Volume 3, No. 1, Art. 14 – Januar 2002

Deutungsmusteranalyse in der kriminologischen Forschung

Christian Höffling, Christine Plaß & Michael Schetsche

Zusammenfassung: Wir zeigen, wie eine wissenssoziologische Theorie sozialer Deutungsmuster als Fundament und Ausgangspunkt für die empirische Untersuchung unterschiedlicher kriminalitätsbezogener Wissensbestände dienen kann. Dazu werden zentrale Elemente von Deutungsmustern und vier konkrete Arbeitsschritte zu ihrer Rekonstruktion benannt. Wie das Ergebnis einer solchen Deutungsmusteranalyse aussehen kann, werden wir am Beispiel "Korruption in Deutschland" demonstrieren. Den Abschluss des Beitrags bilden Überlegungen zur Anwendbarkeit der Deutungsmusteranalyse auf verschiedenen Feldern kriminologischer Forschung und Hinweise auf einige bislang offene methodologische Probleme dieses Verfahrens.

Keywords: Deutungsmuster, interpretative Sozialforschung, Korruption, Kriminologie, Methodologie, Wissenssoziologie

Inhaltsverzeichnis

1. Theoretische Bestimmung

2. Empirische Deutungsmusteranalyse

3. Ein Beispiel: "Korruption in Deutschland"

4. Einsatzgebiete der Deutungsmusteranalyse und offene Probleme

Anmerkungen

Literatur

Zu den Autoren und zur Autorin

Zitation

 

1. Theoretische Bestimmung

"Soziale Deutungsmuster" ist der Name eines theoretischen Modells, mit dem soziales Handeln auf Basis überindividueller Wissensformen erklärt werden soll. Die empirische Deutungsmusteranalyse untersucht die Entstehung, die Verbreitung und die Introzeption konkreter Deutungsmuster, sowie die von ihnen hervorgebrachten kollektiven Praxisformen. [1]

In Deutschland sind in den letzten Jahren mehrere Monographien erschienen, in denen Deutungsmuster abweichenden Verhaltens oder exponierter Straftaten im Mittelpunkt stehen: historische Tötungsdelikte (HAMBERGER 1992), sexueller Missbrauch (BALDENIUS 1996), Rechtsextremismus (NEUREITER 1996), Drogenkonsum (SEIFERT 1996), Jugendgewalt (RAUSCH 1999). Trotzdem kann die Deutungsmusteranalyse in der Kriminologie bzw. Kriminalsoziologie nicht als so einschlägig gelten, wie sie es in anderen sozial- und geisteswissenschaftlichen (Teil-) Disziplinen ist. Es scheint uns deshalb notwendig, unseren Beitrag mit einigen grundlegenden Ausführungen zum theoretischen Hintergrund und methodologischen Status dieser Methode zu beginnen. Wir werden dabei Grundzüge einer Theorie sozialer Deutungsmuster formulieren, die als tragfähiges theoretisch-methodisches Fundament für die kriminologische Analyse sozialer Wissensbestände dienen kann. [2]

Die Kategorie "Deutungsmuster" wurde 1973 durch ein Manuskript von Ulrich OEVERMANN sozialwissenschaftlich konturiert, das erst kürzlich (OEVERMANN 2001a) durch die Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift einer breiten Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Unmittelbar im Anschluss an das Manuskript OEVERMANNs entstanden in den siebziger und frühen achtziger Jahren zunächst eine ganze Reihe von Aufsätzen (ALLERT 1976, NEUENDORFF & SABEL 1978, NEUENDORFF 1979, THOMSSEN 1980, DEWE 1982, ARNOLD 1983, DEWE 1984), in denen die theoretische Skizze auf die unterschiedlichste Weise interpretiert und ergänzt wurde. Während die theoretischen Diskussionen in jenen Beiträgen stark von dem Anliegen einer Weiterentwicklung des Deutungsmusterkonzepts bestimmt waren, konzentrieren sich die vereinzelten Beiträge der neunziger Jahre (LÜDERS 1991, MEUSER & SACKMANN 1992, LÜDERS & MEUSER 1997) darauf, die Ergebnisse der älteren Debatte zu resümieren und sie in einen wissenschaftshistorischen Kontext zu stellen. Diese Debatte wurde jüngst durch einen Versuch OEVERMANNs zur "Aktualisierung" seines Konzepts (OEVERMANN 2001b) und einen unmittelbar darauf antwortenden Vorschlag von PLASS und SCHETSCHE (2001) zu einer wissenssoziologischen1) Fundierung der Deutungsmusteranalyse fortgesetzt. Dem letztgenannten Beitrag, der Deutungsmuster nicht als subjektorientiertes Schematakonzept, sondern als Formkategorie sozialen Wissens versteht, werden wir theoretisch und methodisch folgen. [3]

Wir schlagen vor, bei der kriminologischen Deutungsmusteranalyse von drei theoretischen Grundannahmen auszugehen2):

Als sozial geltende Wissensform müssen Deutungsmuster von ihren individuellen Repräsentationen unterschieden werden, wie sie z.B. eine wissenschaftliche Befragung bei den Subjekten vorfindet. Zwischen den sozialen Deutungsmustern und ihren individuellen Repräsentationen gibt es jedoch einen unmittelbaren Zusammenhang, der sich auf die soziale Funktion von Deutungsmustern bezieht. In der Übertragung informationstechnischer Begrifflichkeiten könnte man auch sagen: Deutungsmuster funktionieren gleichermaßen als kollektive Programme, die Reaktionen von Menschen auf Ereignisse steuern, wie als gemeinsame Protokolle, welche die Interaktionen zwischen den Subjekten regeln. Verknüpft sind die beiden Funktionen über vier Aufgaben sozialer Deutungsmuster bei ihrer alltäglichen Anwendung. Dies sind – in der Reihenfolge zunehmender überindividueller Bedeutung – (1) Komplexitätsreduktion, (2) Antizipation von Situationsentwicklungen, (3) Verständigung über Grenzsituationen und (4) Erzeugung sozialer Gemeinschaft (vgl. PLASS & SCHETSCHE 2001). [5]

Wegen der besonderen Bedeutung dieser Frage für die praktische empirische Analyse wollen wir hier expliziert nur auf einen Folgeaspekt dieser Funktionsbestimmung eingehen – die Kompatibilitätsanforderung: Nicht nur wegen des re-konstruierenden Charakters der Erinnerung alltagsirrelevanter Musterbestandteile, sondern auch aufgrund individueller Modifikationen können soziale Deutungsmuster, wie sie beim einzelnen als konkrete Wissensbestände vorliegen, nur als mehr oder weniger ähnlich, nicht aber als vollständig identisch angenommen werden. Der durch die einzelfallspezifische Anwendung, aber auch durch lebensgeschichtliche Erfahrungen hervorgerufenen individuellen Varianz sind durch die Funktionalitätsanforderung der verwendeten Deutungen im Alltag jedoch Grenzen gesetzt: Damit unser Handeln für die anderen ebenso verstehbar und damit vorhersehbar wird, wie es ihr Handeln für uns ist, müssen die verwendeten Deutungsmuster, wenn auch nicht identisch, so doch kompatibel bleiben. Sie müssen also bei aller individuellen Modifizierung doch das gegenseitige Verstehen gewährleisten. Aufrechterhaltung von Kompatibilität ist dabei keine gesonderte, vom Individuum intentional zu bewältigende Aufgabe, sondern vollzieht sich interaktiv: Wenn Verständigung und Handlungserfolg Ziel der Interaktionen eines Subjekts sind, werden seine Deutungsmuster in der und durch die Handlungspraxis regelmäßig evaluiert, indem die gewonnenen (negativen wie positiven) Erfahrungen zur Modifikation verwendet werden. Auch Dissimilationseffekte durch subkulturellen Gebrauch finden ihre Grenzen an der Anforderung der wechselseitigen Kompatibilität, wenn und solange ein Muster auch außerhalb der eigenen sozialen Gruppe erfolgreich angewendet werden soll. Wir möchten diesen wichtigen Zusammenhang ausdrücklich in Form eines Kompatibilitätstheorems formulieren: Ihre soziale Funktion können Deutungsmuster nur erfüllen, solange ihre individuellen Repräsentationen kompatibel zueinander bleiben. [6]

Diese Kompatibilität ist gleichzeitig das entscheidende Merkmal für die Unterscheidung einzelner Deutungsmuster in der empirischen Analyse: Zu einem Deutungsmuster gehören alle individuellen Ausprägungen, die – sei es in realer Interaktion oder in fiktiver Konfrontation – untereinander kompatibel sind, also zu einer wechselseitig sicheren Erwartbarkeit des Handelns führen. Wenn dies nicht der Fall ist, haben wir es mit konkurrierenden Deutungsmustern zu tun. [7]

2. Empirische Deutungsmusteranalyse

Ausgehend von unseren theoretischen Basisannahmen formulieren wir ein Modell von der inneren Struktur sozialer Deutungsmuster, das von zentraler Bedeutung für die empirische Deutungsmusteranalyse ist. In der Form, in der soziale Deutungsmuster in Massen- und Netzwerkmedien verbreitet werden, bestehen sie regelmäßig aus sechs, funktional miteinander verknüpften Bestandteilen:

Empirische Deutungsmusteranalyse, wie wir sie verstehen, sollte vorrangig anhand der Dokumente erfolgen, durch die Deutungsmuster medial verbreitet werden (Zeitungsartikel, Flugblätter, Filme, Fernseh- und Radiosendungen, Verwaltungs- und Gerichtsakten, Protokolle usw.)8). Eine (Re-) Konstruktion auf Basis von Interviewmaterial ist dadurch erschwert, dass am Beginn der Analyse völlig unklar ist, ob die einzelnen, vorgefundenen Elemente Bestandteile des Deutungsmusters selbst oder seiner individuellen Repräsentation sind. Außerdem können – wie LÜDERS (1991, S.402) zu Recht feststellte – die Ergebnisse einer solchen (Re-) Konstruktion individueller Muster nur schwer anhand externer Gütekriterien beurteilt werden, weil die – bereits von OEVERMANN angenommene – Zunahme der Fraglosigkeit dazu führt, dass immer weniger Bestandteile des Musters reflexiv verfügbar sind. [9]

Der einfachste empirische "Test" auf soziale Geltung eines Deutungsmusters ist somit nicht der Vergleich der introzeptierten Muster, sondern die Analyse der medialen Musterverwendung. Der Grad der Durchsetzung eines Deutungsmusters in der Bevölkerung lässt sich an der Vollständigkeit ablesen, mit der es im medialen Austausch expliziert wird: Je unvollständiger die Darstellung und je flüchtiger die Bezugnahme ist, desto höher ist der Geltungsgrad. Dies liegt daran, dass ein Anspielen auf ein Deutungsmuster nur dann ausreicht, wenn angenommen wird, dass das Publikum es bereits kennt. Das gilt besonders dann, wenn die zu deutende Situation oder Lebenslage gerade nicht im Mittelpunkt der gezeigten Handlung steht, sondern nur am Rande gestreift wird. Jede beiläufige Erwähnung signalisiert dem Publikum, dass es sich hier wohl um eine allgemein bekannte und anerkannte Deutung handelt. Eine wissenschaftliche Rekonstruktion, die zu einem solchen Ergebnis kommt, setzt jedoch voraus, dass das vollständige Deutungsmuster bereits rekonstruiert worden ist. [10]

Der Vorrang von nonreaktiven, dokumentenanalytischen Verfahren bei der Untersuchung von Deutungsmustern bedeutet nicht, dass die Durchführung und Analyse von Interviews und Gruppendiskussionen grundsätzlich überflüssig wäre. Wie die gleich folgende Auflistung der vier typischen Untersuchungsschritte deutlich machen wird, können reaktive Verfahren in verschiedenen Phasen der Untersuchung von Bedeutung sein. Für die Untersuchung der aktuellen Verwendung des Musters gilt dies insbesondere dann, wenn die entsprechenden Handlungspraxen selbst keine Dokumente hervorbringen. Hier muss die Erhebung durch die Protokollierung und spätere Auswertung von Interaktionsprozessen geschehen. [11]

Eine vollständige Deutungsmusteranalyse aus der von uns vorgeschlagenen Perspektive besteht regelmäßig aus vier Schritten:

3. Ein Beispiel: "Korruption in Deutschland"

Unsere Vorstellungen zur Rekonstruktion kollektiver Deutungsmuster möchten wir anhand des kriminologisch und kriminalpolitisch aktuellen Themas "Korruption in Deutschland" konkretisieren und veranschaulichen. Notwendigerweise beschränkt sich die Darstellung im vorliegenden Rahmen auf eine exemplarische Skizze; eine umfassende und mit expliziter deutungsmusteranalytischer Zielsetzung durchgeführte Erhebung liegt ihr auch nicht zugrunde. Die empirischen Daten über Korruption und die Prozesse ihrer Thematisierung, auf die wir im folgenden bei der Konturierung von Korruption als Deutungsmuster zurückgreifen, entstammen vielmehr dem Kontext einer Untersuchung mit anderer Themenstellung und Methode (HÖFFLING 2002). Ihrer Eignung für eine Re-Analyse auf der Folie der Theorie sozialer Deutungsmuster tut dieser Umstand jedoch keinen Abbruch. Unsere Präsentation folgt den vorgeschlagenen vier Analyseschritten, wobei wir deutlich machen, welche Arten von Dokumenten sinnvollerweise herangezogen werden können und wie sich für unser Beispiel "Korruption" das Ergebnis der Analyse darstellt. [13]

1. Aktuelle (und historische) Verwendung des Deutungsmusters. Der Bedeutungshorizont des Korruptionsbegriffs ist außerordentlich weit gespannt. Die gängigen Verwendungen reichen von der quasi-strafrechtlichen Kategorie ("Korruptionsdelikte") über verschiedene nicht legalistisch abgegrenzte Auffassungen vom "unmoralischen Tausch" (NECKEL 1995) bis hin zu einem Schlagwort globaler Kulturkritik, einer symbolischen Verdichtung des Unmoralischen schlechthin. Angesichts dieser Vielfalt möglicher Vorstellungsinhalte kann nicht erwartet werden, dass sich alle Situationen oder Zustände, auf die der Begriff "Korruption" in den unterschiedlichsten Zusammenhängen Anwendung findet, unter ein einziges Muster subsumieren lassen. Vielmehr stößt man im ersten Schritt der Analyse, wenn es darum geht, die aktuelle oder historische Verwendung zu erschließen, auf verschiedene Muster mit jeweils eigenen "Zuständigkeiten". Für deren Identifikation kommen insbesondere drei Arten von Quellen in Frage: Massenmediale Berichterstattung über Fälle von Korruption, Dokumentationen kriminalpolitischer Diskurse, in denen Korruption als Problem thematisiert wird, sowie kriminologische und politikwissenschaftliche Fachliteratur. [14]

Historisch wie gegenwärtig lassen sich in Deutschland vornehmlich zwei Anlässe der öffentlichen Thematisierung von Korruption erkennen: zum einen der regelmäßig aufkeimende Verdacht, politische Mandatsträger hätten sich in ihren Entscheidungen durch Zuwendungen von interessierter Seite (etwa Parteispenden) in illegitimer Weise beeinflussen lassen (politische Korruption); zum anderen die Behauptung, korruptive Transaktionen in der öffentlichen Verwaltung seien erschreckend weit verbreitet oder würden in beängstigendem Maße zunehmen. Beide Interpretationen von Korruption, die politische und die legalistische, stehen in der öffentlichen Problemwahrnehmung grundsätzlich nebeneinander; jedoch lassen sich in der Geschichte der Bundesrepublik Perioden erkennen, in denen mal die eine, mal die andere Deutung über längere Zeit dominierte. Ebenso wie die zahlreichen Bau- und Beschaffungsskandale in der Wiederaufbauphase der fünfziger Jahre die Aufmerksamkeit auf die korruptiven Beziehungen zwischen öffentlichem Dienst und Wirtschaft lenkten (vgl. KIEHNE 1957; MIDDENDORF 1959, S.70ff.; ZIRPINS & TERSTEGEN 1963, S.687ff.), waren es die politischen Affären der nachfolgenden Dekaden, gipfelnd im sogenannten Flick-Parteispenden-Skandal, die in den achtziger Jahren den Begriff Korruption zu einem Synonym für verwerfliches politisches Verhalten werden ließen (NOACK 1987, S.5). Seit Beginn der neunziger Jahre ist nunmehr die legalistische Deutung wieder erstarkt. Der damalige Bundesjustizminister SCHMIDT-JORTZIG, der am 26. September 1996 im Deutschen Bundestag die "Bekämpfung der Korruption" als "mit Sicherheit eines der wichtigsten Vorhaben, das wir in dieser Legislaturperiode im Parlament beraten (...)" kennzeichnete10), bezog sich damit ausschließlich auf jene für strafwürdig erachteten Beziehungen zwischen Angehörigen der öffentlichen Verwaltung und ihren Klienten aus den Kreisen "der Wirtschaft" oder auch "des organisierten Verbrechens", die von einer kleinen Expertenschaft in den vorausgegangen Jahren erfolgreich skandalisiert worden waren. Es ist dieser Prozess der (neuerlichen) Verankerung eines ganz bestimmten Deutungsmusters "Korruption" im Bewusstsein von – wie auch immer – Betroffenen, politisch Handelnden und (medialer) Öffentlichkeit, auf dessen Betrachtung wir uns im Folgenden konzentrieren wollen. [15]

2. Entstehung und Verbreitung des Musters. Unter dem Eindruck einer offenkundig anwachsenden Zahl einschlägiger Fälle und durch Expertenauskünfte bestärkt, gelangte Der Spiegel im Sommer 1988 zu dem Urteil, Bestechung sei "in westdeutschen Ämtern an der Tagesordnung". Vorbei die Zeiten jener selbstzufriedenen Gewissheit, "daß Korruption in den Amtsstuben zwar überall auf der Welt zu erwarten ist, hierzulande jedoch nur im Ausnahmefall". Neuerdings, so behauptete Der Spiegel, zeigten sich auch deutsche Staatsdiener "in ganzen Rudeln bestechlich".11) Als Gewährsmann für die vielerorts aufscheinenden "sizilianischen Verhältnisse" firmierte unter anderem der Frankfurter Ermittler Wolfgang SCHAUPENSTEINER. Er war es, der zwei Jahre später in einem Beitrag für die kriminalistische Fachwelt öffentlich und damit gewissermaßen offiziell bekräftigte:

"Bei Bestechung und Bestechlichkeit handelt es sich nicht mehr nur um Einzelfälle abweichenden Verhaltens. Vielmehr ist die Korruption in der öffentlichen Verwaltung ein Kriminalitätsphänomen, das bereits seit Jahren sich zu festen Beziehungsstrukturen verdichtet hat und in den gesamten Staatskörper metastasenartig eindringt. Korruption ist flächendeckend anzutreffen." (SCHAUPENSTEINER 1990, S.507) [16]

Trotz der beachtlichen Skandaleignung einer solchermaßen dramatisierenden Behauptung gelangte die mit ihr verbundene Problemwahrnehmung zunächst nicht über einen engen Zirkel von Experten hinaus (z.B.: SIELAFF 1992, KRIEGLSTEINER 1992, MÜLLER 1993, ZACHERT 1994). Diese aber ließen in ihren Thematisierungsbemühungen nicht nach, so dass sich zunehmend auch die Medien der neuen Problemdeutung bemächtigten. Deren Berichterstattung12) wurde Mitte der neunziger Jahre durch neu hinzugetretene, spektakuläre Fälle – Herzklappen-Affäre, bundesweiter Beschaffungsskandal bei der Polizei, großangelegte Bestechungen bei Automobil-Zulieferern oder am Frankfurter Flughafen – noch zusätzlich angefacht. Etliche zum Teil stark skandalisierende Neuerscheinungen auf dem Sachbuchmarkt prägten die Hochphase der Themenkonjunktur zwischen 1995 und 1997 ebenso wie die plötzlich entfachte Betriebsamkeit verschiedener Fachkreise, die sich in einer Vielzahl von Publikationen, vorwiegend zur Frage der strafrechtlichen Behandlung von Korruption, sowie einer Reihe einschlägiger Tagungen niederschlug.13) Seit 1995 sah sich schließlich auch die Politik auf Bundesebene zur Auseinandersetzung mit dem Thema gehalten. Es folgte eine intensive kriminalpolitische Diskussion, die im Sommer 1997 mit der Verabschiedung eines "Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption" (Bundesgesetzblatt I, S.2038ff.) zu ihrem einstweiligen Höhepunkt gelangte. Seither haben sich Strafjuristen, Ökonomen und Rechtspolitiker verstärkt der Korruption auf internationaler Ebene zugewandt. In der medialen Öffentlichkeit hatte im Gefolge der Affäre um die schwarzen Kassen des früheren Bundeskanzlers Kohl und die Parteispenden der CDU auch die politische Interpretation des Korruptionsbegriffs vorübergehend wieder Konjunktur. Jenes Deutungsmuster aber, das Korruption in Deutschland lokalisiert und als Kriminalität an der Schnittstelle von öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft konturiert, hat sich inzwischen von tagespolitischen Aktualitäten abgelöst; es hat sich in bestimmten Sektoren des öffentlichen Lebens festgesetzt und entfaltet dort seine Wirkung als sozial geltende und handlungsrelevante Interpretation von Wirklichkeit. [17]

3. Die Rekonstruktion der vollständigen Form des Musters bildet den inhaltsanalytischen Kern der empirischen Deutungsmusteranalyse. Für unser Deutungsmuster "Korruption" wollen wir zunächst seine einzelnen Bestandteile – Situationsmodell, Erkennungsschema, Prioritätsattribute, Hintergrundwissen, Emotionsmuster und Handlungsanleitungen – in allgemeiner Form explizieren und diese anschließend mithilfe eines exemplarisch ausgewählten Dokuments veranschaulichen. [18]

Das Situationsmodell des Musters wird maßgeblich geprägt durch die Subsumption von Korruption unter die Kategorie "Kriminalität". Die Abgrenzbarkeit zu anderen Situationen ist damit im Prinzip durch die Tatbestandsmerkmale der einschlägigen Rechtsnormen14) vorgegeben, wenn auch im kriminalpolitischen Korruptionsdiskurs problematisiert wird, dass eine Reihe "eigentlich" korruptiver Verhaltensweisen aufgrund von Lücken im Straf- und Strafprozessrecht nicht erfolgreich kriminalisierbar sei. Auf den konkreten Akt der korruptiven Interaktion bezogen umfasst das Situationsmodell die allgemeine Unterscheidung der beiden Akteursrollen von "Nehmer" (Amtswalter) und "Geber" (Klient) sowie die Unterstellung einer zwischen den Akteuren bestehenden "Unrechtsvereinbarung", die dem illegitimen Austausch von Leistungen – pflichtwidrigen Diensthandlungen auf der einen, materiellen oder immateriellen Zuwendungen auf der anderen Seite – zugrunde liegt.15) Wesentlich ist auch die Feststellung, dass es sich bei korruptiven Beziehungen nicht nur um lokale Zusammenschlüsse einiger weniger Akteure handelt, sondern dass sich vielfach überregionale und weitverzweigte Netzwerke herausbilden, die von den Experten als "organisierte Wirtschaftskriminalität" eingestuft werden (SCHAUPENSTEINER 1990: "Korruptions-Kartelle"). Die im Situationsmodell enthaltene moralische Stellungnahme lässt sich aus zwei Aspekten der Situation ableiten: aus der Rechtswidrigkeit korruptiven Handelns (wobei von Seiten der Strafverfolgungs-Experten immer wieder darauf hingewiesen wird, dass alle Beteiligten Täter sind), darüber hinaus aber vor allem aus seiner Sozialschädlichkeit. Zum Situationsmodell des Deutungsmusters Korruption gehört an diesem zentralen Punkt die Behauptung, korruptives Handeln verursache immense materielle und immaterielle Schäden, und zwar in einer Größenordnung, die dringend eine entschiedene Reaktion aller gesellschaftlichen Kräfte erfordere. [19]

Auf dieser Kombination struktureller Situationsmerkmale beruhen die übrigen Bestandteile des Musters. So können zum Erkennungsschema eine Reihe von Indikatoren gerechnet werden, deren Zusammentreffen einen Korruptionsverdacht naheliegend erscheinen lässt und die von einer anwendungsorientierten kriminologischen Forschung (z.B. VAHLENKAMP & KNAUSS 1995), einer im Aufschwung begriffenen Ratgeberliteratur (z.B. FIEBIG & JUNKER 2000; GRUPP 2001) sowie in einschlägigen Verwaltungsvorschriften ausführlich dargestellt werden.16) Als Prioritätsattribute fungieren die mit diesem Wissen verknüpften Aufforderungen, "wachsam" zu sein (sowohl im Hinblick auf die Vermeidung einer eigenen Verstrickung als auch zur Wahrnehmung eines korruptionsverdächtigen Verhaltens anderer) und sofort gemäß den Handlungsanleitungen des Musters zu reagieren.17) Das Hintergrundwissen umfasst etwa Kenntnisse oder Mutmaßungen über die Ursachen und Entstehungsbedingungen korruptiven Handelns (persönliche Motive, organisatorische Defizite, gesellschaftlicher Werteverfall usw.), ein aus zahlreichen einschlägigen Skandalen abgeleitetes Wissen über "Einfallstore" und besonders gefährdete Bereiche (stets an erster Stelle genannt: der Bausektor), aber auch Spezialistenwissen wie das der Strafverfolger über die gängigen Rechtfertigungs- und Argumentationsstrategien von Beschuldigten in Vernehmungssituationen. Die im Rahmen von Emotionsmustern versteh- und akzeptierbaren Gefühlsäußerungen gegenüber Korruption reichen zunächst ganz allgemein vom Impetus kollektiver Entrüstung ("In was für einer Bananenrepublik leben wir eigentlich?!") bis zu einem gelassenen Zynismus, der vorgibt, sich keinen Illusionen über den moralischen Zustand unserer Gesellschaft hinzugeben. In Situationen der Konfrontation mit konkreten Fällen werden emotionale Kundgebungen nicht erwartet; gleichwohl bietet das Deutungsmuster Raum für unterschiedlichste Gefühlsregungen (den Jagdeifer des Enthüllungsjournalisten, die Angst des Behördenleiters vor dem Skandal, den Stolz – oder Frust – des Staatsanwalts angesichts seiner Erfolgsbilanz). – Schließlich die Handlungsanleitungen: Deutlicher als alle anderen liest sich dieser Bestandteil des Musters aus den zahlreichen Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Korruption heraus; so wird unter Überschriften wie "Verhalten bei Korruptionsverdacht" oder "Verhaltenskodex gegen Korruption" im Detail dargelegt, wie Beteiligte in einschlägigen Situationen zu reagieren haben – von der Mitteilungspflicht gegenüber Vorgesetzten über die Unterrichtung und Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden bis hin zur Forcierung disziplinar- und arbeitsrechtlicher Maßnahmen. [20]

Bei dem nunmehr zur Veranschaulichung des Musters zitierten Dokument handelt es sich um ein Merkblatt der Freien Hansestadt Bremen im Rahmen einer "Antikorruptionskampagne", die von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Zentralen Antikorruptionsstelle beim Senator für Finanzen und vom Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen getragen wird. Der Text wurde den Bediensteten des bremischen öffentlichen Dienstes im Juli 2001 mit der Gehaltsmitteilung zugestellt und hat folgenden Wortlaut:

Korruption nicht mit mir!

Durch Korruption nehmen Kriminelle illegal Einfluss auf wirtschaftliche oder staatliche Entscheidungen. Hierdurch werden enorme finanzielle Schäden verursacht und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliche Institutionen beschädigt.

Hier eine Hilfestellung, wie Sie Korruption erkennen und bei der Bekämpfung und Vermeidung mithelfen können:

Beschäftigte, die durch Verstrickung vom Opfer zum Täter geworden sind, haben kaum eine Chance, diesen kriminellen Kreislauf aus eigener Kraft zu verlassen.

Wer die geschilderten Vorgänge beobachtet und schweigt, hilft den betroffenen Kolleginnen und Kollegen nicht. Tragen Sie zur Vermeidung von Korruption an Ihren Arbeitsplatz und in Ihrer Dienststelle bei. Sprechen Sie mit dem Antikorruptionsbeauftragten Ihres Ressorts oder den Mitarbeiterinnen der Zentralen Antikorruptionsstelle. Informieren Sie sich umfassend über Korruption und die Möglichkeiten zur Prävention, indem Sie an Sensibilisierungsveranstaltungen teilnehmen.

Haben Sie in oben geschilderten Situationen auch Vertrauen zu Ihrer Polizei und wenden sich in Verdachtsfällen an das Korruptionskommissariat unter den Telefonnummern ... [21]

Das Situationsmodell des Deutungsmusters findet sich hier gekleidet in die Formulierung: Durch Korruption nehmen Kriminelle illegal Einfluss auf wirtschaftliche oder staatliche Entscheidungen. Hierdurch werden enorme finanzielle Schäden verursacht und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliche Institutionen beschädigt. (...) Beschäftigte, die durch Verstrickung vom Opfer zum Täter geworden sind, haben kaum eine Chance, diesen kriminellen Kreislauf aus eigener Kraft zu verlassen. Die wesentlichen Strukturmerkmale von Situationen, für die das Muster "Korruption" zuständig sein soll, werden teils ausdrücklich angeführt (Rahmung als Kriminalität, Sozialschädlichkeit), teils bleiben sie implizit (Austauschbeziehung). Bemerkenswert erscheint allerdings die unterschiedliche Etikettierung der beteiligten Akteure: dort Kriminelle, die illegal Einfluss nehmen; hier Beschäftigte, die durch Verstrickung vom Opfer zum Täter geworden sind. Diese Rollenverteilung widerspricht der im allgemeinen Situationsmodell vermittelten Erkenntnis, dass alle Beteiligten Täter sind, und sie lässt sich nur aus der Perspektivität dieses Dokuments im Hinblick auf seinen Produzenten- wie auch auf seinen Adressatenkreis erklären. Denn es ist zum einen charakteristisch für die Perspektive der öffentlichen Verwaltung, dass sie die vom Muster vorgenommene Zuschreibung potentieller Täterschaft dadurch abzuschwächen versucht, dass sie auf den "eigentlichen" Täter und "echten" Kriminellen da draußen verweist. Zum anderen handelt es sich hier aber auch um taktische Formulierungen, mit denen die pauschale Unterstellung, die mit der Zustellung eines solchen Papiers unvermeidlich verbunden ist (nämlich: man betrachte den Adressaten als anfällig und aufklärungsbedürftig), durch die Zubilligung eines Opferstatus gemildert wird. Aus einer Perspektive hingegen, die nicht die der öffentlichen Verwaltung ist, finden sich andere Aspekte des Situationsmodells in den Vordergrund gestellt. So überschrieb das Handelsblatt am 29.11.2000 eine Titelgeschichte zum Thema Korruption wie folgt: "Die Bestechung in deutschen Amtsstuben nimmt zu. Der Schaden für die Steuerzahler geht in die Milliarden. Doch die Politik reagiert kaum." Die Darstellung nimmt Bezug auf dasselbe Situationsmodell, konnotiert aber ganz anders: Korruption findet in deutschen Amtsstuben statt, Hauptleidtragender ist der Steuerzahler, schuld ist die Politik, die nichts tut. Bei der empirischen Deutungsmusteranalyse kommt es mithin entscheidend auf die Auswahl und Quellenkritik der untersuchten Dokumente an; sind diese einseitig zusammengestellt, besteht die Gefahr einer entsprechend unvollständigen oder verzerrten Rekonstruktion der Form des Musters. [22]

Im Bewusstsein der spezifischen Perspektivität dieses Dokuments lassen sich nun auch die anderen Bestandteile des Deutungsmusters im Text identifizieren und im Hinblick auf die Anwendung des Musters einordnen. Hier eine Hilfestellung, wie Sie Korruption erkennen und bei der Bekämpfung und Vermeidung mithelfen können: unter dieser Ankündigung wird dem Adressaten eine Kombination von Erkennungsschema und Hintergrundwissen vermittelt. Korruption wird von Straftätern langfristig geplant; zunächst durch sondieren, dann durch Anfüttern, schließlich indem er erste kleinere Vorteile gewährt, umgarnt der Straftäter das spätere Opfer. Hat sich die/der Beschäftigte erst einmal ... verstricken lassen, wird sie/er immer wieder um Gefälligkeiten angegangen und hat nahezu keine Chance sich zu lösen. Sie/Er ist nun erpressbar geworden. Durch die Vermittlung solcher Informationen soll die Aufmerksamkeit des Akteurs für potentiell "gefährliche" Situationen erhöht werden: einerseits zur rechtzeitigen Vorbeugung der eigenen Verstrickung in eine korruptive Beziehung, andererseits um verdächtige Vorgänge in seiner Umgebung gleich "richtig" einordnen zu können. Schützen Sie sich, indem Sie diese Mechanismen bewusst wahrnehmen: für einschlägige Situationen wird Wahrnehmungspriorität eingefordert. Wer die geschilderten Vorgänge beobachtet und schweigt, hilft den betroffenen Kolleginnen und Kollegen nicht: dem Akteur wird abverlangt, dass er einer Situation, die er unter das Muster Korruption subsumiert hat, auch Handlungspriorität einräumt (wobei die Produzenten des Textes wissen, dass sie gegen die Hemmschwelle einer aus ihrer Sicht falsch verstandenen Kollegialität argumentieren müssen). Zugleich ist diese Aufforderung schon Teil der Handlungsanleitung des Musters: Nicht wegschauen. Tragen Sie zur Vermeidung von Korruption an Ihrem Arbeitsplatz bei (und tun Sie damit auch sich selbst einen großen Gefallen). Sprechen Sie mit dem Antikorruptionsbeauftragten ... Informieren Sie sich umfassend über Korruption und die Möglichkeiten zur Prävention, indem Sie an Sensibilisierungsveranstaltungen teilnehmen. Mit diesem letzten Element löst sich die Handlungsanleitung von der konkreten Situation ab: Tu auch dann was, wenn du noch keinerlei Anzeichen für Korruption in deinem Umfeld wahrgenommen hast, denn das liegt vielleicht nur daran, dass du für das Problem noch nicht hinreichend sensibilisiert bist. Du wirst erst dann in der Lage sein, Korruption wirklich zu erkennen, nachdem wir dir das richtige Deutungsmuster vermittelt haben. [23]

4. Abschätzung aktueller Geltungshorizonte. Das skizzierte Deutungsmuster ist mit Sicherheit keines, das allgemeine Geltung im Sinne einer gesellschaftsweiten Verbreitung beanspruchen kann. Als Produkt einer erfolgreichen Thematisierungsleistung von Experten bildet es nur in bestimmten Teilbereichen der Gesellschaft eine verbindliche Interpretation des Korruptionsbegriffs. Innerhalb dieser Bereiche dominiert das Muster gegenwärtig unangefochten. Gesamtgesellschaftlich konkurriert es dagegen mit alternativen Deutungen des Korruptionsbegriffs, insbesondere mit einem (oftmals diffusen) Verständnis vom Missbrauch politischer Macht. Zwar wird vom gewöhnlichen Medienrezipienten auch die Thematisierung von Verwaltungs- und Wirtschaftskorruption zur Kenntnis genommen. Für das eigene Alltagshandeln der meisten Menschen ist das in einschlägigen Berichten vermittelte Deutungsmuster jedoch kaum relevant. Entsprechend rudimentär bleibt die Verankerung des Musters im kollektiven Bewusstsein einer allgemeineren Öffentlichkeit: Wer von "Korruption" spricht, ohne näher zu erläutern, was damit gemeint sein soll, wird bei verschiedenen Menschen höchst unterschiedliche Assoziationen wecken. [24]

Anders verhält es sich in jenen Teilsystemen des öffentlichen Lebens, in denen die vom Muster erfassten Situationen für das Alltagshandeln der Akteure mittelbar oder unmittelbar relevant sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um drei (einander teilweise überschneidende) Kreise von Akteuren: (1) "die Wirtschaft" und (2) "die öffentliche Verwaltung" als Milieus der beiden an korruptiven Beziehungen beteiligten Akteursrollen sowie (3) Polizei und Strafjustiz als zuständige Instanzen der Kriminalitätskontrolle. Hier finden sich die Akteure mit den Situationen konfrontiert, für die das beschriebene Deutungsmuster "Korruption" seine Zuständigkeit erklärt, sei es als Teilnehmer korruptiver Beziehungen in der Rolle von Klient oder Amtswalter, sei es als nicht beteiligter Angehöriger von Unternehmen oder Behörden, in denen Korruption aufgetreten ist, sei es als Adressat präventiver Mahnungen, sei es in der Kontroll-Position von Strafverfolgern, Rechnungsprüfern, Personalräten oder Antikorruptionsbeauftragten. In diesen Milieus ist das Deutungsmuster formuliert worden, in ihnen wird es verbreitet, reproduziert, weiterentwickelt und institutionalisiert. [25]

4. Einsatzgebiete der Deutungsmusteranalyse und offene Probleme

Bereits die allgemeine theoretisch-methodische Darstellung sollte deutlich gemacht haben, dass die Deutungsmusteranalyse in einem weiten Feld kriminologischer Forschung eingesetzt werden kann. Abstrakt gesprochen ist Deutungsmusteranalyse überall dort anwendbar, wo es darum geht, "Kriminalität" als handlungs(an)leitenden Wissensbestand zu erfassen und zu analysieren – und wo entsprechende Textdokumente vorliegen oder im Forschungsprozess herstellbar sind. Wenn wir uns dieses außerordentlich umfangreiche Feld etwas genauer ansehen, lassen sich fünf typische Verwendungsgebiete der Deutungsmusteranalyse in der Kriminologie und Kriminalsoziologie unterscheiden (ohne dass hier Vollständigkeit behauptet wird):

Abschließend möchten wir noch auf drei spezifische Probleme hinweisen, die nach unserer Einschätzung noch der theoretisch-methodischen Klärung bedürfen: [27]

Globalisierung von Deutungsmustern: Es scheint uns bislang methodologisch völlig ungeklärt, welche Besonderheiten zu beachten sind, wenn die zu analysierenden Dokumente in unterschiedlichen Sprachen verfasst sind und aus verschiedenen Kulturen stammen. Dies ist nicht nur für die Frage des internationalen Vergleichs von Bedeutung, sondern kann schon bei der Rekonstruktion "nationaler Deutungsmuster" zum Problem werden. Dies liegt daran, dass – wie empirisch festzustellen ist – viele der in den vergangenen Jahren in der deutschen Öffentlichkeit erstmalig prozessierten Kriminalitätsdeutungen (wie der "satanisch-rituelle Missbrauch" – vgl. SCHETSCHE 2000, S.191-204) aus dem englischsprachigen Raum gleichsam importiert worden sind. Theoretische Überlegungen sprechen außerdem dafür, dass die Dissemination von Deutungen aufgrund der immer stärkeren Verflechtung der nationalen Medienmärkte und der Globalisierung des Austausches massenmedialer Produkte (von den neuen Netzwerkmedien einmal ganz abgesehen) zunehmenden im internationalen Maßstab verlaufen wird. Die Transformationsprozesse, denen Deutungsmuster bei der Übertragung zwischen verschiedenen Sprachen und Kulturen unterliegen, sind bislang nicht einmal ansatzweise untersucht. [28]

Die Analyse von Bild- und Hybriddokumenten: Gerade in den Massenmedien erfolgt die Verbreitung von Deutungsmustern nicht in reinen Textdokumenten, sondern in Formen und Formaten, bei denen neben den Text das Foto oder das bewegte Bild treten. Film, Fernsehen und World Wide Web stellen die Deutungsmusteranalyse durch die für sie charakteristische Verknüpfung von Text und Bild vor große Probleme. Der Umgang mit Bilddokumenten in der Deutungsmusteranalyse ist im letzten Jahrzehnt in verschiedenen exemplarischen und generellen Beiträgen (ENGLISCH 1991, ACKERMANN 1994, HAUPERT 1994, MÜLLER-DOOHM 1997) zwar thematisiert, nach unserer Auffassung bislang aber nicht befriedigend gelöst worden. Wenn Deutungsmuster als sprachliche Wissensbestände verstanden werden, können bildliche Darstellungen auf Deutungsmuster verweisen (wie das in der Präventionsarbeit vielfach benutzte Bild, das den Schatten des "Kinderschänders" als Drohung schräg oberhalb des Fotos seines potentiellen Opfers zeigt), sind aber nicht mit diesen identisch. Hier müssen spezifische Analyseformen noch entwickelt werden, mit deren Hilfe das Verhältnis zwischen dem textualen Deutungsmuster und seinen bildhaft-symbolischen Verweisformen rekonstruiert werden kann. [29]

Die Einordnung wissenschaftlicher Texte: Die theoretische Bestimmung geht davon aus, dass Deutungsmuster lebensweltliche Wissensformen sind. Entsprechend können Expertendiskurse (wie wir sie regelmäßig z. B. im Rahmen von Normierungsprozessen vorfinden) von einer solchen Analyse eigentlich nicht erfasst werden. Unabhängig von der – letztlich erkenntnistheoretischen – Frage, welchen Bedeutung die Trennung zwischen wissenschaftlichem und lebensweltlichem Wissen generell hat, muss jedoch die Frage gestellt werden, ob in Expertendiskursen ausschließlich oder auch nur primär wissenschaftliche Wissensformen prozessiert werden. So zeigt unsere empirische Rekonstruktion der Entwicklung des Deutungsmusters "Lustmord" im 20. Jahrhundert, dass Theorien und Fachbegriffe in medizinisch-psychiatrischen Diskursen der Forensik von lebensweltlichen Deutungen geprägt sind. Ob dies auch für andere Expertendiskurse im selben Umfang zutrifft, ist letztlich nur aufgrund der empirischen Analyse zu entscheiden. Dabei stellt sich jedoch das grundsätzliche Problem, dass die Verbindung von lebensweltlichem und wissenschaftlichem Wissen in Deutungsmustern bislang kaum untersucht worden ist. [30]

Als Fazit bleibt festzuhalten: Im Arbeitsbereich von Kriminologie und Kriminalsoziologie steht für die Deutungsmusteranalyse ein überaus weites und fruchtbares Feld mit vielfältigen Themengebieten zur Verfügung. Die Erhebung der zu analysierenden Dokumente kann dabei auf ganz unterschiedlichem Wege erfolgen – sie schließt eine Vielzahl reaktiver wie nonreaktiver Verfahren ein, die allesamt als methodisch gut erprobt gelten können. Auf der Basis solcher Erhebungsverfahren kann die Deutungsmusteranalyse als primäres oder sekundäres Instrument rekonstruktiver Sozialforschung in der geschilderten Weise eingesetzt werden. [31]

Anmerkungen

1) Ausgangspunkt ist dabei die Leitfrage der neueren Wissenssoziologie: "Wie ist es möglich, daß subjektiv gemeinter Sinn zu objektiver Faktizität wird?" (BERGER & LUCKMANN 1991, S.20). In dieser Frage ist nicht nur die Dialektik von Handlung und Struktur angesprochen, sondern auch das Bedingungs- und Vermittlungsgeflecht zwischen sozialer Mikro- und Makrowelt. <zurück>

2) Die folgenden theoretischen Annahmen sind Ergebnis einer Reihe empirischer Analysen kollektiver Wissensbestände (nicht nur im Bereich der Kriminalität), die einer der Autoren in den letzten zehn Jahren durchgeführt hat (vgl. SCHETSCHE 1992, 1993, 1996, 1997, 2000; sowie SCHETSCHE & SCHMIDT 1996).. <zurück>

3) Emotionen werden hier als Ergebnis sozial produzierter und regulierter Prozesse verstanden, in denen Deutungsmuster eine entscheidende Rolle spielen – vgl. AVERILL 1982, HARRÉ und GILLETT (1994), STEARNS und STEARNS (1986), GERGEN (1990, S.594-602). <zurück>

4) Die sog. individuellen Deutungsmuster sind als persönliche Modifikationen sozialer Deutungsmuster ausdrücklich nicht Gegenstand der Deutungsmusteranalyse wie wir sie verstehen. <zurück>

5) Dabei lässt sich die soziale Geltung von Deutungsmustern tendenziell immer weniger in unmittelbaren "Wirkbeziehungen" (SCHÜTZ 1974) überprüfen, weil mehr und mehr Deutungen dem Einzelnen nicht durch unmittelbare Anschauung, sondern nur durch Massenmedien vermittelt zugänglich sind. <zurück>

6) Eine filigrane Analyse der kognitiven Prozesse bei der "Auswahl" von Deutungsmustern in der alltäglichen Anwendungspraxis findet sich bei ESSER (1996, S.16-17). <zurück>

7) Wir beziehen uns hier ausdrücklich auf die Theorie der Affektlogik des Schweizer Psychiaters Luc CIOMPI (1997). <zurück>

8) Vgl. hierzu auch OEVERMANNs Postulat, dass am Anfang einer Fallrekonstruktion "so weit wie möglich recherchierbare, schon vorhandene Ausdrucksgestalten, wie z.B. Briefe, Tagebücher, Dokumente, Fotos, Bauten, Appelle, Flugblätter, etc." (OEVERMANN 2001a, S.62) ausgewertet werden sollten. <zurück>

9) Die Deutungsmusteranalyse in diesem Verständnis nähert sich deutlich der Diskursanalyse. Der zentrale Unterschied besteht darin, dass die Analyse von Deutungsmustern in der Regel von vornherein ein solches inhaltliches Konstrukt zumindest hypothetisch voraussetzt, während die Diskursanalyse – streng nach Foucault – primär die Formationsregeln von Diskursen analysiert. <zurück>

10) Plenar-Protokoll 13/125, S.11220. <zurück>

11) Der Spiegel Nr. 27/1988, S.44ff: "'Wer etwas geschickt ist, fällt nicht auf'. Korruption im öffentlichen Dienst: Wie Beamte und Angestellte den Staat anzapfen". <zurück>

12) Zum Beispiel: Stern Nr. 8/1992: "Bananenrepublik Deutschland", Der Spiegel Nr. 50/1994: "Die alltägliche Korruption: Deutschland wie geschmiert"; Die Woche Nr. 29/1995: "Das süße Gift der Korruption. Bosse, Politiker, Beamte – Bestechung zersetzt die Gesellschaft"; Focus Nr. 29/1995: "Korruption – Nehmer in Nadelstreifen". <zurück>

13) Jeweils nur einige Beispiele: An Sachbüchern vgl. ROTH 1995, SCHOLZ 1995, RÜGEMER 1996 oder KÖPF 1997; zur strafrechtlichen Diskussion HETTINGER 1996, KERNER & RIXEN 1996, DUTTGE 1997, MÖLLERING 1997; bedeutende Tagungen waren u.a. die der Friedrich-Ebert-Stiftung (1995) sowie der 61. Deutsche Juristentag im September 1996, dessen Abteilung Strafrecht sich ausgiebig mit dem Thema Korruption auseinandersetzte (vgl. DÖLLING 1996; Ständige Deputation des deutschen Juristentages 1996, Bände II/1 und II/2, Teil L). <zurück>

14) Dies sind in erster Linie die §§331-334 StGB (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung). Um weitere einschlägige Strafvorschriften handelt es sich gegenwärtig bei den §§108e (Abgeordnetenbestechung) und 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr); letzterer ist erst mit dem Korruptionsbekämpfungsgesetz 1997 als Tatbestand eines neuen Abschnitts "Straftaten gegen den Wettbewerb" ins Strafgesetzbuch aufgenommen und damit gegenüber seinem Vorgänger, dem §12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) aufgewertet worden. <zurück>

15) Die Praxisliteratur zur Korruption verwendet die einseitig anmutenden Zuschreibungen "Nehmer" und "Geber" unbeschadet der Tatsache, dass in der korruptiven Beziehung beide Seiten gleichermaßen geben und nehmen. Hierin wird deutlich, dass die Vorstellung vom korruptiven Akt in erster Linie durch den Vorgang der Vorteilsgewährung geprägt wird und nicht so sehr durch die komplementäre "Gabe" des Amtswalters. <zurück>

16) Beispielsweise präsentiert die niedersächsische "Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung (VV-Kor)" einen Fragenkatalog zur "Feststellung der gesteigerten Korruptionsgefährdung", der im Sinne des Deutungsmusters als Erkennungsschema fungiert: "Werden bei der Vergabe von Aufträgen, öffentlichen Fördermitteln, Zuschüssen u.a. Haushaltsmittel in größerem Umfang bewirtschaftet? – Werden regelmäßig Leistungsbedingungen oder -beschreibungen abschließend erstellt oder deren Erstellung in Auftrag gegeben? – Besteht die Möglichkeit, ohne Mitwirkung Dritter Sachverhaltsfeststellungen oder Prüfergebnisse zu beeinflussen? (...) – Liegt eine Zuständigkeitskonzentration vor, weil z.B. Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung oder Sachverhaltsfeststellung, Entscheidung und Vollzug bei einer Person konzentriert sind? – Bestehen häufig Außenkontakte zu einem bestimmten Personenkreis, der von den Entscheidungen der oder des jeweiligen Bediensteten Vor- oder Nachteile zu erwarten hat? (...)" (Niedersächsisches Ministerialblatt Nr. 25/2001, S.57). <zurück>

17) Ein Beispiel für ein solches Wissen über die Bedingungen, unter denen einer Situation Wahrnehmungs- und Handlungspriorität eingeräumt werden muss ist das von einigen Strafverfolgern postulierte Prinzip, anonymen Hinweisen grundsätzlich nachzugehen. "Untersuchungen zeigen, dass man diese Hinweise richtig decodieren und ernst nehmen muss, dann stößt der Ermittler auf Korruptionsfälle, die sonst nie gefunden worden wären." (Oberstaatsanwalt Wolfgang SCHAUPENSTEINER im Interview mit der Wirtschaftswoche vom 29.11.2000). <zurück>

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Zu den Autoren und zur Autorin

Christian HÖFFLING, Dr. rer. pol., Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für empirische und angewandte Soziologie (EMPAS) der Universität Bremen.

Kontakt:

Christian Höffling

Universität Bremen
Fachbereich 8 – EMPAS
D-28334 Bremen

E-Mail: hoeff@uni-bremen.de

 

Christine PLASS, Dipl. Sozialwiss., Doktorandin am Institut für Soziologie der Universität Bremen

Kontakt:

Christine Plass

Universität Bremen
Fachbereich 8 – EMPAS
D-28334 Bremen

E-Mail: plass@uni-bremen.de
URL: http://www-user.uni-bremen.de/~empas/Plass.html (broken link, FQS, Nov. 2002)

 

Michael SCHETSCHE, Dr. rer. pol., Privatdozent am Institut für Soziologie der Universität Bremen

Kontakt:

Michael Schetsche

Universität Bremen
Fachbereich 8 – EMPAS
D-28334 Bremen

E-Mail: mschet@uni-bremen.de
URL: http://www1.uni-bremen.de/~mschet/

Zitation

Höffling, Christian; Plaß, Christine & Schetsche, Michael (2002). Deutungsmusteranalyse in der kriminologischen Forschung [31 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 3(1), Art. 14, http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs0201149.

Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS)

ISSN 1438-5627

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