte) außerstande, sie als "kriminell" einzustufen. Bisweilen stimmen aber auch kriminologische bzw. kriminalsoziologische Subsumtionen mit dem alltagssprachlichen Befund "Das ist ja kriminell!" überein, so etwa im Falle der sog. "Weiße-Kragen-" bzw. "Oberweltkriminalität", welche weder von Juristen noch von Delinquenten als "Kriminalität im engeren Sinne" begriffen werden muss (vgl. HESS & SCHEERER 1997; SCHWIND 2002). Ein derartiger gesellschaftlicher Dissens hinsichtlich der adäquaten Kriminalitätsdefinition ist zumindest in jenen Bereichen, in denen es um die "Kriminalität der Reichen und Mächtigen" geht, eher der Normalfall als die Ausnahme. Im Unterschied dazu werden etwa Straßenkriminalität oder Gewaltdelinquenz, zumal sichtbare und als abscheulich oder bedrohlich empfundene Verhaltensweisen weitgehend übereinstimmend als "Verbrechen" definiert, was mitunter den unbeabsichtigten Nebeneffekt hat, dass man "die Großen" laufen lassen muss, "die Kleinen" aber fängt (vgl. OTTERMANN 2000). [3]

Kriminalität ist sprachlich verfasst und wird, kulturell variabel, in symbolischer Interaktion vermittelt. Untaten und Täter sind das Ergebnis begrifflicher Subsumtionen. Letztlich hängt es von der Definitionsmacht und den materiellen sowie ideellen Ressourcen der am Kriminalitätsdiskurs beteiligten (Konflikt-) Akteure (Täter, Opfer, Dritten) bzw. Interessengruppen (Moralunternehmer, Stigmamanager) ab, welche Verhaltensweisen im engeren Sinne kriminalisiert, also dem Strafrecht zugeführt, oder aber entkriminalisiert, eventuell als Ordnungswidrigkeit oder rechtlich gar nicht verfolgt werden. Was als kriminell gilt, wird gesellschaftlich sowie je nach herrschenden Norm- und Wertvorstellungen bzw. den Vorstellungen der Herrschenden unterschiedlich bestimmt und unterliegt sozialem Wandel. Wer oder was letztlich strafrechtlich verfolgt wird, ist abhängig von den gesellschaftlich definierten Übeln bzw. von den Rechtsgütern, vor welchen resp. welche es innerhalb eines bestimmten Zeitraums (epochalen oder kulturellen Kontextes) vorrangig zu schützen gilt (vgl. HESS & SCHEERER 1997; OTTERMANN 2000, 2003). [4]

Eine historisch-vergleichende Kriminalsoziologie ist von daher vonnöten, denn auch bei "Kriminalität im strafrechtlichen Sinne" handelt es sich um ein interkulturell und temporal variables soziales Konstrukt. Was in den einen Ländern strafbar ist, wird in anderen zumindest nicht strafrechtlich verfolgt, wie etwa der Missbrauch von Alkohol, Tieren oder Minderjährigen. Straftatbestände verschwinden, vormals strafbare Verhaltensweisen werden entkriminalisiert, wie beispielsweise Ehebruch oder Homosexualität hierzulande, während neue Straftatbestände, wie Umweltdelikte oder Vergewaltigung in der Ehe, hinzukommen bzw. vormals legale Verhaltensweisen, wie z.B. die Züchtigung von Zöglingen durch Eltern oder Lehrer, kriminalisiert werden (vgl. HESS & SCHEERER 1997; METZLER & METZLER 2000; PETERS 1995; LUEDTKE 1999; OTTERMANN 2003; SCHWIND 2002).

"Durch im Strafrecht geronnene Definitionsleistungen avancieren einige gefährdete Interessen (an der Würde eines Gottes, an der Staatsform, am Landfrieden, an Leib und Leben, an einer bestimmten Moral, an der sexuellen Selbstbestimmung, an der Volksgesundheit usw.) zu Rechtsgütern. Aus den Handlungen, die als Risiken für die soziale Ordnung bzw. als Verletzungen oder Gefährdungen solcher Rechtsgüter wahrgenommen werden, wird mittels dieser Definitionsleistungen Kriminalität" (HESS & SCHEERER 1997, S.99f.; Herv. im Orig.). [5]

Diese sozialkonstruktivistische Perspektive auf Kriminalität bildet den paradigmatischen Hintergrund der (text-) exmanenten Kritik bei folgender Buchbesprechung. Diesbezügliche Versäumnisse bzw. Schwächen können folglich nicht der Autorin der zu besprechenden Medieneinheit angelastet werden, sondern resultieren aus der paradigmatischen Perspektive des Rezensenten. Gleiches gilt hinsichtlich der Thematisierung methodologischer und methodischer Mankos, da ich mich im Sinne der Herausgeber von FQS und dessen Leserschaft um einen expliziten Bezug zu Qualitativer Kriminalitätsforschung bemühen werde, obwohl die Autorin der vorliegenden Medieneinheit mit ihrem Buch eine gänzlich andere Absicht verfolgt. Es wird von ihr kein bzw. nur am Rande ein expliziter Bezug zu qualitativer Forschung hergestellt. In ihrer Darstellung präferiert die Autorin offenkundig quantitative Ansätze, was keineswegs unangemessen ist, weil diese innerhalb der kriminologischen und kriminalsoziologischen Forschung überwiegen. Ihr entgeht dadurch aber die traditionsreiche und eindrucksvolle Geschichte qualitativer Kriminalitätsforschung, die – wenn auch jenseits des Mainstream kriminologischer Forschung – in den letzten Jahren eine Renaissance erlebte (vgl. KARSTEDT 2000; LÖSCHPER & MEUSER 2002; SCHUMANN 1995). [6]

Im Großen und Ganzen handelt es sich bei der vorliegenden Medieneinheit um eine disziplingeschichtlich orientierte Einführung in "die" Krimin(alsozi)ologie, eine überblicksartige Darstellung und Diskussion krimin(alsozi)ologischer Theorien sowie letztlich um eine Einschätzung des Standes der aktuellen krimin(alsozi)ologischen Theoriebildung mit kurzen Hinweisen darauf, inwieweit die jeweiligen Theoreme bzw. Hypothesen(-komplexe) empirisch abgesichert sind. Die explizite und implizite Absicht, die die Autorin mit ihrem Buch verfolgt, nämlich in die aus ihrer Sicht wichtigsten kriminalsoziologischen Ansätze einzuführen, ist der Hintergrund der (text-) immanenten Kritik in folgender Rezension. Absicht und Realisierung werden aneinander gemessen. [7]

Allerdings habe ich auch hierbei eine Auswahl getroffen. Zum einen gebe ich den Inhalt des Buches nicht vollständig wieder – auch nicht im Kleinformat –, sondern beschränke mich auf jene Aspekte, die sich meines Erachtens recht gut zu einem Gesamtbild fügen und auch die Besonderheit der Medieneinheit verdeutlichen. Zum anderen habe ich mir Stellen heraus gesucht, die sich als Anknüpfungspunkt für die exmanente Kritik eignen. Ich werde der Medieneinheit im Sinne ihrer Schöpferin von daher lediglich bedingt gerecht werden können und bitte deshalb – was zwar unüblich ist, aber in diesem besonderen Fall (zumindest mir) angebracht erscheint – die Autorin (und ihren Verlag) vorab um Entschuldigung. Ohne den Bezug auf Sozialkonstruktivismus und Qualitative Forschung muss die Bewertung des Buches viel besser ausfallen, als dies aufgrund meiner Herangehensweise der Fall ist. [8]

Der Aufbau der folgenden Rezension entspricht der Gliederung des Buches, wie sie von der Autorin vorgenommen wurde. Auf die (selektive und aspekthafte) Darstellung von mir ausgewählter Inhalte der entsprechenden Kapitel folgt jeweils eine immanente und/oder exmanente Kritik. Im Anschluss an die Buchbesprechung im engeren Sinne werde ich die Medieneinheit im aktuellen kriminologischen bzw. kriminalsoziologischen Diskurs verorten (soweit ich dazu in der Lage bin) und in Bezug auf vergleichbare Publikationen (soweit sie mir bekannt sind) einer Gesamtbewertung unterziehen. [9]

2. Darstellung und Kritik von Stefanie EIFLERs "Kriminalsoziologie"

Das Buch "Kriminalsoziologie" von Stefanie EIFLER, wissenschaftliche Assistentin an der Fakultät für Soziologie der Universität Bielefeld, ist in der Reihe "Einsichten. Themen der Soziologie" des transcript Verlags, ebenfalls Bielefeld, erschienen. Dem Verlagsprogramm folgend, umfasst es ca. 100 Seiten. "Der Band", so heißt es auf dem Buchumschlag, "zeichnet die Entstehung und Entwicklung der Kriminalsoziologie nach und liefert darüber hinaus eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen soziologischen Zugänge zur Kriminalität". Er ist gegliedert in (1) "Einleitung", (2) "Ausgangspunkte einer soziologischen Analyse von Kriminalität und kriminellen Handlungen", (3) "Soziologische Theorien zur Analyse von Kriminalität und kriminellen Handlungen" und (4) "Neue Wege in der Kriminalsoziologie". Aus diesen Überschriften geht hervor, dass die Autorin die auch aus sozialkonstruktivistischer Sicht wichtige Unterscheidung zwischen Kriminalität als Makrophänomen und kriminellem Verhalten als Mikrophänomen trifft (vgl. HESS & SCHEERER 1997; OTTERMANN 2000, 2003). [10]

2.1 Zur "Einleitung"

In der "Einleitung" werden Kriminologie und Kriminalsoziologie definiert und voneinander abgegrenzt. Es wird unter anderem mittels Rückgriff auf die Kriminalstatistik in die Thematik eingeführt. Darüber hinaus wird ein Abriss des Buchinhalts geliefert (vgl. EIFLER 2002, S.5-11). [11]

2.1.1 Darstellung der Einleitung

Die "Einleitung" beginnt mit einer "Abgrenzung" der Kriminalsoziologie von der interdisziplinär ausgerichteten Kriminologie. Nach EIFLER umfasst die Kriminologie "Fragen nach der Entwicklung des Strafrechts, das bestimmte Formen sozialen Handelns als 'kriminell' definiert und mit Sanktionen belegt, Fragen nach der Entstehung von Zuwiderhandlungen gegen dieses Recht sowie Fragen der gesellschaftlichen Reaktion auf solche Zuwiderhandlungen" (EIFLER 2002, S.5). Die Kriminalsoziologie beschäftigt sich nach EIFLER "mit den sozialen Bedingungen der Kriminalität und der gesellschaftlichen Reaktion auf Kriminalität" (a.a.O.), wobei sich die "hier vorliegende Einführung in die Kriminalsoziologie [...] auf die Analyse der sozialen Bedingungen von Kriminalität und kriminellen Handlungen" (a.a.O.) konzentriere. [12]

Die unterschiedlichen Ansätze, die sich mit diesem Gegenstandsbereich befassen, lassen sich nach EIFLER dahingehend unterscheiden, ob sie von einem gesellschaftlichen Konsens oder aber Konflikt hinsichtlich dessen ausgehen, was kriminell ist bzw. als kriminell zu gelten habe. Mit der konflikttheoretischen Auffassung von Kriminalität sei die interaktionistische Perspektive des labeling approach (Etikettierungsansatz) verwandt: "Auch ihr zufolge ist Kriminalität keine Qualität, die dem Handeln selbst eigen wäre, sondern das Resultat eines Definitionsprozesses, in dem verschiedene gesellschaftliche Gruppierungen miteinander konkurrieren. Becker (1963) betont in diesem Zusammenhang die Relevanz sog. 'Moralunternehmer'" (EIFLER 2002, S.7). Dem labeling approach, der sich nach EIFLER insbesondere auf die Folgen gesellschaftlicher Zuschreibungsprozesse für den Beginn und die Fortsetzung krimineller Karrieren konzentriert, wird der sog. ätiologische Ansatz gegenübergestellt, der der ältere der beiden Paradigmen ist und sich vorrangig mit den gesellschaftlichen bzw. sozialen Ursachen krimineller Handlungen befasst. [13]

Die empirische Überprüfung kriminalsoziologischer Theorien erfolgt überwiegend auf der Grundlage offizieller Kriminalstatistiken, die das sog. Hellfeld der Kriminalität darstellen, einerseits und auf der Basis von in (quantitativ ausgerichteten) Umfragen gewonnenen Selbstberichten, sog. Dunkelfeldstudien, andererseits. EIFLER diskutiert in der Einleitung einige Eckdaten und mit den unterschiedlichen Verfahren verbundene Probleme. Qualitative Forschungsmethoden werden nicht explizit thematisiert. [14]

Der in der Einleitung vorgenommene wissenschaftshistorische Abriss diverser ätiologischer und Etikettierungsansätze verdeutlicht bereits die Vielfalt und das Nebeneinander kriminalsoziologischer Einzeltheorien, die das Bild der Kriminalsoziologie prägen und sowohl in theoretischer als auch empirischer Hinsicht moniert werden:

"Die Beobachtung, dass viele der Einzeltheorien in empirischen Analysen nur wenig Unterstützung fanden, führte zu einer metatheoretischen Diskussion, in der sich Kriminologen mit den von ihnen angewandten Strategien der Theoriebildung auseinander setzten, und in der Folge neue, sog. integrative Ansätze zur Erklärung von Kriminalität und kriminellen Handlungen formuliert wurden" (EIFLER 2002, S. 11). [15]

2.1.2 Kritik der Einleitung

Im Hinblick auf das, was den Leser erwartet, ist die "Einleitung" meines Erachtens weitgehend geglückt. Textimmanent muss ich hinsichtlich der "Einleitung" allerdings die definitorische Abgrenzung von Kriminologie und Kriminalsoziologie kritisieren. Diese scheint mir nicht wirklich gelungen – einmal abgesehen davon, dass mir aufgrund meiner sozialkonstruktivistischen Perspektive der Kriminalitätsbegriff (als auf strafrechtliche Normverstöße reduzierter) zu eng gefasst ist. Meines Erachtens besteht der eigentliche Unterschied zwischen Kriminologie und Kriminalsoziologie darin, dass es sich bei der Kriminologie im Unterschied zur Kriminalsoziologie um eine explizit interdisziplinär konzipierte Wissenschaft handelt. In kriminologischen Einführungsbüchern werden Biologie, Psychologie und Soziologie als die wesentlichen Bezugswissenschaften kriminologischer Theoriebildung und Analyse genannt (vgl. BOCK 2000; SCHWIND 2002). Vor diesem Hintergrund macht es dann auch Sinn, das Besondere der Kriminalsoziologie darin zu sehen, dass sie sich mit den sozialen – und eben nicht mit den biologischen oder psychischen – Bedingungen der Kriminalität und den gesellschaftlichen Reaktionen auf Kriminalität befasse. [16]

Die Behauptung EIFLERs, dass sich ihre Einführung in die Kriminalsoziologie auf die Analyse der sozialen Bedingungen von Kriminalität und kriminellen Handlungen konzentriere, kann ich nicht nachvollziehen. In ihrer Darstellung spielen gesellschaftliche Reaktionen auf Kriminalität (einschließlich sozialer Kontrolle und Kriminalprävention) sowie deren beabsichtigte und unbeabsichtigte Wirkungen ebenfalls eine entscheidende Rolle, wie sich noch zeigen wird. Zudem behandelt sie Theorien als kriminalsoziologische, die im kriminologischen Schrifttum auch als kriminalpsychologische subsumiert werden (LÖSEL 1993; SCHWIND 2002). Gegen Ende der "Einleitung" ist kaum noch die Rede von Kriminalsoziologie bzw. Kriminalsoziologen, sondern von Kriminologie und Kriminologen. [17]

Im Übrigen ist auch nach EIFLER Kriminologie eine interdisziplinäre, überwiegend sozialwissenschaftlich ausgerichtete Wissenschaft. Dies gelte allerdings für die USA und die meisten europäischen Länder. "In Deutschland dagegen ist die Kriminologie in der Rechtswissenschaft angesiedelt" (EIFLER 2002, S.5). Nun mag ja das Fach Kriminologie in Deutschland an rechtswissenschaftlichen und nicht an sozialwissenschaftlichen Fakultäten angesiedelt sein. Das ändert aber nichts daran, dass Kriminologie auch in Deutschland eine interdisziplinär sowie überwiegend sozialwissenschaftlich ausgerichtete Wissenschaft ist. Und im Unterschied zu anderen an rechtswissenschaftlichen Fakultäten angesiedelten Disziplinen handelt es sich auch nicht um eine normative (präskriptive oder dogmatische), sondern um eine empirische Wissenschaft (vgl. BOCK 2000; SCHWIND 2002). Natürlich lässt sich in sozialisationstheoretischer Hinsicht vermuten, dass die Fachkultur einer an rechtswissenschaftlichen Fakultäten angesiedelten Kriminologie – bezieht man sie auf die politische Links-Rechts-Skala – eine andere ist als diejenige einer Kriminologie, die in sozialwissenschaftlichen Fakultäten beheimatet ist. Zumindest auf Aggregatebene ist entsprechend der Befunde sozialisationstheoretisch fundierter Hochschulforschung (vgl. Huber 2002) nicht auszuschließen, dass aufgrund rechtswissenschaftlicher "Vereinnahmung" die Kriminologie in Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern konservativer und weniger kritisch ausfällt. Auf Individualebene ist dies aber mit Sicherheit nicht durchgehend der Fall, weder die Sozialisationsagenten (Professoren, Forscher, Dozenten) noch die Sozialisanden (Studierende, Mitarbeiter, Hilfskräfte) betreffend. Die deutsche Kriminologie verfügt mit dem Kriminologischen Journal sogar über eine Zeitschrift, die von besorgter Seite als "Organ der kritischen Kriminologie" und somit als "einseitig justiz- und gesellschaftskritisch ausgerichtet" (BOCK 2000, S.441) bezeichnet wird. [18]

Zudem wirken selbst "konservative" kriminologische Einführungsbücher auf mich teils weniger unkritisch hinsichtlich der Aussagekraft von amtlichen Kriminalstatistiken, als dies in der vorliegenden "Einführung" in die "Kriminalsoziologie" von EIFLER der Fall ist (vgl. BOCK 2000; SCHWIND 2002). Es wird in jenen teils explizit vor den Fallstricken etwa der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gewarnt, die EIFLER heranzieht, um geschlechts- und alterstypische Muster in der Verteilung von Kriminalität aufzuzeigen, ohne beispielsweise das differenzielle Anzeigeverhalten unterschiedlicher Bevölkerungskreise hinsichtlich unterschiedlicher Kriminalitätsformen und Tätermerkmale oder auch nur die Merkwürdigkeiten amtlicher Kategorienbildung und Subsumtionslogiken näher zu bedenken. Das ist einerseits bedauerlich, da gerade der Soziologie eine besondere Kompetenz in Sachen Methoden empirischer Sozialforschung zugeschrieben wird und der Hinweis auf selektive Prozesse bei der Erfassung (bzw. Konstruktion) von Kriminalitätsarten und -raten gerade das Verdienst von Kriminalsoziologen ist. Andererseits ist die vorläufige Ignorierung der Selektivitätsproblematik aber auch angebracht. Denn in der "Einleitung" geht es EIFLER darum, zu verdeutlichen, dass es die statistisch eruierten "Tatsachen" (Regelmäßigkeiten) waren, die zur wissenschaftlichen Reflexion möglicher Ursachen von Kriminalität motivierten. [19]

2.2 Zu "Ausgangspunkte einer soziologischen Analyse von Kriminalität und kriminellen Handlungen"

Dieses Kapitel besteht aus zwei Teilen: (1) "Die klassische Kriminologie" und (2) "Die sozialen Bedingungen der Kriminalität". Der zweite Teil ist in (a) "Die Moralstatistik", (b) "Anomie und Kriminalität", (c) "Konflikt und Kriminalität" sowie (d) "Die Chicago School" gegliedert (vgl. EIFLER 2002, S.12-22). [20]

2.2.1 Darstellung der Ausgangspunkte

Das Kapitel "Ausgangspunkte einer soziologischen Analyse von Kriminalität und kriminellen Handlungen" befasst sich zunächst mit der klassischen Schule der Kriminologie (BECCARIA, BENTHAM). Diese behandele zwar hauptsächlich Fragen der Strafverfolgung bzw. der gesellschaftlichen Reaktion auf kriminelle Handlungen, formuliere aber gleichzeitig "ein Konzept rationalen Handelns, auf das insbesondere aktuelle handlungstheoretische Ansätze im Bereich der Kriminalsoziologie zurückgreifen" (EIFLER 2002, S.12). Den ideengeschichtlichen Hintergrund bildet die utilitaristische Sozial- und Handlungstheorie. Nach BECCARIA (aber auch BENTHAM) ist menschliches Handeln generell von der Tendenz bestimmt, Lustgewinn zu erzielen und Schmerzzustände zu vermeiden. Individuen tendierten dahin, diejenigen Handlungen zu wählen, die ihnen ein Maximum an Annehmlichkeiten bzw. ein Minimum an Unannehmlichkeiten versprechen. Eine kriminelle Handlung wird demnach dann konformen Handlungen vorgezogen, wenn sie im Vergleich zu diesen als die attraktivere Lösung erscheint bzw. den größeren Nettogewinn verspricht. Abschreckungstheoretisch gilt es folglich mittels Strafandrohung die Attraktivität krimineller Handlungsmöglichkeiten derart zu mindern, dass konformes Verhalten in den Augen des Akteurs als die bessere Lösung erscheint. [21]

Der zweite Teil des Kapitels handelt von Klassikern, die sich mit den sozialen Bedingungen der Kriminalität im engeren Sinne befassen. Nach QUETELET wird der Mensch "nicht dadurch zum Verbrechen getrieben, dass er wenig besitzt, sondern viel häufiger dadurch, dass er sich unvermittelt vom Wohlstand ins Elend versetzt sieht und nun nicht mehr alle Bedürfnisse befriedigen kann, die er sich zugelegt hatte" (QUETELET zit. nach EIFLER 2002, S.17). DURKHEIM sieht einen Zusammenhang zwischen Problemen, die durch gravierende soziale Wandlungsprozesse (Industrialisierung, Verstädterung) und der damit einhergehenden Norm- und Regellosigkeit (Anomie) verursacht werden, und einem erhöhten Kriminalitätsaufkommen. MARX und ENGELS führen Kriminalität auf den fundamentalen Konflikt zwischen besitzender (Bourgeoisie) und nicht-besitzender Klasse (Proletariat) zurück und identifizieren unwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen als die wesentlichen kriminalitätsfördernden sozialen Bedingungen. BONGER macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass bestimmte Formen des Handelns in kapitalistischen Gesellschaften deshalb kriminalisiert werden, "weil sie die bestehenden Eigentumsverhältnisse bedrohen und damit den Bestand der sozialen Ordnung in Frage stellen" (EIFLER 2002, S.20). Und Vertreter der Chicago School (PARK, BURGESS & McKENSIE; SHAW & McKAY) schließlich machen konkrete sozialräumliche Milieus (sozial desorganisierte Wohngegenden, Nachbarschaften) für Kriminalität verantwortlich. Dabei verbinden SHAW und McKAY, wie es für die Chicago School typisch ist, nicht nur Stadt- und Kriminalsoziologie, sondern auch den sozialökologischen Ansatz mit sozialpsychologischen Erklärungsmustern:

"Zum einen wird auf ein Erklärungsprinzip zurückgegriffen, dass die Verbreitung krimineller Handlungen auf ein Versagen oder einen Mangel herkömmlicher Mechanismen sozialer Kontrolle in desorganisierten sozialen Umgebungen zurückführt, zum anderen zieht die Analyse ein Erklärungsprinzip heran, das die im Rahmen des sozialen Miteinander stattfindenden sozialen Lernprozesse thematisiert" (EIFLER 2002, S.22). [22]

Zudem wird bei den (empirisch begründeten) Theoriebildungen der Chicago School nicht nur auf Kriminalstatistiken, sondern vor allem auch auf die Methode der Beobachtung von Personen im Alltag zurückgegriffen; es werden (auch wenn seinerzeit dieses Vokabular noch nicht gebräuchlich war) quantitative mit qualitativen Methoden verknüpft (trianguliert). [23]

2.2.2 Kritik der Ausgangspunkte

Den Hinweis EIFLERs auf die Bedeutung der Chicago School für die Entwicklung der Kriminalsoziologie nehme ich zum Anlass exmanenter Kritik der vorliegenden Medieneinheit. Die Chicago School habe die Kriminalsoziologie vor allem in methodischer Hinsicht bereichert, so EIFLER. Sie nennt die life-history- und die case-study-Methode als entsprechende Innovationen beim Zugang zum Kriminalitätsphänomen, ohne allerdings näher auf diese Verfahren einzugehen. Für die Vertreter der Chicago School stand nach EIFLER "die Frage im Mittelpunkt, welche Prozesse dazu führten, dass eine Person kriminell handelt oder sich einen kriminellen Lebensstil aneignet. Die Aggregation dieser Einzelbeobachtungen erfolgte mit Hilfe der Daten offizieller Statistiken" (EIFLER 2002, S.21). [24]

Als erstes gilt es, zu fragen, ob die Chicago School tatsächlich sonderlich einflussreich war, zumal was die Etablierung qualitativer Methoden innerhalb der Krimin(alsozi)ologie betrifft. Dies ist nach MEUSER und LÖSCHPER (2002) eher zu verneinen. Quantitative Verfahren würden eindeutig bevorzugt. Die Selbstverständlichkeit, mit der Vertreter der Chicago School sowohl quantitative als auch qualitative Verfahren einsetzten, ist heute nicht mehr gegeben. Wenn auch nicht im Hinblick auf die vorherrschende Forschungspraxis, so doch in Bezug auf den innovativen Beitrag zu einem genuin soziologischen Zugang zum Kriminalitätsphänomen seien die ethnographischen Studien als "Klassiker" der Chicago School wegweisend, die vor allem das Verhältnis devianter Subkulturen zu den Instanzen sozialer Kontrolle beleuchten. Hierzu zählen MEUSER und LÖSCHPER (2002) ANDERSONs "The Hobo", THRASHERs "The Gang", SHAWs "The Jack-Roller", LANDESCOs "Organized Crime in Chicago", THOMAS' "The Unadjusted Girl" und natürlich WHYTEs "Street Corner Society". Zumindest die Arbeiten von THRASHER und WHYTE werden auch bei EIFLER (allerdings erst an späterer Stelle, in einem Nebensatz) als "methodisch bedeutsam" gewürdigt (EIFLER 2002, S.31). [25]

Erst in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts erfuhren diese soziologischen Klassiker aus dem ersten Drittel des zwanzigsten Jahrhunderts hierzulande wieder die ihnen gebührende Aufmerksamkeit im Hinblick auf die Konstituierung einer genuin soziologischen Kriminalitätsforschung, nämlich in Form des labeling approach:

"Die Kritik des labeling approach richtete sich nicht zuletzt gegen die in der kriminologischen Forschung seinerzeit gängige (und auch heute durchaus noch nicht überall überwundene) Praxis, die juridischen, vom Strafrechtssystem vorgegebenen Definitionen von Kriminalität und die sich daran anschließenden Zuschreibungen und Etikettierungen gleichsam unbesehen zu übernehmen [...] Der dagegen gerichtete Anspruch, diese vermeintlich sichere Ressource kriminologischer Forschung zum Topos der Analyse zu machen, sie, wie man heute formulieren würde, zu dekonstruieren, indem die Konstruktionsprinzipien des gesellschaftlichen wie des juridischen Konstruktes Kriminalität zum Gegenstand empirischer Rekonstruktionen gemacht wurden, hat qualitative Verfahren gleichsam zwangsläufig ins Spiel gebracht" (MEUSER & LÖSCHPER 2002, Abs.3]. [26]

Eine derartige "Zwangsläufigkeit" ergibt sich unter anderem deshalb, weil die Konstruktionsprinzipien, derer sich die Agenten sozialer Kontrolle bedienen, diesen weitgehend unbewusst sind und sich deshalb auch nicht auf dem "Königsweg" der quantitativen Sozialforschung, nämlich mittels standardisierter Befragungen, eruieren lassen. Das Problem der weithin latenten handlungsleitenden Prinzipien der Kontrollinstanzen ist deshalb origineller Gegenstand der ethnographischen Kriminalitätsforschung. "CICOUREL (1976) beispielsweise hat eine der bedeutendsten ethnographischen Studien zur Praxis einer Kontrollinstanz ('The Social Organization of Juvenile Justice') vorgelegt sowie (mit KITSUE) eine wegweisende Fundamentalkritik an der Aussagekraft von Kriminalstatistiken publiziert" (MEUSER & LÖSCHPER 2002, Abs.9). Hierüber sowie zur Affinität von Chicago School und labeling approach findet man bei EIFLER kein (deutliches) Wort. Dies ist umso erstaunlicher, als nach KARSTEDT (2000), welche von EIFLER zu Beginn ihres Buches im Hinblick auf die (angebliche) Sonder- bzw. Randstellung der deutschen Krimin(alsozi)ologie zitiert wird, ein

"Blick zurück auf die Geschichte des Faches in den letzten 30 Jahren zeigt, dass die Kriminologie eine der ersten Sozialwissenschaften war, die den Konstruktivismus und Interaktionismus aufnahm [...] Die qualitativen Methoden bedürfen in der Kriminologie keiner Verteidigung, sie haben eine lange Tradition seit der Chicagoer Schule und erleben derzeit eine neue Blüte. Hervorragende Ergebnisse liefern sie gerade dort, wo andere Methoden am Ende des Lateins sind: bei der Untersuchung illegaler Märkte, in Problemgebieten und Ghettos, bei der Polizei oder bei der Erforschung von Jugendgangs wie von Wirtschafts- und Elitekriminalität" (KARSTEDT 2000, S.142f). [27]

2.3 Zu "Soziologische Theorien zur Analyse von Kriminalität und kriminellen Handlungen"

Das Kapitel ist in fünf Teile gegliedert. Im ersten Teil (1) "Soziale Strukturen und Kriminalität" werden (a) "Soziale Desorganisation", (b) "Anomietheorien" sowie (c) "Theorien des Kulturkonflikts und der Subkultur" behandelt. Der zweite Teil "Mehrfaktorenansätze und kriminelle Handlungen" ist nicht weiter untergliedert. Der Teil (3) "Soziale Prozesse und kriminelle Handlungen" umfasst (a) "Soziale Lerntheorien" und (b) "Kontrolltheorien". Die Teile (4) "Etikettierungsansätze und Konflikttheorien" und (5) "Rational Choice und kriminelle Handlungen" stehen wiederum für sich alleine (vgl. EIFLER 2002, S.23-55). [28]

2.3.1 Darstellung der Theorien

Das Kapitel "Soziologische Theorien zur Analyse von Kriminalität und kriminellen Handlungen" soll einen Überblick über die wichtigsten kriminalsoziologischen Theorien geben.

"Dabei werden sowohl Anschlüsse der einzelnen Theorien an ihre historischen Vorläufer, als auch ihre zentralen Ideen, Grundbegriffe und methodischen Prämissen erläutert. Die Darstellung informiert schließlich zusammenfassend über bisher vorliegende Erfahrungen mit der empirischen Analyse der vorgestellten Theorien" (EIFLER 2002, S. 23). [29]

Die Theorien werden dahingehend charakterisiert, ob ihnen ein Konsens- oder Konfliktmodell von Gesellschaft zugrunde liegt und ob es sich bei ihnen um makro- oder mikrosoziologische Ansätze handelt. [30]

Der bereits erwähnte sozialökologische Ansatz von SHAW und McKAY wird, weil er sowohl sozialstrukturelle Merkmale als auch Kriminalitätsraten berücksichtigt, (etwas überraschend, wenn man die vorangegangenen Ausführungen bedenkt) als makrosoziologisch bezeichnet. Zudem soll er von einem Konsensmodell ausgehen, "das kriminelles Handeln als Verstoß gegen ein etabliertes Werte- und Normensystem auffasst" (EIFLER 2002, S.24). Als Strukturmerkmale sozialer Desorganisation, die ein "soziales Klima" erzeugen, "in dem Kriminalität besonders gut gedeiht", gelten "heruntergekommene Wohnviertel, hohe Arbeitslosigkeit, hohe Schulabbrecherquoten, durchschnittlich niedrige Einkommen und eine hohe Anzahl von instabilen Familien" (EIFLER 2002, S.24). An diesen Gedanken knüpfen Theorien zur (kommunalen) Kriminalprävention an, die sowohl die städte- bzw. wohnungsbauliche als auch die soziale Umgestaltung der Verhältnisse des Zusammenlebens nahe legen (NEWMAN; BURSIK & GRASMICK). Dass "hohe Arbeitslosigkeitsraten in sozial desorganisierten Wohngegenden hohe Kriminalitätsraten bedingen", sei empirisch ebenso gesichert wie die "These, dass spezifische Qualitäten sozialer Netzwerke mit dem jeweiligen Kriminalitätsaufkommen zusammenhängen" (EIFLER 2002, S.27). [31]

Im Anschluss an DURKHEIMs makrosoziologisch orientierte Anomietheorie widmet sich MERTON der Frage, warum ein erhöhtes Kriminalitätsaufkommen vor allem in sozialen Gruppen bzw. Kreisen mit niedrigem sozioökonomischen Status zu beobachten ist. Die Ursache sieht er darin, dass

"legitime Mittel zur Realisierung der kulturell vorgegebenen Leistungs- und Erfolgsziele keineswegs allen Gesellschaftsmitgliedern in gleichem Maße zur Verfügung stehen, sondern die Angehörigen unterer sozialer Schichten in Bezug auf ihren Zugang zu legitimen Mitteln der Zielerreichung benachteiligt sind. Da die Angehörigen dieser Schichten jedoch an die kulturell vorgegebenen Leistungs- und Erfolgsziele gebunden sind, spüren sie einen Druck oder strain, diese Ziele notfalls auch auf illegitimen Wege zu realisieren" (EIFLER 2002, S.28; Herv. im Orig.). [32]

Die von MERTON postulierte Beziehung zwischen sozioökonomischem Status und Kriminalität findet nach EIFLER lediglich in auf offiziellen Kriminalstatistiken beruhenden empirischen Studien Unterstützung, nicht aber in Self-Report-Studien. Eine mikrosoziologisch gewendete Anomietheorie, die "General Strain Theory" von AGNEW, die allerdings nicht nur auf die Annahme einheitlicher kultureller Ziele, sondern auch auf die Berücksichtigung sozialstruktureller Faktoren verzichtet, lasse sich indes bestätigen. [33]

An die Theorie der sozialen Desorganisation (SHAW & McKAY) einerseits und die Anomietheorie (MERTON) andererseits knüpfen laut EIFLER die Theorien des Kulturkonflikts (SELLIN) und der Subkultur (COHEN), einschließlich der Theorie von den differenziellen (illegitimen) Gelegenheiten (CLOWARD & OHLIN), an (was logisch, nicht unbedingt chronologisch zu verstehen ist). Diese gingen "von der Idee aus, dass Angehörige der unteren sozialen Schichten, die in sozial desorganisierten städtischen Wohnumgebungen leben, aufgrund ihrer (strukturell bedingten) Unfähigkeit, Werte der Mittelschicht zu realisieren, ein eigenes Wertesystem etablieren und diesem Wertesystem entsprechend leben" (EIFLER 2002, S.30f). Dadurch können sie in Konflikt mit der dominierenden, strafrechtlich geschützten (Rechts-) Kultur geraten, sofern diese das, was subkulturell als konformes Verhalten gilt bzw. dort normativ erwartet wird, als kriminell definiert. [34]

Auf den Befunden von Mehrfaktorenansätzen, die kriminalitätshemmende und -fördernde Einflussfaktoren auf Grund statistischer Korrelationen bestimmter (sozialer) Merkmale mit kriminellem Verhalten ausgemacht zu haben glauben (GLUECK & GLUECK; GÖPPINGER), basieren lebenslaufbezogene Perspektiven auf Kriminalität, in denen es darum geht, diejenigen Faktoren zu identifizieren, die eine kriminelle Karriere entweder begünstigen oder aber beenden (SAMPSON & LAUB). Die besondere Bedeutung des Konzepts läge darin, dass es "mit Lebensereignissen wie der Heirat oder dem Eintritt in das Erwerbsleben auch solche Wendepunkte im Leben von Personen in den Blick nimmt, die möglicherweise zu einem Abbruch einer kriminellen Laufbahn führen" (EIFLER 2002, S.36f). [35]

Damit ist der Übergang von einer primär strukturtheoretischen zu einer vorrangig prozesstheoretischen Betrachtung von Kriminalität vollzogen, wobei diese paradigmatische Neuorientierung nach EIFLER bereits deshalb angezeigt erscheinen musste, weil sich "in den zunehmend Verbreitung findenden Self-Report-Studien der Zusammenhang zwischen sozialer Position und Kriminalität nicht in dem Maße aufrecht erhalten ließ, wie dies die Daten der offiziellen Kriminalstatistik zunächst nahe legten" (EIFLER 2002, S.37). Vor diesem Hintergrund gewinnen an mikrosozialen Bezügen orientierte kriminalsoziologische Lerntheorien (SUTHERLAND; BURGESS & AKERS; SYKES & MATZA) an Bedeutung. [36]

Nach SUTHERLANDs Theorie der differenziellen Assoziationen (bzw. Kontakte) sind diejenigen Mechanismen und Prinzipien des Lernens, die den Erwerb eines jeden Verhaltens bedingen, auch im Hinblick auf den Erwerb kriminellen Verhaltens wirksam. Lernen findet stets im Kontext sozialer Interaktionen statt, wird sozial vermittelt. Im Hinblick auf kriminelles Verhalten umfasst dieses Lernen den Erwerb von Techniken, die notwendig sind, um eine Straftat zu begehen, und die spezifische Ausrichtung von Motiven, Trieben, Einstellungen und Rationalisierungen. "Eine Person verhält sich kriminell, wenn Einstellungen, die Gesetzesverstöße positiv bewerten, Einstellungen, die Gesetzesverstöße negativ bewerten, überwiegen" (EIFLER 2002, S.38). [37]

In der Theorie der differenziellen Verstärkung von BURGESS und AKERS werden die Mechanismen bzw. Prinzipien des Lernens expliziert. Kriminelle Handlungen gelten sowohl als Ausfluss instrumenteller bzw. operanter Konditionierung als auch sozial-kognitiver Lernprozesse bzw. Erwartungen. Verhaltensweisen, die eine Person zeigt, werden durch die ihnen folgenden selbst oder stellvertretend erfahrenen sowie antizipierten Konsequenzen bestimmt. "Zieht ein bestimmtes Verhalten überwiegend positive Konsequenzen nach sich bzw. folgt einem Verhalten überwiegend keine Bestrafung, so bildet eine Person mit hoher Wahrscheinlichkeit eine grundsätzlich positive Bewertung des betreffenden Verhaltens heraus" (EIFLER 2002, S.41). Kriminelle Verhaltensweisen werden als Ergebnis differenzieller Assoziation, Verstärkung, Definition und Imitation begriffen, wobei die Differenz sozialer Lernprozesse letztlich sozialstrukturell erklärt wird. Kriminelle Handlungen werden dann ausgeführt, wenn Personen sich in sozialen (Lern-) Kontexten bewegen,

"in denen diese Verhaltensweisen positiv bewertet werden und in denen entweder keine Bestrafung oder aber eine explizite Belohnung dieser Verhaltensweisen erfolgt. Als Gründe dafür, dass Personen sich in sozialen Umgebungen bewegen, in denen sie kriminelle Verhaltensweisen erlernen, werden die Sozialstrukturbedingungen von Personen benannt" (EIFLER 2002, S.42). [38]

In empirischen Forschungsarbeiten habe sich das Konzept der differenziellen Assoziation immer wieder als besonders erklärungskräftig erwiesen und die Theorie der differenziellen Verstärkung als diejenige kriminalsoziologische Theorie behaupten können, die die meiste Unterstützung erfahren hat. [39]

SYKES und MATZA gehen im Unterschied zu den Vertretern des differenziellen Lernens, der Kulturkonflikt- und der Subkulturtheorie nicht davon aus, dass Personen, die sich kriminell verhalten, die gesellschaftlichen Werte und Normen, gegen die sie verstoßen, ablehnen und sich einem alternativen Werte- und Normensystem anschließen müssen. Vielmehr genüge es, "wenn Personen über kognitive Strategien verfügten, mittels derer sie vor dem Hintergrund ihres generellen Einverständnisses mit den codifizierten Normen ihres Gemeinwesens kurzfristige Verstöße gegen diese Normen rationalisieren könnten" (EIFLER 2002, S.43). Die "kognitiven Strategien", mittels derer potenzielle Schuld- und Schamgefühle, also die Risiken eines schlechten Gewissens, angesichts eines Verstoßes gegen prinzipiell als richtig erachtete Norm- und Wertvorstellungen abgewehrt bzw. minimiert werden können, nennen SYKES und MATZA "Techniken der Neutralisierung". In inhaltlicher Hinsicht werden die Verantwortung für das eigene Tun oder dessen Schädlichkeit geleugnet, das Opfer oder Kontrollagenten für die Tat zumindest mitverantwortlich gemacht, oder man beruft sich auf höhere Werte, die das eigene Fehlverhalten als der Situation angemessen und in einem besseren Licht erscheinen lassen. Derartige "Rechtfertigungsstrategien" lassen sich in empirischen Studien tatsächlich nachweisen. Nach EIFLER wird in solchen Studien allerdings nicht der Nachweis erbracht, "dass Personen prinzipiell den codifizierten Normen ihres Gemeinwesens zustimmen und sich nur situativ davon befreien" (EIFLER 2002, S.44). [40]

Von gesellschaftlichem Konsens hinsichtlich Werten und Normen, an die die Mitglieder eines bestimmten Gemeinwesens mehr oder weniger stark gebunden sind, gehen auch die sog. Kontroll- bzw. Bindungstheorien (REISS, RECKLESS, HIRSCHI) aus. Im Unterschied zu anderen kriminalsoziologischen Ansätzen bilden indessen nicht Kriminalität oder kriminelle Handlungen, sondern Konformität bzw. konforme Verhaltensweisen den eigentlich erklärungsbedürftigen Gegenstand. Denn Personen wird generell die Neigung unterstellt,

"Handlungen auszuführen, die gegen diesen Werte- und Normenkonsens verstoßen, da solche Handlungen besonders attraktiv sein können und sich viele Gelegenheiten zu ihrer Ausführung bieten. Ist eine Bindung an das konventionelle Wert- und Normensystem nicht gegeben, so ist eine Person im kontrolltheoretischen Sinne frei, kriminelle Handlungen auszuführen" (EIFLER 2002, S.44). [41]

Kriminalitätshemmende soziale bzw. normative Bindungen beruhen auf Mechanismen externer (sozialer bzw. Fremd-) und interner (persönlicher bzw. Selbst-) Kontrolle, die Personen den notwendigen äußeren und inneren Halt geben, um kriminellen Versuchungen nicht zu erliegen. Zwar verweisen nach EIFLER empirische Studien auf einen Zusammenhang zwischen fehlenden sozialen bzw. normativen Bindungen und Kriminalität, allerdings sei der Zusammenhang hinsichtlich leichterer Formen von Kriminalität lediglich mäßig und in Bezug auf schwerwiegende Gesetzesverstöße sehr gering ausgeprägt. "In der Zusammenschau der vorhandenen Studien scheint die Kontrolltheorie eher in der Lage, leichtere Formen kriminellen Handelns zu erklären als schwerere" (EIFLER 2002, S.47). [42]

Sodann diskutiert EIFLER die in der Einführung bereits erwähnten Etikettierungsansätze (TANNENBAUM, LEMERT, BECKER, SACK), in deren Mittelpunkt nicht das kriminelle Handeln steht, "sondern die gesellschaftliche Reaktion auf ein Handeln, das als kriminell bezeichnet wird" (EIFLER 2002, S.47). In diesen Ansätzen ist Kriminalität zumindest auch das Resultat der sozialen Kontrolle von an bestimmten Normen und Werten interessierten, definitionsmächtigen Kreisen. Indem die Vertreter dieser Ansätze "den Blick auf Prozesse der gesellschaftlichen Definition von kriminellen Handlungen und der gesellschaftlichen Reaktion auf die als kriminell bezeichneten Handlungen lenkten, haben sie einer konflikttheoretischen Perspektive zur Analyse von Kriminalität und kriminellen Handlungen den Weg bereitet" (EIFLER 2002, S.48). Kriminalsoziologische Konflikttheorien (SHORT & NYE; CHAMBLISS) wenden sich gegen die im Rahmen der Anomietheorie (MERTON) und der Theorie der differenziellen Gelegenheiten (CLOWARD & OHLIN) auf der Grundlage offizieller Kriminalstatistiken formulierte These, dass kriminelle Handlungen vor allem von Angehörigen der unteren sozialen Schichten, wegen deren besonderen Status- und Anpassungsproblemen, begangen werden. Vielmehr zeige sich, wenn man die selbstberichtete Kriminalität als Datengrundlage berücksichtige, dass kriminelle Handlungen in allen gesellschaftlichen Schichten vorkommen. Die "sozialstrukturell ungleiche Verteilung der Kriminalität in offiziellen Statistiken wird auf selektive Praktiken der Strafverfolgung zurückgeführt" (EIFLER 2002, S.51). [43]

EIFLER beschließt das Kapitel "Soziologische Theorien zur Analyse von Kriminalität und kriminellen Handlungen" mit der Darstellung von kriminalsoziologischen Rational-Choice-Theorien (CORNISH & CLARKE; GIBBS), deren zentrale Thesen bereits als utilitaristische Handlungs- und Abschreckungstheorie in der klassischen Kriminologie von BENTHAM und BECCARIA ausformuliert wurden. Die Grundannahmen der Rational-Choice-Theoretiker basieren nach EIFLER (im Unterschied zu den mit ähnlichen Begrifflichkeiten bzw. Grundannahmen operierenden lerntheoretischen Ansätzen der differenziellen Assoziationen und Verstärkung) auf einem konsenstheoretischen Modell von Gesellschaft. Die empirischen Befunde fallen widersprüchlich aus, bestätigten nach EIFLER jedenfalls nicht eindeutig den Zusammenhang zwischen Kriminalität und Sanktionspraxis. In Verbindung mit dem sog. Routine Activity Approach (COHEN & FELSON), ursprünglich ein viktimologischer Ansatz, haben sich die Rational-Choice-Ansätze allerdings im Hinblick auf die Entwicklung kriminalpräventiver Strategien zwecks Verringerung des Ausmaßes kriminellen Handelns als fruchtbar erwiesen. Der Routine Activity Approach bringt das Kriminalitätsaufkommen mit den alltäglichen Mustern der Lebensführung bestimmter Bevölkerungskreise (als geeigneter Opfer) in Verbindung. Kriminalität wird auf das Zusammentreffen dreier Faktoren zurückgeführt, nämlich auf (1) motivierte Täter (z.B. Drogenabhängige), (2) geeignete Opfer bzw. Gelegenheiten (z.B. offene Haustüren) und (3) das Fehlen von die potenziellen Opfer schützenden Personen ("Wächtern") oder Umständen (was insgesamt irgendwie an die sozialökologischen Kriminalitäts- und Präventionstheorien erinnert). [44]

Als vorläufiges Fazit ergibt sich für EIFLER, "dass nur sehr wenige Konzepte durchweg empirische Unterstützung erfahren haben. Hierzu gehören die im Rahmen sozialer Lerntheorien entwickelten Konzepte der differenziellen Assoziationen und der differenziellen Verstärkung" (EIFLER 2002, S.55). [45]

2.3.2 Kritik der Theorien

Dieses Kapitel gefällt mir in seiner Art, wie es Bezüge und Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Theorien mittels der Ordnungsbegriffe "Konsens- versus Konfliktmodell von Gesellschaft" und "Makro- versus Mikrosoziologie" her- bzw. herausstellt. Kritisieren muss ich indes, dass Ergebnisse von Dunkelfeldstudien gegenüber denen, die sich aus amtlichen Statistiken ergeben, zum Anlass genommen werden, einen Zusammenhang zwischen einer sozial unterprivilegierten Stellung und Kriminalität als empirisch nicht nachweisbar zu behandeln. Richtig ist, dass gemäß selbstberichteter Delinquenz offenkundig eher selten ein signifikanter und linearer Zusammenhang zwischen Schichtzugehörigkeit und Kriminalität besteht. Allerdings sind Dunkelfeldstudien auf der Basis von Selbstauskünften inzwischen in die Kritik geraten. Diesen wird vorgeworfen, dass sie den Unterschied zwischen "Schwerstkriminalität" und "Bagatelldelikten" nicht hinreichend berücksichtigen (wobei hier natürlich aus sozialkonstruktivistischer bzw. historisch-vergleichender Sicht die Kultur- und Milieuabhängigkeit der jeweiligen Etikettierung zu berücksichtigen ist). Gerade aber "Schwerstkriminalität" ginge in überproportionalem Maße von "sozial Unterprivilegierten" aus, die zu allem Überfluss in Dunkelfeldstudien nur unzureichend erfasst werden, weil sie z.B. keinen festen Wohnsitz oder Telefonanschluss haben, keine Schule oder eine sonstige gesellschaftliche Institution regelmäßig besuchen – eben in sozial desorganisierten Verhältnissen leben (vgl. CRUTCHFIELD & WADSWORTH 2002). Damit wäre diese Methode aber letztlich auch ungeeignet, die Grundannahme sozialökologischer, anomie-, kulturkonflikt- und subkulturtheoretischer Ansätze, dass Kriminalität überwiegend eine Sache sozial Unterprivilegierter ist, zu überprüfen. Man wird demnach kaum umhin kommen, sich ganz in der Tradition der Chicago School wieder ins Feld zu begeben. Schließlich geht es in der den Theorien zugrundeliegenden Annahme eines Zusammenhangs von sozialer Unterprivilegierung und Kriminalität primär um Minderheitsphänomene, (1) um sozial desorganisierte Wohngegenden bzw. Nachbarschaften, (2) um sozial Unterprivilegierte bzw. den "gesellschaftlichen Bodensatz" sowie (3) um "Schwerstverbrechen", die höchst selten vorkommen und eventuell überwiegend von einem "harten Kern" gesellschaftlich deprivierter oder marginalisierter Personen in "sozialen Brennpunkten" verübt werden. Die im Hinblick auf ihre statistische Verwertbarkeit hinreichende Erfassung solcher "Minderheiten" mittels bevölkerungsrepräsentativer Studien stößt bekanntlich schnell an forschungsökonomische Grenzen, so dass sie auch aus forschungsökonomischer Sicht doch besser gleich gezielt ausgewählt und theoretisch sinnvollen Kontrollgruppen (zwecks Fallkontrastierung) gegenüber gestellt werden sollten. Bei der quasi automatischen Bevorzugung quantitativer Verfahren wird bisweilen übersehen, "dass für Fragestellungen, bei denen es nicht um quantitative Anteile in der interessierenden Population, sondern um die Konstruktion und Überprüfung von theoretischen Erklärungen und Theorien geht, keine im statistischen Sinne repräsentativen Stichproben benötigt werden" (BÖTTGER & STROBL 2002, S.1498). Es bleibt also zu fragen, ob man sich hinsichtlich der Überprüfung vorliegender Kriminalitätstheorien aus methodologischer Sicht denn auch immer angemessener Verfahren bedient hat. [46]

Allerdings erweist sich der Zugang zu "schwerstkriminellen Minderheiten in sozialen Brennpunkten" auch aus Sicht der qualitativen Forschung nicht gerade als einfach und auch nicht als ungefährlich. Letzteres gilt nicht nur hinsichtlich eines höheren Viktimisierungsrisikos, sondern auch hinsichtlich des Berufsrisikos von Kriminalsoziologen, aufgrund ihrer ungewöhnlichen sozialen Beziehungen und des fehlenden Zeugnisverweigerungsrechts selbst ins Fadenkreuz von Polizei und Justiz zu geraten. Es gibt also auch in der qualitativen Forschung Anreize, sich mit "leichteren Fällen" zu befassen und damit am eigentlich interessierenden Gegenstand vorbeizuforschen. [47]

Sich geeigneter Methoden versichert zu haben, ist umso wichtiger, als krimin(alsozi)ologische Analysen und Theorien immer von gesellschafspraktischer Relevanz, Kriminologen stets nicht nur am Kriminalitätsdiskurs, sondern auch an der sozialen (De-) Konstruktion von Kriminalität beteiligt sind (vgl. OTTERMANN 2003). Die praktischen Empfehlungen, die sich aus unterschiedlichen Erklärungen von Kriminalität ergeben, sind im Extremfall nicht miteinander zu vereinbaren. Während beispielsweise ätiologische Ansätze, nach dem Motto Übel werden durch Übel verursacht (vgl. PETERS 1995), die Beseitigung von (sozialisationsbedingten) "Defiziten" und (sozialstrukturell bedingten) "Mängellagen" rund um den Akteur (als Bündel sozialer Merkmale) nahe legen, gilt gerade dies aus Sicht des labeling approach

"als Quelle der Etikettierung und Stigmatisierung, der offiziellen Festschreibung abweichender Identität und damit als die eigentliche Ursache krimineller Karrieren. Umgekehrt muss die Strategie der mehr oder weniger konsequenten Nichtintervention, die etikettierungstheoretisch angezeigt erscheint, aus ätiologischer Sicht als das Auslassen von (letzten) Chancen erscheinen, durch erzieherische, resozialisierende oder auch therapeutische Maßnahmen soziale Integration und Legalbewährung zu ermöglichen" (BOCK 2000, S.85). [48]

Kriminalpolitische Maßnahmen lassen sich auf der Grundlage bestehender Kriminalitätstheorien zwar hinsichtlich ihrer Konsequenzen kritisch beleuchten, umgekehrt aber empirisch wie moralisch kaum rechtfertigen; das Ausmaß erwartungswidriger Fälle ist einfach zu hoch. Ohne die Orientierung an den konkreten sozialen Bezügen der einzelnen Akteure bleibt, wenn kriminologische Befunde etwa eine zero-tolerance-Strategie ("three strikes and you are out") nahe legen, allemal "das Risiko bzw. [...] ethische und rechtliche Problem bestehen, dass man sehr viele Menschen unnötig einsperren muss, damit die wenigen dabei sind, die wirklich gefährlich sind" (BOCK 2000, S.98). [49]

2.4 Zu "Neue Wege in der Kriminalsoziologie"

Das letzte Kapitel von EIFLERs "Kriminalsoziologie" umfasst drei Teile: (1) "Strategien der theoretischen Integration", (2) "Integrative Ansätze zur Analyse von Kriminalität und kriminellen Handlungen" und (3) "Gesamtwürdigung und Ausblick" (vgl. EIFLER 2002, S.56-84). [50]

2.4.1 Darstellung der neuen Wege

Wie am Ende der "Einleitung" bereits festgestellt, hat die Beobachtung, dass viele der Einzeltheorien in empirischen Analysen nur wenig Unterstützung fanden, zu einer metatheoretischen Diskussion, in der man sich mit den angewandten Strategien der Theoriebildung auseinander setzte, und in der Folge zu neuen, integrativen Erklärungsansätzen von Kriminalität bzw. kriminellen Handlungen geführt. "An die Stelle des Prinzips konkurrierender theoretischer Ideen und des Prinzips der Falsifikation treten Fragen ihrer Verbindung" (EIFLER 2002, S.56). Dieser Thematik ist das letzte Kapitel "Neue Wege in der Kriminalsoziologie" gewidmet. [51]

In der neueren Kriminalsoziologie seien Versuche der theoretischen Integration zur dominierenden, gleichwohl aus methodologischen Gründen umstrittenen Strategie der Theoriebildung geworden, da manche theoretische Ideen prinzipiell unvereinbar erscheinen. Als Alternative wird vorgeschlagen, verschiedene theoretische Ideen unter übergeordneten Erklärungsprinzipien im Sinne einer theoretischen Reduktion zusammenfassen, ein ebenfalls umstrittenes Verfahren. Was auf der einen Seite sozusagen als "freundlicher Durchbruch" gedacht ist, wird auf der jeweils anderen Seite als "feindliche Übernahme" betrachtet. Gleichwohl erweisen sich vorliegende Theorien bzw. Theoreme zum Teil als anschlussfähig, können als einander ergänzende Aussagen in einen Zusammenhang gebracht werden oder eine Verbindung zwischen Makro- und Mikroebene kriminalsoziologischer Erklärungen herstellen. [52]

EIFLER diskutiert vor dem Hintergrund der methodologischen Debatte im Einzelnen den integrativen Ansatz von PEARSON und WEINER, die General Theory of Crime von GOTTFREDSON und HIRSCHI, den integrativen Ansatz von ELLIOT, HUIZINGA und AGETON, die Interactional Theory von THORNBERRY, die Power-Control Theory von HAGAN, die Theorie des reintegrativen Beschämens von BRAITHWAITE, die Self-Derogation Theory von KAPLAN sowie die Control Balance Theory von TITTLE. Auch hinsichtlich dieser neueren, integrativen Versuche, Kriminalität bzw. kriminelle Handlungen zu erklären, fällt das Fazit im Hinblick auf deren empirische Bestätigung ernüchternd aus. Dies ist darauf zurückzuführen, dass entweder widersprüchliche Befunde vorliegen, was auch mit Schwierigkeiten bei der Operationalisierung der komplexeren integrativen Theoriengebäude zusammenhängt, oder überhaupt noch keine empirischen Studien zur Überprüfung der neuen Theorien vorliegen. "Weiterhin ist angesichts der Vielzahl der inzwischen formulierten integrativen Ansätze fraglich, ob das Ausgangsproblem der Heterogenität des theoretischen Instrumentariums einer Lösung näher gebracht werden konnte" (EIFLER 2002, S.80f). [53]

Nach EIFLER "fehlt es der Kriminalsoziologie an einer metatheoretischen Struktur, die als begrifflicher Rahmen dienen und sowohl die Vielzahl theoretischer Konzepte als auch die Vielzahl empirischer Befunde vereinigen könnte" (EIFLER 2002, S.81), weshalb sie sich am Ende des Buchs metatheoretischen Überlegungen aus dem Bereich der Allgemeinen Soziologie zuwendet, genauer: dem Makro-Mikro-Makro-Modell der soziologischen Erklärung (COLEMAN, ESSER). Kriminalität als Makrophänomen ist diesem Modell entsprechend immer über das kriminelle Handeln der einzelnen Akteure (Mikrophänomen) zu erklären, für das sie sich vor dem Hintergrund bestimmter sozialer Bedingungen (Makrophänomen) entscheiden. Zu explizieren sind nach diesem Modell (1) die "Logik der Situation" in Form von Brückenhypothesen, die die sozialstrukturellen (Makro-) Bedingungen mit dem (mikrosozialen) Erfahrungsraum der Akteure verbinden, (2) die "Logik der Selektion" in Form handlungstheoretischer Aussagen über die Beweggründe für kriminelles Handeln sowie (3) die "Logik der Aggregation" in Form von Transformationsregeln, die aus den einzelnen kriminellen Handlungen auf Mikroebene und entsprechenden Reaktionen das Makrophänomen der Kriminalität machen. Nach EIFLER ließen sich innerhalb dieses Modells die einzelnen kriminalsoziologischen Theorien systematisch verorten, was freilich noch zu leisten wäre. [54]

2.4.2 Kritik der neuen Wege

Meines Erachtens wurde die von EIFLER vorgeschlagene Art und Weise der Theorienintegration zumindest ansatzweise bereits geleistet, nämlich in dem programmatischen Artikel "Was ist Kriminalität? Skizze einer konstruktivistischen Kriminalitätstheorie" von HESS und SCHEERER (1997). "Spezielles Augenmerk gilt in diesem Programm der Transformation von Bedingungen der Makro-Ebene in Situationsdefinitionen, die das Handeln auf der Mikro-Ebene bestimmen, sowie der Transformation individueller Handlungen und singulärer Ereignisse in neue überindividuelle Phänomene auf der Makro-Ebene" (HESS & SCHEERER 1997, S.83). Auch ich habe mich um eine Verknüpfung unterschiedlicher Theorien (abweichenden Verhaltens) vor dem Hintergrund eines metatheoretischen Makro-Mikro-Makro-Modells zur Erklärung von Betrug (im soziologischen, nicht nur im juristischen und alltagssprachlichen Sinne) bemüht (vgl. OTTERMANN 2000). Zudem liegt inzwischen mit der "Soziologie der Kriminalität. Theoretische und empirische Perspektiven" von LÜDEMANN und OHLEMACHER (2002) eine weitere Einführung in die Kriminalsoziologie vor, die das Makro-Mikro-Makro-Modell von COLEMAN und ESSER als metatheoretisches Analyseraster einer soziologischen Erklärung von Kriminalität explizit heranzieht und einige Theorien in diesem Modell verortet. Dieses Buch ist wohlgemerkt erst nach dem von EIFLER erschienen. Dass ihr der programmatische Beitrag von HESS und SCHEERER entgangen ist, kann ich ebenfalls gut nachvollziehen, da im Titel kein unmittelbarer Hinweis auf ein genuin kriminalsoziologisch-integratives Mehrebenenmodell enthalten ist. Auch ich habe erst über eine Rezension und Kritik meiner "Soziologie des Betrugs" von dieser wegweisenden Publikation erfahren (vgl. GUTSCHE 2001). [55]

In den genannten Schriften wird ähnlich wie bei EIFLER zwischen Kriminalität bzw. Devianz als Makrophänomen und Kriminalität als Handeln bzw. abweichendem Verhalten unterschieden und explizit auf eine (utilitaristische) Handlungstheorie zurückgegriffen. Kriminalität als Handlungsentwurf oder als Handlungsvollzug ist auch aus sozialkonstruktivistischer Sicht für den sich seines Verhaltens und dessen möglicher Bewertung bewussten Akteur etwas anderes als nicht-kriminelles Handeln.

"D.h. ohne die Modifizierung zu berücksichtigen, die sie [die Handlung, Anm. d. Verf.] erhält durch ihr besonderes Merkmal, Kriminalität zu sein, kann man sie auch nicht befriedigend erklären [...] Aufgabe der Kriminologie ist es also, sich mit Handlungen zu beschäftigen, die unter kriminalisierte Handlungskategorien subsumiert werden; und da diese Subsumtionen meistens zuerst und vor allem durch die Handelnden selbst vorgenommen werden, lässt sich durchaus sagen, dass sie – im Gegensatz zu einer verbreiteten Anschauung [des radikalen labeling approach, Anm. d. Verf.] – durch den vom Akteur mit der Aktion verbundenen subjektiv gemeinten Sinn von vornherein Kriminalität sind" (HESS & SCHEERER 1997, S.103f; Herv. im Orig.). [56]

Einem sich seines Tuns, Unterlassens oder Duldens bewussten Akteur lässt sich – idealtypisch – unterstellen, dass er sich für diejenige Handlungsalternative (einerlei ob nun kriminell oder nicht) entscheidet, die ihm am sinnvollsten oder attraktivsten erscheint bzw. von der er sich den größten Nettonutzen verspricht. Gleiches gilt für die Wahl, die Aufnahme, die Aufrechterhaltung und den Abbruch sozialer Beziehungen. Auch Kontrollverhalten muss sich lohnen (vgl. OTTERMANN 2000, 2003). "Aber auch dann, wenn der Akteur in den Augen des Beobachters nicht zweckrational handelt [...], kann der Beobachter nur auf der Folie des zweckrationalen Idealtyps andere Entscheidungsweisen (wertrationale, affektuelle, habituelle, triebhafte usw.) feststellen bzw. sekundär konstruieren" (HESS & SCHEERER 1997, S.111). Idealtypische Konstruktionen erfüllen in jedem Fall eine heuristische Funktion und erweisen sich zudem innerhalb der Angewandten Kriminologie, beispielsweise in Form der "Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse" (BOCK 2000), als sinnvoll, da sie es überhaupt erst ermöglichen, den abweichenden Einzelfall als solchen und in seiner Besonderheit zu erfassen. Auf diese Art und Weise lässt sich z.B. auch das Jugendliche an der Jugendkriminalität herausarbeiten und feststellen, ob es sich im Einzelfall um ein passageres Phänomen, bei dem besser nicht interveniert werden sollte, oder bereits um den Anfang einer kriminellen Karriere handelt (vgl. BOCK 2000; HESS & SCHEERER 1997).

"Typisch ist ein Abbruch der Karriere, vor allem im Bereich der sog. Straßenkriminalität, etwa am Ende der Jugendphase, weil die Kriminalität dann beginnt, mit einem wachsenden stake in conventional life zu kollidieren. Andererseits werden bestimmte Formen von Kriminalität, etwa im white collar-Bereich, erst möglich, wenn durch berufliche Entwicklungen entsprechende Fähigkeiten erworben und Gelegenheiten angeboten und erkannt werden" (HESS & SCHEERER 1997, S.121; Herv. im Orig.). [57]

Mit der Möglichkeit von Kriminalität als Handeln entfällt die theoretische Legitimationsgrundlage eines radikalen labeling approach, der "Täter" ausschließlich als "Opfer" gesellschaftlicher Kontrollagenten betrachtet und Kriminalsoziologie auf die Kritik der Instanzen sozialer Kontrolle reduzieren will. Da der sozialkonstruktivistische Ansatz auf eine derartige kritische Betrachtungsweise jedoch nicht gänzlich verzichten will und deshalb auf Theorieelemente des radikalen Etikettierungsansatzes zurückgreift, diese aber durch ätiologische Erklärungsansätze (Anomie-, Subkultur-, Lern-, Bindungs-, sozialökologische Theorien etc.) ergänzt, betreibt er zumindest aus Sicht der Anhänger des radikalen Etikettierungsansatzes "feindliche Übernahme" (vgl. EIFLER 2002; HESS & SCHEERER 1997; PETERS 1995). [58]

Was Anhängern bestimmter Theorien als Eklektizismus erscheinen muss, liegt aus der Perspektive des metatheoretischen Makro-Mikro-Makro-Modells nahe. Es gibt aus dieser Sicht keinen Grund, die Kinder der unterschiedlichen Ansätze a priori mit dem Bade auszuschütten, um dann ausschließlich mit dem eigenen Ansatz schwanger zu gehen. Die Kombination diverser Theorien(-teile) sowie deren Integration in das übergeordnete Makro-Mikro-Makro-Modell werden vielmehr als "freundlicher Durchbruch" betrachtet, wie auch an dem möglichst weitgehenden Verzicht auf rein destruktive Kritik und paradigmatische Polemik hinsichtlich deren für den eigenen Ansatz unbrauchbarer Teile deutlich wird (vgl. HESS & SCHEERER 1997; OTTERMANN 2000). Dass das nicht jedem passt, wird als legitime wissenschaftliche Position ebenfalls toleriert, zumal paradigmatische Auseinandersetzungen immer wieder gewinnbringend zur Selbstreflexion und Korrektur des eigenen Ansatzes nötigen (vgl. GUTSCHE 2001; PETERS 1995). [59]

Von EIFLER wird das Makro-Mikro-Makro-Modell als metatheoretische Klammer thematisiert, das dem Nebeneinander unverbundener krimin(alsozi)ologischer Einzeltheorien eventuell ein Ende bereiten könnte. Eine gängige Kritik an dem Versuch einer derartigen allgemeinen Kriminalitätstheorie beruft sich unter anderem darauf, dass es unmöglich oder im Hinblick auf konkreten Erkenntnisgewinn wenig ergiebig sei, die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Kriminalität unter das Dach einer einzigen Theorie zu bringen (vgl. GUTSCHE 2001; PETERS 1995). Nun stellen nach HESS und SCHEERER Strafgesetzbücher selbst "ein zusammengewürfeltes Sammelsurium (angeblich) schädlicher Verhaltensweisen" dar, "die bei genauerem Hinsehen außer der trivialen Tatsache des Verbotenseins so gut wie nichts miteinander gemein haben" (HESS & SCHEERER 1997, S.85). Es sei indes

"geradezu ein Zeichen für die Leistungsfähigkeit einer Theorie, wenn sie vermag, nicht-evidente Bezüge zwischen disparaten Phänomenen aufzuzeigen [...] Eine allgemeine Kriminalitätstheorie soll erklären, warum bestimmte Handlungen, die von definitionsmächtigen Akteuren als Risiken [im Sinne der Gefährdung sozialer Ordnung oder Rechtsgüter, Anm. d. Verf.] benannt werden, unter Strafe gestellt werden und warum die Produktion von Risiken ebenso wie die selektive Kriminalisierung derselben historisch-geographisch so variabel ist. Sie soll erklären, warum verbotene Handlungen trotz der negativen Sanktionen begangen und warum und wie sie selektiv aufgedeckt, verfolgt und sanktioniert werden, und welche gesamtgesellschaftlich relevanten Folgen sich aus dem Ensemble der so produzierten Kriminalität in ideologischer und materieller Hinsicht ergeben" (HESS & SCHEERER 1997, S.85f). [60]

3. Einordnung und Gesamtbewertung der "Kriminalsoziologie" EIFLERs

Meines Erachtens kann EIFLERs "Kriminalsoziologie" dem skizzierten sozialkonstruktivistischen Programm einer allgemeinen Kriminalitätstheorie nur zum Teil gerecht werden. Dem Buch mangelt es aus meiner Sicht – mit Einschränkungen, vor allem die Konflikttheorien ausgenommen – an überzeugenden Theorien der selektiven Problematisierung und Kriminalisierung abweichenden Verhaltens durch definitionsmächtige Akteure im gesellschaftspolitischen Kontext. Derartige Theorien finden sich im Bereich der Soziologie sozialer Probleme (vgl. ALBRECHT, GROENEMEYER & STALLBERG 1999). Soziale Probleme, abweichendes Verhalten und soziale Kontrolle werden in einigen dieser Theorien in Zusammenhang gebracht. Bisweilen wird sogar explizit auf qualitative Ansätze zurückgegriffen, wie etwa auf Deutungsmusteranalysen in der Tradition der Wissenssoziologie Karl MANNHEIMs, die politische und Kultursoziologie zugleich ist. Kollektiv mehr oder minder geteilte Deutungsmuster begrenzen danach das Feld möglicher, als sinnvoll empfundener Definitionen von Kriminalität, bilden den Sinnhorizont und entsprechen den jeweiligen Relevanzsystemen derer, die etwas oder jemanden kriminell heißen oder anders gesehen haben wollen (als normal, krank, pubertär etc.). Sie resultieren nicht zuletzt aus dem jeweiligen Standort der Akteure im sozialen Raum und entsprechen mehr oder weniger unterschiedlichen Sozialisationserfahrungen bzw. Erfahrungsräumen, sind also milieubedingt und seinsverbunden (vgl. OTTERMANN 2003). "Deutungsmuster werden nicht als unabhängig von strukturellen Bedingungen und Lebenslagen der Akteure aufgefasst – hieraus gewinnen sie nämlich Legitimation und Schubkraft für die individuelle Mobilisierung –, noch lassen sie sich beliebig manipulieren oder [...] oktroyieren" (KARSTEDT 1999, S.97). Der subjektive Sinn, den ein Akteur mit seinem von normativen Erwartungen (anderer) abweichenden oder Kontrollverhalten verbindet, kann demnach lediglich über die im Sozialisationsprozess vermittelten Deutungsmuster erschlossen werden. [61]

Differenzielle Deutungsmuster bilden auch den Gegenstand der historisch-vergleichenden Kriminalitätsforschung. An den unterschiedlichen sozialen Konstruktionen der Gefährdungen sozialer (Rechts-) Ordnungen bzw. Güter und den damit verbundenen differenziellen Definitionen dessen, was oder wer kriminell bzw. als Risiko zu betrachten ist, lassen sich die kulturellen Eigenarten von Gesellschaften ablesen. Das Wissen über kulturelle Unterschiede in Wert- und Normvorstellungen sowie Selbstverständnis wiederum gibt Aufschluss darüber, warum und nicht nur wie Arten und Raten von Kriminalität so und nicht anders sozial definiert, produziert und gelesen werden. Im Übrigen sind es auch die jeweils dominierenden kulturellen Deutungsmuster und gesellschaftlichen Tabus, die über das Schicksal kriminologischer Theorien, zumindest was ihre Breitenwirkung betrifft, mitentscheiden (vgl. METZLER 2002; OTTERMANN 2003). [62]

Auch der differenzielle Umgang mit Kriminalstatistiken ist einer interpretativen Kriminologie zugänglich. Kriminalstatistiken, insbesondere die Polizeiliche Kriminalstatistik (vgl. SCHWIND 2002), stehen für die "soziale Tatsache" der Kriminalität, durch die Gesellschaften belastet und ihre Ordnung bzw. Rechtsgüter gefährdet sind, schlechthin. Was von wem in welchem Ausmaß verbrochen wird, glaubt man ihnen entnehmen zu können.

"Im Diskurs über innere Sicherheit liegt die Bedeutung der Statistik in dem wirkungsmächtigen Bild von 'der Kriminalität', das sie zeichnet. Politiker, Massenmedien und Bevölkerung sehen in ihr eine Art maßstabsgetreue Abbildung der wirklich begangenen Straftaten und einen zuverlässigen Indikator für deren Zu- oder Abnahme" (HESS & SCHEERER 1997, S. 129). [63]

Dieses gesellschaftliche "Wissen" über Erscheinungsformen, Ausmaß und Entwicklungstendenzen der Kriminalität beeinflusst und legitimiert sowohl politische Maßnahmen als auch die Artikulation und Durchsetzungschancen der Forderungen von Interessengruppen, das Selbstverständnis der Sicherheitsbehörden und das Denken, Fühlen und Handeln der Bevölkerung. "Zusammen mit der Bereitschaft der Wähler, diejenigen Parteien zu favorisieren, die ihnen glaubwürdig erscheinende Programme der Kriminalitätsbekämpfung vorlegen, wird die Kriminalität in ihrer polizeilich-kriminalistisch wahrgenommenen Aggregation zu einer Machtressource eigener Art" (HESS & SCHEERER 1997, S.129). Die gesamte Kette an Selektionen – die zudem unterschiedlichen (teil-/sub-) kulturellen, situativen und motivationalen Logiken folgen – von der gesellschaftspolitischen Produktion von Straftatbeständen und der Wahl indizierter Verhaltensweisen von individuellen oder kollektiven Akteuren über das differenzielle Anzeigeverhalten der verschiedenen Opferkreise bzw. Bevölkerungsgruppen und die formellen sowie informellen Verfolgungspraktiken von Polizei und Justiz bis zu der Einordnung von Tat und Täter in vorgegebene Kategorien und deren statistische Aufbereitung und mediengerechten Darstellung bleibt dabei unbeachtet (vgl. HESS & SCHEERER 1997; OTTERMANN 2000, 2003). Die Informationen, die die Polizeipressestelle den Massenmedien liefert, sind bereits selektiert. Sie informiert eher über Gewaltdelikte als über andere Straftaten (vgl. SCHWIND 2002). Die Massenmedien greifen (aus diesen Informationen) in überproportionalem Maß auf skandalträchtige, schockierende oder sonstige Teilaspekte mit emotional-moralischem Tiefgang zurück, sei es aus Gesinnungs-, Platz- oder Verkaufsgründen (vgl. OTTERMANN 2000). Die irgendwie verzerrte massenmediale Berichterstattung über Kriminalität ist die wichtigste Bezugsquelle für den gesellschaftlichen Kriminalitätsdiskurs, gewissermaßen die Interpretationsmasse, die von den unterschiedlichen Rezipienten gemäß der jeweiligen milieuspezifischen Eigenlogik verarbeitet wird. Folglich gilt es diese milieuspezifischen Eigenlogiken bzw. standortgebundenen Deutungsmuster in Erfahrung zu bringen (vgl. OTTERMANN 2003). Dabei bietet es sich in jedem Fall an, d.h. einerlei, ob nun die Deutungsmuster potenzieller Delinquenten oder Kontrollagenten interessieren, diese direkt aufzusuchen, zu beobachten oder erzählen zu lassen, will man nicht am Ende auf Material zurückgreifen müssen, das gleich mehrfach selektiv bzw. gefiltert ist (vgl. SCHUMANN 1995). [64]

Die genannten Prozessstrukturen der sozialen Konstruktion von Kriminalität bleiben in der "Kriminalsoziologie" EIFLERs unterbelichtet. Damit stellt sich ihr auch nicht die Aufgabe der sozialwissenschaftlichen Rekonstruktion und Dekonstruktion dieser Prozessstrukturen mittels qualitativer Forschungsmethoden und den ihnen zugrundeliegenden Theorien. Ohne Zweifel aber behandelt EIFLER die wichtigsten paradigmatischen Strömungen und Basistheorien der Mainstream-Kriminologie, wenn sie auch im Detail auf Einzeltheorien und Autoren eingeht, deren Bedeutung für die Kriminalsoziologie sich wohl nicht allen Fachkollegen im EIFLERschen Ausmaß erschließt. Allerdings war es Absicht der Autorin, wie sie an mehreren Stellen anmerkt, vor allem neuere Theorien aus der amerikanischen Soziologie zu erläutern, die innerhalb der kriminalsoziologischen Diskussion in Deutschland kaum berücksichtigt werden. Einige Theorien, die in anderen deutschen Einführungsbüchern in die Krimin(alsozi)ologie bzw. die Soziologie abweichenden Verhaltens behandelt werden, finden sich hingegen nicht in der vorliegenden Medieneinheit. Dennoch gibt es eine Reihe von Überschneidungen (vgl. BOCK 2000; BÖHNISCH 2001; LAMNEK 1990, 1997; LÜDEMANN & OHLEMACHER 2002; OPP 1974; PETERS 1995; SCHWIND 2002). Dabei sollte angesichts des multiparadigmatischen Zustands der Kriminalsoziologie allerdings nicht verwundern, dass die Bewertungen der Theorien (sowohl was ihre Erklärungskraft als auch ihre empirische Bestätigung betrifft) teils doch erheblich auseinander gehen. [65]

Die Stärke von EIFLERs "Kriminalsoziologie" liegt in der Kürze und Verständlichkeit der Darstellung sowie in dem Vergleich der Theorien mit Hilfe der Unterscheidung in konsens- versus konflikttheoretische Grundannahmen einerseits sowie in mikro- und makrosoziologische Ansätze andererseits. Das Buch ist sowohl für Anfänger und Nicht-Soziologen als auch für Fortgeschrittene geeignet, die sich über neuere Entwicklungen in der krimin(alsozi)ologischen Theoriebildung informieren oder ihr Wissen auffrischen wollen. Gerade aufgrund der Kürze der Darstellungen der einzelnen Theorien ist EIFLERs Buch auch als Nachschlagewerk geeignet. Dennoch bin ich froh, auch über die anderen, oben genannten Einführungsbücher zu verfügen, weil diese teils andere Perspektiven auf die krimin(alsozi)ologische Diskussion eröffnen. Doch eins haben alle die mir bekannten Einführungsbücher in die Krimin(alsozi)ologie bzw. Soziologie abweichenden Verhaltens gemeinsam: die Vernachlässigung der Geschichte, der Methoden, der Erträge und der Hintergrundtheorien qualitativer Kriminalitätsforschung. Denn auch hier gibt es inzwischen eine beeindruckende Vielfalt, so dass eine systematische Zusammenstellung der unterschiedlichen qualitativen Ansätze und Zugänge zu Phänomenen der Kriminalität bzw. abweichenden Verhaltens eine lohnende Aufgabe für die Zukunft sein dürfte. [66]

Literatur

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Schwind, Hans-Dieter (2002). Kriminologie. Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen (12. Aufl.). Heidelberg: Kriminalistik Verlag.

Zum Autor

Ralf OTTERMANN, Dr. phil., M.A. Studium der Soziologie, Psychologie und Philosophie. Tätigkeiten als Lehrbeauftragter und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fach Soziologie. Arbeitsschwerpunkt: soziale Probleme, abweichendes Verhalten und soziale Kontrolle.

Kontakt:

Ralf Ottermann

Hunsrückstraße 63
D-65929 Frankfurt am Main

E-Mail: R.Ottermann@t-online.de

Zitation

Ottermann, Ralf (2003). Was ist Kriminalsoziologie? Disziplinäre Auffälligkeiten und qualitative Bezüge. Review Essay: Stefanie Eifler (2002). Kriminalsoziologie [66 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 4(2), Art. 10, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs0302103.

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