Volume 19, No. 3, Art. 6 – September 2018



Ethische Reflexivität in der Fluchtforschung. Erfahrungen aus einem soziologischen Lehrforschungsprojekt

Hella von Unger

Zusammenfassung: Die Situation von Geflüchteten ist durch rechtliche, ökonomische und soziale Vulnerabilitäten charakterisiert, die besondere forschungsethische Herausforderungen mit sich bringen. Aufgrund der eingeschränkten Rechte von Geflüchteten, der prekären Lebenslagen und ausgeprägten Abhängigkeitsverhältnisse sind zentrale forschungsethische Grundsätze wie die Gewährleistung der Freiwilligkeit der Teilnahme an Forschung infrage gestellt oder zumindest deutlich erschwert. Gleichzeitig haben sich feldspezifische ethische Debatten entwickelt. So wird in der internationalen Diskussion die Forderung nach einem "dualen Imperativ" der Fluchtforschung formuliert, der besagt, dass Forschung in Kontexten ausgeprägter Not und existenzieller Bedrohung nicht nur wissenschaftliche Ziele verfolgen, sondern auch danach streben sollte, die Situation von Geflüchteten zu verbessern. In diesem Beitrag diskutiere ich forschungsethische Fragen der Fluchtforschung am Beispiel eines qualitativen Lehrforschungsprojekts mit jungen Geflüchteten zum Thema Bildung und Arbeit in München. Die Rahmung durch politische und rechtliche Diskurse prägte die Forschungssituation in vielfältiger Weise. Die forschungsethische Reflexivität geht allerdings über die Interaktionen im Feld hinaus und bezieht sich auch auf allgemeinere Aspekte des Studiendesigns, Fragen der Repräsentation sowie der Dissemination und Nutzung von Studienergebnissen. Es wird vorgeschlagen, die Potenziale und Grenzen der partizipativen Forschung für Fluchtforschung in Erwägung zu ziehen.

Keywords: Anonymisierung; dualer Imperativ; Freiwilligkeit; Fluchtforschung; Forschungsethik; informierte Einwilligung; partizipative Forschung; Schadensvermeidung; Geflüchtete

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Forschungsethische Reflexivität

3. Forschungsethische Aspekte der Fluchtforschung

4. Das Lehrforschungsprojekt "Junge Geflüchtete, Bildung, Arbeitsmarkt"

5. Freiwilligkeit und informierte Einwilligung?

6. Schadensvermeidung und Anonymisierung

7. Etwas zurückgeben: Tag der offenen Tür (welcome@soziologie)

8. Nutzen der Forschung?

9. Potenziale und Grenzen partizipativer Forschung

10. Fazit

Danksagung

Anhang

Anmerkungen

Literatur

Zur Autorin

Zitation

 

1. Einleitung

In diesem Beitrag diskutiere ich forschungsethische Fragen, die sich im Rahmen eines qualitativen Lehrforschungsprojekts mit Soziologie-Studierenden und geflüchteten Studien-Teilnehmer/innen gestellt haben. Menschen, die über Ländergrenzen hinweg nach Deutschland geflüchtet sind, werden von mir als "Geflüchtete" bezeichnet, unabhängig von ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus. Im Kontext der vorliegenden Studie handelte es sich überwiegend um junge Erwachsene in laufenden Asylverfahren, die in München berufsvorbereitende Schulklassen für Geflüchtete besuchten. Mit dem Lehrforschungsprojekt wollten wir mehr über ihre Sicht auf ihre (potenzielle) Inklusion in den deutschen Arbeitsmarkt erfahren. [1]

In diesem Artikel gilt mein Hauptaugenmerk den Möglichkeiten und Grenzen der Realisierung forschungsethischer Grundsätze und Anliegen in der konkreten Forschungspraxis. Ich zeige beispielsweise, dass unsere Bemühungen, die Freiwilligkeit der Teilnahme und die informierte Einwilligung der Teilnehmenden zu gewährleisten, mit bemerkenswerten Schwierigkeiten verbunden waren. Diese Schwierigkeiten sagen 1. viel über das Feld der Fluchtforschung und die diskursiven und rechtlichen Rahmungen der Situation von geflüchteten Personen aus; sie sind 2. Ausdruck der Möglichkeiten und Limitationen eines Lehrforschungsprojekts, und sie werfen 3. bei genauerer Betrachtung auch allgemeinere Fragen zur praktischen Umsetzbarkeit ethischer Grundsätze auf. Mit dieser Problematisierung möchte ich verdeutlichen, dass schriftlich (und rechtlich) verfasste forschungsethische Grundsätze eine wichtige Sensibilisierung und Orientierung im Forschungsprozess leisten, nicht jedoch im Sinne einer Blaupause eins-zu-eins auf eine Studie übertragbar sind. Stattdessen gilt es, in der spezifischen Forschungssituation jeweils zu eruieren, welches Vorgehen ethisch angemessen erscheint – wohlwissend, dass die Grundsätze interpretiert und abgewogen werden müssen, und dass Forschung immer eine Intervention darstellt, deren Folgen nur bedingt antizipiert und nur eingeschränkt kontrolliert werden können. Vor diesem Hintergrund bleibt das Anliegen, ethisch vertretbare Forschung zu machen, grundsätzlich eine Suchbewegung, die nie abschließend oder zur vollständigen Zufriedenheit als gelöst betrachtet werden kann. Es ist von einer spezifischen Situiertheit und prinzipiellen Unabgeschlossenheit reflexiver Prozesse auszugehen, denn in forschungsethischer Hinsicht kann "die gleiche Situation (…) zu einem anderen Zeitpunkt oder von einer anderen Position anders eingeschätzt werden" (VON UNGER, NARIMANI & M'BAYO 2014, S.3-4). [2]

Zunächst stelle ich dar, was ich unter forschungsethischer Reflexivität verstehe. Anschließend skizziere ich die internationale Diskussion zu forschungsethischen Grundsätzen der Fluchtforschung unter Rückgriff auf ein kürzlich veröffentlichtes kanadisches Positionspapier. Darauf aufbauend führe ich aus, welche Fragen sich in dem qualitativen Lehrforschungsprojekt mit jungen Geflüchteten in München gestellt haben ─ und wie diese dort von uns reflektiert und "gelöst" wurden. Wie erwähnt handelt es sich bei der Bearbeitung forschungsethischer Fragen um Abwägungs- und Interpretationsprozesse, die je nach Perspektive und verfügbaren Wissensbeständen vorgenommen und gestaltet werden. Im Forschungsprozess sind Forschende als beteiligte Akteur/innen gezwungen, sich zu dem jeweiligen Problem zu verhalten und einen irgendwie gearteten Umgang damit zu finden, aber inwiefern diese handlungspraktische Lösung ethisch vertretbar ist oder nicht, bleibt grundsätzlich verhandelbar. In diesem Beitrag versuche ich, die praktischen Reflexionsprozesse nachzuvollziehen, um in einem Forschungsfeld (der qualitativen Flucht- und Migrationsforschung), das sich aktuell im deutschsprachigen Raum sehr dynamisch entwickelt, zu einem verstärkten Austausch über ethische Fragen als "ethics in practice" (GUILLEMIN & GILLAM 2004, S.263) beizutragen. Abschließend werfe ich die Frage auf, welche Vorzüge mit einem stärker partizipativ ausgerichteten Vorgehen in diesem Feld verbunden sein können. [3]

2. Forschungsethische Reflexivität

Der Begriff der Reflexivität wird in den Sozialwissenschaften mehrdeutig verwendet (LYNCH 2000). Er spielt in der qualitativen Forschung allgemein (vgl. beispielsweise die beiden FQS-Schwerpunktausgaben zum Thema "Subjektivität und Reflexivität", MRUCK, ROTH & BREUER 2002; ROTH, BREUER & MRUCK 2003) als auch in der qualitativen Flucht- und Migrationsforschung eine zentrale Rolle (MECHERIL, THOMAS-OLALDE, MELTER, ARENS & ROMANER 2016; NIESWAND & DROTBOHM 2014; ROSENTHAL, BAHL & WORM 2016). Im Kontext des vorliegenden Beitrags beziehe ich den Begriff der Reflexivität auf die kritische (auch selbstkritische) Auseinandersetzung mit ethischen Aspekten des Forschungshandelns. Ethische Reflexivität ist eine zentrale Komponente qualitativer Forschungspraxis, die dem Umstand Rechnung trägt, dass Forschende und Forschungshandeln nicht außerhalb des Sozialen stehen, sondern unausweichlich in gesellschaftliche Bezüge verwickelt sind. Als sozialer Prozess kann Sozialforschung reale Folgen haben ─ sowohl für die direkt Beteiligten als auch darüber hinaus. Daher ist es notwendig, die Ebene des Sozialen zu reflektieren und ethische Prinzipien zu identifizieren, die das Forschungshandeln leiten. Neben dem Streben nach guter Forschung im Sinne hoher wissenschaftlicher Qualität (nach dem jeweils gültigen State of the Art) und der Gewährleistung der Integrität der Forschenden (z.B. im Hinblick auf die Vermeidung von Interessenkonflikten) stehen insbesondere die Rechte und das Wohlergehen der teilnehmenden Forschungssubjekte, die Gestaltung der Forschungsbeziehungen und die Vermeidung von Schädigungen durch die Forschung traditionell im Zentrum forschungsethischer Reflexivität (HOPF 2010 [2000]; ROTH 2005; VON UNGER et al. 2014). Vertreter/innen einer kritischen qualitativen Forschung schlagen zudem vor, Forschungsprozesse auch gezielt im Hinblick auf Machtfragen und ungleiche Machtbeziehungen zwischen Forschenden und Beforschten sowie im Kontext globaler, sozialer und politischer Ungleichheit zu reflektieren (CANNELLA & LINCOLN 2011; DENZIN & GIARDINA 2007; LAMMERS 2007; MARSHALL & BATTEN 2004). Ethische Reflexivität bedeutet also, das (eigene) Forschungshandeln kritisch zu hinterfragen und zu begründen – und zwar nicht nur unter der Prämisse der Maximierung des wissenschaftlichen Erkenntnisertrags, sondern auch unter Berücksichtigung des sozialen und gesellschaftlichen Kontextes und möglicher Folgen der Forschung für das Leben und Wohlergehen anderer Menschen. [4]

Ich möchte kurz einige allgemeine Vorbemerkungen zu der Frage darlegen, wer diese Form der Reflexivität wann und wie leisten kann. Forschungsethische Grundsätze und Prinzipien liegen teilweise in kodifizierter Form vor (zum Beispiel als Ethik-Kodizes, die von akademischen Fachgesellschaften entwickelt werden). Solche kodifizierten Grundsätze müssen jedoch, wie bereits erwähnt, grundsätzlich ─ bezogen auf die konkrete Forschungssituation ─ interpretiert, zueinander in Bezug gesetzt, abgewogen und ggf. erweitert werden (VON UNGER 2014). Eine höchst strittige Frage ist, welche Rolle institutionalisierte Begutachtungsverfahren in diesem Zusammenhang spielen können. In vielen, insbesondere angloamerikanischen Ländern wie Australien, Kanada, Großbritannien oder den USA sind institutionalisierte Review-Verfahren (Ethics Reviews) auch für sozialwissenschaftliche Forschung üblich (ISRAEL 2015). Dies ist in Deutschland bislang nicht der Fall, zumindest nicht in dem gleichen Ausmaß (VON UNGER, DILGER & SCHÖNHUTH 2016). Vertreter/innen der qualitativen Forschung machen auf die eingeschränkte oder sogar kontraproduktive Funktion aufmerksam, die diese Begutachtungsverfahren im Hinblick auf forschungsethische Aspekte spielen können. Sie betonen sowohl die Prozesshaftigkeit der erforderlichen Reflexion (die nur bedingt vorab geleistet werden kann, da sich die meisten forschungsethischen Herausforderungen erst im Verlauf des Forschungsprozesses ergeben) als auch die Eigenverantwortung der Forschenden in Auseinandersetzung mit der spezifischen Forschungssituation in dem jeweiligen Forschungsfeld (DINGWALL 2008; HAMMERSLEY 2009; HITZLER 2016; PERRY 2011; VAN DEN HOONAARD 2011; VON UNGER et al. 2016). Das heißt, institutionell unterstützte Begutachtungen durch Ethikkommissionen vor Beginn eines Forschungsprojekts können die erforderlichen Reflexionsprozesse im besten Fall anregen und unterstützen, nicht aber vollumfänglich abdecken oder gar übernehmen. Die Verantwortung liegt bei den Forschenden, ethische Fragen zu antizipieren, soweit dies möglich ist, aber vor allem dann aufzugreifen und kritisch zu reflektieren, wenn sich diese im Forschungsprozess stellen. Etablierte Standards und kodifizierte Grundsätze können dabei eine wichtige Orientierungsfunktion haben, bedürfen jedoch der Interpretation und Abwägung im Kontext der konkreten Forschungssituation. Oft ist es notwendig, weitere Expertisen und Wissensbestände hinzuzuziehen und den Austausch mit der Fachgemeinschaft zu suchen (z.B. im Rahmen von Forschungswerkstätten, Betreuungsbeziehungen, Tagungen, Workshops etc.), um vertretbare Lösungen zu finden. Auch der Dialog mit bzw. der Einbezug von Partner/innen und Akteur/innen aus dem Forschungsfeld hat sich als sehr hilfreich erwiesen, um ethisch vertretbare Lösungen zu finden, z.B. durch die Einbeziehung eines Community Advisory Boards (ELLIS, KIA-KEATING, YUSUF, LINCOLN & NUR 2007). [5]

3. Forschungsethische Aspekte der Fluchtforschung

Forschung zu Flucht und Geflüchteten ist aufgrund des spezifischen Forschungsgegenstandes und seiner diskursiven Rahmungen mit besonderen ethischen Herausforderungen verbunden (BLOCK, RIGGS & HASLAM 2013). Forschende können sich hier einer Auseinandersetzung mit den politisch und moralisch oft stark aufgeladenen Diskursen des Feldes kaum erwehren. Aspekte des Krisenhaften, Momente der Not und drängende Handlungsbedarfe prägen den Forschungsgegenstand und erfordern eine reflexive und selbstkritische Bearbeitung fundamentaler Fragen, inklusive der Frage, unter welchen Bedingungen, wie und zu welchem Zweck Forschung in diesem Kontext überhaupt vertretbar ist. [6]

Die Situation von geflüchteten Menschen ist divers, unter anderem im Hinblick auf ihre rechtliche Anerkennung, die verfügbaren Ressourcen, die Umstände ihrer Flucht sowie die sozialen und politischen Bedingungen im Aufnahmeland. Auch in Kontexten ausgeprägter struktureller Benachteiligung und fehlender Rechte wie beispielsweise im Fall von undokumentierten, geflüchteten Personen vermögen es manche, sich eine vergleichsweise stabile und materiell abgesicherte Existenz aufzubauen (DÜVELL, TRIANDAFYLLIDOU & VOLLMER 2010). Diese Varianz darf nicht übersehen werden. Grundsätzlich ist die Situation von Menschen, die über Ländergrenzen hinweg geflüchtet sind, jedoch von rechtlichen, sozialen und politischen Verwundbarkeiten (Vulnerabilitäten) gekennzeichnet (BLOCK et al. 2013). Der Begriff der Vulnerabilität ist zu Recht umstritten.1) Er eignet sich aber nach meinem Ermessen durchaus für die Beschreibung von strukturell hervorgebrachten Benachteiligungen, die die Situation von Geflüchteten allgemein kennzeichnen: Geflüchtete haben weniger Rechte als Bürger/innen des Landes, in dem sie sich aufhalten, sie sind in ihrer gesellschaftlichen und politischen Teilhabe (z.B. im Hinblick auf Bildung, Arbeit und Unterbringung) deutlich eingeschränkt und in vielfältiger Weise von Hilfe- und Unterstützungsleistungen z.B. durch Sozialarbeiter/innen, Gesundheits- und Verwaltungspersonal, Sponsor/innen, Pat/innen und weitere Mitglieder und Einrichtungen der Aufnahmegesellschaft abhängig. Befinden sich Geflüchtete in einer akuten Notlage, z.B. in Massenlagern unmittelbar nach der Flucht, kann ihre Situation von sehr unsicheren Bedingungen geprägt sein, in denen eine Basisversorgung nicht oder nur rudimentär gegeben ist, und sie Missbrauch und Gewalt relativ schutzlos ausgeliefert sind (LEANING 2001). [7]

Vor diesem Hintergrund kommt dem forschungsethischen Grundsatz, weitere Schädigungen von Studienteilnehmer/innen durch Forschung zu vermeiden, ein besonders hoher Stellenwert zu (BLOCK et al. 2013; CLARK-KAZAK et al. 2017). Es sind also besondere Vorkehrungen zu treffen, damit geflüchteten Personen, die an Studien teilnehmen, kein zusätzlicher materieller oder symbolischer, psychologischer oder körperlicher, ökonomischer, sozialer, rechtlicher oder sonstiger Schaden aus der Teilnahme an Forschung erwächst. In diesem Kontext wird auch auf Gefahren der emotionalen Belastung und Retraumatisierung durch Interviews hingewiesen (DE HAENE, GRIETENS & VERSCHUEREN 2010; SEEDAT, PIENAAR, WILLIAMS & STEIN 2004). Weitere mögliche Schädigungen, die vermieden werden sollten, beziehen sich auf den Zugang zu Informationen, die erhoben werden und geflüchteten Studienteilnehmer/innen z.B. in rechtlicher und sozialer Hinsicht zum Nachteil gereichen können. Dies kann der Fall sein, wenn Forschungsdaten von Dritten (z.B. staatlichen Stellen) zur Überprüfung, Kontrolle und ggf. sogar Ausweisung geflüchteter Personen verwendet werden. DÜVELL et al. (2010) beschreiben dies für Forschung mit undokumentierten Personen, bei der Forschungsdaten schnell zu "investigative knowledge" (S.231) werden könnten. Vertraulichkeit ist also von zentraler Bedeutung. Werden sensible Informationen im sozialen Umfeld der Geflüchteten bekannt, können zudem Konflikte geschürt, Gewaltverhältnisse verschärft und Stigmatisierungs-, Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen Vorschub geleistet werden. [8]

Vor diesem Hintergrund fordern CLARK-KAZAK und Kolleg/innen (2017), dass Daten in Fluchtforschungsprojekten nicht nur gut geschützt und sicher verwahrt, sondern möglichst sparsam erhoben werden sollten. Dieser Grundsatz (der im deutschen Kontext wie viele andere forschungsethische Anliegen als allgemeiner Grundsatz auch datenschutzrechtlich verfasst ist) erscheint auf den ersten Blick insbesondere für die quantitative Fluchtforschung sinnvoll und praktikabel, wo Datenerhebungen planbarer sind als in der qualitativen Sozialforschung. Aber auch qualitativ Forschende sind gut beraten, den Grundsatz in Erwägung zu ziehen. Ist es beispielsweise notwendig in Interviews, die aufgezeichnet werden, Fragen zu Überlebensstrategien zu stellen, die in einer rechtlichen Grauzone stattfinden oder potenziell inkriminierende Norm- und Rechtsverletzungen beinhalten? Allerdings steht die Aufforderung zur Datensparsamkeit im Widerspruch zu dem methodologischen Prinzip der Offenheit. Dem Prinzip zufolge ist die Situation der Datenerhebung nicht zu stark durch die Forschenden vorzustrukturieren und zu steuern. Stattdessen besteht die Aufgabe in der qualitativen Forschung darin, sich in bestehende Strukturen einzufügen, an den Lebenswelten der Geflüchteten teilzuhaben (RODGERS 2004) und angemessene Bedingungen dafür zu schaffen, dass sich die Sichtweisen und Relevanzsysteme der Teilnehmenden möglichst frei entfalten können (ROSENTHAL 2011). Da Äußerungen und Beobachtungen grundsätzlich indexikal sind, also immer in spezifischen Verweisungszusammenhängen ihre Bedeutung erlangen, müssen Kontexte mit erhoben werden, damit die Forschungsdaten überhaupt aussagekräftig sind und angemessen interpretiert werden können. Das heißt, in der qualitativen Forschung kann nicht gleichermaßen "sparsam" erhoben werden und können die Inhalte und der Verlauf der Forschungssituation nicht in der gleichen Weise geplant werden wie in der quantitativen Forschung. Andererseits schafft die größere Flexibilität im Vorgehen und die offen-dialogische Ausrichtung der Forschungssituation bessere Voraussetzungen dafür, in der Situation selbst auf unerwartete Wendungen und mögliche Risiken angemessen einzugehen. Zudem können und müssen auch in der qualitativen Forschung Entscheidungen bezüglich der Form und Detailliertheit der Dokumentation (z.B. von Beobachtungen, Aufzeichnungen und Transkriptionen) getroffen werden. An dieser Stelle kann sehr wohl über "Sparsamkeit" nachgedacht werden, um das Vorgehen so zu gestalten, dass möglichst hochwertige wissenschaftliche Erkenntnisse erzielt und der Schutz der beteiligten Personen gewährleistet werden. [9]

Um Schaden zu vermeiden und insgesamt in dem Feld angemessen und ethisch vertretbar zu agieren, müssen Forschende über ausreichende Kompetenzen verfügen. Ein kürzlich veröffentlichtes, kanadisches Positionspapier erhebt "competence" (neben "equity", "right to self-determination" und "partnership") zu einem von vier zentralen ethischen Leitprinzipien der Fluchtforschung (CLARK-KAZAK et al. 2017, S.12). Dieses Prinzip bezieht sich nicht nur auf methodische Fähigkeiten und eine angemessene Ausbildung, Begleitung und Supervision von Forschenden, Forschungsassistent/innen und Dolmetscher/innen, sondern zielt auch auf den Erwerb eines angemessenen Verständnisses von Kultur und Diversität ab ("appropriate cultural and diversity understanding", a.a.O.). Wie in anderen Kodizes, so sind auch hier die ethischen Prinzipien allgemein formuliert und bedürfen der Konkretisierung, Interpretation und Gewichtung in dem spezifischen Forschungskontext (VON UNGER 2014). Nur so kann bestimmt werden, welche kultur- und diversitätsbezogenen Kompetenzen und Kenntnisse jeweils erforderlich sind. [10]

Neben der Verantwortung, Schaden zu vermeiden, wird in dem Positionspapier auch eine Fürsorgeverantwortung ("duty of care", CLARK-KAZAK et al. 2017, S.12) der Forschenden gegenüber den geflüchteten Studienteilnehmenden postuliert. Hier ergibt sich ein gewisses Spannungsverhältnis zu einem anderen Leitprinzip, nämlich dem Recht der Geflüchteten auf Selbstbestimmung (CLARK-KAZAK et al. 2017). Forschende sind angehalten, zum einen eine schützende und damit eher paternalistische Haltung einzunehmen, aber gleichzeitig auch die Rechte der Teilnehmenden zu achten und ihre Möglichkeiten zur Selbstbestimmung zu fördern. Solche Spannungsverhältnisse zwischen ethischen Prinzipien sind nicht unüblich (VON UNGER 2014). Wenn beispielsweise Forschende und Teilnehmer/innen unterschiedliche Vorstellungen zu der Anonymisierung von Erzählungen und Studienergebnissen haben, können Forschende genau zwischen diesen divergierenden ethischen Prinzipien hin- und hergerissen sein (NARIMANI 2014). [11]

Im Kontext von Fluchtforschung stellen sich weitere Herausforderungen, zum Beispiel, wie die Freiwilligkeit der Teilnahme im Kontext von ungleichen Machtbeziehungen und ausgeprägten Abhängigkeitsverhältnissen gewährleistet werden kann, und was dies für die Umsetzung der informierten Einwilligung bedeutet (CLARK-KAZAK et al. 2017). Thematisiert werden auch die Grenzen, die im Hinblick auf die Gewährleistung von Vertraulichkeit bestehen können (z.B. angesichts von Anti-Terror-Maßnahmen und Gesetzen, die einen staatlichen Zugriff auf Forschungsdaten vorsehen können). Darüber hinaus wird in der Literatur und auch in dem erwähnten Positionspapier argumentiert, dass die Rechte und das Wohlergehen der Geflüchteten im Zweifelsfall den wissenschaftlichen Forschungszielen vorzuziehen seien. Bei Fragen der Repräsentation von Studienergebnissen und in der Darstellung der Geflüchteten sei ihre Würde zu wahren, sowohl individuell als auch kollektiv. Das Leitprinzip der Partnerschaft ("partnership", S.12) sieht darüber hinaus vor, Geflüchtete am Forschungsprozess möglichst umfassend und weitgehend zu beteiligen – auch im Hinblick auf "co-ownership" an der Forschung und Co-Autor/innenschaft bei Publikationen (S.12). [12]

Andere Stimmen im Fachdiskurs gehen an diesem Punkt noch einen Schritt weiter und betonen, dass die Verantwortung von Forschenden im Kontext von Fluchtforschung einschließe, nicht nur Schaden zu vermeiden, sondern proaktiv Fragen eines möglichen Nutzens der Forschung zu erwägen, und zwar über einen wissenschaftlichen Nutzen hinaus (HUGMAN, PITTAWAY & BARTOLOMEI 2011a; LEANING 2001; MACKENZIE, McDOWELL & PITTAWAY 2007). Mitte der 1990er Jahre formulierte der Flucht- und Migrationsforscher David TURTON folgenden Grundsatz: "Research into other's suffering can only be justified if alleviating that suffering is an explicit objective" (1996, S.96). [13]

Forschung über das Leiden anderer Menschen ist demnach nur dann vertretbar, wenn die Linderung dieses Leids ein explizites Ziel darstellt. Daran anschließend wurde der "duale Imperativ" formuliert, der besagt, dass Fluchtforschung neben dem Streben nach wissenschaftlichen Zielen und Standards immer auch einen anwendungsorientierten Nutzen hervorbringen sollte (BLOCK, WARR, GIBBS & RIGGS 2012; JACOBSEN & LANDAU 2003). Darunter fallen sowohl Überlegungen zum direkten, praktischen Nutzen für die Gruppe der Geflüchteten (die an der Studie beteiligt werden und/oder die weiter gefasste Gruppe) als auch die Entwicklung von politischen Maßnahmen (Policies) zur Verbesserung der Situation im Sinne eines breiteren, gesamtgesellschaftlichen Nutzens. [14]

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Rolle partizipative Forschung spielen kann. Partizipative Ansätze verfolgen grundsätzlich die Zielsetzung, soziale Wirklichkeit nicht nur zu verstehen, sondern auch zu verändern, und der Anspruch, die beteiligten Gruppen zu stärken, ist bereits in die methodologischen Grundlagen eingebaut (VON UNGER 2012, 2014). Partizipative Studien mit Geflüchteten zeigen hier deutliche Potenziale (ELLIS et al. 2007; HUGMAN et al. 2011a), aber auch Grenzen auf, und ich komme in Abschnitt 10 noch einmal auf diese Frage zurück. Zunächst werde ich das qualitative Lehrforschungsprojekt mit Master-Studierenden der Soziologie und jungen geflüchteten Personen in München vorstellen, das aus Gründen, die ich später erläutern werde, nicht partizipativ gestaltet werden konnte. Ich zeichne zunächst also die praktischen, forschungsethischen Fragen nach, die sich in dieser qualitativen Studie gestellt haben. [15]

4. Das Lehrforschungsprojekt "Junge Geflüchtete, Bildung, Arbeitsmarkt"

Infolge des Anstiegs der Fluchtmigration nach München im Jahre 2015, der für die kommunale Verwaltung einen starken Handlungsdruck erzeugte, formulierte die Arbeitssoziologin und Mitarbeiterin des Referats für Arbeit und Wirtschaft (RAW) der Landeshauptstadt München (Dr. Petra SCHÜTT) ein Interesse an der forschenden Zusammenarbeit mit meinem Lehrbereich. Sie trat Ende 2015 mit dieser Idee an mich heran. Wir planten daraufhin ein Lehrforschungsprojekt, das von April 2016 bis März 2017 im Rahmen der qualitativen Methodenausbildung von Master-Studierenden am Institut für Soziologie der Ludwig-Maximilians-Universität München unter meiner Leitung umgesetzt wurde. Das Projekt wurde vom Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) der Landeshauptstadt München finanziell und von Petra SCHÜTT auch inhaltlich und organisatorisch unterstützt. [16]

Mit dem zweisemestrigen Lehrforschungsprojekt "Junge Geflüchtete, Bildung und Arbeit" verfolgten wir das Anliegen, Soziologiestudierenden im Rahmen ihrer methodischen Ausbildung eine Gelegenheit zu geben, mit Partner/innen außerhalb der Wissenschaft zu einer aktuellen und drängenden sozialen Frage zu forschen. Das Projekt sollte Anregungen für eine breiter angelegte kommunale Strategie zur Steuerung und Erforschung der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in München geben, die zu dem Zeitpunkt vom RAW geplant wurde. Das anwendungsorientierte Ziel bestand demnach darin, datengestützt kommunale Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zu befördern und Empfehlungen für weitere Forschung zu den Bildungs- und Berufskarrieren von jungen Menschen mit Fluchterfahrung zu entwickeln. Im Mittelpunkt unseres Erkenntnisinteresses stand die Perspektive junger geflüchteter Menschen auf die Möglichkeiten und Grenzen ihrer Integration in den deutschen Arbeitsmarkt. Wir wollten die Situation von jungen geflüchteten Menschen in München – und vor allem ihre eigenen Perspektiven und Deutungen – besser verstehen und Vorschläge zu einer längerfristigen Erforschung ihrer beruflichen Integration im Rahmen einer qualitativen Panelstudie entwickeln. Im Rahmen dieses allgemeinen Erkenntnisinteresses konnten die Studierenden in Gruppenarbeit eigene Forschungsfragen formulieren und empirisch bearbeiten. Dazu gehörte, wie junge Geflüchtete unter den vorliegenden Bedingungen Berufswünsche formulieren (JANSKY, KOSTIMPAS, THAUERN & YILMAZEL 2017), wie sie ihre Berufswünsche in der Situation nach der Flucht anpassen und inwiefern sie neben Ausbildungsberufen auch akademische Berufe anstreben (JACULI & JUNG 2017), wodurch sich ihre Lebensentwürfe insgesamt auszeichnen (KLEINSCHROT & MEHLING 2017), welche Bedeutung "Leistung" in dem Kontext einer ökonomischen Verwertbarkeitslogik zukommt (BURNER-FRITSCH & NOWEL 2017) und viele mehr (vgl. VON UNGER 2017). [17]

Das empirische Vorgehen orientierte sich an der Grounded-Theory-Methodologie (GTM) mit besonderem Fokus auf Ansätzen der zweiten Generation, die in der Soziologie verortet sind (STRÜBING 2008, 2013) und/oder die Reflexivität der Forschenden betonen (BREUER, MUCKEL & DIERIS 2018; CHARMAZ 2011). Die Datenerhebung umfasste Leitfaden-gestützte Interviews, teilnehmende Beobachtungen und ethnografische Gespräche mit geflüchteten jungen Menschen in München. Der Zugang zum Feld fand insbesondere über zwei Münchner Schulen statt. Weitere Teilnehmende wurden darüber hinaus über private Kontakte der Studierenden, einen Sportverein etc., rekrutiert. Die Einzelheiten des methodischen Vorgehens und die Ergebnisse des Projekts sind an anderer Stelle genauer beschrieben (VON UNGER 2017). [18]

In diesem Beitrag befasse ich mich mit den forschungsethischen Fragen, die sich in dem Projekt gestellt haben. Dabei gehe ich insbesondere auf Aspekte der Freiwilligkeit und der informierten Einwilligung, der Schadensvermeidung und Repräsentation sowie auf Fragen des Nutzens der Forschung und der Gestaltung von Forschungsbeziehungen ein. [19]

5. Freiwilligkeit und informierte Einwilligung?

Die Mehrzahl der Interviewpartner/innen wurde an Schulen rekrutiert, in denen berufsvorbereitende Kurse für Geflüchtete angeboten werden. In diesen Schulen fanden Vorgespräche mit Schulleitungen, Lehrpersonal und interessierten Schüler/innen mit Fluchthintergrund statt. Zur Information und Ansprache potenzieller Interview-Partner/innen wurde eine Studieninformation in möglichst leicht verständlicher deutscher Sprache formuliert und in mehrere Sprachen (Arabisch, Dari, Somali und Tigrinja) übersetzt. Diese wurde bei den Vorgesprächen verteilt und erläutert. Dabei wurden die Interviews bewusst "Gespräche" genannt, um eine Assoziation mit der "Interview"-Situation im Rahmen der Asylantragstellung bei Ämtern und Behörden (die den Geflüchteten als "Interviews" bekannt waren) und damit einhergehende Rahmungen der Gesprächssituation zu vermeiden (THIELEN 2009). In diesem Beitrag nutze ich allerdings die fachlich korrekte Bezeichnung "Interviews" für die formalen Gespräche mit Leitfaden und Audioaufzeichnung, die im Sommersemester 2016 durchgeführt wurden. Die Bezeichnung "Gespräche" verwende ich für die weniger formalen, ethnografischen Gespräche, die über den gesamten Projektzeitraum, insbesondere im Rahmen von teilnehmenden Beobachtungen der Studierenden (innerhalb und außerhalb der Schulen) stattgefunden haben. Bei der Anbahnung der Interviews wurden die Studien-Teilnehmer/innen gefragt, in welcher Sprache sie das Interview führen und ob sie Dolmetscher/innen hinzuziehen möchten. Eine große Mehrheit (27 von 31) entschied sich dafür, die Interviews auf Deutsch zu führen, was neben vereinzelt geäußerten Vorbehalten gegenüber dem Hinzuziehen von Dolmetscher/innen auch damit zusammen hing, dass sie die deutsche Sprache schon vergleichsweise gut beherrschten und dies sowohl weiter üben als auch unter Beweis stellen wollten. [20]

In den Vorgesprächen vor Beginn der Interviews und im weiteren Verlauf der Forschungszusammenarbeit wurden die Teilnehmer/innen über die Ziele, Hintergründe und Methoden der Studie so gut wie möglich informiert. Forschungsethischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechend, wurden dabei auch Fragen der Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Anonymisierung besprochen. Die Einwilligung zur Teilnahme am Interview wurde vor Durchführung der Interviews auch schriftlich eingeholt. Wie die Studieninformation, lag auch die Einverständniserklärung in mehreren Sprachen vor. [21]

Die Bereitschaft der jungen geflüchteten Personen, an der Studie teilzunehmen war insgesamt sehr groß. Allerdings war nicht immer klar, ob die Teilnahme wirklich freiwillig war, d.h. auf Basis einer ausreichenden Information und aus freien Stücken erfolgte oder sich die Schüler/innen (auch ihren Lehrer/innen gegenüber) dazu verpflichtet fühlten, so z.B., wenn eine Person nicht wie verabredet zum Interview erschien und die Lehrperson ad hoc einen Ersatz organisierte. Die Frage der Freiwilligkeit wird – wie eingangs dargestellt – im Kontext von Fluchtforschung immer wieder kritisch reflektiert, und es wird darauf hingewiesen, diesen Punkt gerade auch mit den Einrichtungen, die bei dem Feldzugang und der Suche nach Teilnehmenden helfen zu besprechen (CLARK-KAZAK et al. 2017). Individuelle Bemühungen, den Grundsatz der Freiwilligkeit sicherzustellen, können jedoch ─ und so auch im vorliegenden Fall ─ durch strukturell bedingte "Unfreiheiten" mehr oder weniger wirkungslos bleiben (M'BAYO 2014). Was können wir nun von der Reflexion der Zweifel bezüglich der Freiwilligkeit der Teilnahme, die von den Studierenden beschrieben wurden, lernen? [22]

Die Zweifel verweisen auf Probleme, die mit dem besonderen Forschungskontext Schule zusammenhängen, wo die meisten Interviews stattfanden. Schulen sind hierarchisch gegliederte Sozialräume, die mit festen Rollenzuschreibungen an Schüler/innen und Lehrende einhergehen, welche für die Schüler/innen im Alltag nur bedingt mit Freiwilligkeit verbunden sind. Die Anbahnung der Interviews über die Schulen und ihr Lehrpersonal ebenso wie die Durchführung eines Großteils der Interviews in den Räumen der Schulen verortete die Forschung in diesem Kontext und "rahmte" sie im GOFFMANschen Sinne (1980 [1974]) entsprechend. Den Schüler/innen wurde zwar von den Studierenden versichert, dass die Teilnahme freiwillig sei und eine Nicht-Teilnahme keine negativen Folgen für sie hätte, aber aufseiten der Schüler/innen machte niemand von diesem Recht auf Nicht-Teilnahme explizit Gebrauch. In drei Fällen sind geflüchtete Schüler/innen nicht wie vereinbart zum Interviewtermin erschienen und haben sich so der Forschung entzogen. Während diese drei Fälle als implizite Ablehnung bzw. Verweigerung gedeutet werden könnten, hat keine/r der anwesenden Schüler/innen, die von den Lehrenden angesprochen wurde, die Teilnahme explizit abgelehnt. [23]

Was für die Schule gilt, kann auch für andere Sozialräume zutreffen, in denen geforscht wird. Entfaltet man diesen Gedanken weiter, sind grundsätzliche Fragen zum Konzept der Freiwilligkeit bzw. des "freien Willens" (LAUCKEN 2004) angebracht, die im Kontext von Fluchtforschung durch die eingangs beschriebene Vulnerabilität und Abhängigkeit der Geflüchteten eine besondere Brisanz gewinnen. Inwiefern ist es überhaupt angemessen, von autonom handelnden Personen auszugehen, die die individuelle Freiheit besitzen, eine Anfrage mit "ja" oder "nein" zu beantworten? Ist diese Vorstellung nicht an strukturelle Voraussetzungen geknüpft und mit Vorannahmen (eines autonom, rational und frei entscheidenden Individuums) verbunden, die in vielen Forschungssituationen nur eingeschränkt gegeben sind? [24]

Der Grundsatz der informierten Einwilligung wird in der qualitativen Forschungsethik-Debatte auch allgemein kritisch diskutiert. So argumentiert beispielsweise Kirsten BELL (2014), dass sich der Grundsatz und die Praxis des Informed Consent im nordamerikanischen Raum stark an medizinischen Forschungssituationen orientierten, die für die ethnografische Feldforschung weder passend noch angebracht seien. Hier wird deutlich, dass die kodifizierten Grundsätze und Verfahren Passungsprobleme mit der Diversität qualitativer Forschungssituationen aufweisen können und auf ihre Relevanz und Realisierbarkeit in der spezifischen Situation geprüft werden müssen. So ist der Grundsatz der informierten Einwilligung nicht nur in der ethnografischen Feldforschung, sondern in vielen Varianten der qualitativen Sozialforschung kollektiver, dialogischer und prozesshafter zu denken und zu gestalten, als der Standard einer einmaligen schriftlichen Einwilligung impliziert (NARIMANI 2014; VON UNGER 2018). Hinzu kommt, dass es bestimmte Forschungssettings (z.B. an öffentlichen Plätzen oder in frei zugänglichen Bereichen des Internet) gibt, an denen es weder möglich noch datenschutzrechtlich erforderlich ist, von allen anwesenden Personen eine individuelle (oder gar schriftliche) Einwilligung einzuholen. [25]

In unserem Fall schienen die Voraussetzungen für eine informierte und schriftliche Einwilligung der Teilnehmenden auf den ersten Blick gegeben. Allerdings traten bei der Abwicklung der schriftlichen informierten Einwilligung und der Aufwandsentschädigungen vor Durchführung der Interviews teilweise Irritationen auf. Die Teilnehmenden erhielten eine einmalige Aufwandsentschädigung von 10,- EUR für die Teilnahme an dem formalen Interview, das zwischen 30-90 Minuten dauerte, und mussten diesen Betrag quittieren. Allerdings bemerkten die Studierenden, dass manche Teilnehmenden die Aufwandsentschädigung nur ungern oder zögerlich annehmen wollten. Einige wiesen explizit darauf hin, dass sie die Studie auch ohne Aufwandsentschädigung unterstützt hätten. Es war jedoch nicht allein diese Aufwandsentschädigung, sondern vor allem das bürokratische Prozedere im Zuge der schriftlichen Einverständniserklärung und der Quittung für die Aufwandsentschädigung, das Verunsicherungen und skeptische Rückfragen erzeugte. Allerdings erfüllten trotzdem alle Teilnehmenden die an sie gerichtete Erwartung, an einem Interview teilzunehmen, die Aufwandsentschädigung anzunehmen und beide Formulare zu unterzeichnen. Manche schrieben ihren Namen und ihre Anschrift auf den Quittungen allerdings unleserlich und/oder machten unvollständige bzw. fehlerhafte Angaben. [26]

In der Reflexion der Felderfahrungen äußerten die Studierenden, dass auch sie es teilweise als widersprüchlich empfanden, ihren Gesprächspartner/innen in einem Moment Anonymität und Vertraulichkeit zuzusichern, und sie im nächsten Moment aufzufordern, die Formulare namentlich zu unterzeichnen. Die formalisierten Verfahren des schriftlichen Einverständnisses und der Quittungen für die Aufwandsentschädigungen entfalteten also eine störende Wirkung. Sie wurden von den Studierenden als hinderlich für den Aufbau einer vertrauensvollen Forschungssituation beschrieben. Diese Störung lässt sich in mehrfacher Hinsicht deuten. Zum einen verweist sie auf den Widerspruch, der dem Vorgehen inhärent ist, Vertraulichkeit und Anonymität einerseits zuzusichern, durch die namentliche Unterzeichnung (von Quittung und Einverständniserklärung) aber andererseits kurz darauf eine Datenspur mit eindeutigem Personenbezug zu erzeugen. Zum anderen spielte die relative Unerfahrenheit der studentischen Interviewer/innen möglicherweise eine Rolle, die sich trotz Vorbereitung, Interviewschulung und Begleitung in ihrer "Forscher/innen-Haut" teilweise (noch) nicht sehr sicher oder wohl fühlten. Es ist also nicht auszuschließen, dass sich die Unsicherheit einzelner Interviewer/innen auf die Teilnehmenden übertrug, ähnlich wie HERMANNS (2010) dies im Hinblick auf den Umgang mit Audioaufzeichnungen verdeutlicht. [27]

Das von den Interviewer/innen und den Teilnehmenden geäußerte Unbehagen ist jedoch darüber hinaus ein relevantes Datum. Es verweist auch auf die Positionierung der jungen Geflüchteten, die sich aktuell in vielfältigen Situationen wiederfinden, in denen sie Formulare unterzeichnen (müssen), deren Inhalte und Konsequenzen für sie aber nicht immer vollumfänglich nachvollziehbar sind. Nicht nur die Probleme hinsichtlich der Bemühungen, die Freiwilligkeit der Teilnahme an den Schulen sicherzustellen, sondern auch diese Interaktionen legen also nahe, strukturelle Einflüsse bei forschungspraktischen, analytischen und forschungsethischen Erwägungen stärker zu berücksichtigen: Wie werden Interaktionen durch Situationsrahmungen strukturiert (vgl. z.B. THIELEN 2009), und wie werden Handlungsspielräume durch Ressourcenmangel, Abhängigkeitsverhältnisse und Vulnerabilitäten eingeschränkt (vgl. z.B. M'BAYO 2014)? Aber auch: Wie können sie möglicherweise trotz dieser Umstände situativ erweitert werden? [28]

Eine im Seminar gezogene Schlussfolgerung beinhaltet daher, für zukünftige Panelstudien mit Geflüchteten ein alternatives Vorgehen zu empfehlen, das nicht nur datenschutzrechtliche und administrative Auflagen beachtet, sondern stärker auch die Erfordernisse der spezifischen Forschungssituation und die Wünsche der Teilnehmenden berücksichtigt. Passender wäre z.B. eine mündliche Form der informierten Einwilligung, die in Form von digitalen Aufzeichnungen oder Feldnotizen dokumentiert und stärker dialogisch und prozesshaft umgesetzt wird (VON UNGER 2018). Eine solche Option wird beispielsweise auch für EU-geförderte Projekte im Bereich der Flucht- und Migrationsforschung (EUROPEAN COMMISSION 2016) und für den kanadischen Raum vorgeschlagen (CLARK-KAZAK et al. 2017). Ermöglicht werden sollte auch eine optionale Aufwandsentschädigung, die nicht von den Teilnehmenden, sondern nur von den Forschenden quittiert wird. In der Umsetzung von datenschutzrechtlichen und forschungsethischen Fragen gilt es schließlich grundsätzlich, die spezifische Forschungssituation im Blick zu behalten, und jeweils passende Lösungen zu finden, die es ermöglichen, fachlich hochwertige, rechtlich einwandfreie und ethisch vertretbare sozialwissenschaftliche Forschung zu betreiben. [29]

6. Schadensvermeidung und Anonymisierung

Im Rahmen des Seminars wurden die Studierenden auf die besondere Situation der Datenerhebung vorbereitet, sie wurden geschult und in die Entwicklung der Studieninformationen, Einwilligungserklärungen und Interviewleitfäden einbezogen. Auch forschungsethische Literatur war Teil des Curriculums und wurde ausführlich diskutiert (u.a. BLOCK et al. 2012; DGS & BDS 2014; JACOBSEN & LANDAU 2003; KRAUSE 2016; MACKENZIE et al. 2007). In diesem Kontext haben wir im Vorfeld auch die Risiken, die für die Geflüchteten mit der Teilnahme an der Studie einhergehen könnten, antizipiert und soweit möglich minimiert. Dazu gehörte insbesondere die in der Literatur (auch kontrovers) besprochene Gefahr der Retraumatisierung im Interview (DE HAENE et al. 2010; SEEDAT et al. 2004) sowie Fragen der Schädigung durch mangelnde Vertraulichkeit im Umgang mit den Daten. Um die Gefahr einer Retraumatisierung zu vermeiden, haben wir die Übereinkunft getroffen, keine direkten Fragen nach den Fluchterfahrungen zu stellen. Wenn die Geflüchteten von sich aus davon erzählen würden, sollte den Grundsätzen einer guten qualitativen Interviewführung entsprechend (HOPF 2016 [1978]; ROSENTHAL 2011) aufmerksam zugehört und Bereitschaft signalisiert werden, über die Dinge sprechen zu können, die für die Interviewpartner/innen relevant sind. Im Leitfaden und mit Blick auf das Frageverhalten der Interviewer/innen war jedoch keine explizite Aufforderung vorgesehen, Erfahrungen der Flucht und damit einhergehende Verluste, Erfahrungen etc. zu schildern. Die Interviewer/innen wurden angeleitet, ihre eigenen Grenzen zu erkennen und bei Bedarf und im Debriefing (zum Abschluss des Interviews) auf weiterführende Gesprächs- und Unterstützungsangebote hinzuweisen. [30]

Die Mehrzahl der Studienteilnehmer/innen befand sich zum Zeitpunkt der Studie in einem laufenden Asylverfahren (nur 5 von 31 Personen verfügten über einen gesicherten Aufenthaltsstatus). Dementsprechend unsicher und temporär war für viele die Perspektive in Deutschland. Manche hatten akute Angst vor Abschiebung, weil ihr Herkunftsland (z.B. Tunesien und im Verlauf des Forschungsprojekts auch Afghanistan) von deutschen Behörden teilweise als "sicher" (genug) eingeschätzt wurde, um Menschen dorthin abzuschieben (für eine kritische Perspektive im Fall von Afghanistan vgl. MESOVIC & PICHL 2016). Die rechtliche Unsicherheit und die Angst vor Abschiebung beeinflusste sowohl die aktuelle Lernsituation in der Schule (z.B. notierten die Studierenden Unkonzentriertheit, inneren Rückzug und Fehlzeiten bei betroffenen Schüler/innen) als auch die allgemeine Lebenssituation und die Perspektive auf einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz in Deutschland. Im Verlauf des Forschungsprojekts verschärften sich die politischen Rahmenbedingungen (Abschiebepraxen in Bayern z.B. für Personen aus Afghanistan), was die Unsicherheit und die Angst für manche Interview-Partner/innen erhöhte. Dies ließ auch die Studierenden nicht unberührt. Unter solchen Bedingungen zu forschen, wirft grundsätzliche, forschungsethische Fragen auf (u.a. nach der Rolle der Forschenden und dem Zweck und Nutzen der Forschung, vgl. auch FICHTNER & TRÂN 2018), die im Seminarkontext immer wieder thematisiert wurden. [31]

Auch die möglichen Risiken und Belastungen, die für die Forschenden in der Studie erwachsen könnten, wurden reflektiert. Dazu gehörten insbesondere Gefühle der Überforderung in der Interviewsituation und Feldforschung, emotionale Belastungen durch die Gespräche und Beobachtungen und mögliche Rollenkonflikte bzw. Fragen des Umgangs mit problematischen Situationen, die in dieser oder ähnlicher Form, z.B. im Umgang mit Abschiebebescheiden, auch von anderen Forschenden in diesem Feld beschrieben werden (FICHTNER & TRÂN 2018). Um diese Risiken und Effekte zumindest etwas aufzufangen und abzumildern, wurden diese Punkte sowohl vor Beginn der Datenerhebung als auch prozessbegleitend mit den Studierenden ausführlich besprochen. Sie wurden zudem angeleitet und begleitet, ihre Felderfahrung zu reflektieren: sowohl schriftlich in Forschungstagebüchern (vgl. BREUER et al. 2018) und Feldnotizen als auch mündlich mit ihren "Buddys" im Feld (die Studierenden bildeten Zweiertandems für die Datenerhebung) sowie weiteren Teamkolleg/innen in den Kleingruppen und im Seminar. Die Studierenden hatten die Option, zu mehreren ins Feld zu gehen (was sie z.B. bei den teilnehmenden Beobachtungen auch oft gemacht haben). Die Anbahnung und Durchführung der Interviews wurde durch einen Tutor unterstützt, der die Feldkontakte herstellte und per Diensthandy erreichbar war. An den Schulen fungierte jeweils eine Lehrperson als Ansprechpartner/in im Bedarfsfall, und auch ich als Dozentin war persönlich in wöchentlichen Sprechstunden sowie nach telefonischer Vereinbarung und per E-Mail erreichbar. Diese Unterstützungs-, Intra- und Supervisionsangebote wurden von den Studierenden aktiv genutzt, z.B. auch um Fragen der Datensicherheit und des Datenmanagements zu klären. [32]

Um verantwortungsvoll mit den Daten umzugehen und die teilnehmenden Personen zu schützen, wurden zudem Anonymisierungsstrategien frühzeitig, wiederholt und ausführlich in der Lehrveranstaltung diskutiert (siehe den Anhang für Hinweise zum qualitativen Datenmanagement). Die Daten wurden mit großer Sorgfalt pseudonymisiert, d.h., alle Namen von Personen und Einrichtungen wurden ersetzt, und weitere Informationen, die Rückschlüsse auf die persönliche Identität der jungen Geflüchteten erlauben könnten, wurden unkenntlich gemacht (z.B. durch Auslassung oder Vergröberung). Bei der Anonymisierung von qualitativen Interviews hat jede Veränderung und Verfremdung des Materials grundsätzlich Auswirkungen auf den heuristischen Wert, d.h., die Bedeutung und Aussagekraft der Daten wird verändert (VON UNGER 2018). Daher müssen Anonymisierungsstrategien mit Bedacht gewählt und im Material mit großer Umsicht angewendet werden (SAUNDERS, KITZINGER & KITZINGER 2015). Je sensibler die Daten und je größer die Vulnerabilität bzw. die antizipierbaren Risiken für die teilnehmenden Personen, desto weitreichender die Maßnahmen zum Schutz ihrer Identität, die von uns vorgenommen wurden. [33]

Zum Beispiel haben wir auch in Erwägung gezogen, Angaben zum Herkunftsland zu anonymisieren, um besonders die Geflüchteten zu schützen, die an den Schulen rekrutiert und interviewt wurden. Zitate von diesen Teilnehmenden, so unsere Vermutung, könnten insbesondere dann durch andere Schüler/innen oder Lehrpersonal an den Schulen relativ einfach auf die Person zurückgeführt werden, wenn eben nicht nur die Inhalte einer Äußerung und die Sprechweise der Person zu erkennen wären, sondern sie unter Angabe ihres Geschlechts und Herkunftslandes zitiert würde. Allerdings sind Informationen zum Herkunftsland der befragten Personen im Kontext der vorliegenden Studie besonders relevant, da rechtliche Bleibechancen im Kontext der aktuellen Rechtsprechung und administrativen Umsetzung stark vom Herkunftsland der Geflüchteten abhängen. Personen aus bestimmten Ländern (wie z.B. Syrien) haben in der Regel bessere Bleibechancen als Personen aus anderen Ländern (z.B. Tunesien oder Afghanistan). Bleibeperspektiven waren für die Teilnehmenden von zentraler Bedeutung, und deren Einschätzung wurde von ihnen grundsätzlich unter Rekurs auf ihr Herkunftsland diskutiert. Darüber hinaus wurden die jungen Geflüchteten nach ihren Vorerfahrungen mit Schule, Ausbildung und Arbeit gefragt, und auch in diesem Zusammenhang wurde auf die Herkunftsländer rekurriert. Aus diesem Grund, also weil die Herkunftsländer in den Interviews und Gesprächen relevante Bezugspunkte darstellten, wird das Herkunftsland in der Regel auch bei der Darstellung der Zitate in dem Ergebnisbericht aufgeführt (VON UNGER 2017), um den Leser/innen zu ermöglichen, diese Information zu berücksichtigen. Allerdings wird es in solchen Fällen nicht genannt (sondern weggelassen oder vergröbert, d.h., durch die Angabe einer Herkunftsregion ersetzt), in denen ein besonderer Schutz aufgrund der vulnerablen Situation der Person und der Sensibilität der Daten angezeigt scheint (z.B. bei Kritik an der Schule oder Schilderungen von Gewalterfahrungen). "Falsche Fährten" wurden nicht gelegt, d.h. es wurde kein anderes Herkunftsland angegeben, um die Daten nicht zu verfälschen. Da Teilnehmende an zwei verschiedenen Schulen und auch außerhalb von Schulen interviewt wurden, wurde zudem eine eindeutige persönliche Identifikation erschwert. Es wurden außerdem keine vollständigen Transkripte veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht, sondern im Bericht wurden nur ausgewählte, pseudonymisierte und anonymisierte Passagen aus dem Datenmaterial zitiert. [34]

7. Etwas zurückgeben: Tag der offenen Tür (welcome@soziologie)

Oft sind die Personen, die an Studien teilnehmen, nicht diejenigen, die unmittelbar von den Ergebnissen profitieren können (LEANING 2001). Daher haben wir im Kontext unseres Lehrforschungsprojekts überlegt, wie wir den direkt Beteiligten während des Forschungsprozesses etwas zurückgeben und ggf. auch einen praktischen Nutzen verschaffen könnten. [35]

Zu diesem Zweck haben wir zum Abschluss des Sommersemesters im Juli 2016 am Institut für Soziologie ein Tag der offenen Tür für Geflüchtete ("welcome@soziologie") organisiert. Wir wollten die Teilnehmer/innen, Unterstützer/innen und weitere Interessierte über den Stand der Forschung informieren und erste Eindrücke und Zwischenergebnisse zur Diskussion stellen. Eine weiteres Anliegen war es, die in den Interviews geäußerten Fragen und Interessen der jungen Geflüchteten aufzugreifen, die unsere Expertise oft überstiegen, aber von anderen Personen und Einrichtungen beantwortet bzw. bedient werden konnten. Daher haben wir fluchtbezogene Initiativen eingeladen, sich und ihre Arbeit vorzustellen, um so den Geflüchteten eine Möglichkeit zu geben, sich über Beratungsoptionen z.B. im Hinblick auf Studienmöglichkeiten sowie weitere Unterstützungsangebote bei rechtlichen und gesundheitlichen Fragen zu informieren. [36]

Am Tag der offenen Tür waren vielfältige Initiativen2) beteiligt und ca. 80 Personen anwesend, darunter ca. 30-40 Personen mit Fluchterfahrung inklusive mehrere Teilnehmer/innen unserer Studie. Die rechtlichen, gesundheits- und studienbezogenen Beratungsmöglichkeiten wurden intensiv genutzt, teilweise vor Ort, teilweise wurden Termine für spätere Zeitpunkte gemacht. Neben den Studierenden und Verantwortlichen des Lehrforschungsprojekts haben sich Mitarbeiter/innen des Instituts sowie die Studierenden-Vertretung aktiv an der Vorbereitung und Umsetzung des Tages beteiligt. Die Möglichkeiten zu Austausch, Vernetzung und Diskussion sowie die informativen, kulinarischen und spielerischen Angebote wurden lebhaft wahrgenommen. [37]

8. Nutzen der Forschung?

Die Frage, inwiefern das Lehrforschungsprojekt über den Tag der offenen Tür hinaus einen wissenschaftlichen und praktischen Nutzen für das Feld generieren konnte, muss differenziert beantwortet werden. Wie eingangs erwähnt, besagt der "duale Imperativ" als forschungsethische Forderung, dass Fluchtforschung aufgrund der i.d.R. sehr prekären und existenziell bedrohten Situation von Flüchtenden und Geflüchteten nicht nur wissenschaftliche Erkenntnisse hervorbringen, sondern grundsätzlich immer auch danach streben sollte, einen anwendungsbezogenen Nutzen zu generieren (JACOSBEN & LANDAU 2003; MACKENZIE et al. 2007). [38]

In wissenschaftlicher Hinsicht hat das Projekt soziologische Einblicke in die Situation junger geflüchteter Personen eröffnet und einen wertvollen Beitrag insbesondere zu der Ausbildung von Soziologie-Student/innen geleistet. Dafür sprechen nicht nur die kontinuierliche Mitarbeit, die Qualität der erbrachten Prüfungsleistungen und die mündlichen und schriftlichen Rückmeldungen der Studierenden sowie die Evaluationsergebnisse zu den beiden Lehrveranstaltungen, sondern auch die (freiwillige) Mitwirkung der Studierenden an der Veröffentlichung der Ergebnisse nach Abschluss der formalen Lehrveranstaltung und Prüfungsleistung: Die Studierenden haben die Ergebnisse ihrer Forschungsarbeiten jeweils zusammenfassend dargestellt und mehrfach überarbeitet, um sie als Einzelbeiträge in einem gemeinsamen Bericht (VON UNGER 2017) zu veröffentlichen. Dieser Bericht ist über das Open-Access-Repositorium der LMU katalogisiert, langfristig auffindbar und frei im Internet verfügbar. Mehrere Studierende haben die Ergebnisse zudem auf einer Open-Space-Veranstaltung von Sektionen der Deutschen Gesellschaft für Soziologie "Migrationsforschung heute" eingebracht, und drei Studierende haben weiterführende Fragestellungen der Fluchtforschung in ihren Qualifikationsarbeiten zum Abschluss des Master-Studiums verfolgt. [39]

In praktischer, anwendungsorientierter Hinsicht sind zwei Ebenen zu unterscheiden: zum einen der Nutzen für kommunale und andere Akteur/innen (z.B. für die Entwicklung von Maßnahmen und Policies zur politischen Steuerung der Situation) und zum anderen der Nutzen für die Gruppe der Geflüchteten. Auf der ersten Ebene hat die Forschung dem beteiligten Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) der Landeshauptstadt München Einblicke in die aktuelle Situation der jungen Geflüchteten ermöglicht. Die Studierenden haben auf Basis ihrer Analysen Empfehlungen für Politik, Praxis und Forschung formuliert, die zuvor im Seminar u.a. in Form eines "Weltcafés" auch mit einem arbeitssoziologischen Kollegen (Christoph KÖHLER) und der beteiligten Mitarbeiterin des RAW (Petra SCHÜTT) diskutiert wurden. Das RAW hat durch die finanzielle und organisationale Unterstützung der Zusammenarbeit gezeigt, dass ein Interesse an sozialwissenschaftlicher Forschung zu diesem Thema in der Stadtverwaltung besteht. Die RAW-Mitarbeiterin hat den Prozess nicht nur ermöglicht, sondern engagiert begleitet. Sie hat die Forschungsergebnisse bereits während des Forschungsprozesses auf- bzw. zur Kenntnis genommen und an weitere kommunale Akteur/innen kommuniziert. Das Lehrforschungsprojekt hat sich durch seine anwendungsorientierte Ausrichtung und die Entwicklung von Empfehlungen durchweg um Transfer-Anschlüsse im weitesten Sinne bemüht. Es wurde jedoch deutlich, dass die kritischen Analysen und Empfehlungen der Studierenden für die kommunale Verwaltung teilweise nur begrenzt anschlussfähig waren. Konkrete und eingegrenzte Vorschläge (z.B. eine berufsorientierende Messe speziell für Geflüchtete anzubieten) wurden interessiert aufgenommen, während allgemeinere, grundlegendere Empfehlungen (beispielsweise die Bleibechancen von Geflüchteten zu verbessern und Abschiebepraxen zu ändern) über den Aufgabenbereich des speziellen Referats hinausgingen und nicht in der gleichen Form mit der kommunalen Verwaltungslogik kompatibel waren. [40]

Alles in allem handelte es sich um eine Zusammenarbeit, die für beide Seiten (Institut für Soziologie und RAW) einen gewissen Nutzen eröffnet hat. Die Unabhängigkeit der Forschung blieb dabei zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Aufseiten der Studierenden bestanden zwar teilweise Bedenken hinsichtlich einer möglichen Vereinnahmung der Forschung durch die Stadtverwaltung, diese bezogen sich aber insbesondere auf eine gemeinsame Veröffentlichung, die eine Zeitlang in Betracht gezogen, letztendlich aber nicht realisiert wurde. Auch die zu Beginn der Zusammenarbeit perspektivisch angedachte längerfristige Erforschung einer Kohorte von geflüchteten Personen im Übergang in das Berufsleben im Rahmen einer qualitativen Panelstudie konnte bislang nicht realisiert werden. [41]

Im Hinblick auf einen praktischen Nutzen für die Geflüchteten ist zum einen zu erwähnen, dass die meisten Studienteilnehmer/innen den Kontakt mit den Studierenden als angenehm und bereichernd empfunden haben. So jedenfalls lauteten ihre Antworten auf eine entsprechende Frage nach einer Bewertung am Ende der Interviews, aber auch der anhaltende Kontakt über mehrere Monate kann dahingehend gedeutet werden. Zum anderen wurde der Tag der offenen Tür wie beschrieben in Zusammenarbeit mit weiteren Initiativen und Einrichtungen organisiert; die Vernetzungs-, Beratungs- und Informationsangebote wurden von den dort anwesenden Personen gut angenommen. Die Ergebnisse der Lehrforschung wurden und werden den Beteiligten und weiteren interessierten Personen mündlich und schriftlich zugänglich gemacht, z.B. durch die Studierenden, die Kontakt mit den Interview-Partner/innen gehalten haben, bei Präsentationen auf Fachtagen, Veranstaltungen an den Schulen und durch die Open-Access-Publikation (VON UNGER 2017) und deren Bewerbung über digitale Netzwerke. Allerdings ist es eine offene Frage, inwiefern das Lehrforschungsprojekt einen weiterführenden praktischen Nutzen für die Geflüchteten entfalten konnte im Sinne eines Beitrags zu einer Verbesserung ihrer Situation, einer nachhaltigen Vernetzungsstruktur, politischer Einflussnahme oder ähnlichem. Dies lässt sich nicht eindeutig beantworten, aber die Reichweite des Nutzens scheint hier doch eher begrenzt zu sein. An dieser Stelle möchte ich daher kurz die Frage aufwerfen, welche Möglichkeiten ein stärker partizipativ ausgerichtetes Vorgehen in dieser Hinsicht eröffnen könnte. Um sie zu beantworten, diskutiere ich abschließend kurz die Potenziale und Grenzen einer partizipativen Forschung im Kontext von Flucht. [42]

9. Potenziale und Grenzen partizipativer Forschung

Partizipative Forschung zeichnet sich dadurch aus, dass Akteur/innen aus dem Forschungsfeld nicht nur als "Forschungssubjekte", sondern als Co-Forschende und Partner/innen möglichst aktiv und gleichberechtigt an allen Phasen des Forschungsprozesses beteiligt werden (BERGOLD & THOMAS 2012; VON UNGER 2014). Durch diese Form der Zusammenarbeit soll gewährleistet werden, dass Studien nicht rein wissenschaftliche Ziele verfolgen, sondern konkrete Anliegen der Partner/innen aus den Lebenswelten aufgreifen, um gemeinsam Problemlösungen zu entwickeln. In der partizipativen Forschung werden vor allem marginalisierte Gruppen und Gemeinschaften sowie Vertreter/innen der Zivilgesellschaft und des sozialen und gesundheitlichen Versorgungssystems als Partner/innen involviert (VON UNGER 2012). Es sind vor allem die marginalisierten Gruppen, die aus der Zusammenarbeit gestärkt hervorgehen sollen, d.h. Prozesse der Kompetenzentwicklung, des individuellen und kollektiven Empowerment und der Entwicklung von Gemeinschaftsstrukturen (Community Building, Community Development, Community Organizing) sind explizit Programm (VON UNGER 2014). Partizipative Studiendesigns verfolgen damit die übergeordnete Zielsetzung, soziale Wirklichkeit nicht nur besser verstehen, sondern auch zu verändern: Es sollen Lösungen für drängende soziale Probleme entwickelt und es soll darauf hingewirkt werden, die gesellschaftliche Teilhabe marginalisierter Gruppen langfristig zu verbessern, soziale Ungleichheit abzubauen und mehr soziale Gerechtigkeit zu erreichen (a.a.O.). [43]

Vielfältige, internationale Beispiele zeigen, dass partizipativ ausgerichtete Studien im Kontext von Migration und Flucht möglich sind, bei denen Geflüchtete nicht nur als Teilnehmende, sondern im Sinne der partizipativen Forschung als Partner/innen und Co-Forschende an der Gestaltung, Umsetzung und Nutzung der Forschung beteiligt sind (DONÁ 2007; ELLIS et al. 2007; HUGMAN, BARTOLOMEI & PITTAWAY 2011b; HUGMAN et al. 2011a). In einer US-amerikanischen Studie zu Stigma, Zugang zum Gesundheitssystem und Versorgungsqualität im Kontext psychischer Gesundheit wurden z.B. Geflüchtete aus Somalia und deren Community Leader beteiligt (ELLIS et al. 2007). Die Autor/innen kommen zu dem Schluss, dass ein Community Advisory Board insbesondere auch im Hinblick auf forschungsethische Fragen, beispielsweise bei der Einschätzung von Risiken und der Vermeidung von Schädigungen (z.B. in der Interaktion mit Behörden), eine unerlässliche Hilfestellung bieten kann. Australische Wissenschaftler/innen haben insbesondere in der Forschung mit geflüchteten Frauen ein Modell der partizipativen, "reziproken Forschung" entwickelt, mit dem sie vermochten, auch solche Frauen als Co-Forschende zu gewinnen, die mit anderen Studien negative Erfahrungen gemacht und sich in der Vergangenheit von Forscher/innen ausgenutzt gefühlt hatten (HUGMAN et al. 2011b). Es gibt sehr viele verschiedene Ansätze der partizipativen Forschung im Kontext der Fluchtforschung. DONÁ (2007, S.216) unterscheidet in diesem Zusammenhang Formen der programmatischen ("programmatic participation") und transformativen Beteiligung ("transformative participation"). Erstere legt einen größeren Schwerpunkt auf pragmatische Verbesserungen der gegebenen Lebensbedingungen (es werden z.B. Vorschläge zur angemesseneren Versorgung in einer Gemeinschaftsunterkunft gemacht), während Formen der "transformativen" Beteiligung einen größerer Schwerpunkt auf Empowerment und Visionen von grundlegendem sozialen Wandel und Gerechtigkeit legen (es werden z.B. Vorschläge zur Abschaffung von Gemeinschaftsunterkünften entwickelt). [44]

Unser Lehrforschungsprojekt war von beiden Formen der Beteiligung weit entfernt. Es war durch die Zusammenarbeit mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) der Landeshauptstadt München zwar anwendungsorientiert und (im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Stadt) kollaborativ, es war jedoch nicht im engeren Sinne partizipativ, da die Geflüchteten als Hauptbetroffene ihrer Situation weder an der Gestaltung des Studiendesigns noch an der Auswertung oder Nutzung der Ergebnisse beteiligt waren. Die Definitions- und Entscheidungsmacht im Forschungsprozess lag allein bei den beteiligten Wissenschaftler/innen und Student/innen. Dies lag im Wesentlichen darin begründet, dass es sich um ein Lehrforschungsprojekt im Rahmen der qualitativen Methodenausbildung in der Soziologie handelte. Hier sind Spielräume für partizipative Forschung zum einen durch institutionelle Vorgaben und Rahmungen stark eingeschränkt (z.B. dadurch, dass Prüfungsleistungen entsprechend der Prüfungsordnung in einem gewissen Zeitfenster erbracht werden müssen). Zum anderen ist partizipative Forschung voraussetzungsvoll und eignet sich insbesondere für Forschende, die ein Feld bereits sehr gut kennen, ausreichend fachliche Kompetenzen besitzen (um beispielsweise Co-Forschende im Feld methodisch zu schulen) und inhaltlich flexibel auf die Anliegen der Partner/innen eingehen können. Diese Voraussetzungen waren im vorliegenden Fall nicht gegeben, sodass es angemessener erschien, eine qualitative Studie ohne partizipative Ansprüche durchzuführen. [45]

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass partizipative Forschung nicht in jedem Fall eine praktikable Option bzw. einen angemessenen und passenden Forschungsstil darstellt. In bestimmten Forschungskontexten kann es ─ nicht nur aus methodologischen, sondern auch aus ethischen Gründen ─ angemessener sein, weniger partizipative Verfahren der empirischen Sozialforschung zu wählen. Partizipative Verfahren sind für alle Beteiligten sehr zeit- und arbeitsaufwendig, und die Gefahr, an den eigenen ambitionierten Ansprüchen zu scheitern, ist groß. Außerdem kann die Aufforderung an Geflüchtete, partizipativ mit zu forschen, in bestimmten Situationen bzw. für bestimmte Personen einer unangemessenen und wenig willkommenen Überforderung gleichkommen. Allerdings zeigen die vielfältigen internationalen Beispiele partizipativer Fluchtforschung, dass auch bei sehr vulnerablen Gruppen Potenziale für eine forschende Zusammenarbeit unter partizipativen Vorzeichen bestehen. Letztendlich lagen die Beschränkungen im Fall der vorliegenden Lehrforschung wohl eher bei uns Forschenden und weniger bei den geflüchteten Personen, die an der Studie teilgenommen haben und von denen einige an einem weiterführenden sozialpolitischem, kulturell-kreativem und wissenschaftlichem Engagement durchaus interessiert schienen. [46]

10. Fazit

Zum Abschluss möchte ich noch einen Punkt erwägen, den ich eingangs bei der Vorstellung des kanadischen Positionspapier zu ethischen Fragen der Fluchtforschung kurz angerissen habe: Aus ethischer Sicht ist es erforderlich, dass Forschende über ausreichende Kompetenzen verfügen, um in diesem komplexen und hoch-sensiblen Feld zu forschen (vgl. CLARK-KAZAK et al. 2017). Im Fall der vorliegenden Studie könnte zu Recht gefragt werden, ob diese Voraussetzung bei Studierenden gegeben ist, die sich ja noch in der Ausbildung befinden. Wir haben uns trotz bestehender Einschränkungen und Bedenken für die Durchführung des Lehrforschungsprojekts entschieden, weil folgende Voraussetzungen gegeben waren: Es war möglich, das Projekt über zwei Semester (statt einem) durchzuführen, und dadurch stand ausreichend Zeit nicht nur für die Datenerhebung, sondern auch für eine gründliche Einarbeitung, Auswertung und forschungsethischen Reflexion zur Verfügung. Außerdem handelte es sich um Studierende des Master-Studiengangs, die im Hinblick auf soziologische Konzepte und qualitative Forschung bereits teilweise über relevante Erfahrung verfügten. Zudem wurde ein großes Gewicht auf eine gründliche Anleitung und Begleitung der Studierenden gelegt. Durch die finanzielle Unterstützung der Landeshauptstadt München konnte ein Tutor finanziert werden, der wertvolle Unterstützungsleistungen beim Feldzugang, der Organisation von Übersetzungen und Dolmetscher/innen und im Hinblick auf ein sicheres Datenmanagement geleistet hat. Darüber hinaus verfügten mehrere der beteiligten Studierenden über Erfahrung mit ehrenamtlichem und politischem Engagement im Fluchtbereich und über sehr gute Kenntnisse des Feldes und seiner Rahmenbedingungen. Während zu Recht darauf hingewiesen wird, dass man das Feld "Flucht" nicht übermäßig und leichtfertig zu reinen Lehrzwecken beforschen sollte (KRAUSE 2016), zeigen unsere Erfahrungen ─ und auch solche aus anderen Lehrforschungsprojekten z.B. im Kontext der Ethnologie (DILGER & DOHRN 2016) oder der Katastrophenforschung (DITTMER & LORENZ 2018) ─ dass man auch mit Studierenden sinnvoll und verantwortungsvoll zu diesem Thema forschen kann. [47]

Danksagung

Ich danke den Studierenden und geflüchteten Personen, die an dem Lehrforschungsprozess teilgenommen haben, sowie Petra SCHÜTT für die gute Zusammenarbeit. Weitere Personen (z.B. Bianca JANSKY, Dimitra KOSTIMPAS und Elias BERNHART) haben wichtige organisatorische und koordinierende Funktionen übernommen. Franz BREUER, Michael ROTH, den Teilnehmer/innen der Forschungswerkstatt an meinem Lehrbereich (Yvonne BERGER, Oskar FISCHER, Anna HUBER, Holger KNOTHE, Dimitra KOSTIMPAS, Dennis ODUKOYA u.a.) sowie Viktoria RÖSCH und Lisa ABBENHARDT danke ich für die Unterstützung beim Schreiben und das kritisch-konstruktive Feedback zu früheren Versionen dieses Beitrags.

Anhang

Hinweise zum qualitativen Datenmanagement (PDF-Datei)

Anmerkungen

1) Der Begriff wird kritisiert, weil Verwundbarkeit oft als Eigenschaft von Personen (-gruppen) begriffen wird, die mit Konnotationen von Hilflosigkeit einhergeht und mit einer Defizitperspektive verbunden ist. Dadurch werden sowohl die Heterogenität unter Geflüchteten als auch deren Ressourcen, Widerstands- und Ermächtigungspotenziale tendenziell übersehen (BLOCK et al. 2013). Wird Vulnerabilität allerdings auf eine strukturell hervorgebrachte Situation bezogen und differenzierter verstanden, beispielsweise als "layered concept" statt als "label" (LUNA 2009, S.121) und aus intersektionaler Perspektive betrachtet, ist das Konzept m.E. durchaus geeignet, um Situationen zu beschreiben, die – unabhängig von der individuellen und kollektiven Agency der darin verorteten Personen – zunächst einmal von struktureller Benachteiligung geprägt sind. <zurück>

2) Darunter: Academic Experience Worldwide, Junges Bündnis für Geflüchtete (JBfG), Ahlan wa-sahlan: Studenten helfen Flüchtlingen (Institut für den Nahen und Mittleren Osten, Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München), "Peer2Peer Mentoring PLUS" (LMU), International Office (LMU): Studieren an der LMU; Gasthörer/innenprogramm für Geflüchtete der Technischen Universität München (TUM); Mentor/innenprogramm "Buddies for Refugees" (TUM); Kiron Higher Education; Refugee Law Clinic; und weitere. Petra SCHÜTT stellte Informationen zur Beschäftigungssituation in München dar und griff damit die in den Interviews gestellte Frage auf, in welchen Bereichen Arbeitskräfte gesucht werden und wie hoch das ungefähre Einkommen ist. Außerdem wurde ein zweites, quantitatives Lehrforschungsprojekt (Johannes BAUER, Institut für Soziologie, LMU) mit BA-Studierenden vorgestellt; hier wurden Geflüchtete mithilfe eines Fragebogens in Unterkünften befragt. <zurück>

Literatur

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Zur Autorin

Hella VON UNGER, Professorin für Soziologie mit dem Schwerpunkt qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). Mitglied des Vorstands der Sektion Qualitative Methoden der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) (2016-2018) und Vorsitzende der Ethikkommission der sozialwissenschaftlichen Fakultät der LMU (seit 2015).

Kontakt:

Prof. Dr. Hella von Unger

Ludwigs-Maximilians-Universität (LMU) München
Institut für Soziologie
Konradstraße 6, D-80801 München

Tel.: +49-(0)89-2180-6315
Fax: +49-(0)89-2180-17918

E-Mail: unger@lmu.de
URL: http://www.qualitative-sozialforschung.soziologie.uni-muenchen.de/personen/professorin/unger/

Zitation

von Unger, Hella (2018). Ethische Reflexivität in der Fluchtforschung. Erfahrungen aus einem soziologischen Lehrforschungsprojekt [47 Absätze]. Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research, 19(3), Art. 6, http://dx.doi.org/10.17169/fqs-19.3.3151.

Forum Qualitative Sozialforschung / Forum: Qualitative Social Research (FQS)

ISSN 1438-5627

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