Volume 11, No. 2, Art. 25 – Mai 2010

Qualitative Forschung im psychologischen Feld: Was ist eine gute Publikation?

Stefan Ilg & Brigitte Boothe

Zusammenfassung: Die vorliegende Studie präsentiert eine empirisch-explorative Untersuchung zu Gütekriterien qualitativer Forschung insbesondere aus dem Gebiet der Psychologie, zu deren Relevanz und Verbindlichkeit in der Publikationspraxis. Als Ausgangspunkt diente ein Katalog für Publikationsstandards von ELLIOTT, FISCHER und RENNIE (1999). Mit der Analyse von 68 Artikeln ließ sich aufzeigen, dass in Publikationen qualitativer Forschungsprojekte der Darstellung der Methodik häufig große Aufmerksamkeit galt, ebenso ethischen Fragen. Die Diskussion der Befunde wurde jedoch oft monoperspektivisch geführt und nur selten wurden methodische und projektspezifische Entscheidungen sowie Probleme und Grenzen der Designs erörtert. Die Anzahl erfüllter Kriterien erwies sich als abhängig vom Umfang der betreffenden Publikation: je länger die Publikation, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass eine hohe Anzahl an Qualitätskriterien erfüllt wurde. Ein Zusammenhang zwischen der Anzahl erfüllter Kriterien und der Publikationsform (Periodika vs. Herausgeber/innenband) ließ sich – mit einer Ausnahme – nicht feststellen: Artikel, die in fachspezifischen Zeitschriften publiziert wurden, wiesen meist keine höheren Standards der Wissenschaftlichkeit auf als Beiträge in Sammelbänden.

Das methodische Vorgehen und die Befunde der eigenen Untersuchung werden einer kritischen Prüfung unterzogen; die Grenzen und die Möglichkeiten von Folgeuntersuchungen werden aufgezeigt.

Keywords: qualitative Forschung; Gütekriterien; Publikationsstandards; Methodendiskussion

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Ein Kriterienkatalog

3. Systematische Integration

4. Fragestellung

5. Datengrundlage

6. Methodik

6.1 Gruppe A

6.2 Gruppe B

7. Ergebnisse

7.1 Gruppe A

7.2 Gruppe B

7.3 Die Gruppen im Vergleich

8. Diskussion

8.1 Ergebnisse

8.2 Methodik

8.3 Grenzen der Untersuchung

8.4 Weiterführende Forschung

8.5 Fazit

Danksagung

Anhang 1: Kodiertabelle Katalog der Publikationskriterien

Anhang 2: Untersuchte Publikationen

Anmerkungen

Literatur

Zum Autor und zur Autorin

Zitation

 

1. Einleitung

Qualitative Forschung soll – aus welchem Felde sie auch stammen möge – hohen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Das ist unbestritten. Doch welche Kriterien sind für qualitative Forschung bedeutsam und durch welche Gütestandards zeichnen sich hochwertige, wissenschaftliche Publikationen auf diesem Gebiet aus? [1]

Dieser Frage geht das Online-Journal Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS) seit seiner Gründung im Jahre 2000 in einer eigenen Debatte Qualitätsstandards qualitativer Sozialforschung nach. In den letzten Jahren entstand aus unterschiedlichen Perspektiven ein beachtliches Textkorpus zu diesem Thema. Eingeleitet wird die Rubrik durch ein Thesenpapier von REICHERTZ (2000): Aus wissenssoziologischem Blickwinkel werden erkenntnistheoretische Grundhaltungen der Forschenden diskutiert und Rechtfertigungsmuster respektive Methoden der Ergebnisabsicherung erläutert. In den nachfolgenden Ausgaben wurden die von REICHERTZ formulierten Gedanken durch zahlreiche Autor/innen aufgenommen, weiterentwickelt und ausdifferenziert. BREUER (2000) betont beispielsweise, dass die Passung von Methode und Gegenstand auf die Passung von Methode, Gegenstand und Forscher/in auszuweiten sei. HUBER (2001) plädiert aus sozialgeografischer Sicht für eine postmoderne Ästhetik der Schreibweise akademischer Texte, in welcher "expressive Stilmittel wie Rhetorik, Metapher, Subjekt und Erzählung" (Abs.29) mehr Raum erhalten sollten. Im FQS-Beitrag von KIENER und SCHANNE (2001) wird betont, dass Qualität von Forschung mehr meint als nur deren Gültigkeit. Sämtliche Dimensionen des Forschungsprozesses – von den Forschungsbedingungen über den Forschungsprozess bis hin zu den grundlegenden Referenzen – sind stets zu optimieren und bezüglich des Sättigungsgrades zu überprüfen. BREUER und REICHERTZ (2001) meldeten sich gemeinsam zu Wort mit dem Ansinnen, Gütekriterienbereiche und -ebenen zu systematisieren. Sie führen aus, dass Güte aufgrund der Logik der Rechtfertigung mittels begrifflicher Exaktheit, eindeutiger Aussage und reliabler Beobachtung erreichbar sei. In deren Verständnis wird Güte auch erlangt aufgrund der Logik der Entdeckung, der Ehrlichkeit der Forschenden oder mit Gegenstandsangemessenheit. Im Zentrum stehen dabei Selbstreflexion und Perspektivität. Güte kann nach BREUER und REICHERTZ auch verstanden werden als Ergebnis einer humanen Ethik, als Ergebnis externer Forschungsevaluation oder als Technologiefähigkeit von Forschung. LAUCKEN (2002) will die Forschenden dafür sensibilisieren, dass bestimmte Qualitäts- und Leistungsmaße per se gewisse Forschungsparadigmen bevorteilen. Am Beispiel der wirtschaftlichen Verwertbarkeit kann der Autor deutlich aufzeigen, dass die geräteintensiven, biopsychologischen Forschungsansätze strukturell bedingt gegenüber der semantisch forschenden Psychologie begünstigt sind. Eine Diskussion über das Verhältnis von qualitativer und quantitativer Forschung wurde von ROST (2003) aufgegriffen und von BREUER (2003) in der gleichen Ausgabe von FQS weitergeführt mit der Quintessenz, dass "qualitative und quantitative Methodologie- und Methoden-Strukturen (...) eine widersprüchliche Einheit [darstelle]" (Abs.35), welche durchaus Analogien zur Yin-Yang-Philosophie aufweise. Und GROEBEN (2006) betrachtete die Integration von qualitativen und quantitativen Versuchsanordnungen als gangbaren Weg "aus der – in großen Teilen – selbstverschuldeten Irrelevanz des qualitativen Paradigmas" (Abs.11). Eine wieder etwas engere Diskussion bezüglich Gütekriterien führte FAHRENBERG (2003). Er verlangte Kontrollstrategien für den Interpretationsprozess, wodurch dieser für Leser/innen nachvollziehbar werde und so die Voraussetzung für eine "intersubjektive Überzeugungskraft" (Abs.19) geschaffen werden könne. Ethische Belange der qualitativen Forschung wurden von ROTH (2004) und von MILNE (2005) aufgegriffen. Als bisher letzter Beitrag in der Debatte "Qualitätsstandards qualitativer Sozialforschung" thematisierte MAYRING (2007) sowohl Logik, Kritik und Ziele der Generalisierung und stellte elf Verfahren – über die qualitative Forschung hinaus – vor, wie Generalisierung möglich sei. [2]

Doch wie lässt sich gute qualitative Forschung bestimmen? GRUNENBERG (2004) untersuchte 60 Veröffentlichungen in soziologischen und erziehungswissenschaftlichen Fachzeitschriften über den Zeitraum von 1998 bis 2001 und kam zum unerfreulichen Schluss, dass vor allem die Analyse des Datenmaterials als defizitär einzuschätzen sei. Diesen Befund kommentierte REICHERTZ (2007) wie folgt: "Dass sein Ergebnis für die qualitative Forschung so deprimierend ist, folgt sicher auch aus der Nichtberücksichtigung des Umstandes, dass Forschungsberichte notwendigerweise die tatsächliche Forschung nicht abbilden können" (S.198). [3]

Dies wirft die Frage auf, wie und in welchem Umfang qualitative Forschung in der wissenschaftlichen Fachpublikation informativ und für den kritischen Mit- und Nachvollzug zu dokumentieren und darzustellen ist. Der Fokus verschiebt sich dabei von der Frage der Güte der eigentlichen Forschung zur Güte der Publikation dieser Forschung. Es geht nach LÜDERS (2006, S.82) um die Frage "der Darstellung im Sinne des Be-Schreibens von Forschung" oder wie REICHERTZ bereits 1991 formulierte darum, "den Forschungsprozess mit seinen Schwierigkeiten und Ergebnissen darzustellen, um auf diese Weise die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse und deren Plausibilität zu erhöhen (...) Kurz: Es ergibt sich die Darstellungsnotwendigkeit der Interpretationsarbeit" (REICHERTZ 1991, S.6). [4]

2. Ein Kriterienkatalog

1999 veröffentlichte ELLIOTT in Zusammenarbeit mit FISCHER und RENNIE einen Kriterienkatalog unter dem Titel "Evolving Guidelines for Publication of Qualitative Research Studies in Psychology and Related Fields". ELLIOTT et al. gelangten in einem fünfjährigen, mehrstufigen Konsensverfahren zu 14 Kriterien, die sich in zwei Gruppen von je sieben Kriterien einteilen lassen. Die erste Gruppe (A) beinhaltet Kriterien, die für die Publikation sowohl von quantitativen wie auch von qualitativen Ansätzen gelten; die zweite Gruppe (B) erfasst spezifisch qualitative Forschungskriterien: [5]

A. Gemeinsame Publikationsstandards (Kriterien) für qualitative und quantitative Ansätze:

B. Spezifische Publikationsstandards (Kriterien) für qualitative Forschung:

REICHERTZ (2007, S.197) mag recht haben, dass es "bei den qualitativen Methoden nicht etwas Bestimmtes, Festes, das (bei näherer Betrachtung) allen gemeinsam wäre" gibt; der publizierte Text aber sollte gleichwohl relativ einheitlichen Standards genügen. [8]

3. Systematische Integration

Nicht nur ELLIOTT et al. (1999) halten die Explikation des wissenschaftlichen Kontextes und des Zwecks (siehe Anhang 1: Kriterium A1) für ein essenzielles Gütekriterium einer Publikation, sondern auch z.B. SMITH-SEBASTO (2000) und PARKER (2004, S.100), der ein grounding, eine Verankerung des Untersuchungsgegenstandes in der Literatur fordert. MARQUARDT (2006) betont das Selbstverständliche, nämlich dass die Forschungsfrage offenzulegen sei. [9]

Die Wahl der Methodik soll dem Forschungszweck angemessen sein (Kriterium A2); das fordert neben ELLIOTT et al. (1999) auch STEINKE (1999). SMITH-SEBASTO (2000) und MAYRING (2002) verlangen die explizite Begründung der Methodenwahl; ebenso plädiert PARKER (2004) für die Explikation der theoretischen Ressourcen, auf welche die Methode zurückgreift. Entscheidend ist die Passung zwischen Gegenstand, Methode und Forscher/in (BREUER 2000). [10]

Die Berücksichtigung ethischer Aspekte und Respekt gegenüber den Beforschten (Kriterium A3 "ethische Standards") ist auch im Kriterien-Katalog von SMITH-SEBASTO (2000) enthalten. Er fordert Anonymisierung und Sicherstellung, dass die Daten nur für das angegebene Forschungsvorhaben verwendet werden. [11]

Das Kriterium A4 "Darstellung der Methodik" besitzt für MARQUARDT (2006), PARKER (2004), STEINKE (1999) und SMITH-SEBASTO (2000) große Wichtigkeit: Es sind Datengewinnungs- und Datenauswertungsprozeduren, aber auch der Zugang zum Forschungsfeld zu beschreiben. MAYRING (2002) thematisiert diesen Aspekt unter Regelgeleitetheit. [12]

Das Kriterium A5 "Diskussion" findet neben ELLIOTT et al. (1999) nur bei SMITH-SEBASTO (2000) Erwähnung, und zwar im Kontext möglicher Folgerungen für die weiterführende Forschung. [13]

Qualitative Forschung soll einen klaren Präsentationsstil pflegen (Kriterium A6 "Klarheit der Präsentation"). Die Darstellung soll leser/innen- und nutzer/innenfreundlich sein (STEINKE 2003), Ausnahmen von der Regel verlangen, mit PARKER (2004), eine Begründung. HUBER (2001) plädiert für einen "ästhetisch ansprechenden Stil" (Abs.14) von wissenschaftlichen Arbeiten, sodass diese nicht nur dem Fachpublikum, sondern auch interessierten Laien verständlich sind. [14]

ELLIOTT et al. (1999) verstehen das Kriterium A7 "Beitrag zum Wissen über den untersuchten Gegenstand" als eine "ausführliche Darstellung über die Gestalt des Wissenszweigs mittels der gewonnenen Erkenntnisse" (S.228). In STEINKEs (1999) Kriterienkatalog fällt dieser Aspekt unter das Thema "Relevanz" (S.241f.); die Publikation soll erstens durch die entwickelte Theorie, die präsentierten Ergebnisse oder durch die Fallrekonstruktion neue Deutungen zur Verfügung stellen. Die Ergebnisse sollen zweitens zur Lösung von Problemen beitragen und drittens Erklärungen für das untersuchte Phänomen anbieten. [15]

In qualitativen Publikationen sollen Autor/innen die eigene Perspektive aufdecken (Kriterium B1), die eigene Werthaltung darstellen und Vorannahmen verdeutlichen (ELLIOTT et al. 1999). Nach MAYRING (2002) und STEINKE (1999) formen Erwartungen nicht nur die Wahrnehmung, sondern auch die Auswahl und die Entwicklung der verwendeten Methoden und damit die Daten und das Gegenstandsverständnis. Datengewinnung wie Datenauswertung sind von den Forschenden beeinflusst; mit MARQUARDT (2006) geht es darum, reflektierte Subjektivität zu kultivieren. [16]

Das Sample ist genau zu beschreiben, so ELLIOTT et al. (1999, Kriterium B2 "Beschreibung des Samples") und SMITH-SEBASTO (2000). STEINKE (1999) würde den Lesenden sogar transkribierte Interviews zur Verfügung stellen. [17]

Die verwendeten Methoden und inhaltlichen Erträge sollen gemäß ELLIOTT et al. (1999) und STEINKE (1999) stets am Datenmaterial veranschaulicht werden (Kriterium B3 "Begründung durch Beispiele"). Die Präsentation einer breiten Daten- und Veranschaulichungsbasis dient Lesenden auch als Grundlage der Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Studienfelder (LINCOLN & GUBA 1985). [18]

Das Kriterium B4 "Glaubwürdigkeitsprüfung der Interpretation" wird von allen bisher erwähnten Autor/innen formuliert. Die kommunikative Validierung (Kriterium B4a) wird von MAYRING (2002), STILES (1993), PARKER (2004) und STEINKE (1999) gefordert. LINCOLN und GUBA (1985) sprechen in diesem Zusammenhang nicht von kommunikativer Validierung, sondern von "member checks" (S.314). Eine weitere Möglichkeit der Glaubwürdigkeitsprüfung besteht darin, die Auswertung auf Diskrepanzen, Überinterpretationen oder Irrtümer durch die Zusammenarbeit mit mehreren qualitativen Forscher/innen zu überprüfen (Kriterium B4b). SMITH-SEBASTO (2000) nennt dies in Anlehnung an DENZIN (1989) "Forscher-Triangulation". STEINKE (1999) und REICHERTZ (2000) fordern ebenfalls, dass Interpretationen in Gruppen ausgearbeitet werden. STILES (1993) fordert konsensuelle Validierung1) und LINCOLN und GUBA (1985, S.308) ein "peer debriefing"2). Eine dritte Variante prüft die Glaubwürdigkeit der Interpretation durch den Einsatz unterschiedlicher Methoden (Kriterium B4c). Diese "Methoden-Triangulation" (DENZIN 1989, S.243) wird beispielsweise mit STEINKE (1999) und GROEBEN (2006) durch die Kombination von qualitativer und quantitativer Methodik erreicht. Auf die Triangulation von Daten (Kriterium B4d) und Theorien (Kriterium B4e) verweisen FAHRENBERG (2003), MAYRING (2002), STILES (1993), SMITH-SEBASTO (2000) und PARKER (2004). [19]

ELLIOTT et al. (1999) verstehen "Kohärenz" (Kriterium B5) als ein Zusammenfügen der Ergebnisse zu einem datenbasierten Narrativ oder als das Nachzeichnen einer den Oberflächenphänomenen zugrunde liegenden Struktur. PARKER (2004) drückt sich ähnlich aus, wenn er von den Autor/innen ein "kumulativ-lineares Narrativ" (S.100) fordert, das sich von Punkt zu Punkt bewegen solle. STILES (1993) beschränkt sich auf die Frage "Does it hang together?" (S.608). Für SMITH-SEBASTO (2000) ist eine Publikation kohärent, wenn sich eine Konsistenz findet zwischen Einleitung, Forschungsmethode, Ergebnissen und Diskussion. MAYRING (2002) verlangt schlüssige Interpretationen, aber auch die Erörterung von Brüchen in der Interpretationskette, ähnlich STEINKE (1999). [20]

Für das Kriterium "Generalisierung" (B6) ist mit ELLIOTT et al. (1999) eine ausreichende (und mit SMITH-SEBASTO [2000] eine ausreichend begründete) Fallzahl notwendig. Geht es um die Erschließung exemplarischer Muster und Strukturen, dann ist eine regelgeleitete systematische Vertiefung angezeigt (MARQUARDT 2006). Generalisierungspotenzial hat auch die Fallauswahl nach dem Prinzip des maximalen Kontrastes (MAYRING 2002, 2007), die sog. "Fallkontrastierung" (STEINKE 1999, S.230). Aufschlussreich ist ebenso die Untersuchung abweichender, negativer oder extremer Fälle (LINCOLN & GUBA 1985) oder die Idealtypenkonstruktion aus mehreren Durchschnittstypen (BOHNSACK 2005). OEVERMANN (2002) geht davon aus, dass in der Regel zehn bis zwölf Fallrekonstruktionen auch für komplexere Untersuchungsfragen ausreichend sind, um hinreichend gesicherte Antworten zu erhalten. [21]

Das Kriterium "Einbeziehung der Leser/innenperspektive" (Kriterium B7) plausibilisiert mit ELLIOTT et al. (1999) das Forschungsprojekt in Rezipient/innenperspektive. STILES (1993) betont mit dem Kriterium "Aufdeckung und Selbsterklärung" (S.610), dass Lektüre Beziehung schaffe, Texte Reaktionen hervorriefen und Interpretationen die Perspektive der Rezipient/innen veränderten. SMITH-SEBASTO (2000) verbindet Leser/innenperspektive mit der Forderung, die Beziehung zwischen Forschungsfrage und Daten adäquat zu dokumentieren. Er bezieht sich dabei auf methodische Veränderungen, die gewöhnlich im Forschungsprozess stattfinden und über die Leser/innen informiert sein sollten. LINCOLN und GUBA (1985) schlagen vor, sog. "Prozessnotizen" (S.319) mitzuveröffentlichen. Gemeint sind damit methodische Vermerke über Entscheidungen hinsichtlich der Gewinnung von Glaub- und Vertrauenswürdigkeit der Erkenntnisse. Ähnlich empfehlen CORBIN und STRAUSS (1990), Abweichungen im Forschungsprozess zu erwähnen und zu begründen. Forscher/innen sollen in ihrer Publikation selbst angeben, welchen Kriterien ihre Studie genügen soll (STEINKE 1999). STILES (1993) formuliert das Kriterium einer "catalytic validity" (S.611), d.h., heißt die Publikation enthält Angaben über den eigenen innovativen Anspruch und die mögliche Wirkung im Wissenschafts- oder Praxisfeld. [22]

Aufschlussreich erscheint der Blick auch auf jene Kriterien, die sich wohl in Katalogen der oben erwähnten Autor/innen finden, nicht aber in dem von ELLIOTT et al. (1999). So fordert MAYRING (2002) "Nähe zum Gegenstand" (S.146), womit die nahe Anknüpfung an die natürliche Lebenswelt der Beforschten gemeint ist. Dies zielt auf die Übereinstimmung der Interessen zwischen Forscher/innen und Beforschten ab. MARQUARD (2006) betont mit der "Authentizität der Daten" (S.305), dass die Daten sich auf das Erleben der Beforschten beziehen und in deren Erleben verankert sein müssen. Auf einen weiteren zentralen Punkt sind ELLIOTT et al. (1999) ebenfalls nicht eingegangen, die Selbstreflexion der Autor/innen: STILES (1993), PARKER (2004) und STEINKE (1999) fordern, dass der Forschungsprozess durch Selbstbeobachtung begleitet und diese auch dokumentiert wird. Dieses Versäumnis kann zu Recht als eine theoretische und methodische Schwachstelle ausgelegt werden. Interessanterweise wird in keinem Kriterienkatalog der genannten Autor/innen gefordert, die Auftraggeber/innen oder Finanzquelle offenzulegen. So ist die damit möglicherweise verbundene Abhängigkeit einer Analyse entzogen. [23]

Zusammenfassend zeigt sich folgendes Bild:

A1 Wissenschaftlichen Kontext, Zweck

MARQUARDT (2006), MAYRING (2002), PARKER (2004), SMITH-SEBASTO (2000), STEINKE (1999)

A2 Reflexion der Methode

BREUER (2000), MARQUARDT (2006), MAYRING (2002), PARKER (2004), SMITH-SEBASTO (2000), STEINKE (1999)

A3 Ethische Standards

PARKER (2004)

A4 Darstellung der Methodik

MARQUARDT (2006), MAYRING (2002), PARKER (2004), SMITH-SEBASTO (2000), STEINKE (1999)

A5 Diskussion

SMITH-SEBASTO (2000)

A6 Klarheit der Präsentation

HUBER (2001), PARKER (2004), STEINKE (1999, 2003)

A7 Beitrag zum Wissen

STEINKE (1999, 2003)

Tabelle 1: Gruppe A: gemeinsame Publikationsstandards für qualitative und quantitative Ansätze

B1 Aufdeckung der eigenen Perspektive

MARQUARD (2006), MAYRING (2002), STEINKE (1999)

B2 Beschreibung des Samples

SMITH-SEBASTO (2000), STEINKE (1999)

B3 Begründung durch Beispiele

STEINKE (1999)

B4 Glaubwürdigkeitsprüfung der Interpretationen

DENZIN (1989), FAHRENBERG (2003), GROEBEN (2006), MARQUARDT (2006), MAYRING (2002), OEVERMANN (2000), PARKER (2004), REICHERTZ (2000), SMITH-SEBASTO (2000), STEINKE (1999), STILES (1993)

B5 Kohärenz

PARKER (2004), STILES (1993)

B6 Generalisierung

BOHNSACK (2005), DENZIN (1989), MARQUARDT (2006), MAYRING (2002, 2007), OEVERMANN (2002), PARKER (2004), SMITH-SEBASTO (2000), STEINKE (1999), STILES (1993)

B7 Einbeziehung der Leser/innenperspektive

BOHNSACK (2005), DENZIN (1989), MARQUARDT (2006), MAYRING (2002), OEVERMANN (2000), PARKER (2004), SMITH-SEBASTO (2000), STEINKE (1999), STILES (1993)

Tabelle 2: Gruppe B: Spezifische Publikationsstandards für qualitative Forschung [24]

Diese Übersicht zeigt, dass jeder von ELLIOTT et al. (1999) geforderte Publikationsstandard in Fachkreisen diskutiert und in unterschiedlichem Ausmaß berücksichtigt wird. Die Empfehlungen haben Einfluss und finden Akzeptanz. [25]

4. Fragestellung

Im Folgenden geht es darum, die Handhabbarkeit der Publikationsstandards, wie ELLIOTT et al. (1999) sie präsentierten, empirisch auszuloten und auf aktuelle deutschsprachige Publikationen der qualitativen Forschung aus dem Gebiet der Psychologie anzuwenden. Indem untersucht wurde, welche Publikationskriterien in welchem Ausmaß im Rahmen der Stichprobe erfüllt wurden, erfolgte eine Bestandsaufnahme der aktuellen Publikationspraxis. Damit lässt sich zeigen, in welchem Maße den von ELLIOTT et al. geforderten Kriterien aufseiten der Autor/innen Beachtung geschenkt wurde. [26]

Um die Homogenität resp. Einheitlichkeit des Kriterienkataloges von ELLIOTT et al. abschätzen zu können, sollte erschlossen werden, ob Kriterien der Gruppe A (quantitative und qualitative Kriterien) und Kriterien der Gruppe B (spezifisch qualitative Kriterien) in gleichem Masse erfüllt worden sind und ob zwischen der Gruppe A und B ein korrelativer Zusammenhang besteht. [27]

Des Weiteren wurde ermittelt, ob ein korrelativer Zusammenhang besteht zwischen der Anzahl der erfüllten Kriterien und dem Umfang der Publikation3). Provokativ formuliert: je dicker, desto besser? Zudem sollte die Frage geklärt werden, ob die Anzahl der erfüllten Publikationskriterien in Zusammenhang mit dem Publikationsorgan steht (Unterscheidung zwischen Zeitschrift versus Herausgeber/innenband). [28]

Letztendlich ließ sich auch die Art der Daten (Anwendung von bereits vorhandenen Daten gegenüber neu erhobenen Daten4)) und die verwendete Methodik in Beziehung zur Anzahl erfüllter Publikationskriterien setzen, womit daraus resultierende Einflussmöglichkeiten abgeschätzt werden konnten. [29]

Aus pragmatischen Gründen wurde jedes Kriterium gleich gewichtet, d.h., jedem Kriterium wurde die gleiche Relevanz zugeschrieben. [30]

5. Datengrundlage

Die Publikationen, die in die Stichprobe aufgenommen wurden, hatten folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Bezüglich der Auswahl der Artikel sind folgende Strategien zur Anwendung gekommen:

Mithilfe dieser Auswahlstrategie wurden 68 Publikationen identifiziert, die alle den oben genannten Voraussetzungen entsprachen. [33]

Zu beachten ist, dass im Dienst der Vergleichbarkeit (u.a. Länge) nur Zeitschriftenartikel und Beiträge aus Herausgeber/innenbänden in die Untersuchung aufgenommen wurden und keine Bücher (wie z.B. Dissertationen, Monografien). [34]

6. Methodik

ELLIOTT et al. (1999) veranschaulichen ihren Kriterienkatalog mit Beispielen. So illustrieren sie diejenigen Kriterien, die sich ausschließlich auf qualitative Forschung beziehen, mit einem Beispiel für eine "poor practice" und eine "good practice" (S.221ff.). Dabei zeigt sich, dass der Inhalt einiger Kriterien, wie ELLIOTT et al. ihn verstehen, äußerst subjektiv erscheint. So bezieht sich beispielsweise das Kriterium "Einbeziehung der Leser/innenperspektive" (Kriterium B7) auf die Reaktion der Lesenden bezüglich des gelesenen Textes. Um eine möglichst objektive und damit nachvollziehbare Auswertung zu gewährleisten, wurden für die eigene Studie weitere Autor/innen zum Zwecke der Operationalisierung derjenigen Kriterien herangezogen, zu denen ELLIOTT et al. keine, ungenügende oder ausschließlich subjektive Angaben machen. Neben den Beispielen, welche ELLIOTT et al. zur Verfügung stellen, erwiesen sich die Publikationen von STEINKE (1999), DENZIN (1989), MAYRING (2002) und PARKER (2004) für die Operationalisierung von großem Nutzen. [35]

Sowohl Gruppe A (quantitative und qualitative Kriterien, siehe Anhang 1) als auch Gruppe B (spezifisch qualitative Kriterien) enthalten sieben Kriterien (A1 bis A7, resp. B1 bis B7), die sich aus einer unterschiedlichen Anzahl von Elementen (a,b,c, ...) zusammensetzen. [36]

Die Einschätzung erfolgte mittels eines binären Systems. Falls die Publikation das entsprechende Kriterium erfüllte, wurde dieses mit einem oder mehreren Buchstaben, respektive mit einer "1" kodiert. Ein nicht erfülltes Kriterium wurde mit einer "0" kodiert. Die Kodiertabelle (Anhang 1) zeigt, welche Buchstabenkombinationen zu einer "1" führten. Für die statistische Auswertung8) kam SPSS 159) zur Anwendung. [37]

Die nachfolgende Auseinandersetzung mit den einzelnen Kriterien, deren Inhalt und Operationalisierung dient dem Verständnis der verwendeten Kodiermethode. Die angeführten Zitate aus den untersuchten Publikationen veranschaulichen, sofern nichts anderes vermerkt, erfüllte Kriterien. [38]

6.1 Gruppe A

6.1.1 Kriterium A1 "Wissenschaftlicher Kontext und Zweck"

Das Kriterium "Wissenschaftlicher Kontext und Zweck" gilt als erfüllt, wenn fachspezifische Literatur diskutiert (A1a) und das verfolgte Ziel des Forschungsvorhabens (A1b) dargelegt wird. Leser/innen sollen dadurch an den Gegenstand herangeführt werden (ELLIOTT et al. 1999). [39]

6.1.2 Kriterium A2 "Reflexion der Methode"

Das Kriterium "Reflexion der Methode" wurde von ELLIOTT et al. (1999, S.220) beschrieben als die "Auswahl der Methode, die dem Zweck angemessen ist". Ausgehend von der Annahme, dass es nicht die Methode für den Gegenstand gibt, ist der Fokus auf die Dokumentation der Methodenauswahl gelegt worden. Angelehnt an MAYRING (2002) gilt das Kriterium A2 als erfüllt, wenn der Autor/die Autorin angibt, warum diese Methode – aus seiner/ihrer Sicht – geeignet ist, die Forschungsfrage adäquat zu beantworten. Die nächsten zwei Zitate mögen dies veranschaulichen:

"Der fallrekonstruktive Zugang (Oevermann 2000) erscheint uns deshalb geboten, weil unser analytisches Modell Aussagen zu komplexen Sinnzusammenhängen innerhalb der Akteurorientierung und ihrer biographischen Verankerung trifft" (CORSTEN & KAUPPERT 2007, S.351).

"Neben der Verwendung des offenen Kodierens als einem Vorgehensvorschlag nutzten wir die Methodologie der Grounded Theory als 'eigenständige Methodenlehre' und gegenstands- und materialadäquate, 'praktikable [...] Forschungsstrategie' (HILDENBRAND 1994, S.11), um der Heterogenität der empirischen Datenbasis zu den einzelnen Krankheitsbildern angemessen begegnen zu können" (WOLLNY, KREHER, SIELK, WILM & BROCKMANN 2008, Abs.15). [40]

6.1.3 Kriterium A3 "Ethische Standards"

Dieses Kriterium enthält die drei folgenden Elemente: informed consent (A3a), Vertraulichkeit (A3b) und Verantwortungsbewusstsein (A3c). Die Vertraulichkeit wird mittels explizierter Anonymisierung gewährleistet. Das Verantwortungsbewusstsein der Forscher/innen den Forschungsteilnehmer/innen gegenüber kann Nachbetreuung oder Supervision beinhalten. ELLIOTT et al. (1999) betonen, dass Forscher/innen ihre publizierten Ergebnisse dergestalt umarbeiten sollten, dass keine Rückschlüsse auf die Beteiligten gezogen werden können, ohne aber die Komplexität des Untersuchungsgegenstandes zu vernachlässigen. Das Kriterium A3 "Ethische Standards" ist erfüllt, wenn mindestens eines dieser drei Elemente genannt wird. [41]

ROMER et al. (2006) explizieren informed consent folgendermaßen: "Die Interviews wurden nach informierter Zustimmung von Eltern und Kind mit Videotechnik aufgezeichnet" (S.57). Die Thematik Vertraulichkeit kann auch in einem knappen Fußnoteneintrag abgehandelt werden. "Namen und sonstige Angaben wurden zur Wahrung der Anonymität geändert" (WEISS 2006, Fußnote Abs.24). [42]

6.1.4 Kriterium A4 "Darstellung der Methodik"

Dieses Kriterium bezieht sich auf die Beschreibung der Datenerhebungs- und Datenauswertungsprozeduren. Das Kriterium ist erfüllt, wenn die verwendete Methode in Satzform beschrieben wird (A4a). Falls die Methode nur stichwortartig (A4b) erwähnt wird, gilt das Kriterium als erfüllt, wenn Autor/in und Jahr angegeben sind und die Literaturangaben in Datenbanken10) eingetragen sind. So wird nachfolgenden Forscher/innen eine Replikation ermöglicht und Leser/innen können – vorausgesetzt, sie sind mit der verwendeten Methode genügend vertraut – abschätzen, wie exakt die Studie durchgeführt wurde (ELLIOTT et al. 1999). [43]

Das Element a des Kriteriums A4 wird beispielsweise von CORSTEN und KAUPPERT (2007)11) in deren Publikation erfüllt, indem sie ihr methodisches Vorgehen folgendermaßen skizzieren:

"Was die Methode betrifft, so sind wir in vier Schritten vorgegangen: Zuerst zeichneten wir im empirischen Material die Art und Weise nach, wie sich Akteure von einem Wir-Sinn [gemeint ist der Sinn für eine bestimmte soziale Praxis] affizieren lassen (1). Wir zeigten dann die Situation auf, in denen die Akteure den Bestand des von ihnen präferierten Wir-Sinns als gefährdet ansehen (2). Daraufhin entnahmen wir den biographischen Schilderungen, wie sich in Entscheidungssituationen mit biographischer Reichweite bei Akteuren über Ja-Nein-Stellungsnahmen fokussierte Motive bemerkbar machen (3). Schließlich skizzierten wir, wie sich fokussierte Motive in eine biographische Ausgangskonstellation zurückbinden lassen (4)" (S.359). [44]

Die Beschreibung des Zugangs zum Forschungsfeld wurde dem Kriterium A4a (Darstellung der Methodik in Satzform) zugeordnet:

"Die vorliegende Untersuchung wurde durch eine eineinhalbjährige, studentische Mitarbeit in einem Frankfurter Jugendhaus von 2001 bis 2003 möglich, welche mir Zugang zu dem Milieu der Akteure verschaffte. Nach der Beendigung meiner Tätigkeit in diesem Jugendhaus habe ich die Gruppe weitere zweieinhalb Jahre (2003-2005) als Feldforscherin begleitet und konnte somit einen detaillierten Einblick in ihre Lebenswelt und in die Praxis des Drogenhandels gewinnen" (BUCERIUS 2008, S.247). [45]

Als Illustration für ein erfülltes Element b des Kriteriums A4 (Stichwortartige Darstellung der Methodik) kann die Publikation von ZWACK und SCHWEITZER (2007, S.250) dienen: "Die Antworten auf die insgesamt 78 Interviewfragen wurden transkribiert und entlang der Hauptfragestellung vorstrukturiert. Mittels qualitativer Inhaltsanalyse (Mayring 2003) wurde daraus ein Kategoriensystem entwickelt." [46]

6.1.5 Kriterium A5 "Diskussion"

Das Kriterium "Diskussion" enthält fünf Elemente: Theorie (a), inhaltliche Erträge (b), Methode (c), praktische Konsequenzen (d), Grenzen der Untersuchung (e) (ELLIOTT et al. 1999, S.227). Das Kriterium A5 gilt als erfüllt, wenn die Publikation mindestens drei dieser fünf Elemente enthält. Nachfolgend wird jedes Element exemplarisch mittels zweier Beispiele illustriert. Zum besseren Verständnis soll in knapper Form der Inhalt der entsprechenden Studie umrissen werden. [47]

VODERMAIER, BAUERFEIND, UNTCH und NESTLE-KRÄMLING (2006) untersuchten die Langzeitzufriedenheit von Patientinnen, welchen – aufgrund ihres erhöhten Brustkrebsrisikos – prophylaktisch die Brust entfernt wurde. Das Kriterium "Theoriediskussion" (A5a) wurde erfüllt, da Vergleichsstudien zu den eigenen Befunden herangezogen und diskutiert wurden:

"Auch andere Studien zeigten, dass die Entscheidung für eine prophylaktische Chirurgie der Brust nur in wenigen Fällen nachträglich bedauert wird (Swisher et al. 2001). Ein Bedauern der Entscheidung steht dabei mit einer vom Arzt initiierten Diskussion über eine prophylaktische Brustentfernung (Borgen et al., 1998; Payne et al. 2000), mit unzureichender Aufklärung und Beratung über Alternativen zur prophylaktischen Chirurgie, einem mäßigen kosmetischen Ergebnis und nachteiligen Auswirkungen auf die Sexualität in Zusammenhang (Montgomery et al. 1999)" (S.359). [48]

In der Studie von HOFER und SASS (2006) wurde die Beziehung zwischen schulischer und Aktivität in der Freizeit von Jugendlichen untersucht. Das Kriterium A5a (Theorie-Diskussion) wurde erfüllt, indem explizit auf die Theoriekonformität der Ergebnisse verwiesen wurde: "Die Befunde zu den Folgen von Handlungskonflikten sind deutlich theoriekonform. Kinder mit vielen Handlungskonflikten scheinen sich schlechter konzentrieren zu können, die Hausaufgaben häufiger aufzuschieben und dabei schlechtere Stimmung zu haben" (S.131). [49]

ROMER et al. (2006) untersuchten die Verarbeitung der Erfahrung von Kindern, die mit einem körperlich chronisch kranken Elternteil aufwuchsen. Die Autor/innen erfüllten das Kriterium "Diskussion inhaltlicher Erträge" (A5b), da ein spezifisches Ergebnis mit einer Vielzahl von weiteren Aspekten in Beziehung gesetzt wurde: "Die bei den Befragten vereinzelt gefundenen Auffälligkeiten, wie Depression, aggressives Verhalten und schulischer Leistungsabfall, können als Folgen misslungener Bewältigungsversuche verstanden werden, bei denen Ängste und Sorgen die individuellen Anpassungsfähigkeiten überfordern" (S.69). In einer Studie von KOEHLER et al. (2006) waren die subjektiven Krankheitsvorstellungen und Bewältigungsstrategien von Patient/innen untersucht worden, die an Leukämie erkrankt waren. Obwohl von den Proband/innen die Entstehung und der Verlauf der Leukämieerkrankung als unkontrollierbar erlebt worden war, waren sie nicht in Passivität verfallen. Das Kriterium A5b "Diskussion inhaltlicher Erträge" wird erfüllt, da die Autor/innen diesen Sachverhalt auszuleuchten versuchen:

"Im Rahmen der ihnen [den Patient/innen] zur Verfügung stehenden Möglichkeiten versuchen sie aktiv, eigene Einflussmöglichkeiten zu mobilisieren. Ob diese Aktivitäten intrinsisch motiviert sind oder eher eine Anpassungsleistung gegenüber den Ratschlägen der Medizinprofessionellen darstellen, bleibt unklar. Für letztere Annahme spricht, dass die Patienten dem Medizinsystem weitreichende Einflussmöglichkeiten auf den Krankheitsverlauf zuschreiben (...) Erstaunlich ist, dass die Verlaufs- und Prognoseeinschätzung der Patienten in unserem Sample relativ homogen erscheint und es dabei kaum eine Rolle zu spielen scheint, ob nach dem ersten Therapiezyklus eine Vollremission erreicht wurde" (S.24). [50]

Das Kriterium A5c "Methodendiskussion" wird in der bereits erwähnten Untersuchung von ROMER et al. (2006) folgendermaßen erfüllt:

"So vorläufig die dargestellten Interpretationen auch sind, sie unterstreichen die Wichtigkeit nachvollziehbarer, qualitativer Methoden. Bei diesen werden komplexe Gestalterkennungen nicht zuletzt durch eine gewisse Subjektivität bei der Auswertung möglich (Boulton u. Fitzpatrick 1994). Dies wiederum erlaubt erst, Phänomene aufzuspüren und beispielsweise dysfunktionale Copingstrategien zu verstehen. So gewonnene Erkenntnisse sollten mit gezielten, quantitativen Methoden objektiviert werden" (S.70). [51]

WEISS (2006) erfüllt in ihrer Publikation das Kriterium A5c (Methodendiskussion) auf folgende Weise: "Eine empirische Studie, die verschiedene Datenarten und analytische Strategien umfasst, erhöht die Wahrscheinlichkeit von 'schwarzen Schwänen', also von Fällen, die vorschnellen Hypothesenbildungen (scheinbar) widersprechen. Offene Forschungsstrategien ermöglichen paradoxe und widersprüchliche Beobachtungen und fördern dadurch die Gewinnung neuer Erkenntnisse" (Abs.43). [52]

Das Kriterium A5d "Ableitung praktische Konsequenzen" wird von ROMER et al. (2006) in deren Publikation12) mit nachfolgendem Hinweis erfüllt: "In präventiven Beratungskonzepten sollten Eltern in ihrer Kompetenz als emotional verfügbare Bindungspersonen gestärkt werden" (S.69). GRIESEHOP (2005) untersuchte die Relevanz des Wissens um die Biografie von Alzheimerpatient/innen für das behandelnde Personal. Die Autorin erfüllt das Kriterium A5d mit folgendem Schluss: "Es ist sinnvoll, die Selbstsichten der Angehörigen – subjektive Wahrnehmungs-, Verarbeitungs- und Deutungsmuster und daraus resultierende, individuelle Handlungsorientierungen im Pflegealltag – in der Praxis Sozialer Arbeit zu berücksichtigen" (S.83). [53]

Eine knappe Diskussion über die Grenzen der Untersuchung (A5e) findet sich in der Publikation von ROMER et al. (2006, S.69): "Die Grenzen der Untersuchung: Aufgrund der kleinen Fallzahl ist Zurückhaltung bei Verallgemeinerungen geboten". In ähnlicher Weise nimmt MAIER (2006, Abs.32)13) Bezug zur Generalisierung seiner Untersuchung und expliziert deren Grenze: "Die Ergebnisse lassen sich nicht verallgemeinern, bieten aber Hinweise auf mögliche Probleme des fächerübergreifenden Unterrichts an Hauptschulen". [54]

6.1.6 Kriterium A6 "Klarheit der Präsentation"

Das Kriterium A6 soll die Forderung von ELLIOTT et al. (1999) nach einer gut organisierten, klar geschriebenen Publikation einlösen. Zur Operationalisierung wurde STEINKE (2003) herangezogen, die eine überschaubare Darstellung von Theorie, Methodik und Resultaten verlangt, was im Element A6a "Leser/innen- und nutzer/innenfreundliche Aufbereitung" zum Ausdruck kommt. Falls die Publikation in einem schwer verständlichen Sprachstil gehalten ist, kann das Kriterium A6 im Sinne von PARKER (2004) erfüllt werden, wenn die Wahl dieser Sprache begründet wird (A6b). Um der Subjektivität dieses Kriteriums entgegenzuwirken, wurden in der eigenen Studie diejenigen Publikationen, welche dieses Kriterium nicht erfüllten, einem Zweitgutachter vorgelegt. Letztendlich bildete die geteilte Meinung die Grundlage der Einschätzung. Da dieses Kriterium die gesamte Publikation betrifft, ist die Illustration mittels Beispielen hinfällig. [55]

6.1.7 Kriterium A7 "Beitrag zum Wissen"

Dieses Kriterium soll sicherstellen, dass die Publikation mittels ausführlicher Darstellung einen Beitrag zum Gegenstandsverständnis leistet (ELLIOTT et al. 1999, S.228). Es wurde mittels dreier Fragen operationalisiert, die alle auf STEINKE (1999) zurückgehen. Das erste Element a fragt, ob durch die entwickelte Theorie, die präsentierten Ergebnisse oder durch die Fallrekonstruktion neue Deutungen zur Verfügung gestellt werden, das zweite (b), ob sich Erklärungen für das untersuchte Phänomen in der Publikation finden und das dritte (c), ob Theorie, Ergebnisse oder Fallrekonstruktion zur Lösung von Problemen anregen. Damit das Kriterium als erfüllt betrachtet werden kann, muss sich mindestens eines dieser Elemente in der Publikation finden. [56]

Mit dem Element a (neue Deutungen) des Kriteriums A7 soll zum Ausdruck kommen, dass generierte Theorien oder präsentierte Ergebnisse stets neue Aspekte beinhalten und nicht nur bestätigen sollten, was bereits bekannt und gesichert ist (HAMMERSLEY 1996). Bezüglich dieses Kriteriums erwähnen wir BUCERIUS (2008) mit ihrer Untersuchung muslimischer, in Drogenhandel verstrickter Jugendlicher in einer deutschen Großstadt. Die Autorin arbeitet den Zusammenhang heraus zwischen den mit Drogen handelnden Jugendlichen und ihrer Kundschaft:

"Immer wieder berichten Jugendliche mit Stolz darüber, nun Anwälte, Polizisten und Ärzte unter ihren Kunden zu haben. Angehörige dieser Berufsgruppen werden lieber als Kunden bedient als Arbeitslose oder Menschen, die keine besondere Anerkennung in der Gesellschaft genießen. Ein Kunde muss folglich zwei Eigenschaften haben, um zu der für die Untersuchungsgruppe erstrebenswerten Klientel zu gehören: Zum einen gilt es, 'ehrenwert' zu sein, was meist im Sinne von hoher sozialer Reputation verstanden ist. Voraussetzung ist zum anderen, dass der Kunde von der Untersuchungsgruppe als 'unrein' [gemeint ist "nicht muslimischen Glaubens"] eingeschätzt wird und damit keine 'reinen' Personen involviert sind" (S.259). [57]

In der bereits zitierten Publikation von KOEHLER et al. (2006) zum Thema Krankheitsvorstellungen und Bewältigungsstrategien von Leukämiepatient/innen wird das Kriterium A7a wie folgt erfüllt: "Neben dem Wissen um die Unkontrollierbarkeit der Erkrankung scheint den Patienten auch die Unklarheit der Pathogenese das Akzeptieren des eigenen Schicksals zu erleichtern" (S.19). [58]

Das Element b (Erklärungen) des Kriteriums A7 verdeutlicht, dass die in Publikationen enthaltenen Theorien und Ergebnisse pragmatischen Wert besitzen, wenn sie Erklärungen des untersuchten Phänomens zur Verfügung stellen (STEINKE 1999). In der Studie von BRANIK und MENG (2006) wurde die Funktion von Besprechungen für multidisziplinäre Behandlungsteams in psychiatrischen Kliniken untersucht. Dazu wurde auch die Beziehung zwischen den einzelnen Mitarbeiter/innen und den Patient/innen analysiert und das Stellen von Diagnosen erforscht. Die Publikation erfüllt das Kriterium A7b mit einer Erläuterung, in welchen Situationen eine ungerechtfertigte Diagnose – im konkreten Falle eine Psychose – gestellt wird:

"Aggression und Angst vor Patienten ziehen häufig den Ruf nach Medikamenten oder einer Dosiserhöhung nach sich. Selbst erfahrene Mitarbeiter fangen unter Affektdruck gelegentlich an, auch ohne die dafür erforderlichen symptomatischen Voraussetzungen hinter instabilem und gelegentlich bizarrem Verhalten eine Psychose zu vermuten" (S.208). [59]

PERLEBERG, SCHÜTZE und HEINE (2006) haben mithilfe einer Biografieanalyse versucht, Zusammenhänge zwischen dem Auftreten einer chronischen Krankheit und lebensgeschichtlichen Ereignissen herauszuarbeiten. Mit einer umfassenden Erklärung für das untersuchte Phänomen erfüllen sie das Kriterium A7b "Erklärung":

"Möglicherweise gibt es zwei begünstigende allgemeine soziale Förderungsbedingungen für den Ausbruch der Morbus-Crohn-Erkrankung14): den Verlust von vertrauter, heimatlicher Umgebung sowie die soziale Isolierungserfahrung gepaart mit einer Überfokussierung auf den gegengeschlechtlichen Partner. Auf jeden Fall ist ein allgemeines Merkmal der Morbus-Crohn-Erkrankung die Belastung der Sozialbeziehung durch die Einwirkung der Erkrankung auf die Alltagslebenssphäre im Sinne von Inkontinenz, Schwächegefühl und der Zurechnung von Unberechenbarkeit an die Adresse der Betroffenen seitens ihrer Interaktionspartner" (S.137). [60]

Das Element A7c (Problemlösung) thematisiert die "Problemlösekapazität" (STEINKE 1999, S.246) von Untersuchungsergebnissen und aus ihnen abgeleiteten Theorien. BRANIK und MENG (2006), die wie bereits erwähnt die Funktion von Besprechungen von Behandlungsteams in psychiatrischen Institutionen untersuchten, erfüllen dieses Kriterium, indem sie die Funktion dieser Teambesprechungen erläutern:

 "Die Besprechungen helfen den Mitarbeitern einerseits, mit den emotionalen Herausforderungen, Destabilisierungen oder Schuldgefühlen ob des manchmal frustrierenden, wenig Wirkung und Gegenliebe erzeugenden eigenen Tuns fertig zu werden. Andererseits kann die Aufforderung zur diffizilen Selbstreflexion in Übertreibung umschlagen, indem jeder Beobachtung tieferer Sinn zugeschrieben wird, ohne sich über die Kontextbezogenheit der eigenen Wahrnehmung und Vermutung Rechenschaft abzulegen, sowie Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden. Die Besprechung droht dann zur Karikatur eines Fallseminars zu Beginn des psychotherapeutischen Ausbildungscurriculums zu werden, oder sie gerät zur narzisstischen Nabelschau und Profilierungsarena. Eine pragmatische Arbeitsweise, die sich auf das Naheliegende und für die Anwesenden Nachvollziehbare konzentriert, beugt dagegen Überforderungen und der Einschüchterung der Mitarbeiter vor" (S.202f.). [61]

PERLEBERG et al. (2006) erfüllen in ihrer bereits erwähnten Publikation (Biografieanalyse einer Patientin mit chronischer Darmentzündung) das Kriterium A7c, da sie einen konkreten Vorschlag unterbreiten: "Gerade für die Bearbeitung dieser komplizierten Sinnfragen mit Theodizeecharakter15) ist die Beziehungsarbeit in Selbsthilfegruppen sehr hilfreich" (S.140). [62]

6.2 Gruppe B

6.2.1 Kriterium B1 "Aufdeckung der eigenen Perspektive"

Das Kriterium B1 fordert mit ELLIOTT et al. (1999, S.221), dass die Autor/innen ihre theoretische Orientierung und persönlichen Vorannahmen explizieren. Dies führt – neben einer Reflexion seitens der Forschenden über die eigenen Werte und Interessen – für die Lesenden zu einem besseren Verständnis der Forschungsdaten und der daraus gewonnen Erkenntnisse. Das Kriterium ist erfüllt, wenn die Werthaltung der Forschenden dargestellt (B1a) oder deren Vorannahmen expliziert worden sind (B1b). [63]

Das Kriterium B1a (Werthaltung) wird beispielsweise von LENNERTZ (2006) erfüllt. Sie untersuchte die Bindungsmuster bei Flüchtlingskindern aus dem Jugoslawischen Bürgerkrieg Mitte der 1990er Jahre. Ausgehend von der Problematik der Abschiebung wird der theoretische Rahmen der Publikation skizziert, und die Autorin dokumentiert aus persönlicher Sicht, welche Themen zu behandeln sind:

"Das Beispiel mit dem gerade noch vor der Abschiebung bewahrten Mädchen zeigt, welchen Belastungen und Unsicherheiten Flüchtlingskinder hier [in Deutschland] ausgesetzt sind16). Ich möchte in meinem Beitrag deshalb nicht nur darauf eingehen, wie sich kriegsbedingte, traumatische Erlebnisse bei in Deutschland lebenden bosnischen Flüchtlingskindern auswirken, sondern auch zeigen, wie politische und gesellschaftliche Prozesse nachweisbar in die psychische Ebene eingreifen. Diese Perspektive ist mir nicht nur aufgrund des Themas Flüchtlingskinder wichtig, bei denen, wie bei anderen Betroffenen so genannter man made desasters[,] das Ineinandergreifen von gesellschaftlichen und individuellen Verläufen besonders offenkundig wird, sondern auch weil nach meiner Einschätzung im gegenwärtigen Traumadiskurs vor allem Konzepte betont werden, die dem Prozesscharakter von Traumatisierungen nicht gerecht werden" (S.249). [64]

In einer Untersuchung von BERGMANN-MAUSFELD (2006), wurde die pathologische Passung17) in Beziehung zur negativen therapeutischen Reaktion gesetzt. Sie betont, dass Therapeut/innen Toleranz für negative Zuschreibungen aufbringen müssten; auch dies erfüllt das Kriterium B1a: "Es geht vielmehr um das Verstehen des inneren Zustands des Patienten – und dies bedeutet ganz wesentlich, zulassen zu müssen, als Analytikerin zum destruktiven Objekt zu werden" (S.257). [65]

Das Kriterium B1b wird von Publikationen erfüllt, in denen die Autor/innen ihre Vorannahmen und Hypothesen skizzieren. VON FREYBERG und WOLFF (2006) untersuchten Konfliktgeschichten nicht beschulbarer Jugendlicher. Der Autor und die Autorin erfüllen das Kriterium B1b dergestalt:

"Unsere zentrale Annahme war, dass die Beziehungen dieser Jugendlichen mit den Institutionen von Schule und Jugendhilfe deshalb regelmäßig zu Macht-Ohnmacht-Konflikten eskalieren, weil diese Jugendlichen sehr effektiv ihre inneren Beziehungsmuster reinszenieren und die Institutionen darauf ihrerseits so reagieren, dass die unbewussten Erwartungen und Strategien der Jugendlichen bestätigt und verstärkt werden" (S.165). [66]

BLOHM (2006) untersuchte den Einfluss von Dritten auf die therapeutische Zweierbeziehung. Er erfüllt das Kriterium B1b mit einer knappen Dokumentation seiner Vorannahme: "Mit Racker (1978) gehe ich davon aus, dass indirekte Gegenübertragungen in erheblichem Masse die Beziehungsdynamik innerhalb der Therapie beeinflussen" (S.359). [67]

6.2.2. Kriterium B2 "Beschreibung des Samples"

Das Kriterium B2 ist erfüllt, wenn die Autor/innen die Untersuchungsteilnehmer/innen und deren Lebensumstände beschreiben. Dies ermöglicht Lesenden eine Abschätzung über die Bandbreite von Personen und Situationen, die für die Ergebnisse möglicherweise relevant sind (ELLIOTT et al. 1999, S.221). In der Publikation von DIERIS (2006) wird der Beschreibung der einzelnen Untersuchungsteilnehmer/innen viel Platz eingeräumt:

"Frau Töpfers Mutter war wenige Monate vor unserem Interviewtermin verstorben. Als Kind fühlte sie sich von ihrer Mutter nicht richtig angenommen, auf der anderen Seite fühlte sie sich schon immer verantwortlich für ihre Mutter. Um Nähe und Aufmerksamkeit zum Vater mussten die Kinder kämpfen. Frau Töpfer hat noch einen Bruder und eine Schwester. Frau Töpfers Kinder haben bereits eigene Familien, sie selbst ist von ihrem Mann geschieden. Als es den Eltern körperlich schlechter ging, kündigte Frau Töpfer ihre Arbeitsstelle und zog für eine kurze Zeit mit ins Haus der Eltern, um gemeinsam mit ihnen nach einer längerfristigen Lösung zu suchen. Parallel dazu arbeitete sie an neuen Arbeitsplätzen in der Nähe des Wohnorts der Eltern weiter. Die Eltern zogen gemeinsam in ein Altenheim, in dem der Vater nach kurzer Zeit starb. Ihm gegenüber empfand Frau Töpfer Schuldgefühle. Frau Töpfer bemühte sich, das Leben ihrer Mutter 'schön' zu gestalten, mit Besuchen und gemeinsamen Ausflügen. Dabei musste sie auch mit Abweisungen umgehen, zum Beispiel, wenn ihre Mutter sie einfach wieder wegschickte. Frau Töpfers Mutter ging es körperlich und auch geistig immer schlechter. Eine wertvolle Erfahrung, mit der Frau Töpfer nie gerechnet hätte, war, dass sich die Mutter bei ihr dafür entschuldigte, wie sie früher zu ihr war" (Abs.13). [68]

GRIMMER, LUIF und NEUKOM (2008) beschreiben ihre Untersuchungsteilnehmerin folgendermaßen:

"Die Analysandin litt zu Beginn ihrer Psychoanalyse unter Isolation, vermied Situationen des öffentlichen Lebens und hatte Angst vor Erröten. Sie berichtete von Scham- und Schuldgefühlen im Zusammenhang mit einer streng religiösen Erziehung und hatte bis zum Zeitpunkt des Therapiebeginns keine intimen Kontakte. Sie klagte zudem über ein Gefühl viriler Stigmatisierung infolge einer verstärkten Körperbehaarung (idiopathischer Hirsutismus). Diagnostiziert wurden eine Selbstwertproblematik und ein weiblicher Identitätskonflikt" (S.78). [69]

6.2.3. Kriterium B3 "Begründung durch Beispiele"

Das Kriterium "Begründung durch Beispiele" geht zurück auf die Forderung nach Illustration der in der Studie angewendeten Methode und der gewonnenen Erkenntnisse. Die Beispiele erlauben, die Passung zwischen den Daten und den von den Autor/innen daraus gewonnenen Einsichten abzuschätzen und bieten Lesenden die Möglichkeit, alternative Meinungen und Erkenntnisse zu konzeptualisieren (ELLIOTT et al. 1999, S.222). Das Kriterium gilt als erfüllt, wenn sowohl Methode (B3a) als auch inhaltliche Erträge (B3b) durch Datenbeispiele illustriert werden. Beide Elemente (a und b) müssen also vorhanden sein. VAVTI (2006) untersuchte regionale und lokale Identitäten in einem viersprachigen Tal in Italien. Das Kriterium B3a ist erfüllt, denn sie informiert in ihrer Publikation nicht nur über ihre Methode (die Verwendung der Grounded-Theory-Methodologie), sondern expliziert auch methodische Details. In einer Fußnote wird Lesenden die Einstiegsfrage präsentiert:

"Wir interessieren uns für das Leben und Zusammenleben der Menschen hier im Kanaltal, im Dorf, wo Sie aufgewachsen sind, in der Familie, in der Schule und später am Arbeitsplatz. Versuchen Sie sich zurückzuerinnern an ihre Kindheit, wie es damals war, was waren für Sie wichtige Ereignisse, dann weiter herauf, bis heute. Wenn Sie einfach beginnen zu erzählen, was Ihnen dazu so einfällt und wichtig ist" (Fußnote, Abs.9) [70]

In einer weiteren Fußnote werden die Themenbereiche des Leitfadens benannt:

"Der Leitfaden beinhaltet folgende Themenbereiche:

Die Publikation von MÖLLER (2008) erfüllt das Kriterium B3a, indem mittels Beispielen der Kern der verwendeten Methode (ITA18)) veranschaulicht wird:

"Vor dem Hintergrund des ITA lassen sich in Texten und Äußerungen sowohl verbale, [sic] als auch nonverbale Indikatoren für imperativische Vorstellungen feststellen. Zu diesen Indikatoren gehören u. a.:

Das Kriterium B3a (Illustration der Methode mittels Beispielen) kann auch erfüllt werden, indem beispielsweise der ausformulierte Leitfaden via Internet abrufbar ist. Diesen Weg wählten PAPACHRISTOU, WALTER, KLAPP und FROMMER (2006).19) [73]

Als Beispiel für das Kriterium B3b (Begründung inhaltlicher Erträge mittels Beispielen) soll die Publikation von LAUBE, ERNST-KAISER und BAUMGARTNER (2007) herangezogen werden. In dieser Studie wurde die emotionale Belastung von Lokführer/innen untersucht, die mit einem Bahnsuizid konfrontiert worden waren. Das Kriterium B3b erfüllen die Autor/innen, indem sie einen Sachverhalt – in diesem Falle der Anblick von Suizident/innen auf den Bahngleisen aus der Sicht des Lokführers/der Lokomotivführerin – mit Beispielen untermalen und anschließend diesen Sachverhalt spezifizieren:

"Die Darstellung der Erfahrung als 'Lähmung' wird von Lokführern häufig mit Verweisen auf das Erleben der drastischen Einschränkung der Möglichkeit, Selbstmörder auf der Strecke sehen zu können, verknüpft. Einige beispielhafte Aussagen lauten: 'Ich habe ihn gesehen, aber da war es schon zu spät', 'Ich habe nicht einmal gesehen, dass ich einen Selbstmörder mitgenommen habe', 'Manchmal geht es so schnell, dass man überhaupt nichts mitkriegt'. In ihren Erfahrungsberichten thematisieren Lokführer indirekt einen Umstand, der auf den ersten Blick banal erscheinen mag, der jedoch für das Erleben ihrer Hilflosigkeit und Ohnmacht bedeutsam ist. Lokführer können nichts tun, um den Zusammenstoß mit Suizidenten zu verhindern, weil sie sich innerhalb einer Lok fortbewegen. Die verwendeten Personalpronomen ('ich', 'man') müssten eigentlich bei jeder Aussage um ein 'in Verbindung mit der Lok' ergänzt werden, um dem Umstand gerecht zu werden, dass Lokführer Suizid-Kollisionen in einer technologischen Umgebung erleben, die ihre Wahrnehmungs- und Handlungsweisen transformiert" (S.27). [74]

OCHS und SCHWEITZER (2006) analysierten in ihrer Untersuchung die Beziehungsmuster von Familien, in denen die Kinder unter Kopfschmerzen leiden. Die Autoren erfüllen das Kriterium B3b (Begründung inhaltlicher Erträge mittels Beispielen), indem ein Sachverhalt mit einem Beispiel illustriert wird:

"Ein Interaktionsmuster, welches die Selbstständigkeit und Autonomie des Kindes beschränkt, kann auf mehrerlei Weise mit dem Krankheitsgeschehen in Verbindung stehen: Es verhindert, dass das Kind einen selbstständigen Umgang mit der Krankheit entwickelt, eigene Bewältigungskompetenzen erlangt und anwendet.

Bei Petra, einem 9-jährigen Mädchen mit der Diagnose 'episodische Kopfschmerzen vom Spannungstyp', ging die Unselbstständigkeit im Umgang mit den Kopfschmerzen so weit, dass sie im Kopfschmerzfall ihren Vater, wenn dieser arbeitet, per Handy anrief, um zu fragen, was sie nun tun solle – er war bei den örtlichen Verkehrsbetrieben als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Der Vater gab ihr dann, während er zeitgleich die Straßenbahn durch die Stadt lenkte, Ratschläge" (S.7). [75]

6.2.4 Kriterium B4 "Glaubwürdigkeitsprüfung der Interpretation"

Dieses Kriterium trägt dem Umstand Rechnung, dass qualitativ arbeitende Forscher/innen ihre Kategorien, Ergebnisse und Schlüsse mit Vorteil einer Glaubwürdigkeitsprüfung unterziehen (ELLIOTT et al. 1999, S.222). Dafür empfehlen sich fünf Strategien. Jede Strategie ist in ein entsprechendes Element eingeflossen: Die Glaubwürdigkeit der Resultate und Schlussfolgerungen kann 1. mittels kommunikativer Validierung (B4a) – auch member checks genannt – erfolgen, also mittels Diskussion mit den Beforschten oder "ihnen ähnlichen Personen" (S.228). Die zweite Strategie (B4b) beinhaltet die Forscher/innen-Triangulation (DENZIN 1989). Durch die Zusammenarbeit mehrerer Forscher/innen kann die Auswertung auf Diskrepanzen, Überinterpretationen und Irrtümer geprüft werden (FROMMER & RENNIE 2006). Wenn die Forscher/innen am Projekt beteiligt sind, kann von einer konsensuellen Validierung gesprochen werden, wenn sie nicht beteiligt sind, von einer argumentativen Validierung (MRUCK 2000). Als weitere mögliche Strategie (B4c) können 3. Methoden trianguliert werden (DENZIN 1989). Dabei können sowohl unterschiedliche qualitative Methoden zur Anwendung kommen als auch eine Kombination aus qualitativen und quantitativen Methoden. Bei der vierten Strategie (B4d), der Daten-Triangulation, werden unterschiedliche Daten bezüglich des gleichen Gegenstandes verwendet (DENZIN 1989). Die fünfte Strategie, die Theorien-Triangulation (B4e), analysiert den Gegenstand im Lichte unterschiedlicher Theorien oder Hypothesen (DENZIN 1989). Damit das Kriterium B4 als erfüllt betrachtet werden kann, muss mindestens eines dieser fünf Elemente (a-e) gegeben sein. [76]

Das Kriterium B4a (kommunikative Validierung) wird durch die Publikation von LENNERTZ (2006) zum Thema Bindungsmuster von Flüchtlingskindern erfüllt, da sie nicht nur mit den Untersuchungsteilnehmer/innen, den Kindern, sondern auch mit deren Eltern gesprochen hatte: "Die von A. geschilderte mangelnde Sensibilität der Mutter könnte ein Hinweis auf eine Traumatisierung der Mutter¹ sein" (S.256). In der im Zitat angegebenen Fußnote heißt es weiter: "¹Die Gespräche sowohl mit A.s Mutter, [sic] als auch mit den anderen Eltern zeigen übrigens, dass die Eltern sehr wohl und auch sensibel wahrnehmen, wie es ihren Kindern geht." MARTENS-SCHMID (2005) erfüllt das Kriterium mit der expliziten Nennung der kommunikativen Validierung mittels Feedback: "Die besondere Qualität der Studie liegt aber darin, ein überraschend offenes und ausführliches Feedback aus Klientensicht zur Verfügung zu haben" (S.284). [77]

Das Kriterium B4b (Forscher/innen-Triangulation) wird in den beiden nachfolgenden Beispielen wohl erfüllt, doch lässt sich aufgrund der veröffentlichten Informationen nicht entscheiden, ob es sich um eine konsensuelle oder argumentative Validierung handelte. BUCHHEIM (2005) untersuchte, wie sich die psychoanalytische und die bindungstheoretische Perspektive zueinander verhalten. Zu diesem Zweck wurden Expert/innen mit dem entsprechenden theoretischen Hintergrund zu einer Diskussionsrunde geladen:

"An Psychoanalyse-Patienten aus der eigenen Werkstatt diskutierten wir bezüglich der Beurteilung des jeweiligen Bindungsmusters der Patienten im Dialog spezifische Konvergenzen und Divergenzen, indem wir den klinischen Eindruck des Psychoanalytikers (HK = H. Kächele) den Auswertungen der Bindungsforscherin (AB = A. Buchheim) aus dem Adult Attachment Interview gegenüberstellten" (S.298). [78]

Ein weiteres Beispiel für ein erfülltes Kriterium B4b liefert SOLOJED (2006, S.276) in ihrer Untersuchung über Traumatisierung in den Familien von Opfern des Stalinismus. In ihrer Publikation wird explizit auf das Expert/inneninterview verwiesen: "Danach wurde das gesamte Material (Transkripte und Notizen) vier Experten unterbreitet. Dann wurde jeder Fall in Supervisionen mit jeweils einem der vier Experten analysiert". [79]

Das Kriterium "Methodentriangulation" (B4c) wird beispielsweise von SARIMSKI (2006) und LENNERTZ (2006) erfüllt. In der Veröffentlichung von SARIMSKI (2006) wird die Problematik der Beurteilung autistischer Störungen von Kindern im Alter zwischen zwei bis vier Jahren thematisiert. Um dem Untersuchungsgegenstand gerecht zu werden, kombinierte der Autor zwei qualitative Methoden: "Anschließend werden Verhaltensratings, qualitative Beobachtungen zum Spiel- und Kommunikationsverhalten aus Videoaufzeichnungen, sowie Elternberichte in ihrem möglichen Nutzen zur Klärung diagnostischer Fragen erörtert" (S.475). In der bereits mehrfach zitierten Untersuchung von LENNERTZ (2006) über Bindungsmuster von Flüchtlingskindern wird in der Ergebnispräsentation die Anwendung mehrerer qualitativer Methoden ersichtlich: "Der Schwarzfuß-Test20) gibt bei ihm21) noch deutlichere Einblicke in seine Traumaverarbeitung als das Bindungsinterview" (S.258). [80]

Das Kriterium B4d (Triangulation von Daten) löst RIEMANN (2006) ein, indem dieselbe Person zu unterschiedlichen Zeitpunkten interviewt wurde: "Im vorliegenden Fall gibt es jetzt, wie schon erwähnt, die Möglichkeit zu einer Datentriangulierung: Die Fallbesprechung kann in Bezug gesetzt werden zu dem 'Erstgespräch' mit den Klienten, das einige Tage zuvor stattgefunden hat" (S.225). RANGOSCH-SCHNECK (2007) untersuchte die Elternbilder22) von Lehrer/innen. Diese Publikation erfüllt das Kriterium B4d, indem die Autorin die direkt erhobenen Daten mit sekundären, bereits vorhandenen Daten kombinierte: "Die Erhebung von Elternbildern erfolgte daher zum einen durch Befragung von Lehrpersonen, zum anderen durch die Analyse berufskultureller Deutungsangebote, wie sie sich z.B. in Lehrerverbandszeitschriften, historischen, schulpädagogischen und -politischen Texten und in aktuellen empirischen Untersuchungen niederschlagen" (Abs.4). [81]

Das Kriterium B4e (Theorien-Triangulation) bleibt hier ohne Illustration, denn es kam in keiner der untersuchten Publikationen zur Anwendung. [82]

6.2.5 Kriterium B5 "Kohärenz"

Das Kriterium B5 "Kohärenz" fordert, dass Erkenntnisse so dargestellt werden, dass sie kohärent und mit vielen Aspekten vernetzt erscheinen, während die Nuancen der Daten erhalten bleiben. Die Erkenntnisse passen dergestalt zusammen, dass datenbasiertes Narrativ, Rahmen und zugrunde liegende Struktur des Phänomens oder Wissensgebiets ein abgerundetes Ganzes ergeben (ELLIOTT et al. 1999, S.222). Zur Operationalisierung diente PARKER (2004). Er versteht unter Kohärenz, "dass ein kumulativ-lineares Narrativ produziert worden ist, welches sich klar von Punkt zu Punkt bewegt und in eine Schlussfolgerung mündet" (S.100). Diese Punkt-zu-Punkt-Bewegung ist die Grundlage des Kriteriums B5a. Falls sich Brüche oder Widersprüche ergeben, sollten diese begründet werden (MAYRING 2002). In diesem Falle ist das Kriterium "Kohärenz" ebenfalls erfüllt mit den Elementen b "Begründung von Brüchen" und c "Begründung von Widersprüchen". Für die Erfüllung des Kriteriums B5 ist das Vorhandensein eines der drei Elemente ausreichend. [83]

Wie im Falle des Kriteriums A6 "Klarheit der Präsentation" sollte in der eigenen Studie auch bei dem Kriterium B5 "Kohärenz" ein Zweitgutachter der Subjektivität entgegenwirken. Die geteilte Meinung bildete die Grundlage der Kriteriumseinschätzung. Da das Kriterium "Kohärenz" wie das Kriterium "Klarheit der Präsentation" die gesamte Publikation betrifft, wird auf die Illustration mittels Beispielen verzichtet. [84]

6.2.6 Kriterium B6 "Generalisierung"

Im Zentrum des Kriteriums "Generalisierung" steht die Unterscheidung zwischen einer generellen und einer spezifischen Erkenntnisgewinnung. In jenen Fällen, in denen ein generelles Verständnis über ein Phänomen beabsichtigt wird, soll dieses Verständnis auf einer geeigneten Bandbreite von Belegstellen basieren (beispielsweise Personen, Informationen oder Situationen). Dabei soll die Grenze der Generalisierbarkeit der Ergebnisse auf andere Kontexte und Untersuchungsobjekte aufgezeigt werden. Ist hingegen das Verständnis eines spezifischen Vorganges oder Falles das Ziel, so muss dieser genügend untersucht, systematisch beschrieben und umfangreich sein, um Lesenden das Nachvollziehen der gewonnenen Einsicht zu ermöglichen (ELLIOTT et al. 1999, S.223). Die generelle Erkenntnisgewinnung wurde mittels vier Elementen (a-d), die spezifische Erkenntnisgewinnung mithilfe eines Elementes (e) operationalisiert. Das Kriterium B6a lehnt sich an OEVERMANN (2002) an, der für eine generelle Aussage mindestens 10 Fälle fordert. Auch die Empfehlung von MAYRING (2007) für die Generalisierung geht dahin, drei bis 10 Fälle zu untersuchen und verweist dabei auf YIN (2005). So wurde in der vorliegenden Studie der Cutoff für eine kommentarlose Generalisierung auf zehn Fälle festgelegt. Falls mit weniger als zehn Fällen eine generelle Aussage angestrebt wird, kann das Kriterium B6 ebenfalls erfüllt werden, wenn begründet wurde, warum die getroffene Auswahl von Fällen ausreichend für eine Generalisierung ist (Kriterium B6b). Eine weitere Möglichkeit, das Kriterium zu erfüllen, besteht darin, eine Fallkontrastierung vorzunehmen (B6c). Diese Strategie beinhaltet das Suchen und Analysieren von, im Verhältnis zur Theorie, maximal und minimal verschiedenen Fällen. So lassen sich Ursachen und Bedingungen identifizieren, die gleichartige Fälle teilen und für die entwickelte Theorie oder Deutung wesentlich sind (STEINKE 2003). Die vierte Strategie, um generelle Erkenntnisgewinnung zu erlangen, geht auf CORBIN und STRAUSS zurück. Hiernach dient die Suche und Analyse von abweichenden, negativen oder extremen Fällen als Mittel für die generelle Erkenntnisgewinnung (Kriterium B6d). Denn CORBIN und STRAUSS (1990) sind der Ansicht, wenn möglichst viele Aspekte eines Untersuchungsgegenstandes konstant gehalten werden können, währenddessen andere Aspekte konzeptgeleitet variiert werden, erlaubt dies Aussagen über die Bedeutung der variierenden Aspekte. Wenn mindestens eines dieser vier Elemente (a-d) gegeben ist, wurde das Kriterium B6 "Generalisierung" als erfüllt betrachtet. Für die Operationalisierung der spezifischen Erkenntnisgewinnung (Kriterium B6e) wurde MARQUARDT (2006) herangezogen. Das Ziel der spezifischen Erkenntnisgewinnung ist die Spezifikation von Bedingungen und Konsequenzen, die bestimmte Handlungen oder Interaktionen in Beziehung zu einem Phänomen hervorrufen. Das Kriterium B6e ist erfüllt, wenn das Spezifische an der (Einzel-) Fallrekonstruktion expliziert wird. [85]

Das Kriterium B6a (mindestens zehn Fälle für die generelle Erkenntnisgewinnung) erfüllen RÖSEBERG und BISCHKOPF (2006), indem sie exakt zehn Proband/innen in ihre Studie aufgenommen haben. "Es kamen vier Interviewtermine durch die Annonce und sechs Interviewtermine aufgrund der direkten Ansprache zustande" (S.33). BOCK (2005) gibt die explizite Information: "Ich interviewte zunächst 13 Jüdinnen und Juden im Alter zwischen 69 und 92 Jahren" (S.106) und erfüllt damit ebenfalls das Kriterium B6a. [86]

Das Kriterium B6b (Begründung, warum mit weniger als zehn Fällen eine generelle Erkenntnisgewinnung angestrebt werden kann) wird von ROMER et al. (2006)23) folgendermaßen erfüllt:

"Da die Befragten nicht über die Inanspruchnahme psychosozialer Hilfsmaßnahmen, sondern über das reguläre somatisch-medizinische Versorgungssystem rekrutiert wurden, gab es zumindest keine Selektion nach psychischen Auffälligkeiten. Die Untersuchungsgruppe24) kann somit als relativ repräsentativ für die Zielgruppe von Kindern dialysepflichtiger Eltern gelten. Dies unterstützt neben der ebenfalls nicht selektiven textimmanenten Inhaltsanalyse die Validität der dargestellten Ergebnisse" (S.69). [87]

SCHMIDTKE (2008) erfüllt dieses Kriterium mit dem Hinweis, dass in der Publikation lediglich eine Auswahl der untersuchten Gegenstände – sechs Darstellungen des Diskuswurfs von Frauen innerhalb und außerhalb der NS-Fotografie – abgedruckt worden ist: "Die (...) notwendigen Bildbestände lagen nicht in geschlossener Form vor, sondern wurden eigens für die Fragestellung des Forschungsprojektes angelegt; an dieser Stelle werden jedoch lediglich einige ausgewählte Fotografien vergleichend angeführt" (Abs.10). [88]

Das Kriterium "Fallkontrastierung" (B6c) wird von PERLEBERG et al. (2006) in deren Publikation25) erfüllt mit der Aussage: "Im Forschungsschritt des kontrastiven Vergleichs wird deshalb nach spezifisch kontrastiv unterschiedlichen Lebensgeschichten von Patientinnen mit derselben Erkrankung gesucht" (S.105). Auch JAKOBSEN et al. (2007) benutzten die Methode der Fallkontrastierung für die generelle Erkenntnisgewinnung. Sie untersuchten zwei psychoanalytische Therapien, wobei die eine nach dem Verlauf eines Jahres symptomatisch erfolgreich war26) und die andere nicht. In der Publikation wird nicht nur die gewählte Methodik erwähnt, sondern die Wahl wird auch begründet: "Vielmehr dient die Auswahl dazu, zwei im Ergebnis maximal kontrastierende Behandlungsverläufe beispielhaft darzustellen und den zum Ergebnis führenden therapeutischen Prozess zu verstehen" (S.123). [89]

Das Kriterium B6d "Suche und Analyse von abweichenden, negativen oder extremen Fällen" wird von DIERIS (2006) sowie von ACKERMANN und FROMMER (2006) erfüllt. In der Publikation von DIERIS (2006) wurde die Neupositionierung in der Beziehung zwischen Eltern und Kindern untersucht, wenn die alternden Eltern durch ihre erwachsenen Kinder Unterstützung erfahren. DIERIS expliziert nicht nur, sondern begründet auch in ihrer Publikation, weshalb die Methode der "Suche und Analyse von extremen Fällen" angewendet wurde: "Um einen Eindruck der Unterschiedlichkeit, der Neupositionierungs-Möglichkeiten zu vermitteln, habe ich die beiden Beispiele so ausgewählt, dass sie innerhalb meiner Interviewgruppe Extrempositionen auf einer Dimension Krisen-, Konflikt-, Problemhaftigkeit der Neupositionierung für die Kinder einnehmen" (Abs.33). ACKERMANN und FROMMER (2006) erfüllen dieses Kriterium, indem sie in ihrer Publikation direkt auf STRAUSS und CORBIN (1996) und damit auf die Grundlage dieses Kriteriums verweisen:

"Entlang der Strategien des minimalen und maximalen Vergleichs (Strauss & Corbin 1996) wurden systematisch solche Fälle in die Untersuchung aufgenommen, die ähnliche oder abweichende Ausprägungen der bereits gefundenen Phänomene aufwiesen oder aber Hinweise auf bisher noch nicht berücksichtigte Sachverhalte lieferten" (S.323). [90]

Das Kriterium B6e "Spezifische Erkenntnisgewinnung – wird das Spezifische expliziert?" kommt beispielsweise in der folgenden Aussage umfassend zum Ausdruck:

"Frau Kenton verfügt über Bewältigungsressourcen, z.B.: Mobilisierung von Helferfiguren, orientierende Inspektion (Allein im großen Haus)27), festen Grund unter den Füssen finden (Von der Welle gepackt), das Schlimmste verhindern (Motorradsturz). Die junge Frau kennt das Vergnügen der Angstlust. Die Szenarien des Risikos sind nicht durchgängig bedrohlich, sondern auch erregend und faszinierend. Das wird in der Erzählung vom Motorradsturz durchaus erschließbar, aber auch im Kontext gelegentlicher Erwähnungen – die man leicht überhören könnte – dass sie ein reges, durch Grusel- und Horrorfilme gespeistes Fantasieleben hat" (BOOTHE 2007, S.116). [91]

Obwohl hier nur exemplarisch eine kurze Passage aus dem Original erwähnt wird, kommen bereits einige wesentliche Facetten des Untersuchungsgegenstandes, in diesem Falle am Beispiel von Frau Kenton, zum Ausdruck. Auch JESCH, RICHTER und STEIN (2006) arbeiten auf engem Raum Besonderheiten ihrer Probandin heraus und beziehen diese auf entsprechende Textstellen der Publikation:

"Im Fall der hier untersuchten Erzählung bedeutet die Anwendung des literarischen Kommunikationsmodells auf die Psychotherapie, dass die Patientin Tina als eine Person zwei Kommunikationsrollen ausfüllt, nämlich die des Kompositionssubjekts und die des Erzählers; zusätzlich tritt sie in der dargebotenen Geschichte als erzähltes Ich auf. Die Erzählerin und das erzählte Ich verschweigen das 'Intimste', auf das der Therapeut im Erstgespräch bzw. der Leser des entsprechenden Transkripts jedoch Hinweise von Seiten des Kompositionssubjekts erhält. Diese vom Kompositionssubjekt ausgehenden Informationen sind im Text der Patientin an früherer Stelle enthalten und zwar dort, wo der Einzeltherapeut das Gespräch auf Tinas Beziehung zu ihrem gegenwärtigen Partner lenkt" (S.51). [92]

6.2.7. Kriterium B7 "Leser/innenperspektive"

Das Kriterium B7 fordert die Einbeziehung der Perspektive der Lesenden. Dieses Kriterium dient der Gewinnung von Plausibilität aus deren Sicht. Nach ELLIOTT et al. (1999, S.224) sollen sie abschätzen können, ob das Thema mit Prägnanz, Reichhaltigkeit und Tiefe entwickelt wurde oder ob die Beurteilungen und daraus gewonnenen Erkenntnisse weiter ausformuliert und verdeutlicht werden müssten. Die Operationalisierung dieses Kriteriums geht auf STEINKE (2003) zurück. Sie schlägt vor, dass sowohl Entscheidungen, Probleme und Diskrepanzen dokumentiert (B7a) als auch die Kriterien, denen die Arbeit genügen soll, expliziert werden sollten (B7b). Diese Forderungen dienen somit als "Hilfe für den Leser, wenn er versucht, die Perspektiven der Untersuchten zu rekonstruieren" (S.325). [93]

WOLLNY et al. (2008) untersuchten Krankheitskonzepte und Behandlungsstrategien von Ärzten bei Ulcus cruris venosum28). Das Kriterium B7a (Entscheidung) wird in dieser Publikation mit der Reflexion über die Anzahl der zu untersuchenden Transkripte erfüllt:

"Aus den 35 für das Krankheitsbild UCV zur Verfügung stehenden, bereits transkribierten Interviews wurden fünf ausgewählt. Wesentlich für die Auswahl war, dass diese Interviewtexte ausführliche, detailreiche und möglichst narrative Darstellungen der Ärztinnen und Ärzte zu ihren Erfahrungen mit Patientinnen und Patienten, die an offenen Beinen leiden, enthalten" (Abs.15). [94]

QUIRING et al. (2007) untersuchten die Zufriedenheit der Eltern hinsichtlich eines Behandlungsprogramms gegen Kopfschmerzen ihrer Kinder. Das Kriterium B7a wurde mit der Dokumentation einer methodischen Entscheidung erfüllt: "Zudem muss erwähnt werden, dass der Nachbeobachtungsabstand von 10 Wochen vergleichsweise kurz erscheinen mag. Unser Kalkül hierbei war, dass Eltern möglicherweise zu einem noch späteren Katamnesezeitpunkt nicht mehr genügend relevante Faktoren des Behandlungsprogramms erinnern können" (S.140). [95]

Das Kriterium B7b (Dokumentation der Kriterien, denen die Arbeit genügen soll) wird in der gleichen Publikation von QUIRING et al. erfüllt, indem die Autor/innen die zu erfüllenden Kriterien mit der dazugehörigen literarischen Quelle diskutieren und anschließend skizzieren, wie diese in der Untersuchung umgesetzt worden sind:

"Die Gütekriterien qualitativer Studien lassen sich nicht so eindeutig bestimmen wie die quantitativer. Allgemein sei jedoch gesagt, dass sich die Güte qualitativer Untersuchungen vor allem in einer 'kontrollierten und dokumentierten Subjektivität' widerspiegelt (Krippendorff, 1980). Die Konstruktvalidität der vorliegenden Untersuchung lässt sich vor allem in der konsensfähigen Angemessenheit der Kategoriendefinition erkennen (semantische Gültigkeit nach Krippendorff, 1980). Dies wird hier zum einen durch den Kodierleitfaden (mit Definition der Kategorien, Ankerbeispielen und Kodierregeln) und zum anderen durch die mehrfache Rücküberprüfung der Kategorien am Ausgangsmaterial sichergestellt. Dabei wurde mehrfach überprüft, ob Kategorienname, Differenzierungsgrad der Kategorie und Zuordnung von Textstellen zu den Kategorien angemessen ist. Gegebenenfalls wurde modifiziert" (S.130). [96]

KÄCHELE et al. (2005) untersuchten einen psychoanalytischen Einzelfall und erfüllten das Kriterium B7b auf ähnlichem Wege wie QUIRING et al. (2007). Nach einer einleitenden Darstellung der zu erfüllenden Kriterien gehen KÄCHELE et al. (2005) darauf ein, wie diese konkret erfüllt worden sind:

"Luborsky u. Spenze (1971) haben im ersten Handbuchartikel zur psychoanalytischen Therapieforschung klar und deutlich ausgesprochen, welche Qualifikationen ein psychoanalytischer Musterfall aufweisen muss: 'Im idealen Falle wären zwei Bedingungen zu erfüllen: Der Fall sollte klar als psychoanalytisch identifiziert sein, und die Daten sollten aufgezeichnet, transkribiert und indiziert sein. Damit sollte maximale Zugänglichkeit und Sichtbarkeit gewährleistet sein' (S.426). Die erste Bedingung wird im vorliegenden Fall durch die Tatsache belegt, dass der behandelnde Analytiker diesen Fall wiederholte Male erfahrenen Kollegen vorgelegt hat, die diesen eindeutig als 'psychoanalytische Behandlung' identifiziert haben (...) Das zweite Kriterium wurde durch die Möglichkeiten der Ulmer Textbank (Mergenthaler u. Kächele, 1988) eingelöst. Dort sind die 517 tonbandaufgezeichneten Sitzungen von Amalie X. aufbewahrt und interessierten Wissenschaftlern zugänglich" (S.393f.). [97]

7. Ergebnisse

7.1 Gruppe A

Zu welchen prozentualen Anteilen die einzelnen Kriterien der Gruppe A erfüllt worden sind, zeigt Abbildung 1.



Abbildung 1: Übersicht Gruppe A [98]

Das Kriterium A1 "Wissenschaftlicher Kontext, Ziel" wurde in 88% der Publikationen erfüllt, indem sowohl der wissenschaftliche Kontext als auch das Ziel der Untersuchung expliziert worden ist. Das Kriterium A2 "Reflexion der Methode" wurde von 45 Publikationen (66%) erfüllt, indem die Zusammenstellung des Analyseinstrumentariums reflektiert wurde. Die ethischen Standards (Kriterium A3) wurden in vielen Publikationen erfüllt (96%) mit dem Hinweis darauf, dass eine Einwilligungserklärung (a) eingeholt, die Vertraulichkeit mittels Anonymisierung (b) gewahrt oder beide Elemente (a und b) berücksichtigt wurden. Mit dem Kriterium A4 "Darstellung der Methodik" ist sowohl die Datenerhebungs- als auch die Datenauswertungsprozedur angesprochen. Ein Großteil der Publikationen (62%) hat Element a erfüllt, indem die Methodik im Text erläutert wurde und auch Element b, indem die Methode stichwortartig umrissen und die entsprechende Literatur, auf die verwiesen wurde, in Datenbanken eingetragen ist. In 15 Publikationen (22%) wurde ausschließlich die Methodik beschrieben (a) und in fünf Fällen (7%) beschränkten sich die Autor/innen auf Literaturangaben (b). In sechs Publikationen (9%) verzichteten die Autor/innen auf sämtliche Darstellungen der Methodik und erfüllten somit das Kriterium nicht. Das Kriterium A5 "Diskussion" wurde gesamt von 34% der Publikationen erfüllt. Überdurchschnittlich häufig kamen die Elemente c (Methodendiskussion), d (Diskussion praktischer Konsequenzen) und e (Theoriediskussion) zum Zuge. Das Kriterium A6 "Klarheit der Präsentation" wurde in 93% der untersuchten Publikationen erfüllt. In einer der drei Publikationen, welche das Kriterium nicht erfüllten, wurde nicht konsequent zwischen Ergebnispräsentation, Diskussion und Kommentar getrennt. Die restlichen Publikationen, die das Kriterium nicht erfüllten, zeichneten sich durch einen äußerst schwierigen Sprachstil aus. Da weder ersichtlich war noch begründet wurde, warum diese Ausdrucksweise adäquat ist, konnte auch das Element (b) "Begründung für einen schwierigen Sprachstil" nicht als erfüllt betrachtet werden. Das Kriterium A7 "Beitrag zum Wissen" wurde von sämtlichen Publikationen erfüllt. Durchschnittlich wurden 80% der Kriterien der Gruppe A erfüllt. [99]

7.2 Gruppe B

Die nachfolgende Abbildung visualisiert den prozentualen Anteil erfüllter Kriterien der Gruppe B.



Abbildung 2: Übersicht Gruppe B [100]

Das Kriterium B1 "Aufdeckung der eigenen Perspektive" wurde von 51 Publikationen (75%) erfüllt. 23 Artikel thematisierten ausschließlich Element a (Darstellung eigener Werthaltung) und 14 Artikel ausschließlich Element b (Explikation von Vorannahmen), während in ebenfalls 14 Publikationen die Element a und b erfüllt wurden. 63% der untersuchten Publikationen informierten in angemessenem Umfang über die Forschungsteilnehmenden und erfüllten damit das Kriterium B2 "Beschreibung des Samples". Dem Kriterium B3 "Begründung durch Beispiele" wurde in 49 Veröffentlichungen (72%) umfassend Beachtung geschenkt, indem sowohl Element a (Methode) als auch b (inhaltliche Erträge) berücksichtigt wurde. Das Kriterium B4 "Glaubwürdigkeitsprüfung der Interpretation" wurde von 43 Publikationen (63%) erfüllt. In 31 Artikeln kam jeweils eine Strategie zur Anwendung: Entweder wurde die kommunikative Validierung (a), die Forscher/innen-Triangulation (b), die Methoden-Triangulation (c) oder die Daten-Triangulation (d) angewendet. In zehn Publikationen wurden zwei dieser Strategien miteinander kombiniert, in zwei Publikationen sogar deren drei. Fast allen Publikationen konnte "Kohärenz" (Kriterium B5) attestiert werden. Die Ausnahmen bildeten zwei Veröffentlichungen. In der einen konnte nicht nachvollzogen werden, wie die qualitativen Ergebnisse ermittelt worden waren und in der anderen wurden Interpretationen ohne einen genügenden Datenbezug präsentiert. In 62 Publikationen (91%) wurde das Kriterium B6 "Generalisierung" erfüllt. Die sechs Studien, welche das Kriterium B6 nicht erfüllten, zeichneten sich dadurch aus, dass die Proband/innenstärke nicht angegeben, mit einer Zahl von drei Teilnehmer/innen eine generelle Erkenntnisgewinnung angezielt oder eine Generalisierung mittels Verweisen auf andere Studien angestrebt wurde. Das Kriterium B7 "Leser/innenperspektive" fand in 54 Publikationen keine Beachtung. Nur drei Veröffentlichungen thematisierten Probleme; es handelte sich dabei ausschließlich um methodische Schwierigkeiten. Zwei Publikationen teilten den Leser/innen inhaltliche und sechs Publikationen methodische Entscheide mit (Element a). In zwei Publikationen wurden die Kriterien, denen die Arbeit genügen sollte, expliziert (Element b), und in drei Texten wurden die Elemente a und b kombiniert. Durchschnittlich wurden 69% der Kriterien der Gruppe B erfüllt. [101]

7.3 Die Gruppen im Vergleich

Werden die Gruppen A und B verglichen, zeigt sich, dass die Kriterien der Gruppe A signifikant häufiger erfüllt wurden (80%) als diejenigen der Gruppe B (69%). Zudem zeigt sich eine Tendenz, dass wenn eine Publikation eine überdurchschnittliche Anzahl an Kriterien in der einen Gruppe erfüllte, mit großer Wahrscheinlichkeit auch eine überdurchschnittliche Anzahl Kriterien in der anderen Gruppe erfüllt wurde. 25% der untersuchten Publikationen erfüllten sechs bis neun Kriterien, die restlichen Studien (75%) wiesen zehn bis 13 erfüllte Kriterien auf. [102]

Ob die Publikation in einer Zeitschrift oder in einem Herausgeber/innenband erfolgte, hatte auf die Anzahl erfüllter Publikationskriterien einen verschwindend kleinen Einfluss. Die 53 Artikel, die in einer Zeitschrift erschienen, erreichten im Mittel 10.6 erfüllte Kriterien, während die 15 Artikel aus Herausgeber/innenbänden durchschnittlich 10 Kriterien erfüllten. [103]

Wird die Art der in der Untersuchung verwendeten Daten mit der Anzahl erfüllter Kriterien in der entsprechenden Publikation in Beziehung gesetzt, zeigt sich, dass jene Artikel, deren Forschung auf primären Daten29) beruhten, durchschnittlich mehr Publikationskriterien erfüllten als Artikel, deren Erkenntnisse auf sekundären Daten30) beruhten. [104]

Wird die durchschnittliche Anzahl erfüllter Kriterien im Spiegel der Methodik betrachtet, zeigt sich, dass die Publikationen, deren Untersuchung mittels der Grounded-Theory-Methodologie durchgeführt worden sind, einen Mittelwert von x = 11.6 erfüllten Kriterien aufweisen, gefolgt von der Diskursanalyse mit x = 11.2 und der dokumentarischen Methode mit x = 11. Inhaltsanalysen wiesen durchschnittlich 10.5 erfüllte Kriterien auf, hermeneutische Verfahren 9.8 und Narrationsanalysen 9.7. Jene Forschungsmethoden, die in der untersuchten Stichprobe nur einmal zur Anwendung kamen, zeichneten sich durch einen Mittelwert von x = 10.3 erfüllten Kriterien aus. [105]

Wird der Umfang der Untersuchung mit der Anzahl erfüllter Kriterien in Beziehung gesetzt, zeigt sich eine Korrelation von r = .43. Generell lässt sich demnach aussagen, dass je größer der Umfang, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die betreffende Publikation eine hohe Anzahl erfüllter Kriterien aufweist. Das nachfolgende Streuungsdiagramm (Abbildung 3) vermag diesen Zusammenhang zu visualisieren. Jeder Kreis steht dabei für eine untersuchte Publikation.



Abbildung 3: Streudiagramm Anzahl erfüllte Kriterien in Relation zum Publikationsumfang [106]

Um den Zusammenhang zwischen der Anzahl erfüllter Kriterien und dem Publikationsumfang auszuleuchten, sollen diejenigen Veröffentlichungen genauer betrachtet werden, welche in der Grafik (Abbildung 3) im oberen rechten Quadranten liegen. Es sind jeweils Artikel, die sowohl einen überdurchschnittlichen Umfang als auch eine überdurchschnittliche Anzahl erfüllter Kriterien aufweisen. Es finden sich auffallend viele Artikel (rote Dreiecke), welche in FQS veröffentlicht wurden. Der Mittelwert dieser Publikationen bezüglich der Anzahl erfüllter Kriterien und dem Umfang unterscheidet sich von den übrigen Publikationen signifikant positiv. Eine detaillierte Analyse der Publikationen, die in FQS erschienen sind, zeigt auf, dass die Kriterien A1 "Wissenschaftlicher Kontext", A2 "Reflexion der Methodik", A4 "Darstellung der Methodik", B1 "Aufdeckung der eigenen Perspektive", B3 "Begründung durch Beispiele" und B4 "Glaubwürdigkeitsprüfung der Interpretation" überdurchschnittlich häufig zutrafen, hingegen das Kriterium B2 ‚Beschreibung des Samples’ unterdurchschnittlich häufig erfüllt wurde. Der Umfang allein ist hingegen kein Garant für eine hohe Anzahl erfüllter Publikationskriterien; dies zeigen die blauen Quadrate. Es sind Artikel aus dem Periodikum Psychotherapie und Sozialwissenschaft (P&S). Diese Publikationen besitzen wohl einen überdurchschnittlichen Umfang, doch die mittlere Anzahl erfüllter Kriterien unterscheidet sich von der mittleren Anzahl erfüllter Kriterien der restlichen Publikationen nur minimal. Das lässt den Schluss zu, dass wohl ein überdurchschnittlicher Umfang zu einer überdurchschnittlichen Anzahl erfüllter Kriterien führen kann, aber nicht muss. Dass auch mit einem unterdurchschnittlichen Umfang eine überdurchschnittliche Anzahl an erfüllten Kriterien erreicht werden kann, zeigen die Publikationen, die sich im oberen linken Quadranten der Abbildung 3 befinden. Aus derselben Grafik (Abbildung 3) ist ersichtlich, dass der Minimalumfang der untersuchten Publikation ca. 30.000 Anschläge umfasst. Der Umfang nach oben ist tendenziell offen. [107]

8. Diskussion

8.1 Ergebnisse

Auffallend ist sicherlich die signifikante Mittelwertdifferenz zwischen der Anzahl erfüllter Kriterien der Gruppe A und Gruppe B. Der höhere Mittelwert der Gruppe A könnte darauf zurückzuführen sein, dass die Autor/innen den Themen, welche den Kriterien der Gruppe A zugrunde liegen, größere Aufmerksamkeit schenkten. Diese Mittelwertdifferenz könnte aber auch auf ein methodisches Artefakt zurückzuführen sein, sodass die Kriterien der Gruppe B aufgrund von deren Operationalisierung weniger häufig erfüllt worden sind. Aufschluss darüber bietet die genauere Betrachtung der einzelnen Kriterien. [108]

Am hohen Mittelwert der Gruppe A hat zweifellos das Kriterium A7 "Beitrag zum Wissen" einen großen Anteil, da dieses Kriterium zu 100% erfüllt wurde. Dies ist insofern wenig erstaunlich, da empirische Studien stets mit dem Ziel, etwas über den Untersuchungsgegenstand herauszufinden, durchgeführt werden und die neuen Erkenntnisse in einer Publikation der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Zudem konnte dieses Kriterium aufgrund der Operationalisierung auf drei verschiedene Arten erfüllt werden (Deutungen, Erklärungen, Problemlösungsansätze). Diese breite Palette von Möglichkeiten scheint als Grund für die 100%-Erfüllung durchaus verantwortlich sein zu können31). [109]

Auch das Kriterium A3 "Ethische Standards" wurde in fast allen Publikationen erfüllt. Dass die Forschungsteilnehmer/innen nur in anonymisierter Form (Element b) erwähnt werden, kann als eine Selbstverständlichkeit betrachtet werden. Die Frage, ob das alleinige Einholen der Erlaubniserklärung für die Erfüllung des Kriteriums A3 ausreichend ist, stellte sich nicht, da das entsprechende Element a nur paarweise mit dem Element b (Vertraulichkeit) auftrat. Die Thematik "Verantwortlichkeit" (Element c) wurde in keiner einzigen Studie aufgegriffen. Zum einen ist dies durch die Verwendung von sekundärem Datenmaterial erklärbar, wodurch die Verantwortung gegenüber den Beforschten hinfällig wird. Zum anderen ließ sich in denjenigen Untersuchungen, welche mit primären Daten arbeiteten, nicht eruieren, ob eine Nachbetreuung oder Supervision stattgefunden, aber nicht dokumentiert worden ist, eine Nachbetreuung angeboten, von ihnen aber nicht in Anspruch genommen wurde oder aber das Angebot der Nachbetreuung nicht vorhanden war. [110]

Zwei Kriterien (A2 "Reflexion der Methode" und A5 "Diskussion") der Gruppe A heben sich negativ hervor. Vielen Autor/innen schien ihre Wahl der Methode so selbstverständlich, dass sie den Lesenden keine Informationen über Gründe der Wahl oder die Vor- und Nachteile der Methode zur Verfügung stellten (Kriterium A2 "Reflexion der Methodik"). Damit besteht für Rezipient/innen nur erschwert die Möglichkeit, die Ergebnisse in Beziehung zur Methodik zu setzen, womit die Autor/innen ein Instrument für eine leicht zugängliche Absicherung der Plausibilität der Ergebnisse nicht nutzen. [111]

Das Kriterium A5 "Diskussion" wurde nur in 34% der Publikationen erfüllt. Bei diesem Kriterium ist das Maß an Erfülltheit sicherlich auch auf die Operationalisierung zurückzuführen. Gefordert wurde, dass von den fünf Elementen32) mindestens deren drei aufgegriffen werden. Wären anstelle von drei nur zwei Elemente gefordert worden, hätten rund 2/3 der untersuchten Publikationen das Kriterium A5 erfüllt – und dennoch wäre dieses Kriterium im Vergleich zu den übrigen unterdurchschnittlich erfüllt worden. Da mit der Diskussion auch immer die Thematik der Reflexion verbunden werden kann und ELLIOTT et al. (1999) dies nur in Bezug auf die Methodik expliziert und sonst ausgespart haben, scheint die Forderung nach drei Elementen gerechtfertigt. Nach ELLIOTT et al. wäre es sogar wünschenswert, dass sämtliche fünf Themen abgehandelt werden. [112]

Die Kriterien B5 "Kohärenz" und B6 "Generalisierung" werden in der Gruppe B überdurchschnittlich erfüllt. Die untersuchten Publikationen zeichneten sich dadurch aus, dass viele Autor/innen eine geschlossene Einheit von Einführung, Methodenbeschreibung, Ergebnispräsentation und deren Diskussion herzustellen vermochten (Kriterium B5). Ob nun die Autor/innen diesen beiden Kriterien von sich aus große Beachtung schenkten oder ob das Resultat aufgrund gutachterlicher Tätigkeit zustande kam, bleibt unbeantwortet. Das Gewicht dieser beiden Kriterien zeigt sich aber auch darin, wie umfangreich über Kohärenz und Generalisierung diskutiert wird. Wie die Ergebnisse zeigten, wurde das Kriterium B4 "Glaubwürdigkeitsprüfung der Interpretation" häufig durch das Element b (Forscher/innen-Triangulation) erfüllt. Dies könnte auch mit der Operationalisierung in Zusammenhang stehen. In einem Fünftel dieser Publikationen wurde nicht ausdrücklich auf die Forscher/innen-Triangulation verwiesen, sondern nur von einem "wir" gesprochen. Dieses "wir" in Zusammenhang mit der namentlichen Erwähnung von Co-Autor/innen wurde als genügender Hinweis für eine Forscher/innen-Triangulation, im Speziellen als konsensuelle Validierung aufgefasst. [113]

Dem Kriterium B7 "Einbeziehung der Leser/innenperspektive" wurde hingegen wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Gerade einmal von 21% der Publikationen wurde dieses Kriterium erfüllt, und es liegt auf dem letzten Platz. Während in 16% der Publikationen den Lesenden methodische oder inhaltliche Entscheidungen mitgeteilt wurden, wurde nur in 5% der untersuchten Veröffentlichungen explizit auf Probleme eingegangen. Dieses Kriterium wurde auch von GRUNENBERG (2004) untersucht, und in seinem Sample von qualitativen Publikationen dokumentierten zehn % der Autor/innen Probleme und Diskrepanzen. Entweder wird die Explikation dieser Themen von den Autor/innen – zu Unrecht – als Zeichen der Unzulänglichkeit betrachtet, oder aber die Forschung scheint größtenteils problemlos zu verlaufen. [114]

Auf diesem Hintergrund lässt sich die Mittelwertdifferenz zwischen Gruppe A und B einerseits begründen durch den nachvollziehbar hohen Erfülltheitsgrad der Kriterien A3 "Ethische Standards" und A7 "Beitrag zum Wissen" und andererseits durch die geringe Akzeptanz von Autor/innen, Probleme und Diskrepanzen der eigenen Forschung zu veröffentlichen (Kriterium B7). [115]

Die bestehende Tendenz zwischen der Anzahl erfüllter Kriterien der Gruppe A und Gruppe B kann von zwei Seiten betrachtet werden. Da mit einer hohen Anzahl erfüllter Kriterien in der Gruppe A auch mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit eine hohe Anzahl erfüllter Kriterien in der Gruppe B erwartet werden darf, kann dem Publikationskriterienkatalog von ELLIOTT et al. (1999) in dieser Form der Operationalisierung eine gewisse Homogenität attestiert werden. Vonseiten der Autor/innen betrachtet bedeutet dieser tendenzielle Zusammenhang, dass Autor/innen, die viele Kriterien der Gruppe A berücksichtigen, auch viele Kriterien der Gruppe B abhandeln werden. Das kann auch mit dem Textumfang zusammenhängen, der den Autor/innen zur Verfügung steht. Es besteht wohl ein signifikanter Zusammenhang zwischen dem Umfang der Publikation und der Anzahl erfüllter Kriterien, doch finden sich – wie erwähnt – einige Veröffentlichungen, die mit einem unterdurchschnittlichen Umfang überdurchschnittlich viele Kriterien erfüllen. Die Artikel in einem Publikationsorgan, FQS, enthielten eine bemerkenswert hohe Anzahl erfüllter Kriterien und hatten durchschnittlich einen hohen Textumfang. Eine mögliche Erklärung für den Umfang bietet die Verlagsform: FQS ist die einzige untersuchte Zeitschrift, die ausschließlich über das Internet verbreitet wird. Da Serverplatz kostengünstiger als Papier ist, erstaunt es wenig, wenn der zur Verfügung stehende Platz auch genutzt wird33). [116]

Die Publikationen im FQS können möglicherweise einen weiteren Zusammenhang erhellen. Es zeigte sich, dass die in den untersuchten Studien angewendeten Methoden in unterschiedlichem Zusammenhang mit der Anzahl erfüllter Kriterien stehen. Die Veröffentlichungen, deren Untersuchung mittels Grounded-Theory-Methodologie und dokumentarischer Methode durchgeführt wurden, zeichneten sich durch eine überdurchschnittliche Anzahl erfüllter Publikationskriterien aus. Demgegenüber zeichneten sich die Untersuchungen, welche auf der Grundlage von Narrationsanalysen fußten, durch eine unterdurchschnittliche Anzahl erfüllter Kriterien aus. Eigentlich ist davon auszugehen, dass die verwendete Methodik nicht mit Publikationskriterien in Verbindung zu bringen ist. Als Bindeglied kommen die Artikel in FQS insofern in Betracht, da die in diesem Periodikum veröffentlichten Ergebnisse ausnahmslos mit Methoden eruiert wurden, deren Publikation durch eine überdurchschnittliche Anzahl erfüllter Kriterien auffällt.34) Somit könnten das Publikationsorgan und dessen Standards für den Zusammenhang verantwortlich sein und nicht die Methode per se. [117]

Ein indirekter Zusammenhang zeichnet sich auch ab für die Beziehung zwischen der Art der verwendeten Daten und der Anzahl erfüllter Publikationskriterien. Es spricht vieles dafür, dass der Unterschied bezüglich erfüllter Kriterien zwischen primären und sekundären Daten nicht auf diese verschiedenen Datensorten zurückzuführen ist, sondern dass im untersuchten Sample vor allem Narrationsanalysen mit sekundären Daten arbeiteten und die entsprechenden Publikationen sich durch eine unterdurchschnittliche Anzahl erfüllter Kriterien auszeichneten. Eine mögliche Erklärung könnte der Schreibstil bieten. Viele Publikationen über Studien mittels Narrationsanalyse haben eher den Charakter eines wohlformulierten, wissenschaftlichen Essays als einer qualitativ empirischen Untersuchung, bei deren Veröffentlichung primär die Ergebnisse im Vordergrund stehen. [118]

Dass rund 60% der untersuchten Publikationen von Frauen stammten, ist nicht verwunderlich, da schwergewichtig psychologische Publikationen untersucht wurden und die universitären Psychologielehrgänge vorwiegend von Frauen besucht werden. Wie GROB (2006) ausführt, ist das keine neuere Tendenz, denn bereits in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts betrug der Frauenanteil an Psychologiestudierenden 70% und steigerte sich bis 2006 auf 80%. Zudem scheinen Frauen viel häufiger mit qualitativer Methodik zu arbeiten als Männer (EBERLE & ELLIKER 2005)35). [119]

8.2 Methodik

Bei der Auswertung zeigte sich, dass die Einschätzung der Gruppe A sich einfacher gestaltete als diejenige der Gruppe B. Dies scheint weniger auf die Operationalisierung zurückzuführen zu sein als auf die unterschiedliche Komplexität der Themenbereiche. Obwohl eine möglichst objektivierbare Auswertung angestrebt wurde, sind manche Kriterien, auch wenn in einem Team gearbeitet wird, nicht unabhängig von den Rater/innen. [120]

Mit dem Kriterium A2 "Reflexion der Methode" und A5c "Methoden-Diskussion" werden beispielsweise sehr ähnliche Themen behandelt. Ob die Textpassage, in der sich ein Autor/eine Autorin zur verwendeten Methodik äußert, nun A2 oder A5c zuzuordnen ist, wurde aufgrund der entsprechenden Verortung entschieden: Äußerten sich die Autor/innen über die Methodik vor der Ergebnispräsentation, so wurde dies dem Kriterium A2 zugeschlagen, falls die Äußerung nach der Ergebnispräsentation erfolgte, dem Kriterium A5c. [121]

In einigen wenigen Fällen zeigte sich, dass die Differenzierung zwischen den Kriterien A7a (neue Deutungen) und A7b (Erklärungen für ein Phänomen) nicht immer offensichtlich ist. In diesen Fällen konnte die zu kodierende Textpassage nicht wie üblich für sich betrachtet werden, sondern nur mithilfe des Kontexts der gesamten Untersuchung entschieden werden, welchem Kriterium die entsprechende Textstelle zuzuschlagen war. [122]

Vor allem die Einschätzung des Kriteriums B1 "Aufdeckung der eigenen Perspektive" benötigte oft eine zweite Durchsicht des Artikels, da die Betrachtungsweise wohl im Text vorhanden, nicht aber immer explizit als solche dokumentiert worden war. [123]

Es stellte sich auch die Frage, wie umfangreich die Forschungsteilnehmer/innen beschrieben sein müssen, damit das Kriterium B2 "Beschreibung des Samples" als erfüllt betrachtet werden kann. In einigen Publikationen wurden sie konzentriert in adäquatem Umfang in einem bestimmten Textabschnitt beschrieben. In anderen Artikeln wurde das Kriterium B2 erfüllt, indem Lesende an unterschiedlichsten Stellen kurze Einblicke in die individuellen Eigenheiten der Forschungsteilnehmer/innen erhielten. Das Kriterium galt als erfüllt, wenn Lesenden die Möglichkeit geboten wurde, jede einzelne Person für sich zu betrachten und sich ein Bild über diese Person – wenn auch nur bruchstückhaft – nachzeichnen ließ. [124]

Da in keiner Publikation das Kriterium B4e "Theorie-Triangulation" erfüllt und es damit nicht angewendet wurde, kann dessen Relevanz infrage gestellt werden (wie auch dessen Kodierung). Bezüglich der Kodierung lässt sich anfügen, dass primär die Verortung als Grundlage für die Einteilung eines Textabschnittes diente. Auch hier galt, wie zwischen der erwähnten Abgrenzung von A2 (Reflexion der Methode) zu A5c (Methodendiskussion), dass Äußerungen bezüglich Theorien vor der Ergebnispräsentation dem Kriterium B4e "Theorie-Triangulation" zugeordnet und theoriespezifische Äußerungen nach der Ergebnispräsentation dem Kriterium A5a "Theorie-Diskussion" zugeteilt wurden. Ein methodisches Artefakt kann somit ausgeschlossen werden. Ein systematisches Übersehen ist wohl unwahrscheinlich, kann aber nicht mit allerletzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Die praktische Relevanz der Theorie-Triangulation scheint im untersuchten Sample ungleich geringer zu sein als der literarische Rückhalt dieses Elementes. [125]

Lohnenswert erscheint auch der Blick auf jene Kriterien, welche in hohem Maße erfüllt worden sind. Das Kriterium A7 "Beitrag zum Wissen" steht für ein zentrales Anliegen jeglicher Publikation empirischer Forschung. So ist es nicht verwunderlich, dass dieses Kriterium in sämtlichen Veröffentlichungen erfüllt wurde36); Ähnliches scheint für das Kriterium A3 "Ethische Standards" zu gelten. Dass Forschungsteilnehmende nur in anonymisierter Form in Publikationen erwähnt werden, kann als eine Selbstverständlichkeit betrachtet werden. Wenn nun die explizite Erwähnung der Anonymisierung für das Erfüllen dieses Kriteriums die Grundlage gewesen wäre, hätten nicht alle Publikationen dieses Kriterium erfüllt. Doch es scheint wenig zweckmäßig, einer Publikation das Kriterium A3 abzusprechen, in der entweder nur Vornamen oder nur Initialen für Nachnamen genannt, aber nicht explizit dokumentiert wurde, dass es sich dabei um Pseudonyme handelt. Dass diese beiden Kriterien dennoch eine Berechtigung haben, in einem Kriterienkatalog aufgeführt zu werden, zeigt sich darin, dass nicht nur ELLIOTT et al. (1999), sondern auch PARKER (2004) und STEINKE (1999) die Kriterien "Anonymisierung" und "Beitrag zum Wissen" in ihren jeweiligen Kriterienkatalogen thematisieren. [126]

8.3 Grenzen der Untersuchung

Die erwähnten Kriterienkataloge, aus welcher Feder sie auch stammen, vermögen nie – und haben auch nicht den Anspruch – zwischen guter und schlechter Forschung zu unterscheiden. Sie können vielmehr als Grundlage für qualitative Forschung dienen, welche möglichst breit abgestützte und nachvollziehbare Ergebnisse präsentieren will. ELLIOTT et al. (1999) sind sich dieser Grenzen wohl bewusst und formulieren einen Kriterienkatalog für das Überprüfbare, den Text, welchen Lesende in den Händen halten. [127]

Die Grenze der vorliegenden Untersuchung liegt in deren explorativem Charakter: So sind einerseits nur Publikationen aus dem deutschen Sprachraum in das Sample eingeflossen und andererseits nur Veröffentlichungen qualitativer Forschung mit Bezug zur Psychologie untersucht worden. [128]

8.4 Weiterführende Forschung

Einzelne Zeitschriften zeichneten sich dadurch aus, dass sie Publikationen beinhalteten, die im Mittel einen überdurchschnittlichen Grad an erfüllten Kriterien aufwiesen. Eine vertiefte zeitschriftenbezogene Untersuchung kann möglicherweise erhellen, inwiefern die spezifischen Publikationsvorschriften und Veröffentlichungsverfahren in Verbindung stehen mit dem Outcome – der Qualität der veröffentlichten Artikel. In diesem Zusammenhang könnte das Bild abgerundet werden durch detaillierte Einzelfallanalysen, in denen die Spezifität von Artikeln herausgearbeitet wird, die sich durch eine über- respektive unterdurchschnittliche Anzahl erfüllter Kriterien auszeichnen. [129]

Bezüglich des Kriterienkatalogs böte sich die Möglichkeit, die empirische Gewichtung der Kriterien (Ausmaß der Erfülltheit im untersuchten Sample) in Zusammenhang zu stellen mit einer theoretischen Gewichtung (beispielsweise Häufigkeit der Nennung in methodenspezifischen Publikationen), um so zu einer ersten Einschätzung der Relevanz der einzelnen Kriterien gelangen zu können. [130]

Indem Veröffentlichungen quantitativer Forschung in die Untersuchung mit einbezogen werden, könnte die Aufteilung der Kriterien in die zwei Gruppen (gemeinsame Publikationsstandards für qualitative und quantitative Ansätze vs. spezifische Publikationsstandards für qualitative Forschung) empirisch erhärtet werden. [131]

Um die Ergebnisse in einen größeren Zusammenhang zu stellen, böte sich an, weitere Publikationen qualitativer Forschung aus anderen Gebieten, beispielsweise der Soziologie, Politologie, Publizistik, Musikwissenschaft oder Ethnologie zu untersuchen. Großes Potenzial birgt zweifelsohne auch die Ausweitung der Untersuchung auf andere Sprachgebiete. [132]

8.5 Fazit

Zuletzt bleibt die Frage zu klären, welche Kriterien diese Publikation zu erfüllen vermag. Bezüglich der Gruppe A (gemeinsame Publikationsstandards für qualitative und quantitative Ansätze) kann das Kriterium A1 "Wissenschaftlicher Kontext, Zweck" als erfüllt betrachtet werden. In der Literaturdiskussion (Kriterium A1a) wurde der Kriterienkatalog von ELLIOTT et al. (1999) mit Katalogen anderer Autor/innen verglichen, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten. Mit der Nennung des Zieles – die empirische Überprüfung des Kriterienkataloges von ELLIOTT et al. – wurde dem Kriterium A1b "Explikation des Zwecks" Rechnung getragen. Das Kriterium A2 "Reflexion der Methodik" kann mit den Erläuterungen des methodischen Vorgehens als erfüllt betrachtet werden. Das Kriterium A3 "Ethische Standards" hat, verstanden als Personen- und Datenschutz, in dieser Studie insofern keine Relevanz, da öffentlich zugängliche Texte den Untersuchungsgegenstand bildeten. Der Darstellung der Methodik (Kriterium A4) wurde bewusst viel Platz eingeräumt. Mit den zahlreichen Beispielen soll den Lesenden aufgezeigt werden, wie in den untersuchten Publikationen die einzelnen Kriterien erfüllt worden sind. Das Kriterium A5 "Diskussion" wurde erfüllt, indem die Ergebnisse und die Methodik kritisch beleuchtet wurden. Zudem wurde auf die Grenzen der Untersuchung aufmerksam gemacht und Implikationen für die nachfolgende Forschung wurden aufgezeigt. Um die Klarheit der Präsentation (Kriterium A6) zu evaluieren, wurde dieser Artikel vier unabhängigen Leser/innen vor der Publikation vorgelegt; sie wurden um ihre kritische Stellungnahme gebeten. Von allen vier Rezipient/innen wurde der Publikation ein hoher Grad an Strukturiertheit und Verständlichkeit attestiert, womit das Kriterium A6 als erfüllt betrachtet werden kann. Die Ausnahme bildet das Kapitel 3 "Systematische Integration". Die häufige Nennung der Literaturangaben, welche die theoretische Relevanz der Publikationsstandards hervorheben, ist der Lesbarkeit abträglich. Das Kriterium A7 "Beitrag zu neuem Wissen" kann als erfüllt betrachtet werden. In der vorliegenden Publikation ließ sich aufzeigen, welche Kriterien in welchem Maße erfüllt wurden und welche korrelativen Zusammenhänge bestehen. [133]

Können auch die Kriterien der Gruppe B (spezifische Kriterien für die qualitative Forschung) auf die eigene, quantitative Arbeit angewendet werden? Das Kriterium B1 "Aufdeckung der eigenen Perspektive" wurde nicht erfüllt, da weder die Werthaltung noch Vorannahmen expliziert wurden. Da die Ergebnisse auf mathematischen Berechnungen basieren, sollten die Resultate unabhängig von den Forschenden sein, und damit auch von deren Perspektive37). Die "Beschreibung des Samples" (Kriterium B2) ist in dieser Untersuchung nicht indiziert. Das Kriterium B3 "Begründung durch Beispiele" wurde nicht erfüllt, da in dieser Veröffentlichung ausschließlich das Vorgehen bei der Kodierung mit Beispielen illustriert wird. Von einer exemplarischen Darstellung des mathematischen Prozesses mit SPSS wird abgesehen, und korrelative Zusammenhänge beispielsweise zwischen "Publikationsorgan" und "Anzahl erfüllter Kriterien" können nicht mit Primärdaten – in unserem Falle mit einzelnen Publikationen – bebildert werden. Das Kriterium B4 "Glaubwürdigkeitsprüfung" kann im Rahmen der Datenauswertung als erfüllt erachtet werden, da eine Auswahl an Publikationen doppelt kodiert wurde (Forscher/innen-Triangulation). Die Interpretationen sind hingegen keiner Glaubwürdigkeitsprüfung im Sinne des Kriteriums B4 unterzogen worden. Das Kriterium B5 "Kohärenz" fordert gemäß Definition ein datenbasiertes Narrativ, das sich von Punkt zu Punkt bewegt und in eine Schlussfolgerung mündet. Auf Publikationen der quantitativen Forschung angewendet bedeutet dies beispielsweise, dass die aus den Rohdaten berechneten Mengen und Summen (z.B. Anzahl erfüllter Kriterien) in korrelative Zusammenhänge gebracht (z.B. Umfang) und Erklärungen für diese Korrelationen angeboten werden (z.B. Verlagsform). Mit dieser Umformulierung kann das Kriterium B5 "Kohärenz" als erfüllt betrachtet werden. Das Kriterium B6 "Generalisierung" kann in der vorliegenden Definition (u.a. mind. 10 Datensätze) nur ungenügend auf quantitative Forschung übertragen werden, da die Suche nach Signifikanz aus rechnungstechnischen Gründen stets auf große Datensätze angewiesen ist. Die Leser/innenperspektive (Kriterium B7) wurde einbezogen, indem methodische Schwierigkeiten bei der Kodierung thematisiert wurden und die eigene Publikation sich an den vorgestellten Kriterien misst. [134]

Die Ausführungen zeigen, dass die Einteilung der Kriterien in zwei Gruppen, wie sie von ELLIOTT et al. vorgeschlagen wird, durchaus angebracht ist. Mit einer Ausnahme (Kriterium A6 "Klarheit der Präsentation") können in dieser Publikation alle Kriterien der Gruppe A (Standards für qualitative und quantitative Ansätze) als erfüllt betrachtet werden. In der Gruppe B (Spezifische Publikationsstandards für qualitative Forschung) kann von den sieben Kriterien nur eines (Kriterium B7 "Leser/innenperspektive") ohne Vorbehalte als erfüllt betrachtet werden. Dadurch wird – wenn auch exemplarisch – der Zuschnitt dieser Gruppe von Kriterien auf die qualitative Forschung ersichtlich. [135]

Die empirische Überprüfung des Kriterienkataloges von ELLIOTT et al. ist gelungen, indem die Stärken und Schwächen der Kriterien sowohl aus theoretischer wie forschungspraktischer Sicht aufgezeigt werden konnten. Die Spezialität dieses Kriterienkataloges liegt darin, dass dieser nicht nur auf die Veröffentlichung von Forschung angewendet werden kann, sondern die Kriterien auch als Eckpfeiler für den Forschungsprozess selbst dienen können. Die Ansicht, dass der Gebrauch der unterschiedlichen qualitativen Methoden Richtlinien unterliegt, ist nur zu befürworten. Aber sowenig der Anspruch an die quantitative Methodik erhoben wird, den ganzen Rechnungsprozess abzubilden, sollte dies auch für die qualitativen Methoden gelten. Im Gegensatz zu numerischen Resultaten erfordern die Ergebnisse qualitativer Forschung selbst eine Herleitung, einen nachvollziehbaren Entstehungsweg. Qualitative Forschung hat gegenüber den Rezipient/innen aktiv Überzeugungsarbeit zu leisten. Forschende bei diesem Teil ihrer Arbeit zu unterstützen, war das Ziel dieser Untersuchung.  [136]

Danksagung

Ganz herzlich ist Andrea ILG zu danken für ihre wertvolle Mitarbeit bei der Datenauswertung sowie für die lektorischen Vorschläge. Großer Dank gebührt auch den vier Rezipient/innen für ihre zahlreichen kritischen Anmerkungen sowie den Herausgeber/innen der FQS-Debatte "Qualitätsstandards qualitativer Sozialforschung" für ihre wertvollen Anregungen.

Anhang 1: Kodiertabelle Katalog der Publikationskriterien

Gruppe A: gemeinsame Publikationsstandards für qualitative und quantitative Ansätze

A1 Wissenschaftlicher Kontext, Zweck

Literaturdiskussion und Explikation des Zwecks vorhanden = 1 (ELLIOTT et al. 1999, S.220)

A2 Reflexion der Methode

Reflexion über die Zusammenstellung des Analyseinstrumentariums = 1 (MAYRING 2002, S.145)

A3 Ethische Standards (Berücksichtigung ethischer Aspekte und Respekt gegenüber den Beforschten)

Explikation von:

- informed consent

- Vertraulichkeit (z.B. Anonymisierung, Schweigepflicht),

- Verantwortlichkeit (z.B. Nachbetreuung, Supervision, Fürsorge)

Mind. eines dieser drei Elemente = 1 (ELLIOTT et al. 1999, S.227)

A4 Darstellung der Methodik (Datenerhebungs- und Datenauswertungsprozeduren)

 

- Im Text selbst ausführlich dargestellt (Satzform)

- stichwortartig (mit Autor/in und Jahreszahl, Publikation muss in einer Datenbank eingetragen sein)

Mind. eines dieser beiden Elemente = 1

A5 Diskussion

- Theorie

- inhaltliche Erträge

- Methode

- praktische Konsequenzen

- Grenzen

Mind. drei dieser fünf Elemente = 1 (ELLIOTT et al. 1999, S.227)

A6 Klarheit der Präsentation

- Leser/innen- und nutzer/innenfreundliche Aufbereitung (überschaubare Darstellung von Theorie, Methodik und Ergebnisse [STEINKE 2003, S.330])

- Begründung im Falle schwer verständlichen Sprachstils (PARKER 2004, S.102)

Mind. eines dieser zwei Elemente = 1

A7 Beitrag zum Wissen

- Neue Deutungen (werden durch die entwickelte Theorie, die präsentierten Ergebnisse, die Fallrekonstruktionen neue Deutungen zur Verfügung gestellt?)

- Erklärung für das Phänomen (beinhalten Theorie, Ergebnisse, Fallrekonstruktion Erklärungen für das untersuchte Phänomen?)

- Problemlösung (regen Theorie, Ergebnisse, Fallrekonstruktionen zur Lösung von Problemen an?)

Mind. eines dieser drei Elemente = 1 (STEINKE 1999, S.245f.)

Gruppe B: Spezifische Publikationsstandards für qualitative Forschung

B1 Aufdeckung der eigenen Perspektive

- Darstellung eigener Werthaltungen

- Explikation von Vorannahmen

Mind. eines dieser beiden Elemente = 1 (ELLIOTT et al. 1999, S.228)

B2 Beschreibung des Samples

Darstellung der Lebensumstände der Forschungsteilnehmer/innen = 1 (ELLIOTT et al., 1999, S.221)

B3 Begründung durch Beispiele

Methode und inhaltliche Erträge durch Datenbeispiele illustriert = 1 (ELLIOTT et al. 1999, S.222)

B4 Glaubwürdigkeitsprüfung der Interpretationen

- kommunikative Validierung (ELLIOTT et al. 1999, S.222)

- Forscher/innen-Triangulation (DENZIN 1989, S.239)

- Methoden-Triangulation (DENZIN 1989, S.243)

- Triangulierung von Daten (DENZIN 1989, S.237)

- Theorien-Triangulation (DENZIN 1989, S.239)

Mind. eines dieser fünf Elemente = 1

B5 Kohärenz

- Punkt-zu-Punkt-Bewegung, welche in eine Schlussfolgerung mündet (PARKER 2004, S.100)

- Begründung von Brüchen (MAYRING 2002, S.145)

- Begründung von Widersprüchen (STEINKE 1999, S.241)

Mind. eines dieser drei Elemente = 1

B6 Generalisierung

- Generelle Erkenntnisgewinnung mind. zehn Fälle (OEVERMANN 2002, S.17)

- Begründung, warum aus weniger als zehn Fällen eine Verallgemeinerung vorgenommen werden kann

- Fallkontrastierung: Im Verhältnis zur Theorie werden maximal und minimal verschiedene Fälle ausgesucht und analysiert (STEINKE 2003, S.20)

- Suche und Analyse von abweichenden, negativen oder extremen Fällen (CORBIN & STRAUSS 1990, S.422; STEINKE 2003, S.230)

Mind. eines dieser vier Elemente = 1

oder

Spezifischer Erkenntnisgewinnung (Einzelfallrekonstruktion): Es geht dabei "um das Spezifizieren von Bedingungen und Konsequenzen, die bestimmte Handlungen/Interaktionen in Beziehung zu einem Phänomen hervorrufen" (MARQUARD 2006, S.306) = 1

B7 Einbeziehung der Leser/innenperspektive

- Dokumentation von Entscheidungen, Problemen, Diskrepanzen

- Dokumentation der Kriterien, denen die Arbeit genügen soll

Mind. eines dieser beiden Elemente = 1 (STEINKE 2003, S.325)

Anhang 2: Untersuchte Publikationen

Ackermann, Evelin & Frommer, Jörg (2006). Der Einfluss biographischer Faktoren auf das Krankheitserleben von Tinnituspatienten – ausgewählte Ergebnisse einer qualitativen Studie. In Vera Luif, Gisela Thoma & Brigitte Boothe (Hrsg.), Beschreiben – Erschließen – Erläutern. Psychotherapieforschung als qualitative Wissenschaft (S.320-339). Lengerich: Papst.

Bergmann-Mausfeld, Gisela (2006). Pathologische Passung, Mentalisierung und negative therapeutische Reaktion. Forum der Psychoanalyse, 22(3), 249-267.

Blohm, Frank (2006). Analyse zu dritt. Indirekte Gegenübertragung in Ausbildung und Therapie. Forum der Psychoanalyse, 22(4), 358-373.

Bochow, Michael (2006). Schwule Männer im dritten Lebensalter. Ergebnisse einer qualitativen Studie. Zeitschrift für Sexualforschung, 19(3), 187-214.

Bock, Marlene (2005). Überlebende der Shoa erzählen. Psychosozial, 28(3), 105-118.

Boothe, Brigitte (2005a). Die Sprache erschafft den Körper: Am Beispiel der Traumartikulation. In Peter Geißler (Hrsg.) Nonverbale Interaktion in der Psychotherapie. Forschung und Relevanz im therapeutischen Prozess (S.311-330). Gießen: Psychosozial-Verlag.

Boothe, Brigitte (2005b). Die Dynamik des Erlebens in der Patientenerzählung. In Gerald Poscheschnik (Hrsg.), Empirische Forschung in der Psychoanalyse. Grundlagen – Anwendungen – Ergebnisse (S.271-291). Gießen: Psychosozial-Verlag.

Boothe, Brigitte (2006a). Körpererleben in der Traummitteilung und Körpererfahrung im Traum. Psychotherapie im Dialog, 7(2), 185-189.

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Boothe, Brigitte (2006c). Wie erzählt man einen Traum, diesen herrlichen Mist, wie porträtiert man seinen Analytiker? In Michael H. Wiegand, Flora von Spreti & Hans Förstl (Hrsg.), Schlaf & Traum. Neurobiologie, Psychologie, Therapie (S.159-169). Stuttgart: Schattauer.

Boothe, Brigitte (2007). "Im Dezember bin ich umgekippt". Erzählen über Kontrollverlust. Psychotherapie und Sozialwissenschaft. Zeitschrift für qualitative Sozialforschung, 1, 89-117.

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Anmerkungen

1) Validierung durch Gespräche in Gruppen, deren Teilnehmer/innen am entsprechenden Forschungsprojekt direkt beteiligt sind. <zurück>

2) Peer debriefing meint argumentative Validierung. Bei dieser Art der Meinungsfindung in Gruppen sind die Teilnehmer/innen Außenstehende, also am Projekt nicht beteiligt. <zurück>

3) Der Umfang (die Stärke) der Publikation wurde gemessen, indem auf der zweiten Artikelseite die Anschläge der ersten Zeile ausgezählt und mit der Anzahl Zeilen multipliziert wurden. Das Ergebnis wurde im Anschluss multipliziert mit der Anzahl der Spalten pro Seite und mit dem gesamten Seitenumfang. <zurück>

 Daten, welche explizit für die betreffende Studie erhoben wurden.

5) Eine Übersicht der Psychologie Lehrstühle an der Universität Zürich findet sich unter http://www.psychologie.uzh.ch/fachrichtungen.html. <zurück>

6) Atlas zur qualitativen Psychotherapieforschung im deutschsprachigen Raum. <zurück>

7) Weitere Informationen zum Forschungsatlas QPT finden sich unter http://www.psychologie.uzh.ch/fachrichtungen/klipsa/forschung/atlasqptstart.html. <zurück>

8) Pearson-Bravais-Korrelation, t-Test für unabhängige Stichproben. <zurück>

9) Version 15.0.1; http://www.spss.com/. <zurück>

10) Folgende Datenbanken sind dabei berücksichtigt worden: SocINDEX, Francis, IBSS, Psyndex, PsycInfo, Nebis, IDS. <zurück>

11) Die Autoren untersuchten bürgerschaftliches Engagement. <zurück>

12) Es handelt sich um Publikation zum Thema: Wie verarbeiten Kinder ihre Erfahrung, mit einem körperlich chronisch kranken Elternteil aufzuwachsen? <zurück>

13) MAIER untersuchte das fächerübergreifende Unterrichten hinsichtlich Einsatzmöglichkeiten, Grenzen und Fehlformen. <zurück>

14) Eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung. <zurück>

15) Die Patientin fragte sich, warum trotz aller Anstrengungen bei der Einhaltung des Behandlungs- und Lebensführungsregimes (Diät und anderes) die Symptome sich nicht verminderten, wie das gerecht sein kann und warum Gott dies zulässt. <zurück>

16) Die Autorin bezieht sich dabei auf den unsicheren Flüchtlingsstatus von Personen aus Ex-Jugoslawien, welche von Deutschland aufgenommen wurden. <zurück>

17) "Pathologische Passung lässt sich als eine zweckmäßige Reaktion auf pathogene Beziehungserfahrungen in der Zeit absoluter Abhängigkeit, als Anpassung an das pathogene Objekt zur Erhaltung der überlebensnotwendigen Beziehungen auffassen" (BERGMANN-MAUSFELD 2006, S.251). <zurück>

18) Imperativtheoretisches Textanalyseverfahren (WAGNER & IWERS-STELLJES 1997). <zurück>

19) Leider ist der betreffende Link (www.charite.de/psychosomatik/pages/klinik/index_tx.html) bereits nicht mehr gültig. <zurück>

20) "Der Schwarzfuß-Test besteht aus einer Reihe von Bildern, die eine Schäfchenfamilie rund um den 'Protagonisten' mit der namengebenden schwarzen Pfote darstellen. Die Bilder stellen verschiedenen Alltags- und Konfliktsituationen dar, zu denen die Kinder Geschichten erzählen sollen" (LENNERTZ 2006, Fußzeile 14 auf S.258). <zurück>

21) Es handelt sich dabei um einen 11-jährigen Junge, der im Alter von knapp zwei Jahren mit seiner Mutter aus Srebrenica flüchten konnte und so dem Genozid entkommen ist. <zurück>

22) Gegenstand der Forschung waren die Ansichten und Meinungen von Lehrer/innen bezüglich der Eltern ihrer Schüler/innen. <zurück>

23) Es handelt sich wiederum um die Publikation zum Thema: Wie verarbeiten Kinder ihre Erfahrung, mit einem körperlich chronisch kranken Elternteil aufzuwachsen? <zurück>

24) Das Sample besteht aus neun Personen. <zurück>

25) Es handelt sich dabei um die bereits erwähnte Biografieanalyse einer Patientin, die an einer chronischen Darmentzündung leidet. <zurück>

26) Der Erfolg wurden eruiert mittels quantitativer Methoden (Symptom Checkliste [SCL-90R], DEROGATIS 1980; Psychischer und Sozialkommunikativer Befund [PSKB-Se-R], RUDOLF 1991; Beeinträchtigungs-Schwere-Score [BSS], SCHEPANK 1995) und Ratingbefunden der Operationalisierten Psychodynamischen Diagnostik [OPD], hrsg. vom Arbeitskreis OPD 2004). <zurück>

27) Der kursive Klammerinhalt verweist auf (Traum-) Erzählungen in der gleichen Publikation. <zurück>

28) Ulcus cruris venosum (UCV); umgangssprachlich ein "offenes Bein". <zurück>

29) Daten, die explizit für die vorgestellte Untersuchung erhoben wurden. <zurück>

30) Rückgriff auf bereits vorhandene Daten. <zurück>

31) Hingegen erscheint eine zu vorbehaltlos positive Einschätzung der Rater/innen wenig wahrscheinlich, auszuschließen ist sie hingegen nicht. <zurück>

32) Diskussion von Theorie, inhaltlichen Erträgen, Methode, praktischen Konsequenzen und Grenzen der Untersuchung. <zurück>

33) Die Richtlinien für FQS-Artikel sind online verfügbar und beinhalten keine Umfangsbeschränkung, siehe http://www.qualitative-research.net/index.php/fqs/about/submissions#authorGuidelines. <zurück>

34) In das Sample sind keine Narrationsanalysen aus FQS eingegangen. <zurück>

35) Die Autor/innen gelangten zu dieser Erkenntnis mit einer Gender-Untersuchung von Forschungspublikationen, welche durch den Schweizerischer National Fonds (SNF), die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) oder das Centre National de la Recherche Scientifique (CNRS) unterstützt wurden. <zurück>

36) Hingegen ist, wie bereits erläutert, ein methodisches Artefakt nicht gänzlich auszuschließen. <zurück>

37) Dass hingegen die aus den Ergebnissen geschlossenen Interpretationen in Abhängigkeit zum Hintergrund der Forschenden stehen können, ist durchaus möglich. Warum dieses Kriterium nur für qualitative Publikationen, nicht aber für quantitative gelten soll, bleibt bei ELLIOTT et al. (1999) unbeantwortet. <zurück>

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Zum Autor und zur Autorin

Stefan ILG studierte an der Universität Zürich Psychologie und befindet sich seit Oktober 2008 in der postgradualen Weiterbildung der Universität Zürich in psychoanalytischer Psychotherapie. Seit Januar 2010 tätig als Psychologe in der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen.

Kontakt:

Lic. phil. Stefan Ilg

Hulfteggstrasse 19
CH-8400 Winterthur

Tel.: +41 52 535 84 32

E-Mail: ilgstefan@hotmail.com

 

Brigitte BOOTHE, Staatsexamen in Philosophie, Germanistik und Romanistik, Promotion in Philosophie (über WITTGENSTEINs Konzepte der Beschreibung und der Lebensform). Weiterbildungen in Gesprächspsychotherapie, Psychodrama und Psychoanalyse (DPG, DGPT). Habilitation an der Medizinischen Fakultät der Universität Düsseldorf über Sprache und Psychoanalyse. Seit 1990 Ordinariat für Klinische Psychologie an der Universität Zürich. Publikationen zu Psychoanalyse der Weiblichkeit, Kommunikation und Narration in der Psychotherapie, Psychologie des Wünschens.

Kontakt:

Prof. Dr. Brigitte Boothe

Lehrstuhl für klinische Psychologie, Psychotherapie und Psychoanalyse
Psychologisches Institut der Universität Zürich
Binzmühlestrasse 14/16
CH-8050 Zürich

Tel.: +41 44 635 73 21
Fax: +41 44 635 73 29

E-Mail: b.boothe@psychologie.uzh.ch
URL: http://www.psychologie.uzh.ch/fachrichtungen/klipsa/team/boothe.html

Zitation

Ilg, Stefan & Boothe, Brigitte (2010). Qualitative Forschung im psychologischen Feld: Was ist eine gute Publikation? [136 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 11(2), Art. 25,
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0114-fqs1002256.

Revised: March 2015

Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS)

ISSN 1438-5627

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